[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf
Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22524 –
Strategische Ausrichtung und Effizienz der deutschen humanitären Hilfe im
Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der humanitäre Bedarf steigt weltweit und hat 2019 ein Rekordniveau
erreicht. Das UN-Nothilfebüro (OCHA) hat Ende 2019 geschätzt, dass 2020
rund 168 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden
(
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/news/uebersicht/d
etail/artikel/un-bericht-humanitaerer-bedarf-in-2020-steigt/). Angesichts der
COVID-19-Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesundheitlicher Folgen
wird diese Zahl nach aktuellen Prognosen steigen. Der humanitäre Bedarf für
das Jahr 2020 ist bis Juli 2020 von 28,8 Mrd. Euro auf 39,8 Mrd. Euro
gestiegen. Bisher wurde nur 25 Prozent davon durch Geber abgedeckt (
https://www.
unocha.org/sites/unocha/files/GHO_Monthly_Update_31JUL2020.pdf, Stand:
31. Juli 2020). Die wachsende Lücke zwischen humanitärem Bedarf und
verfügbaren Mitteln weltweit unterstreicht nach Ansicht der Fragesteller die
Notwendigkeit, die Effizienz der humanitären Hilfe weltweit zu erhöhen. Dabei
spielt Deutschland als zweitgrößter bilateraler humanitärer Geber eine
wichtige Rolle, sowohl bei der Steuerung der eigenen humanitären Mittel als auch
bei seinem Engagement in internationalen Gremien und
Entscheidungsprozessen zur humanitären Hilfe. Deswegen ist aus Sicht der Fragesteller eine
strategische Ausrichtung und Steigerung der Effektivität und Effizienz der
deutschen humanitären Hilfe sowie ein verstärkter Einsatz für die Erreichung der
internationalen Ziele, die dazu dienen sollen, dringend notwendig.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2017 ergriffen, um die
Verwaltungsstrukturen der deutschen humanitären Hilfe zu verbessern?
Welche Maßnahmen plant sie, noch bis zum Ende der Legislaturperiode
zu ergreifen?
Für eine effizientere Gestaltung der Arbeitsstrukturen und -abläufe wurde 2016
das Referat für humanitäre Hilfe in ein Referat für die multilaterale Gestaltung
der humanitären Hilfe (S08) und ein Referat zur regionalen Gestaltung und
Umsetzung der humanitären Hilfe (S09) aufgeteilt. Zur Verschlankung der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23978
19. Wahlperiode 04.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Strukturen werden nicht-ministerielle Aufgaben ab 2021 an das neue
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) verlagert.
2. Wie hat die Bundesregierung sich konkret für eine Personalausstattung
eingesetzt, die dem gewachsenen Steuerungs- und Koordinierungsbedarf
im Bereich der humanitären Hilfe Rechnung trägt?
Mit einer Zunahme humanitärer Krisen steigt auch der Bedarf an humanitärer
Hilfe. Damit geht ein erhöhter Bedarf an Abstimmung auf nationaler und
internationaler Ebene sowie an Steuerung und Koordinierung einher. Veränderungen
der regionalen und thematischen Schwerpunkte werden bei der
Prioritätensetzung des Personaleinsatzes berücksichtigt. Entsprechender Personalbedarf
fließt in die jährliche Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts (AA) ein.
Zusätzliche (Plan-)Stellen sind im Haushaltsverfahren 2021 angemeldet.
3. Wie viele Stellen sind in der Zentrale des Auswärtigen Amts (AA) in
Berlin für den Aufgabenbereich der humanitären Hilfe aktuell
ausgebracht, und wie viele davon sind besetzt?
Die in den Referaten S08 („Multilaterale Gestaltung der Humanitären Hilfe“)
und S09 („Umsetzung Humanitärer Hilfe, humanitäres Minenräumen, regionale
Programme, regionale Gestaltung der Humanitären Hilfe“) eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der zuständige Beauftragte sind
ausschließlich mit Aufgaben der humanitären Hilfe betraut. Das Referat S08 verfügt über
26 Dienstpostenanteile, davon sind aktuell 24 Dienstpostenanteile besetzt. Das
Referat S09 verfügt über 48,5 Dienstpostenanteile, davon sind aktuell 44,75
Dienstpostenanteile besetzt. Die Leitung des Bereichs umfasst zwei
Dienstpostenanteile.
