[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/22984 –
Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) veröffentlichte auf seiner offiziellen Internetpräsenz ein Dokument,
welches die Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode veranschaulicht (
https://www.bmz.de/de/zentrales_downloa
darchiv/Presse/191029_BMZ_Erfolge_19te_Legislaturperiode.pdf). Die
Aufzählung der Erfolge ist nach den Sustainable Development Goals (SDGs) der
Agenda 2030 unterteilt.
Nach Ansicht der Fragesteller ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
ein wichtiges Instrument der internationalen Zusammenarbeit, jedoch gilt es,
diese stetig zu verbessern und vor allem effektiver zu gestalten. Die
Fragesteller stellen fest, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit an erheblichen
administrativen, organisatorischen und operativen Schwächen leidet (vgl. den
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung [BHO] an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für
die Haushaltsberatungen 2018 und die Gesamtschau der Ergebnisse der
Externen Qualitätskontrolle der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
[GIZ] GmbH im Jahr 2017). Vor diesem Hintergrund erscheinen die
verzeichneten Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode fraglich. Insbesondere die Erfassung und die konkreten
Hintergründe der aufgeführten Zahlen von erreichten Personen oder Unternehmen
sind für die Fragesteller von Interesse.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wirksamkeit und Transparenz sind anerkannte Leitprinzipien der deutschen
Entwicklungspolitik und werden von ihr als Grundvoraussetzung für eine
erfolgreiche und nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit (EZ) angesehen.
Durch transparentes Handeln und einen wirkungsorientierten, inklusiven
Planungsprozess kann die Eigenverantwortung der Partnerregierungen gestärkt,
die Koordination zwischen Gebern verbessert und das Risiko von Korruption
gemindert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23440
19. Wahlperiode 15.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Transparenz der deutschen EZ ist hoch und steigt seit Jahren kontinuierlich
an. Dies wurde vor wenigen Monaten auch von der internationalen
Organisation Publish What You Fund (PWYF) bestätigt. Im diesjährigen internationalen
Geber-Ranking von PWYF (Aid Transparency Index,
https://www.publishwhat
youfund.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2020/06/2020-Aid-Transparenc
y-Index-report.pdf) hat Deutschland sich um 20 Prozentpunkte auf 77,3 Prozent
(für die Instrumente der finanziellen Zusammenarbeit – FZ) sowie um
11,5 Prozentpunkte auf 72,3 Prozent (Indexbewertung für die technische
Zusammenarbeit – TZ) verbessert. Damit befinden sich beide Bewertungen in der
Kategorie „Gut“ und Deutschland belegt einen Spitzenplatz unter den
bilateralen Gebern.
Zur Externen Qualitätskontrolle und den Bemerkungen des
Bundesrechnungshofs wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17370
sowie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15958 verwiesen.
1. Welches Referat des BMZ war zuständig für die Erstellung und
Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Federführend zuständig war das Referat L2 Politische Analyse und Planung.
2. Welcher konkrete Zeitraum wird von der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ vor
dem Hintergrund der Angabe „Stand: Oktober 2019“ erfasst?
Die Publikation bezieht sich auf den Zeitraum von Beginn der 19.
Legislaturperiode bis Oktober 2019.
3. Weshalb werden nicht zu jedem Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG)
Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Publikation
„Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“ aufgezählt?
Die Publikation veranschaulicht beispielhaft Wirkungen und Ergebnisse der
deutschen Entwicklungspolitik anhand ausgewählter nachhaltiger
Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs).
4. Inwiefern waren die deutschen Durchführungsorganisationen an der
Erstellung der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ beteiligt?
5. Inwiefern waren bilaterale und multilaterale Akteure der
Entwicklungszusammenarbeit an der Erstellung der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“
beteiligt?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die deutschen Durchführungsorganisationen (DO) waren im Rahmen ihrer
allgemeinen Beratungsleistung an der Erstellung der Publikation beteiligt. Weitere
bi- oder multilaterale Akteure waren nicht an der Erstellung beteiligt.
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Erstellung und
Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“?
7. Wurden im Rahmen der Erstellung und Veröffentlichung der Publikation
„Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“ externe Dienstleistungen oder sonstige Beratungsleistungen
von Dritten in Anspruch genommen, und wenn ja, wie hoch waren die
entsprechenden Kosten?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die inhaltliche Erstellung der Publikation durch das zuständige Referat erfolgte
im Rahmen der regulären Aufgabenerfüllung. Zusätzliche Kosten hierfür
entstanden nicht.
Für das Layout der Publikation durch einen externen Dienstleister entstanden
Kosten in Höhe von 267,75 Euro (brutto).
8. Steht die Erstellung und Veröffentlichung der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“
nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der
vom BMZ geförderten Initiative „Entwicklung wirkt!“ (
https://www.ent
wicklung-wirkt.de/impressum), und wenn ja, inwiefern?
Nein.
9. Welche Programme werden im Rahmen der Sonderinitiative „EINE-
WELT ohne Hunger“ (SEWOH) derzeit umgesetzt (siehe S. 1 der
Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der
19. Legislaturperiode“; bitte nach Programmtitel, Durchführer,
Aktionsraum, Kosten bzw. Fördersumme und Oberzielen aufschlüsseln)?
a) Welche Module werden im Rahmen der einzelnen Programme
derzeit umgesetzt (bitte nach Modul- bzw. Projekttitel, Projektnummer
bzw. Aktenzeichen, Kosten bzw. Fördersumme, Personalkosten und
Zielindikatoren aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Übersicht in Anlage 1 verwiesen. Im Rahmen der dort
genannten Vorhaben werden keine Module, das heißt in sich geschlossene, getrennt
voneinander beauftragte Einheiten, umgesetzt.
