[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Stefan
Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/22739 –
Zustand und Zukunft des Bahnverkehrs in der Oberpfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Thema Bahn bewegt viele Menschen und die Wirtschaft in unserem Land.
Besonders in der Oberpfalz ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller der Handlungsbedarf groß, wie die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage „Bahn und Bahnhöfe in der Oberpfalz“ auf
Bundestagsdrucksache 19/13877 gezeigt hat. Bei Zugausfällen und der Qualität der
Verbindungen gibt es erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten. Zusagen lokaler
Abgeordneter, die nicht durch konkretes Regierungshandeln hinterlegt sind
(vgl.
https://www.mittelbayerische.de/region/cham/gemeinden/cham/die-erste
n-mittel-fuer-bahnhof-fliessen-22798-art1468067.html) oder ohne konkreten
Zeitplan getätigt werden, befördern die Frustration vieler Menschen über den
Verkehrsträger Bahn zusätzlich. Dazu kommen konkret erlebbare Hindernisse
wie die häufig mangelnde Barrierefreiheit der Bahnhöfe (vgl.
https://www.one
tz.de/oberpfalz/amberg/viele-barrieren-bahnhof-amberg-nur-ueber-regensbur
g-nuernberg-id2877197.html und
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-ober
pfalz/keine-barrierefreiheit-bahnhof-rollstuhlfahrerin-grab-mannes-besuchen-i
d3037971.html). In dieser Gemengelage sind viele Bürgerinnen und Bürger,
aber auch die örtliche Politik z. B. beim Thema Bahnstrom im Rahmen der
Elektrifizierung zwischen Hof und Regensburg den Planungen der Deutschen
Bahn gegenüber teilweise sehr kritisch eingestellt (vgl.
https://www.onetz.de/
oberpfalz/aichazandt-illschwang/demonstration-gegen-geplanten-bahnstromtra
ssenverlauf-elektrifizierung-gegen-natur-id3058468.html und
https://www.one
tz.de/oberpfalz/amberg/landrat-oberbuergermeister-misstrauen-bahn-id304534
6.html).
Auch die Planungen für den Lärmschutz entlang der zu elektrifizierenden
Strecke zwischen Hof und Regensburg sorgen bereits jetzt für Diskussionen
bei den Betroffenen (vgl.
https://www.onetz.de/oberpfalz/nabburg/fuenf-mete
r-hohe-waende-bahn-id3060637.html). Der bereits elektrifizierte Abschnitt
zwischen Regensburg und Obertraubling ist überlastet und stellt eine
überregionale Engstelle dar. Entsprechend erklärt auch die Wirtschaft in der Region
Regensburg die Engstellenbeseitigung zu einem der wichtigsten
Infrastrukturprojekte (vgl.
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachri
chten/das-dritte-gleis-ist-in-weiter-ferne-21179-art1907283.html). Eine
Stärkung des Verkehrsträgers Schiene in der Oberpfalz ist Gegenstand von
Resolutionen sowohl von Wirtschaftskammern als auch aus der Politik (vgl. https://
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24091
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
www.ihk-regensburg.de/meine-ihk/presse/pressemeldungen/flaschenhals-ober
traubling-4830642 und
https://www.onetz.de/deutschland-welt/regensburg/gru
ene-kritisieren-oberpfalz-bahn-abgehaengt-id3040878.html). Entsprechend ist
die Liste für Verbesserungsmöglichkeiten bei der Schiene in der Oberpfalz
lang: von der Elektrifizierung über zusätzliche Bahnhalte, einer besseren
Taktung und zusätzlichen Fernverkehrshalten bis hin zu einer angemessenen
Verbindung nach Tschechien.
Fahrgastzahlen, Pünktlichkeit und Zugausfälle
1. a) Welche sind die zehn größten Bahnhöfe der Oberpfalz, gemessen an
der Zahl der durchschnittlichen täglichen Ein- und Ausstiege, und
wie haben sich die Ein- und Ausstiegszahlen in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Prognose gibt es für die durchschnittlichen täglichen Ein-
und Ausstiege dieser Bahnhöfe bis 2030 (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die zehn größten
Bahnhöfe in der Oberpfalz (in Klammern durchschnittliche Zahl der täglichen Ein-
und Aussteiger): Regensburg Hbf (2019 – rund 20.000; 2009 – 15.500),
Schwandorf (2019 – 5.500: 2009 – 4.800), Neumarkt (Oberpfalz) (2019 –
5.300; 2009 – 4.900), Neukirchen (bei Sulzbach-Rosenberg) (2019 – 3.700;
2009 – 2.800), Weiden (Oberpfalz) (2019 – 3.400; 2009 – 3.200), Amberg
(2019 – 2.100; 2009 – 2.400, Tendenz aktuell wieder steigend), Cham
(Oberpfalz) (2019 – 1.800; 2009 – 2.300, Tendenz aktuell wieder steigend), Pasberg
(2019 – 1.600; 2009 – 2.500), Postbauer-Heng (2019 – 1.300; 2009 – 900) und
Eggmühl (2019 – 1.200; 2009 -900).
Eine Prognose zur Entwicklung der Fahrgastzahlen bis 2030 ist der DB AG
nicht möglich.
2. a) Welche sind die zehn Bahnhöfe der Oberpfalz, an denen die meisten
Züge im Personenverkehr pro Tag halten, und wie viele Züge sind
das jeweils?
b) Welche Prognose gibt es für die Zahl der Zughalte im
Personenverkehr dieser Bahnhöfe bis 2030?
Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind die zehn Bahnhöfe mit den meisten Zughalten
in der Oberpfalz (in Klammern Anzahl der durchschnittlichen täglichen Halte):
Regensburg Hbf (281), Schwandorf (180), Weiden (Oberpfalz) (145),
Regensburg-Prüfening (109), Obertraubling (100), Neumarkt (Oberpfalz) (100),
Postbauer-Heng (98), Cham (Oberpfalz) (86), Beratzhausen (78) und Parsberg
(77).
Eine Prognose der Entwicklung der Zughalte bis 2030 ist der DB AG nicht
möglich.
3. Wie hat sich die Pünktlichkeit der Fernverkehrsverbindungen am
Hauptbahnhof Regensburg nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Hauptursachen der
Verspätungen aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG betrug im Zeitraum von 2015 bis Ende September
2020 die Pünktlichkeit der von DB Fernverkehr AG betriebenen Züge am
Hauptbahnhof Regensburg durchschnittlich 73,4 Prozent. Während die
Pünktlichkeitswerte zwischen 2015 und 2017 konstant waren, ist die Pünktlichkeit
nach einem zwischenzeitlichen Rückgang im Jahr 2018 seither kontinuierlich
um insgesamt 16 Prozentpunkte von 61,4 auf 77,4 Prozent gestiegen. Zu den
Hauptgründen der Verspätungen zählen die starke Streckenauslastung,
technische Störungen an Fahrzeugen, infrastrukturelle Gründe und externe Gründe
(z. B. Witterung oder Personenunfälle).
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrgastzahlen
im Fernverkehr am Hauptbahnhof in Regensburg in den vergangenen
fünf Jahren entwickelt?
Nach Auskunft der DB AG sind die Fahrgastzahlen im Fernverkehr am
Hauptbahnhof Regensburg zwischen 2014 und 2019 um 20 Prozent gestiegen. Für
2020 liegen der DB Fernverkehr AG noch keine Daten vor.
5. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahlen der
Zugausfälle und Verspätungen an den Bahnhöfen in Regensburg, Schwandorf,
Weiden, Amberg, Neumarkt und Cham entwickelt (bitte nach Strecken,
Name des Zugbetreibers, Hauptursachen der Zugausfälle und
Gesamtkilometerzahl der jeweiligen Netze aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG stehen für die DB Fernverkehr AG die Daten erst
seit 2018 zur Verfügung. Im Zeitraum von Januar 2018 bis September 2020
sind in Regensburg und Neumarkt insgesamt 0,7 Prozent der Züge ohne Ersatz
ausgefallen. Die Ausfälle sind sowohl auf externe Gründe (z. B. Stürme,
Schnee oder Personenunfälle) als auch auf technische und betriebliche Gründe
zurückzuführen.
Im Zeitraum von 2015 bis 2020 betrug die Pünktlichkeit im Fernverkehr in
Regensburg und Neumarkt durchschnittlich 74,3 Prozent. Seit 2018 ist die
Pünktlichkeit um ca. 14 Prozentpunkte von 63,1 auf 77,3 Prozent gestiegen.
