Einsatz von Pfefferstaub (Wirkstoff Capsaicin II) durch Sicherheitskräfte in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Kurz vor den Protestdemonstrationen gegen die Neonazi-Demo am 13. Februar 2010 in Dresden meldete die „BILD-Zeitung“ (10. Februar 2010), dass die sächsische Polizei mit Spezialwaffen aus den USA ausgerüstet worden sei. Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) habe für die Einsatzkräfte Hightech-Pistolen der Firma „Pepperball™“ angeschafft und eine Woche vor den Demonstrationen extra eine Pepperball-Vorschrift „VwV PeBa SEK“ erlassen, damit die neuen Distanzwaffen in Sachsen durch die Polizei gegen „bewaffnete, gewalttätige oder aggressive Personen“ auch eingesetzt werden dürften.
„BILD“ meldete weiter, dass die Vorschrift den Vermerk „Wird nicht veröffentlicht“ trage, aber der Zeitung vorliege und das Innenministerium die Waffenlieferung auch bestätigt habe. Der Sprecher des sächsischen Innenministers wird mit den Worten zitiert: „Aus einsatztaktischen Gründen können wir dazu aber nicht mehr sagen“. „Neues Deutschland“ berichtete, dass Sachsen das erste Bundesland sei, „dass diese Schusswaffe einführt“ (Neues Deutschland vom 11. Februar 2010). Mit Verweis auf das sächsische Innenministerium meldete die Zeitung weiter, dass die Einführung der Waffen schon länger geplant gewesen sei, die SEK-Beamtinnen und -beamten aber bisher noch keine Erfahrungen im Einsatz mit der Pistole hätten sammeln können.
Nach unbestätigten Meldungen in diversen Internetforen (u. a. www.copzone.de) sollen die Waffen am 13. Februar 2010 in Dresden dann auch zum ersten Mal gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Bereich einer Bahnunterführung am Bischofsweg eingesetzt worden sein.
Hauptprodukt der Firma „Pepperball™“ ist eine pressluftgetriebene Handwaffe, die über 200 Schuss kleiner Plastikkugeln verfügt. Diese können wie beim „paintball“ innerhalb kurzer Zeit verschossen werden, beim Aufprall wird der Reizstoff PAVA (Capsaicin II) freigesetzt. Dieser Reizstoff ist auch in Pfefferspray enthalten, er ist künstlich erzeugt und ähnelt dem schärfsten Pfefferbestandteil. Der Vertreiber für den deutschen Markt schreibt auf seiner Homepage: „Die roten Pfeffer-Geschosse dürfen in Deutschland nur zum Zwecke der Tierabwehr erworben werden.“
Über den Einsatz von Waffen der Marke „Pepperball™“ wird in Polizeikreisen schon lange diskutiert. Unter der Überschrift „Neueste Entwicklung oder Gummigeschosse haben ausgedient“ war in der Dezemberausgabe 2007 der „Deutsche Polizei“ zu lesen: „Durch einen Beschuss von harten Oberflächen in der Nähe von Personen können diese dem Reizstoff ausgesetzt werden, durch Direktbeschuss kann als Steigerung der Schmerzreiz durch den Aufprall hinzugefügt werden. Dadurch können die Reihen der Störer (…) ausgedünnt werden (…).“
Der Einsatz von Pepperball™-Produkten und allgemein von Pfefferstaub („Pfeffergas“) steht in der Kritik. Der Wirkstoff kann Erstickungsgefühle und Brechreiz auslösen, zu vorübergehender Erblindung führen und einen brennenden Schmerz auf der Haut verursachen. Aber auch tödliche Wirkungen sind dokumentiert. Am 27. Oktober 2004 berichtete die „New York Times“ über eine junge Studentin, die wenige Tage vor ihrem 22. Geburtstag von einem Pfeffergeschoss am Auge getroffen wurde und wenige Stunden später starb. Sie war nur zufällig getroffen worden, als die Polizei eine Gruppe Baseballfans in ihrer Nähe beschoss. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner Ausgabe 53/2009 von einer Studie des Suchtmediziners John Mendelson, der für das California Medical Center in San Francisco eine Reihe von Todesfällen unter Kokainkonsumenten untersucht hatte. Seine Untersuchungen legen nahe, dass Capsaicin die tödliche Wirkung von Kokain signifikant erhöht. Todesfälle bei Menschen traten unter anderem in psychiatrischen Anstalten auf. Nach Meinung des Forschers reagieren Menschen zudem sehr unterschiedlich auf den Wirkstoff, daher könne gar nicht kalkuliert werden, wann die tödliche Dosis erreicht sei. Im polizeilichen Einsatz sind die Beamtinnen und Beamten selten an einer richtigen Dosierung als vielmehr daran interessiert, vermeintliche „Angreifer“ zu verjagen oder Gruppen mutmaßlicher „Störer“ auseinanderzutreiben. Dies ist bereits heute beim Einsatz von Pfefferspray zu beobachten, das zum Teil exzessiv gegen Demonstrantinnen und Demonstranten angewendet wird.