4. Wie stellt sich das Verhältnis von Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget
für humanitäre Hilfe in Deutschland im Vergleich zu anderen
Geberländern dar, und wie viele Millionen Euro hat nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Mitarbeiter rechnerisch in Deutschland im Vergleich mit
den folgenden humanitären Gebern zu verwalten (bitte nach Mitarbeitern
aus den Referaten S09 und S08, Gesamtmitteln und zweckgebundenen
Mitteln aufschlüsseln):
a) Schweden,
b) USA,
c) Department for International Development (DFID) Großbritannien,
d) Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU
(GD ECHO)?
Eine vergleichende Übersicht zu Mitteln und Mitarbeiterstellen und deren
Verhältnis zu den jeweiligen Haushaltsmitteln für humanitäre Hilfe ist
nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die Daten beruhen auf Rückmeldungen der
jeweiligen Regierungen sowie auf öffentlich zugänglichen Quellen. Zur
Aufschlüsselung nach Mittelbindung durch andere humanitäre Geber liegen dem AA keine
belastbaren Angaben vor.
Humanitäre Hilfe
Mittel gesamt (gerundet)
in Millionen Euro 20201 Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mittel pro Mitarbeiterin und
Mitarbeiter (gerundet) in
Millionen Euro
Deutschland2 2.137 76,5 27,9
davon S09 1.654,5 48,5 34,1
davon S08 482,5 26 18,6
Schweden 405,93 454 9,0
USA 4.9725 7506 6,6
Großbritannien7 1.762 150 11,7
EU Kommission 1.823 600 3,0
5. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis von
Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget für humanitäre Hilfe in Deutschland im Vergleich
zum Verhältnis in anderen Geberländern bzw. humanitären
Organisationen?
Das AA bemüht sich kontinuierlich um zusätzliche (Plan-)Stellen für den
Bereich humanitäre Hilfe, um die Herausforderungen angesichts des
unzureichenden Verhältnisses von Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget besser zu
bewältigen.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2017 geprüft, um die
Effizienz in der Zuwendungspraxis in der humanitären Hilfe zu erhöhen?
a) Was war das Ergebnis dieser Prüfungen?
b) Welche Prüfungen sind noch bis zum Ende der Legislaturperiode
geplant?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
In das Portfolio der Förderinstrumente wurde die programmbasierte
Projektförderung aufgenommen. Diese erlaubt die bedarfsgerechte Umwidmung von
Fördersummen für Nichtregierungsorganisationen innerhalb ausgewählter
Länderkontexte in Abstimmung mit der Bundesregierung. Dadurch werden Flexibilität
und Effizienz erhöht.
Auch humanitäre Fonds-Lösungen haben sich als flexible und wirksame
Instrumente bewährt. AA hat daher in den vergangenen Jahren systematisch Fonds-
Lösungen vorangetrieben und ist derzeit größter Geber des Nothilfefonds der
Vereinten Nationen (VN) und zweitgrößter Geber von humanitären
Länderfonds.
2
1 Falls nicht anders angegeben jeweils Stand zum 6.10.2020.
3
4
5
6
7
Titel: 0501 687 17 (Erläuterungsnummern 3, 4 und 13) und 0501 687 32. Inklusive zweckungebundene freiwillige
Beiträge an OCHA, UNHCR, UNRWA.
Zahlen liegen nur für 2019 vor: 4,15 Mrd. SEK für Nothilfe und 101,06 Mio. SEK für Katastrophenhilfe (vgl. https://
openaid.se/activities/overview?year=2019§orCategory=740).
Neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale des schwedischen Außenministeriums und 15 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an schwedischen Auslandsvertretungen (zwischen 10 und 80 Prozent ihrer Dienstpostenaufgaben).
Darüber hinaus 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der schwedischen Behörde für internationale
Entwicklungszusammenarbeit SIDA.
Vgl. Financial Tracking System/FTS,
https://fts.unocha.org.
