[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria
Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/17347 –
Entwicklungen zum Frauenanteil in der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/725) sind Frauen in Organen der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen und in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung weiterhin
eklatant unterrepräsentiert. Und dies, obwohl Frauen in den
Gesundheitsberufen und der Gesundheitsadministration die Mehrheit der Mitarbeitenden
stellen. Das ist nach Ansicht der Fragestellenden nicht nur ungerecht, sondern
auch unklug. Es ist bekannt, dass gemischtgeschlechtliche Teams bessere
Ergebnisse erbringen (B. N. Greenwood, S. Carnahan, L. Huang,
Patientphysician gender concordance and increased mortality among female heart
attack patients, Proceedings of the National Academy of Sciences Aug 2018,
115 (34), 8569–8574). Im Gesundheitswesen wird aus Sicht der
Fragestellenden die Sichtweise von Frauen traditionell vernachlässigt. Die medizinische
Forschung und Lehre orientiert sich immer noch am männlichen Körper als
Norm. Das führt zu geringerer medizinischer Versorgungsqualität für Frauen
und sogar zu eklatanten Behandlungsfehlern (V. Regitz-Zagrosek, Unsettled
Issues and Future Directions for Research on Cardiovascular Diseases in
Women. Korean Circ J., 2018, 48 (9), 792–812. doi:10.4070/kcj.2018.0249). Die
Unterrepräsentanz von Frauen in Entscheidungspositionen hat auch die
Aufmerksamkeit der Fachausschüsse, die die Umsetzung der von Deutschland
unterzeichneten Menschenrechtsabkommen überwachen, geweckt. Der UN-
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR)
bemängelt den geringen Frauenanteil in Führungspositionen (abschließende
Bemerkungen zum sechsten periodischen Bericht Deutschlands – Arbeitsübersetzung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS, Absatz 30). Der
UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CE-
DAW )zeigt sich „besorgt, dass strukturelle Hindernisse und diskriminierende
Stereotype bezüglich des Engagements von Frauen im politischen und
öffentlichen Leben Frauen immer noch von Führungspositionen ausschließen,
sowohl von gewählten als auch von ernannten Positionen in öffentlichen
Ämtern“ (abschließende Bemerkungen zum kombinierten 7. und 8.
Staatenbericht. Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – BMFSFJ, Absätze 31 und 32).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17806
19. Wahlperiode 11.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. März 2020
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/458 zielte darauf ab, erstmals zu dieser Situation Daten zu
erheben, und hat zu einem erheblichen Anstieg an öffentlicher
Aufmerksamkeit für diesen Missstand geführt. Es hat sich u. a. die Initiative Spitzenfrauen-
Gesundheit gegründet mit dem Ziel, die Repräsentanz von Frauen in den
Leitungsfunktionen zu verbessern („Frauen im Gesundheitswesen fordern Parität
in Gremien der Selbstverwaltung“, Ärzteblatt 21. Februar 2019,
https://www.a
erzteblatt.de/nachrichten/101257/Frauen-im-Gesundheitswesen-fordern-Parita
et-in-Gremien-der-Selbstverwaltung). Es wurden seither bereits einige
Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt. Manche Organisationen mit besonders
wenigen Frauen in Führungspositionen haben Frauenförderprogramme
aufgelegt. Es ist dennoch davon auszugehen, dass in den Vorständen und der ersten
Führungsebene der Organisationen im Gesundheitswesen ohne gesetzliche
Vorgaben keine ausreichende Steigerung des Frauenanteils zum Erreichen von
Parität zu erwarten ist (Beschlüsse der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und
Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder).
Eine ihrem Anteil an der Bevölkerung und der Arbeitsleistung entsprechende
Repräsentation von Frauen in den Entscheidungsgremien ist nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion jedoch erforderlich, um einen nachhaltigen Wandel
der Führungs- und Entscheidungskultur zu erreichen. Mit der Berufung von
einzelnen Frauen kann der intendierte Kulturwandel nicht erreicht werden.
Diese Kleine Anfrage verfolgt das Ziel, eine Berichtskontinuität herzustellen,
und knüpft an die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
von Februar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/458 an. Sie trägt der Tatsache
Rechnung, dass die Bundesregierung und die Organe der Selbstverwaltung im
Gesundheitssystem bisher keine Berichts- und somit Rechenschaftspflicht zur
Konzeption und Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Erreichung der
Gleichstellung in den Führungspositionen der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen haben, welche die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert
(Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Frauen in
Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ auf
Bundestagsdrucksache 19/4855).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Frauen in Führungspositionen
und Selbstverwaltungsgremien im Gesundheitswesen unterrepräsentiert sind.
Um eine geschlechtersensible Sicht auf Erkrankungen, politische Prozesse und
Entscheidungsfindungen sicherzustellen, ist ein ausgewogenes Verhältnis von
Männern und Frauen in den Organisationen und Selbstverwaltungsgremien eine
wichtige Voraussetzung. Die Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen der Krankenkassen, ihrer Verbände, Organisationen der Ärzte- und
Zahnärzteschaft, weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen sowie der Gremien der Selbstverwaltung ist daher ein wichtiges Ziel.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundesministerium für Gesundheit in
einem ersten Schritt im Rahmen der Neuordnung der Strukturen des GKV-
Spitzenverbandes im Entwurf eines Gesetzes für einen fairen
Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-
Gesetz – GKV-FKG) Regelungen angestoßen, mit denen eine angemessene
Repräsentanz von Frauen bei der Besetzung der Entscheidungsgremien des GKV-
Spitzenverbandes sichergestellt werden soll. Darüber hinaus wurde mit dem
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) eine
Geschlechterquote bei der Wahl der Verwaltungsräte der Krankenkassen
geregelt. So müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Verwaltungsräte der
Krankenkassen künftig mindestens 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer
enthalten. Für die zukünftigen Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der
Länder und für den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund wird eine
paritätische Besetzung geregelt. Damit wird eine wichtige Grundlage gelegt,
um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den
Verwaltungsräten herzustellen. Im Rahmen der nach dem Koalitionsvertrag von
CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode geplanten Stärkung der
Selbstverwaltung und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen soll eine
Regelung zur stärkeren Beteiligung von Frauen in allen Zweigen der
Sozialversicherung eingeführt werden.
Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, dass die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes
des Bundes bis 2025 erreicht werden soll. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) haben einen Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) erarbeitet,
der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Mit der darin enthaltenen
Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes soll das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel gesetzlich festgeschrieben werden. Der Geltungsbereich des
Bundesgleichstellungsgesetzes bezieht sich auch auf Körperschaften des
öffentlichen Rechts des Bundes, so dass auch Selbstverwaltungskörperschaften im
Gesundheitswesen auf Bundesebene (Kassenärztliche Bundesvereinigungen,
GKV-Spitzenverband, bundesunmittelbare Krankenkassen) von einer Änderung
umfasst wären. Ob und gegebenenfalls welche weiteren gesetzlichen
Regelungen für die Stärkung der Repräsentanz von Frauen in der Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen erforderlich sein werden, ist im Kontext der noch
anstehenden Reformvorhaben zu prüfen.
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten
1. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter
niedergelassenen und angestellten
Nach den Daten aus dem Bundesarztregister und dem Bundeszahnarztregister
liegen dem Bundesministerium für Gesundheit folgende Zahlen zu den
Frauenanteilen (absolut und prozentual) vor. Hinsichtlich der aktuellen
Versorgungssituation wurden die aktuellsten verfügbaren Daten (Stand: 31. Dezember 2018)
verwendet. Diese wurden bei der Entwicklung des Frauenanteils mit den Daten
aus der Bundestagsdrucksache 19/725 (Stand: 31. Dezember 2016) verglichen.
a) Ärztinnen und Ärzten,
bei Ärztinnen und Ärzten (einschl. ärztliche Psychotherapie) in der
vertragsärztlichen Versorgung:
Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentualer Frauenanteil
niedergelassen: 104.963 / 41.514 39,55 %
angestellt: 34.430 / 18.680 54,26 %
ermächtigt: 9.208 / 2.272 24,67 %
Quelle: Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stand 31.12.2018
b) Zahnärztinnen und Zahnärzten, und
bei Zahnärztinnen und Zahnärzten in der vertragsärztlichen Versorgung:
Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentualer Frauenan-teil
Vergleich zu Stand 31. Dezember 2016
(Steigerung/Senkung) in %
gesamt: 72.592 / 33.113 45,62 % +7,32 %
niedergelassen: 50.022 Eine Berechnung des Frauenanteils ist nicht möglich, da in der
Datenquelle keine Unterteilung der Geschlechter vorgenommen wurde.angestellt: 22.570
Quelle: Bundeszahnarztregister / Statistisches Jahrbuch 2018/2019, Stand 31.12.2018
c) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
bei Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen
Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung:
Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentualer Frauenanteil
niedergelassen: 24.658 / 18.191 73,77 %
angestellt: 1.834 / 1.599 87,19 %
ermächtigt: 201 / 144 71,64 %
Quelle: Bundesarztregister der KBV, Stand 31.12.2018
Dabei ist folgende Entwicklung bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den
Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten in
der vertragsärztlichen Versorgung erkennbar:
Absolut (gesamt / Frauenanteil) Prozentualer Frauenanteil
Vergleich zu Stand 31.
