[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Dr. Marco Buschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21697 –
Personal des Bundesministeriums für Gesundheit
(Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
den Bundestagsdrucksachen 19/13022 und 19/16743)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“
auf Bundestagsdrucksache 19/12041 hatte die Fraktion der FDP die
Bundesregierung zum Personalaufbau und Personaleinsatz im Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gefragt. Die Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/13022 lassen aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller aber keine vernünftige Bewertung der Personalsituation im BMG zu, die
gelieferten Daten sind weitestgehend unbrauchbar. Das BMG verweist auf den
Datenschutz, es wird befürchtet, dass „die Daten zur Besoldungs- oder
Entgeltgruppe insbesondere in den kleineren Organisations- und
Unterorganisationseinheiten unmittelbar natürlichen Personen zugeordnet werden könnten“.
In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/16743 hat die Bundesregierung
eine weitere Kleine Anfrage mit Nachfragen ebenfalls aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend beantwortet, auch wenn die
Bundesregierung davon überzeugt ist, Sachverhalte „transparent und vollständig“ zu
beantworten. Allerdings argumentiert die Bundesregierung auch hier mit dem
Datenschutz: „Eine Beantwortung dieser Fragen würde selbst bei einer rein
abteilungsbezogenen Darstellung durch die Verknüpfung der Daten
Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigten zulassen.“
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages widersprechen
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dieser Auffassung der
Bundesregierung deutlich (vgl. WD 3 -3000 -030/20). Zwar heißt es, „der
Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen ist eine der anerkannten Schranken des parlamentarischen Fragerechts“,
allerdings führt der Wissenschaftliche Dienst weiter aus, dass „aufgrund der
insgesamt allenfalls geringen Intensität eines etwaigen Eingriffs [bei der
Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen bei Beamten] eine Abwägung
regelmäßig zugunsten des Informationsinteresses des Parlaments [ausgehe]. Eine
Beantwortung durch die Regierung müsste daher regelmäßig in offener Form
erfolgen.“ Gleiches gelte für Angestellte.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22930
19. Wahlperiode 30.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
29. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Demnach ist die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, Sachverhalte
„transparent und vollständig“ zu beantworten, offensichtlich nicht
nachgekommen. Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass die
Zusammenstellung der Personaldaten mit einem erheblichen Aufwand verbunden
ist, sie haben aber diese Nachfrage erst deutlich nach der Hochzeit der
Corona-Pandemie in Deutschland eingereicht, um möglichst viele Kapazitäten
der Bundesregierung für die Corona-Pandemie freizuhalten, obwohl die
Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr die Möglichkeit gehabt hätte,
die gestellten Fragen vollständig zu beantworten.
Weiter sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/16743 die Andeutung der Bundesregierung, die
gestellten Fragen würden die „Grenze der parlamentarischen Kontrolle“
überschreiten, als unbegründet an. Die Daten über das Personal in Bundesministerien
sollten der Bundesregierung vorliegen, zudem sollten sie auch nachvollziehbar
sein. Der Haushalt und damit auch die Kontrolle über das Personal in
Bundesbehörden zählen zu den Kernaufgaben des Parlaments. Hierzu muss die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
„transparent und vollständig“ antworten können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist sich des verfassungsrechtlich garantierten
Informationsanspruchs des Parlaments bewusst und daher bestrebt, die vom Parlament
gestellten Fragen vollständig und transparent zu beantworten. Eine
Einschränkung kann sich aus Gründen des Datenschutzes ergeben. Dies ist insbesondere
der Fall, wenn es um Daten geht, die natürlichen Personen zugeordnet werden
können (Artikel 1 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO). Hierbei ist in
einem gestuften Verfahren abzuwägen zwischen dem Schutzbedarf des
Betroffenen und dem Auskunftsanspruch des Parlaments. Konkrete Rückschlüsse auf
schützenswerte personenbezogene Daten einzelner Beschäftigter, wie z. B. die
Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie Personalmaßnahmen sind daher bei der
Beantwortung der Fragen zu vermeiden. Darüber hinaus kommt die
Bundesregierung ihren Löschungspflichten insbesondere auch im Hinblick auf
Personaldaten nach, so dass bereits aus rechtlichen Gründen insoweit keine
Erfassung oder Dokumentation der Daten möglich ist.