Hinsichtlich der Angabe der Projektnummer wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16828 verwiesen.
Bezüglich der Nennung von Modulzielindikatoren und Einzelkosten laufender
Vorhaben wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
b) Durch welche Programme und Maßnahmen konnten „allein seit
September 2017 […] 350 000 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ihre
Einkommen durch Trainings- und Beratungsdienstleistungen um knapp
30 Prozent steigern“ (ebd.)?
Mit dem u. a. durch Trainings oder Beratung vermittelten Wissen durch die 16
Grünen Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft in 14
Ländern Afrikas sowie in Indien und Vietnam konnten 350.000 Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern ihre Einkommen um knapp 30 Prozent steigern.
c) Wie wurde die Anzahl von 350 000 Kleinbauern (ebd.) nach Kenntnis
der Bundesregierung erfasst, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass die erfassten Zahlen den tatsächlich erreichten Kleinbauern
entspricht (bitte Datenerfassung und Verfahren der Datenverarbeitung
innerhalb des BMZ und bei den Durchführern der Maßnahmen
ausführen)?
Das Vorhaben „Grüne Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft“ (GIAE) verwendet ein wirkungsbasiertes Monitoringsystem, das die
Effekte der durchgeführten Aktivitäten auf die Zielgruppe der kleinbäuerlichen
Betriebe erfasst.
Um den jährlichen Projektfortschritt zu ermitteln, werden unter allen
kleinbäuerlichen Betrieben, die in den 16 Partnerländern Trainings oder Beratung durch
das Projekt erhalten haben, stichprobenartig Daten erhoben. Die Datenerhebung
und -analyse erfolgt durch lokale Dienstleister vor Ort unter Anwendung
strenger Qualitätskriterien, um Zuverlässigkeit und Gültigkeit der gesammelten
Daten zu gewährleisten.
Für die Berichterstattung zu Einkommen werden die Deckungsbeiträge
(Differenz zwischen den erzielten Erlösen und den variablen Kosten) der
kleinbäuerlichen Betriebe berechnet. In den Projekten wird ermittelt, wie viele geschulte
kleinbäuerliche Betriebe die vermittelten Innovationen übernommen haben.
Darüber wird die Anzahl der erreichten Betriebe mit Einkommenssteigerung
berechnet. Die Daten werden danach auf ihre Plausibilität und Genauigkeit
geprüft und anschließend aggregiert, um über Fortschritte und Ergebnisse zu
berichten.
d) Durch welche Maßnahmen wurden die Landrechte von 140 000
Personen gesichert (ebd.)?
Im Rahmen des Vorhabens „Verantwortungsvolle Landpolitik“ wurden in den
fünf Ländern Republik Uganda, Republik Madagaskar, Republik Peru,
Republik Benin und Demokratische Volksrepublik Laos gemeinsam mit den
Partnern Prozesse, wie systematische Landinventuren und die Erstellung von
Landinventurprotokollen, ländliche Kataster sowie die Aktualisierung und
Digitalisierung lokaler Bodenrechtspläne, entwickelt oder verbessert, die den
traditionellen Landbesitz oder Nutzungsrechte dokumentieren.
e) Wie wurde die Zahl von 140 000 Personen (ebd.), deren Landrechte
durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammen gesichert
wurden, erfasst?
Die Anzahl der Haushalte mit dokumentierten Landrechten ergibt sich aus den
unterstützten Prozessen in den Partnerländern, die in Pilotgemeinden umgesetzt
werden. In den Monitoringsystemen in den Ländern wird erhoben, wie viele
Haushalte im Verlauf der Umsetzung dokumentierte Landrechte erhalten. Die
Anzahl der Personen entspricht den durchschnittlichen Bewohnern pro
Haushalt. Diese Zahlen werden länderspezifisch erhoben. Auf Ebene des
Gesamtvorhabens ergibt sich ein Durchschnittswert von 4,7 Haushaltsmitgliedern.
10. Durch welche Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
werden Klinikpartnerschaften gefördert (siehe S. 2 der Publikation
„Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“)?
Die Bundesregierung unterstützt zusammen mit der Else Kröner-Fresenius-
Stiftung im Rahmen des Förderprogramms „Klinikpartnerschaften – Partner
stärken Gesundheit“ Partnerschaften zwischen deutschen Institutionen des
Gesundheitssektors und solchen in Ländern mit niedrigem und mittlerem
Einkommen u. a. über Zuschussverträge, Beratung und institutionelle Vernetzung.
11. Welche Kliniken oder ähnlichen Organisationen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Oktober 2017 Förderverträge mit welchen Partnern
geschlossen, um eine Klinikpartnerschaft einzugehen (vgl. Publikation
„Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“ S. 2)?
Es wird auf die Projektdatenbank der Initiative Klinikpartnerschaften verwiesen
(
https://www.klinikpartnerschaften.de/partnerschaften/projektdatenbank?vie
w=map).
