[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13835 –
Import und heimischer Anbau von Eiweißpflanzen: Strategien gegen
die Eiweißlücke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Frage nach der Zukunft der optimalen Versorgung mit Eiweißfuttermitteln
kommt vor dem Hintergrund der modernen und leistungsfähigen
Tierproduktion in Deutschland große Bedeutung zu. Die Versorgung mit hochwertigen
Futtermitteln ist für eine tiergerechte und dem Bedarf angepasste
Eiweißversorgung unerlässlich. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist
vereinbart, dass die Attraktivität des Anbaus von Eiweißpflanzen im Rahmen
der Weiterentwicklung der sogenannten nationalen „Eiweißpflanzenstrategie“
erhöht werden soll (
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsver
trag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906).
Vor allem Raps gilt ökologisch und ökonomisch als wertvolle in Deutschland
und Europa angebaute Eiweißpflanze. So liefert die Pflanze in Form von
Rapsschrot und Rapsöl hochwertige Futtermittel und Komponenten für die
menschliche Ernährung. Zudem leistet die Blattfrucht Raps mit ihrem hohen
Vorfruchtwert für nachfolgende Kulturen und als Bienentracht einen wichtigen
Beitrag zur Artenvielfalt und zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.
Auch der Anbau von Leguminosen (Hülsenfrüchten) kann dazu beitragen, die
Eiweißversorgung mit heimischen Erzeugnissen zu decken und somit weitere
Abhängigkeiten von Eiweißfuttermittel-Importen verringern. Gerade vor dem
Hintergrund der Debatten um die Importe von Eiweißfuttermitteln mit
Regenwaldrodungen und geringeren Umweltstandards in den Produktionsländern
bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genauen Analyse, ob die
Strategie der Bundesregierung und die bisher angestoßenen Maßnahmen
ausreichend und wirkungsvoll sind, um zukünftig den Anteil an heimisch erzeugten
Eiweißpflanze zu erhöhen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14521
19. Wahlperiode 25.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie veränderte sich der Selbstversorgungsgrad mit Protein aus
Eiweißfuttermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten
zehn Jahre in Deutschland?
Angaben zum Selbstversorgungsgrad mit Eiweißfuttermitteln im Sinne von
besonders eiweißreichen Futtermitteln liegen der Bundesregierung nicht vor.
Berechnet wird das Aufkommen von Eiweiß aus Kraftfuttermitteln nach Herkunft
der Futtermittel. Die folgende Übersicht zeigt, dass der Auslandsanteil sich in
den letzten zehn Jahren langfristig nicht wesentlich verändert hat, allerdings
jährlichen Schwankungen unterliegt.
Übersicht: Aufkommen an Kraftfutter für Futterzwecke (1.000 Tonnen)
Herkunft 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/
2017 1)
Verdauliches Eiweiß
Inland 3195 3275 3374 3156 2716 3015 3424 3351 3360 3258
Ausland 2339 2241 1845 2249 2750 2216 2404 2013 2269 2224
Zusammen
5534 5516 5219 5405 5466 5231 5828 5364 5629 5483
Auslandsanteil in
%
42 41 35 42 50 42 41 38 40 41
1) vorläufig.
Anmerkung: Als Kraftfutter gelten Getreide, Futterreis, Hülsenfrüchte, Ölsaaten,
Trockengrünfutter, Maniok, Kleien, Nebenprodukte der Brauereien und Brennereien, Maiskleberfutter,
Kartoffelpülpe, Trockenschnitzel, Melasse, Ölkuchen und -schrote, Zitrus-/Obsttrester, pflanzliche Fette,
Fischmehl.
Ab dem WJ 2012/13 geänderte Berechnungsweise des importierten Futtergetreides. Angaben sind
mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Quelle: BLE
2. Wie veränderte sich die nach Deutschland importierte Menge an
Eiweißfuttermitteln in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach Futtermittel und jeweiligem Ursprungsland angeben)?
Die beiden folgenden Übersichten geben einen Überblick über die Einfuhren
von eiweißreichen Futtermitteln nach Deutschland sowie für ausgewählte
eiweißreiche Futtermittel mit Angaben zum Herkunftsland. Entsprechende
Übersichten zu Importen von Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinensamen,
Luzernepellets, Sojaschrot und Erdnussschrot nach Herkunftsland sind der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Einsatz von Eiweißpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft“ auf
Bundestagsdrucksache 19/9896 zu entnehmen.
