[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/20122 –
Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Risikoanalyse im
Bevölkerungsschutz 2012 bezüglich eines Corona-Pandemie-Ausbruchs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Unterrichtung durch die Bundesregierung wurde dem Deutschen
Bundestag der „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ mit Datum
vom 3. Januar 2013 zugeleitet (Bundestagsdrucksache 17/12051). Darin wird
der fiktive und von seiner Eintrittswahrscheinlichkeit als „bedingt
wahrscheinlich“ angesehene Fall einer „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ – einem
Coronavirus – behandelt. Laut „Frontal21“ liest sich die Risikoanalyse „wie eine
Blaupause der aktuellen Corona-Krise“ (
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/
versaeumte-pandemie-vorsorge-100.html).
Diese fiktive Pandemie weist neben einigen Unterschieden etwa bezüglich
einer gleichermaßen für alle Altersgruppen angenommenen Letalität des Virus
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller frappierende
Ähnlichkeiten mit der derzeitigen Pandemie durch einen Coronavirus aus. Angesichts der
deutlichen Warnungen durch die vor sieben Jahren veröffentlichte
Risikoanalyse bezüglich einer Corona-Pandemie steht die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der Kritik, etwa im Bereich
medizinischer Versorgung und Ausstattung, der Bereithaltung von persönlichen
Schutzausrüstungen, aber auch von Engpässen in der Ernährungsindustrie
nicht ausreichend für den vorbeugenden Bevölkerungsschutz tätig geworden
zu sein.
Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis: „Die enorme Anzahl Infizierter,
deren Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie hospitalisiert sein sollten bzw.
im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen würden,
übersteigt alle vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches […] Dies erfordert
umfassende Sichtung (Triage) und Entscheidungen, wer noch in eine Klinik
aufgenommen werden und dort behandelt werden kann und bei wem dies nicht
mehr möglich ist. Als Konsequenz werden viele der Personen, die nicht
behandelt werden, versterben.“ (Bundestagsdrucksache 17/12051, S. 65). Ein
„Impfstoff“ stehe „nicht zur Verfügung“, umso wichtiger sei der „Einsatz von
Schutzausrüstung wie Schutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhen“
(S. 59). Weil „die Industrie die Nachfrage jedoch nicht mehr vollständig
bedienen kann, entstehen Engpässe“, trifft die Analyse Prognosen bezüglich
möglicher Versorgungsengpässe für „Arzneimittel, Medizinprodukte, persönli-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21115
19. Wahlperiode 20.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Juli 2020
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
che Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel“ (S. 73). In der
Ernährungswirtschaft sehen die Verfasser der Studie krankheitsbedingte Ausfälle im
Bereich der Landwirtschaft und der verarbeitenden Industrie vor allem zu
Spitzenzeiten wie der Erntezeit (S. 74).
Federführend bei der Ausarbeitung der Studie war das Robert Koch-Institut
(RKI), beteiligt waren zahlreiche Bundesbehörden einschließlich der
Bundeswehr. In der Präambel des Berichts heißt es, nach der Risikoanalyse müsse
eine Risikobewertung durch die administrativ-politisch verantwortlichen
Ebenen erfolgen. Die gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes vom Bund im Zusammenwirken mit den Bundesländern
erstellte Risikoanalyse sei als Teilaspekt eines umfassenden Risikomanagements
zu verstehen. Zwar liegt die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz bei den
Ländern. Doch im Sinne der „Neuen Strategie zum Schutze der Bevölkerung
in Deutschland“, die auf der 171. Sitzung der Innenministerkonferenz am
6. Dezember 2002 beschlossen wurde, erklärten sich Bund und Länder einig,
dass eine strikte Aufteilung der Zuständigkeiten angesichts von Gefahrenlagen
von nationaler Bedeutung zu kurz greifen würde. Es bedürfe einer
„gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die Bewältigung von
Großschadenslagen“ nicht im verfassungsrechtlichen Sinne, sondern im
pragmatisch-politischen Sinne als partnerschaftliches Zusammenwirken über föderale
Grenzen hinweg. Vor diesem Hintergrund führt der Bund ressortübergreifende
Risikoanalysen durch. Dafür wurde zum einen ein vom Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat (BMI) koordinierter Lenkungsausschuss
„Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“ gebildet, in dem alle relevanten
Ressorts vertreten sind. Zum anderen wurde ein Arbeitskreis gebildet, der sich aus
mandatierten Geschäftsbereichsbehörden der relevanten Ressorts
zusammensetzt und durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) in Abstimmung mit dem BMI koordiniert wird. Der Arbeitskreis
entwickelt Szenarien für die vom Lenkungsausschuss ausgewählten Gefahren
und führt für diese die Risikoanalysen durch (Bundestagsdrucksache
17/12051, S. 2 bis 4). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
steht die Bundesregierung damit trotz der primären Landeszuständigkeiten für
den Katastrophenschutz in der Verantwortung, an einer Umsetzung von
Schlussfolgerungen aus der Risikoanalyse mitzuwirken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fähigkeit, bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren
Unglücksfall Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist eine
Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Die Zuständigkeiten hierfür liegen in
Deutschland nicht in einer Hand, sondern bei unterschiedlichen Akteuren.
