[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf
Lambsdorff, Peter Heidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/17508 –
Evaluierung der Lage syrischer Zivilkrankenhäuser und der Einheiten des
syrischen Sanitätsdienstes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zivilkrankenhäuser sowie ortsfeste und bewegliche Einheiten des
Sanitätsdienstes müssen im Falle eines bewaffneten Konflikts jederzeit von den
beteiligten Parteien geschont und geschützt werden. Außerdem darf niemand
jemals dafür, dass er Verwundete oder Kranke gepflegt hat, behelligt oder
verurteilt werden. Dies legten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
einheitlich durch die Ratifizierung der Genfer Abkommen seit 1949 fest (vgl. Genfer
Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte und Genfer
Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten).
Im Jahr 2011 ging die syrische Regierung gewaltsam gegen Massenproteste
vor, welche zuvor umfassende wirtschaftliche und politische Reformen
gefordert hatten. Die Opposition reagierte mit politischem und militärischem
Widerstand. Daraus folgend befand sich Syrien Mitte 2012 in einem internen
Konflikt. Seitdem haben die syrische Regierung und ihre Verbündeten
systematische Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal
durchgeführt, um die Moral der Zivilbevölkerung zu brechen und sie zur
Unterwerfung zu zwingen. Auf die systematische Natur der Angriffe wiesen auch
die Vereinten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation hin (vgl.
https://n
ews.un.org/en/story/2019/09/1045412).
Die Angriffe auf syrische Zivilkrankenhäuser und Einheiten des
Sanitätsdienstes sowie die Verfolgung ihres medizinischen Personals sind nach Ansicht der
Fragesteller eindeutig Bestandteil der Kriegsstrategie der syrischen Regierung
und ihrer Verbündeten und werden nach wie vor praktiziert. Dies stellt eine
gravierende Verletzung der Genfer Abkommen und der Menschenrechte dar.
Um den durch die Genfer Abkommen gewährleisteten Schutz herzustellen und
Angriffe, bei denen Krankenhäuser vermeintlich zufällig getroffen werden,
abzuwenden, erstellte und teilte das Amt der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) mit Hilfe zwölf weiterer
Organisationen eine Liste mit 60 der in Syrien befindlichen und betroffenen
Gesundheitseinrichtungen sowie deren Koordinaten. Die Liste wurde in
Verbindung mit dem Idlib-Entmilitarisierungsabkommen am 12. März 2018 auch an
die russische und syrische Regierung weitergegeben (vgl.
https://reliefweb.int/
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18198
19. Wahlperiode 19.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
report/syrian-arab-republic/syria-unlawful-attacks-government-forces-hit-civil
ians-and-medical). Dennoch wurden die gelisteten Krankenhäuser weiterhin
angegriffen (vgl.
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2019/03/syria-unla
wful-attacks-by-government-forces-hit-civilians-and-medical-facilities-in-id
lib/). Meistens befinden sich die genannten Einrichtungen in durch die
Opposition kontrollierten Gebieten. Es ist ein klarer Anstieg der Anzahl der
Angriffe auf diese Gesundheitseinrichtungen während eines Kriegszugs der
Regierung in einem von der Opposition besetzten Regierungsbezirk zu beobachten.
Es ist eine drastische Abnahme solcher Angriffe zu verzeichnen, sobald die
syrische Regierung ihre Macht wieder geltend gemacht hat (vgl.
https://phr.or
g/wp-content/uploads/2019/12/PHR-Detention-of-Syrian-Health-Workers-Ful
l-Report-Dec-2019_English-1.pdf). Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar
der Vereinten Nationen wurden im Zuge eines Versuchs der syrischen
Regierung, die Provinz Idlib zurückzuerobern, etwa seit April 2019 bereits 50
Krankenhäuser angegriffen. Am 5. und 6. Mai 2019 erfuhren vier Krankenhäuser
nachweislich mehrere Luftangriffe durch russische Flugzeuge (vgl.