Für den Nahverkehr können zur Pünktlichkeit und dem Ausfall von Zügen nur
Aussagen für die durch die DB Regio AG betriebenen Netze an den
entsprechenden Bahnhöfen getroffen werden. Dies sind (Kilometerangaben auf Basis
2019):
Teilnetz Neitech Nordbayern mit rund 5,4 Millionen Zugkilometern pro Jahr
Teilnetz S-Bahn Nürnberg mit rund 6,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr
Teilnetz ÜFEX mit rund 1,2 Millionen Zugkilometern pro Jahr
Übrige Teilnetze VB Oberbayern mit rund 2 Millionen Zugkilometern pro Jahr
Pünktlichkeit DB Regio AG nach Bahnhöfen:
Bahnhof/Teilnetz 2015 2016 2017 2018 2019
Regensburg Hbf 84,7 % 88,3 % 88,1 % 90,4 % 89,4 %
Schwandorf 88,5 % 91,5 % 94,2 % 93,1 % 94,6 %
Weiden (Oberpfalz) 92,2 % 94,3 % 92,6 % 96,4 % 97,3 %
Amberg 90,5 % 92,9 % 94,2 % 93,1 % 94,3 %
Neumarkt (Oberpfalz) 93,5 % 94,3 % 92,7 % 94,3 % 93,7 %
Cham (Oberpfalz) 89,7 % 93,9 % 95,0 % 91,9 % 95,0 %
Ausfallquote DB Regio AG nach Bahnhöfen (diese Daten liegen erst seit 2018
vor):
Bahnhof/Teilnetz 2018 2019
Regensburg Hbf 0,5 % 0,4 %
Schwandorf 0,3 % 0,3 %
Weiden (Oberpfalz) 0,3 % 0,4 %
Amberg 0,3 % 0,2 %
Neumarkt (Oberpfalz) 0,5 % 0,3 %
Cham (Oberpfalz) 0,2 % 0,8 %
Der überwiegende Teil der Ausfallursachen ist auf externe Einflüsse
zurückzuführen. Diese sind Witterung, behördliche Anordnung, Fremdeinwirkung und
gefährliche Ereignisse. Weitere Gründe für Ausfälle sind Fahrzeugstörungen
(auch an anderen Zügen), Störung am Stellwerk, Störung am Signal oder
Störung am Bahnübergang. Im geringen Maße sind einzelne Ausfälle auf Personal
des Eisenbahnverkehrsunternehmens (kurzfristige Krankmeldung oder Personal
nicht verfügbar nach Störung) zurückzuführen.
Elektrifizierung Hof – Obertraubling
6. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Elektrifizierung der Bahnstrecke
Hof – Obertraubling?
Nach Auskunft der DB AG findet im Abschnitt Hof – Marktredwitz aktuell die
Variantenuntersuchung zur Erreichung der verkehrlichen Ziele und der
Lärmvorsorge statt (Fortschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung;
Leistungsphase 3/4).
Der Abschnitt Marktredwitz – Regensburg befindet sich in der
Grundlagenermittlung/Vorplanung (Leistungsphase 1/2).
Im Abschnitt Regensburg Hbf bzw. Regensburg/Ost bis Obertraubling ist die
vorhandene Strecke bereits elektrifiziert. Hier ist der Ausbauschwerpunkt die
Herstellung eines dritten Streckengleises. Der Abschnitt befindet sich in der
Grundlagenermittlung/Vorplanung (Leistungsphase 1/2).
7. Welche zeitliche Beschleunigung erwartet die Bundesregierung für die
Elektrifizierung angesichts der Aufnahme dieses Projekts in die Liste
von Modellprojekten, bei denen der Deutsche Bundestag durch
Maßnahmengesetze Baurecht schaffen kann (bitte nach Jahren und prozentual
zur Gesamtzeit zwischen Planungsauftrag und Realisierung angeben)?
Die Evaluation des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes erfolgt sechs Jahre
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
8. Sind die Ziele des Deutschlandtaktes bereits in den Planungen für die
Elektrifizierung enthalten?
Falls nein, inwiefern können die Vorgaben des Deutschlandtaktes zu
Verzögerungen bei der Planung führen?
Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltene Elektrifizierung des
Abschnitts Nürnberg – Hof der Franken-Sachsen-Magistrale ist im
Deutschlandtakt vorausgesetzt.
9. a) Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Elektrifizierung der Bahnstrecke
Hof – Obertraubling?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme der
elektrifizierten Strecke unter Idealbedingungen?
c) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der parlamentarischen
Befassung zur Elektrifizierung dieser Strecke, und welche
parlamentarischen Gremien werden voraussichtlich damit befasst sein?
Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Im Abschnitt Hof – Marktredwitz ist die DB Netz AG mit der Leistungsphase
3/4 beauftragt. Die Anträge auf Baurechtsverfahren sollen von der DB Netz AG
in 2022/2023 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Eine
parlamentarische Befassung ist nach § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung bei
neuen Vorhaben durchzuführen. Der Streckenabschnitt ist bereits Bestandteil
des laufenden Projekts Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg – Marktredwitz – Hof/
Grenze D/CZ (– Prag) (Franken-Sachsen-Magistrale), sodass keine
parlamentarischen Befassung durchzuführen ist.
Im Abschnitt Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling ist die DB Netz AG
mit der Leistungsphase 1/2 beauftragt. Diese wird voraussichtlich in 2024
abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 erfolgt die
parlamentarische Befassung des Deutschen Bundestages.
Aufgrund der frühen Leistungsphase des Projekts ist eine Aussage zu
Inbetriebnahmen der elektrifizierten Strecke derzeit konkret nicht möglich.
10. a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der
Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof – Obertraubling, und welche Kosten
gehen dabei auf den Lärmschutz zurück?
b) Ist ein zusätzlicher Erschütterungsschutz nötig, und wenn ja, in
welchem Umfang (Kosten bitte nach Teilabschnitten aufschlüsseln)?
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtkosten der ABS Hof – Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling
(Ostkorridor Süd) werden nach Auskunft der DB AG gemäß
Bundesverkehrswegeplan 2030 mit 790,2 Mio. Euro bewertet.
Ein detailliertes Erschütterungsgutachten wird im Rahmen der
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erarbeitet.
11. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorziehen der Schaffung der
Barrierefreiheit im Rahmen der Elektrifizierung möglich?
Sobald belastbare Planungen, einschließlich Baurecht zur Elektrifizierung und
eine gesicherte Finanzierung zur Schaffung der Barrierefreiheit vorliegen, wäre
dies nach Auskunft der DB AG möglich.
12. Für welche Bahnhöfe entlang der zu elektrifizierenden Strecke Hof –
Obertraubling ist die Schaffung der Barrierefreiheit vorgesehen, und für
welche Bahnhöfe beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung der
Barrierefreiheit vorzuziehen (bitte aufschlüsseln)?
Zu folgenden Bahnhöfen in der Oberpfalz wird nach Auskunft der DB AG der
barrierefreie Ausbau planerisch untersucht: Altenstadt (Waldnaab), Irrenlohe,
Luhe, Luhe-Wildenau, Nabburg, Obertraubling, Regenstauf, Schwandorf,
Weiden (Oberpfalz), Wernberg, Wiesau (Oberpfalz) und Windieschenbach.
13. a) Inwiefern ist es richtig, dass die höhengleichen Bahnsteige in
Irrenlohe, Wernberg, Schwarzenfeld und Nabburg beseitigt und die dortigen
Stationen barrierefrei ausgebaut werden (vgl.
https://www.onetz.de/o
berpfalz/neustadt-waldnaab/neustadt-traeumt-bahnhalt-id305627
9.html)?
b) Falls ja, mit welchem zeitlichen Horizont sollen diese Maßnahmen
umgesetzt werden?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Möglichkeiten zur Beseitigung höhengleicher Bahnsteigzugänge werden
nach Auskunft der DB AG untersucht. Zum Bahnhof Wernberg erfolgt aktuell
die Entwurf-/Genehmigungsplanung. Die Stationen Irrenhohe und Nabburg
befinden sich in der Vorplanung. Im Ergebnis der Planungen ist über das weitere
Vorgehen zu befinden. Zum Bahnhof Schwarzenfeld wird auf die Antwort zu
Frage 35 verwiesen.