Gegenstand der Bundeskompetenz ist nur, und thematisch eng begrenzt, der
Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz).
Verteilte Kompetenzen gibt es auch beim Infektionsschutzgesetz, das
hauptsächlich durch die Länder vollzogen wird.
Die Bundesregierung führt regelmäßig ressortübergreifende Risikoanalysen im
Bevölkerungsschutz durch. Die Risikoanalysen dienen der vorsorglichen
strukturierten Beschäftigung mit Gefahren/Ereignissen, die eine potenzielle
Bundesrelevanz haben, d. h. bei deren Bewältigung der Bund in besonderer Weise im
Rahmen seiner (grund)gesetzlichen Verantwortung gefordert sein kann.
Gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
(ZSKG) erstellt der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern, die für den
Katastrophenschutz zuständig sind, eine bundesweite Risikoanalyse für den
Zivilschutz. Der Bund ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren
und Risiken, die von militärischen Konflikten und Kriegen ausgehen (Artikel
73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes). In allen übrigen Fällen liegt die
Zuständigkeit bei den Ländern. Die im Jahre 2012 durchgeführte Risikoanalyse
„Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde unter Mitwirkung verschiedener
Bundesbehörden (Robert Koch-Institut (RKI), Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung, Technisches Hilfswerk, Bundesnetzagentur, Paul-
Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr) erstellt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterrichtet den
Deutschen Bundestag auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) jährlich über die jeweiligen Ergebnisse der
Risikoanalysen.
Die Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, zu der auch die
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ aus dem Jahr 2012
(Bundestagsdrucksache 17/12051) zählt, stellen keine Risikobewertungen an sich
dar. Im Rahmen des Risikomanagementsystems dienen Risikoanalysen als
Grundlage und Ausgangspunkt für mögliche Risikobewertungen. In
Risikoanalysen identifizierte Handlungsfelder beziehen sich auf die jeweiligen
modellierten Szenarien und zeigen nicht zwingend Maßnahmen auf, die im Rahmen
einer Risikobewertung als erforderlich erachtet werden.
Im Rahmen der Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz Bund werden
Szenarien modelliert, die plausibel einen ungünstigen Verlauf beschreiben.
Dementsprechend wurde das hypothetische Virus „Modi-SARS“ mit Eigenschaften
versehen, die ein plötzliches und schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen.
Das in diesem Bericht dargestellte „Modi-SARS“-Virus unterscheidet sich
wesentlich von dem im Dezember 2019 entdeckten neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2.
Die Risikoanalyse erfolgt auf fachlicher Basis. Sie ist als sachlich-nüchterne
Bestandsaufnahme dessen zu verstehen. Sie nimmt weder eine Priorisierung
einzelner Szenarien noch eine politische Bewertung von Risiken oder zu
ergreifenden Vorsorgemaßnahmen vorweg.
1. Was genau war der Hintergrund für die Erstellung der Risikoanalyse
„Pandemie durch Virus Modi-SARS“ auf Bundestagsdrucksache
17/12051?