Zudem ist eine umfassende Beantwortung aller vorliegenden Fragen im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht
leistbar. Dies hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand zur Folge, der die
Arbeitsfähigkeit einzelner Arbeitseinheiten über einen längeren Zeitraum nicht
unerheblich einschränkt. Daher ist eine vollständige Beantwortung der Kleinen
Anfrage mit den bestehenden Ressourcen der Bundesverwaltung nicht zumutbar
und angesichts der fortbestehenden erheblichen Bindung von personellen
Ressourcen für die Eindämmung der COVID-19-Pandemie auch nicht zu
verantworten.
Aus dem Frage- und Interpellationsrecht des Parlaments aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die
Bundesregierung die Verpflichtung, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen. Die Antworten
der Bundesregierung sollen dazu dienen, dem Bundestag und den einzelnen
Abgeordneten die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche und
zuverlässige Weise zu verschaffen. Die Bundesregierung schafft so die
Voraussetzungen für eine sachgerechte Arbeit des Parlaments.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
dabei den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein
tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung
stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen
Kontrolle dar. Gewaltenteilung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, dass die Zweige der Staatsgewalt zwar aufeinander
bezogen und miteinander verschränkt sind. Sie dürfen aber ihrer jeweiligen
Eigenheit und ihrer spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten nicht beraubt
werden.
Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 <219>; 124, 78 <122>; 137, 185
<250 Rn. 169>).
Durch die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfragen ist dieses funktionsverträgliche
Maß überschritten. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts
des Umfangs und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller durch die folgenden Angaben Genüge getan
ist.
Schließlich handelt es sich bei der vorliegenden Kleinen Anfrage um eine
weitere Nachfrage zu der ursprünglichen Kleinen Anfrage „Personal des
Bundesministeriums für Gesundheit“ auf Bundestagsdrucksache 19/12041 vom 30.
Juli 2019. Um die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der bereits
ermittelten, ausgewerteten und übersandten Daten zu gewährleisten, beziehen sich bei
der vorliegenden Antwort – soweit nicht anders angegeben – sämtliche Daten
auf den Stichtag 1. August 2019.
1. Wie sind die Abteilungen des BMG personell aufgestellt?
a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen
angesiedelt?
b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Abteilungen besetzt?
c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Abteilungen angesiedelt?
d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Abteilungen besetzt?
e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Abteilungen tätig?
f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den
einzelnen Abteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente
(bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Abteilung angeben
und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente pro
Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)?
Die Fragen 1 bis 1f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4h der Kleinen
Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/13022) auf Bundestagsdrucksache 19/16743 (S. 5 sowie die Anlage S. 6 ff.)
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten wie
etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen,
Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnehmen
oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw.
zwischen den einzelnen Abteilungen des BMG seit dem 1. Januar
2017 wann gegeben?
Zunächst wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 2 bis 2b der
Kleinen Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“,
Bundestagsdrucksache 19/13022 (S. 2) sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Umorganisationen, die zum Teil Verschiebungen von Stellen innerhalb des
Ministeriums nach sich zogen, sind der Tabelle in der Anlage 1 zu entnehmen.