12. Welche Kosten sind durch die mobilen Teams zur Sensibilisierung von
mehr als 4 000 irakischen und syrischen Binnenvertriebenen und
Geflüchteten im Hinblick auf geschlechterspezifische Gewalt entstanden
(siehe S. 3 der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Die Gesamtkosten hierfür beliefen sich auf rund 136.000 Euro.
13. Welche 100 Unternehmen und welche 25 Wirtschaftsverbände in
Ägypten, Marokko, Jordanien und Tunesien haben durch die Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ihre Arbeitsbedingungen
familien- und frauenfreundlicher gestaltet (s. S. 3 der Publikation „Erfolge
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“)?
a) Durch welche konkreten Programme und Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit wurden die Unternehmen und
Verbände hierbei gefördert bzw. unterstützt (bitte nach Programm- bzw.
Maßnahmentitel, Fördersumme bzw. Kosten, Unternehmen bzw.
Verband, Programm- bzw. Modulziele und Durchführer aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich hierbei um Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die die
deutsche EZ durch das Vorhaben „Förderung von jungen Frauen durch
angewandtes Gender Diversity Management in der MENA Region“ gefördert bzw.
dabei unterstützt hat, ihre Arbeitsbedingungen familien- und frauenfreundlicher
zu gestalten. Dies erfolgte u. a. durch formalisierte, für einen längeren Zeitraum
angelegte Kooperationen oder durch Teilnahme von Unternehmen und
Verbänden an entsprechenden Veranstaltungen. Die Unternehmen und
Wirtschaftsverbände stammen u. a. aus der Automobil-, Lebensmittel-, Textil- oder
Pharmaindustrie, IT, Elektronik, Telekommunikation, Hotellerie sowie dem
Bankensektor in der Arabischen Republik Ägypten, dem Königreich Marokko, dem
Haschemitisches Königreich Jordanien und der Tunesischen Republik. Das
Vorhaben hat einen Auftragswert in Höhe von 13,2 Mio. Euro. Es zielt darauf
ab, die Beschäftigungschancen von Frauen in ausgewählten Privatunternehmen
in den genannten Ländern zu verbessern. Durchführer des Vorhabens ist die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Unternehmen und Verbände, mit denen im Rahmen einer formalisierten
Kooperation zusammengearbeitet wurde bzw. wird, sind:
– Wirtschaftsverbände: Federation of Egyptian Industries (FEI) in Ägypten,
Association Nationale des gestionnaires et formateurs des ressources
humaines (AGEF) in Marokko, Institut Arabe de Chefs Entreprises (IACE) in
Tunesien und Young Entrepreneurs Association (YEA) in Jordanien.
– Unternehmen: Vermeg, Amen Bank, Orange, Vodafone, BMCI – Banque
marocaine pour le commerce et l'industrie, Juhayna, Mercedes Gas, DELL,
Grand Hyatt, Hyatt Regency, Digital Works, Lacroix, SBC Délice-
Sociétédes-boissons-du-Cap-Bon, OneTech, Dar El Omran, Umniah, Landmark,
Estarta, Etihad, Akhtaboot, Kawar Group, Nature Tex, ISIS, Raya (zwei
Geschäftsbereiche), Green Valley, Marib, General Motors Egypt, ACT Egypt,
SANOFI, Renault, LafargeHolcim, Safran, SITI.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass aus Gründen des Datenschutzes
weitere personenbezogene Daten von Teilnehmenden an den genannten
Veranstaltungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht wurden. Die übrigen
Wirtschaftsverbände und Unternehmen können daher nicht mehr namentlich
aufgeführt werden.
b) Welchen Eigenanteil haben die geförderten Unternehmen und
Verbände jeweils in qualitativer und quantitativer Hinsicht geleistet?
Unternehmen leisten einen qualitativen Eigenanteil, indem sie familien- und
frauenfreundliche Maßnahmen bei sich umsetzen. Das Vorhaben arbeitet mit
besonders engagierten Unternehmen in vertieften Kooperationen zusammen,
wobei die ausgewählten Unternehmen einen finanziellen Eigenanteil von
60 Prozent beisteuern.
c) Werden Familienfreundlichkeit und Frauenfreundlichkeit im Rahmen
dieser Maßnahmen durch die Bundesregierung gleichgesetzt?
Familien- und Frauenfreundlichkeit werden nicht gleichgesetzt. Oft bedingt
aber ein gezieltes Eingehen auf Bedarfe von Frauen auch eine größere
Familienfreundlichkeit. Mit dem verfolgten Ansatz werden beide Aspekte
unterstützt: Gleichberechtigung der Geschlechter und Förderung von Frauen bei
evidenter Ungleichbehandlung. Familienfreundlichkeit wird durch
Personalmaßnahmen gefördert, die beide Geschlechter gleichermaßen adressiert.
d) Inwiefern wurden die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf
Familienfreundlichkeit verbessert?
Konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf
Familienfreundlichkeit umfassen Firmen-Kitas, externe Kinderbetreuung, Ruheräume
für Frauen und stillende Mütter sowie geschlechtergetrennte Umkleideräume
und Toiletten. Sie umfassen zudem die Verabschiedung von
Unternehmensleitsätzen für mehr Diversität und Toleranz, Fortbildung von Führungskräften zur
besseren Integration beider Geschlechter, Instrumente für mehr
Gleichbehandlung und Familienfreundlichkeit sowie Einführung von flexiblen
Arbeitszeitmodellen.
e) Inwiefern wurden die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf
Frauenfreundlichkeit verbessert?
Konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf
Frauenfreundlichkeit umfassen technische Trainings für junge Frauen,
Alphabetisierungskurse für junge Frauen in der Produktion, Kommunikationskampagnen in
den Firmen sowie Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen, wie etwa
Mentoring-Programme.
f) Wurden die erreichten Ziele nach Abschluss der Förderung nochmals
nachgeprüft?
Die Umsetzung des Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
14. Welche Module wurden und werden im Rahmen des Programms
„Energising Development“ umgesetzt (siehe S. 3 der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“;
bitte nach Titel, Projektnummer, Durchführer, Kosten bzw. Fördersumme
und jeweiligen Modulzielen [Ober- und Unterziele] aufschlüsseln)?
Das Programm „Energising Development“ wird seit 2008 durch die GIZ
durchgeführt und befindet sich aktuell in der zweiten Projektphase.
Die Fördersumme der abgeschlossenen ersten Phase belief sich auf Mittel von
rund 33,62 Mio. Euro, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellt wurden, sowie rund
111,37 Mio. Euro von Drittmittelgebern. Das Ziel der ersten Phase war wie
folgt definiert: Die Versorgung ärmerer Haushalte, sozialer Einrichtungen und
des klein- und mittelständischen Gewerbes mit modernen Energietechnologien
bzw. -dienstleistungen ist in ausgewählten Ländern nachhaltig verbessert.
Hinsichtlich der laufenden zweiten Projektphase wird auf die Projektdatenbank
der GIZ verwiesen (
https://www.giz.de/projektdaten/index.action?request_local
e=de_DE; Suchbegriff: Energising Development).
Im Falle von „Energising Development“ entspricht die Programmebene der
Modulebene.
15. Wie wurde die Zahl der durch das Programm „Energising Development“
erreichten Personen in Höhe von 13 Millionen erfasst (bitte konkrete
Datenerfassung und Verfahren der Datenverarbeitung innerhalb des BMZ
und bei den Durchführern erläutern)?
Das Programm „Energising Development“ verfügt über ein umfassendes
Monitoringsystem, das den gesamten Zyklus des Projekts – von der Datenerhebung
und deren Verifizierung im Partnerland, über Qualitätsprüfung und -sicherung
bis zur Berichterstattung an den Auftraggeber – umfasst.
In den Partnerländern erfolgt die Datenerhebung in Bezug auf verkaufte
Energieprodukte auf Ebene der Zielgruppen (Haushalte, soziale Einrichtungen und
Unternehmen). Daten werden anhand von unterschiedlichen Datenquellen
(schriftliche Dokumentation, digitale Datenbanken, Telefoninterviews und
physischen Prüfungen vor Ort) geprüft und verifiziert. Die Berichterstattung an den
Auftraggeber erfolgt jährlich.
16. Wurden die mit dem Programm „Energising Development“ erreichten
Personen nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft mit Energie
versorgt, und welche privaten Akteure waren an der Umsetzung beteiligt?
Ja. Das Programm „Energising Development“ arbeitet mit staatlichen, privaten
und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Bei den privaten Akteuren
handelt es sich vor allem um lokale Unternehmen, die beispielsweise Solar-
und Photovoltaik-Systeme oder moderne Kochtechnologien anbieten. Das
Programm folgt dabei einem Marktentwicklungsansatz für dezentrale erneuerbare
Energien.
17. Wie unterscheiden sich die methodischen Ansätze der Programme
„Energising Development“ und „Globale Energiewende“?
Die methodischen Ansätze und Zielsetzung der Programme „Energising
Development” und „Globale Energiewende” sind komplementär zueinander
konzipiert, um sowohl eine klare Fokussierung als auch Synergieeffekte zu
generieren.
Das Programm „Energising Development” folgt einem marktbasierten Ansatz
mit dem Ziel, den Zugang zu Energie insbesondere im ländlichen Raum (durch
die Nutzung erneuerbarer, dezentraler Energielösungen im Bereich Strom und
Kochenergie) zu verbessern.
Das Programm „Globale Energiewende“ (GET.pro) setzt auf systemischer
Ebene an mit dem Ziel, Energiewenden in Partnerländern und -regionen zu
unterstützen. Dazu fördert GET.pro die Mobilisierung von Investitionen in
erneuerbare Energien (u. a. anknüpfend an Projekte, die vom Programm „Energising
Development” auf lokaler Ebene vorbereitet wurden und nun einer
kommerziellen Finanzierung bedürfen) und bietet Politikberatungsleistungen für
Partnerregierungen an. Zudem unterstützt GET.pro den politischen Dialog
zwischen Europa und Afrika zu Energiethemen.
18. Welche Programme und Maßnahmen wurden und werden durch die vom
BMZ jährlich investierten 4 Mrd. Euro zur „Schaffung von
Zukunftsperspektiven vor Ort“ (siehe S. 4 der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode) seit der
19. Legislaturperiode umgesetzt (bitte die Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen und Programme sowie das Projektland angeben)?
