[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19293 –
Staatliche Leistungserbringung für sichere Pflanzenschutzmittelanwendung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung der Landwirtschaft erfordert in vielen Bereichen die
Bereitstellung von öffentlich erhobenen Daten. Beispielsweise sind auf der
Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) Zulassungsdaten von Pflanzenschutzmitteln in PDF und in einem
Datenbankformat verfügbar. Diese Datei wird laut Angaben des Bundesamts
monatlich auf Basis von MS-Access 2000 aktualisiert. Sie enthält die Daten,
die in PDF auch in der Online-Datenbank und den
Pflanzenschutzmittelverzeichnissen erscheinen. Für Behörden, die diese Datei ausschließlich zur
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben benötigen, ist sie unentgeltlich. Für sonstige
Nutzer beträgt der Bezugspreis (netto) für ein Jahresabonnement 497,49 Euro,
für eine Monatslieferung 78,70 Euro (
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsber
eiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPS
M/06_Datenbank/psm_ZugelPSM_Datenbank_node.html). Die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen, dynamischen Regeln. Um die
Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ist die Bereitstellung von
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten in maschinenlesbarer Form zwingend notwendig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen orientiert sich grundsätzlich an der
Begriffsbestimmung des maschinenlesbaren Formats auf EU-Ebene: Im Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung) (COM
(2018) 234 final), Artikel 2, Nummer 10, Seite 27 [41/52], bezeichnet der
Ausdruck „maschinenlesbares Format“ ein Dateiformat, „das so strukturiert ist,
dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner
Sachverhaltsdarstellungen und deren interner Struktur, leicht identifizieren, erkennen
und extrahieren können“ (
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/
DE/COM-2018-234-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19679
19. Wahlperiode 29.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Daten stellt das BVL in maschinenlesbarer Form zur Verfügung?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt
Daten in maschinenlesbarer Form einerseits über das Internet durch die
„Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“ (in HTML) zur Verfügung (
https://w
ww.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/0
2_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/01_OnlineDatenbank/psm_onlineDB_nod
e .html), andererseits zusätzlich als „Zulassungsdaten im Datenbankformat“
(
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Auf
gaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/06_Datenbank/psm_ZugelPSM_Date
nbank_node.html).
Im Rahmen beider Bereitstellungsformen beinhalten die Daten die Angaben
über die zum Erstellungszeitpunkt zugelassenen Pflanzenschutzmittel und
deren Anwendungsgebiete (Kultur, Schadorganismus), Zulassungsende,
Kennzeichnungen, Anwendungsbestimmungen, Auflagen, Hinweise,
Wirkstoffgehalte, Wirkungsbereiche und Anwendungsdetails.
2. Wem stellt das BVL diese Daten in maschinenlesbarer Form kostenfrei
zur Verfügung (bitte die Behörden auflisten)?
In der „Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“ stellt das BVL die Daten
kostenfrei der Allgemeinheit über das Internet zur Verfügung. Als
„Zulassungsdaten im Datenbankformat“ stellt das BVL die Daten Behörden kostenfrei über
eine Nutzergruppe im „FIS-VL Fachinformationssystem für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit“ (
https://fis-vl.bvl.bund.de/share/page/) zur
Verfügung. Nach derzeitiger Konfiguration können folgende Personen sowie
Mitarbeiter folgender Behörden Mitglieder dieser Nutzergruppe sein:
• Amtliche Tierärzte
• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
• Max Rubner-Institut (MRI) – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und
Lebensmittel
• Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
• Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit
• Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
• Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
• Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
• Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
• weitere Bundesbehörden im Ressort des BMEL (z. B. Bundessortenamt
(BSA), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE))
• Bundeswehrangehörige
• Zuständige Länderbehörden aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel,
Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit, Kosmetik,
Bedarfsgegenstände und Tabak
• Pflanzenschutzämter und Pflanzenschutzdienste
• Robert Koch-Institut (RKI)
3. Zu welchem Zweck stellt das BVL Daten in maschinenlesbarer Form
kostenfrei zur Verfügung?
Das BVL stellt gemäß § 33 Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz der
Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) die Daten in Form der „Online-
Datenbank Pflanzenschutzmittel“ kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die kostenfreie Zurverfügungstellung der Daten an Behörden als
„Zulassungsdaten im Datenbankformat“ erfolgt, um diese bei der Erfüllung ihrer
hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.
4. Stellt das BVL dem Julius-Kühn-Institut (JKI) maschinenlesbare
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder gegen Entgelt zur
Verfügung?
5. Stellt das BVL den Bundesländern maschinenlesbare
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder gegen Entgelt zur Verfügung?
6. Stellt das BVL der Wirtschaft maschinenlesbare
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder ausschließlich gegen Entgelt zur
Verfügung?
7. Stellt das BVL Forschungseinrichtungen, wie z. B. Hochschulen,
Universitäten oder Landwirtschaftskammern, maschinenlesbare
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder ausschließlich gegen Entgelt zur
Verfügung?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Das BVL stellt dem Julius Kühn-Institut, den Bundesländern, der Wirtschaft
und Forschungseinrichtungen die maschinenlesbaren
Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten in unterschiedlicher Form kostenfrei zur Verfügung:
• Dem Julius Kühn-Institut einerseits in Form der „Zulassungsdaten im
Datenbankformat“ durch sowohl Zusendung per E-Mail und als auch die
Bereitstellung im FIS-VL und andererseits in Form der „Online-Datenbank
Pflanzenschutzmittel“.
