[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1328
17. Wahlperiode 06. 04. 2010
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic,
Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.
Einsatz von Pfefferstaub (Wirkstoff Capsaicin II) durch Sicherheitskräfte in
Deutschland
Kurz vor den Protestdemonstrationen gegen die Neonazi-Demo am 13. Februar
2010 in Dresden meldete die „BILD-Zeitung“ (10. Februar 2010), dass die
sächsische Polizei mit Spezialwaffen aus den USA ausgerüstet worden sei.
Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) habe für die Einsatzkräfte Hightech-Pistolen
der Firma „Pepperball™“ angeschafft und eine Woche vor den Demonstrationen
extra eine Pepperball-Vorschrift „VwV PeBa SEK“ erlassen, damit die neuen
Distanzwaffen in Sachsen durch die Polizei gegen „bewaffnete, gewalttätige
oder aggressive Personen“ auch eingesetzt werden dürften.
„BILD“ meldete weiter, dass die Vorschrift den Vermerk „Wird nicht
veröffentlicht“ trage, aber der Zeitung vorliege und das Innenministerium die
Waffenlieferung auch bestätigt habe. Der Sprecher des sächsischen Innenministers wird mit
den Worten zitiert: „Aus einsatztaktischen Gründen können wir dazu aber nicht
mehr sagen“. „Neues Deutschland“ berichtete, dass Sachsen das erste
Bundesland sei, „dass diese Schusswaffe einführt“ (Neues Deutschland vom 11. Februar
2010). Mit Verweis auf das sächsische Innenministerium meldete die Zeitung
weiter, dass die Einführung der Waffen schon länger geplant gewesen sei, die
SEK-Beamtinnen und -beamten aber bisher noch keine Erfahrungen im Einsatz
mit der Pistole hätten sammeln können.
Nach unbestätigten Meldungen in diversen Internetforen (u. a.
www.copzone.de)
sollen die Waffen am 13. Februar 2010 in Dresden dann auch zum ersten Mal
gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Bereich einer Bahnunterführung
am Bischofsweg eingesetzt worden sein.
Hauptprodukt der Firma „Pepperball™“ ist eine pressluftgetriebene Handwaffe,
die über 200 Schuss kleiner Plastikkugeln verfügt. Diese können wie beim
„paintball“ innerhalb kurzer Zeit verschossen werden, beim Aufprall wird der
Reizstoff PAVA (Capsaicin II) freigesetzt. Dieser Reizstoff ist auch in
Pfefferspray enthalten, er ist künstlich erzeugt und ähnelt dem schärfsten
Pfefferbestandteil. Der Vertreiber für den deutschen Markt schreibt auf seiner
Homepage: „Die roten Pfeffer-Geschosse dürfen in Deutschland nur zum Zwecke der
Tierabwehr erworben werden.“
Über den Einsatz von Waffen der Marke „Pepperball™“ wird in Polizeikreisen
schon lange diskutiert. Unter der Überschrift „Neueste Entwicklung oder
Gummigeschosse haben ausgedient“ war in der Dezemberausgabe 2007 der „Deutsche
Polizei“ zu lesen: „Durch einen Beschuss von harten Oberflächen in der Nähe
von Personen können diese dem Reizstoff ausgesetzt werden, durch
Direktbeschuss kann als Steigerung der Schmerzreiz durch den Aufprall
hinzugefügt werden. Dadurch können die Reihen der Störer (…) ausgedünnt werden
(…).“
Der Einsatz von Pepperball™-Produkten und allgemein von Pfefferstaub
(„Pfeffergas“) steht in der Kritik. Der Wirkstoff kann Erstickungsgefühle und
Brechreiz auslösen, zu vorübergehender Erblindung führen und einen brennenden
Schmerz auf der Haut verursachen. Aber auch tödliche Wirkungen sind
dokumentiert. Am 27. Oktober 2004 berichtete die „New York Times“ über eine junge
Studentin, die wenige Tage vor ihrem 22. Geburtstag von einem Pfeffergeschoss
am Auge getroffen wurde und wenige Stunden später starb. Sie war nur zufällig
getroffen worden, als die Polizei eine Gruppe Baseballfans in ihrer Nähe
beschoss. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner Ausgabe
53/2009 von einer Studie des Suchtmediziners John Mendelson, der für das
California Medical Center in San Francisco eine Reihe von Todesfällen unter
Kokainkonsumenten untersucht hatte. Seine Untersuchungen legen nahe, dass
Capsaicin die tödliche Wirkung von Kokain signifikant erhöht. Todesfälle bei
Menschen traten unter anderem in psychiatrischen Anstalten auf. Nach Meinung
des Forschers reagieren Menschen zudem sehr unterschiedlich auf den
Wirkstoff, daher könne gar nicht kalkuliert werden, wann die tödliche Dosis erreicht
sei. Im polizeilichen Einsatz sind die Beamtinnen und Beamten selten an einer
richtigen Dosierung als vielmehr daran interessiert, vermeintliche „Angreifer“
zu verjagen oder Gruppen mutmaßlicher „Störer“ auseinanderzutreiben. Dies ist
bereits heute beim Einsatz von Pfefferspray zu beobachten, das zum Teil
exzessiv gegen Demonstrantinnen und Demonstranten angewendet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von
Pfefferstaub (unabhängig von der Art der Verwendung als Spray oder
Geschoss) bei der Polizei vor dem Hintergrund der möglichen
Gesundheitsgefährdung?