Dezember 2016 (Steigerung/
Senkung) in %
niedergelassen,
angestellt, ermächtigt
gesamt:
175.294 / 82.400
47,01 % +2,01 %
niedergelassen: 129.621 / 59.705 46,06 % +2,06 %
angestellt: 36.264 / 20.279 55,92 % +0,92 %
Quelle: Bundesarztregister der KBV, Stand 31.12.2018
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen
2. Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigungen ausgeschieden, und falls ja, wurden die vakanten Positionen
mit Frauen besetzt?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat für die Beantwortung der Fragen 2
bis 7 die erforderlichen Daten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) abgefragt.
Danach sind seit Februar 2018 keine Mitglieder des Vorstandes der KBV
ausgeschieden, da diese im Jahr 2017 für sechs Jahre gewählt wurden (15.
Wahlperiode).
Im Bereich der Vertreterversammlung der KBV gab es im benannten Zeitraum
zwei Wechsel, die aus der Wahl von zwei neuen Vorstandsmitgliedern bei der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen Lippe resultierten. Da der
Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende einer KV
jeweils geborene Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV sind, wirkte sich
dieser Vorstandswechsel in Westfalen-Lippe unmittelbar auf die
Zusammensetzung der Vertreterversammlung der KBV aus, wobei sich die
Geschlechterquote im Zuge dieser Nachbesetzungen nicht verändert hat.
Aus dem Vorstand der KZBV ist kein Mitglied ausgeschieden. Seit Februar
2018 sind insgesamt sechs Mitglieder aus der Vertreterversammlung der KZBV
ausgeschieden. Von den sechs vakanten Positionen wurde eine Position mit
einer Frau besetzt.
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und
der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
Die KBV und die KVen streben nach Auskunft der KBV eine Erhöhung des
Frauenanteils in ihren Gremien an. Dazu gehören unter anderem auch die
Vertreterversammlungen und Vorstände der KBV sowie der KVen. In einigen
Beratenden Fachausschüssen der KBV nach §§ 79b, 79c Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGBV) ist bereits heute ein hoher Frauenanteil zu verzeichnen
(Beratender Fachausschuss Psychotherapie = 54,2 Prozent Frauenanteil, Beratender
Fachausschuss angestellte Ärztinnen und Ärzte/Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten = 50 Prozent Frauenanteil). Die Beratenden Fachausschüsse
werden durch die Vertreterversammlung der KBV gebildet. Ausführliche
Informationen dazu sind unter
www.kbv.de zu finden.
Die Mehrzahl der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind Ärztinnen. Diese
werden nach Auskunft der KBV ausdrücklich ermuntert, Listen zu bilden (auch
reine Frauenlisten), um so den Anteil von Frauen in den
Vertreterversammlungen zu erhöhen. Um bei den Frauen die Bereitschaft für ein berufspolitisches
Engagement zu erhöhen und ihnen den Weg in die Gremien der
Selbstverwaltung zu ebnen, verfolgt die KBV zudem das Thema Vereinbarkeit von Familie
und Beruf kontinuierlich weiter, z. B. durch Angebote im Rahmen der
Nachwuchskampagne „Lass Dich nieder“ (
www.lass-dich-nieder.de).
Der Vorstand der KZBV hat nach eigener Auskunft im März 2019 die
Gründung der AG Frauenförderung der KZBV als einen zentralen Baustein der
Strategie zur Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der zahnärztlichen
Selbstverwaltung beschlossen. In diese AG sollen zunächst die Ursachen, die dazu
führen, dass Frauen sich nicht stärker in der vertragszahnärztlichen
Selbstverwaltung engagieren, eruiert und anschließend ein konkreter Maßnahmenkatalog
zur Stärkung der Beteiligung von Frauen in der vertragszahnärztlichen
Selbstverwaltung im Rahmen der eigenen Handlungs- und Gestaltungsspielräume
erarbeitet werden. Im Herbst 2020 soll die Ergebnisse der AG-Arbeit und der
Maßnahmenkatalog der Vertreterversammlung der KZBV zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Darüber hinaus hat sich die Vertreterversammlung der KZBV im Juni und im
November 2019 mit dem Thema befasst und die Beschlüsse „Mehr Frauen in
die Selbstverwaltungsgremien“ sowie „Erhöhung der Repräsentanz von
Zahnärztinnen in der zahnärztlichen Standespolitik“ gefasst und ihre Unterstützung
für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts durch die AG Frauenförderung der
KZBV erklärt.
Im April 2020 wird sich die KZBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen
Vereinigungen (KZVen) auf einer Klausurtagung unter anderem mit dem Thema
Selbstverwaltung und Frauenförderung befassen. Für den Austausch und die
gemeinsame Arbeit von KZBV und KZVen an diesem Thema ist ein ganzer
Tag auf der Klausurtagung vorgesehen.
Die KZBV nimmt zudem an Treffen und Veranstaltungen der Initiative
„Spitzenfrauen Gesundheit“ teil.
4. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser
seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/725) entwickelt?
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
KBV 13/3 23,08 % 4,08 %
KZBV 15/4 26,67 % 23,53 %
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
5. Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen ausgeschieden und, falls ja, wurden die vakanten Positionen mit
Frauen besetzt?
Da sich die KBV und die KVen seit der letzten Abfrage im Jahr 2018 in der
laufenden 15. Wahlperiode befinden, haben seitdem keine turnusmäßigen
Neuwahlen der Vorstände und Vertreterversammlungen stattgefunden. Die KBV
geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass es insbesondere in der
Zusammensetzung der Vertreterversammlungen der KVen keine signifikanten
Veränderungen gegeben hat. Aktuelle Zahlen dazu liegen der KBV nicht vor.
Die KZBV hat die folgenden Informationen übermittelt:
Vorstand Vertreterversammlung (VV)
Baden-Württemberg unverändert Seit Februar 2018 ist ein Mitglied der VV
ausgeschieden. Entsprechend der Wahlordnung
wurde die vakant gewordene Position mit dem
nächsten Listenplatz besetzt. Dies war ein
männlicher Vertreter.
Bayern unverändert unverändert
Berlin unverändert Zwei Männer sind aus der VV ausgeschieden.
Davon wurde eine Position durch eine Frau
und eine Position durch einen Mann neu
besetzt.
Brandenburg unverändert unverändert
Bremen unverändert Ein Mann ist ausgeschieden, eine Frau ist
nachgerückt.
Hamburg unverändert unverändert
Hessen Aus dem dreiköpfigen Vorstand
sind seit Februar 2018 zwei
Mitglieder ausgeschieden. Diese
Positionen wurden mit Männern
neu besetzt.
Seit Februar 2018 sind fünf VV-Mitglieder
ausgeschieden. Eines der neuen Mitglieder der
VV ist eine Frau.
Vorstand Vertreterversammlung (VV)
Mecklenburg-
Vorpommern
Ein Mann ist ausgeschieden, ein
Mann wurde in den Vorstand
gewählt.
Aus der VV sind vier Männer ausgeschieden.
Diese vakanten Positionen wurden durch eine
Frau und drei Männer ersetzt.
Niedersachsen unverändert Aus der VV sind drei Mitglieder
ausgeschieden. Gemäß der Reihenfolge der gewählten
Ersatzmitglieder rückten zwei Männer und eine
Frau nach.
Nordrhein unverändert Aus der VV sind zwei Männer ausgeschieden,
die durch zwei Männer ersetzt wurden.