• Den Bundesländern einerseits in Form der „Zulassungsdaten im
Datenbankformat“ durch die Bereitstellung im FIS-VL und andererseits in Form der
„Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“.
• Der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen in Form der „Online-
Datenbank Pflanzenschutzmittel“.
Des Weiteren stellt das BVL anderen Nutzern als Behörden im Rahmen der
Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben (insbesondere der Wirtschaft und
Forschungseinrichtungen) maschinenlesbare Pflanzenschutzmitteldaten in
Form von „Zulassungsdaten im Datenbankformat“ entgeltlich im Rahmen eines
Jahresabonnements oder einer Monatslieferung zur Verfügung. Für solche
Nutzer beträgt der Bezugspreis (netto) zuzeit für ein Jahresabonnement 497,49
Euro und für eine Monatslieferung 78,70 Euro.
8. Plant das BVL, maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten
generell kostenfrei zur Verfügung zu stellen, und falls nein, warum
nicht?
Das BVL stellt in Form der „Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel“
maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten bereits jetzt generell
kostenfrei zur Verfügung.
9. Welche weiteren Maßnahmen zur Standardisierung und Bereitstellung
von Daten sind derzeit geplant?
10. Welche Projekte laufen derzeit zur Standardisierung und Bereitstellung
von öffentlich erhobenen Daten in der Landwirtschaft im Rahmen der
Digitalisierungsstrategie des Bundes?
Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet.
Es bestehen verschiedene Kooperationsprojekte, die eine Standardisierung und
verbesserte Bereitstellung von Daten fokussieren. So wird im Rahmen der
Initiative Tech4Germany mit dem BMEL-Projekt
„Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten“ daran gearbeitet, die Daten aus der Pflanzenschutzmitteldatenbank des
BVL besser nutzbar zu machen. Ziel des Projektes ist die Erstellung einer
maschinenlesbaren Schnittstelle, die die vorhandenen maschinenlesbaren Daten zu
Pflanzenschutzmitteln besser durchsuchbar und allgemein zugänglich macht.
Ferner sollen vorliegende Daten in optimierte maschinenlesbare Strukturen
gebracht werden, um eine Anwendbarkeit in den landwirtschaftlichen
Unternehmen zu verbessern. Das Projekt soll als Blaupause für Datenbanken in weiteren
Bundesbehörden genutzt werden.
Darüber hinaus finanziert das BMEL eine Machbarkeitsstudie zu einer
staatlichen, digitalen Agrarplattform. Hier wird untersucht, welche Daten in welcher
Form von wem (Staat oder Privatwirtschaft) zur Verfügung gestellt werden
sollen. Ergebnisse werden ab Herbst 2020 vorliegen.
Ein weiteres Projekt der Bundesregierung ist das Projekt GAIA-X. Dieses hat
zum Ziel, eine leistungs- und wettbewerbsfähige, sichere und
vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Deutschland und Europa zu etablieren. Das BMEL
hat hierbei die Federführung in der Domäne Landwirtschaft übernommen.
11. Werden die Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der
Landwirtschaft (KTBL) standardisiert zur Verfügung gestellt?
a) Wenn nein, wann ist mit der Bereitstellung standardisierter Daten des
KTBL zu rechnen?
b) Werden diese kostenfrei zur Verfügung gestellt?
Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet.
Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)
nutzt semantische Technologien, Linked Data, Vokabulare und Ontologien als
technische Grundlage für die Bereitstellung von Daten. Über interaktive
Anwendungen sind Daten landwirtschaftlicher Maschinen, Arbeitsgänge der
Außenwirtschaft sowie Produktionsverfahren des Pflanzenbaus und der
Tierhaltung abrufbar. Diese Daten werden auf Nachfrage in strukturierter Form
abgegeben.
Direkt über einen Server des KTBL können aktuell Planungsdaten zu mehreren
tausend landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen – beispielsweise
Abschreibungsdauern, Reparaturkosten oder Betriebsstoffverbräuche – abgerufen
werden. Die bereitgestellten Dienste liefern Daten in maschinenlesbarer Form und
sind konform zu einschlägigen Standards des World Wide Web Consortiums
für das Semantic Web, wie dem Resource Description Framework (RDF) als
Datenformat und der SPARQL-Abfragesprache zur gezielten Selektion von
Objekten und Eigenschaften. An der entsprechenden Bereitstellung weiterer Daten
zu Arbeitsgängen der Außenwirtschaft sowie vertiefender Dokumentation und
begleitendem Informationsmaterial wird aktuell gearbeitet. Andere
Datenbereiche werden folgen.
Die genannten ökonomischen Planungsdaten des KTBL stehen in digitaler
Form kostenfrei zur Verfügung. Ebenfalls kostenfrei sind die
Onlineanwendungen zur detaillierten Kalkulation der unterschiedlichsten Fragestellungen in der
Landwirtschaft (
https://www.ktbl.de/). Die über Webdienste abrufbaren Daten
werden unter der international verwendeten Lizenz „Creative Commons“ allen
interessierten Nutzern zur Verfügung gestellt (Creative Commons
Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
International (CC BY-NC-SA 4.0),
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.
0/deed.de).
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ISSN 0722-8333]