14. a) Auf wie vielen Kilometern Länge rechnet die Bundesregierung an
der elektrifizierten Strecke Hof – Obertraubling mit
Lärmschutzwänden, und gibt es konkrete Überlegungen zur Höhe oder Bauart der
Lärmschutzwände?
b) Welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung für den
Lärmschutz in Nabburg (vgl.
https://www.onetz.de/oberpfalz/nabburg/nab
burger-mauer-zulassen-id3061146.html)?
c) Bestehen beim Lärmschutz auf dem Abschnitt zwischen Regensburg
und Obertraubling derzeit noch Lücken, und wenn ja, ist eine
Schließung dieser Lücken beabsichtigt?
Die Fragen 14a bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit liegt nach Auskunft der DB AG noch kein detailliertes Schallgutachten
vor. Es werden nach ersten Abschätzungen voraussichtlich über 100 km
Lärmschutzwandlänge an der Strecke Hof – Obertraubling zu planen sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15345 verwiesen.
Die DB Netz AG untersucht in Nabburg verschiedene Varianten des
Lärmschutzes. Konkrete Ergebnisse liegen erst nach Abschluss der Vorplanung vor.
Die DB Netz AG prüft in schutzbedürftigen Bereichen den Einsatz von
Lärmschutzwänden.
15. Sind entlang der Strecke Hof – Regensburg Neutrassierungen geplant,
und wenn ja, warum (bitte aufschlüsseln)?
Falls ja, in welchen Abschnitten?
Die DB Netz AG legt den Planungen das Betriebsprogramm zugrunde und
prüft, ob es vereinzelter Optimierungen der Trassenführung bedarf. Ergebnisse
liegen mit Ende der Vorplanung vor.
16. a) Wie wird sich nach erfolgter Elektrifizierung die Gesamtfahrzeit auf
der Strecke München – Dresden verändern?
b) Wie wird sich die Fahrzeit auf der den Teilstrecken München –
Regensburg, Regensburg – Hof und Hof – Dresden jeweils verändern?
c) In welchem Takt wird diese Strecke bedient werden, und mit
welchen Zügen (bitte aufschlüsseln)?
d) Gibt es Planungen, diese Verbindung über Dresden hinaus zu
verlängern, und wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
Die Fragen 16a bis 16d werden gemeinsam beantwortet.
Der Deutschlandtakt sieht auf der Strecke Dresden – Hof – Regensburg –
München nach erfolgter Elektrifizierung eine Direktverbindung mit einer Fahrzeit
von 5:51 Stunden vor. Heute benötigt man auf derselben Strecke mit
Umsteigen in Hof 6:26 Stunden.
Die Fahrzeit auf der Strecke Regensburg – München wird sich von 1:25
Stunden auf 1:18 Stunden verkürzen, die Fahrzeit auf der Strecke Regensburg – Hof
von 2:06 Stunden auf 1:46 Stunden. Die Fahrzeit von Dresden nach Hof bleibt
mit 2:39 Stunden gleich.
Nach Fertigstellung der Elektrifizierung des Teilstücks Regensburg – Hof sehen
nach Auskunft der DB AG die Planungen der DB Fernverkehr AG einen
Zweistundentakt vor. Dieser soll nach Auskunft der DB AG gegebenenfalls durch
eine Verlängerung der jetzigen IC-Linie Warnemünde – Berlin – Dresden bis
nach München bedient werden.
17. Wie viele Bahnübergänge gibt es an der Strecke zwischen Hof und
Obertraubling, und welche dieser Bahnübergänge sollen durch
Straßenüberführungen oder Straßenunterführungen ersetzt werden (bitte
aufschlüsseln)?
Im Abschnitt Hof – Marktredwitz existieren nach Auskunft der DB AG im
Bestand drei Bahnübergänge. Bei zwei Bahnübergängen haben die Kommunen als
Straßenbaulastträger die Auflösung und den Ersatz der Bahnübergänge
gefordert. Ein Bahnübergang soll durch eine Wegeanbindung an eine benachbarte
Straßenüberführung in km 83,754 und ein Bahnübergang durch den Neubau
einer Straßenüberführung in km 74,239 ersetzt werden. Nach aktuellem
Planungsstand verbleibt nach dem Projekt ein Bahnübergang in km 70,909 im
Streckenabschnitt.
Im Abschnitt Marktredwitz – Regensburg existieren nach Auskunft der DB AG
28 Bahnübergänge. Bei zwei Bahnübergängen gibt es Bestrebungen der
Straßenbaulastträger zu höhenfreien Lösungen, davon eine Straßenüberführung bei
Wiesau für den Bahnübergang in km 30,515 und eine Eisenbahnüberführung in
Nabburg für den Bahnübergang in km 58,861. Alle weiteren Bahnübergänge
müssen bei den Planungen zur Elektrifizierung betrachtet höhenfreie Lösungen
geprüfen werden.
Im Abschnitt Regensburg Hbf – Obertraubling sind keine Bahnübergänge
vorhanden.
18. Welche Halte auf der Strecke Obertraubling – Hof sollen im Rahmen der
Elektrifizierung zu Fernverkehrshalten ertüchtigt werden, und wie viele
Bahnsteige sollen dabei fernverkehrstauglich gemacht werden?
Derzeit untersucht die DB Netz AG den Ausbau der folgenden Stationen für
den Fernverkehr: Regensburg, Regenstauf, Schwandorf, Weiden, Wiesau,
Marktredwitz sowie Hof Hbf.
19. Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Bewertung
klimaneutraler Alternativen zu Dieseltriebzügen“ des Verbands der
Elektrotechnik (vgl.
https://www.vde.com/resource/blob/1979350/95fc2c7b41e7
ac076be17a955dc56e40/studie-klimaneutrale-alternative-zu-dieseltriebzu
egen-data.pdf), wonach unter bestimmten Voraussetzungen
batteriegetriebene Züge ähnlich wirtschaftlich wie Triebzüge mit Energie aus
Oberleitung seien, und wenn ja, inwiefern?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nachvollziehbar, dass
batteriegetriebene Triebfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen ähnlich
wirtschaftlich sein können, wie Fahrzeuge, die ausschließlich durch Oberleitungen mit
Energie versorgt werden. Welches Antriebskonzept wirtschaftlicher ist, muss
für jeden Anwendungsfall unter Beachtung der topographischen und
betrieblichen Anforderungen ermittelt werden.
20. Gibt es angesichts der beabsichtigten Antriebswende auf der Schiene ein
verbindliches Enddatum zur Anschaffung neuer Dieseltriebzüge?
Um die Mobilität in Deutschland attraktiver und klimafreundlicher zu
gestalten, wurde im Koalitionsvertrag eine deutliche Steigerung der Elektrifizierung
des deutschen Eisenbahnnetzes vereinbart. Auf Strecken, die nicht elektrifiziert
werden, setzt der Bund auf die Förderung umweltfreundlicher Antriebe.
Geplante Bahnstromversorgung zur Elektrifizierung Hof – Obertraubling
21. Ist es richtig, dass, wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt
ist, von Seiten der Bundesregierung ein Planungsauftrag für die
Bahnstromtrasse im Rahmen der Elektrifizierung der Bahnlinie Obertraubling
– Hof vergeben wurde und nicht als Bahnstromversorgung der
Elektrifizierung, bzw. eines elektrischen Antriebs der Schienenfahrzeuge, sodass
alternative Technologien im Rahmen der Planung geprüft werden
würden?
22. Wird im Rahmen der Planung auch über alternative Technologien zur
Bahnstromversorgung durch zusätzliche Leitungen im Rahmen der
Elektrifizierung nachgedacht?
Wenn ja, über welche?
Wenn nein, warum nicht?
23. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung für die
Elektrifizierung der Bahnstrecke Obertraubling – Hof eine zusätzliche
Bahnstromversorgung von Westen (Einspeisepunkt Irrenlohe) erforderlich?
Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof – Regensburg.
Dazu gehört auch eine leistungsfähige Versorgung der Bahnstrecken mit
Bahnstrom. Im Rahmen der Planung wird nach Auskunft der DB AG geprüft, ob an
einzelnen Standorten eine kombinierte Einspeisung aus dem öffentlichen Netz
möglich und sinnvoll ist.
Zur ausfallsicheren und zuverlässigen Versorgung von Bahnstrecken mit Strom
besteht das gesamte deutsche Bahnstromnetz aus Ringstrukturen. Auch für
Nordostbayern soll ein Ringschluss hergestellt und der Einspeisepunkt
Irrenlohe aus dem Süden und vom Westen ausgehend redundant versorgt werden.
24. Inwiefern ist für den Oberleitungsbau der Bahnstrecke Obertraubling –
Regensburg eine Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz möglich,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bahnstrecke Obertraubling – Regensburg ist nach Auskunft der DB AG
bereits elektrifiziert und wird vom Unterwerk Burgweinting aus mit Strom
versorgt.
25. Inwiefern ist die Argumentation der Bürgerinitiative „Bahnstrom – So
nicht!“ nach Auffassung der Bundesregierung plausibel, dass auch beim
Ausbau der Strecke Lindau – München (ABS 48) statt einer neuen
Bahnstromleitung Strom aus dem öffentlichen Netz in Bahnstrom
umgewandelt wird und dies deshalb auch hinsichtlich der Elektrifizierung in
Ostbayern umgesetzt werden solle?
Nach Auskunft der DB AG besteht die Bahnstromversorgung der ABS
München – Lindau aus einem Autotransformersystem mit einem dezentralen
Umrichter. Dieses System ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.
Nach Auskunft der DB Netz AG ist es insbesondere für die Überbrückung
kleinerer Versorgungslücken im Netz zwischen bestehenden starken
Knotenpunkten oder an Grenzstrecken ohne weitere Ausbauperspektiven geeignet. Für die
Strecke im Allgäu existieren bereits leistungsfähige Unterwerke in München
und Geltendorf, die einen Großteil der Strecke in Richtung österreichische
Grenze versorgen können. Die dazwischen bestehende verhältnismäßig kleine
Lücke konnte überbrückt werden.
Die Strecke München – Lindau ist zudem eingleisig und weist eine deutlich
geringere Kapazität aus. In Nordostbayern soll eine ganze Metropolregion mit ca.
fünfhundert Kilometern Bahnstrecken elektrifiziert werden. Eine Adaption der
Lösung aus dem Allgäu kann die Anforderungen für die geplanten
Streckenelektrifizierungen in Nordostbayern scheidet daher aus.
26. Inwiefern ist die Argumentation der Bürgerinitiative „Bahnstrom – So
nicht!“ nach Auffassung der Bundesregierung plausibel, dass für die
geplante Bahnstromversorgung zur Elektrifizierung der Bahnstrecke
Obertraubling – Hof eine Bündelung der Bahnstromleitung mi dem
bestehenden Hochspannungsnetz geprüft werden solle?
Eine räumliche Bündelung der Bahnstromleitung mit anderen Stromleitungen
ist nach Auskunft der DB AG an vielen Stellen im Leitungsentwurf bereits
vorgesehen. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sind seit Juni 2020
die Bürger sowie Träger öffentlicher Belange aus der Region aufgerufen,
weitere Vorschläge zum Trassenführungsverlauf zu machen. Dabei wurden an
einzelnen Stellen ergänzende Bündelungen vorgeschlagen, die im nächsten Schritt
durch die DB Netz AG zu prüfen sind.
27. Ist der geplante Bahnstromausbau im Rahmen der Elektrifizierung der
Bahnstrecke – Obertraubling auch ausreichend, um zusätzlich
a) die geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Schwandorf – Cham –
Furth i. W. – Staatsgrenze D/CZ bewerkstelligen zu können,
b) die geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Nürnberg – Amberg –
Schwandorf bewerkstelligen zu können?
28. Werden die beiden benannten Elektrifizierungen im Rahmen der
geplanten Bahnstromversorgung für die Bahnstrecke Obertraubling –
Regensburg mitgedacht, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 27 bis 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Konzept zur Bahnstromversorgung von Nordostbayern ist nach Auskunft
der DB AG kompatibel für weitere Elektrifizierung in der Region. Für die
Strecke Nürnberg – Amberg – Schwandorf wird ein Grundversorgungsbedarf durch
die parallelen Projekte bereitgestellt, so dass zusätzlich erforderliche
Einspeisepunkte mit relativ wenig Aufwand ergänzt werden können. Die Strecke
Schwandorf – Furth im Wald partizipiert ebenfalls von der perspektivisch
vorhandenen Einspeisung in Schwandorf. Die weiteren Versorgungspunkte müssen
nur noch in Richtung Grenze Tschechische Republik geplant werden, ohne
Änderungen im Bestand durchzuführen.
29. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Vorschlag des Amberger
Oberbürgermeisters Michael Cerny, den Bahnstrom im Stadtgebiet
von Amberg auf eigenem Gelände der Bahn zu führen (vgl.
https://w
ww.onetz.de/oberpfalz/gailoh-amberg/bahnstrom-trasse-gegenwind-
gailoh-id3056214.html)?
b) Ist dieser Vorschlag Gegenstand der Untersuchungen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. mit welchem Zeithorizont ist
mit einem Ergebnis zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
30. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Positionspapier von Landrat Richard Reisinger, zwei Abgeordneten,
Oberbürgermeister Michael Cerny und weiterer Bürgermeister der von der
Bahnstromtrasse betroffenen Gemeinden im Landkreis Amberg-
Sulzbach (vgl.
https://www.ostbayern-kurier.de/bahnstromtrasse-posi
tionspapier-der-buergermeister-und-des-landrats-im-kreis-amberg-su
lzbach.html), das zum Ausdruck bringt, dass kein Bahnstromnetz als
Sicherheitsreserve durch die betroffenen Gemeinden geduldet werde?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung im Gespräch mit den
Verfasserinnen und Verfassern des Positionspapiers?
Die Fragen 29 bis 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Verlauf der Bahnstromleitung mit der Bahnstrecke ist nach Auskunft der
DB AG ein Vorschlag, der im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
eingebracht wurde. Diese Variante hat die DB Netz AG in die Variantenprüfung
aufgenommen. Sie wird auch Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sein.
Engstellenbeseitigung Regensburg – Obertraubling
31. a) Teilt die Bundesregierung die in der Resolution „Optimierung der
Schienenachse Main-Donau im Zuge des Deutschlandtaktes 2030“
(vgl.
https://www.ihk-regensburg.de/blueprint/servlet/resource/blob/
4830648/c6a54ed714c3b13fa87c7f33920ef41f/resolution-optimierun
g-der-schienenachse-main-donau-im-zuge-des-deutschland-taktes-20
30--data.pdf) geäußerte Auffassung von Industrie- und
Handelskammern, wonach hinreichende Infrastrukturkapazitäten für ein
durchgehendes Schienengüterverkehrssystem zur Bewältigung des
steigenden Güterverkehrsaufkommens zu schaffen seien?
Wenn ja, mit welcher Konsequenz?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Beseitigung der Engstelle
zwischen Regensburg und Obertraubling?
c) Mit welchem zeitlichen Horizont und mit welchen Maßnahmen
rechnet die Bundesregierung bei der Beseitigung der Engstelle
Obertraubling?
Die Fragen 31a bis 31c werden gemeinsam beantwortet.
Mit den Maßnahmen des Deutschlandtakts wird ein deutliches Wachstum des
Schienengüterverkehrs (SGV) ermöglicht.
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die Engstelle zwischen Regensburg
und Obertraubling und die Engstelle Obertraubling in der Vorplanung.
Maßnahmenbestandteil der derzeitigen Planung zur Beseitigung der Engstelle
Obertraubling ist ein Überwerfungsbauwerk zur höhenfreien Überführung von
Gleisen. Eine Angabe der Inbetriebnahmetermine kann aufgrund des frühen
Planungsstands nicht erfolgen.
32. a) Inwiefern ist nach Abschluss der Vorplanung eine Entkopplung der
weiteren Planung der Engstellenbeseitigung zwischen Regensburg –
Obertraubling und der Elektrifizierung und Engstellenbeseitigung
Hof – Regensburg vorgesehen?
b) Inwiefern ist nach Abschluss der Vorplanung eine Entkopplung von
Engstellenbeseitigung und Schaffung der Barrierefreiheit am
Bahnhof Obertraubling vorgesehen?
Die Fragen 32a und 32b werden gemeinsam beantwortet.
Die Planungsabschnitte Hof – Regensburg und Regensburg – Obertraubling
sind nach Auskunft der DB AG planerisch sowie zeitlich trennbar. Auch bei
alleiniger Realisierung haben sie eine positive verkehrliche Wirkung. Eine
Entscheidung kann erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.
Die Schaffung der Barrierefreiheit an der Verkehrsstation Obertraubling ist im
Zusammenhang mit der Anpassung der Gleis- und Bahnsteiginfrastruktur
vorgesehen. Sollten die bestehenden Anlagen der Verkehrsstation nicht erhalten
werden können, ist eine Erneuerung im Zuge der Realisierung des
Streckenausbaus erforderlich.
33. Sind die Vorgaben des Deutschlandtaktes bereits in den Planungen zur
Beseitigung der Engstelle zwischen Regensburg und Obertraubling
enthalten?