Rheinland-Pfalz unverändert unverändert
Saarland unverändert Aus der VV ist eine Frau ausgeschieden. Von
der Wahlliste ist ein Mann nachgerückt.
Sachsen unverändert unverändert
Sachsen-Anhalt Der Vorstand besteht nun aus
zwei Personen, beide sind
Männer.
unverändert
Schleswig-Holstein unverändert unverändert
Thüringen unverändert unverändert
Westfalen-Lippe unverändert Aus der VV sind vier Mitglieder
ausgeschieden. Hier sind die Personen nachgerückt, die
aufgrund des Wahlergebnisses vom 28.09.2016
ermittelt wurden. Es sind keine Frauen
nachgerückt.
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und
der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die dort genannten Maßnahmen
werden auch zur Erhöhung des Frauenanteils in der Vertreterversammlung der
KVen und der KZVen ergriffen.
7. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit
Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725)
entwickelt?
Die KBV hat dazu keine aktuellen Daten vorliegen. Sie geht aber davon aus,
dass sich der Frauenanteil in den Führungsebenen der KVen – analog zur
Entwicklung des Frauenanteils in der KBV – erhöht hat.
Die KZBV hat die folgenden Informationen übermittelt:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Baden-Württemberg 5/2 40 % 0 %
Bayern 2/0 0 % 0 %
Berlin 8/4 50 % Umstrukturierung
Brandenburg 10/5 50 % 0 %
Bremen 7/5 71,43 % 0 %
Hamburg 8/4 50 % 0 %
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Hessen 2/0 0 % 0 %
Mecklenburg-Vorpommern 11/9 81,82 % -9,08 %
Niedersachsen 15/8 53,33 % +6,66 %
Nordrhein 16/9 56,25 % +19,53 %
Rheinland-Pfalz 6/3 50 % -16,67 %
Saarland 1/0 0 % 0 %
Sachsen 7/5 71,43 % +7,15 %
Sachsen-Anhalt 7/4 57,14 % +14,28 %
Schleswig-Holstein 6/3 50 % 0 %
Thüringen 6/4 66,67 % 0 %
Westfalen-Lippe 19/12 63,16 % +10,54 %
Ärztekammern und Psychotherapeutenkammer
8. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Vorständen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der
Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach
Ärztekammer aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat für die Beantwortung der Fragen 8
bis 13 die erforderlichen Daten bei der Bundesärztekammer (BÄK), der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK) abgefragt. Die nachstehenden Antworten geben die von dort
übermittelten Informationen wieder.
Danach stellt sich der derzeitige absolute und prozentuale Frauenanteil sowie
die Entwicklung des Frauenanteils seit Februar 2018 in den Vorständen der
Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern wie folgt
dar:
Landesärztekammern
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (in
Prozentpunkte)
Landesärztekammer Baden-
Württemberg 11/4 36 + 27
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 10/5 50 + 37
Bezirksärztekammer Nordbaden 12/6 50 + 7
Bezirksärztekammer Südbaden 11/5 45 + 9
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg 8/2 25 + 12
Bayerische Landesärztekammer 16/3 19 - 1
Ärztekammer Berlin 11/5 45 + 25
Landesärztekammer
Brandenburg 8/1 13
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer Bremen 5/4 80 + 20
Ärztekammer Hamburg 7/2 29 Keine Veränderung
Landesärztekammer Hessen 13/5 38 + 20
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (in
Prozentpunkte)
Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern 10/2 20 - 10
Ärztekammer Niedersachsen 7/2 29 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer Nordrhein 18/6 33 + 5
Landesärztekammer Rheinland-
Pfalz 15/2 13
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Koblenz 6/2 33 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Pfalz 20/5 25 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer
Rheinhessen 11/2 18
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Trier 7/1 14 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer des Saarlandes 6/3 50 + 33
Sächsische Landesärztekammer 11/3 27 Keine Veränderung
Ärztekammer Sachsen-Anhalt 9/1 11 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer Schleswig-
Holstein 7/3 43 + 14
Landesärztekammer Thüringen 7/3 43 + 14
Ärztekammer Westfalen-Lippe 11/3 27 + 9
Landeszahnärztekammern
Land Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %punkten
Baden-Württemberg 9/0 0,0 gleich
Bayern 13/3 23,1 +16,4 (2018: 6,7)
Berlin 7/2 28,6 gleich
Brandenburg 7/2 28,6 +14,3
Bremen 4/1 25,0 gleich
Hamburg 5/2 40,0 +20,0
Hessen 9/3 33,3 +11,1
Niedersachsen 7/2 28,6 gleich
Mecklenburg-
Vorpommern
5/0 0,0 -40,0 (2018: 7/2, 40,0 %)
Nordrhein 7/1 14,3 +5,2 (2018: 9,0)
Westfalen-Lippe 8/1 12,5 gleich
Rheinland-Pfalz 10/2 20,0 gleich
Saarland 5/1 20,0 gleich
Sachsen 9/2 22,2 +11,1
Sachsen-Anhalt 7/1 14,3 gleich
Schleswig-Holstein 7/2 28,6 +14,3
Thüringen 7/1 14,3 gleich
SUMME 126/26 20,6 +5,4 (2018: 15,2)
Landespsychotherapeutenkammern
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Änderung
gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache
19/725
Landespsychotherapeutenkammer Baden-
Württemberg 5/2 40 % 0 %
Bayerische Landeskammer der
Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten
7/3 43 % 0 %
Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin
8/5 63 % 0 %
Psychotherapeutenkammer Bremen 6/4 67 % + 7 %
Psychotherapeutenkammer Hamburg 5/3 60 % 0 %
Psychotherapeutenkammer Hessen 6/4 67 % 0 %
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen 5/1 20 % 0 %
Psychotherapeutenkammer NRW 8/3 38 % + 5 %
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer 6/3 50 % + 17 % (+1)
Landespsychotherapeutenkammer
Rheinland-Pfalz 4/2 50 % 0 %
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes 5/4 80 % + 20 % (+1)
Psychotherapeutenkammer Schleswig-
Holstein 5/2 40 % 0 %
9. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Ärzte- und Zahnärztekammern und der
Psychotherapeutenkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit
Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725)
entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
Der derzeitige absolute und prozentuale Frauenanteil sowie die Entwicklung
des Frauenanteils seit Februar 2018 in der ersten Führungsebene der Ärzte- und
Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern unterhalb des
Vorstandes stellen sich nach Angaben der BÄK, BZÄK und BPtK wie folgt dar:
Landesärztekammern
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(in Prozentpunkte)
Landesärztekammer Baden-
Württemberg 1/0 0 - 100
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 1/1 100 + 100
Bezirksärztekammer Nordbaden 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Bezirksärztekammer Südbaden 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg 1/1 100
Keine personelle
Veränderung
Bayerische Landesärztekammer 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(in Prozentpunkte)
Ärztekammer Berlin 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Landesärztekammer Brandenburg 2/0 0 Keine personelleVeränderung
Ärztekammer Bremen 1/1 100 Keine personellenVeränderungen
Ärztekammer Hamburg 2/0 0 Keine personelleVeränderung
Landesärztekammer Hessen 3/0 0 Keine personelleVeränderung
Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern 2/1 50
Keine personelle
Veränderung
Ärztekammer Niedersachsen 2/0 0 Keine Veränderung
Ärztekammer Nordrhein 4/2 50 Keine personelleVeränderung
Landesärztekammer Rheinland-
Pfalz 1/0 0
Keine personelle
Veränderung
Bezirksärztekammer Koblenz 2/1 0 Keine personelleVeränderung
Bezirksärztekammer Pfalz 1/1 100 + 100
Bezirksärztekammer Rheinhessen 1/1 100 + 100
Bezirksärztekammer Trier 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Ärztekammer des Saarlandes 1/0 0 Keine personelleVeränderung
Sächsische Landesärztekammer 3/2 66 Keine personelleVeränderung
Ärztekammer Sachsen-Anhalt 1/1 100 + 100
Ärztekammer Schleswig-Holstein 2/0 0 Keine personelleVeränderung
Landesärztekammer Thüringen 4/2 50 - 16
Ärztekammer Westfalen-Lippe 2/0 0 Keine personelleVeränderung
Landeszahnärztekammern
Land Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand Bundestagsdrucksache
19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Baden-Württemberg 2/0 0,0 gleich
Bayern 1/0 0,0 gleich