Laut Auskunft der US-Regierung.
Die hier angegebenen Zahlen entsprechen der Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP,
Bundestagsdrucksache Nr. 19/13222 vom 16. September 2019. Aktualisierte Zahlen der britischen Regierung liegen nicht vor.
Darüber hinaus haben die beiden Referate für humanitäre Hilfe mit dem
Deutschen Roten Kreuz (DRK) mit zwei sogenannten „Globalprojekten“ ein
neuartiges Fördermodell aufgesetzt. In diesen „Globalprojekten“ werden durch
mehrjährige und flexible Förderung Verwaltungsausgaben deutlich reduziert
und Reaktionsfähigkeit und Planbarkeit verbessert.
Auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der humanitären Folgen der
COVID-19-Pandemie wurden Maßnahmen ergriffen, die Effizienz zu erhöhen
und humanitäre Mittel bedarfsorientiert, schnell und wirksam einzusetzen. So
haben humanitäre internationale Organisationen Mittel aus den
Nachtragshaushalten möglichst flexibel ohne Zweckbindung auf Regional-, Länder- oder
Maßnahmenebene bereitgestellt. Auch humanitäre
Nichtregierungsorganisationen wurden mit zusätzlichen Mitteln möglichst flexibel und bedarfsgerecht
gefördert.
Für die Erreichung der Ziele des „Grand Bargain“ (Schließen der weltweiten
Finanzierungslücke für humanitäre Hilfe) setzt die Bundesregierung vor allem
in langanhaltenden Krisenkontexten verstärkt auf flexiblere und mehrjährige
Förderungen. Dies macht die Hilfe wirksamer, vereinfacht die
Mittelverwaltung und steigert die Effizienz der Vergabepraxis.
Projektförderungen in mehrjährigen Krisen, zu besonders innovativen Ansätzen
oder mit signifikanten Herausforderungen in der Projektumsetzung, werden
vermehrt evaluiert. Die Ergebnisse sind maßgeblich für die Entscheidungen
über Weiterführung oder Ausweitung von Maßnahmen. Ein Beispiel hierfür ist
die begleitende Evaluierung der programmbasierten Projektförderung. Erste
Ergebnisse weisen darauf hin, dass der administrative Aufwand sinkt und die
Planbarkeit der Maßnahmen vor Ort steigt. Die Bundesregierung wird in
Abhängigkeit der Ergebnisse von Pilotprojekten weiterhin Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung bei der Zuwendungspraxis prüfen.
Die Bundesregierung hat außerdem zur Steuerung der Humanitären Hilfe
insbesondere für den Adressatenkreis der Nichtregierungsorganisationen eine
Förderrichtlinie für Vorhaben der Humanitären Hilfe und des humanitären
Kampfmittelräumens konzipiert. Diese wird zurzeit im Ressortkreis und mit dem
Bundesrechnungshof abgestimmt.
Im Übrigen greift die Bundesregierung die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofs auf. Das AA überprüft die Zuwendungspraxis ergebnisoffen, um
weitere Effizienzgewinne zu erzielen. Insbesondere strebt das AA für das Jahr
2021 die Errichtung des BfAA im eigenen Geschäftsbereich an, in dem
Zuwendungsvorgänge mit haushaltsrechtlicher und auslandsspezifischer
Fachkompetenz gebündelt werden sollen.
7. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Umsetzung der Errichtung eines
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten?
a) Mit welchem Zeitplan wird jede Einheit in das Bundesamt verlagert?
b) Wie viele der dort zu schaffenden Stellen werden zusätzliche
Personalstellen im Vergleich zum heutigen Personalbestand des
Auswärtigen Amts sein?
c) Wie viele Stellen werden vom AA in das Bundesamt ausgelagert?
Die Fragen 7,7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Das BfAA wird gemäß Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG) zum 1. Januar 2021 errichtet. Zur
Stellenausstattung und -umsetzung wird auf den Regierungsentwurf für den Haushalt
2021 verwiesen.
8. Wie hoch ist der Anteil der deutschen humanitären Hilfe, die derzeit in
der Form von Bargeldhilfen geleistet wird?