Aus den Mitteln des BMZ für Fluchtursachenminderung inklusive der
Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen durch die Schaffung von
Zukunftsperspektiven vor Ort, wurden in den Jahren 2017 bis 2019 Programme
und Maßnahmen der Übergangshilfe, der Sonderinitiativen „Eine Welt Ohne
Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ sowie
„Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost“, der bilateralen und
multilateralen EZ mit fluchtrelevanten Ländern, von Organisationen der Vereinten
Nationen (VN) sowie nichtstaatlicher Organisationen (Kirchen, Stiftungen,
Sozialstrukturträger) finanziert.
Der BMZ-Mitteleinsatz in den Jahren 2017 bis 2019 stellt sich wie folgt dar:
Programme und Maßnahmen in folgenden Bereichen
(Kapitel/Titel)
2017
[Tsd. Euro]
2018
[Tsd. Euro]
2019
[Tsd. Euro]
2301/687 06 (Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur) 499.988 709.774 799.913
2301/896 03 (Technische Zusammenarbeit) 458.478 553.338 553.508
Programme und Maßnahmen in folgenden Bereichen
(Kapitel/Titel)
2017
[Tsd. Euro]
2018
[Tsd. Euro]
2019
[Tsd. Euro]
2301 Titelgruppe 01 (Finanzielle Zusammenarbeit: FZ-Darlehen
und FZ-Zuschüsse)
716.667 1.017.051 843.387
2302/687 72 (Ziviler Friedensdienst) 45.000 44.973 55.000
2302/687 03 (Sozialstrukturförderung) 14.692 15.646 17.287
2302/687 04 (Politische Stiftungen) 162.600 186.600 191.400
2302/896 04 (Kirchen) 78.300 90.300 90.300
2303/687 01 (Vereinte Nationen) 13.489 18.308 23.580
2303/687 02 (Welternährungsprogramm) 28.008 28.008 28.008
2303/896 02 (Europäischer Entwicklungsfonds) 375.405 425.914 444.825
2304/687 01 (Weltbank) 283.907 251.123 283.474
2304/687 02 (Asiatische Entwicklungsbank) 3.672 4.149 4.242
2304/687 03 (Afrikanische Entwicklungsbank) 103.396 120.394 109.555
2310/896 31 (Sonderinitiative Eine Welt Ohne Hunger) 219.122 299.272 333.848
2310/896 32 (Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen,
Flüchtlinge re-integrieren)
394.912 464.929 504.963
2310/896 33 (Sonderinitiative MENA) 70.000 139.925 100.000
2310/896 34 (SI Ausbildung und Beschäftigung) - - 119.625
Summe 3.467.636 4.369.704 4.502.915
Die Umsetzung der oben genannten Programme und Maßnahmen erfolgt
insbesondere in folgenden Regionen und Ländern:
– Naher und Mittlerer Osten: Türkei, Libanon, Syrien, Irak, Jordanien, Jemen,
Palästinensische Gebiete, Afghanistan, Pakistan
– Horn von Afrika/Ostafrika: Sudan, Südsudan, Äthiopien, Eritrea, Somalia,
Kenia, Uganda, Tansania, Burundi, Ruanda
– Nordafrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten
– Westafrika: Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger, Tschad, Sierra Leone,
Liberia, Nigeria, Kamerun, Zentralafrikanische Republik
– Zentral- und Südliches Afrika: Demokratische Republik Kongo, Sambia
– Asien: Bangladesch, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka
– Südosteuropa/Westbalkan und Ukraine: Armenien, Aserbaidschan,
Georgien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Kosovo,
Albanien, Ukraine
– Lateinamerika: Kolumbien, Venezuela, Peru, Ecuador.
19. Wie definiert die Bundesregierung „Zukunftsperspektiven vor Ort“ im
Kontext der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“ (ebd.)?
20. Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der
Bundesregierung verantwortlich für die „Schaffung von Zukunftsperspektiven vor
Ort“ im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit?
Wenn ja, wie konkret ist diese Verantwortung konturiert, und wo hat sie
nach Auffassung der Bundesregierung ihre Grenzen?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung ist EZ elementarer Bestandteil der internationalen
Zusammenarbeit sowie unverzichtbares Instrument zur Bewältigung globaler
Herausforderungen und zur Förderung menschlicher Entwicklung. Dies gilt umso
mehr mit Blick auf die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung und die darin enthaltenen nachhaltigen Entwicklungsziele. Grundlegendes
Ziel der EZ ist es, die Lebensbedingungen in unseren Partnerländern nachhaltig
für alle Menschen zu verbessern. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den
Regierungen der Partnerländer der EZ auf Augenhöhe.
21. Welche konkreten medizinischen Einrichtungen für 3,5 Millionen
Menschen wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
in der 19. Legislaturperiode neu gebaut (s. S. 4 der Publikation „Erfolge
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“; bitte Art der Förderung [Finanzielle Zusammenarbeit oder
Technische Zusammenarbeit], Rückzahlbarkeit der Förderung und Projektland
angeben)?
Mit Zuschussmitteln aus dem Einzelplan 23 werden im Irak zahlreiche
Krankenhäuser und Gesundheitszentren neu gebaut oder rehabilitiert, sowohl für die
lokale Bevölkerung als auch für Flüchtlinge und Binnenvertriebene.