Übersicht: Einfuhr von eiweißreichen Futtermitteln nach Deutschland
(1.000 Tonnen)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Gesamt 5.073,2 4.980,0 5.103,7 5.325,9 4.758,4 4.661,6 4.705,7 4.760,0 4.599,8 4.393,2
darunter
Ackerbohnen,
Futtererbsen, Lupinen 73,2 53,7 119,3 62,6 110,3 115,2 88,8 77,8 105,0 222,6
Proteinhaltige
Ölkuchen u. andere feste
Rückstände
4.430,5 4.345,8 4.383,2 4.754,4 4.199,0 3.929,3 4.104,8 4.133,6 4.082,8 3.750,3
darunter
Sojaschrot 3.451,6 3.514,1 3.480,2 3.472,3 2.947,3 2.782,2 2.939,5 2.992,9 2.721,2 2.372,8
Maiskleberfutter 121,4 209,5 296,1 137,2 138,8 241,1 199,9 204,2 163,9 165,0
Fischmehl 310,5 227,7 166,8 228,6 167,5 216,0 143,1 149,0 81,6 98,5
Angaben für 2018 sind vorläufig. Enthalten sind auch Mengen, die als Heimtiernahrung verwendet
werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Übersicht: Einfuhr ausgewählter eiweißreicher Futtermittel nach Herkunftsland
(1.000 Tonnen)
Partnerland 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Rapsschrot
Gesamt 360,0 444,7 352,5 412,6 539,5 469,7 471,8 450,0 551,3 574,7
darunter:
Tschech. Rep. 145,1 220,1 149,8 200,0 242,0 185,5 208,0 193,2 180,9 243,2
Polen 92,7 83,3 43,6 53,8 92,1 102,4 133,8 145,0 190,4 210,0
Niederlande 58,5 79,7 76,3 75,6 113,0 98,9 80,9 84,2 89,9 65,0
Belgien 3,5 22,0 26,1 3,8 5,0 3,2 2,5 8,9 34,8 20,5
VK 2,2 1,5 - 0,0 1,3 3,4 - 3,2 27,5 10,8
Österreich 22,2 11,4 7,8 5,8 5,5 5,9 4,6 3,9 4,9 7,1
Luxemburg - - - - 0,1 0,0 0,6 0,3 0,0 5,3
Dänemark 4,3 10,8 21,4 34,5 10,9 3,0 4,2 2,2 2,3 2,9
Belarus - - - 0,0 - 2,7 - - - 2,3
Schweden 0,1 1,0 0,5 1,0 - - - - 0,6 2,0
Russland - 4,2 13,9 16,0 51,7 48,2 14,3 - 1,9 1,7
Ungarn 2,8 1,0 2,7 - 4,6 5,5 4,7 - 7,2 1,1
Sonnenblumenschrot
Gesamt 181,8 82,4 142,6 307,5 259,2 348,2 301,9 281,4 403,8 391,9
darunter:
Ungarn 8,7 5,5 10,9 64,0 86,9 109,1 105,6 54,5 109,8 95,6
Russland 6,3 4,4 10,3 71,2 20,0 86,9 62,8 52,3 71,5 72,8
Tschech. Rep. 4,5 4,4 4,0 8,2 10,6 18,9 14,5 14,8 41,4 61,9
Niederlande 25,7 17,6 18,2 27,4 33,5 48,9 25,8 45,3 48,3 54,3
Ukraine 36,9 7,2 22,8 32,0 10,3 10,9 8,3 40,2 38,4 23,5
Bulgarien 0,1 - - 1,6 0,9 2,3 18,4 33,4 35,2 20,8
Lettland - - - - - 5,4 1,1 5,8 9,2 20,1
Polen 0,5 - - 8,8 11,9 22,4 25,6 9,9 13,8 11,3
Argentinien 25,7 18,8 26,3 9,9 21,2 3,1 4,5 12,5 14,4 9,0
Dänemark 31,4 9,1 12,3 10,8 12,2 9,5 6,6 1,5 10,4 7,2
Österreich 3,2 1,4 4,8 5,5 2,3 2,4 2,5 4,1 4,2 5,1
Luxemburg - - - - - - 0,0 0,0 - 3,0
Rumänien 18,7 7,4 13,3 16,5 25,3 8,2 16,2 1,8 2,2 2,5
VR China - - - - - - 0,2 1,4 2,7 2,0
Italien 0,5 1,1 1,5 1,7 2,0 4,9 2,5 1,8 0,2 1,4
Palmexpeller/Pellets
Gesamt 426,6 295,9 399,8 547,1 439,6 306,5 374,4 388,9 382,4 385,3
darunter:
Malaysia 163,8 123,3 96,4 178,8 117,4 160,9 66,6 158,2 253,5 196,0
Indonesien 139,9 88,1 230,9 308,0 279,8 116,2 227,8 181,3 88,9 148,3
Niederlande 101,6 75,2 63,7 49,5 34,3 24,7 72,4 45,4 38,5 37,8
Tschech. Rep. - - - - - - - - - 2,0
Spanien - - - - - - - 0,1 - 1,3
Maiskeimschrot
Gesamt 1,5 - 0,7 6,7 5,5 4,8 10,3 14,4 13,8 15,2