2. Welchen waffenrechtlichen Regelungen unterliegen Pepperball™- oder
ähnliche Systeme, und inwiefern ist es Privatpersonen sowie bei privaten
Sicherheitsdiensten Beschäftigen gestattet, solche Systeme zu führen oder
einzusetzen?
3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Pepperball™-Geschosse und -Systeme im Einsatz, und seit wann?
4. Verfügt die Bundespolizei über Produkte der Marke Pepperball™ oder
ähnliche Waffen, und wenn ja,
a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie (bitte
aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten),
b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist
insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig,
c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz
gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2008 vollständig auflisten)?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung die (ggf. weitere) Anschaffung von
Pepperball™-Systemen (o. Ä.) für die Bundespolizei, und wenn ja, in welchen
Stückzahlen, und für welche Einsätze?
6. Inwiefern ist beabsichtigt, Pepperball™-Systeme (o. Ä.) bei
Auslandseinsätzen deutscher Polizisten zu verwenden, und welche Rechtsgrundlage
kommt hierfür in Frage?
Inwiefern haben deutsche Polizisten bislang im Ausland solche Systeme
verwendet (bitte komplett auflisten)?
7. Kann die Bundesregierung eine Meldung auf dem Internetportal de.indyme-
dia.org bestätigen, nach der die Bundespolizei im Vorfeld der
Demonstrationen in Dresden bereits „Pepperball™“-Geschosse eingesetzt haben soll
(
http://de.indymedia.org/2010/02/273556.shtml)?
8. Inwiefern verfügen die Polizeien der Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung über Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme?
Nach welchen Kriterien dürfen diese in den Ländern eingesetzt werden, und
ist insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig?
9. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern
Überlegungen, Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme anzuschaffen?
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Verdachtsfälle von
Personen, die infolge des Einsatzes von Pfefferstaub (ob als Spray oder
Geschossinhalt) schwere Verletzungen davongetragen haben oder gestorben
sind?
11. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit der
Gesundheits- und Lebensgefährdung, die von Angriffen mit
pfefferstaubhaltigen Einsatzmitteln ausgehen, beschäftigen?
a) Inwiefern gehen diese Untersuchungen auf die Frage ein, ob bestimmte
Risikogruppen besonders starken gesundheitlichen Gefahren unterliegen,
und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei?
b) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, ob die Einnahme
bestimmter Drogen und/oder Medikamente oder bestimmte körperliche
oder psychische Dispositionen die Gesundheitsgefährdung durch
Pfefferstaub signifikant erhöht, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei?
c) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, welche zusätzliche
Gefährdung der direkte Aufprall eines pfefferstaubhaltigen Geschosses
auf den menschlichen Körper bzw. sensible Organe wie etwa Augen
bewirken, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei?
d) Wer hat diese Untersuchungen jeweils in Auftrag gegeben, finanziert und
durchgeführt?
12. Welche Firmen oder Institute sind an der Entwicklung bzw. Erforschung von
Einsatzmitteln, die auf der Verwendung von Pfefferstaub (bzw.
vergleichbaren Chemikalien) aus der Distanz basieren, beteiligt?
a) Inwiefern erhalten sie dabei Unterstützung durch den Bund (aus welchem
Etat)?
b) Inwiefern gibt es Kooperationen mit Bundesbehörden (welchen, welcher
Art)?
c) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden derzeit
betrieben?
13. Welche Firmen wurden vertraglich vom Bund (bitte Behörde angeben) mit
der Forschung und Entwicklung solcher Systeme beauftragt?
a) Wie hoch sind die hierbei kalkulierten Kosten?
b) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden dabei
betrieben?
14. Welchen ein- und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen unterliegt der Handel
mit pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.)?
Welche einschlägigen Regelungen gibt es hierzu auf nationaler sowie auf
EU-Ebene?
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
15. Wie viele Genehmigungen auf Ausfuhr von pfefferstaubbasierten
Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) wurden in den letzten zehn Jahren gestellt,
und für wie viele Systeme wurden dabei Genehmigungen beantragt?
a) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, zurückgezogen, abgelehnt,
und wie viele befinden sich noch im Genehmigungsverfahren?
b) Für wie viele Systeme sowie Geschosse wurden Ausfuhrgenehmigungen
erteilt (bitte nach den Empfängern aufgliedern)?
16. Welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und international
entwickeln bzw. produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung
pfefferstaubbasierte Waffensysteme (Pepperball™ u. Ä.)?
17. Welche technischen Merkmale (Dosierung, genauer Inhalt, maximale
Geschosszahl, Streubreite, Zielweite und -genauigkeit) weisen die in der
Bundesrepublik Deutschland verbreiteten bzw. zur Beschaffung geplanten
Systeme auf?
18. Verfügt die Bundeswehr über pfefferstaubbasierte Waffensysteme
(Pepperball™ u. Ä.), und wenn ja,
a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie
(bitte aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten),
b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist
insbesondere der ungezielte Einsatz gegen Menschenansammlungen
zulässig,
c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz
gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2005 vollständig auflisten)?
19. Plant die Bundesregierung die Anschaffung von (ggf. weiteren)
pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) für die Bundeswehr,
und wenn ja, in welchen Stückzahlen, für welche Einsätze und für welche
Einsatzlagen?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit pfefferstaubbasierte Geschosse
in der Bundesrepublik Deutschland auch im Justizvollzugswesen eingesetzt
werden oder vorgehalten werden, etwa um bestimmte Lagen (Aufstände
u. Ä.) in Vollzugsanstalten zu bewältigen?
Berlin, den 1. April 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion]