[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/21514 –
Reisendenzahlen und Auslastungszahlen im Schienenpersonenverkehr in
Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund hat nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) den Auftrag,
das Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der
Eisenbahnen des Bundes zu gewährleisten. Inhaltlich ist mit der
Gewährleistungspflicht „die Sicherung einer Grundversorgung mit
Eisenbahninfrastrukturangeboten und -dienstleistungen gemeint“ (BeckOK GG/Remmert GG
Artikel 87e Rn. 17). Die Pflicht des Bundes zur Sicherstellung der
Eisenbahnverkehrsinfrastruktur umfasst – anders als die Sicherstellung des ausreichenden
Verkehrsangebotes – auch den Personennahverkehr (Sachs/Windthorst GG
Artikel 87e Rn. 60). Die Schieneninfrastruktur umfasst auch Haltestellen. Die
Einzelheiten der Einhaltung des verfassungsrechtlichen
Gewährleistungsauftrages werden durch Bundesgesetz festgelegt, Artikel 87e Absatz 4 Satz 2 GG.
Was insoweit im Einzelnen zur Umsetzung erforderlich ist, unterliegt zudem
der Einschätzungsprärogative des Bundesgesetzgebers (BeckOK GG/
Remmert GG Artikel 87e Rn. 17).
Der Bundesgesetzgeber hat den Ausbau und Erhalt der Schieneninfrastruktur
durch das Bundeschienenwegeausbaugesetz geregelt. Mit der dortigen
Ermächtigung des Bundes, Vereinbarungen mit den Eisenbahnen des Bundes
über den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur abzuschließen, hat der
Gesetzgeber der Exekutive weitreichenden Handlungsspielraum bei der
Umsetzung des Gewährleistungsauftrages gewährt. Die Bundesaufgabe Ausbau und
Erhalt der Schienennetze des Bundes liegen daher in Verantwortung der
Bundesregierung und unterliegen vollumfänglicher parlamentarischer
Kontrolle. Vorsorglich weisen die Fragesteller darauf hin, dass Verantwortlichkeit
der Regierung im Falle von privatwirtschaftlichen Unternehmen im Eigentum
des Bundes nicht auf die ihr gesetzlich eingeräumten Einwirkungs- und
Kontrollrechte beschränkt ist (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7.
November 2017 – 2 BvE 2/11 -, LS. 3). Vertraglich vereinbarte oder
einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind zudem für sich nicht geeignet, das
Frage- und Informationsrecht zu beschränken (ebenda, LS 2). Die
Bundesregierung muss „alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung ausschöpfen“ (ebenda, LS 8). Informationen zur Auslastun-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22668
19. Wahlperiode 17.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen und Reisendenzahlen auf der Schieneninfrastrukturen sind dem Deutschen
Bundestag, gerade vor dem Hintergrund des Gewährleistungsauftrages nach
Artikel 87e Absatz 4 GG zur Verfügung zu stellen.
Der Schienenpersonenverkehr (SPV) spielt aus Sicht der Fragesteller für die
Mobilitätsentwicklung des Landes Baden-Württemberg, das im Folgenden
exemplarisch für alle Bundesländer steht, eine zentrale Rolle. Trotz vieler
Fortschritte sind auch in Baden-Württemberg die Mobilitätsangebote noch
nicht flächendeckend so weit entwickelt, dass signifikante
Verkehrsverlagerungen vom Motorisierten Individualverkehr hin zum Öffentlichen Verkehr
(Modal Shift) festzustellen sind.
Viele Bahnstrecken werden im Stundentakt bedient. Zudem befinden sich
auch in Baden-Württemberg viele Bahnhöfe noch nicht in einem attraktiven
Zustand. Auch die Anschlussmobilität ist vor allem in ländlichen Räumen
noch deutlich ausbaubar.