darunter:
Belgien - - - - 3,3 0,9 7,7 8,5 12,4 12,4
Niederlande 1,5 - 0,7 0,5 0,1 0,0 2,3 1,8 1,4 1,4
Ungarn - - - 6,2 2,0 3,9 0,3 2,5 - 0,7
Österreich - - - 0,0 0,0 - - - 0,0 0,6
Leinsamenschrot
Gesamt 1,2 0,7 0,6 0,8 1,1 1,8 1,3 1,7 3,8 4,9
darunter:
Ukraine 0,0 0,0 0,0 - 0,2 0,3 0,2 0,8 2,5 1,8
Niederlande 0,2 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,5 0,3 0,1 1,7
Polen - - - - - - - 0,1 0,7 0,8
Österreich 0,5 0,1 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,4 0,2 0,3
Maiskleberfutter
Gesamt 121,4 209,5 296,1 137,2 138,8 241,1 199,9 204,2 163,9 165,0
darunter:
Österreich 43,4 54,5 55,7 57,4 61,1 68,4 80,2 89,0 92,9 99,2
Ungarn 18,6 11,2 7,1 6,2 2,6 0,0 5,6 8,2 11,8 14,2
Slowakei 0,3 2,9 12,0 7,7 14,0 16,3 19,5 24,0 19,5 12,2
Niederlande 20,1 18,8 28,7 23,3 16,4 17,2 5,4 7,6 13,2 11,5
Frankreich 38,8 52,1 42,4 42,4 43,9 24,7 18,1 18,5 15,2 10,1
Polen 0,0 - - - 0,4 0,1 1,3 5,6 7,4 9,2
Tschech. Rep. - 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 1,1 5,3
Norwegen - - - - - - - 0,4 1,5 1,5
Fischmehl
Gesamt 310,5 227,7 166,8 228,6 167,5 216,0 143,1 149,0 81,6 98,5
darunter:
Peru 251,1 159,3 115,7 145,1 75,8 129,0 39,5 57,7 14,0 23,7
Marokko 5,6 36,0 19,2 22,2 21,9 26,1 34,0 41,4 24,4 22,5
USA 9,9 0,0 0,0 - - 3,5 7,3 8,2 0,4 7,7
Dänemark 14,9 13,5 12,0 7,5 17,4 13,9 12,3 5,4 12,6 7,2
Island - - 1,5 1,3 20,1 1,5 16,9 1,2 7,1 6,4
Färöer 1,5 4,4 - - 3,1 3,8 3,9 - - 6,0
Norwegen 1,0 1,4 0,5 0,8 2,0 3,2 3,3 1,5 2,1 5,4
Frankreich 4,2 3,7 4,4 4,5 10,4 3,3 4,0 4,2 4,2 4,9
Chile 15,5 4,8 10,1 22,1 0,5 3,2 3,1 1,5 - 3,5
Mauretanien - - - 4,0 10,1 18,3 2,6 11,4 2,5 2,5
Panama 2,2 0,2 0,9 8,4 0,9 2,1 4,0 3,2 3,3 2,3
Polen 0,0 0,5 0,3 0,4 0,4 0,2 0,2 0,3 0,4 1,1
Südafrika - - 1,0 5,5 1,2 4,4 5,3 5,5 3,1 1,1
Neuseeland 0,1 0,7 0,3 0,6 0,1 0,0 0,3 0,4 1,0 1,1
Angaben für 2019 sind vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt
3. Worin sieht die Bundesregierung die wesentlichen Gründe und Risiken
der sogenannten Eiweißlücke, also einem niedrigen
Selbstversorgungsgrad an Eiweißfuttermitteln in Deutschland?
Der niedrige Selbstversorgungsgrad an Eiweißfuttermitteln in Deutschland
ergibt sich im Wesentlichen aus den am Markt bestehenden Preis- und
Kostenrelationen von heimischen und importierten Proteinträgern. Es ist für den
heimischen Agrarsektor insgesamt betrachtet vielfach rentabler, die Veredelung mit
eingeführten kostengünstigeren Proteinträgern, wie insbesondere Soja,
durchzuführen und auf den eigenen Flächen die aus einzelbetrieblicher Sicht oftmals
profitableren Feldfrüchte wie Weizen, Mais oder Kartoffeln anzubauen.
Generell wird die Wirtschaftlichkeit des Anbaus von Eiweißpflanzen
maßgeblich durch die lokalen Standort- und Klimabedingungen sowie die
betriebsindividuellen Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten beeinflusst, sodass
allgemeingültige Aussagen nur bedingt möglich sind.
Aus Sicht der Bundesregierung deutet ein niedriger Selbstversorgungsgrad
nicht pauschal auf ein Risiko.