Berlin 2/0 0,0 gleich
Brandenburg 1/0 0,0 gleich
Bremen 2/1 50,0 gleich
Hamburg 1/0 0,0 gleich
Hessen 2/0 0,0 gleich
Mecklenburg-Vorpommern 3/2 66,0 Gleich (2018 nicht in
der Tabelle)
Niedersachsen 1/0 0,0 gleich
Nordrhein 2/1 50,0 +50
Westfalen-Lippe 1/0 0,0 gleich
Land Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand Bundestagsdrucksache
19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Rheinland-Pfalz 1/0 0,0 gleich
Saarland 1/0 0,0 gleich
Sachsen 1/0 0,0 -100
Sachsen-Anhalt 1/1 100,0 gleich
Schleswig-Holstein 1/1 100,0 gleich
Thüringen 1/0 0,0 gleich
SUMME 24/6 25,0 +7,4 (2018: 17,6)
Landespsychotherapeutenkammern
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand Bundestagsdrucksache
19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg 1/0 0 0 %
Bayerische Landeskammer der
Psychologischen Psychotherapeuten und der
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
1/0 0 0 %
Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin
2/2 100 0 %
Psychotherapeutenkammer Bremen - -
Psychotherapeutenkammer Hamburg 1/0 0 0 %
Psychotherapeutenkammer Hessen 1/0 0 0 %
Psychotherapeutenkammer
Niedersachsen 1/0 0 0 %
Psychotherapeutenkammer NRW 1/1 100 0 %
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer 1/0 0 0 %
Landespsychotherapeutenkammer
Rheinland-Pfalz 1/1 100 0 %
Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes - -
Psychotherapeutenkammer
Schleswig-Holstein 1/0 0 0 %
10. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Kammerversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der
Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt
(bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
Die Zusammensetzungen der Kammerversammlungen der
Landeszahnärztekammer werden nicht systematisch erfasst. Der absolute und prozentuale
Frauenanteil sowie die Entwicklung des Frauenanteils seit Februar 2018 in den
Kammerversammlungen der Ärztekammern und der
Psychotherapeutenkammern stellen sich nach Angaben der BÄK und BPtK wie folgt dar:
Landesärztekammern
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Landesärztekammer Baden-
Württemberg 96/33 34 + 9
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 106/32 30 + 5
Bezirksärztekammer
Nordbaden 97/31 32 + 9
Bezirksärztekammer Südbaden 81/32 40 + 11
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg 67/17 25 + 3
Bayerische Landesärztekammer 182/38 21 + 1
Ärztekammer Berlin 46/15 33 + 7
Landesärztekammer
Brandenburg 92/19 21
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer Bremen 30/12 40 + 13
Ärztekammer Hamburg 57/26 46 + 13
Landesärztekammer Hessen 80/27 34 + 5
Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern 75/20 27 - 5
Ärztekammer Niedersachsen 60/12 20 - 2
Ärztekammer Nordrhein 121/42 35 + 18
Landesärztekammer Rheinland-
Pfalz 80/16 20
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Koblenz 35/6 17 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Pfalz 50/11 22 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer
Rheinhessen 45/11 24
Dieselbe Zusammensetzung, da
Wahlperiode noch andauert.
Bezirksärztekammer Trier 30/7 23 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer des Saarlandes 81/28 35 + 11
Sächsische Landesärztekammer 103/33 32 + 5
Ärztekammer Sachsen-Anhalt 37/8 22 Dieselbe Zusammensetzung, da Wahlperiode noch andauert.
Ärztekammer Schleswig-
Holstein 70/32 46 + 5
Landesärztekammer Thüringen 43/14 33 +5
Ärztekammer Westfalen-Lippe 121/26 21 + 8
Landespsychotherapeutenkammern
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg 43/20 47 0 %
Bayerische Landeskammer der
Psychologischen Psychotherapeuten und
der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
45/24 53 0 %
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten im Land
Berlin
46/27 59 0 %
Psychotherapeutenkammer Bremen
Vollversammlung,
alle Mitglieder
können teilnehmen
0 %
Psychotherapeutenkammer Hamburg 29/19 66 +7 %
Psychotherapeutenkammer Hessen 32/16 50 0 %
Psychotherapeutenkammer
Niedersachsen 40/20 50 Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer NRW 110/64 58 +9 %
Ostdeutsche
Psychotherapeutenkammer 35/19 54 Keine Angabe
Landespsychotherapeutenkammer
Rheinland-Pfalz 25/12 48 0 %
Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes 19/8 42 Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer
Schleswig-Holstein 18/8 44 0 %
11. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im
Vorstand der Bundesärzte- und Zahnärztekammern und der
Bundespsychotherapeutenkammer, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Der derzeitige absolute und prozentuale Frauenanteil sowie die Entwicklung
des Frauenanteils seit Februar 2018 im Vorstand der BÄK, BZÄK und der
BPtK stellen sich nach deren Angaben wie folgt dar:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Bundesärztekammer 20/5 25 % -1 %
Bundeszahnärztekammer 19/1 5,3 % +5,3 (2018: 0,0)
Bundespsychotherapeutenkammer
5,2 40 % 20 % (+1)
12. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern und
der Bundespsychotherapeutenkammer unterhalb des Vorstandes, und wie
hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil sowie die Entwicklung des
Frauenanteils seit Februar 2018 in der ersten Führungsebene der BÄK, BZÄK und der
BPtK unterhalb des Vorstandes stellen sich nach deren Angaben wie folgt dar:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Bundesärztekammer 3/1 33 % 0 %
Bundeszahnärztekammer 2/0 0 % 0 %
Bundespsychotherapeutenkammer
1/1 100 % 0 %
13. Welche Maßnahmen haben die Ärztekammern, die Zahnärztekammern,
die Psychotherapeutenkammern, die Bundesärztekammer, die
Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer ergriffen,
um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu
erhöhen?
Folgende Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Ärztekammern,
den Zahnärztekammern, den Psychotherapeutenkammern, der BÄK, der BZÄK
und der BPtK wurden zurückgemeldet:
BÄK:
Von der BÄK wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des
Frauenanteils bzw. des Anteils junger Ärztinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit in
verschiedenen Landesärztekammern durchgeführt, die zu einem Anstieg des
Frauenanteils in den Vorständen und Kammer- bzw. Delegiertenversammlungen in
fast allen Landesärztekammern geführt haben. Die Bundesärztekammer
berichtet insoweit eine Auswahl von Aktivitäten:
• Entwicklung von Förder- bzw. Gleichstellungsplänen zur Erhöhung des
Anteils jüngerer und weiblicher Berufsangehöriger in den Gremien der
Landesärztekammern u. a.
– Förderung und vermehrte Berücksichtigung von Frauen, insbesondere
jungen Ärztinnen bei Nachbesetzung im Ehrenamt und Wahlen
– Aufnahme von entsprechenden Regelungen in den Hauptsatzungen (z. B.
Frauenquote bei der Zusammensetzung von Wahllisten und Gremien)
– Benennung einer Beauftragten für berufspolitische Nachwuchsarbeit mit
dem Schwerpunkt Frauenförderung
– Einführung eines Zuschusses für die Betreuung von Angehörigen zu
Sitzungszeiten
– Betreuungsangebote für ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte mit
Kindern
– Gezielte Ansprache von Ärztinnen zur Gewinnung für die ehrenamtliche
Tätigkeit.
• Gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, u. a.
– Werbung auf Jobmessen und anderen Veranstaltungen (medizinische
Symposien, Medizin-Messe etc.)
– Sonderausgaben der Ärzteblätter
– Vorträge bei Universitäten
– Gezielte Veranstaltungen in den Ärztekammern (z. B.
Willkommensveranstaltungen für Berufseinsteiger und neue Kammermitglieder)
– Wahlaufruf über verschiedene Medienkanäle mit besonderer Betonung der
Beteiligung von Ärztinnen
Der Vorstand der BÄK setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen und
Präsidenten der Landesärztekammern sowie dem vom Deutschen Ärztetag
gewählten Präsidenten bzw. der Präsidentin, den beiden Vizepräsidentinnen bzw.
Vizepräsidenten und zwei weiteren Ärztinnen und Ärzten. Auf dem 122. Deutschen
Ärztetag 2019 wurden von den fünf zu wählenden Vorstandspositionen drei
Ärztinnen gewählt, so dass sich der Anteil gegenüber 2018 von 40 auf 60
Prozent erhöht hat (plus 20 Prozentpunkte).
BZÄK:
Die BZÄK betreibt seit 20 Jahren gemeinsam mit anderen Bildungsträgern eine
Akademie zur Ausbildung des berufspolitischen Nachwuchses (AS Akademie
– Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement). Der
zweijährige Studiengang bezweckt
• berufspolitische Nachwuchsschulung und Qualifizierung für die Übernahme
von Funktionen in der Selbstverwaltung zahnärztlicher Organisationen,
• umfassende Informationen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger,
• vertiefte Informationen für Akteure im Umfeld zahnärztlicher Berufspolitik,
• Vermittlung eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Wissensfundaments für den/die politisch und unternehmerisch agierende/n Zahnarzt/
ärztin.
Der Anteil Absolventinnen liegt seit der Gründung sehr hoch. 2019 schlossen
64 Prozent Frauen den Kurs ab, aktuell studieren 50 Prozent Frauen an der AS
Akademie, in den vergangenen 15 Jahren bewegte sich der Frauenanteil bei den
Teilnehmenden immer zwischen 25-50 Prozent.
Die Rate derjenigen, die sich nach Abschluss des berufsbegleitenden
Studienganges in der Standespolitik auf Landesebene engagieren, ist sehr hoch.
Zudem organisieren sich seit einigen Jahren Zahnärztinnen nicht nur fachlich
und strukturell im Verein Dentista e. V. (hier gibt es eine Zusammenarbeit in
verschiedenen frauenspezifischen Projekten zur Unterstützung von
Zahnärztinnen und zahnärztlichen Mitarbeiterinnen mit der Bundeszahnärztekammer),
sondern treten inzwischen auch berufspolitisch auf Landesebene auf eigenen
Wahllisten über den Verband der Zahnärztinnen (VdZä) zu Kammerwahlen an
und konnten letzthin bereits gute Ergebnisse erzielen.
Beim FDI-World Congress 2019 in San Francisco wurde die Berliner
Zahnärztin Dr. Juliane von Hoyningen-Huene zur Präsidentin der Sektion Women
Dentists Worldwide (WDW) gewählt.
Die BPtK meldet zu den Maßnahmen der einzelnen
Landespsychotherapeutenkammern und zu den von ihr selbst ergriffenen Maßnahmen Folgendes:
Maßnahmen zur Förderung des Frauenanteils
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Einführung Entschädigungspauschale für Kinderbetreuung für
Sitzungszeiten
Gründung einer Gleichstellungskommission
Bayerische Landeskammer der
Psychologischen
Psychotherapeuten und der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
Gleichstellungskommission
Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder-
und
Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin
Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer
Bremen Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer
Hamburg
Nachwuchsförderung Mentorinnen bzw. Mentorenprogramm
Mitarbeit in der Gleichstellungskommission der BPtK
Psychotherapeutenkammer
Hessen
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Videokonferenzen, Übernahme von Kinderbetreuungskosten
Psychotherapeutenkammer
Niedersachsen Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer
NRW Keine Angabe
Ostdeutsche
Psychotherapeutenkammer Keine Angabe
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Aufgrund des überdurchschnittlichen Frauenanteils in den Gremien der
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und auch der
Geschäftsstelle sind Maßnahmen zur Gleichstellung derzeit nicht notwendig.
Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes Keine Angabe
Psychotherapeutenkammer
Schleswig-Holstein Keine Angabe
Bundespsychotherapeutenkammer
Bund-Länder-AG, Frauen in der Berufspolitik bis 2018
Gleichstellungskommission der BPtK seit 2018 (jede Landeskammer ist
vertreten)
Implementierung von Satzungsregelungen zur Quotierung der Gremien der
BPtK
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Implementierung Videokonferenzsystem
Entschädigung für Betreuungskosten für Kinder und zu pflegender
Angehörige
Gesetzlich Versicherte
14. Wie viele Menschen sind bei den zehn größten gesetzlichen
Krankenversicherungen versichert?
Bei den zehn größten gesetzlichen Krankenversicherungen sind 49.662.153
Personen versichert.
15. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den
gesetzlich Versicherten, und wie hat sich dieser seit Februar 2018
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den gesetzlichen Versicherten
stellt sich wie folgt dar:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
73.339.226 / 38.038.902 51,87 % +0,65 %
Datenquelle: KM1 Dezember 2019
Gesetzliche Krankenkassen
16. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den
Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, und
wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten der
gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände sowie dessen Entwicklung stellen sich
wie folgt dar:
Körperschaft Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
AOKN 3.811 66,10 + 1,10
AOK Bremen/
Bremerhaven
858/614 71,6 % -0,3
AOK Sachsen-Anhalt 1.731 Frauen
(01.01.2020)
1.721 Frauen
(01.01.2019)
79,73 (01.01.2020)
79,46 (01.01.2019)
+ 0,27 %
AOK Rheinland/Saarland 3541/2.444 (2018)
3360/2309 (2020)
69 %
68,7 %
AOK Bayern 11815/ 7607 64,36 % +0,83 %
AOK Rheinland/HH 7845/5618 71,61 % +2,57 %
AOK Nordwest 7564/5435 71,85 % +1,4
BKK EWE 15 68 0 %
BKK Public 4 66,67 0 %
BKK Landesverband Mitte 156 70,4 +9,8 %
BKK Textilgruppe Hof 10/7 70 % +9,1 %
BKK evm 4/1 75 %
BKK Pfaff Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
BKK Stadt Augsburg Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
BKK Faber-Castell &
Partner
115/ 90 78,26 % 0,01 %
BKK Landesverband
Bayern
83/56 67,5 % -5,2 %
Krones BKK 20,55/15,8 77 % +12 %
Körperschaft Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
BKK Akzo Nobel Bayern Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
Koenig & Bauer BKK 20/12 60 % - 4 %
BKK EUREGIO 64/33 51,6 % -1,5 %
BKK VDN 66/49 74 % 0 %
BKK DürkoppAdler 52/37 71 % -7 %
DIE BERGISCHE KK 166/114 68,26 % -2,14 %
BKK BPW 11/9 82 % +10 %
BKK Grillo-Werke 3/1 66,66 % 1 %
IKK Südwest 1672/1234 73,80 % -2,14 %
IKK Achenbach
Buschhütte
47/31 65 % 0 %
Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), Aufsichtsbehörden der Länder
17. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit
Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/725) entwickelt bei den
a) allgemeinen Ortskrankenkassen,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der allgemeinen
Ortskrankenkassen ist wie folgt:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
AOK Bremen/Bremerhaven 1/0 0 % 0 %
AOK Plus 2/0 0 % 0 %
AOKN 2/0 0 % 0 %
AOK Rheinland/Pfalz/Saarland 1/1 100 % 0 %
AOK Sachsen-Anhalt 1/0 0 % 0 %
AOK Bayern 2/1 50 % 0 %
AOK Rheinland/HH 3/0 0 % 0 %
AOK Nordwest 2/0 0 % -50 %
AOK Nordost 2/1 50 % 100 %
Quelle: Aufsichtsbehörden der Länder
b) Ersatzkassen,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ersatzkassen
stellen sich anhand der vom Bundesministerium für Gesundheit ermittelten
Daten wie folgt dar:
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer Frauenanteil
TK 3/1 33,3 %
Barmer 3/0 0 %
DAK 3/0 0 %
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer Frauenanteil
KKH 2/0 0 %
HKK 1/0 0 %
HEK 1/0 0 %
Quelle: Internetseite der jeweiligen Krankenkasse
Eine Darstellung der Entwicklung gegenüber der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725 ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der
Datenaufbereitung nicht möglich.
c) Betriebskrankenkassen,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen
Betriebskrankenkassen und dessen Entwicklung stellen sich anhand der übermittelten Daten
wie folgt dar:
Absolut (gesamt/
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
BKK EWE 1/0 0 % 0 %
BKK Public 3/0 0 % 0 %
BKK
Textilgruppe Hof
1/0 0 % 0 %
BKK Stadt
Augsburg
1/0 0 % 0 %
BKK Faber-
Castell &
Partner
2/1 50 % 0 %
BKK
Landesverband Bayern
1/1 100 % 0 %
Krones BKK 1/0 0 % 0 %
BKK Akzo
Nobel Bayern
1/0 0 % 0 %
Koenig &
Bauer BKK
1/0 0 % 0 %
BKK evm 1/0 0 % 0 %
BKK Pfaff 1/1 100 % 0 %
BKK EURE-
GIO
1/0 0 % 0 %
BKK VDN 1/0 0 % 0 %
BKK Dürkopp/
Adler
2/1 50 % 0 %
DIE BERGI-
SCHE KK
1/1 100 % 0 %
BKK BPW 1/0 0 0 %
BKK Grillo-
Werke
1/0 0 % 0 %
Quelle: Aufsichtsbehörden der Länder
d) Innungskrankenkassen?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der
Innungskrankenkassen und dessen Entwicklung stellen sich anhand der übermittelten Daten
wie folgt dar:
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentual
(in %)
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
IKK Achenbach
Buschhütte
1/1 100 % 0 %
IKK
Brandenburg u. Berlin
1/0 0 % 0 %
IKK Südwest 2/0 0 % 0 %
Quelle: Aufsichtsbehörden der Länder, Bundesamt für soziale Sicherung (BAS)
16. Wie viele Personen umfassen die Vorstände der zehn größten
Krankenkassen?
17. Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Vorständen der zehn größten
Krankenkassen (bitte in absoluten und prozentualen Anteilen angeben)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den zehn größten Krankenkassen sind 24 Vorstandsmitglieder beschäftigt.
Der Frauenanteil ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
TK 3/1 33,33 %
Barmer 3/0 0 %
DAK 3/0 0 %
AOK Bayern 2/1 50 %
AOK Baden-
Württemberg
2/0 0 %
AOK Plus 2/0 0 %
IKK classic 2/0 0 %
AOK Rheinl./HH 3 /0 0 %
AOK Nordwest 2/0 0 %
AOK Niedersachsen 2/0 0 %
Quelle: Internetseite der jeweiligen Krankenkasse
18. Wie viele Frauen sind Vorstandsvorsitzende einer der zehn größten
Krankenkassen?
Aktuell ist eine Frau Vorstandsvorsitzende bei einer der 10 größten
Krankenkassen.
19. Welche Maßnahmen haben die zehn größten Krankenkassen ergriffen,
um den Frauenanteil in ihren Vorständen und in der ersten
Führungsebene unterhalb des Vorstandes zu erhöhen?
20. Wie viele der zehn größten Krankenkassen verfügen über ein
Führungskräfte-Förderungsprogramm, das sich speziell an Frauen
richtet?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Mitteilung des BAS haben die zehn größten Krankenkassen unter
anderem folgende Maßnahmen ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen
zu erhöhen:
• Erstellung von Frauenförderplänen gemeinsam mit der
Frauenförderbeauftragten,
• Entwicklung dienststellenindividueller Maßnahmen in den
Gleichstellungsplänen, um den Frauenanteil bei den Führungskräften weiter zu erhöhen,
• Schaffung von Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen von
Weiterbildungsmaßnahmen,
• Ansprache, Motivation und Vorbereitung geeigneter Frauen zu
entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen,
• Beachtung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Organisation
der Weiterbildungen,
• Spezifisches Seminarangebot „Frauen in Führung“,
• Konzeption und Durchführung spezieller Veranstaltungen wie „Fü(h)r
morgen“ = Information über Anforderungen, Herausforderungen und Aufgaben
von Führungskräften,
• „Führungsshadowing“ = Angebot, eine Führungskraft für einen Tag zu
begleiten und einen Führungs(all)tag zu erleben,
• „Orientierungscheck Führung“ = Test zur Einschätzung der Fähigkeiten und
Neigungen in punkto Führung mit anschließendem Reflexionsworkshop,
• Führen in Teilzeit und unter Ermöglichung von Telearbeit,
• Zertifizierung im Rahmen des Audits „berufundfamilie“,
• Aufstockung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten,
• Festsetzung von Zielquoten der Führungsebene auf 30 %,
• aktive Aufforderung von Frauen zur Bewerbung bei Neuausschreibung der
ersten Führungsebene,
• Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen
Leistung,
• Aufnahme des Geschlechterkriteriums in den Personalprofilkatalog als Soll-
Kriterium für die Personalsuche,
• Zieldefinition im Gleichstellungsplan, den Frauenanteil in Bereichen zu
erhöhen, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind,
• Gründung eines Frauennetzwerkes mit Möglichkeiten zum Austausch,
Feedback, persönlicher Weiterentwicklung und Stärkung,
• Trainings- und Coachingprogramme, Mentorenprogramme für Frauen
sowie
• Frauen-Forum, „Kamingespräche“ und das Programm „Women in Network
(WiN)“.
Dabei verfügen zwei der zehn größten Krankenkassen über ein
Förderprogramm, das sich speziell an Frauen richtet.
21. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der gesetzlichen
Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt bei den
a) allgemeinen Ortskrankenkassen,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene
unterhalb des Vorstands und dessen Entwicklung stellen sich bei den allgemeinen
Ortskrankenkassen nach den übermittelten Daten wie folgt dar:
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
AOK Bremen/
Bremerhaven
5/0 0 % 0 %
AOK-BV 11/3 21,43 % 1,43
AOK Plus 12/4 33,33 % -11,11 %
AOK Bayern 7/1 14,3 % Keine Angabe
AOKN 4,74 40,73 % +4,66 %
AOK Rheinland-
Pfalz
13/3 23 % + 10,5 %
AOK Rheinland/HH 37/12 32,43 % -14,29 %
AOK Nordwest 13/2 15,38 % -2,3 %
AOK Nordost 20/7 35,0 % -2,5 %
AOK Sachsen 13/5 38,5 % -1,5 %
AOK Plus 61/17 27,87 % 0 %
b) Ersatzkassen,
Daten zum absoluten und prozentualen Frauenanteil in der ersten
Führungsebene der Ersatzkassen und dessen Entwicklung liegen der Bundesregierung nicht
vor.
c) Betriebskrankenkassen,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene
unterhalb des Vorstands und dessen Entwicklung seit Februar 2018 stellen sich bei
den Betriebskrankenkassen nach den übermittelten Daten wie folgt dar:
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
BKK EWE 1 25 0 %
BKK Public 1/0 0 % 0 %
BKK
Textilgruppe
es existiert keine erste Führungsebene unterhalb
des Vorstandes
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
BKK Stadt
Augsburg
keine Angaben vorliegend
BKK Faber-
Castell &
Partner
8/4 50 % +25 %
BKK
Landesverband Bayern
9/4 44 % +11 %
Krones BKK 1/0 0 0 %
BKK Akzo
Nobel Bayern
keine Angaben vorliegend
Koenig & Bauer
BKK
3/2 66 % +66 %
BKK evm 1/1 100 % 0 %
BKK Pfaff 0 0 % 0 %
BKK EURE-
GIO
3/0 0 % 0 %
BKK VDN 4/2 50 % 0 %
BKK Dürkopp/
Adler
2/0 0 % 0 %
DIE BERGI-
SCHE KK
3/1 33,33 % 0 %
BKK BPW 2/1 50 % 0 %
BKK Grillo-
Werke AG
2/2 100 % 0 %
Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), Aufsichtsbehörden der Länder
d) Innungskrankenkassen?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene
unterhalb des Vorstands stellen sich bei den Innungskrankenkassen, nach den
übermittelten Daten wie folgt dar:
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
IKK Achenbach
Buschhütte
5/1 20 % 0 %
IKK Brandenburg
u. Berlin
7/2 28,6 % 0 %
IKK Südwest 21/4 19,05 % 0 %
Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), Aufsichtsbehörden der Länder
22. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Vorständen der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich
dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt im
a) Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes,
Im Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes sind von 13 Personen drei
weiblich. Das stellt einen prozentualen Frauenanteil von 23,08 Prozent dar und
bedeutet eine Steigerung des Frauenanteils um 15,39 Prozent im Vergleich zum
Frauenanteil Stand Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/725.
c) Vorstand des BKK Dachverbandes,
Der Vorstand des BKK Dachverbandes ist ein Mann. Der Frauenanteil beträgt
0 Prozent.
b) Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen,
d) Vorstand des IKK-Bundesverbandes?