https://ww
w.nytimes.com/2019/10/13/world/middleeast/russia-bombing-syrian-hospital
s.html). Die hohe Anzahl von Angriffen bewog viele
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dazu, die Koordinaten von Krankenhäusern nicht mehr mit den
Vereinten Nationen zu teilen (vgl.
https://www.independent.co.uk/news/world/
middle-east/syria-hospital-bombings-idlib-un-doctors-russia-assad-attack-a89
42076.html). Die syrische sowie die russische Regierung bestreiten jedoch
jedwede Vorwürfe durch die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten (vgl.
https://www.washingtonpost.com/world/warplanes-bomb-childrens-hospital-a
s-assad-renews-aleppo-offensive/2016/11/16/a9784fa8-abd9-11e6-8b45-f8e49
3f06fcd_story.html). Der UN-Generalsekretär António Guterres, veranlasste
deshalb im September 2019 die Gründung eines internationalen
Untersuchungsausschusses.
Russlands Präsident Vladimir Putin forderte im Gegenzug den Sprecher der
Staatsduma am 16. Oktober 2019 auf, das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer
Abkommen zu widerrufen (vgl.
https://www.reuters.com/article/us-russia-war
crimes-convention/russias-putin-revokes-geneva-convention-protocol-on-
warcrimes-victims-idUSKBN1WW2IN). Präsident Vladimir Putin gab das
vermeintliche Risiko des Machtmissbrauchs durch solch einen
Untersuchungsausschuss als Grund hierfür an. Konkret bedeutet der Widerruf des
Zusatzprotokolls vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler
bewaffneter Konflikte, welches den Begriff des bewaffneten Konflikts auf den
Kampf von Völkern gegen fremde Besetzung erweitert, dass der syrische
Bürgerkrieg nicht länger der Definition des unter dem Genfer Abkommen
geregelten bewaffneten Konflikts entspricht. Sollte eine Verantwortung Russlands
durch den Untersuchungsausschuss festgestellt werden, wäre dieser
Verantwortung seitens Russlands präventiv der Boden entzogen.
1. Wie viele militärische Angriffe gab es nach Kenntnissen der
Bundesregierung seit März 2011 auf syrische Gesundheitseinrichtungen (bitte nach
Kalenderjahren, Monaten und Distrikt aufschlüsseln)?
a) Welcher Anteil der Angriffe der syrischen Regierung und ihrer
Alliierten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Gesundheitseinrichtungen ausgeführt?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Seit Konfliktbeginn im Jahr 2011 hat es nach Angaben der
Menschenrechtsorganisation „Physicians for Human Rights“ knapp 600 Angriffe auf
medizinische Einrichtungen gegeben, das syrische Regime und seine Unterstützer haben
insgesamt 536 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen durchgeführt (vgl.
https://phr.org/our-work/resources/a-map-of-attacks-on-health-care-in-syria/).
Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung Projekte, die
Statistiken zur Lage in Syrien zur Verfügung stellen?
Die Bundesregierung fördert entsprechende Projekte mit Mitteln aus dem
Haushaltstitel für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung
(Kapitel 0501 Titel 687 34). Die Bereitstellung von Informationen und Statistiken
zur Lage in Syrien erfolgt teilweise im Rahmen größerer Projekte als eine unter
vielen Maßnahmen; die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel
werden nicht gesondert erfasst.
Zu den Projekten, in deren Rahmen Daten im Sinne der Fragestellung generiert
werden, zählt etwa ein Frühwarnsystem zum Schutz der Zivilbevölkerung und
von medizinischem Personal sowie das Vorhaben von „Physicians for Human
Rights“ (PHR) zur Dokumentation von Angriffen auf Gesundheitspersonal
und -Einrichtungen (vgl.
https://phr.org/our-work/resources/my-only-crime-wa
s-that-i-was-a-doctor/).