4. Mit welchen pflanzlichen Agrarrohstoffen wird der Bedarf an Protein aus
Eiweißfuttermitteln in Deutschland derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung gedeckt?
Welchen Anteil nehmen dabei im Inland produzierte Eiweißfuttermittel
nach Kenntnis der Bundesregierung ein (bitte nach jeweiliger pflanzlicher
Proteinquelle angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5, Übersicht 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatz von Eiweißpflanzen für eine
nachhaltige Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/9896 verwiesen.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Eisweißlücke
aus pflanzlichen Quellen zu schließen, und wie schätzt die
Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit und die Förderwürdigkeit der einzelnen
Alternativen ein?
Der Anbau von einheimischen Leguminosen ist eine mögliche Alternative, um
die Eiweißlücke zu reduzieren.
Allerdings müssen verschiedene Effekte berücksichtigt werden, die durch eine
Ausdehnung der Eiweißpflanzenproduktion verursacht werden können:
Um die derzeitigen Importe von ca. 2,33 Mio. Tonnen Eiweiß für Futterzwecke
nach Deutschland vollständig zu ersetzen, wären zusätzlich mind. 1,8 Mio. ha
Ackerfläche für den Anbau mit Eiweißpflanzen erforderlich. Unter der
Annahme, dass die derzeit in Deutschland ohnehin nur sehr geringen Brachflächen
hierfür nicht zur Verfügung stehen, würde der Anbau der Eiweißpflanzen auf
vorhandenem Ackerland erfolgen und damit andere Kulturen verdrängen.
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Jahr
2012 die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) auf den Weg gebracht. Sie hat zum
Ziel, durch die Stärkung des Anbaus von Eiweißpflanzen in Deutschland einen
Beitrag zur nachhaltigen, umweltgerechten, ressourcenschonenden und von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO)-freien landwirtschaftlichen
Produktion zu leisten. Die EPS verfolgt nicht die Intention, die Eiweißlücke in
Deutschland vollständig zu schließen.
Im Blickpunkt der EPS stehen sowohl die klassischen Körnerleguminosen
einschließlich Soja, als auch feinsamige Leguminosen wie Klee und Luzerne, die
einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Wiederkäuern, zukünftig
auch von Monogastriern leisten könnten. Leguminosen erbringen zudem einen
wichtigen Beitrag zur Diversifizierung von Fruchtfolgen, zur Einsparung von
stickstoffhaltigen Mineraldüngern sowie zur Verbesserung der
Bodenfruchtbarkeit und dem Aufbau von Humus. Damit können sie die Anstrengungen für
eine klimafreundliche Landbewirtschaftung und die Entwicklung von resilienten
Landbewirtschaftungssystemen positiv unterstützen.
Gleichzeitig wird durch die Förderung des Anbaus von Leguminosen den
gesellschaftlichen Forderungen nach einer regionalen Erzeugung von Futter- und
Lebensmitteln Rechnung getragen.
Aus Sicht der Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt in
Agrarlandschaften bietet die Diversifizierung von Anbausystemen durch Eiweißpflanzen
eine vielversprechende Option. Bei der Bewertung der Förderwürdigkeit von
Alternativen zum Schließen der Eiweißlücke ist daher auch deren Potential zur
Diversifizierung der Anbausysteme zu berücksichtigen. Bei einer rein auf
Ertrag, Rohproteingehalt (statt Ernährungswert) und Wirtschaftlichkeit
ausgerichteten Bewertung besteht die Gefahr, dass auch im Bereich der Eiweißpflanzen
monotone und intensive Anbausysteme, voraussichtlich dominiert von Soja,
gefördert werden, welche zu keiner Verbesserung der Situation für die
biologische Vielfalt in Agrarlandschaften beitragen werden. Die Entscheidungsfindung
zur Auswahl und Förderung des Anbaus von Leguminosen bedarf daher einer
multikriteriellen Herangehensweise, welche neben sozioökonomischen auch
ökologische Aspekte beinhaltet. Das bestehende breite Spektrum der
Eiweißpflanzen mit der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten in Anbausystemen sollte im
Förderrahmen ausgeschöpft werden.
Mit der EPS des BMEL sollen unter Berücksichtigung der internationalen
Rahmenbedingungen Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen
verringert, Forschungslücken geschlossen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die
Praxis übertragen und Wertschöpfungsketten aufgebaut werden. Die EPS sieht
hierfür verschiedene agrarpolitische Instrumente vor.
Mit der letzten Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) sind ab 2015
in beiden Säulen Maßnahmen enthalten, die den Anbau von Leguminosen
betreffen. In der 1. Säule ist es im Rahmen der Greening-Vorschriften zulässig,
auf im Umweltinteresse genutzten Flächen bestimmte Arten von
stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
anzubauen. In Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der
2. Säule sind Leguminosen verpflichtender Bestandteil der über die freiwillige
Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) geförderten Anbaudiversität.