Die Zuwendungsempfänger berichten dem AA nicht systematisch nach
Modalitäten getrennt über die geleistete Hilfe. Daher liegen gegenwärtig keine
Zahlen vor, die eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen.
Derzeit erhebt das AA in Kooperation mit der internationalen
Entwicklungsorganisation Development Initiatives (
https://devinit.org) den finanziellen Wert
von humanitärer Hilfe, der im Jahr 2016 in Form von Geldleistungen,
Gutscheinen und Sachleistungen umgesetzt wurde. Der errechnete Wert soll
anschließend als Ausgangswert genutzt werden, um die im Rahmen des
Humanitären Weltgipfels/Grand Bargain eingegangene Verpflichtung, den Anteil von
Geldleistungen und Gutscheinen in der humanitären Hilfe zu erhöhen,
überprüfen zu können. Die (Ausgangs-)Zahlen für 2016 werden voraussichtlich Ende
des Jahres 2020 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
9. Wie viel Prozent der humanitären Hilfe von den folgenden humanitären
Akteuren werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Form von
Bargeldhilfen geleistet:
a) Schweden,
b) USA,
d) Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU
(GD ECHO)?
Dem Auswärtigen Amt liegen keine vollständigen Angaben vor.
c) Department for International Development (DFID) Großbritannien,
Nach Angaben des Foreign Commonwealth and Development Office (FCDO)
lag der Anteil von Geldleistungen an der britischen humanitären Hilfe 2017/18
bei rund 20 Prozent.
10. Wie viel Prozent der humanitären Hilfe weltweit werden nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Form von Bargeldhilfen geleistet?
Nach Erhebungen der internationalen Entwicklungsorganisation „Development
Initiatives“ in Zusammenarbeit mit der „Cash Learning Partnership“ (siehe
„The State of the World’s Cash 2020“,
https://www.calpnetwork.org/publicatio
n/the-state-of-the-worlds-cash-2020-full-report) ist der Anteil von
Geldleistungen und Gutscheinen seit der Verabschiedung des Grand Bargain 2016 um etwa
100 Prozent gestiegen, von geschätzten 2,8 Mrd. US-Dollar im Jahr 2016 auf
geschätzte 5,6 Mrd. US-Dollar im Jahr 2019. Letzteres entspräche einem Anteil
von fast 18 Prozent an den gesamten humanitären Hilfsleistungen.
11. Werden bei Umsetzungspartnern schon Daten über Geldleistungen oder
Gutscheine auf Basis der Übereinkunft zur einheitlichen Messung im
Rahmen der Grand Bargian „Cash“-Arbeitsgruppe abgefragt?
Wenn nein, warum nicht, und zu wann ist das geplant?
Seit Januar 2020 fragt das AA von seinen Zuwendungsempfängern in der
Antragsstellung und in der Berichterstattung mittels des harmonisierten
sogenannten „8+3-Berichtformats“ unter anderem folgende Angaben ab: Transferwerte
der Geldleistungen, Gutscheine und Sachleistungen, die an die Hilfsempfänger
vergeben wurden, sowie – wenn möglich – den Wert der für die Menschen in
Not erbrachten Dienstleistungen. Die Zuwendungsempfänger sollen nach
Möglichkeit außerdem Schätzwerte zu den mit jeder einzelnen Modalität
verbundenen Programmkosten zur Verfügung stellen. Damit kann erhoben werden,
welche der Modalitäten in welchen Kontexten am effizientesten sind.
12. Wurde seit Verabschiedung des „Grand Bargain“ der Anteil von
Bargeldhilfen in der deutschen humanitären Hilfe erhöht?
a) Wenn ja, um wie viel Prozent hat sich der Anteil erhöht, und wie
wird das gemessen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Anteil von Geldleistungen
in der deutschen humanitären Hilfe erhöht hat. Diese Einschätzung beruht unter
anderem auf dem Aufbau eigener Kapazitäten im Bereich Geldleistungen/
Gutscheine und der in geeigneten Kontexten mittlerweile standardmäßigen Abfrage
der Vergabe von Geldleistungen. Prozentangaben liegen nicht vor. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 8 und ergänzend auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
13. Setzt die Bundesregierung eine prozentuale Zielgröße für die Erhöhung
des Anteils von Geldleistungen an ihrer humanitären Hilfe?