Fragen und Antworten20
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Pfefferstaub (unabhängig von der Art der Verwendung als Spray oder Geschoss) bei der Polizei vor dem Hintergrund der möglichen Gesundheitsgefährdung?
Pfefferstaub wird von den Polizeien des Bundes nicht eingesetzt. Der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten (umgangssprachlich als „Pfefferspray“ bezeichnet) durch Polizeibeamte stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Dieser ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) sowie in der hierauf basierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Innern zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugbeamte des Bundes (UZwVwV-BMI). Die Voraussetzungen für den Einsatz von „Pfefferspray“ orientieren sich an dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs nach Artikel 20 des Grundgesetzes und dessen konkreter Ausprägung in Form des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Insbesondere im Hinblick auf den zulässigen Einsatz von Hieb- und Schusswaffen ist der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten eine oft ebenso geeignete, zugleich aber weniger eingriffsintensive Einwirkungsalternative.
Welchen waffenrechtlichen Regelungen unterliegen Pepperball™- oder ähnliche Systeme, und inwiefern ist es Privatpersonen sowie bei privaten Sicherheitsdiensten Beschäftigen gestattet, solche Systeme zu führen oder einzusetzen?
Mit dem Pepperball-System werden mit dem Reizstoff Capsaicin II gefüllte Kapseln auf ein Ziel geschossen. Beim Auftreffen der Pfeffergeschosse zerbrechen diese und der Reizstoff wird freigesetzt.
Waffen oder Munition mit Reizstoffen unterliegen für Privatpersonen oder private Sicherheitsdienste einem waffenrechtlichen Verbot, sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und, wie z. B. Reizstoffsprühgeräte, zum Nachweis von gesundheitlicher Unbedenklichkeit, Reichweite und Sprühbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen. Für Privatpersonen und private Sicherheitsdienste sind Pfeffergeschosse zum Einsatz gegen Menschen in Deutschland nicht zugelassen, bisher wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) auch keine Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall erteilt.)
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung Pepperball™-Geschosse und -Systeme im Einsatz, und seit wann?
Die Bundesregierung gibt keine Auskünfte zum Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln der Polizeien der Länder.
Verfügt die Bundespolizei über Produkte der Marke Pepperball™ oder ähnliche Waffen, und wenn ja, a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie (bitte aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten), b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig, c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2008 vollständig auflisten)?
Die Bundespolizei verfügt nicht über Produkte der amerikanischen Herstellerfirma „Pepper Ball Technologies“.
Beabsichtigt die Bundesregierung die (ggf. weitere) Anschaffung von Pepperball™-Systemen (o. Ä.) für die Bundespolizei, und wenn ja, in welchen Stückzahlen, und für welche Einsätze?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Anschaffung solcher Systeme für die Bundespolizei.
Inwiefern ist beabsichtigt, Pepperball™-Systeme (o. Ä.) bei Auslandseinsätzen deutscher Polizisten zu verwenden, und welche Rechtsgrundlage kommt hierfür in Frage? Inwiefern haben deutsche Polizisten bislang im Ausland solche Systeme verwendet (bitte komplett auflisten)?
Es ist nicht beabsichtigt, Pepperball-Systeme bei Auslandseinsätzen deutscher Polizeibeamter zu verwenden.
Kann die Bundesregierung eine Meldung auf dem Internetportal de.indymedia.org bestätigen, nach der die Bundespolizei im Vorfeld der Demonstrationen in Dresden bereits „Pepperball™“-Geschosse eingesetzt haben soll (http://de.indymedia.org/2010/02/273556.shtml)?
Nein
Inwiefern verfügen die Polizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung über Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme? Nach welchen Kriterien dürfen diese in den Ländern eingesetzt werden, und ist insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig?
Die Bundesregierung gibt keine Auskünfte zum Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln der Polizeien der Länder.
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern Überlegungen, Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme anzuschaffen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Verdachtsfälle von Personen, die infolge des Einsatzes von Pfefferstaub (ob als Spray oder Geschossinhalt) schwere Verletzungen davongetragen haben oder gestorben sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen es aufgrund des Einsatzes von Pfefferstaub zu schweren Verletzungen oder zum Tode betroffener Personen kam.
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit der Gesundheits- und Lebensgefährdung, die von Angriffen mit pfefferstaubhaltigen Einsatzmitteln ausgehen, beschäftigen? a) Inwiefern gehen diese Untersuchungen auf die Frage ein, ob bestimmte Risikogruppen besonders starken gesundheitlichen Gefahren unterliegen, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? b) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, ob die Einnahme bestimmter Drogen und/oder Medikamente oder bestimmte körperliche oder psychische Dispositionen die Gesundheitsgefährdung durch Pfefferstaub signifikant erhöht, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? c) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, welche zusätzliche Gefährdung der direkte Aufprall eines pfefferstaubhaltigen Geschosses auf den menschlichen Körper bzw. sensible Organe wie etwa Augen bewirken, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? d) Wer hat diese Untersuchungen jeweils in Auftrag gegeben, finanziert und durchgeführt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Untersuchungen über die Gesundheits- und Lebensgefährdung von pfefferstaubhaltigen Einsatzmitteln vor.