Neben der Verankerung in der GAP ist die Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zentraler Baustein der EPS. Mit Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben sollen zum einen Innovationen hervorgebracht und Impulse
für einen ökonomisch erfolgreichen Anbau von Leguminosen und deren
Verwertung gegeben werden. Parallel dazu werden modellhafte
Demonstrationsnetzwerke etabliert. So wurden für die Kulturarten Soja, Lupine und Erbse/
Bohne modellhafte Demonstrationsnetzwerke mit konventionell und
ökologisch wirtschaftenden Betrieben gefördert. Im Mittelpunkt der Netzwerke
stehen der Wissenstransfer, die Intensivierung der Beratung sowie der Aufbau von
Wertschöpfungsketten. Die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der
Anbaukulturen ist Hauptbestandteil der geförderten Netzwerke.
Die EPS wird unter Berücksichtigung der agrarpolitischen, ökologischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Erfahrungen und Ergebnisse der
Projekte und Fördermaßnahmen kontinuierlich überprüft, nachjustiert und
weiterentwickelt. Dies soll auch weiterhin so fortgesetzt werden.
Es gibt Synergien der Eiweißpflanzenstrategie mit weiteren Strategien des
BMEL, darunter der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL), der
Ackerbaustrategie und der Nutztierstrategie. Auch im Rahmen dieser Strategien
sind Aktivitäten und Maßnahmen zur Stärkung des Leguminosenanbaus in
Deutschland verankert.
Die verschiedenen politischen Instrumente zur Förderung des
Leguminosenanbaus in Deutschland haben dazu beigetragen, dass sich die Anbaufläche von
Leguminosen zur Körnergewinnung in Deutschland seit 2014 verdoppelt hat.
6. Welche Bedeutung kommt dem heimischen Rapsanbau zur Sicherung der
Versorgung mit Eiweißfuttermitteln nach Einschätzung der
Bundesregierung zu?
Der Beitrag des heimischen Rapses zur Versorgung mit Eiweißfuttermitteln, als
Anteil des verdaulichen Eiweißes des Rapses am Gesamtfutteraufkommen,
beträgt knapp 14 Prozent (WJ 2017/18) (vgl. hierzu Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatz von
Eiweißpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache
19/9896).
7. Welche Bedeutung kommt dem heimischen Rapsanbau im Hinblick auf
dessen Leistungen für die biologische Vielfalt in der Fruchtfolge zu?
Raps ist als Blattfrucht und aufgrund seines Vorfruchtwertes ein wichtiges
Fruchtfolgeglied im Ackerbau und trägt dazu bei, die ansonsten stark
getreidebetonten Fruchtfolgen aufzulockern. Raps ist zudem eine wichtige
Trachtpflanze für Honig- und Wildbienen, Hummeln und blütenbesuchende Insekten von
April bis Mai.
8. Wie entwickelten sich die in Deutschland geerntete Menge an Raps sowie
die Rapsanbaufläche und die daraus resultierenden durchschnittlichen
Rapserträge innerhalb der letzten zehn Jahre?
Die folgende Übersicht enthält die gewünschten Angaben für Raps und Rübsen
zur Körnergewinnung.
Jahr Anbau Ertrag Erntemengein 1 000 ha in dt/ha in 1 000 t
2008 1 370,7 37,6 5 154,7
2009 1 471,2 42,9 6 306,7
2010 1 461,2 39,0 5 697,6
2011 1 328,6 29,1 3 869,5
2012 1 306,2 36,9 4 821,1
2013 1 465,6 39,5 5 784,3
2014 1 394,2 44,8 6 247,4
2015 1 285,5 39,0 5 016,8
2016 1 325,7 34,5 4 579,6
Jahr Anbau Ertrag Erntemengein 1 000 ha in dt/ha in 1 000 t
2017 1 308,9 32,7 4 275,6
2018 1 228,3 29,9 3 677,2
2019 861,6 33,0 2 845,7
Die Angaben für 2019 sind vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Ackerbaustandort Deutschland für
den Anbau von Raps hinsichtlich der Flächeneffizienz und des möglichen
Ertrages?
Aus agronomischer Sicht ist in Deutschland der Raps, wie andere Ackerfrüchte
auch, eine wohlangepasste Frucht, die im internationalen Vergleich relativ hohe
Erträge aufweist. Von der Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel
(zunehmende Trockenheit, stärkerer Krankheitsdruck) bei gleichzeitig
erforderlichen zunehmenden Restriktionen bei Pflanzenschutz und Düngung ist
besonders der Rapsanbau betroffen.