2. Wie viele Mitglieder des medizinischen Personals und wie viele Zivilisten
wurden nach Erkenntnissen oder Schätzungen der Bundesregierung bei
den Angriffen auf syrische Gesundheitseinrichtungen seit dem 15. März
2011 jeweils verletzt oder getötet (bitte nach Kalenderjahren, Distrikt,
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Öffentlich verfügbaren Informationen zufolge sollen im fraglichen Zeitraum
mindestens 914 Mitglieder des medizinischen Personals getötet worden sein.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden im Zeitraum
2016 bis 2019 bei Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen insgesamt 470
Personen getötet, davon 309 in den nordwestlichen Governoraten Idlib, Aleppo
und Hama. Im gleichen Zeitraum wurden 968 Personen verletzt. (
http://www.e
mro.who.int/syr/syria-news/in-4-years-494-attacks-on-health-killed-470-patient
s-and-health-staff-in-syria.html;
https://phr.org/our-work/resources/my-only-cri
me-was-that-i-was-a-doctor/). Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verfolgungen,
Verschwindenlassen und Folter von medizinischem Personal in Syrien?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit des medizinischen
Personals in Syrien ein?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Zivile öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gesundheitseinrichtungen bzw.
Krankenhäuser sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitssektors
sind seit Beginn des bewaffneten Konflikts in Syrien wiederholt zum Ziel von
Angriffen geworden. Medizinisches Personal ist insbesondere in umkämpften
Regionen Nordwestsyriens Gefahren durch Luftangriffe, Beschuss und
anderweitigen Angriffen ausgesetzt. Nach Angaben der WHO wurden 2019 in
Syrien insgesamt zwölf medizinische Fachkräfte bei Angriffen getötet und 33
verletzt. Im Januar 2020 mussten 53 Gesundheitseinrichtungen ihre Arbeit
aufgrund gezielter Angriffe oder anhaltender militärischer Auseinandersetzungen
suspendieren.
Menschenrechtsorganisationen wie „Physicians for Human Rights“ und das
„Syrian Network for Human Rights“ sowie die internationale unabhängige
Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) berichten außerdem, dass insbesondere
das syrische Regime gezielt gegen medizinisches Personal vorgeht. So sollen
medizinische Helfer Berichten zufolge im Rahmen der umfassenden Anti-
Terrorgesetzgebung durch das syrische Regime verhaftet und gefoltert worden
sein oder gelten als verschwunden. Gezielte Angriffe erschweren den Zugang
des medizinischen Personals zu potentiellen Implementierungsgebieten. Die
Gefahren, denen medizinisches Personal ausgesetzt sind, haben oftmals zur
Folge, dass das Personal selbst vertrieben, verletzt oder getötet wird. Dies
wiederum führt zu einem verschlechterten Angebot an Gesundheitsleistungen.
Die Bundesregierung verurteilt die gezielte Verfolgung von medizinischem
Personal auf das Schärfste. Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und -personal
hatten und haben nach Einschätzung der Bundesregierung gravierende
Einschnitte auf die medizinische Versorgung in Syrien. Die Weltbank kommt in
einem 2017 erschienenen Bericht (
https://www.worldbank.org/en/country/syria/p
ublication/the-toll-of-war-the-economic-and-social-consequences-of-the-confli
ct-in-syria) zu dem Schluss, dass mehr Menschen durch den Zusammenbruch
des Gesundheitssystems in Syrien gestorben sind als durch direkte
Kampfhandlungen.
b) Wie, und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung
medizinisches Personal in Syrien?
Das Auswärtige Amt unterstützt aus Mitteln für humanitäre Hilfe und Mitteln
für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung direkt
Gesundheitsprojekte in Syrien sowie Projekte zum Schutz von medizinischem Personal und
zur Beweissammlung über Angriffe auf medizinische Infrastruktur und
medizinisches Personal. Diese Maßnahmen zur Unterstützung von medizinischem
Personal sind Teil der in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Mittel für
Gesundheitseinrichtungen und können nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt werden.
Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit 2017 Personal im
Gesundheitssektor in von der Opposition kontrollierten Gebieten, derzeit in Nordwest-
Syrien. Zur Umsetzung arbeitet die GIZ mit lokalen Partnerorganisationen
zusammen. Die lokale Bevölkerung und Binnenvertriebene erhalten durch das
Vorhaben eine verbesserte Gesundheitsversorgung und Zugang zu
psychosozialen Dienstleistungen. Hierzu wurden seitens des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bisher Mittel in Höhe
von insgesamt 33 Mio. Euro (für den Zeitraum März 2017 bis Juni 2021) zur
Verfügung gestellt, wovon bisher 20.690.936,70 Euro verausgabt wurden.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die gezielte Verfolgung von
medizinischem Personal und dessen Wirkung auf die syrische Gesellschaft?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 3a wird verwiesen.
4. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen der politischen Zugehörigkeit eines Regierungsbezirkes und der
Anzahl von Angriffen auf Krankenhäuser und Einheiten des
Sanitätsdienstes?
Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung dies ein?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verursacher der in
Frage 1 aufgeschlüsselten Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der von Russland
durchgeführten Luftangriffe auf syrische Gesundheitseinrichtungen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Berichts der „New York Times“
vom Oktober 2019 zu den Angriffen auf syrische
Gesundheitseinrichtungen, dass die russische Regierung für systematische Angriffe auf
Gesundheitseinrichtungen verantwortlich ist?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung
auf diese Frage würde Informationen zum Modus Operandi sowie den
Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher
geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für
die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Untersuchung des VN-Generalsekretärs zu den Angriffen auf die
gesundheitliche Infrastruktur in Syrien?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Untersuchung und hält sie den
Umfang der Untersuchung für ausreichend, um die Problematik der
systematischen Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen lückenlos aufzuklären?
Die am 1. August 2019 vom Generalsekretär der VN beschlossene
Untersuchung zu Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen in Syrien durch ein „Board
of Inquiry“ dauert an. Der interne Bericht des „Board of Inquiry“ soll in den
kommenden Wochen dem VN-Generalsekretär vorgelegt werden. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der VN-Generalsekretär die Ergebnisse der
Untersuchung veröffentlicht.
7. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung Gesundheitseinrichtungen in
Syrien gefördert (bitte nach Jahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) für humanitäre Hilfe ist
jährlich eine Förderung in folgender Höhe erfolgt:
• 2013: 8.050.000,00 Euro
• 2014: 10.605.289,31 Euro
• 2015: 5.464.867,79 Euro
• 2016: 12.360.395,37 Euro
• 2017: 11.412.760,43 Euro
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
• 2018: 14.039.168,98 Euro
• 2019: 16.988.012,29 Euro.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) für Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung ist jährlich eine Förderung in folgender
Höhe erfolgt:
• 2013: 1.817.000 Euro
• 2014: 2.154.000 Euro
• 2015: 130.000 Euro
• 2016: 305.000 Euro
• 2017: 30.000 Euro
• 2018: 3.400.000 Euro
• 2019: 630.000 Euro.
Aus Mitteln des BMZ (Einzelplan 23) ist jährlich eine Förderung in folgender
Höhe erfolgt:
• 2015: 1.503.000 Euro
• 2016: 4.697.000 Euro
• 2017: 18.900.000 Euro
• 2018: 10.000.000 Euro
• 2019: 8.000.000 Euro.
8. Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen wurden mit Mitteln
der Bundesregierung gefördert, und wie hoch war nach Kenntnis der
Bundesregierung die Summe der Schäden an von der Bundesregierung
geförderten Gesundheitseinrichtungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden mindestens 24 aus Mitteln der
Bundesregierung unterstützte Gesundheitseinrichtungen und Krankenwagen
angegriffen. Betroffen sind dabei mindestens acht aus Mitteln der humanitären
Hilfe und 16 im Rahmen des in der Antwort zu Frage 3b genannten GIZ-
Vorhabens unterstützte Gesundheitseinrichtungen und Krankenwagen.