Falls nein, inwiefern können die Ziele des Deutschlandtaktes zu
Verzögerungen führen?
Dies wird in den laufenden planungsbegleitenden Gesprächen geprüft.
Verzögerungen werden nicht erwartet.
Barrierefreiheit
34. Für welche Bahnhöfe in der Oberpfalz findet eine Planung der
Barrierefreiheit derzeit statt, und für welche Bahnhöfe ist dies vorgesehen (bitte
aufschlüsseln?
Nach Auskunft der DB AG findet für nachfolgende Bahnhöfe derzeit eine
Planung zur Barrierefreiheit statt beziehungsweise ist vorgesehen: Altenstadt
(Waldnaab), Amber, Cham (Oberpfalz), Irrenlohe, Luhe, Luhe-Wildenau,
Nabburg, Obertraubling, Regenstauf, Schwandorf, Weiden (Oberpfalz), Wernberg,
Wiesau (Oberpfalz), Windieschenbach, Furth im Wald, Schwarzenfeld
(Oberpfalz) und Sünching.
35. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Schaffung der
Barrierefreiheit dieser Bahnhöfe unter Idealbedingungen?
Eine konkrete Umsetzung ist nach Auskunft der DB AG für die Stationen Furth
im Wald (2021), Schwarzenfeld (Oberpfalz) (2022) und Sünching (2023)
geplant. Für die übrigen Stationen kann seitens der DB AG aktuell kein konkreter
Zeithorizont genannt werden.
36. a) Inwiefern trifft es zu, dass der Bahnhof Cham mit der Hochstufung
der Metropolenbahn im Bundesverkehrswegeplan barrierefrei
ausgebaut wird (vgl.
http://www.holmeier.de/news-berlin/metropolenbahn-
im-vordringlichen-bedarf-des-bvwp.html)?
b) Inwiefern kann hierzu schon eine Aussage getroffen werden
angesichts der Tatsache, dass der Planungsauftrag für die Metropolenbahn
noch nicht vergeben ist?
c) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Schaffung
der Barrierefreiheit am Bahnhof Cham?
d) Inwiefern ist eine Barrierebefreiung des Bahnhofs Cham auch
unabhängig von den Planungen der Metropolenbahn angedacht?
Die Fragen 36a bis 36d werden gemeinsam beantwortet.
Der Freistaat Bayern hat die DB Station&Service AG gebeten, Planungen für
den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Cham zunächst – ungeachtet der
Aufnahme der Strecke Schwandorf – Furth im Wald, in den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) – vorzunehmen. Dazu wird nach Auskunft der DB AG derzeit
ein Planungsvertrag verhandelt.
37. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Schaffung der
Barrierefreiheit am Bahnhof Parsberg (vgl.
https://www.nordbayern.de/region/ne
umarkt/bahnhof-parsberg-barrierefreier-ausbau-ruckt-naher-1.9938439),
und wie ist der aktuelle Stand der Planung, und welcher Zeitplan wird
verfolgt?
Nach Auskunft der DB AG befindet sich der Bahnhof Parsberg auf der
Vorschlagliste des Freistaats Bayern zur Förderinitiative zur
Attraktivitätssteigerung und weitreichenden Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB) Säule II
(Bahnhöfe zwischen 1.000 und 4.000 Ein- und Aussteiger). Eine abschließende
Festlegung zur Platzierung der Maßnahmen in diesem Programm ist noch nicht
erfolgt.
38. a) Wie viele Menschen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung den
Bahnhof Regensburg-Prüfening täglich?
b) Gibt es konkrete Pläne, den Bahnhof barrierefrei auf allen Gleisen
auszubauen?
c) Aus welchen Gründen wird aktuell nur das Bahngleis 3 barrierefrei
ausgebaut und nicht auch das nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller stärker frequentierte Gleis 2?
d) Wie hoch sind die Kosten des aktuellen Ausbaus am Bahngleis 3,
und wie hoch wären die Kosten für entsprechende Aufzugbauten an
Gleis 1 und 2?
Die Fragen 38a bis 38d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird der Bahnhof Regensburg-Prüfening von ca.
1.100 Ein- und Aussteigern täglich frequentiert. Konkrete Ausbaupläne liegen
nicht vor. Derzeit wird eine Eisenbahnüberführung gebaut, durch die ein
höhengleicher Fußgängerüberweg, der nur mit Umlaufsperre gesichert ist, auf dem
Gleis Regensburg – Ingolstadt aufgelassen werden kann. Nach Auskunft der
DB AG dient dies aber nicht der Herstellung der Barrierefreiheit des
Bahnsteigs Gleis 3.
39. Steht die Bundesregierung bzw. die Deutschen Bahn in Kontakt mit der
Stadt Regensburg, um neben der Barrierebefreiung des Bahnhofs auch
eine barrierefreie Verbindung zwischen der Prüfeninger Schlossstraße
und der Prüfeninger Straße über das Bahnhofsgelände Prüfening zu
ermöglichen?
a) Wenn ja, inwiefern sieht die Bundesregierung eine Chance, eine
entsprechende Verbindung herzustellen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 39 bis 39b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu besteht kein Kontakt zwischen der DB AG und der Stadt Regensburg
oder der Bundesregierung mit der Stadt. Es handelt sich hier um städtebauliche
Aspekte.
40. a) Welche Bahnhofsgebäude in der Oberpfalz sind im Eigentum der
Deutschen Bahn AG?
b) Welche Bahnhofsgebäude wurden in den vergangenen fünf Jahren
veräußert, und welche Bahnhofsgebäude sind in privater Hand?
c) An welchen Bahnhöfen in der Oberpfalz ist ein Bahnschalter
verfügbar, an welchen Bahnhöfen gibt es öffentlich zugängliche Toiletten,
im Winter einen beheizten Wartebereich, und an welchen Bahnhöfen
befindet sich ein Kiosk, bzw. ein Geschäft für Reisebedarf?
d) An welchen Bahnhöfen in der Oberpfalz wurden entsprechende
Angebote in den vergangenen zehn Jahren neu, bzw. wieder angeboten
oder abgeschafft?
Die Fragen 40a bis 40d werden gemeinsam beantwortet.
Die DB AG hat hierzu einen Tabelle übersandt. Es wird auf die Anlage
verwiesen.
Güterverkehr
41. a) Wie viele Güterzüge befahren die Strecke Hof – Regensburg –
Obertraubling derzeit (bitte nach Abschnitten aufschlüsseln; jeweils samt
Gegenrichtung)?
b) Wie viele dieser Güterzüge haben den Bayernhafen in Regensburg
als Start- oder Zielort?
Die Fragen 41a und 41b werden gemeinsam beantwortet.
Relevanter Knoten für den betrachteten Korridor ist der Knoten Regensburg
(Rbf). Keiner der aus Richtung Hof kommenden/fahrenden Züge hat als Start/
Ziel Bayernhafen. Es handelt sich jeweils um die Anzahl an Zügen pro Tag
(Basis Fahrplan 2021, gemittelte Werte, aufgeteilt in Montag bis Freitag und Sa
+So). Nicht enthalten sind Sonderverkehre. Es gibt momentan und im nächsten
Fahrplan keinen aus Richtung Obertraubling – also aus Richtung Süden
kommenden – Güterzug mit Start/Ziel Bayernhafen.
Abschnitt Hof –
Marktredwitz
Marktredwitz –
Weiden
Weiden –
Irrenlohe
Irrenlohe –
Schwandorf
Schwandorf
– Maxhütte-
H.
Maxhütte-
H. –
Regensburg
Ost/Rbf
Regensburg Ost/
–
Rbf -
Obertraubling
SGV
Nord->Süd
Montag bis
Freitag
6 6 3 7 8 6 69
SGV S->N
Montag bis
Freitag
4 5 3 6 6 5 70
SGV N->S
Sonnabend
und Sonntag
2 3 1 2 3 3 50
SGV S->N
Sonnabend
und Sonntag
2 3 1 1 1 1 43
Die Verbindung nach Obertraubling liegt laut DB Netz AG nicht auf dem
Korridor Hof-Regensburg, sondern ist Bestandteil des Korridors Richtung Passau
bzw. München. Daher wurde dieser Teil nicht berücksichtigt.
42. a) Wie viele Güterzüge befahren derzeit die Strecke Regensburg –
Neumarkt – Nürnberg (bitte nach Abschnitten aufschlüsseln; jeweils samt
Gegenrichtung)?
b) Wie viele dieser Güterzüge haben den Bayernhafen in Regensburg
als Start- oder Zielort?