Die Reisendenzahlen stellen eine wichtige Planungs- und
Steuerungsgrundlage für den Schienenpersonenverkehr, für die Entwicklung von
weiterführenden Mobilitätsangeboten und die Dimensionierung der Strecken-, Stations-
und Fahrzeugkapazitäten dar. Die Entwicklung der Reisendenzahlen und
Auslastungszahlen sind wichtige Indikatoren für den Deutschen Bundestag, um
seiner Kontrollaufgabe nachkommen zu können. Diese Daten sind wichtig,
um die Angemessenheit der Verwendung von Infrastrukturmitteln
(Bedarfsplanmittel, Mittel nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und des Mitteleinsatzes für
den bestellten Regionalverkehr (Regionalisierungsmittel des Bundes)
bewerten und für Folgejahre in der Höhe steuern zu können.
Bisher werden die Reisendenzahlen – im Gegensatz zur Kfz-Belastung von
Straßen – nicht standardmäßig veröffentlicht. Es gibt eine Vielzahl von
Beteiligten im Bahn- und Mobilitätssektor, die für die Dimensionierung ihrer
Angebote aktuelle Reisendenzahlen benötigen. Über die reinen Schienen- und
Bahnhofskapazitäten hinaus sind die Reisendenfrequenzen für Kommunen,
regionale Verkehrsunternehmen und Mobilitätsdienstleister sowie Investoren
rund um Bahnhöfe eine wichtige Planungs- und Steuerungsgrundlage.
Im Schienenpersonenfernverkehr ist die bundeseigene Deutsche Bahn AG als
De-facto-Monopolist unternehmerisch tätig, der Regionalverkehr wird aus
Regionalisierungsmitteln des Bundes finanziert. Hieraus ergibt sich ein
öffentliches Interesse an den Reisendenzahlen als eine zentrale Planungsgrundlage.
Bei allen Darstellungen nach Tabellen wird darum gebeten, jeweils die
Summen mit anzugeben.
1. Über welche Daten über die Auslastung der Schieneninfrastruktur der
Eisenbahnen des Bundes einschließlich der Verkehrshaltepunkte und über
Reisendenzahlen im Schienenpersonenverkehr verfügen die
Bundesregierung oder im Eigentum des Bundes stehende Unternehmen?
2. Wer erhebt Daten über die Auslastung der Schieneninfrastruktur der
Eisenbahnen des Bundes einschließlich der Verkehrshaltepunkte und über
Reisendenzahlen im Schienenpersonenverkehr?
3. Wie erhält die Bundesregierung, die DB AG oder sonstige im Eigentum
des Bundes stehende Unternehmen Daten über Auslastung der
Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes einschließlich der
Verkehrshaltepunkte und über Reisendenzahlen im Schienenpersonenverkehr?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes (StBA) wird
in der fünfjährlichen Erhebung der Verkehrsströme im Eisenbahnnetz die
Anzahl von Güter- und Personenzügen im jeweiligen Berichtsjahr nach
Netzabschnitten erhoben. Ein Netzabschnitt beschreibt eine Schienenstrecke zwischen
zwei betriebstechnisch relevanten Netzknoten. Erhoben werden die Daten
durch das StBA bei Unternehmen, die Eisenbahnstrecken des öffentlichen
Verkehrs betreiben. Das StBA veröffentlicht die Daten. Angaben über beförderte
Personen werden in der amtlichen Personenverkehrsstatistik durch die
statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhoben und veröffentlicht.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erhebt die DB Netz AG die
Streckenauslastung als Nutzungsgrad der Nennleistung. Dazu wird die
Belastung der Strecke (Zugfahrten in einem bestimmten Zeitraum) der praktischen
Leistungsfähigkeit der Strecke (Nennleistung im gleichen Zeitraum)
gegenübergestellt. Das Kapazitätsmanagement der DB Netz AG ermittelt die
Auslastung der Schieneninfrastruktur mithilfe von mathematisch-analytischen
Verfahren. Die amtliche Statistik wird vom StBA auf Basis der Betriebsstatistik
erstellt. Der Bund wird auf Anfrage von der DB AG informiert. Regelmäßiger
Kontakt besteht zur Kapazitätsüberwachung des Eisenbahn-Bundesamtes.
4. Nach welcher Methodik bzw. welchen Methoden werden die
Reisendenzahlen in Baden-Württemberg erhoben?
5. Unterscheidet sich die Methodik nach Eisenbahnverkehrsunternehmen
im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) bzw.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Aufgabenträger bzw. nach Verkehrs- und Tarifverbund?
6. Handelt es sich stets um Zählungen oder teilweise um Schätzungen (bitte
erläutern)?
8. Werden Umsteiger mitgezählt bzw. während des Umstieges als Ein- und
Aussteiger doppelt mitgezählt?
9. Wer führt die Erhebung der Reisendenzahlen in Baden-Württemberg
durch?
12. In welchem Rhythmus werden die Reisendenzahlen in Baden-
Württemberg erfasst?
13. An welche Stellen werden die Reisendenzahlen in Baden-Württemberg
gemeldet?
Die Fragen 4 bis 6, 8, 9, 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG führt die DB Fernverkehr AG täglich manuelle
Zählungen durch die Zugbegleiter während der Fahrt durch. Zudem werden
Belegungszahlen aus den Verkaufssystemen, die Auslastungsdaten anhand von
Prognosemodellen erschlossen und mit der manuellen Fahrgastzählung
abgeglichen. Dadurch wird die Auslastung der Fernverkehrszüge prognostiziert.
Im Nahverkehr ermitteln die Eisenbahnverkehrsunternehmen die
Reisendenzahlen mittels manueller Zählungen durch extern beauftragte Dienstleister oder
technisch über Fahrgastzählsysteme mittels Sensortechnik in den Fahrzeugen
ermittelt. Zwischen den Verkehrsunternehmen in Verbundorganisationen
können je nach Anwendungsfall andere Vorgaben zur Durchführung von
Zählungen vereinbart worden sein.
Nach Auskunft der DB AG finden in allen von der DB Regio AG geführten
Verkehrsverträgen jährlich wiederkehrend Zählungen statt. Die DB Regio AG
nimmt die Fahrgastzählung durch ein einheitliches statistisches Verfahren
mittels am Markt anerkannter Stichproben durch zufällige Auswahl von
Zugfahrten zur Zählung verteilt über das gesamte Jahr vor. Im Rahmen dieses
Stichprobenverfahrens wird ausgehend von der erhobenen Zufallsstichprobe auf die
Menge aller Zugfahrten des Fahrplans hochgerechnet. Die Methodik entspricht
den offiziellen Vorgaben der Aufgabenträgerorganisationen, die die daraus
resultierenden Daten nutzen.
Nach Auskunft der DB AG können durch Abgleich mit
Fahrgastbefragungsdaten Umsteigebahnhöfe zur Ermittlung eines Umsteigeranteils in die
Auswertung statistisch mit einbezogen werden. Bei der DB Regio AG werden im
beschriebenen Stichprobenverfahren zwei der drei Kenngrößen Einsteiger (an den
jeweiligen Bahnhöfen), Aussteiger (an den jeweiligen Bahnhöfen) und
Besetzung (auf den jeweiligen Fahrtabschnitten) gezählt. „Umsteiger“ gelten in der
Zählung als „doppelt“. Durch Abgleich mit Fahrgastbefragungsdaten können
Umsteigebahnhöfe in die Auswertung statistisch mit einbezogen werden (zur
Ermittlung eines Umsteigeranteils).
Im Rahmen der amtlichen Personenverkehrsstatistik befragt das StBA die
Unternehmen. Als Fahrgäste werden jeweils die Beförderungsfälle erhoben.
Umsteiger werden jeweils mehrfach gezählt. Alle beförderten Personen werden
nach dem Unternehmensprinzip ausschließlich dem Land zugeordnet, in dem
das Unternehmen den (Haupt-) Sitz hat – auch soweit die Reisenden ggf. in
anderen Ländern befördert werden. Dies wirkt sich insbesondere im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus. Die Reisenden der DB Regio AG mit Sitz in
Frankfurt am Mainwerden dem Land Hessen zugeordnet. Die
Fahrgastermittlung basiert auf Verkehrszählungen sowie auf Fahrkartenverkäufen.
Schätzungen werden in der amtlichen Statistik ausnahmsweise durchgeführt, z. B. wenn
die gemeldeten Daten nicht plausibel sind oder nicht fristgerecht gemeldet
wurden. In außergewöhnlichen Zeiten (wie während der aktuellen Corona-
Pandemie) können keine belastbaren Reisendenzahlen ermittelt werden.
Im Rahmen der amtlichen Statistik des StBA werden die Reisendenzahlen im
Liniennahverkehr mit Eisenbahnen (SPNV) vom Statistischen Landesamt
Baden-Württemberg vierteljährlich und jährlich erhoben und an das StBA
gemeldet. Auskunftspflichtig sind die rechtlich selbstständigen
Eisenbahnunternehmen, aber nicht die Verkehrsverbünde. Nach Auskunft der DB AG meldet
die DB Fernverkehr AG die Zahlen an die DB AG. Die DB Regio AG meldet
die Daten an die Aufgabenträger für den SPNV in Baden-Württemberg.
7. An welchen Strecken und bei welchen Eisenbahnverkehrsunternehmen
werden bereits elektronische Zählsysteme eingesetzt?
Wie ist die Fehlergenauigkeit solcher Systeme?
Nach Auskunft der DB AG kommen elektronische Zählsysteme bei der DB
Fernverkehr AG nicht zum Einsatz. Bei der DB Regio AG kommt die
automatische Fahrgastzählung in den Verkehrsnetzen S-Bahn Rhein-Neckar (alle
Linien), Westfrankenbahn (alle Linien), Gäu-Murr (alle Linien), Netz 9a und
seit Kurzem auch Netz 4 zum Einsatz. Die Systeme sind nach offiziellen
Kriterien gutachterlich abgenommen und sind manuellen Zählungen mindestens
gleichwertig.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Angaben zu
nichtbundeseigenen Eisenbahnen vor.
10. Welche Kosten entstehen in Baden-Württemberg in Summe durch die
Erhebung der Reisendenzahlen (bitte differenzieren nach SPFV und SPNV,
bitte ggf. schätzen)?
11. Wer finanziert die Erhebung der Reisendenzahlen in Baden-
Württemberg?
Falls im SPNV die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), werden die
Kosten der Erhebung im Rahmen der Verkehrsverträge erstattet, bzw.
sind diese im Rahmen der Verkehrsausschreibungen eingepreist?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Fahrgastzählung Teil der
Tätigkeitsbeschreibung der Zugbegleiter der DB Fernverkehr AG. Die gewünschte Zahl kann
deshalb nicht separat ermittelt werden. Die Kosten für die Erhebung der
Reisendenzahlen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) werden durch die DB
Fernverkehr AG getragen.
Bezüglich der Erhebung der Reisendenzahlen im SPNV wird auf die Antwort
zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Die Kosten werden netzindividuell nach den
Regeln des abgeschlossenen Verkehrsvertrags ermittelt. Die genauen Zahlen
sind der DB AG nicht bekannt.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
14. Liegen die jeweils aktuellen Reisendenzahlen der NVBW, dem
Landesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur jederzeit vor?
15. Gilt dies nur für den SPNV oder auch für den SPFV?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fragt die
Reisendenzahlen je nach Erfordernis von der DB AG ab und nutzt die amtliche
Statistik des StBA.
Zum Abfrageverhalten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
oder dem Landesministerium Baden-Württemberg liegen der Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Wie viele Reisende nutzen die Bahnhöfe in Baden-Württemberg in den
einzelnen Jahren seit dem Jahr 2010 (bitte jeweils jährliche Gesamtzahl
und Anteil der Umsteiger angeben sowie bitte nach Bahnhöfen unter
Angabe der Bahnhofskategorie aufschlüsseln und die Liste bitte nach
Bahnhofskategorie sortieren)?
a) Wie viele Reisende nutzen die Bahnhöfe und Haltepunkte von
Montag bis Freitag?
b) Wie viele Reisende nutzen die Bahnhöfe und Haltepunkte an
Samstagen?
c) Wie viele Reisende nutzen die Bahnhöfe und Haltepunkte an
Sonntagen?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist systemseitig eine Auswertung nach
Wochentagen und Anteil der Umsteiger nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die von der DB AG übermittelten Anlage 1 verwiesen.
17. Wie wird die Auslastung von Zügen gemessen?
18. Handelt es sich um die maximale Auslastung eines Zuglaufes zwischen
zwei Bahnhöfen oder wird die Auslastung zwischen allen Bahnhöfen
eines Zuglaufes gemittelt?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird die durchschnittliche Auslastung eines Zuges
im Nachhinein auf Grundlage der in Frage 8 geschilderten Verfahren bezogen
auf den gesamten Zuglauf ermittelt und zum Platzangebot in Bezug gesetzt. Die
prognostizierte Auslastung wird Fahrgästen zur Orientierung auf bahn.de und
in der DB Navigator-App angezeigt. In der Fahrplanauskunft wird das Symbol
des vollsten Halteabschnittes angezeigt. In der darunter liegenden Detailansicht
wird die Auslastung auf Halteabschnittsebene angezeigt.
Die durchschnittliche Auslastung eines Zuges wird im Nachhinein auf
Grundlage der in der Antwort zu Frage 8 geschilderten Verfahren bezogen auf den
gesamten Zuglauf ermittelt und zum Platzangebot ins Verhältnis gesetzt.
19. Wird die Auslastung zusätzlich in Relation zur Entfernung zwischen den
einzelnen Bahnhöfen gewichtet?
Nach Auskunft der DB AG handelt es sich bei dem in der Antwort zu den
Fragen 17 und 18 geschilderten Verfahren um eine in Relation zur Entfernung
gewichtete Kennzahl.
20. Wie wird eine 100-Prozent-Auslastung definiert (alle festen Sitze belegt,
inklusive Klappsitze, inklusive Stehplätze)?
Nach Auskunft der DB AG gilt ein Zug bei der DB Fernverkehr AG als zu
100 Prozent ausgelastet, wenn alle festen Sitzplätze belegt sind. Klappsitze und
Stehplätze zählen nicht in die Auslastungsstatistik.
Ein Zug gilt bei der DB Regio AG als zu 100 Prozent ausgelastet, wenn alle
festen Sitzplätze inkl. Klappsitze belegt sind. Stehplätze zählen nicht in die
Auslastungsstatistik.
Im Gegensatz dazu liegt in der amtlichen Statistik des StBA eine 100-
prozentige Auslastung vor, wenn alle Sitzplätze und Stehplätze belegt sind und somit
die Zahl der Personenkilometer und die Zahl der Platzkilometer identisch sind.
21. Welche Gesamtkapazität haben die Züge des SPNV in Baden-
Württemberg (bitte nach Anzahl der Züge, Anzahl der festen Sitzplätze, Anzahl
der Klappsitze, Anzahl der Stehplätze und Anzahl der Fahrradplätze
auflisten)?