Schadensmeldungen beruhen in der Regel auf den Angaben der lokalen
Partnerorganisationen und können weder durch das Personal humanitärer Organisationen
noch durch die Bundesregierung systematisch bewertet oder finanziell beziffert
werden.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um die Angriffe auf von der Bundesregierung
geförderte Gesundheitseinrichtungen zu untersuchen?
Die Bundesregierung hat sich mit Partnern erfolgreich beim VN-
Generalssekretär für die Schaffung eines „Board of Inquiry“ eingesetzt. Die Bundesregierung
fördert zudem Projekte zum Schutz von medizinischem Personal sowie zur
Beweissammlung über Angriffe auf medizinische Infrastruktur und medizinisches
Personal. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Mit welchen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Europäische Union Gesundheitseinrichtungen in Syrien gefördert (bitte nach
Jahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
Seit 2011 hat die Europäische Union rund 1,58 Mrd. Euro zur Unterstützung
der vom Konflikt betroffenen Menschen in Syrien bereitgestellt, darunter auch
umfangreiche Maßnahmen der humanitären Hilfe. Der Bundesregierung liegen
keine Angaben dazu vor, in welcher Höhe die Europäische Union
Gesundheitseinrichtungen in Syrien gefördert hat.
11. Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln der Europäischen Union
gefördert, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die
Summe der Schäden aufgrund der Angriffe?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Europäische
Union verurteilt jegliche Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen (vgl.
https://w
ww.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2020/03/06/statement-of-the-f
oreign-affairs-council-on-syria-and-turkey/).
12. Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung auf der von den Vereinten Nationen
erstellten Liste von Gesundheitseinrichtungen, die zur
Konfliktentschärfung von Angriffen ausgenommen werden sollten?
Nach der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen waren mindestens zwei
der von der Bundesregierung geförderten angegriffenen
Gesundheitseinrichtungen auf der von den VN erstellten Liste zur Konfliktentschärfung. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung Russlands, das
Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens am 16. Oktober 2019 zu
widerrufen (
https://www.reuters.com/article/us-russia-warcrimes-convention/rus
sias-putin-revokes-geneva-convention-protocol-on-war-crimes-victims-i
dUSKBN1WW2IN)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des
Abgeordneten Manuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache 19/14661 wird verwiesen.
14. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung, gegenüber der
russischen Regierung im Falle der kontinuierlichen Verletzung des
Völkerrechts zu ziehen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des
Abgeordneten Manuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache 19/17884 wird verwiesen.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung die Angriffe auf syrische
Gesundheitseinrichtungen seit 2018 im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im VN-
Sicherheitsrat thematisiert und verurteilt?
Die Bundesregierung hat seit Beginn ihrer Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat
am 1. Januar 2019 – auch in ihrer Funktion als Ko-Federführer für das Dossier
„Syrien humanitär“ im VN-Sicherheitsrat – Angriffe auf syrische
Gesundheitseinrichtungen regelmäßig verurteilt, sowohl in regulären Befassungen jeden
Monat als auch in weiteren, von der Bundesregierung mit einberufenen
Sondersitzungen des VN-Sicherheitsrates, so z. B. am 10. Mai 2019, 17. Mai 2019,
18. Juli 2019, 7. August 2019, 10. Oktober 2019, 6. Februar 2020, 14. Februar
2020 und 28. Februar 2020. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas hat am
27. Februar 2020 im Sicherheitsrat die Einhaltung humanitären Völkerrechts
und insbesondere den Schutz ziviler Einrichtungen und
Gesundheitsinfrastruktur gefordert.
Die Bundesregierung hat ferner einen Resolutionsentwurf zu einem
Waffenstillstand in Idlib (undocs.org/en/S/2019/756) mit eingebracht, dessen
Annahme Russland und China am 19. September 2019 durch ein Veto verhinderten.