Es handelt sich hierbei um folgende Gesundheitseinrichtungen:
Gesundheitseinrichtung Implementierung
Abriss und Neubau der Onkologischen Klinik, Al Shifa Medical Komplex
in West-Mossul
KfW (über UNDP)
Rehabilitierung des Ibn Al Atheer Kinderkrankenhauses in Ost-Mossul KfW (über UNDP)
Rehabilitierung des Krankenhauses von Ba’aj KfW (über UNDP)
Rehabilitierung der Geburts- und Kinderklinik Ramadi KfW (über UNDP)
Rehabilitierung Al Mansour Primary Healthcare Center in Mossul KfW (über UNDP)
Neubau Temporäre Gesundheitseinrichtung „Health facility unit – Al Shifa“
in West-Mossul
GIZ
Neubau Erweiterung Azadi Lehrkrankenhaus GIZ
Neubau von neun Gesundheitszentren in Camps im Gouvernement Duhok GIZ
Rehabilitierung ICU/CCU des Azadi Lehrkrankenhauses in Duhok GIZ
Rehabilitierung Gulan in Sumel GIZ
Rehabilitierung des Krankenhauses Telafar GIZ
Neubau Basisgesundheitseinrichtung (PHC), Sherfuddin GIZ
Neubau des ICU, Rehabilitierung Qualawchan Hospital, Sulaymaniah GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Rehabilitierung Stromversorgung Isolationshospital, Erbil GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Renovierung und Inbetriebnahme, Diagnostisches Labor, Halabja GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Erweiterung um 6 Behandlungsräume, 1 Labor, 1 OP des Maternity &
Teaching Hospital, Erbil
GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Renovierung des OP, Chami Razan Hospital, Sulaymaniah GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Erweiterung der Kinderstation, Paediatric Clinic Raniya, Sulaymaniah GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Renovierung Zakho Health Clinic, Duhok GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
Renovierung der Notaufnahme, Khormal Hospital, Halabja GIZ (mit EU-Kofinanzierung)
22. Welche konkreten 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten werden in der
Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der
19. Legislaturperiode“ erwähnt (s. S. 4 der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Die Angabe bezieht sich auf die Beschäftigungsmöglichkeiten, die durch die
Beschäftigungsoffensive Nahost im Jahr 2018 und von Januar bis September
des Jahres 2019 geschaffen wurden. Sie umfassen Cash-for-Work-
Beschäftigungen (direkt entlohnte temporäre Arbeit) sowie
Beschäftigungsmöglichkeiten, die beispielsweise durch die ganzjährige Finanzierung von Gehältern von
Lehrkräften und Gesundheitspersonal entstanden sind.
a) Durch welche methodischen Ansätze wurden die 150 000
Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit geschaffen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8412 sowie auf die BMZ-
Publikation „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash for Work“ vom Juni 2019
verwiesen (
http://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/themen/perspektive
n_flucht/Materialie299_cash_for_work.pdf).
b) Wie viele der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten sind von
dauerhafter Natur, und wie viele davon sind befristet?
Es handelt sich zunächst um befristete Beschäftigungsverhältnisse. Durch
begleitende Qualifizierung und die Förderung von Unternehmensgründungen
wird zusätzlich die Anbahnung längerfristiger Beschäftigungsmöglichkeiten
gefördert. Diese Zahl wird seit 2019 gesondert erfasst.
c) Welche Kosten sind durch die Schaffung dieser 150 000
Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden, und wie hoch ist der Anteil an
deutschen Haushaltsmitteln (soweit keine genauen Angaben gemacht
werden können, bitte eine Schätzung angeben)?
Im Referenzzeitraum wurden insgesamt knapp 620 Millionen Euro für die
Beschäftigungsoffensive Nahost bereitgestellt. Damit wurden Löhne und Gehälter
für Beschäftigungsmaßnahmen finanziert, die u. a. der Errichtung und
Instandhaltung produktiver und sozialer Infrastruktur sowie der Beschulung von etwa
584.000 Schulkindern in der Region (2019) dienten. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/8412 verwiesen.
d) Warum sind diese Beschäftigungsmöglichkeiten nach Auffassung der
Bundesregierung nicht ohne ihr Zutun entstanden?
Bei Cash-for-Work-Maßnahmen handelt es sich um öffentlich finanzierte,
befristete Beschäftigungsmaßnahmen, die aufgrund fehlender bzw. durch die
Aufnahme von Flüchtlingen zusätzlich belasteter staatlicher Kapazitäten und
Strukturen der o. g. Länder nicht ohne externe Unterstützung entstehen würden.
e) Liegt die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den
Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Auffassung
der Bundesregierung im Verantwortungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland?
f) Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe der
Bundesrepublik Deutschland, im Ausland
Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen?
g) Sind nach Auffassung der Bundesregierung staatliche Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich dazu geeignet, dauerhafte
Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen (bitte begründen)?
Die Fragen 22e bis 22g werden gemeinsam beantwortet.