Die Fragen 42a und 42b werden gemeinsam beantwortet.
Die nachfolgende Tabelle gibt nach Auskunft der DB AG die Anzahl an
Güterzügen pro Tag in den jeweiligen Streckenabschnitten an (Basis Fahrplan 2021,
gemittelte Werte, aufgeteilt in Montag bis Freitag und Sonnabend und Sonntag)
(Basis Fahrplan 2021, gemittelte Werte, aufgeteilt in Montag bis Freitag und
Sonnabend und Sonntag). Nicht enthalten sind Sonderverkehre. Im
Netzfahrplan 2021 verkehren nach aktuellem Stand vier Güterzüge pro Tag, pro
Richtung an Montag bis Freitag von/ab Regensburg Bayernhafen.
Abschnitt
Nürnberg
–
Neumarkt
Neumarkt
–
Parsberg
Parsberg
–
Regensburg
Bbf
Regensburg
Bbf
–
Regensburg
Ost/Rbf
SGV N->S
Montag bis
Freitag
66 65 65 72
SGV S->N
Montag bis
Freitag
69 68 68 76
SGV N->S
Sonnabend und
Sonntag
51 50 50 53
SGV S->N
Sonnabend und
Sonntag
44 42 42 47
43. a) Wie viele Güterzüge sollen die Strecke Hof – Regensburg –
Obertraubling laut den Prognosen im Jahr 2030 planmäßig befahren (bitte
nach Abschnitten aufschlüsseln; jeweils samt Gegenrichtung)?
b) Wie viele dieser Güterzüge sollen den Bayernhafen in Regensburg
als Start- oder Zielort haben?
44. Wie viele Güterzüge sollen die Strecke Hof – Regensburg –
Obertraubling nach Abschluss der Elektrifizierung planmäßig befahren (bitte nach
Abschnitten und beide Richtungen aufschlüsseln; jeweils samt
Gegenrichtung)?
45. a) Wie viele Güterzüge sollen die Strecke Regensburg – Neumarkt –
Nürnberg laut den Prognosen im Jahr 2030 planmäßig befahren (bitte
nach Abschnitten aufschlüsseln; jeweils samt Gegenrichtung)?
b) Wie viele dieser Güterzüge sollen den Bayernhafen in Regensburg
als Start- oder Zielort haben?
46. In welchem Ausmaß erwartet die Bundesregierung durch die
Elektrifizierung der Strecke Hof – Regensburg – Obertraubling eine konkrete
Verlagerung des Güterverkehrs von der Strecke Regensburg – Neumarkt –
Nürnberg (bitte Zugzahlen gemäß der Prognosen angeben)?
Die Fragen 43 bis 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Projektdossiers im Projektinformationssystem zum BVWP
2030 verwiesen (abrufbar unter:
www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-019-
V01/2-19-V01.html und
https://bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-014-V01/2-0
14-V01.html). Zugzahlen mit Start und Ziel Bayernhafen wurden im Rahmen
der Bewertung nicht ermittelt.
47. Wie ist das aktuelle Verhältnis zwischen Personen- und Güterzügen auf
dem Streckenabschnitt Hof – Regensburg – Obertraubling heute, und wie
soll das Verhältnis nach erfolgter Elektrifizierung sein (bitte nach
Streckenabschnitten aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG sind die aktuellen Zugzahlen, nach Wochentagen
aufgeteilt und gehen aus nachfolgender Tabelle hervor (Stand: 19. Oktober
2020):
Abschnitt
Hof
–
Marktredwitz
Güterverkehr (GV)/
Personenverkehr
(PV)
Markt
redwitz
–
Weiden
GV/PV
Weiden
–
Irrenlohe
GV/PV
Irrenlohe
–
Schwandorf
GV/PV
Schwandorf
–
Maxhütte-
H.
GV/PV
Maxhütte-H.
–
Regensburg
Ost/Rbf
GV/PV
Regensburg
Ost/Rbf
–
Obertraubling
N->S
Montag
bis
Freitag
6/34 6/28 3/32 7/56 8/44 6/44 69/85
S->N
Montag
bis
Freitag
4/35 5/29 3/33 6/57 6/42 5/42 70/84
N->S
Sonnabend
und
Sonntag
2/31 3/26 1/26 2/45 3/34 3/34 50/73
S->N
Sonnabend
und
Sonntag
2/32 3/25 1/27 1/46 1/35 1/35 43/73
Die aktuelle Prognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) für den BVWP 2030 sieht zwischen Obertraubling –
Regensburg und Hof nachstehende Anzahl an Güter- und Personenzügen vor.
Unterstellt ist dabei neben der Elektrifizierung Regensburg – Hof auch die
Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz – Schirnding (– Eger/CZ).
Tatsächliche Zugzahlen, keine Prognosen, Clusterung nach Wochentagen
(Stand: 19. Oktober 2020):
Abschnitt Personenzüge Güterzüge Gesamt
Regensburg Hbf – Regensburg-Hafenbrücke 120 8 128
Regensburg-Hafenbrücke – Regensburg-Wutzlhofen 120 68 188
Regensburg-Wutzlhofen – Schwandorf 120 64 184
Schwandorf – Irrenlohe 174 67 241
Irrenlohe – Weiden 86 55 141
Weiden – Neustadt (Waldnaab) 134 52 186
Neustadt (Waldnaab) – Wiesau 80 52 132
Wiesau – Marktredwitz 80 54 134
Marktredwitz – Oberkotzau 104 55 159
Oberkotzau – Hof 248 57 305
48. Wie ist das aktuelle Verhältnis zwischen Personen- und Güterzügen auf
dem Streckenabschnitt Regensburg – Neumarkt – Nürnberg heute, und
wie soll das Verhältnis nach erfolgter Elektrifizierung der Strecke
Obertraubling – Regensburg – Hof sein?
Nach Auskunft der DB AG sind die aktuellen Zugzahlen, nach Wochentagen
aufgeteilt und gehen aus nachfolgender Tabelle hervor (Stand: 19. Oktober
2020):
Abschnitt
Nürnberg
–
Neumarkt
GV/PV
Neumarkt
–
Parsberg
GV/PV
Parsberg
–
Regensburg Bbf
GV/PV
Regensburg Bbf
–
Regensburg Ost/Rbf
GV/PV
N->S
Montag bis
Freitag
66/69 65/45 65/50 72/77
S->N
Montag bis
Freitag
69/69 68/44 68/49 76/79
N->S
Sonnabend
und
Sonntag
51/59 50/38 50/38 53/59
S->N
Sonnabend
und
Sonntag
44/59 42/38 42/38 47/59
Die Eisenbahnverkehrsprognose 2030 unterstellt zwischen Regensburg und
Nürnberg die folgenden Zugzahlen für den Personen und Güterverkehr. Dabei
ist die vollumfängliche Umsetzung der ABS Nürnberg – Passau, sowie alle
weiteren Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) BVWP 2030
unterstellt:
Abschnitt Personenzüge Güterzüge Gesamt
Regensburg Hbf – Regensburg-Bbf 144 228 372
Regensburg-Bbf – Regensburg-Prüfening 102 193 295
Regensburg-Prüfening – Mausheim 102 192 294
Mausheim – Neumarkt (Oberpf) 102 193 295
Abschnitt Personenzüge Güterzüge Gesamt
Neumarkt (Oberpf) – Feucht 148 201 349
Feucht – Nürnberg Reichswald 54 198 252
Nürnberg Reichswald – Nürnberg-Dutzendteich 184 17 201
Nürnberg-Dutzendteich – Nürnberg Hbf 184 26 210
Streckenreaktivierung
49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbands Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) in der Publikation „Auf der Agenda:
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“ (vgl.
https://www.vdv.de/vdv-reaktivier
ung-von-eisenbahnstrecken.pdfx) mit Hinblick auf die Koalitionsvertrag
gesteckten Ziele zur Verkehrsverlagerung von Menschen und Gütern auf
die Schiene?
Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 doppelt so viele Bahnkunden zu
gewinnen und mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.
Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handelt es sich im Wesentlichen
um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verkehren kann. Die Prüfung und Entscheidung über die
Bestellung von Verkehren liegt in der Zuständigkeit der Länder bzw.
Aufgabenträger. Der Bund stellt Finanzierungsmittel zur Verfügung, die für den Zweck
der Reaktivierung verwendet werden können.