Vom 1. Januar 2017 bis 1. August 2019 gab es 36 Abordnungen und 38
Versetzungen von anderen (Bundes- oder Landes-)Ministerien (inkl. deren
Geschäftsbereich) oder Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
ins Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Aufteilung nach
Abteilungen gestaltet sich wie folgt:
Abteilung Abordnungen Versetzungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
2 11
Zentralabteilung 10 7
Abteilung 1 4 3
Abteilung 2 6 3
Abteilung 3 4 5
Abteilung 4 5 5
Abteilung 5 3 2
Abteilung G1 2 1
Abwesende/Beurlaubte2 0 1
Quelle: BMG
Darüber hinaus gab es im genannten Zeitraum 11 Abordnungen und 14
Versetzungen aus dem BMG zu anderen Institutionen. Die Aufteilung nach
Abteilungen stellt sich wie folgt dar:
Abteilung Abordnungen Versetzungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
2 6
Zentralabteilung 1 5
Abteilung 1 0 1
Abteilung 2 2 1
Abteilung 3 4 1
Abteilung 4 1 0
Abteilung 5 1 0
Abteilung G 0 0
Abwesende/Beurlaubte2 0 0
Quelle: BMG
1 Abteilung G wurde mit Wirkung zum 3. April 2018 in die Abteilung 5 überführt.
2 Keine Zuordnung zu einer Abteilung möglich.
Im BMG (Bundesministerium für Gesundheit) werden innerhalb einer
Laufbahngruppe, im Einklang mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2015 – 2 BvR 1958/13), Beamtinnen und
Beamte auf alle Ämter einer Laufbahngruppe umfassende Dienstposten, sog.
„gebündelte“ Dienstposten, eingesetzt (§ 18 Satz 2 Alternative 2 BBesG).
Aufgrund insbesondere zu Beginn einer neuen Legislaturperiode oftmals neuer
oder anders ausgerichteter politischer Schwerpunktsetzungen, unterliegen die
Dienstposten einem vielfach sich ändernden Aufgabenspektrum mit
wechselnden Schwierigkeiten der Aufgaben, für die sich keine klar gestuften Funktionen
ausmachen lassen. Die Dienstpostenbündelung ist somit personalwirtschaftlich
notwendig und eröffnet gleichzeitig eine berufliche Perspektive in Form einer
Beförderung auf den gebündelten Dienstposten, die sich im Bundesministerium
für Gesundheit regelmäßig nicht klar nach verschiedenen Funktionsämtern
durchstufen lassen.
Innerhalb des genannten Zeitraums wurden 199 Beförderungen und
Höhergruppierungen3 vorgenommen. In den folgenden Abteilungen gab es dadurch
diese Änderungen bei den Besoldungs- und Entgeltgruppen:
Abteilung Anzahl Besoldungsgruppen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
32 1 x B 6 at; 3 x A 16; 7 x A 15; 5 x A 14; 1 x E 14;
2 x A 13g; 1 x A 12; 1 x A 11; 1 x E 9a, 1 x A 8;
1 x E 8; 4 x E 7, 2 x E 6 üt; 1 x E 6; 1 x E 5
Zentralabteilung 62 1 x B 6; 1 x B 3; 4 x A 16; 5 x A 15; 5 x A 14;
4 x A 13g; 2 x A 12; 4 x A 11; 4 x A 10; 1 x A 9m+Z;
3 x A 9m; 1 x A 8; 2 x A 7; 2 x A 6e; 1 x E 9a üt;
4 x E 9a; 3 x E 8, 3 x E 7; 3 x E 6 üt; 3 x E 6; 5 x E 5;
1 x E 5e
Abteilung 1 14 1 x B 6; 1x B 3; 1x A 16; 5x A 15; 1 x A 14; 1 x E 10,
1 x E 8, 1 x E 6 üt; 2 x E 5
Abteilung 2 25 1 x B 9; 1 x B 6; 3 x B 3; 3 x A 16; 5 x A 15; 1 x E 15;
4 x A 14; 1 x E 13; 1 x E 12; 1 x A 11; 1 x A 9m;
1 x E 9a, 1 x E 7; 1x E 6 üt
Abteilung 3 18 1 x B 9; 1 x B 6; 2 x B 3; 2 x A 16, 2 x A 15; 2 x A 14;
1 x E 14; 1 x E 12; 1 x A 11; 2 x A 9m; 1 x E 9a; 2 x E 7
Abteilung 4 22 1 x B 3; 1 x A 16; 1 x A 15; 1 x E 15; 6 x A 14;
1x E 14, 1 x E 13; 1 x A 13g; 1 x A 12, 2 x E 11;
2 x A 10; 1 x A 9m+Z; 1 x A 9m; 2 x E 8
Abteilung 5 9 1 x A 16; 2 x A 15; 1 x A 14; 2 x A 13g; 1 x A 11;
1 x E 6 üt; 1 x E 5
Abteilung G 6 1 x A 16; 1 x A 15, 1 x E 15; 1 x A 14; 1 A 9g; 1 x E 8
Abwesende/Beurlaubte4 11 1x B 6; 1 x A 15; 4 x A 14; 2 x A 12; 1 x E 10, 1x E 7;
1 x E 6 üt
Quelle: BMG
3 Abweichungen gegenüber den Zahlen bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 2b in der Kleinen Anfrage vom 5.