Seitens DB AG wurden folgende Angaben übermittelt:
Regio Netze (Gesamtkapazität für Netz 11):
Fahrzeuge 37
Sitzplätze je Fahrzeug 120
davon Klappsitze je Fahrzeug 28
Stehplätze je Fahrzeug 117
Fahrradplätze je Fahrzeug 18
Region Mitte:
ET 425.2 Anzahl der Züge 45
ET 425.0 Anzahl der Züge 26
Sitzplätze pro Zug 206
davon feste Sitzplätze 170
davon Klappsitze 36
Stehplätze (zusätzlich) ca. 200
Zahl der Fahrradplätze 24
S-Bahn Stuttgart:
Bestand täglich in Zügen verfügbar (Mo–Fr)
Anzahl der Fahrzeuge 162
Anzahl tägliche Zugfahrten 992
feste Sitzplätze 27.224 326.211
Klappsitze 2.548 30.142 diese 3 Werte stehen in
Beziehung zueinanderStehplätze 51.634 626.032
Fahrradplätze 1.288 15.203
Region Baden-Württemberg:
Anzahl der Fahrzeuge 304
Feste Sitzplätze 41.574
Klappsitze 6.099
Stehplätze 40.050
Fahrradplätze 4.536
22. Welcher Anteil dieser Gesamtkapazität ist zur werktäglichen
Hauptverkehrszeit gleichzeitig fahrplanmäßig im Einsatz?
a) Welcher Anteil der Gesamtkapazität befindet sich dann
durchschnittlich in den Werken?
b) Welcher Anteil der Gesamtkapazität steht als Reserve zur
Verfügung?
c) Welcher Anteil der Gesamtkapazität wird bei Großveranstaltungen
zusätzlich eingesetzt?
Die Fragen 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet.
Seitens DB AG wurden folgende Angaben übermittelt:
Regio Netze:
Frage 22) Es befinden sich 32 Fahrzeuge planmäßig im betrieblichen Einsatz.
Frage 22 a) Es befinden sich durchschnittlich 6 Prozent (zwei Fahrzeuge) für
Instandhaltung im Werk.
Frage 22 b) Es werden 9 Prozent (drei Fahrzeuge) als betriebliche Reserve im
Netz 11 bereitgehalten.
Frage 22 c) Bei Großveranstaltungen kann in Absprache mit dem
Aufgabenträger auf die drei betrieblichen Reserve-Fahrzeuge zurückgegriffen werden.
Region Mitte:
Frage 22) 88 Prozent
Frage 22 a) 8 Prozent
Frage 22 b) 12 Prozent
Frage 22 c) Dies ist sehr unterschiedlich. Da Großveranstaltungen in aller
Regel außerhalb der Hauptverkehrszeiten (HVZ) stattfinden, stehen ausreichend
Fahrzeuge zur Verfügung. Bei Heimspielen der TSG Hoffenheim, werden bis
zu 5 zusätzliche Elektrotriebwagen (ET) (7 Prozent) und zusätzlich noch 2
lokbespannte Züge eingesetzt.
S-Bahn Stuttgart:
Frage 22) Planmäßig 93 Prozent des Bestands
Frage 22 a) Planmäßig 7 Prozent des Bestands
Frage 22 b) Der Vertrag sieht aktuell keine Reservefahrzeuge vor.
Frage 22 c) Großveranstaltungen finden im Bereich der S-Bahn Stuttgart
überwiegend an Wochenenden statt. Da das planmäßige Verkehrsangebot an
Wochenenden reduziert ist, verfügt die DB AG für Verstärkungsmaßnahmen über
zahlreiche Fahrzeuge aus den sogenannten „Wochenendstillständen“. Diese
liegen bei der BR 430 bei 55 ET, bei der BR 423 zwischen 22 ET (samstags) und
31 ET (sonntags). An Werktagen werden Großveranstaltungen in den HVZ mit
dem Grundangebot abgedeckt, beim Übergang in die Spätverkehrszeiten
werden Fahrzeugumläufe nicht abgestellt, sondern das Behängungskonzept der
HVZ wird zeitlich bis in die Nachtstunden verlängert.
