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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
18.11.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1331318.09.2019
Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Dr. Hermann Otto Solms, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von
Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung
Für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen kann es notwendig
sein, Eingriffe oder Behandlungen an Tieren vorzunehmen, mit denen
Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere oder ihre Nachkommen einhergehen
können. Diese Tierversuche sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz
geregelt; zudem wurde 2010 die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verabschiedet. So ist der Einsatz
von Tierversuchen in Deutschland und der Europäischen Union (EU) immer
weiter eingeschränkt worden, wodurch beispielsweise der Einsatz von
Versuchstieren für die Entwicklung von dekorativen und pflegenden
Kosmetikprodukten (z. B. Lippenstift) verboten ist. Nach Zahlen des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde der Großteil (43 Prozent) an
Versuchstieren im Jahr 2014 für Grundlagenforschung eingesetzt. Weiter
wurden 16 Prozent zur Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren,
11 Prozent zur Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen
Produkten, 14 Prozent in der toxikologischen Sicherheitsprüfung und 16 Prozent für
sonstige Zwecke, wie etwa genetische Versuche, verwendet (www.bmel.de/DE/
Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html?docId=7027766).
Gerade in der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung sind
Versuche an Tieren auch auf längere Sicht unverzichtbar, denn oftmals können
biochemische Prozesse nur durch Untersuchungen an einem lebenden Organismus
vollständig verstanden werden (www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/
geschaeftsstelle/publikationen/tierversuche_forschung.pdf). Auch komplexe
Mechanismen der biomedizinischen Forschung, die sich in lebenden
Organismen abspielen, sind häufig nur vollständig mithilfe von Versuchstieren zu
erklären. Zudem stellen Experimente direkt am Menschen, wie etwa zu
Medikamentenverträglichkeit, aus ethischen Gründen keinen gangbaren Weg dar. Bei
der Bewertung von Tierversuchen muss daher genau zwischen
biowissenschaftlicher Grundlagenforschung und einzelnen Teilbereichen, wie etwa der
Toxikologie, differenziert werden. So können neben den wissenschaftlich
unersetzbaren Arbeiten der Grundlagenforschung am Tier bereits einzelne molekulare und
zelluläre Abschnitte biochemischer Prozesse mittels Alternativmethoden, wie
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13313
19. Wahlperiode 18.09.2019
etwa Computersimulationen oder oder In-vitro-Experimenten untersucht
werden.
Aus ethischen Gründen wird auch innerhalb der Forschungslandschaft
angestrebt, den Versuchstierverbrauch auf das nötige Minimum zu verringern und
zu beschränken. Zudem schwindet die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber
Tierversuchen fortschreitend. Somit wird es weitgehend als Ziel gesehen,
Tierversuche zu reduzieren und dort, wo möglich, überflüssig zu machen.
Als Leitlinie im Umgang mit Tierversuchen gilt in der Wissenschaft das
ethische Prinzip der „3R“. Die beiden britischen Forscher William Russell und Rex
Burch veröffentlichten 1959 in „The Principles of Humane Experimental
Technique“ das sogenannte „3R“-Prinzip, welches für die drei Begriffe Replace
(Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern) steht. Das 3R-
Prinzip wird als gemeinsamer Handlungsgrundsatz gesehen, welcher die
Vermeidung von Tierversuchen sowie die Verbesserung der Bedingungen für
Versuchstiere zum Ziel hat.
Die stetige Weiterentwicklung von tierfreien Versuchsmethoden und -verfahren
kann hierbei als vielversprechende Lösung gesehen werden, um Tierversuche
fortlaufend zu ersetzen. Aus Sicht der Fraktion der FDP nimmt die Förderung
der Erforschung sogenannter Alternativmethoden eine zentrale Rolle in der
Verringerung des Versuchstierverbrauchs und Verbesserung des Tierschutzes
ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2013 bis 2018 für Tierversuche in Deutschland eingesetzt (bitte nach
Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche
aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich die Versuchszwecke nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2013 verändert (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie
Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)?
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und
Zweck der eingesetzten Versuchstiere in anderen Staaten der EU vor?
a) Wie hat sich die Anzahl an Tierversuchen demnach innerhalb der EU in
den letzten fünf Jahren entwickelt?
b) Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene vollzogen, um
deren Anzahl zu verringern?
4. Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 in Deutschland insgesamt gestellt
(bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der
Versuche aufschlüsseln)?
a) Was waren die hauptsächlich angeführten Gründe für eine Ablehnung
von Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Genehmigungsverfahren im Durchschnitt (bitte nach Bundesland, in dem der
Antrag gestellt wurde, aufführen)?
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die EU-Richtlinie
2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.
September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
EU-rechtskonform in nationales Recht umgesetzt wurde?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische
Kommission am 19. Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet hat, im Rahmen dessen bemängelt wird, das
deutsche Recht weise Defizite in Bezug auf Inspektionen, die
Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten auf?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um auf den von
der Europäischen Kommission übermittelten Mängelkatalog zu
reagieren (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm)?
c) Falls noch keine Maßnahmen zur Änderung des nationalen Rechts
erfolgten, bis wann rechnet die Bundesregierung mit der vollständigen
Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zur Auflösung des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens?
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung signifikante, positive
Kostenunterschiede sowie Effizienzvorteile der Alternativmethoden wie „In-
vitrotesting“, „In-silico-testing“ sowie „Body-on-chip-testing“ gegenüber
aktuell gängigen Tierversuchspraktiken in der Toxikologie?
7. Mit welchen Beträgen wurde die Erforschung alternativer Methoden zu
Tierversuchen (Replacement) in den Jahren 2013 bis 2018 durch die
Bundesregierung gefördert (bitte nach Projekt, Projektträger,
Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?
8. Welcher Betrag wird im Rahmen des Bundeshaushalts 2019 für die
Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen
(Replacement) durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Projekt,
Projektträger, Titel im jeweiligen Einzelplan des Haushaltes sowie
Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?
9. Wie veränderte sich die finanzielle Ausstattung des Deutschen Zentrums
zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) in den Jahren 2013 bis 2018 nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Welche finanziellen Mittel zur Förderung des Bf3R sind im
Bundeshaushalt 2019 veranschlagt?
10. Welche finanziellen Mittel stehen der Zentralstelle zur Erfassung und
Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET),
als ein wesentlicher Kompetenzbereich des Bf3R, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2019 zur Verfügung?
11. Wie veränderte sich die Personalausstattung der ZEBET seit ihrer
Gründung im Jahr 1989 nach Kenntnis der Bundesregierung?
12. Wie und mit welchen Mitteln fördert der Bund den Wissenstransfer in die
angewandte Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Welche Kompetenzzentren oder Kompetenznetzwerke zur Verknüpfung
von Wissenschaft und angewandter Forschung auf diesem Gebiet existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Förderung erhalten diese?
13. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung weiterer Bedarf zur
Förderung der Vernetzung und Koordination von Einrichtungen und Initiativen
aus einzelnen Bundesländern?
Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung dieser
Initiativen durch die Länder ein?
14. Welche finanziellen Mittel zur Förderung der Erforschung alternativer
Methoden zu Tierversuchen stellt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2019 bereit?
a) Wie entwickelte sich der Etat der EU zur Förderung der Erforschung
alternativer Methoden zu Tierversuchen in den letzten 20 Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche EU-weiten Forschungsprojekte, die zum Ziel haben,
wissenschaftliche Erkenntnisse zur Vermeidung von Tierversuchen für einen
praxisgerechten Einsatz und eine breite Anwendung
weiterzuentwickeln, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?
15. Welche durch Drittmittel finanzierten Projekte zur Erforschung alternativer
Methoden zu Tierversuchen finden derzeit in bundeseigenen
Forschungseinrichtungen statt?
16. An welchen deutschen Universitäten finden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Forschungsprojekte zur Förderung von
Alternativmethoden zur Verringerung des Versuchstierverbrauchs statt (bitte nach Projekt
und Hochschule aufführen)?
17. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Reduzierung der
Versuchstierverwendungen (Reduce) mit sich bringen, wurden seit 2013
nach Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach
Untersuchungsziel, Methode und Zulassungsjahr angeben)?
18. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Vermeidung der
Versuchstierverwendungen (Replace) mit sich bringen, wurden seit 2013 nach
Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach
Untersuchungsziel, Methode und Zulassungsjahr angeben)?
19. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zulassungsverfahren von Alternativmethoden vor dem Hintergrund der Fragen 17 und 18
im Durchschnitt?
Werden seitens der Bundesregierung Maßnahmen in Erwägung gezogen,
um die Zulassungsverfahren zu beschleunigen?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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