Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass bei Nutzung von Dachflächen für die pflanzliche Produktion der höchste Nutzen erreicht werden kann. Damit kann einerseits ein Beitrag zur Ernährung der Bevölkerung mit frischem Gemüse und Kräutern geleistet werden; andererseits ist der Beitrag zur CO2-Reduktion in der Luft bei diesem Anbausystem besonders groß. Es entsteht also ein doppelter Nutzen. Pflanzen zur reinen Energiegewinnung („Energiepflanzen“) werden aus ökonomischer Sicht dagegen besser in landwirtschaftlichen Flächensystemen angebaut. Derzeit liegt der Schwerpunkt jedoch auf der Nutzung der Dachflächen zur Energiegewinnung durch Photovoltaik.
Die Bundesregierung reizt die nachhaltige Nutzung geeigneter Dachflächen schon heute an. So wird der Einbau von Solarthermieanlagen zur Wärmegewinnung auf Dachflächen auf Grundlage des Marktanreizprogramms zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (MAP) gefördert. Solarthermieanlagen können einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung und zur Dekarbonisierung im Wärmesektor leisten. Im Rahmen von energetischen Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung von Dachflächen oder Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau stellt darüber hinaus auch eine Dachbegrünung eine förderfähige Maßnahme dar (KfW Programme 151, 152 und 430 auf Grundlage des CO2-Gebäudesanierungsprogramms). Darüber hinaus wird die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Dachanlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Anlagen bis 750 kW erhalten eine gleitende Marktprämie pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Anlagen < 100 kW können eine feste Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen. Für große PV-Dachanlagen > 750 kW wird die Förderhöhe im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt.
Im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist das Ziel einer weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung bis 2040 verankert. Da der Betrieb der Landesliegenschaften den Großteil der CO2-Emissionen der Landesverwaltung von Baden-Württemberg verursacht, kommt den Landesliegenschaften eine Schlüsselrolle zu. Um das Ziel einer weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung zu erreichen, hat die Landesregierung deshalb das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften beschlossen. In relevanten Handlungsfeldern ist eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen enthalten.
Wichtiger Teil dieser Gesamtstrategie ist die energetische Nutzung landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaik (PV). Bis Ende 2018 wurde über 100.000 Quadratmeter PV-Fläche errichtet. Im Rahmen der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzkonzepts werden aktuell die PV-Ziele für den Zeitraum bis 2030 festgelegt. Der weitere Ausbau von PV-Anlagen auf landeseigenen Liegenschaften wird ausgehend davon auch in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau fortgeführt. Dabei werden weiterhin die Dachflächen landeseigener Gebäude eine große Rolle spielen.
Ergänzend zur energetischen Nutzung landeseigener Dachflächen werden auch künftig geeignete Dachflächen begrünt. Überlegungen zur landwirtschaftlichen Nutzung der Dächer landeseigener Gebäude gibt es aktuell nicht.
Im Freistaat Thüringen sollen geeignete Dachflächen künftig nachhaltig zur Energiegewinnung, urbanen Landwirtschaft oder als Beitrag für die Kohlenstoffreduktion in der Atmosphäre genutzt werden. Gemäß Beschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ des Thüringer Landtages vom 2. September 2016 (Drucksache 6/2637 zu Drucksache 6/2280 NF) sind alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch im Gebäude nachzurüsten. Der Landesbeschluss befindet sich derzeitig in der planmäßigen Umsetzung. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beabsichtigt, das Förderprogramm „Solar Invest“ zum 1. Januar 2020 neu aufzulegen, mit dem zusammen mit einem Batteriespeicher installierte PV-Dachanlagen gefördert werden.