a) Wenn ja, was ist die Zielgröße der Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Ein System zur Erfassung der entsprechenden Informationen seitens der
Zuwendungsempfänger ist derzeit im Aufbau. Das AA weist seine Partner
kontinuierlich im Rahmen von strategischen Planungsgesprächen und bei der
Projektplanung darauf hin, den Anteil von Geldleistungen in allen Kontexten zu
erhöhen, in denen dies möglich und sinnvoll ist.
c) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, ihre Verpflichtung gemäß
dem „Grand Bargain“, den Anteil von Geldleistungen signifikant zu
erhöhen, zu messen?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
14. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung seit der Verabschiedung
von gemeinsamen strategischen Leitlinien und der Identifizierung von
prioritären Handlungsfeldern durch das „Joint Donor Statement on
Humanitarian Cash Transfers“ beobachten bzw. erzielen?
Das AA hat sich gemeinsam mit den weiteren Gebern des Gemeinsamen
Geberansatzes zu Cash sowie des dazugehörigen „Joint Donor Statement on
Cash“ in einem ersten Schritt auf vier Pilotländer (Äthiopien, Bangladesch,
Nigeria und Somalia) verständigt, in denen die Umsetzung des Statements
prioritär vorangetrieben werden soll.
In Nigeria hat sich zum Beispiel bereits vor Ort ein „Country Donor Cash
Forum“ gegründet, das eine Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis der Vergabe
von Geldleistungen durchführt und mit technischer Unterstützung des „Donor
Cash Forum“ weitere Schritte in Richtung einer harmonisierten, effektiven und
effizienten Vergabe von Geldleistungen erarbeiten wird.
Initiativen zu humanitären Geldleistungen sind nicht auf die vier Pilotländer
beschränkt. In der Republik Jemen ist – inspiriert vom „Cash-Statement“ – eine
Gebergruppe unter Leitung des Büros der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN-OCHA) dabei, eine umfassende
Bestandsanalyse zu erstellen und mögliche Verbesserungsschritte zu
identifizieren.
15. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit humanitären Akteuren
zusammen, die die deutsche humanitäre Hilfe umsetzen, um neue
Innovationen und Technologien in der Leistung von Bargeldhilfen zu fördern,
beispielsweise Auszahlungen über Mobiltelefone?
Deutschland hat sich beim Humanitären Weltgipfel/Grand Bargain 2016 dazu
verpflichtet, neue Technologien und Innovationen zur Verbesserung des
humanitären Systems zu fördern. Die Bundesregierung unterstützt deshalb
(gemeinsam mit dem Freistaat Bayern) das Innovationszentrum („Innovation
Accelerator“) des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) in
München, das innovative Ansätze, Instrumente und Projekte im Bereich der
Ernährungssicherung fördert.
Deutschland ist auch Unterzeichner des Gemeinsamen Geberansatzes zu
Geldleistungen (
https://www.calpnetwork.org/news/key-donors-publish-common-do
nor-approach-to-humanitarian-cash-programming-read-the-statement-in-full-h
ere/). Die Unterzeichner wollen vermehrt Programme mit
Geldleistungskomponente fördern, die auf technologischen Fortschritt und Innovationen aufbauen,
sowie Programme und Technologien einsetzen, um die Interoperabilität der
Programme zu verbessern.
Die Auswahl des Transfermechanismus in den einzelnen Programmen obliegt
dem Zuwendungsempfänger. Das AA achtet darauf, dass den Empfehlungen
von den Cash-Koordinierungsstrukturen vor Ort entsprochen wird oder bereits
in Vorgängerprogrammen bewährte und von Begünstigten als geeignet
bewertete Mechanismen zum Einsatz kommen. Der Großteil der Geldleistungen wird
mittlerweile nicht mehr in Form von Bargeld vergeben, sondern in Form von
elektronischen Geldleistungen. Dies umfasst auch Auszahlungen über
Mobiltelefone.
