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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Stilllegungsmoratoriums der Deutschen Bahn AG

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1781211.03.2020

Umsetzung des Stilllegungsmoratoriums der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorbemerkung

Am 6. Dezember 2019 verkündete DB-Infrastrukturvorstand (DB = Deutsche Bahn) Ronald Pofalla, ein Stilllegungsmoratorium (siehe ZEIT ONLINE/SPIEGEL vom 6. Dezember 2019). Demnach will der DB-Vorstand alle laufenden Stilllegungsverfahren umgehend stoppen und dem Vernehmen nach bis auf weiteres keine neuen Stilllegungsverfahren nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) einleiten. Eine im Infrastrukturressort der Deutschen Bahn AG angesiedelte Sondereinheit soll prüfen, welche auch bereits stillgelegten Strecken schnell reaktivierbar sind und welche Strecken grundsätzlich Potential im Personen- und Güterverkehr haben. Demnach beabsichtigt die Deutsche Bahn ein Paket reaktivierungswürdiger Strecken im Frühjahr 2020 vorzustellen, um anschließend mit Bund und Ländern eine mögliche Reaktivierung zu erörtern.

Bereits im Mai 2019 hatte sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zusammen mit der Allianz pro Schiene für Streckenreaktivierungen stark gemacht und eine Liste mit reaktivierungswürdigen Strecken präsentiert, die einen Umfang von rund 3.000 Streckenkilometern hat (VDV, Auf der Agenda: Reaktivierung von Eisenbahnstrecken, 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Für welche Eisenbahninfrastruktur haben Betreiber von Schienenwegen und Betreiber von Serviceeinrichtungen die dauernde Einstellung des Betriebes einer Strecke oder einer Serviceeinrichtung, eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs oder die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer Strecke seit 1. Januar 2018 die dauernde Einstellung des Betriebes nach § 11 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt (bitte genaue Bezeichnung des Streckenabschnitts oder der Serviceeinrichtung)?

2

Welche Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG hat die Deutsche Bahn AG nach der Ankündigung des „Stilllegungsmoratoriums“ am 6. Dezember 2019 gestoppt bzw. den Antrag auf Stilllegung der betreffenden Eisenbahninfrastruktur zurückgezogen (bitte genaue Bezeichnung des Streckenabschnitts oder der Serviceeinrichtung)?

3

Hat die Deutsche Bahn AG nach dem 6. Dezember 2019 trotz Ankündigung des „Stilllegungsmoratoriums“ Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt?

Wenn ja, für welche Strecke oder Serviceeinrichtungen, eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs oder die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität hat die Deutsche Bahn AG die Stilllegung nach § 11 AEG beantragt (bitte genaue Bezeichnung des Streckenabschnitts oder der Serviceeinrichtung)?

4

Ist das Stilllegungsmoratorium der Deutschen Bahn AG befristet?

Wenn ja, bis wann gilt das Stilllegungsmoratorium, und wie wird dieses begründet?

5

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Stilllegungsmoratorium bis auf weiteres fortgeführt wird, um den weiteren Verlust von Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu unterbinden?

Wenn nein, warum nicht?

6

Nach welchen Kriterien will die bei der DB Netz AG angesiedelte Sondereinheit (siehe SPIEGEL vom 6. Dezember 2019) die Auswahl der reaktivierungswürdigen Strecken vornehmen?

7

Hat die Bundesregierung der Sondereinheit bei der DB Netz AG Vorgaben bei den anzuwendenden Auswahlkriterien gemacht?

Wenn ja, welche Kriterien zur Auswahl der reaktivierungswürdigen Strecken hat die Bundesregierung gemacht?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung ihren Einfluss auf die Zukunft von Eisenbahninfrastruktur des Bundes an dieser Stelle nicht geltend gemacht?

8

Welche Strecken im Netz der Bundesschienenwege untersucht die Sondereinheit konkret (bitte Strecken mit VzG-Streckennummer – VzG = Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten – und unter Angabe der Streckenlänge benennen)?

9

Bis wann soll die genannte Sondereinheit zur Auswahl von aussichtsreichen Reaktivierungsprojekten ihre Arbeit abschließen und die entsprechenden Strecken präsentieren?

10

Welche Rolle spielt bei der Arbeit der Sondereinheit der DB Netz AG die im Mai 2019 vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zusammen mit der Allianz pro Schiene präsentierte Liste reaktivierungswürdiger Eisenbahnstrecken?

11

Welches Prozedere ist nach Veröffentlichung der Reaktivierungsliste durch die besagte Sondereinheit bei der DB Netz AG mit Bund und Ländern vereinbart?

12

Wird sich die Sondereinheit der DB Netz AG auch mit dem Thema Trassensicherung bei stillgelegten Strecken (Verhinderung der Freistellung nach § 23 AEG) und anderen Teilen der Eisenbahninfrastruktur befassen, um den dauerhaften Verlust von „bahngewidmeten“ Trassen bzw. Flächen wirksam zu unterbinden?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Freistellung von Bahnbetriebszwecken bei Eisenbahnstrecken und anderen Betriebsanlagen der Eisenbahn (§ 23 AEG) künftig restriktiver zu handhaben und nur noch in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen?

Berlin, den 11. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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