Ausbau der B 158 nach dem Bundesverkehrswegeplan
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der B 158 mit den Projektnummern B158-G10-BB-BE, B158-G20-BB und B158-G30-BB aufgeführt (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G10-BB-BE/B158-G10-BB-BE.html#h1_grunddaten).
Zum genannten Straßenbauprojekt ist dort zur Begründung der Dringlichkeitseinstufung zu lesen: „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 liest man zum Projekt B158-G20-BB (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G20-BB/B158-G20-BB.html): „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 führt zum Projekt B158-G30-BB aus (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G30-BB/B158-G30-BB.html): „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“.
Die Fragesteller gehen aufgrund von zahlreichen Gesprächen mit der in der dortigen Umgebung lebenden Bevölkerung davon aus, dass es ein großes Interesse an der Fertigstellung der Projekte gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Planungen bei den drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Projekten?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung der drei Projekte zu rechnen?
Sind der Bundesregierung außerplanmäßige Verzögerungen bei der Realisierung der drei Projekte bekannt, und wenn ja, welche?