Welche Firmen oder Institute sind an der Entwicklung bzw. Erforschung von Einsatzmitteln, die auf der Verwendung von Pfefferstaub (bzw. vergleichbaren Chemikalien) aus der Distanz basieren, beteiligt? a) Inwiefern erhalten sie dabei Unterstützung durch den Bund (aus welchem Etat)? b) Inwiefern gibt es Kooperationen mit Bundesbehörden (welchen, welcher Art)? c) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden derzeit betrieben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Welche Firmen wurden vertraglich vom Bund (bitte Behörde angeben) mit der Forschung und Entwicklung solcher Systeme beauftragt? a) Wie hoch sind die hierbei kalkulierten Kosten? b) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden dabei betrieben?
Die Bundesregierung hat keine Forschungs- und Entwicklungsaufträge für solche Systeme erteilt.
Welchen ein- und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen unterliegt der Handel mit pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.)? Welche einschlägigen Regelungen gibt es hierzu auf nationaler sowie auf EU-Ebene?
Tragbare Geräte zur Ausbringung von Pfefferstaub und Pfefferspray unterliegen der Kontrolle durch die Anti-Folter-Verordnung (EG-Verordnung 1236/2005 vom 27. Juni 2005). Die Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr dieser Güter.
Eine Erfassung von Teil IA der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – AWV) in der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial ist nur dann gegeben, wenn es sich um militärische Munition oder Geräte mit militärischen Konstruktionsmerkmalen im Sinne dieser Vorschriften (militärische Ausrüstung) handelt.
Wie viele Genehmigungen auf Ausfuhr von pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) wurden in den letzten zehn Jahren gestellt, und für wie viele Systeme wurden dabei Genehmigungen beantragt? a) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, zurückgezogen, abgelehnt, und wie viele befinden sich noch im Genehmigungsverfahren? b) Für wie viele Systeme sowie Geschosse wurden Ausfuhrgenehmigungen erteilt (bitte nach den Empfängern aufgliedern)?
Hinsichtlich der Anzahl der Anträge und erteilten Genehmigungen für tragbare Geräte zur Ausbringung von Pfefferstaub und Pfefferspray seit Inkrafttreten der Anti-Folter- Verordnung wird auf die Tätigkeitsberichte der Bundesregierung über die Anwendung der Anti-Folter-Verordnung verwiesen, die auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht sind.
Ein Produkt eines deutschen Herstellers ist von der Rüstungsgüterliste erfasst. Für dieses Produkt wurde ein Antrag zur Lieferung in ein Drittland in 2009 abgelehnt. Weitergehende Angaben waren in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit und aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nicht möglich.
Welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und international entwickeln bzw. produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung pfefferstaubbasierte Waffensysteme (Pepperball™ u. Ä.)?
Welche technischen Merkmale (Dosierung, genauer Inhalt, maximale Geschosszahl, Streubreite, Zielweite und -genauigkeit) weisen die in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten bzw. zur Beschaffung geplanten Systeme auf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Verfügt die Bundeswehr über pfefferstaubbasierte Waffensysteme (Pepperball™ u. Ä.), und wenn ja, a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie (bitte aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten), b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist insbesondere der ungezielt Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig, c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2005 vollständig auflisten)?
Die Bundeswehr verfügt weder über das System „pepperball“ noch über vergleichbare Waffensysteme mit pfefferstaubbasierten Abschusssystemen und Geschossen. Der Wirkstoff PAVA (Capsaicin II) wird in nichtletalen Wirkmitteln der Bundeswehr nicht verwendet. Einsatzkriterien der Bundeswehr für die o. a. Waffensysteme sind daher nicht erforderlich.
Plant die Bundesregierung die Anschaffung von (ggf. weiteren) pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) für die Bundeswehr, und wenn ja, in welchen Stückzahlen, für welche Einsätze und für welche Einsatzlagen?
Die Beschaffung des Systems „pepperball“ oder vergleichbarer Waffensysteme ist für die Bundeswehr derzeit nicht geplant.
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit pfefferstaubbasierte Geschosse in der Bundesrepublik Deutschland auch im Justizvollzugswesen eingesetzt werden oder vorgehalten werden, etwa um bestimmte Lagen (Aufstände u. Ä.) in Vollzugsanstalten zu bewältigen?
Der Bundesregierung liegt das Ergebnis einer zuletzt im Jahr 2005 durchgeführten Länderumfrage vor, wonach bei elf Landesjustizverwaltungen der Reizstoff „Pfefferspray“ zugelassen war.