In dieser federführend von der Bundesregierung entworfenen Resolution wurde
zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen und Einhaltung humanitären
Völkerrechts auch im Kampf gegen den Terrorismus aufgefordert.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung als nichtständiges Mitglied des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Blockade Russlands der VN-
Resolution gegen das Assad-Regime?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die
regelmäßigen Vetos Russlands gegen eine VN-Resolution gegen das Assad-
Regime?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Beilegung des
Konflikts nur im Rahmen einer politischen Lösung unter Ägide der VN und im
Einklang mit Sicherheitsrats-Resolution 2254 erreicht werden kann. Auch
Russland hat dieser Resolution zugestimmt und damit insbesondere einem von
den VN geführten politischen Prozess zur Bekämpfung von VN-gelisteten,
terroristischen Gruppierungen und zur Rückkehr von Flüchtlingen. Hieran muss
sich Russland messen lassen. Die Bundesregierung wird weiter dafür eintreten,
dass der Sicherheitsrat seiner Verantwortung für die Menschen in Syrien besser
gerecht wird.
17. Inwieweit thematisiert und verurteilt die Bundesregierung die Angriffe
auf die gesundheitliche Infrastruktur in Syrien in bilateralen Gesprächen
mit der russischen Regierung?
Die Bundesregierung fordert regelmäßig alle Beteiligten zum Schutz ziviler
Infrastruktur auf, auch damit ein Raum zur Fortführung der humanitären Hilfe
geschaffen werden kann. So forderte beispielsweise Bundesaußenminister Heiko
Maas im VN-Sicherheitsrat am 27. Februar 2020: „Das syrische Regime und
Russland (…) stehen in der Pflicht, die Zivilbevölkerung zu schützen.
Stattdessen bombardieren sie zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser und Schulen.“
Zum Inhalt vertraulicher Gespräche mit Regierungen anderer Länder macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
18. Welche Auswirkung wird nach Einschätzung der Bundesregierung die
Verabschiedung der Sicherheitsresolution 2504 (2020) auf die
humanitäre Versorgung in Syrien haben?
Kurz vor dem Auslaufen der Ermächtigung zur Lieferung
grenzüberschreitender Hilfe gelang es der Bundesregierung, mit der Verabschiedung der
Resolution 2504 die Fortsetzung dieser Ermächtigung für zwei Grenzübergänge in
Nordwestsyrien sicherzustellen. Die Sicherheitsratsresolution 2504 ermöglicht
somit weiterhin grenzüberschreitende humanitäre Hilfe nach Idlib. Mit dem
Ziel der Verlängerung des Grenzübergangs Yaroubiah in Nordostsyrien konnte
die Bundesregierung sich nicht durchsetzen. In der Abwägung mit einem
ersatzlosen kompletten Wegfall der Ermächtigung zu grenzüberschreitender
humanitärer Hilfe musste dies hingenommen werden.
Der Bericht des VN-Generalsekretärs zu Alternativen zum Grenzübergang
Yaroubiah vom 21. Februar 2020 (S/2020/139;
https://undocs.org/en/S/2020/139)
stellt die Folgen dieser Einschränkung der grenzüberschreitenden
Hilfsmaßnahmen der VN für die humanitäre Versorgung von Nordost- und Nordwestsyrien
dar. Zwar waren grenzüberschreitende Aktivitäten der Vereinten Nationen 2019
von Irak aus für Nordostsyrien vergleichsweise gering, dennoch führte der
Wegfall zu einem nicht unerheblichen Ausfall von medizinischen Materialien
der WHO. Die Bundesregierung steht gemeinsam mit anderen Geberstaaten in
engem Kontakt mit den VN, um die Auswirkungen der Resolution 2504 auf die
Versorgungslage in Nordostsyrien zu analysieren und Wege zu finden, die
Finanzierung und Arbeitsfähigkeit der internationalen
Nichtregierungsorganisationen, die grenzüberschreitende Hilfe in Nordostsyrien leisten, weiter
sicherzustellen.
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