2. Warum wurde darin zum damaligen Zeitpunkt vom „Lenkungsausschuss
Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“ gerade der Fall einer
Pandemie durch einen Coronavirus ausgewählt?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gegenstand der szenariobasierten Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz sind
hypothetische Szenarien, die solche Gefahren und Ereignisse berücksichtigen,
die eine potentielle Relevanz entfalten können und bei deren Bewältigung
verschiedene Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung gefordert sein
könnten. Die entwickelten Szenarien können keinen Anspruch auf absolute
Repräsentativität haben. Aufgrund von Anzahl, Art und Umfang denkbarer
Gefahren und Ereignisse geben sie Hinweise für ein adäquates Risikomanagement
auf den verschiedenen Verwaltungsebenen von Bund und Ländern. Die Analyse
der Szenarien „Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und
„Pandemie durch Virus Modi-SARS“ im Jahr 2012 (vgl. Bundestagsdrucksache
17/12051) geht auf einen Vorschlag des Arbeitskreises der mandatierten
Geschäftsbereichsbehörden an den Lenkungsausschuss Risikoanalyse im
Bevölkerungsschutz Bund zurück. Bei der Erarbeitung des Vorschlages für das
vorgenannte Szenario wurden die Ergebnisse von Abfragen der Ressortmitglieder
des Lenkungsausschusses und der Mitglieder des Arbeitskreises über mögliche
im Rahmen der Risikoanalyse zu behandelnde Gefahren beziehungsweise
Ereignisse berücksichtigt.
3. Welche Ressorts waren 2012/2013 konkret im „Lenkungsausschuss
Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund“ vertreten, und inwieweit und aus
welchen Gründen gab es seitdem gegebenenfalls Veränderungen in der
ressortspezifischen Zusammensetzung des Lenkungsausschusses?
Der Lenkungsausschuss Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund wird vom
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat koordiniert. Die im
Lenkungsausschuss vertretenen Ressorts können der nachstehenden alphabetischen
Übersicht entnommen werden:
Bundesressorts 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) X X
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
(BMBF)
X X X X X X X X X
Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL)
X X X X X X X X X
Bundesministerium der
Finanzen (BMF) X X X X X X X X X
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) X X X X X X X X X
Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat
(BMI)
X X X X X X X X X
Bundesministerium der
Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV)
X X X X X X X X X
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU)
X X X X X X X X X
Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) X X X X X X X X X
Bundesministerium für
Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
X X X X X X X X X
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) X X X X X X X X X
Bundeskanzleramt (BK) X X X X X X X X
Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und
Medien
X X X X X X X X X
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Lenkungsausschuss
Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz Bund auf eigenen Wunsch verlassen.
4. Aus welchen konkreten mandatierten Geschäftsbereichsbehörden
welcher relevanten Ressorts im Einzelnen setzte sich 2012/2013 der vom
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in
Abstimmung mit dem BMI koordinierte Arbeitskreis zusammen, der gemäß
der vom Lenkungsausschuss ausgewählten Gefahren Risikoanalysen
durchgeführt hat, und inwieweit und aus welchen Gründen wurde der
Arbeitskreis seitdem gegebenenfalls bezüglich der in ihm vertretenen
Behörden und Ressorts umgestaltet?
Der Arbeitskreis für die Durchführung der Risikoanalysen setzt sich aus
mandatierten relevanten Geschäftsbereichsbehörden der Ressorts zusammen und
wird bei grundsätzlichen Fragestellungen zur Risikoanalyse vom Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einberufen.
Die Zusammensetzung des Arbeitskreises ist seit 2012 größtenteils
unverändert. Das Bundesamt für Justiz wurde im Jahr 2019 durch das BMJV als
Mitglied des Arbeitskreises mandatiert. Eine Übersicht der im Jahr 2012 im
Arbeitskreis vertretenen Geschäftsbereichsbehörden gem. aktueller
Ressortzuständigkeit kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Bundesressort Geschäftsbereichsbehörde(n) des Arbeitskreises Beteiligung an der DurchführungRisikoanalysen 2012
BMEL Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung X
BMG Robert Koch-Institut
X (Federführung Risikoanalyse
Pandemie durch Virus Modi-SARS)
Paul-Ehrlich-Institut X
BMI
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
X
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung X
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik X
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk X
BMU Bundesamt für Naturschutz XUmweltbundesamt X
BMVg
Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr X
Streitkräfteunterstützungskommando der
Bundeswehr
X
BMVI
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie X
Deutscher Wetterdienst X
Bundesanstalt für Gewässerkunde
X
(Federführung Risikoanalyse
„Extremes Schmelzhochwasser aus den
Mittelgebirgen“)
BMWi
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe X
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung X
Bundesnetzagentur X
Die Erarbeitung der Risikoanalysen erfolgt jeweils durch gefahren-spezifische
Arbeitsgruppen, d. h. ihre Zusammensetzung ändert sich entsprechend der zu
analysierenden Szenarien. Die Arbeitsgruppen werden vom BBK koordiniert
und fachlich-methodisch betreut. Die Beteiligungen in den Arbeitsgruppen für
die Erarbeitung der Risikoanalysen „Extremes Schmelzhochwasser aus den
Mittelgebirgen“ und „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ kann der
vorstehenden Tabelle entnommen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12051 S. 4 und
5).