Durch die Reaktivierung einer im Gesamtverkehr stillgelegten Strecke im
SPNV kann sich Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, diese reaktivierten
Strecken auch für den Gütertransport auf der Schiene zu nutzen. Eine
Reaktivierung nur für den Schienengüterverkehr (SGV) dürfte häufig nicht
wirtschaftlich sein. Der Bund wirbt dafür, dass bei der Reaktivierung von regionalen
Schienenstrecken die Wiederaufnahme von Schienengüterverkehr stärker
berücksichtigt wird.
50. Inwiefern bestehen mit Hinblick auf die Publikation „Auf der Agenda:
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“ (vgl.
https://www.vdv.de/vdv-rea
ktivierung-von-eisenbahnstrecken.pdfx) des Verbands Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) für die nachfolgenden Strecken Überlegungen
zu Streckenreaktivierung oder Neubau:
a) Wiesau – Mitterteich – Waldsassen – Bundesgrenze,
b) Neumarkt (Oberpfalz) – Berching – Beilngries – Kinding,
c) Wiesau – Tirschenreuth,
d) Pressath – Grafenwöhr?
Wenn ja, mit welchem Zeithorizont?
Wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der DB AG sind die Überlegungen des VDV zur Reaktivierung
der hier genannten Strecken der DB Netz AG bekannt. Eine vertiefte Analyse
der Potentiale und Kosten der Reaktivierungen setzt eine Beschlusslage und die
Beauftragung durch den Aufgabenträger voraus. Eine Reaktivierung der
Strecken für langlaufenden Güterverkehr ist nicht vorgesehen; für örtliche
Güterverkehre auf der Schiene müssten entsprechende Verkehrskonzepte entwickelt,
abgestimmt und finanziert werden, die derzeit nicht bekannt sind.
51. a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Reaktivierung der
Bahnstrecke Maxhütte-Haidhof – Burglengenfeld?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des bayerischen
Verkehrsministeriums, wonach die Strecke reaktivierungswürdig sei
(vgl.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/streit-um-reaktivierung-v
on-bahnstrecken,Rd04YSE)?
Die Fragen 51a und 51b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Bahnstrecke Maxhütte-Haidhof –
Burglengenfeld derzeit ohne Personenverkehr in Betrieb. Der Vorschlag zur
Wiederaufnahme des SPNV in Verbindung mit einer Aufwertung der vorhandenen
Infrastruktur ist der DB Netz AG bekannt. Vertragliche Vereinbarungen sind mit
dem Freistaat Bayern nicht vorhanden.
Zur Reaktivierungswürdigkeit des Personenverkehrs der Strecke liegen der
Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
52. a) Gilt die Zusage (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 19/20769) weiterhin, wonach die Bundesregierung
beabsichtigt, den Planungsauftrag für die Metropolenbahn von München/
Nürnberg – Schwandorf – Regensburg – Furth im Wald nach Prag,
im ersten Quartal des kommenden Jahres an die DB Netz AG zu
vergeben?
b) Unter Maßgabe welcher Eckpunkte sollen die Planungen beauftragt
werden?
c) Inwiefern soll die Metropolenbahn ein- bzw. zweigleisig verlaufen
(bitte nach Abschnitten aufschlüsseln und begründen)?
d) Mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Bundesregierung für
die Planung sowie die Realisierung der Metropolenbahn?
e) Soll die Planung der Metropolenbahn ähnlich der Bahnstrecke
Obertraubling – Hof als Pilotprojekt der Planungsbeschleunigung
umgesetzt werden?
53. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Elektrifizierung der
Bahnstrecke Nürnberg – Irrenlohe – Amberg – Schwandorf?
54. a) Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Elektrifizierung dieser
Bahnstrecke?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme der
elektrifizierten Strecke unter Idealbedingungen?
Die Fragen 52 bis 54 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die haushalterischen Voraussetzungen für das Bedarfsplanprojekt ABS
Nürnberg/ Regensburg – Furth im Wald – Grenze D/CZ werden voraussichtlich im
Jahr 2021 vorliegen. Die Bahnstrecke Nürnberg – Amberg – Irrenlohne –
Schwandorf ist Teil der ABS Nürnberg/Regensburg – Furth im Wald – Grenze
D/CZ. Angaben zur Realisierung sind derzeit konkret nicht möglich.
Im Rahmen des BVWP 2030 wurde das Projekt durch die Bundesgutachter als
volkswirtschaftlich positiv bewertet. Nach Auskunft der DB AG sieht die
Maßnahmenbeschreibung eine Elektrifizierung und punktuelle kapazitätssteigernde
Maßnahmen vor.
Das Projekt ist nicht im Katalog des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
enthalten. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Weitere Elektrifizierung
55. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der
Elektrifizierung der Bahnstrecke Nürnberg – Irrenlohe – Amberg – Schwandorf ein?
Im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse für den Bundesverkehrswegeplan
2030 wurden für den Ausbau Nürnberg/Regensburg – Schwandorf – Furth im
Wald – Grenze D/CZ 705,5 Mio. Euro (netto) mit Preisstand 2012 ermittelt.
Die Kosten stehen erst nach Abschluss der Leistungsphase 2 (HOAI) fest.
56. Gilt der Planungsauftrag für die Metropolenbahn zugleich für die Strecke
Nürnberg – Schwandorf?
Nach Auskunft der DB AG sieht das Bedarfsplanvorhaben ABS Nürnberg/
Regensburg – Furth im Wald – Grenze D/CZ u. a. die Elektrifizierung der
Abschnitte Nürnberg-Mögelsdorf – Nürnberg-Dutzendteich und Hartmannshof –
Amberg – Schwandorf vor.
57. Inwiefern ist geplant, die Metropolenbahn parallel zur Elektrifizierung
der Bahnstrecke Hof – Obertraubling zu planen?
Nach Auskunft der DB AG können die Planungen nach Vereinbarung zur
Aufnahme der Planungen für die ABS Nürnberg/Regensburg – Furth im Wald –
Grenze D/CZ parallel zur ABS Hof – Marktredwitz – Regensburg –
Obertraubling (Ostkorridor Süd) ausgeführt werden. Der überschneidende Bereich der
beiden Projekte kann gemeinsam beplant werden.
Zusätzliche Bahnhalte
58. Gibt es Überlegungen, bestimmte Haltepunkte in der Oberpfalz
stillzulegen, und wenn ja, welche, warum, und mit welchem Zeithorizont?
Nein.
59. Sind neue Bahnhalte in der Oberpfalz geplant?
Nach Auskunft der DB AG bestehen konkrete planerische Überlegungen für
den Bau des neuen Haltepunktes Regensburg Walhallastraße. Zu weiteren
Stationen, die im Rahmen des SPNV-Gutachtens Großraum Regensburg
voruntersucht wurden, bestehen noch keine abschließenden Festlegungen für konkrete
Planungen.
60. Ist die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegende Information
richtig, dass ein neuer Bahnhalt Neumarkt-Süd von einem dreigleisigen
Ausbau der Strecken Feucht – Neumarkt und Regensburg –
Obertraubling abhängig ist?
Falls ja, welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung für
den Abschnitt Feucht – Neumarkt, und wie sieht der Zeitplan dafür aus?
61. Inwiefern müsste ein Bahnhalt Neumarkt-Süd zwingend von der
bestehenden Bahnstrecke Regensburg – Neumarkt bedient werden, oder gibt
es Überlegungen, einen Bahnhalt Neumarkt-Süd z. B. ausschließlich als
Verlängerung der S-Bahn von Nürnberg als zusätzliches Stichgleis zu
betreiben?
64. Wie konkret sind die Planungen, die S-Bahn zwischen Nürnberg und
Neumarkt ähnlich des VGN-Tarifbereichs bis Parsberg zu erweitern, und
unter welchen Voraussetzungen wäre dies denkbar?
Die Fragen 60, 61 und 64 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Als Aufgabenträger ist hierfür der Freistaat Bayern zuständig.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
62. a) Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Inbetriebnahme des
Bahnhaltepunktes an der Walhallastraße in Regensburg (vgl.
https://www.
mittelbayerische.de/region/regensburg/verkehr-nachrichten/wirtschaf
t-verzweifelt-an-verkehrschaos-23802-art1913942.html)?
b) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme des
Bahnhaltepunktes Walhallastraße in Regensburg?
c) Warum kam und kommt es trotz der langen Vorgeschichte und
Planungszeit dieses Vorhabens zu den gegenwärtigen Verzögerungen
(vgl.
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachri
chten/wird-unterfuehrung-2013-entschaerft-21179-art709992.html)?
d) Mit wie vielen Ein- und Ausstiegen rechnet die Bundesregierung am
neuen Bahnhaltepunkt?
e) Welche Ausstattung ist für den neuen Bahnhalt vorgesehen (bitte
nach Barrierefreiheit, Schließfach, WC, beheizbarer Wartebereich,
Fahrscheinverkauf aufschlüsseln)?
f) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Empfangsgebäude
nicht Bestandteil eines ordentlichen Bahnhofs sind, und wenn ja,
inwiefern?