Region Baden-Württemberg:
Frage 22) Planmäßig 87 Prozent des Bestands
Frage 22 a) Planmäßig 8 Prozent des Bestands
Frage 22 b) 12 Prozent
Frage 22 c) Großveranstaltungen (v.a. Cannstatter Wasen) Einsatz
hauptsächlich am Wochenende und außerhalb der HVZ Fußballsonderzüge und Sonstige:
Es werden 2 Dosto-Einheiten mit je 5 Wagen vorgehalten (Finanzierung durch
Aufgabenträger)
23. Wie viele Reisende sind in der werktäglichen Hauptverkehrszeit in
Baden-Württemberg im Schienenverkehr unterwegs (bitte nach SPNV
und SPFV differenzieren)?
Nach Auskunft der DB AG hat die DB Fernverkehr AG in der werktäglichen
HVZ (Montag-Freitag 06:00 bis 09:00 sowie 14:30 bis 18:00) in Baden-
Württemberg im Jahr 2019 im Schnitt rund 80.000 Fahrgäste pro Tag befördert.
Die DB Regio AG (inklusive Tochtergesellschaft DB ZugBus Regionalverkehr
Alb-Bodensee GmbH) beförderte im Jahr 2019 in der HVZ in Baden-
Württemberg täglich durchschnittlich rund 540.000 Fahrgäste.
24. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Züge in Baden-
Württemberg (bitte nach SPNV und SPFV sowie nach Montag bis Freitag,
Samstag sowie und Sonntag differenzieren)?
25. Wie viele Züge fahren seit 2010 laut Fahrplan wöchentlich in Baden-
Württemberg (bitte für die einzelnen Jahre aufführen, bitte jeweils nach
Eisenbahnverkehrsunternehmen inklusive DB Fernverkehr
differenzieren, bitte auch Anteil in Prozent mit angeben)?
a) Wie viele davon haben eine Auslastung über 120 Prozent?
b) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 120 Prozent bis
100 Prozent?
c) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 100 Prozent bis 80
Prozent?
d) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 80 Prozent bis 50
Prozent?
e) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 50 Prozent bis 20
Prozent?
f) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 20 Prozent bis 10
Prozent?
g) Wie viele davon haben eine Auslastung unter 10 Prozent?
26. Welches sind die zehn Strecken mit der höchsten Auslastung?
Wie hoch ist diese jeweils im Mittel (bitte nach SPNV und SPFV sowie
nach Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonntag differenzieren)?
Wie hat sich die Auslastung seit 2010 entwickelt (bitte für die einzelnen
Jahre angeben)?
27. Welches sind die zehn Strecken mit den höchsten Reisendenzahlen (bitte
nach SPNV und SPFV sowie nach Montag bis Freitag, Samstag sowie
Sonntag differenzieren)?
Wie haben sich die Reisendenzahlen seit 2010 entwickelt (bitte für die
einzelnen Jahre angeben)?
28. Welche Auslastung und welche Reisendenzahlen haben die folgenden
Strecken, und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt (bitte für die
einzelnen Jahre angeben)?
a) die Strecke Stuttgart – Ulm?
b) die Strecke Mannheim – Stuttgart?
c) die Strecke Mannheim – Freiburg?
d) die Strecke Stuttgart – Zürich?
29. Welche Auslastung und welche Reisendenzahlen haben die Linien der
S-Bahn-Stuttgart, und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt (bitte für
die einzelnen Jahre angeben, bitte für alle sechs Hauptlinien jeweils
beidseitig im Zulauf auf den Stuttgarter Hauptbahnhof)?
30. Welche Auslastung und welche Reisendenzahlen haben die SPNV-Linien
und die SPFV-Linien im Zulauf auf den Stuttgarter Hauptbahnhof, und
wie haben sich diese seit 2010 entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre
angeben, soweit Durchbinderlinien beidseitig)?