5. Welche Institutionen und Behörden waren an der Ausarbeitung der
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ jeweils in welchem
Umfang und zu welchen Fragestellungen konkret beteiligt?
Das RKI als fachlich federführende Behörde hat das Szenario inklusive
Ausbreitungsmodellierung erarbeitet (Kapitel 1 „Definition der Gefahr/
Ereignisart“ und Kapitel 2 „Beschreibung des Ereignisses“ der Risikoanalyse
„Pandemie durch Virus Modi-SARS“, Bundestagsdrucksache 17/12051). In die Inhalte
der Unterkapitel sind ergänzende Beiträge anderer Behörden der Arbeitsgruppe
ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich betreffend eingeflossen.
Im Kapitel 3 „Auswirkungen auf KRITIS/Versorgung“ haben die jeweils für
einzelne Sektoren und Branchen der Kritischen Infrastrukturen fachlich
zuständigen Behörden ihre Einschätzungen abgegeben (z. B. die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung zum Sektor „Ernährung“, das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und das Technische Hilfswerk zum
Sektor „Staat- und Verwaltung“ oder die Bundesnetzagentur zum Sektor
„Information und Telekommunikation“ sowie zum Sektor „Energie“).
6. Was genau geschah nach Erstellung der Risikoanalyse auf
Bundestagsdrucksache 17/12051 mit dieser Untersuchung?
Welchen Institutionen, Behörden und Gremien wurde sie jeweils
zugeleitet, und in welchem Rahmen wurde sie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf welchen Ebenen behandelt?
7. Inwieweit, wann, wie, und durch wen und mit welchem Ergebnis erfolgte
nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Risikoanalyse eine
Risikobewertung durch die administrativ-politisch verantwortlichen
Ebenen (bitte gegebenenfalls der Antwort beifügen bzw. zusammenfassen)?
Sollte eine solche Risikobewertung nicht erfolgt sein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Risikoanalysen werden jeweils als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht
und sind für jeden zugänglich. Die Analyseergebnisse sollen als Informations-
und Entscheidungsgrundlage dienen und Anhaltspunkte für eine risiko- und
bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und
Katastrophenschutz geben.
Im Wesentlichen sind diejenigen Stellen angesprochen, die im Rahmen ihrer
Zuständigkeit Handlungserfordernisse für ihre eigene Vorsorgeplanung ableiten
können. Zu etwaigen anschließenden Risikobewertungen auf Basis der
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ seitens der Länder liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Der Bundestagsbericht zur Risikoanalyse 2012 (Bundestagsdrucksache
17/12051) wurde im Jahr 2013 drei Mal auf die Tagesordnung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages gesetzt. Der Ausschuss hat den
Tagesordnungspunkt am 17. Juni 2013 behandelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 10 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche grundsätzlichen Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung
aus dem auf Bundestagsdrucksache 17/12051 skizzierten Szenario einer
Corona-Pandemie in Deutschland?
9. Inwieweit sah und sieht die Bundesregierung infolge des in der
Risikoanalyse skizzierten Szenarios Handlungsbedarf für sich oder die
Bundesbehörden und, welche konkreten Schritte wurden diesbezüglich wann
und durch wen eingeleitet?
Welche diesbezüglichen Versäumnisse sieht die Bundesregierung
mittlerweile angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland?
10. Welche konkreten Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus der
in der Risikoanalyse getroffenen Annahme „Die enorme Anzahl
Infizierter, deren Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie hospitalisiert sein
sollten bzw. im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen
würden, übersteigt alle vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches […]
Dies erfordert umfassende Sichtung (Triage) und Entscheidungen, wer
noch in eine Klinik aufgenommen werden und dort behandelt werden
kann und bei wem dies nicht mehr möglich ist. Als Konsequenz werden
viele der Personen, die nicht behandelt werden, versterben.“
(Bundestagsdrucksache 17/12051, S. 65)?
Welche konkreten Schritte wurden gegebenenfalls eingeleitet, um einem
solchen Szenario vorzubeugen?
Falls keine entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und Schritte
eingeleitet wurden, warum nicht?
Welche diesbezüglichen Versäumnisse sieht die Bundesregierung
inzwischen angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland?
Die Fragen 8, 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, zu der auch die
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ von 2012 zählt, stellen
fachliche Analysen unter Hinzuziehung jeweils aktueller wissenschaftlicher
Ergebnisse dar. In Risikoanalysen identifizierte Handlungsfelder beziehen sich
dabei auf die jeweiligen Szenarien und stellen nicht zwingend zu ergreifende
Maßnahmen dar, die im Rahmen einer Risikobewertung als erforderlich
erachtete werden.
Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der
durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenzverteilung.
Gegenstand der Bundeskompetenz ist nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1
Grundgesetz nur und eng begrenzt der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und
Verteidigungsfall. Der Katastrophenschutz sowie entsprechende
Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitsbereich im Falle einer Pandemie liegen in der
Zuständigkeit der Länder. Der Bund verfügt daher über keine Kontrollkompetenz im
Sinne der Fragestellung. Gleichwohl haben im Rahmen ihrer eigenen
Zuständigkeit, bundesseitig das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der
Verteidigung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie relevante
nachgeordnete Geschäftsbereichsbehörden an dem Nationalen Pandemieplan im
Jahr 2017 mitgewirkt. Maßnahmen zur Vorbereitung bzw. Reaktion auf
Epidemien oder Pandemien sind seitens der Bundesregierung auch in Bund-Länder-
Gremien wie der Gesundheitsministerkonferenz mit ihren Untergliederungen
auf Fachebene, sowie im Rahmen von Fachtagungen erörtert worden.
Die Bundesregierung beobachtet sehr genau die Wirksamkeit beschlossener
Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, deren Verlauf und
Auswirkungen. In enger Abstimmung mit den Ressorts und Ländern werden die
Maßnahmen evaluiert und ggf. angepasst. Die Ausbreitung von SARS-CoV-2
konnte erfolgreich verlangsamt werden und zeitgleich Kapazitäten ausgebaut
werden, die insbesondere für die intensivmedizinische Behandlung schwerer
Verläufe von COVID-19-Erkrankungen nötig sind. Diese Maßnahmen zielen
darauf, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung aller Patientinnen und
Patienten sicherzustellen und die skizzierte Triage-Situation zu vermeiden.
11. Inwieweit wurden ausgehend von der in der Risikoanalyse getroffenen
Annahme, weil „die Industrie die Nachfrage jedoch nicht mehr
vollständig bedienen kann, entstehen Engpässe“ für „Arzneimittel,
Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel“
(Bundestagsdrucksache 17/12051, S. 73) von Seiten der Bundesregierung
Schritte eingeleitet, um in einem solchen Fall die Versorgung des
medizinischen Personals sowie generell der Bevölkerung mit entsprechender
Ausrüstung wie Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel
sicherzustellen?
Falls keine entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden, warum nicht?
Welche diesbezüglichen Versäumnisse sieht die Bundesregierung
inzwischen angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland?
a) Inwieweit wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis
von den Ländern inolge der Risikoanalyse entsprechende Lager für
Medikamente (die etwa infolge von pandemiebedingten Ausfällen im
Ausland nicht mehr geliefert werden können) angelegt oder
Hersteller und Lieferanten informiert, dass sie sich auf eine solche Situation
vorbereiten sollen?
b) Inwieweit wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis
von den Ländern infolge der Risikoanalyse entsprechende Lager für
Medikamente sowie Schutzausrüstungen wie Masken und
Desinfektionsmittel angelegt oder Hersteller und Lieferanten informiert, dass
sie sich auf eine solche Situation vorbereiten sollen?
c) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Problematik, dass die
Risikoanalyse bezüglich einer Corona-Pandemie auf
Bundestagsdrucksache 17/12051 die Hersteller von Desinfektionsmitteln nach
Angaben des Geschäftsführers des „Industrieverbands Hygiene und
Oberflächenschutz“ nicht erreicht hat, und welche diesbezüglichen
Versäumnisse sieht die Bundesregierung bei sich (
https://www.zdf.de/po
litik/frontal-21/versaeumte-pandemie-vorsorge-100.html)?
d) Trifft eine Meldung von „Frontal21“ zu, wonach der Geschäftsführer
der Franz Mensch GmbH, Achim Theiler, als Branchenführer für
Hygieneartikel bereits am 5. Februar 2020 per E-Mail den
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn vor Aufkäufen von Schutzmasken
gewarnt hatte (
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/versaeumte-pande
mie-vorsorge-100.html)?
Wenn ja, warum reagierte die Bundesregierung nicht auf diesen
Hinweis des Branchenführers?
Auf die Antworten auf die Fragen 8, 9 und 10 wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über etwaige getroffene
Maßnahmen der Länder in Folge der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-
SARS“ im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Gesundheits- und
Katastrophenschutz vor.
Der Bericht der Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz
2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051) ist öffentlich bekannt gemacht worden
und stand jeder Interessengruppe in der gewerblichen Wirtschaft zur
Vorbereitung auf ein pandemisches Ereignis uneingeschränkt zur Verfügung.
Der Geschäftsführer der Franz Mensch GmbH, Herr Achim Theiler, wandte
sich am 5. Februar 2020 mit einer als Offener Brief gekennzeichneten E-Mail
an das Bundestagsbüro von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die
Poststelle des Bundesministeriums für Gesundheit. Offene Briefe oder Offene
E-Mails werden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, generell
aber nicht beantwortet. Unabhängig davon hat das Bundesministerium für
Gesundheit am 14. Februar 2020 mit Vertretern der Länder, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und diversen Herstellern von
Persönlicher Schutzausrüstung die Versorgungslage u. a. mit Atemschutzmasken
erörtert.
12. Inwieweit wurden ausgehend von den in der Risikoanalyse getroffenen
Annahmen bezüglich einer Corona-Pandemie von Seiten der
Bundesregierung Schritte eingeleitet, um in einem solchen Fall das
Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von moderner Beatmungstechnik für die
Krankenhäuser sicherzustellen?
Falls keine entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden, warum nicht?
Welche diesbezüglichen Versäumnisse sieht die Bundesregierung
inzwischen angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 10 verwiesen.
Für die Krankenhausplanung und somit auch für die Bereitstellung notwendiger
Bettenkapazitäten für eine intensivmedizinische Behandlung sind die Länder
im Rahmen ihrer Zuständigkeit verantwortlich.
Zur optimalen Auslastung der Intensivkapazitäten wurde das Intensivregister
der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI) gegründet. Es erfasst die aktuelle Anzahl von freien, belegten sowie
wieder frei werdenden Betten. Anhand dieses Tools kann bereits eine den
jeweiligen Kapazitäten entsprechende Zuweisung von beatmungspflichtigen
COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten erfolgen. Das
Intensivregister wird von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin und dem RKI verwaltet und ausgewertet und weist derzeit
(Stand 13. Juli 2020) bundesweit 37 Prozent freie Intensivbetten aus.
13. Welche konkreten Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus der
in der Risikoanalyse getroffenen Annahme, dass es im Falle einer
Corona-Pandemie in der Ernährungswirtschaft zu krankheitsbedingten
Ausfällen im Bereich der Landwirtschaft und der verarbeitenden
Industrie vor allem zu Spitzenzeiten wie der Erntezeit kommen würde
(Bundestagsdrucksache 17/12051, S. 74)?
Welche konkreten Schritte wurden gegebenenfalls eingeleitet, um einem
solchen Szenario vorzubeugen?
Falls keine entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und Schritte
eingeleitet wurden, warum nicht?
Welche diesbezüglichen Versäumnisse sieht die Bundesregierung
inzwischen angesichts der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland?
Die Ergebnisse der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 „Pandemie
durch Virus Modi-SARS“ im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die
Ernährungswirtschaft sind neben Ergebnissen aus weiteren Forschungsvorhaben
in das Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in
einer Versorgungskrise vom 4. April 2017 eingeflossen. Mit den im
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) geschaffenen
Verordnungsermächtigungen ist es dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft möglich, in einer Versorgungskrise eine den Umständen des jeweiligen
Krisenfalls angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln
einzuführen. Zu diesem Zweck können u. a. Regelungen über die Produktion, den
Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden.
Neben den Ermächtigungen für Eingriffe in die Lebensmittelkette in einer
Versorgungskrise kann die Bundesregierung in Krisenzeiten auf staatliche
Lebensmittelreserven zurückgreifen. Die staatliche Nahrungsmittelreserve trägt dazu
bei, längerfristige Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken
und besteht zum einen aus Getreide (Weizen, Roggen, Hafer), das im Krisenfall
zu Mehl für die Brotversorgung verarbeitet werden kann, und zum anderen
werden Reis, Erbsen und Linsen sowie Kondensmilch eingelagert. Diese
verbrauchsfertigen Nahrungsmittel können im Krisenfall über
Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen direkt an Verbraucher abgegeben werden. Als
zusätzliche Maßnahmen zur Überbrückung kurzfristig auftretender
Versorgungsengpässe empfiehlt die Bundesregierung eine private Vorratshaltung für einen
Zeitraum von bis zu zehn Tagen.
Grundsätzlich erfolgt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in
Deutschland jedoch über den Markt. Um eine Versorgungskrise und in Folge
dessen eine hoheitliche Bewirtschaftung zu vermeiden, ist es deshalb im
Vorfeld einer eventuellen Versorgungskrise zur Sicherstellung der Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln von herausragender Bedeutung, die Funktion
der Lebensmittelkette von der Erzeugung bis zur Verteilung von Lebensmitteln
aufrecht zu erhalten und Störungen in der Kette so weit möglich zu beheben.
Hierzu hat die Bundesregierung in der Corona-Krise verschiedene Maßnahmen
ergriffen, die dazu beigetragen haben, dass es bisher zu keiner Versorgungskrise
gekommen ist.
Das Bundesinnenministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium
haben bereits Anfang April 2020 ein gemeinsames Konzeptpapier zum
Gesundheitsschutz der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter während der
COVID-19-Pandemie vorgelegt. Seit dem 16. Juni 2020 gilt das neue, in der
Kabinettsitzung vom 10. Juni 2020 beschlossene Konzeptpapier
„Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
Die Bundesregierung bringt damit Erntesicherung und Gesundheitsschutz auch
unter den veränderten Bedingungen erfolgreich zusammen und leistet einen
wichtigen Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft
auch während eines Pandemiegeschehens.
14. Kannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Risikoanalyse
bezüglich einer aus Asien sich weltweit verbreitenden „Pandemie durch Virus
Modi-SARS“ auf Bundestagsdrucksache 17/12051 bereits, als er am
28. Januar 2020 erklärte: „Die Gefahr für die Gesundheit der Menschen
in Deutschland durch diese neue Atemwegserkrankung aus China bleibt
nach unserer Einschätzung weiterhin gering“?
Wenn ja, wie gelangte der Bundesgesundheitsminister angesichts des
Vorliegens einer solchen Risikoanalyse zu seiner diesbezüglichen
Einschätzung einer nur geringen Gefahr für die Menschen in Deutschland?
Wenn nein, wann hat der Bundesgesundheitsminister von der
diesbezüglich seit 2013 vorliegenden Risikoanalyse Kenntnis genommen?
Die von Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn am 28. Januar 2020 gemachte
Aussage spiegelt den Stand des Wissens über das neuartige Coronavirus SARS-
CoV-2 zu diesem Datum.
Zudem wird erneut auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen und
unterstrichen, dass die Szenarien der Risikoanalyse hypothetisch modelliert
sind und nicht zwingend Maßnahmen aufzeigen, die im Rahmen einer
Risikobewertung als erforderlich erachtet werden.
Dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist als Mitglied des 17. Deutschen
Bundestages der Bericht der Bundesregierung zur Risikoanalyse im
Bevölkerungsschutz 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051) – wie der allgemeinen
Öffentlichkeit auch – grundsätzlich zugänglich gewesen.
15. Inwieweit hat der nationale Influenzapandemieplan des Robert Koch-
Instituts von 2007 weiterhin Gültigkeit, welche weiteren diesbezüglichen
Pläne wurden auf Bundesebene seit 2007 ausgearbeitet, und inwieweit
sind diese Pläne nach Ansicht der Bundesregierung für die gegenwärtige
Corona-Pandemie anwendbar?
Der Nationale Pandemieplan (NPP), der im Jahr 2005 erstmals veröffentlicht
worden ist, fokussiert auf die Vorbereitungen und notwendigen Maßnahmen im
Falle des Auftretens eines neuen oder grundlegend veränderten Stammes von
humanpathogenen Influenzaviren mit pandemischen Potential. Der NPP behält
weiterhin seine Gültigkeit. Bei der Fortschreibung des NPP werden die
Erfahrungen aus der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie
einfließen. Die seuchenhygienischen Maßnahmen und sonstigen
Reaktionsmöglichkeiten, die im NPP beschrieben sind, waren und sind Grundlage für das
Handeln der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure bei der Bewältigung der
aktuellen Corona-Pandemie in Deutschland.