16. Wie relevant sind solche Technologien nach Ansicht der
Bundesregierung in der deutschen humanitären Hilfe in akuten Großkrisen wie in
Syrien und im Jemen?
Welche Rolle spielen sie u. a. in der Unterstützung von Hilfebedürftigen,
die in Krisengebieten nur über mobile Unterstützung und „remote
management“-Maßnahmen erreicht werden können?
In schwierigen humanitären Kontexten mit erheblichen
Zugangsbeschränkungen für Hilfsorganisationen wie in Syrien und in Jemen stellen neue
Technologien ein wichtiges Instrument dar, um Bedürftige mit humanitärer Hilfe zu
versorgen. Auch zur Versorgung von Flüchtlingspopulationen spielen sie eine
zunehmend bedeutende Rolle.
Seit Januar 2018 beispielsweise fördert das AA mit einem Fördervolumen von
derzeit rund 150 Mio. Euro ein Vorhaben von WFP zur Ernährungshilfe für
syrische Flüchtlinge in Jordanien. In diesem wird unter anderem in den
Flüchtlingscamps Azraq und Zaatari die von WFP initiierte „Blockchain for Zero
Hunger“ angewendet. Die Nutzung der „Blockchain“ ermöglicht Begünstigten
die Bezahlung von Waren mit einem Iris-Scan in von WFP unter Vertrag
genommenen Supermärkten und Bäckereien.
17. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Bargeldleistungen zum Anfang der COVID-19-Pandemie in der humanitären Hilfe
weltweit gespielt?
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie hat das AA in Kooperation mit weiteren
Gebern das Papier „Donor Cash Forum: Humanitarian Cash Transfers in the
Response to COVID-19“ veröffentlicht. Es enthält 14 Empfehlungen zur
Vergabe von Geldleistungen für Hilfsorganisationen vor dem Hintergrund der
COVID-19-Pandemie. Dazu gehört auch die Anwendung digitaler Prozesse,
durch die das Übertragungsrisiko reduziert sowie die Auszahlungszyklen und
Transferwerte angepasst werden.
Bargeldleistungen haben auch im Zusammenhang mit der Anknüpfung von
Geldleistungen an soziale Sicherungssysteme an Relevanz gewonnen.
Zahlreiche Regierungen haben in Reaktion auf die Pandemie entsprechende Systeme
aufgebaut oder bestehende Systeme für weitere Zielgruppen erweitert. Dies
bietet Möglichkeiten für Hilfsorganisationen, ihre Programme anzupassen.
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
September 2019 die Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen
Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat (VN = Vereinte Nationen)
angekündigten Schwerpunktsetzung auf die Stärkung des humanitären
Systems, insbesondere die bessere Geltung des humanitären Völkerrechts,
der Schutz humanitärer Helfer, die Gewährleistung humanitärer Zugänge
sowie ein besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten
Konflikten erfüllt?
In den Themenbereichen Stärkung des humanitären Systems, bessere Geltung
des humanitären Völkerrechts, Schutz humanitärer Helfer, Gewährleistung
humanitärer Zugänge sowie besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten
Konflikten wurden seit September 2019 folgende Maßnahmen durchgeführt:
• September 2019, New York: gemeinsam mit Frankreich Start des
„Humanitarian Call for Action“ zur Stärkung des Respekts für humanitäres
Völkerrecht und für die humanitären Prinzipien und zur Wahrung des humanitären
Raums
• November 2019, Berlin: Konferenz ”Strengthening the Capabilities of
Humanitarian Organizations to Negotiate on the Frontlines“
• Februar 2020, Genf: Folgeveranstaltung zum „Humanitarian Call for
Action“ mit dem Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas und seinem
französischen Amtskollegen Außenminister Jean-Yves Le Drian
• Juli 2020, Brüssel: Unter deutschem Vorsitz und auf deutsche Initiative
hochrangige Befassung der humanitären EU-Ratsarbeitsgruppe
„Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“ (COHAFA) zum Umgang mit
Einschränkungen des humanitären Raums durch Corona-Schutzmaßnahmen
• September 2020, Brüssel: Unter deutschem Vorsitz und auf deutsche
Initiative gemeinsame Befassung der EU-Ratsarbeitsgruppen COHAFA und CO-
TER zu den Auswirkungen von Anti-Terrormaßnahmen und
Sanktionsregimen auf die humanitäre Hilfe
• Von Januar bis August 2020, Bamako/Mali: Förderung der Ausbildung – in
den Bereichen Menschenrechte, Schutz von Kindern und Schutz von
Zivilbevölkerung – im Rahmen von Trainings für westafrikanische
Sicherheitskräfte zur Vorbereitung auf Einsätze in Missionen der Afrikanischen Union
(AU), der VN und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECO-
WAS) an der „École de Maintien de la Paix“ (EMP) (derzeit ausgesetzt)
• Von Dezember 2019 bis voraussichtlich Dezember 2021: Schulungen und
Sensibilisierungskampagnen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts
für staatliche Streitkräfte, nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft
in der Ukraine über die Nichtregierungsorganisation „Geneva Call“.