Die Fragen 24 bis 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG handelt es sich bei den konkreten Zahlen um
besonders sensible Geschäftsgeheimnisse, die auch das fiskalische Interesse des
Bundes betreffen. Die konkreten Auslastungszahlen stellen besonders sensible
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Ihre Offenlegung – insbesondere auf
dieser Detailebene – würde das wirtschaftliche Handeln der DB AG deutlich
beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen.
Eine Kenntnis der Auslastungs- und Fahrgastzahlen sowie deren Entwicklung
würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im
Wettbewerb entsprechend zu Lasten der DB AG auszurichten.
Die DB Fernverkehr AG ist ein eigenwirtschaftliches
Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des DB-Konzerns und stellt sich seit der Bahnreform dem
Wettbewerb im Verkehrsmarkt auf der Straße, auf der Schiene und in der Luft.
Bezogen auf Baden-Württemberg steht die DB Fernverkehr AG bereits in
intensivem Wettbewerb und erwartet in den kommenden Jahren einen weiter
zunehmenden Wettbewerb. Auf der Straße bieten mehrere Fernbus-Anbieter
Fahrten innerhalb sowie von und nach Baden-Württemberg an, die in Konkurrenz
zu den Zügen von DB Fernverkehr stehen. Teilweise definieren sich diese
Anbieter explizit als Konkurrenz zum Fernverkehr der DB. Auf der Schiene hat
das Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem zweitgrößten Marktanteil
angekündigt, den Betrieb innerhalb sowie von und nach Baden-Württemberg wieder
aufzunehmen. In der Luft bestehen Linienflüge von den Flughäfen in Baden-
Württemberg zu diversen Zielen in Deutschland, die in Konkurrenz zu den
entsprechenden Fernverkehrs-Relationen stehen.
Die DB Regio AG befindet sich auch in Baden-Württemberg im Wettbewerb
mit vielen anderen staatlichen und privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen,
die bei Vergabeverfahren um den Zuschlag bieten. Dabei sind besonders
Kenntnisse über relationsscharfe Fahrgastzahlen und deren Entwicklungsprognose
relevant für den Angebotspreis. Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit im SPNV-
Vergabemarkt sind die angefragten relationsscharfen Fahrgastzahlen daher
nicht herauszugeben. Wettbewerber können daraus Rückschlüsse auf die
interne Preispolitik der DB AG schließen und Ableitungen für die eigene
Angebotslegung bilden.
Daten darüber, welche Strecke/Relation wie ausgelastet ist und wohin sich
Verkehrsströme verlagern, sind wertvoll für jedes Unternehmen, um die eigene
Angebots- und Preisgestaltung so zu konzipieren, dass sich daraus
Marktvorteile ergeben.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter
Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für das betroffene Unternehmen
andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
eingesehen werden.
31. Wie wird in Baden-Württemberg sichergestellt, dass die Reisenden- und
Auslastungszahlen allen relevanten Beteiligten im Mobilitätssektor und
in der Bahnhofs- und Umfeldentwicklung zugänglich sind?
Die Zahlen der amtlichen Statistik werden vom StBA turnusmäßig im Internet
publiziert und sind allgemein zugänglich.
32. Sind Fälle bekannt, in denen Reisenden- und Auslastungszahlen käuflich
erworben worden sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor.
33. In welchem Datenformat werden Reisenden- und Auslastungszahlen
übermittelt?
Nach Auskunft der DB AG kommen für die DB-internen Prozesse
verschiedene, jeweils geeignete Datenformate zum Einsatz.
Nach Auskunft des StBA erfolgt die Datenübermittlung der
auskunftspflichtigen Verkehrsunternehmen an die statistischen Ämter online über das
Erhebungsportal mittels IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund).
Drucksache 19/22668 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22668 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22668 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22668 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22668 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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