Im Freistaat Bayern ist es Ziel der Bayerischen Staatsregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf innerhalb der nächsten Jahre weiter zu steigern. Staatliche Gebäude sollen dafür im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten einerseits sowie der wirtschaftlichen Vertretbarkeit andererseits für Zwecke der Photovoltaik nutzbar gemacht werden. Laut einem Beschluss des Landtags wird bei jeder geeigneten staatlichen Baumaßnahme geprüft, ob eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Bei Neubauten sind grundsätzlich Photovoltaikanlagen vorzusehen. Aktuell gibt es keine Planungen der Bayerischen Staatsregierung, die darauf abzielen, geeignete Dachflächen stärker für die urbane Landwirtschaft zu erschließen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden nahezu alle vom BBL M-V bewirtschafteten Gebäude auf Eignung für die Installation von PV-Anlagen untersucht. Im Ergebnis der systematischen Potenzialanalyse wurde die Gesamtmenge an Gebäuden auf die potenziell geeigneten Gebäude reduziert. Rund 95 Prozent der überprüften Gebäude sind zum jetzigen Zeitpunkt ungeeignet. In den meisten Fällen ist die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage nicht gegeben (niedrige Strompreise auf der Liegenschaft, hohe Planungskosten). Viele Dachflächen sind zudem aus bautechnischen (Art und Alter des Daches, Statik), denkmalschutzrechtlichen oder sonstigen Gründen (Zugänglichkeit, Sicherheitsanforderungen) ungeeignet. Die potenziell geeigneten Gebäude werden schrittweise im Detail untersucht und gegebenenfalls mit einer PV-Anlage ausgerüstet. Im Zuge von Grundsanierungen und Neubauten landeseigener Gebäude wird der wirtschaftliche Einsatz einer PV-Anlage zur Eigenstromversorgung geprüft. Hierbei werden für die Wärmeerzeugung der Ersatz von fossilen Brennstoffen mit zu betrachten sein.
In Schleswig-Holstein erfolgt die Nutzung von Dachflächen des Landes zur Zeit mit circa 30 Anlagen. Ein Konzept zum Ausbau der Photovoltaiknutzung ist durch die Liegenschaftsverwaltung in Bearbeitung. Auf Landesliegenschaften wird keine urbane Landwirtschaft betrieben. In Abhängigkeit von Architektur, Konstruktion und Konzepten sind teilweise begrünte Dächer als Beitrag zur Kohlenstoffreduktion vorhanden, jedoch besteht in dem Flächenland Schleswig-Holstein kein Programm zur vorrangigen Dachflächenbegrünung.
Die niedersächsische Landesregierung setzt sich dafür ein, das Potential geeigneter Dachflächen – insbesondere im urbanen Umfeld – für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien durch Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Neben den laufenden Bemühungen, die rechtlichen Hemmnisse abzubauen (Interessenausgleich mit dem Denkmalschutz auf Landesebene, Abschaffung des PV-Deckels und Überarbeitung der Mieterstromregelungen auf Bundesebene), werden vom Land unterstützte Beratungskampagnen bei Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen durchgeführt. Prioritäres Ziel der Beratungskampagnen ist es, die Potenziale der Solarenergienutzung vor Ort zu erfassen und fachlich fundierte Antworten zu Themen wie Stromeigenverbrauch und -einspeisung, Stromspeicherung sowie Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse zu geben. Des Weiteren wurde mit dem Ziel, das Potential der Photovoltaiknutzung auf landeseigenen Gebäuden zu heben, Anfang 2019 eine Solarpotenzialanalyse für 1.400 landeseigene Gebäude in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im Herbst des Jahres vorliegen. Planungen zur urbanen Landwirtschaft auf Dachflächen von staatlichen Liegenschaften in Niedersachsen liegen derzeit nicht vor.
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die geeigneten landeseigenen Dachflächen künftig selbst für die Energiegewinnung zu nutzen. Das Vorhaben wird derzeit konzeptionell untersetzt und befindet sich noch in der Planungs- und Abstimmungsphase.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2019 ein Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) erstellt. Die Gebäude der Zukunft sollen ihren Energiebedarf möglichst selbsterzeugt durch erneuerbare Energien decken. Hierfür sind Photovoltaikanlagen oder kleine Windanlagen auf den Dächern eine Möglichkeit der Stromerzeugung. Im KEK beziehen sich die Maßnahmen B 2.6 „Photovoltaik auf Dächern (Mieterstrom Sachsen-Anhalt)“ und 3.2 „Einsatz erneuerbarer Energien in den Landesliegenschaften“ mit der Nutzung von Dachflächen zur Energiegewinnung. Danach sollen:
- Photovoltaik-Mieterstromprojekte unterstützt werden,
- eine Solarkampagne durchgeführt werden und
- begleitend sollen Beratungsangebote für Nutzer und Eigentümer fortgesetzt bzw. neu initiiert werden.
Mit dem Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung und um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht zu werden, sollen bei den Landesliegenschaften:
- die Prüfung zur Photovoltaik-Dachflächennutzung fortgesetzt werden,
- die systematische Flächenerfassung und Vermarktung fortgesetzt werden,
- die Voraussetzungen zur Energieeigenversorgung geschaffen werden und
- eine landeseigene Gesellschaft zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen gegründet werden.
Darüber hinaus fördert Sachsen-Anhalt seit 2019 Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen (Speicherförderprogramm). Für eine urbane Landwirtschaft auf den landeseigenen Dachflächen liegen derzeit in Sachsen-Anhalt keine Planungen vor.