Aus der Frage geht nicht hervor, worauf sich die angesprochene
Flächeneffizienz beziehen soll. Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die
Ertragsfähigkeit von Raps im Vergleich zu alternativen Kulturen abzielt.
Raps ist eine Ölfrucht, bei deren Verarbeitung als Nebenprodukte Öl und
Rapskuchen oder Rapsextraktionsschrot als Proteinfuttermittel anfallen.
Mit Blick auf die Proteinversorgung ist neben dem Naturalertrag ebenfalls der
Proteinertrag relevant. Bei einem durchschnittlichen Rapsertrag von 3,7 Tonnen
(t) per Hektar (ha) liegt der Proteinertrag bei 0,75 t/ha. Im Vergleich dazu ist
bei Körnerleguminosen von einem Proteinertrag zwischen 0,9 und 1,3 t/ha
auszugehen. Somit werden mit dem Rapsanbau 60 bis 75 Prozent des
Proteinertrages von Körnerleguminosen erzielt. Zusätzlich fallen beim Rapsanabau jedoch
noch etwa 1,5 t Öl an, das bei einer Substitution durch Körnerleguminosen
entfallen würde. Die Proteinerträge von Getreide liegen mit 0,75 bis 1 t/ha in
einer ähnlichen Größenordnung wie bei Raps und erzielen somit ebenfalls
60-75 Prozent des Proteinertrages von Körnerleguminosen.
Allerdings ist der Stärkeertrag bei Getreide mehr als doppelt so hoch wie bei
Ackerbohnen oder Erbsen. Vor diesem Hintergrund ist die Betrachtung der
Flächeneffizienz hinsichtlich einer einzelnen Ertragskomponente nicht
zielführend.
Bezüglich der Ertragsentwicklung von Raps sind seit 2016
unterdurchschnittliche Rapserträge zu beobachten (2016: 3,4 t/ha; 2017: 3,3 t/ha; 2018: 3,0 t/ha,
2019: 3,3 t/ha). Als Ursachen werden a) extreme Witterungsbedingungen, vor
allem Trockenheit zur Aussaat, b) Fruchtfolgeprobleme aufgrund hoher
Anbauanteile in den klassischen Anbauregionen in Nord- und Nordostdeutschland
sowie c) der Wegfall neonicotinoider Beizmittel gesehen. Unter normalen
Witterungsbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Rapserträge wieder
dem langjährigen Mittel annähern. In den traditionellen Rapsanbauregionen mit
hohen Anbauanteilen erscheint es aufgrund der Einschränkungen im
Pflanzenschutz allerdings unwahrscheinlich, dass die Spitzenerträge der Jahre 2012 bis
2015 nachhaltig erreicht werden können.
Das ökonomische Marktergebnis ist bei Raps abhängig von Preis- und
Kostenrelationen der alternativen Feldfrüchte (vgl. Antwort zu Frage 3) sowie von den
Knappheitsverhältnissen der Märkte für Schrote und Öle an den internationalen
Märkten.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die verringerte Rapsanbaufläche in
Bezug auf das Nahrungsangebot von Bienen?
Geht die Bundesregierung im Zuge der verminderten Rapsanbaufläche
von einem Rückgang der Honigproduktion in Deutschland, vor allem von
Rapsblütenhonig, aus?
Raps als Massentracht stellt eine gute Pollen- und Nektarquelle für Bienen im
zeitigen Frühjahr dar. Bienen (d. h. sowohl Wildbienen als auch Honigbienen)
benötigen darüber hinaus eine kontinuierliche Nektar- und Pollenversorgung
über die gesamte Vegetationsperiode. Raps kann aufgrund der eingeschränkten
Blühzeit nur eine von vielen für die Bienenernährung notwendigen
Trachtquellen bieten. Die Anbaufläche von Raps kann sich daher nur in Kombination mit
anderen Trachtpflanzen auf das Nahrungsangebot auswirken.
In Regionen mit großen Anbauflächen von Raps führt dies zu einer
Verschärfung der Nahrungsknappheit für Bienen, da die Anbaufläche für alternative
Kulturen mit zeitlich versetzten Blühspektren fehlt.
Die gezielte Förderung breiterer Fruchtfolgen, insbesondere auch ein
bienenfreundlicher Zwischenfruchtanbau, sowie die Anlage von Blühstreifen wirken
sich förderlich für die Bienenernährung aus. Auch die Honigproduktion in
Deutschland würde von einer Diversifizierung der Anbausysteme mit einem
höheren Flächenanteil zu unterschiedlichen Zeiten blühender Kulturen
profitieren.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzungsverbote von
verschiedenen Pflanzenschutzmitteln bei Raps (wie etwa dem Verbot der
Neonicotinoid-Beize), und sieht die Bundesregierung einen
Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Rapsanbaufläche und den
Pflanzenschutzmittelverboten?
Die Kommission hat im April 2018 weitere Beschränkungen der drei
neonikotinoiden Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und
Thiamethoxam erlassen, weil diese Wirkstoffe die Genehmigungskriterien in Bezug
auf Bestäuber nur bei Gewächshausanwendungen erfüllen. Die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnte ein Risiko für Bestäuber in
Folgekulturen nicht ausschließen. In den Genehmigung der EU für diese drei
Neonikotinoide sind nur noch Anwendungen genehmigt, die rein auf
Gewächshäuser beschränkt sind. Nur von der EU genehmigte Wirkstoffe dürfen als
Bestandteil von Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene bewertet und
zugelassen werden. Notfallzulassungen außerhalb dieses von der Kommission
vorgegebenen Rahmens müssen gerechtfertigt und gut begründet sein. Die
Bundesregierung sieht die Voraussetzungen hierfür als nicht gegeben an.
Die Entscheidung für den Anbau einer bestimmten Kultur werden auf
Betriebsebene getroffen und neben der relativen Vorzüglichkeit der Kultur von
zahlreichen betriebs- und standortspezifischen Faktoren bestimmt. Dabei kann auch
die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ein bestimmender
Faktor sein.
Die Bundesregierung sieht insbesondere auch im Witterungsverlauf der
zurückliegenden Jahre die Ursache für den Rückgang der Raps-Anbaufläche. In der
Anbausaison 2017/18 erschwerte Nässe die Aussaat, während in der
Anbausaison 2018/19 und 2019/20 viele Landwirte aufgrund der Trockenheit während
der Aussaatzeit im Spätsommer auf die Aussaat von Raps verzichteten oder
ihre Bestände aufgrund schlechter Pflanzenentwicklung umbrechen mussten.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem Rückgang der
Rapsanbaufläche entgegenzuwirken?
Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Förderung breiterer Fruchtfolgen,
klimaangepasster Anbaumethoden und insbesondere die Förderung der
Züchtung leistungs- und widerstandsfähiger Sorten, tragen dazu bei, den Rapsanbau
zu stärken. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Rapsanbaus zu steigern, ist
insbesondere ein konstanter Züchtungsfortschritt mit kontinuierlicher
Ertragssteigerung, hohem Ölgehalt, ständiger Qualitätsverbesserung und verbesserten
Resistenzen sowie Winterfestigkeit, Standfestigkeit und Frühreife notwendig.
Durch den Wegfall von bisher im Rapsanbau bedeutenden Wirkstoffen im
Pflanzenschutz und durch das Auftreten neuer Schadorganismen im Zuge des
Klimawandels ist die Suche nach neuen Resistenzquellen schon seit einigen
Jahren ein wichtiger Forschungsschwerpunkt in der Resistenzzüchtung des
BMEL.
Weiterhin werden beispielsweise Verbundprojekte zur Verbesserung der
Stickstoffeffizienz und der Saatgutqualität bei Raps, Düngeversuche mit Phosphor
und Vorhaben zu neuartigen biologischen Saatgutbehandlungstechnologien
gefördert. Im Hinblick auf den integrierten Pflanzenschutz laufen
Modellvorhaben. Im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe werden Fördervorhaben von
Raps zur energetischen und stofflichen Nutzung unterstützt.
Auch mit der zurzeit in Arbeit befindlichen Ackerbaustrategie des BMEL
werden Handlungsfelder (wie z. B. Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Düngung)
identifiziert, für die Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden. Deren
Umsetzung soll durch gezielte Förderung unterstützt werden, u. a. im Bereich
Forschung und Entwicklung sowie durch Modell- und Demonstrationsvorhaben.
Davon kann auch der Rapsanbau profitieren.
13. Plant die Bundesregierung, die erlassenen Nutzungsverbote von
Pflanzenschutzmitteln bei Raps neu zu bewerten?
Anträge zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden von den zuständigen
Behörden geprüft. Diese können aber nicht entgegen der bestehenden EU-
rechtlichen Einschränkung gestellt werden.
14. Welche alternativen Wirkstoffe und Pflanzenschutzmaßnahmen zur
verbotenen Neonicotiniod-Beize bei Raps werden seit deren Nutzungsverbot
von Landwirten vornehmlich angewendet?
Die Neonikotinoid-Beize diente der Bekämpfung der im Herbst im Raps
auftretenden Schädlinge. Seit dem Verbot der Neonikotinoid-Beize im Dezember
2013 sind in Deutschland zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege keine
alternativen Wirkstoffe zugelassen.