19. Inwieweit wurde nach Ansicht der Bundesregierung die Stärkung des
humanitären Systems im Rahmen des Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat im
Juli 2020 vorangebracht?
Die Bundesregierung hat sich während des Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat im
Juli 2020 für humanitäre Belange eingesetzt und damit das VN-koordinierte
internationale humanitäre System unterstützt. Besonderes Augenmerk lag auf den
anspruchsvollen Verhandlungen der Resolution 2533. Dank intensiver
deutscher Bemühungen als Ko-Federführer und mit Unterstützung der europäischen
Partner konnte mit Verabschiedung der Resolution am 11. Juli 2020 die
grenzüberschreitende humanitäre Hilfe nach Syrien erfolgreich um ein Jahr
verlängert werden, die Schließung eines zweiten Grenzübergangs konnte jedoch
leider nicht verhindert werden. Durch die Verlängerung wurden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das internationale humanitäre System weiterhin
humanitäre Hilfe im Norden Syriens leisten kann.
Am 14. Juli wurde außerdem mit deutscher Unterstützung die Resolution 2525
zum Thema „Jugend, Frieden und Sicherheit“ verabschiedet. Die Resolution
stärkt den Schutz und die Rechte von jungen Menschen in Konfliktsituationen,
besonders aber ihre Mitwirkung und Einbeziehung in alle Phasen von
Friedensprozessen und auch in Maßnahmen der humanitären Hilfe.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Dominikanischen
Republik am 29. Juli eine Veranstaltung zur „Unterstützung Venezuelas bei der
Bewältigung eines humanitären Notstands inmitten der COVID-19-Pandemie“
ausgerichtet. Weitere humanitäre Notlagen wurden bei Sicherheitsratssitzungen
zur Situation in Jemen am 15. und 28. Juli sowie zur Situation in Syrien am 14.
und 29. Juli thematisiert. Am 27. Juli wurde ein Pressestatement des
Sicherheitsrats veröffentlicht, das die Tötung humanitärer Helfer in Nigeria verurteilt.
20. Wie setzt die Bundesregierung ihre Initiative „safeguarding humanitarian
space“ im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat um?
Welche Erfolge konnten durch diese Initiativen erzielt werden?
Zur ersten Frage wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Bis September 2020 haben sich 46 Staaten dem „Humanitarian Call for Action“
zur Stärkung des Respekts für humanitäres Völkerrecht und für die
humanitären Prinzipien und zur Wahrung des humanitären Raums angeschlossen. Die
Bundesregierung ist mit Frankreich zu der Frage in Kontakt, wie diese
Initiative weiter unterstützt und umgesetzt werden kann. Die Partner „Centre of
Competence on Humanitarian Negotiations” und „Geneva Call“ haben durch ihre
Arbeit dazu beigetragen, dass humanitäre Akteure vor allem in
Konfliktregionen weiter Zugang zu Bedürftigen haben und auch dort wichtige
Präventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der humanitären Folgen der
COVID-19-Pandemie durchführen können.
21. Wie war die Logistik der deutschen humanitären Hilfe durch die CO-
VID-19-Pandemie betroffen, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Herausforderungen zu überwinden?