September 2019 (BT. Drs. 19/13022) sind damit zu begründen, dass das BMG nach Ausscheiden von Beschäftigten aus
dem BMG seinen Löschungspflichten nachkommt. Die Datensätze unterliegen somit einer stetigen Veränderung.
Keine Zuordnung zu einer Abteilung möglich.
4
50 Beschäftigte wurden innerhalb des genannten Zeitraums verbeamtet.5 Diese
verteilen sich wie folgt auf die Abteilungen:
Abteilung Verbeamtungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
8
Zentralabteilung 15
Abteilung 1 4
Abteilung 2 8
Abteilung 3 6
Abteilung 4 4
Abteilung 5 3
Abteilung G 2
Quelle: BMG
h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in
den einzelnen Abteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar 2017
neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl
welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)?
Zunächst wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In den
Tabellen der Anlage 2 werden die neuen Stellen der Jahre 2017 bis 2019 mit
der entsprechenden Zweckbindung und Wertigkeit aufgelistet. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Zweckbindung der neuen Stelle immer nur im jeweils
laufenden Jahr der Ausbringung gilt.
2. Wie sind die Unterabteilungen des BMG personell aufgestellt?
a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen
angesiedelt?
b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Unterabteilungen
besetzt?
c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Unterabteilungen angesiedelt?
d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Unterabteilungen besetzt?
e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen Unterabteilungen
tätig?
f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den
einzelnen Unterabteilungen jeweils die Stellen und Vollzeitäquivalente
(bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro Unterabteilung
angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente
pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)?
Die Fragen 2 bis 2f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4h der Kleinen
Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/13022) auf Bundestagsdrucksache 19/16743 (S. 5 sowie die Anlage S. 6 ff.)
5 Abweichungen gegenüber den Zahlen bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 2b in der Kleinen Anfrage vom 5.
September 2019 (BT-Drs. 19/13022) sind damit zu begründen, dass das BMG nach Ausscheiden von Beschäftigten aus
dem BMG seinen Löschungspflichten nachkommt. Die Datensätze unterliegen somit einer stetigen Veränderung.
sowie auf die oben stehende Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten wie
etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen,
Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnehmen
oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw.
zwischen den einzelnen Unterabteilungen des BMG seit dem 1. Januar
2017 wann gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 1g wird verwiesen.
Im Übrigen gestaltet sich die Aufteilung der Abordnungen und Versetzungen
ins BMG nach Unterabteilungenabteilungen wie folgt:
Unterabteilung Abordnungen Versetzungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
2 11
Unterabteilung Z 1 8 4
Unterabteilung Z 2 2 3
Unterabteilung 11 2 2
Unterabteilung 12 2 1
Unterabteilung 21 1 0
Unterabteilung 22 5 3
Unterabteilung 31 1 3
Unterabteilung 32 3 2
Unterabteilung 41 3 2
Unterabteilung 42 2 3
Unterabteilung 51 1 1
Unterabteilung 52 2 1
Unterabteilung G 2 1
Abwesende/Beurlaubte6 0 1
Quelle: BMG
In den Unterabteilungen gab es folgende Abordnungen und Versetzungen vom
BMG zu anderen Institutionen:
Unterabteilung Abordnungen Versetzungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
2 6
Unterabteilung Z 1 0 1
Unterabteilung Z 2 1 4
Unterabteilung 11 0 0,5
Unterabteilung 12 0 0,5
Unterabteilung 21 0 0
Unterabteilung 22 2 1
Unterabteilung 31 3 1
Unterabteilung 32 1 0
Unterabteilung 41 0,5 0
Unterabteilung 42 0,5 0
Unterabteilung 51 1 0
Unterabteilung 52 0 0
6 Keine Zuordnung zu einer Unterabteilung möglich.
Unterabteilung Abordnungen Versetzungen
Unterabteilung G 0 0
Abwesende/Beurlaubte7 0 0
Quelle: BMG
Die 199 Beförderungen und Höhergruppierungen verteilen sich wie folgt auf
die Unterabteilungen:
Unterabteilung Anzahl Besoldungs- und Entgeltgruppen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
32 1 x B 6 at; 3 x A 16; 7 x A 15; 5 x A 14; 1 x E 14;
2 x A 13g; 1 x A 12; 1 x A 11; 1 x E 9a, 1 x A 8;
1 x E 8; 4 x E 7, 2 x E 6 üt; 1 x E 6; 1 x E 5
Unterabteilung Z 1 53 1 x B 3; 3 x A 16; 3 x A 15; 4 x A 14; 3 x A 13g;
2 x A 12; 4 x A 11; 3 x A 10; 1 x A 9m+Z; 3 x A 9m;
1 x A 8; 1 x A 7; 2 x A 6e; 1 x E 9a üt; 4 x E 9a;
3 x E 8, 3 x E 7; 3 x E 6 üt; 3 x E 6; 4 x E 5; 1 x E 5e
Unterabteilung Z 2 9 1 x B 6; 1 x A 16; 2 x A 15; 1 x A 14; 1x A 13g;
1 x A 10, 1 x A 7; 1 x E 5
Unterabteilung 11 10,5 1 x B 6; 1 x B 3; 1 x A 16; 2,5 x A 15; 1 x A 14;
1 x E 10; 1 x E 8; 1 x E 6 t; 1 x E 5
Unterabteilung 12 3,5 2,5 x A 15; 1 x E 5
Unterabteilung 21 15,5 0,5 x B 9; 1 x B 6; 2 x B 3; 1 x A 16; 2 x A 15; 1 x E 15;
2 x A 14; 1 x E 13; 1 x A 11; 1 x A 9m; 1 x E 9a, 1 x E 7;
1x E 6 üt
Unterabteilung 22 9,5 0,5 x B 9; 1 x B 3; 2 x A 16; 3 x A 15; 2 x A 14; 1 x E 12
Unterabteilung 31 9,5 0,5 x B 9; 1 x B 6; 2 x B 3; 1 x A 15; 1 x A 14; 1 x E 14;
1 x A 9m; 2 x E 7
Unterabteilung 32 8,5 0,5 x B 9; 2 x A 16; 1 x A 15; 1 x A 14; 1 x A 11;
1 x A 9m; 1 x E 12; 1 x E 9a
Unterabteilung 41 11 1 x A 16; 4 x A 14; 1 x A 13g; 1 x A 10; 1 x A 9m;
2 x E 11; 1 x E 8
Unterabteilung 42 11 1 x B 3; 1 x A 15; 1 x E 15; 2 x A 14; 1x E 14, 1 x E 13;
1 x A 12; 1 x A 10; 1 x A 9m+Z; 1 x E 8
Unterabteilung 51 8 1 x A 16; 1 x A 15; 1 x A 14; 2 x A 13g; 1 x A 11;
1 x E 6 üt; 1 x E 5
Unterabteilung 52 1 1 x A 15
Unterabteilung G 6 1 x A 16; 1 x A 15, 1 x E 15; 1 x A 14; 1 A 9g; 1 x E 8
Abwesende/Beurlaubte7 11 1x B 6; 1 x A 15; 4 x A 14; 2 x A 12; 1 x E 10, 1x E 7;
1 x E 6 üt
Quelle: BMG
In den jeweiligen Unterabteilungen wurde folgende Anzahl an Verbeamtungen
vorgenommen:
Unterabteilung Verbeamtungen
Leitungsstab/Leitungsabteilung/
Arbeitsstäbe/Stabstellen
8
Unterabteilung Z 1 7
Unterabteilung Z 2 8
Unterabteilung 11 4
Unterabteilung 12 0
Unterabteilung 21 3
Unterabteilung 22 5
7 Keine Zuordnung zu einer Unterabteilung möglich.
Unterabteilung Verbeamtungen
Unterabteilung 31 5
Unterabteilung 32 1
Unterabteilung 41 1
Unterabteilung 42 3
Unterabteilung 51 2
Unterabteilung 52 1
Unterabteilung G 2
Quelle: BMG
h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in
den einzelnen Unterabteilungen des BMG jeweils seit dem 1. Januar
2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche Anzahl
welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen ist)?
Auf die Frage 1h wird verwiesen.
3. Wie sind die Referate, Stabstellen, Geschäftsstellen, Beauftragte und
Bevollmächtigte im BMG personell aufgestellt?
a) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten
angesiedelt?
b) Welche Anzahl an Stellen ist jeweils an diesen Organisationseinheiten
besetzt?
c) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten angesiedelt?
d) Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten besetzt?
e) Welche Anzahl an Personen ist jeweils an diesen
Organisationseinheiten tätig?
f) Auf welche Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen entfallen in den
einzelnen Organisationseinheiten jeweils die Stellen und
Vollzeitäquivalente (bitte Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils pro
Unterabteilung angeben und zusätzlich die Anzahl der Stellen und
Vollzeitäquivalente pro Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)?
Die Fragen 3 bis 3f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4h der Kleinen
Anfrage „Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/13022) auf Bundestagsdrucksache 19/16743 (S. 5 sowie die Anlage S. 6 ff.)
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
g) Welche Umorganisation von Stellen und Vollzeitäquivalenten wie
etwa eine Änderung der Besoldungs- oder Entgeltgruppen,
Verbeamtungen, Verschiebungen in andere Abteilungen oder andere Maßnehmen
oder Transfers von und zu anderen Bundesministerien hat es in bzw.
zwischen den einzelnen Organisationseinheiten des BMG seit dem
1. Januar 2017 wann gegeben?
Auf die Vorbemerkung verwiesen.
h) Welche Stellen welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe wurden in
den einzelnen Organisationseinheiten des BMG jeweils seit dem 1.
Januar 2017 neu besetzt oder neu geschaffen (bitte angeben, welche
Anzahl welcher Stellen hier pro Besoldungs- und Entgeltgruppe betroffen
ist)?
Auf die Antwort zu Frage 1h verwiesen.
4. Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten setzt das BMG an welcher Stelle
jeweils mit welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe für welche
Digitalisierungsprojekte ein (bitte genau angeben, welche Stellen mit welchen
Besoldungs- oder Entgeltgruppen welchem Projekt oder welcher
Organisationseinheit zugeordnet sind)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
„Personal des Bundesministeriums für Gesundheit“ (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13022)
auf Bundestagsdrucksache 19/16743 (S. 5) sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/22930
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/22930
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ISSN 0722-8333]