Zum absoluten und prozentualen Frauenanteil im Gesamtvorstand des
Verbandes der Ersatzkassen und im Vorstand des IKK Bundesverbandes und dessen
Entwicklung liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
23. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil auf der
ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Kassenverbände auf
Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt beim
a) AOK-Bundesverband,
b) Verband der Ersatzkassen,
c) BKK Dachverband,
d) IKK-Bundesverband?
Bezüglich des absoluten und prozentualen Frauenanteils auf der ersten
Führungsebene unterhalb des Vorstands der Kassenverbände auf Bundesebene und
dessen Entwicklung liegen der Bundesregierung Daten zum BKK Dachverband
vor. Hier gibt es sieben Personen auf der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstandes, wovon vier weiblich sind. Das entspricht einem prozentualen
Frauenanteil von 57,1 Prozent und stellt eine Steigerung des Frauenanteils im
Vergleich zum Stand der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/725 um 7,1 Prozent dar.
24. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den
Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat
sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt
a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes,
Im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes sind derzeit 22 Personen tätig,
wovon sechs Frauen sind. Das entspricht einem prozentualen Frauenanteil von
27,3 Prozent und entspricht dem Stand der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/725.
c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes,
Der Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes besteht aktuell aus 24 Personen,
wovon 4 Frauen sind. Das bedeutet einen prozentualen Frauenanteil von 16
Prozent und stellt eine Steigerung von 1 Prozent zum Frauenanteil Stand der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/725 dar.
b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen,
d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes?
Daten zum absoluten und prozentualen Frauenanteils und dessen Entwicklung
seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/725 in der
Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen (b) und des IKK-
Bundesverbandes (d) liegen der Bundesregierung nicht vor.
25. Welche Maßnahmen haben die Kassenverbände auf Bundesebene
ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und ersten
Führungsgremien zu erhöhen?
Die Rückmeldungen der Kassenverbände auf Bundesebene bezüglich der
ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Vorständen fallen
nach Mitteilung der befragten Aufsichtsbehörden unterschiedlich aus. Danach
habe der AOK-Bundesverband zurückgemeldet, dass die Entsendung der
Mitglieder in die Aufsichtsgremien des AOK-Bundeverbandes als originäre
Aufgabe den Sozialpartnern obliege und sich damit der Einflussnahme des AOK-
Bundesverbandes entziehe. Auf der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstandes finde aber stets eine AGG-konforme Personalauswahl statt, die nach
fachlicher und persönlicher Eignung erfolge.
Beim Verband der Ersatzkassen werden keine besonderen Maßnahmen
ergriffen, um den Frauenanteil zu erhöhen.
Der BKK Dachverband bietet nach eigener Aussage qualifizierten Frauen
entsprechende Führungspositionen gezielt an und hat flexible Arbeitszeitmodelle
etabliert, um auch Führungskräften die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
ermöglichen.
Der IKK Bundesverband hat aktuell keine Initiativen zu Erhöhung des
Frauenanteils ergriffen. Dies obliege den Listenträgern. Für die hauptamtliche Ebene
initiiere er aber ab Mai 2020 als frauenfördernde Maßnahme ein halbjährliches
Frauennetzwerk-Treffen zwischen den Innungskrankenkassen und dem IKK
Bundesverband und wolle damit neu Impulse und Erkenntnisse bei den
Teilnehmerinnen setzen sowie den kontinuierlichen, kassenübergreifenden
Austausch und die Wissensweitergabe fördern. Übergeordnetes Ziel des IKK-
Frauennetzwerkes sei die Stärkung von Frauen als Führungskräfte in den
Innungskrankenkassen.
26. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im
Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und wie hat sich dieser seit Februar
2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725)
entwickelt?
27. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband,
und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
28. Welche Maßnahmen hat der GKV-Spitzenverband ergriffen, um den
Frauenanteil in seinem Vorstand und in der ersten Führungsebene zu
erhöhen?
Die Fragen 26 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes war der dreiköpfige Vorstand des
GKV-Spitzenverbandes im Februar 2018 zusammengesetzt aus einer Frau und
zwei Männern. Aktuell setzt sich der Vorstand aus zwei Frauen und einem
Mann zusammen. Das entspricht einem prozentualen Frauenanteil von
66,6 Prozent und einer Steigerung des Frauenanteils im Vorstand seit Februar
2018 um 33,3 Prozent.
In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gab es beim GKV-
Spitzenverband seit Februar 2018 keine personellen Veränderungen. Wie
bereits im Februar 2018 gehören auch aktuell der ersten Führungsebene unterhalb
des Vorstands beim GKV-Spitzenverband 14 Personen an, wovon drei Personen
Frauen sind. Das entspricht einem gleichbleibendem prozentualen Frauenanteil
von 21,43 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband orientiert sich in der Besetzung von
Führungspositionen unter anderem an dem Gleichstellungsplan, am
Bundesgleichstellungsgesetz und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Für die im Jahr 2019
nachzubesetzende Vorstandsposition hat der Verwaltungsrat des GKV-
Spitzenverbandes eine Frau gewählt.
29. Warum ist im Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes vorgesehen, dass
die Vorschlagsliste für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes
mindestens 40 Prozent weibliche und 40 Prozent männliche
Bewerberinnen und Bewerber haben soll anstelle einer paritätischen Besetzung?
Die Regelungen im Entwurf des GKV-FKG dienen dem Ziel, in einem ersten
realistischen Schritt den Frauenanteil im Verwaltungsrat des GKV-
Spitzenverbandes zu erhöhen und damit ein ausgewogeneres und repräsentativeres
Verhältnis zwischen Frauen und Männern im Verwaltungsrat herzustellen. Die
mindestens 40 Prozent orientieren sich an Überlegungen der
Gesundheitsministerkonferenz.
Gremien der Selbstverwaltung
30. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im
a) Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses,
Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum)
besteht entsprechend den Vorgaben des SGB V unverändert aus 13 Mitgliedern.
Hierunter befinden sich fünf Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von
38,46 Prozent entspricht (2018: 15,38 Prozent). Der Frauenanteil hat sich
gegenüber 2018 somit um 23,08 Prozentpunkte erhöht.
b) Vorstand, im Verwaltungsrat und in der Patientenvertretung der
Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund,
Der absolute und prozentuale Frauenanteil und dessen Entwicklung stellen sich
im Vorstand, im Verwaltungsrat und in der Patientenvertretung der
Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund wie folgt dar:
Medizinische Dienste (MD) Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 Steigerung/
Senkung) in %
Vorstand/Geschäftsführung 27 / 5 19 % 0 %
Mitglieder Verwaltungsrat (ordentliche
Mitglieder)
210 / 43 20 % +13 %
Patientenvertretung (Mitglieder Beirat)
gem. § 279 Abs. 4a SGB V (alt)
91 / 54 59 % -3 %
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen (MDS)
Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Vorstand/Geschäftsführung 2 / 0 0 0
Mitglieder Verwaltungsrat (ordentliche
Mitglieder)
22 / 5 23 0
Erste Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführung
6 / 3 50 0
c) Bewertungsausschuss,
und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Der absolute und prozentuale Frauenanteil und dessen Entwicklung stellen sich
im Bewertungsausschuss wie folgt dar:
Gremium (Stellvertretende)
Mitglieder insgesamt
Frauen (Stand: aktuell) Frauen gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache
19/725 (Stand: 02/2018)
(n) absolut (n)
Prozent
(%) absolut (n)
Prozent
(%)
Bewertungsausschuss 30 5 16,67 % 3 10 %
Gremium (Stellvertretende)
Mitglieder insgesamt
Frauen (Stand: aktuell) Frauen gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache
19/725 (Stand: 02/2018)
Erweiterter Bewertungsausschuss 35 5 14,29 % 3 8,57 %
Ergänzter Bewertungsausschuss
34 (Jahr 2020) 46
(Jahr 2018) 7 20,59 % 13 28,26 %
Ergänzter erweiterter
Bewertungsausschuss
36 (Jahr 2020) 54
(Jahr 2018) 7 19,44 % 13 24,07 %
31. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der
Geschäftsführung und in der ersten Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführung
a) des Gemeinsamen Bundesausschusses,
Die Geschäftsführung des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht aus einer
Person (der stellvertretende Geschäftsführer ist gleichzeitig Abteilungsleiter
und unter der Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mitgezählt). In
die Geschäftsführung ist keine Frau berufen.
Die erste Führungsebene (Abteilungsleitungen und stellvertretende
Abteilungsleitungen, ohne Geschäftsführung) des Gemeinsamen Bundesausschusses
besteht aus derzeit 14 Personen. Hierunter befinden sich zehn Frauen.
Geschäftsführung und erste Führungsebene umfassen somit insgesamt 15 Personen.
Darunter befinden sich zehn Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von
66,67 Prozent entspricht. Hier hat es im Vergleich zur Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/725 (64,28 Prozent) eine Steigerung
um 2,39 Prozentpunkte gegeben.
b) der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund,
In den Medizinischen Diensten und im Medizinischen Dienst des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellen sich der absolute und der
prozentuale Frauenanteil sowie dessen Entwicklung in der Geschäftsführung und
in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung wie folgt dar:
Medizinische Dienste (MD) Absolut (gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber
Stand
Bundestagsdrucksache 19/725 (Steigerung/
Senkung) in %
Vorstand/Geschäftsführung 27 / 5 19 % 0 %
Erste Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführung
144 / 72 50 % +12 %
Vorstand/Geschäftsführung 2 / 0 0 % 0 %
Erste Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführung
6 / 3 50 % 0 %
c) des Instituts des Bewertungsausschusses,
und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Das Institut des Bewertungsausschusses hat einen Geschäftsführer (männlich).
Die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung besteht aus vier
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, davon derzeit eine Frau und eine
Stelle ist nicht besetzt (Anteil Frauen daher aktuell 33 Prozent; zum 1. Juni
2020 wird die derzeit unbesetzte Stelle dann durch eine Frau besetzt, sodass
sich zu diesem Zeitpunkt der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöhen wird). Bei
den stellvertretenden Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern beträgt der
Anteil von Frauen 50 Prozent.
Institut des
Bewertungsausschusses
Absolut
(gesamt /
Frauenanteil)
Prozentualer
Frauenanteil
Entwicklung gegenüber Stand
Bundestagsdrucksache 19/725
(Steigerung/Senkung) in %
Geschäftsführer 1/0 0 % 0 %
Erste Führungsebene 4/1/1 unbesetzt 33 % 0 %
Stellvertretende
Abteilungsleitung 50 % 0 %
Maßnahmen der Bundesregierung
32. a) Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil und die
Fortschritte in der Repräsentanz in den Gremien der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen für ausreichend?
Falls ja, warum?
Falls nicht, warum nicht?
b) Falls die Bundesregierung den Frauenanteil nicht für ausreichend
hält, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Frauen in den meisten Gremien
der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nach wie vor unterrepräsentiert.
Die Erhöhung des Frauenanteils in Vorständen, Führungspositionen und
Selbstverwaltungsgremien ist daher ein wichtiges Ziel. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
33. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit, die eine angemessene
Repräsentanz von Frauen in den Organen der Körperschaften der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen?
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde eine Geschlechterquote bei der Wahl der
Verwaltungsräte der Krankenkassen eingeführt. Für die zukünftigen
Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der Länder und für den Verwaltungsrat des
Medizinischen Dienstes Bund wird eine paritätische Besetzung geregelt.
Darüber hinaus sieht der Entwurf des GKV-FKG eine Stärkung der Repräsentanz
von Frauen im Verwaltungsrat sowie eine Geschlechterquote für den Vorstand
und den neuen Koordinierungs- und Lenkungsausschuss des GKV-
Spitzenverbandes vor.
34. Welche Maßnahmen (einschließlich gesetzlicher Vorgaben) hält die
Bundesregierung für geeignet, um die Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien zu erhöhen?
Die Bundesregierung hält die mit dem MDK-Reformgesetz und dem GKV-
FKG angestoßenen Maßnahmen für geeignet, um die Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien zu erhöhen.
35. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, im
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
analog zum Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) eine Vorgabe für einen
Frauenanteil im Vorstand des Medizinischen Dienstes und im Vorstand des
Medizinischen Dienst Bund zu machen?
Der Vorstand der Medizinischen Dienste bzw. des Medizinischen Dienstes
Bund besteht nach den §§ 279 Absatz 7 Satz 1, 282 Absatz 4 Satz 1 SGB V
lediglich aus zwei Personen: Der oder dem Vorstandsvorsitzenden und der
Stellvertreterin oder dem Stellvertreter. Aufgrund dieser geringen Personenzahl
wurde zunächst davon abgesehen, eine verbindliche Geschlechterquote
festzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird jedoch darauf hinwirken,
dass bei künftigen Besetzungen des Vorstandes des Medizinischen Dienstes
Bund eine möglichst geschlechterparitätische Benennung geeigneter
Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt. Sollte dies in der Anwendungspraxis nicht
hinreichend umgesetzt werden, wäre eine gesetzliche Vorgabe zu prüfen.
36. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten
Gesetzen weitere verbindliche Vorgaben zu machen zur Stärkung der
Repräsentanz von Frauen, wie z. B. Vorgaben für die Kassenärztlichen und
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen und für Kassenärztliche und
Kassenzahnärztliche Vereinigungen analog zu denen bezüglich des
Verwaltungsrats und des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, der
Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes
Bund?
Die mit den genannten Gesetzen angestoßenen Maßnahmen stellen einen
wichtigen ersten Schritt dar. Weitere Maßnahmen sind im Zusammenhang mit noch
anstehenden Reformvorhaben zu prüfen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
37. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten
Gesetzen verbindliche Vorgaben zu machen zur Verpflichtung von
Selbstverwaltungskörperschaften, durch eigene Maßnahmen die angemessene
Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen der
jeweiligen Körperschaft zu fördern und jährlich über die Repräsentanz von
Frauen in Gremien und Führungspositionen an die zuständige
Rechtsaufsicht Bericht zu erstatten?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
38. Welche auf Bundes- und Landesebene einheitlichen Regelungen zur
Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen
im Gesundheitswesen plant die Bundesregierung (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, plant die
Bundesregierung eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie eine
Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes. Ob und gegebenenfalls welche
weiteren gesetzlichen Regelungen für die Stärkung der Repräsentanz von Frauen in
der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erforderlich sein werden, ist im
Kontext dieser noch anstehenden Reformvorhaben zu prüfen.
39. Aus welcher Rechtsgrundlage subsumiert die Bundesregierung die
Vorgabe, dass Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den
Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen nur einheitlich für alle
Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf Bundes- und
Landesebene erfolgen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
Regelungen für alle Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf
Bundes- und Landesebene sind grundsätzlich wünschenswert, um eine
angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den
Selbstverwaltungsorganen zu unterstützen. Wie die mit der MDK-Reform und dem GKV-FKG
angestoßenen Maßnahmen zeigen, können aber auch Regelungen für einzelne
Körperschaften einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen
in Selbstverwaltungskörperschaften darstellen.
40. Welche weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen will die
Bundesregierung ergreifen, um die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der nächsten
Sozialwahl, bei den nächsten Wahlen zu Vertreterversammlungen der
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen
Bundesvereinigungen für eine ausreichende Repräsentanz von Frauen zu
sorgen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 38
wird verwiesen.
42. Plant die Bundesregierung, der Bitte der 91.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder vom Juni 2018 nachzukommen, das
Bundesministerium für Gesundheit sowie die Arbeits- und
Sozialministerkonferenz mögen prüfen, „wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen
in Führungspositionen in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens
hergestellt werden kann“?
Die Prüfbitte der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder wurde
in der Vergangenheit und wird auch in künftige Überlegungen des
Bundesministeriums für Gesundheit einbezogen.
43. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um
kontinuierlich die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen detailliert zu prüfen?
Aus Sicht der Bundesregierung sind anlassbezogene Abfragen bei den
betreffenden Selbstverwaltungskörperschaften oder Aufsichtsbehörden geeignet, um
bei Bedarf konkrete Informationen zur Repräsentanz von Frauen in den
Gremien der Selbstverwaltung zu erhalten. Eine kontinuierliche und detaillierte
Überprüfung der Repräsentanz wird im Hinblick auf den damit verbundenen
Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für nicht angemessen angesehen.
44. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die im
nationalen oder internationalen Kontext mögliche Auswirkungen eines
stärkeren Einflusses von Frauen in Entscheidungsgremien auf die Qualität
der medizinischen Versorgung untersucht haben?
Keine.
45. Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder
finanziert, um empirische Erkenntnisse zum Einfluss von paritätischer
Besetzung von medizinischen und versorgungspolitischen Führungsstrukturen
zu sichten?
Keine.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]