Das internationale humanitäre System war seit Beginn der COVID-19-
Pandemie präzedenzlosen logistischen Einschränkungen unterworfen, insbesondere
durch Grenzschließungen, Einstellung des Luftverkehrs und unterbrochenen
Lieferketten. Gleichzeitig führten die COVID-19-bedingten Mehrbedarfe zu
Teuerungen durch verringerte Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen
bei gleichzeitig steigenden Mehrbedarfen an Kapazitäten und Ausrüstung.
Die Bundesregierung hat aus Mitteln des ersten (23. April 2020) und zweiten
(14. Juli 2020) Nachtragshaushalts dem WFP als der für die humanitäre
Logistik federführend zuständigen VN-Organisation im Rahmen des konsolidierten
humanitären COVID-19-Hilfsaufrufs der VN 2020 bisher insgesamt 70 Mio.
EUR für die Aufrechterhaltung logistischer Dienstleistungen bereitgestellt.
Deutschland ist damit größter Geber und hat durch seinen frühen Einsatz der
Mittel einen zentralen Beitrag zur Aufrechterhaltung der humanitären Logistik
geleistet.
Als Teil des „Team Europe“-Ansatzes hat die Kommission der Europäischen
Union am 8. Mai eine humanitäre Luftbrücke („Humanitarian Air Bridge“)
eingerichtet, um in Unterstützung der Arbeit des WFP COVID-19-bedingte
Einschränkungen in der humanitären Logistik auszugleichen. Finanzierung und
Koordination laufen über die Generaldirektion Europäischer
Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO), die die
Bundesregierung durch Informationsvermittlung unterstützt. Insgesamt hat die
Luftbrücke bisher 67 Flüge in 20 Ländern in Afrika, Asien und Amerika
durchgeführt und dabei ca. 1.150 Tonnen medizinische und humanitäre Güter sowie
ca. 1.700 Personen transportiert. Darüber hinaus stellt das AA freie
Transportkapazitäten für humanitäres Personal und Güter auf Rotations- und
Versorgungsflügen für deutsche Auslandsvertretungen zur Verfügung.
22. Was waren die Ergebnisse der Konferenz zu humanitären
Verhandlungen, die im November 2019 mit dem „Centre of Competenece on
Humanitarian Negotiations“ veranstaltet wurde?
Die Veranstaltung „Strengthening the Capabilities of Humanitarian
Organizations to Negotiate on the Frontlines“ begann mit einem High-Level-Panel unter
Beteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, und des Präsidenten
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Peter Maurer. Sie hat
mit einem anderthalbtägigen „professional roundtable“ am 26./27. November
2019 in Berlin rund 140 Teilnehmende aus Wissenschaft und Praxis des
internationalen humanitären Systems zusammengebracht: Leiter von Lern- und
Trainingszentren internationaler humanitärer Organisationen, Vertreter von
Geberländern, politische Entscheidungsträger, erfahrene humanitäre
Verhandlungsführer sowie Vertreter der Wissenschaft. Dies hat dazu beigetragen,
humanitäre Verhandlungskapazitäten zu verbessern, Kenntnisse über
Fortbildungsmöglichkeiten zu vertiefen und informelle Aktionspläne zu erarbeiten.
Ein für 2020 vorgesehener Folgeprozess zur Konferenz musste aufgrund der
COVID-19-Pandemie vorerst ausgesetzt werden. Dem vom AA unterstützten
„Centre of Competence on Humanitarian Negotiation“ ist es seitdem gelungen,
sein Angebot vollständig zu digitalisieren und auch auf das Thema des
Verhandelns humanitären Zugangs unter Pandemieschutzmaßnahmen auszurichten.
23. Ist die Prüfung einer Förderung des „Womenʼs Peace & Humanitarian
Fund“ aus Mitteln des Auswärtigen Amts abgeschlossen?
Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung?
Die Prüfung der Förderung des „Women's Peace & Humanitarian Fund“ ist
abgeschlossen. Seit 2019 hat das AA den Fund mit insgesamt 4 Mio. Euro
unterstützt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]