Es ist auch im Interesse Deutschlands, dass Menschen eine Lebensperspektive
in ihrer Heimat haben. Dauerhafte Beschäftigung wird überwiegend im
Privatsektor geschaffen. Staatliche Maßnahmen der EZ können zur Schaffung
dauerhafter Beschäftigungsmöglichkeiten (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie Selbständige) beitragen, z. B. durch Unterstützung von Ausbildung und
Qualifizierung oder durch Unterstützung bei der Überwindung von
Investitionshemmnissen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20
verwiesen.
h) Sind die 150 000 geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten nach
Ansicht der Bundesregierung ökonomisch selbsttragend (wenn ja, bitte
ein konkretes Beispiel nennen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22b und 22c verwiesen.
i) Wie viele der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden
unmittelbar und mittelbar (durch beauftragte Subunternehmen) innerhalb von
Programmen, Projekten, Modulen und sonstigen Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit geschaffen?
Die 150.000 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der
Beschäftigungsoffensive Nahost geschaffen.
j) In welchen Branchen wurden die 150 000
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen?
Die 150.000 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden in den Bereichen
Gesundheit (Finanzierung von Gesundheitspersonal), Bildung (Finanzierung von
Lehrergehältern), Bau und Instandhaltung von Wohnraum und öffentlicher
Infrastruktur, Wassermanagement, Abfallbeseitigung und Rehabilitierung von
Grünflächen geschaffen.
k) Wie konkret wurden die Wirkungsdaten der Maßnahmen zur
Schaffung der 150 000 Beschäftigungsmöglichkeiten seitens der
Durchführer und der geförderten Akteure erfasst?
Die Ergebniszahlen beruhen auf monatlichen Meldungen der
Beschäftigungszahlen durch die staatlichen deutschen DO GIZ und KfW.
23. Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten des Programms
„Perspektive Heimat“ zum jetzigen Stand, und wie hoch sind die möglichen
Gesamtkosten des Programms (s. S. 4 der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Das aktuelle Gesamtvolumen des Programms beträgt rund 480 Millionen Euro.
Bezüglich der tatsächlichen Kosten zum jetzigen Stand wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
24. Gab es ein Vorläuferprogramm zum Programm „Perspektive Heimat“
(ebd.)?
Nein.
25. In welchem Zusammenhang stehen das Programm „Migration für
Entwicklung“ (PME;
https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html) und das
Programm „Perspektive Heimat“?
Das Programm „Migration für Entwicklung II“ setzt Teile des BMZ-
Programms „Perspektive Heimat“ um.
26. Welche konkreten Oberziele hat das Programm „Perspektive Heimat“
(bitte Oberziele des Programms abschließend sowie qualitativ und
quantitativ angeben)?
Oberziele des Programms „Perspektive Heimat“ sind:
– Durch zusätzliche Beschäftigungsinitiativen Bleibe- und
Zukunftsperspektiven in den Partnerländern schaffen.
– Rückkehrende nachhaltig reintegrieren.
– Irreguläre Migration mindern und zu sicherer, geordneter und regulärer
Migration beitragen.
27. Welche konkreten Oberziele hat das Programm „Migration für
Entwicklung“ (
https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html; bitte Oberziele des
Programms abschließend sowie qualitativ und quantitativ angeben)?
28. In welchem Zusammenhang stehen die Programme „Migration für
Entwicklung II“ (
https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?request_lo
cale=de_DE&pn=201520113) und „Migration für Entwicklung“ (https://
www.giz.de/de/weltweit/62318.html)?
29. Was sind die maximalen Gesamtkosten der Programme „Migration für
Entwicklung“ und „Migration für Entwicklung II“ (ebd.)?
30. Aus welchen Modulen besteht das Programm „Migration für
Entwicklung“ (
https://www.giz.de/de/weltweit/62318.html; bitte Module unter
Angabe der konkreten Modulziele qualitativ und quantitativ angeben)?
31. Aus welchen Modulen besteht das Programm „Migration für
Entwicklung II“ (bitte Module unter Angabe der konkreten Modulziele qualitativ
und quantitativ angeben)?
Die Fragen 27 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem unter der Projektkurzbeschreibung (
https://www.giz.de/de/weltweit/62
318.html) und dem auf der Projektdatenseite (
https://www.giz.de/projektdaten/
projects.action?request_locale=de_DE&pn=201520113) aufgeführten
Programm handelt es sich um das gleiche Programm. Die korrekte Bezeichnung ist
„Programm Migration für Entwicklung II“.
Im Rahmen des BMZ-Programms „Perspektive Heimat“ wurde das „Programm
Migration für Entwicklung II“ im Juni 2017 um das Thema „Rückkehr und
Reintegration“ erweitert; die Projektkurzbeschreibung bezieht sich daher auf
diesen Zeitraum.
Das „Programm Migration für Entwicklung II“ besteht aus den Modulen
„Rückkehr/Reintegration“ und „Entwicklungsorientierte Migration“. Das Ziel
des Moduls „Rückkehr/Reintegration“ lautet: Die Perspektiven von
Rückkehrerinnen und Rückkehrern, lokaler Bevölkerung und Binnenvertriebenen für die
wirtschaftliche und soziale Teilhabe in ausgewählten Herkunftsländern sind
verbessert. Das Ziel des Moduls „Entwicklungsorientierte Migration“ lautet:
Der entwicklungsrelevante Beitrag von Migrantinnen und Migranten in ihren
Herkunftsländern ist gestärkt und die Rahmenbedingungen für legale Migration
sind in ausgewählten Herkunftsländern verbessert.