Die Fragen 62a bis 62f werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG befinden sich die verkehrliche Aufgabenstellung
und ein Planungsvertrag für den Haltepunkt Walhallastraße in der Abstimmung
zwischen der Stadt Regensburg, dem Freistaat Bayern und der DB
Station&Service AG. Derzeit wird eine Nutzungsaufnahme für voraussichtlich Ende
2027 geplant. Es liegen keine Verzögerungen vor.
Nach Prognose der Bayerischen Eisenbahngesellschaft werden zwischen 1.300
und 2.000 Ein- und Aussteiger die neue Station frequentieren. Für den neuen
Haltepunkt sind folgende wesentlichen Ausstattungselemente vorgesehen:
Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm über Schienenoberkante (Option auf
Erhöhung auf 76 cm ü. SO), taktiles Leitsystem an den Bahnsteigen und
Zuwegungen, höhenfreie Erschließung der Bahnsteige mittels Rampe oder Aufzüge
angebunden an das öffentliche Wegenetz, einer neu zu bauenden Unter-/
Überführung und einer bedarfsgerechten Bahnsteigausstattung. Dazu zählen
Wetterschutz, Beleuchtung, Sitzgelegenheit, dynamische Fahrgastinformation und
Aushangflächen.
Der Bau beziehungsweise die Reaktivierung eines Empfangsgebäudes ist von
der DB Station&Service AG nicht vorgesehen. Nach Auffassung der
Bundesregierung ist ein Empfangsgebäude kein zwingender Bestandteil einer
Verkehrsstation. Sorge zu tragen ist dafür, dass die Reisenden keinen
Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Insofern finanziert der Bund einen bedarfsgerechten
Wetterschutz mit Bundesmitteln.
63. a) Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für eine
Wiedereröffnung des ehemaligen Bahnhalts in Neustadt auf der Linie Weiden –
Wiesau (vgl.
https://www.onetz.de/oberpfalz/neustadt-waldnaab/neus
tadt-traeumt-bahnhalt-id3056279.html)?
b) Würde in diesem Fall der bestehende Bahnhof Neustadt aufgegeben
oder zusätzlich betrieben werden?
Die Fragen 63a und 63b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurde durch den Bau des neuen Halts Neustadt
(Waldnaab) der Halt Neustadt auf der Strecke verlegt. Aus Sicht der DB
Station&Service AG besteht kein weiteres Potential für einen zusätzlichen Halt.
Diverses
65. Besteht nach Meinung der Bundesregierung der Handlungsbedarf, für
einen Ausbau von Radwegen auf Eisenbahnbrücken analog zu Radwegen
an Bundesfernstraßen eine gesetzliche Grundlage zu verändern?
Wenn ja, mit welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung
dahingehend eine Gesetzesinitiative?
Wenn nein, warum nicht?
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz besteht die Möglichkeit, Radwege auf
Eisenbahnbrücken zu bauen. Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht
vorgesehen.
66. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Förderung des
Radverkehrs, zur Schließung von Lücken im Radwegenetz und der
Befriedigung der bestehenden Nachfrage nachfolgend genannte
Eisenbahnbrücken in der Region Regensburg mit Fahrradspuren auszustatten sind:
a) Eisenbahnbrücke Schwabelweis,
b) Eisenbahnbrücke Großprüfening,
c) Eisenbahnbrücke Sinzing,
und wenn ja, inwiefern?
67. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf. für die konkrete
Ausgestaltung dieser Maßnahmen, und wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Die Fragen 66 und 67 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Lückenschlüsse und die Herstellung flächendeckender Radverkehrsnetze ist für
die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, weshalb sie die zuständigen
Länder und Kommunen unter anderem im Rahmen des Finanzhilfe-
Sonderprogramms „Stadt und Land“ unterstützt. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16283
verwiesen.
Die Fördersätze betragen bis zu 75 Prozent bzw. 90 Prozent bei
finanzschwachen Kommunen. Befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöht sich der
Regelfördersatz vor dem Hintergrund konjunktureller Entwicklungen auf 80 Prozent.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Erkenntnisse
vor.
68. Steht bereits fest, welche Bahnhöfe laut Vorschlag des Bundesministers
für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Corona-Konjunkturpaket der
Bundesregierung profitieren sollen (vgl.
https://www.weser-kurier.de/de
utschland-welt/deutschland-welt-wirtschaft_artikel,-scheuer-schlaegt-san
ierungsprogramm-fuer-380-bahnhoefe-vor-_arid,1918051.html), und
falls ja, an welchen Bahnhöfen in der Oberpfalz sind entsprechende
Maßnahmen geplant (bitte nach Bahnhof, Art der Maßnahme und
voraussichtliche Realisierung aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG werden in der Oberpfalz aus dem laufenden
Sofortprogramm die Bahnhöfe Regensburg Hbf (Verschönerung der Wände und
Verbesserung der Aufenthaltsqualität), Regensburg-Prüfening (Ausbesserung von
Schraffuren an Bahnsteigen), Schwandorf (Verschönerung der Wände und
Verbesserung der Aufenthaltsqualität) sowie Weiden (Oberpfalz) (Verschönerung
der Wände und Verbesserung der Aufenthaltsqualität) berücksichtigt. Alle
Maßnah sollen voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden.
69. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne für einen Durchstich, also
eine direkte Verbindung vom Bahnhof Weiden mit dem Lerchenfeld (vgl.
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/csu-spd-gemeinsam-fu
er-bahnhof-durchstich-id2958668.html)?
Und welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Planungsstand,
Kosten und Zeitplan?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
70. a) Welche Konzepte und Maßnahmen für gemeinsame Initiativen des
Schienensektors zur Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften
hat die Arbeitsgruppe 6 „Fachkräfte gewinnen“ des
Zukunftsbündnisses Schiene bisher erarbeitet?
b) Welche dieser Maßnahmen werden bzw. wurden bereits mit welchem
Zeithorizont umgesetzt?
Die Fragen 70a und 70b werden gemeinsam beantwortet.
Die von der Arbeitsgruppe 6 „Fachkräfte gewinnen“ erarbeiteten Konzepte und
Maßnahmen sind Teil des „Masterplans Schienenverkehr“, der vom
Lenkungskreis des Zukunftsbündnisses Schiene beschlossen und am 30. Juni 2020 der
Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Es wird auf den „Masterplan
Schienenverkehr“ verwiesen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
E/masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=publicationFile).
Die Vergabe der dort angekündigten Studie „Untersuchung der
volkswirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Bahnsektors auf Grundlage ihrer
Beschäftigungswirkung“ ist erfolgt, die Studie ist in Arbeit. Der dort ebenfalls
angekündigte „Tag der Eisenbahn“ und die „Zukunftskonferenz Eisenbahn“ werden
derzeit vorbereitet. Die übrigen Maßnahmen werden gemäß Zeitplan und
Kapazitäten schrittweise bearbeitet.
71. a) Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme der Ein-
und Ausstiege am Bahnhof Neubäu im Landkreis Cham nach
Durchführung der Modernisierungsmaßnehmen (vgl.
https://www.mittelba
yerische.de/region/cham-nachrichten/neubaeus-geisterbahnhof-wird-
modernisiert-20909-art1923560.html)?
b) Aus welchem Grund wird der Bahnhof Neubäu mit einem
fernverkehrstauglichen Außenbahnsteig ausgestattet?
c) Gibt es Überlegungen, angesichts der Höhe der Investitionen von
knapp 900 000 Euro und der geplanten Attraktivitätssteigerung
zumindest eine teilweise Barrierefreiheit zu bewerkstelligen?
Die Fragen 71a bis 71c werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Randlage der Station Neubäu ist nach Auskunft der DB AG nur
mit einem geringfügigen Fahrgastzuwachs zu rechnen. Der Außenbahnsteig
diente zur beschleunigten betrieblichen Abwicklung des Regelverkehrs. Ziel
der Bundesregierung ist, perspektivisch eine nachhaltige Barrierefreiheit an
allen Verkehrsstationen herzustellen. Dafür stellt der Bund der DB Station&
Service AG Bundesmittel zur Verfügung. Der DB Station&Service AG obliegt die
Priorisierung aller Verkehrsstationen, die noch nicht barrierefrei sind.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/24091
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ISSN 0722-8333]