Auf Bundesebene existieren verschiedene Handlungsempfehlungen im Bereich
übertragbarer Krankheiten. Neben dem vorgenannten Nationalen Pandemieplan
wurde ein allgemeines Rahmenkonzept zu „Epidemisch bedeutsame Lagen
erkennen, bewerten und gemeinsam erfolgreich bewältigen“ (
https://www.rki.de/
DE/Content/Infekt/Preparedness_Response/Rahmenkonzept_Epidemische_bed
eutsame_Lagen.html) am Robert Koch-Institut erstellt.
Darüber hinaus wurden spezifische Konzepte z. B. für Ebolafieber (
https://ww
w.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Rahmenkonzept_Ebola.pdf?__blob=publi
cationFile), aber auch Pocken, Anthrax, Lungenpest (Verschlusssache), von der
Nationalen Kommission für die Polioeradikation in der Bundesrepublik
Deutschland zu Poliomyelitis (
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/
Poliokommission/Dokumente/Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile) und
Masern-Röteln (
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/
2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf) entwickelt.
Der Generische Leitfaden für das Management von Masern- und Rötelnfällen
und -ausbrüchen in Deutschland wurde von der Nationalen Lenkungsgruppe
Impfen erarbeitet, in der neben den obersten Landesgesundheitsbehörden und
dem Bundesministerium für Gesundheit auch weitere nationale Institutionen
(Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-
Spitzenverband und Verband privater Krankenkassen sowie Gemeinsamer
Bundesausschuss) vertreten sind.
Zudem bietet das RKI einen Ratgeber für mehr als 60 Infektionserkrankungen
an, der regelmäßig aktualisiert wird (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi
dBull/Merkblaetter/merkblaetter_node.html) und eine Seite zu
Infektionskrankheiten A-Z (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/InfAZ_marginal_node.html)
– u. a. mit Informationen zu SARS und MERS an.
Hinsichtlich Ausbruchsuntersuchungen gibt es die RKI-Dokumente
„Ausbrüche von impfpräventablen Erkrankungen“ (
https://www.rki.de/DE/Content/Infe
kt/Ausbrueche/impfpraev/impfpraeventable_Erkrankungen_node.html),
„Ausbruchsuntersuchungen“ (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/Au
sbruchsuntersuchungen/Ausbruchsuntersuchungen_inhalt.html),
„Lebensmittelbedingte Ausbrüche“ (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/LM/l
ebensmittelbedingte_Ausbrueche_node.html), „Management von Ausbrüchen
in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende“ (
www.rki.de/DE/Content/Ge
sundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesundAZ/Content/A/Asyls
uchende/Inhalt/Management_Ausbrueche.pdf?__blob=publicationFile),
„Nosokomiale Ausbrüche“ (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/nosok
omial/nosokomiale_Ausbrueche_node.html), „Ausbrüche durch respiratorische
Erreger“ (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/respiratorisch/Aus
brueche_durch_respiratorische_Erreger_node.html).
COVID-19 spezifische Empfehlungen und Pläne finden sich im
Internetangebot des RKI unter:
http://www.rki.de/covid-19.
16. Welche auf Basis des nationalen Influenzaplanes des Robert Koch-
Instituts von 2007 oder vergleichbarer Pläne des Bundes auf Landes- und
kommunaler Ebene entwickelten Pandemiepläne sind der
Bundesregierung bekannt?
Der NPP ist gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet worden. Zur
Koordination der Maßnahmen von Bund und Ländern wurde im Jahr 2005 eine
erweiterte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pandemieplanung mit Vertretern aus fünf
Ländern gegründet, die auf Beschluss der 79. Sondersitzung der
Gesundheitsministerkonferenz am 23. Februar 2006 auf alle Bundesländer erweitert wurde.
Im Jahr 2006 wurden die entsprechenden Pandemiepläne der Länder
fertiggestellt. Im NPP sind alle Ebenen der staatlichen Strukturen aufgefordert,
entsprechende Pläne für den Fall einer Influenza-Pandemie zu erarbeiten. Es besteht
aber keine Berichtspflicht gegenüber dem Bund hinsichtlich der Umsetzung.
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ISSN 0722-8333]