Zur Bekämpfung von Blattläusen im Herbst im Raps stehen zur
Spritzanwendung Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide und Maltodextrin
(Eradicoat) zur Verfügung. Sie besitzen allerdings keine ausreichende Wirkung,
da die Blattunterseite, auf der die Läuse vorwiegend sitzen, kaum getroffen
wird und bei der Grünen Pfirsichblattlaus Pyrethroid-Resistenz nachgewiesen
wurde. Zur Bekämpfung der Grünen Pfirsichblattlaus steht der Wirkstoff
Flonicamid (Teppeki) im Raps zur Verfügung. Gegen Blattläuse als Virusvektoren
sind keine Wirkstoffe zugelassen.
Zur Bekämpfung von beißenden Insekten (z. B. Rübsenblattwespe,
Kohlschabe, Schwarzer Kohltriebrüssler) im Herbst steht neben pyrethroiden
Wirkstoffen nur der Wirkstoff Thiacloprid (Biscaya) zur Verfügung. Erdflöhe sind von
dieser Indikation allerdings ausgeschlossen. Zu deren Bekämpfung stehen
lediglich Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide als
Spritzanwendung zur Verfügung. Allerdings wurde beim Rapserdfloh in weiten Teilen
Deutschlands Pyrethroid-Resistenz nachgewiesen. Zur Bekämpfung des
Rapserdflohs ist außerdem das biologische Beizmittel Integral Pro (Bacillus
amyloliquefaciens) zugelassen. Bei Starkbefall besteht keine ausreichende Wirkung.
15. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung darin, die Eiweißlücke
durch nichtpflanzliche Quellen, wie z. B. Insektenprotein, zu schließen,
und welche Vorteile ergeben sich daraus?
Das Potential, die Eiweißlücke bei der Futterversorgung von Nutztieren, die
keine Wiederkäuer sind, durch nichtpflanzliche Quellen zu schließen, wird
bestimmt durch die schrittweise Lockerung der Verfütterungsverbote. Nach einer
Zulassung der Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein vom Schwein
an Geflügel, wie sie die Europäische Kommission vorsieht, könnte die
Verwendung von Sojaextraktionsschrot als Proteinfuttermittel zum Teil ersetzt und
dadurch vermindert werden. Nach einer ersten Einschätzung entspricht die aktuell
in Deutschland zur Verfügung stehende Menge an verarbeitetem tierischem
Protein vom Schwein dem Einsatz von Sojaextraktionsschrot im niedrigen
einstelligen Prozentbereich. Die künftige Nutzung dieses künftigen Potentials bei
der Fütterung von Geflügel wird vor allem vom Marktpreis abhängen.
Eine Einschätzung über das Potential des Beitrages von verarbeitetem
tierischem Protein von Nutzinsekten zum Schließen der Eiweißlücke bei der
Nutztierfütterung kann noch nicht getroffen werden. Aus dem Bereich der seit dem
1. Juli 2017 zulässigen Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von
Nutzinsekten bei der Fütterung von Aquakulturtieren liegen keine
Erfahrungsberichte von der Verwendung dieses Futtermittels in der Praxis vor. Es bleibt
die Entwicklung dieses Sektors abzuwarten.
16. Wird sich die Bundesregierung für eine Freigabe von Insekten als
Nutztierfutter einsetzen, und falls ja, ab wann rechnet die Bundesregierung mit
einer Genehmigung zum Einsatz von Insektenprotein als
Nutztierfutterquelle?
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Verfüttern von verarbeitetem tierischem Protein
aus Nutzinsekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltenden
Mischfuttermitteln, die gemäß besonderen Bedingungen nach Anhang IV der
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet
werden, an Aquakulturtiere erlaubt. Im nächsten Schritt ist von der
Europäischen Kommission die Zulassung der Fütterung von verarbeitetem tierischem
Protein von Nutzinsekten an Geflügel vorgesehen. Die Beratungen hierzu
werden konstruktiv begleitet, wobei alle Belange angemessen einbezogen werden.
Hierzu gehört insbesondere die Sicherheit der Futtermittelkette.
17. Wie veränderte sich der Selbstversorgungsgrad mit Protein aus
Eiweißfuttermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten
zehn Jahre in der Europäischen Union (EU)?
Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der
Kommission hat EU-Versorgungsbilanzen für Rohprotein in Futtermitteln für die
Wirtschaftsjahre 2011/2012 bis 2017/2018 veröffentlicht; siehe
www.ec.europa.eu/
info/food-farming-fisheries/farming/facts-and-figures/markets/overviews/
balance-sheets-sector/oilseeds-and-protein-crops .
Die Angaben beziehen sich auf Futtermittel aller Art. Eine Kategorie
„Eiweißfuttermittel“ wurde dabei nicht gebildet. Für Ölkuchen und -schrote als
wichtigster Gruppe eiweißreicher Futtermittel ist der Selbstversorgungsgrad der EU
nach diesen Daten leicht von 23 Prozent im Wirtschaftsjahr 2011/2012 auf
26 Prozent im Wirtschaftsjahr 2017/2018 gestiegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]