Der Projektwert des „Programms Migration für Entwicklung II“ beträgt
181.390.461 Euro. Davon sind 146.935.450 Euro dem BMZ-Programm
„Perspektive Heimat“ zuzuordnen.
32. In welchem Zusammenhang stehen das Vorläuferprogramm „Migration
für Entwicklung“ (Projektnummer 2012.2002.9) und das Programm
„Migration für Entwicklung“ (
https://www.giz.de/de/weltweit/6231
8.html)?
Das „Programm Migration für Entwicklung“ ist der Vorgänger des „Programms
Migration für Entwicklung II“.
33. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter „aktuelles Projekt“ bei
der Angabe der Laufzeit auf der Projektdaten-Seite der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) des Programms „Migration für
Entwicklung II“ (
https://www.giz.de/projektdaten/projects.action?reques
t_locale=de_DE&pn=201520113) zu verstehen, und inwiefern
unterscheiden sich die Angaben zu den „aktuellen Projekten“ von den
Angaben des „Gesamtvorhabens“?
Das „aktuelle Projekt“ ist das „Programm Migration für Entwicklung II“ mit
Laufzeit von 12/2015 bis 11/2020. Die Angaben zum Gesamtvorhaben
beziehen sich auf beide zum Gesamtvorhaben gehörenden Programme, also sowohl
das Vorgängerprogramm „Migration für Entwicklung“ (2011 bis 2015) als auch
das „Programm Migration für Entwicklung II“ (2015 bis 2020).
34. Ist seitens der Bundesregierung angedacht, ein Nachfolgeprojekt des
Programms „Migration für Entwicklung“ in Auftrag zu geben?
Ein Nachfolgeprogramm wurde im Jahr 2020 beauftragt.
35. Durch welche Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
in der 19. Legislaturperiode wurden 160 Millionen Hektar Wald unter
Schutz gestellt (siehe S. 5 der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Die deutsche EZ setzt im Bereich Waldschutz Maßnahmen um, die konkret
zum Biodiversitätserhalt beitragen, indem das Management der natürlichen
Lebensgrundlagen verbessert, Waldökosysteme geschützt und die Entwicklung
von Natur- und Wirtschaftsräumen gefördert werden. Schutzmaßnahmen
betreffen Waldschutzgebiete, Nationalparks und Randzonengebiete sowie
schützenswerte Waldökosysteme und Landschaften. Diese können sich auf dem
Territorium einzelner Länder befinden oder grenzüberschreitende Gebiete
umfassen. Bei den Maßnahmen arbeitet das BMZ mit den zuständigen nationalen und
lokalen Behörden und der lokalen Bevölkerung zusammen.
Grenzüberschreitende Maßnahmen werden meist mit Regionalorganisationen umgesetzt.
a) Was waren die (geschätzten) Kosten dieser Maßnahmen?
Das Gesamtvolumen der Maßnahmen beträgt insgesamt rund 849 Millionen
Euro.
b) Wie definiert die Bundesregierung „unter Schutz stellen“ im Kontext
der ergriffenen Maßnahmen?
Im Rahmen der deutschen EZ werden Maßnahmen, die Wald unter Schutz
stellen, als Teil des übergeordneten globalen Ziels der Bundesregierung für
Walderhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie für den Wiederaufbau
degradierter und zerstörter Wälder verstanden, welche die Ausweisung, aber
auch die Verbesserung des Managements von Schutzgebieten und die
Förderung von nachhaltiger Waldbewirtschaftung einschließen. In vielen
Waldschutzprojekten der deutschen EZ spielen folgende Themen eine wichtige
Rolle:
– Erhebung von Daten und das Erstellen von Managementplänen;
– Einbeziehen der Bevölkerung in das Management von Schutzgebieten;
– Klärung der lokalen Nutzungsrechte;
– Entwicklung von Pufferzonen, um den Druck auf Naturschutzgebiete zu
vermindern;
– Ausstattung von Schutzgebieten mit notwendiger Infrastruktur und
nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. Nationalparkfonds, sowie die
Ausbildung von Personal der Partnerinstitutionen.
36. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
initiierten „NDC-Partnerschaft“ umgesetzt (s. S. 5 der Publikation „Erfolge
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“)?
Ziel der NDC-Partnerschaft ist es, Entwicklungs- und Schwellenländer dabei
zu unterstützen, ihre nationalen Klimabeiträge umzusetzen, Klima- und
Entwicklungsziele zusammenzuführen sowie die Grundlage zu schaffen, dass sich
bi- und multilaterale Geberprogramme auf nationale Unterstützungsbedarfe
ausrichten und sich untereinander koordinieren. Dies bedeutet, dass die
Partnerschaft nicht nur durch eigens bereit gestellte Gelder, sondern auch durch die
Koordination von bereits bestehenden Programmen und deren Ausrichtung auf
die Umsetzung der nationalen Klimaziele (Nationally Determined
Contributions/NDC) getragen wird. Im sogenannten „Country Engagement“ der
Partnerschaft setzen sich Geber (industrialisierte Länder und
Entwicklungsorganisationen sowie -banken) dafür ein, dass Entwicklungs- und Schwellenländer zu
ihren NDC-bezogenen Nachfragen unterstützt werden. Des Weiteren vermittelt
die Partnerschaft auch einen direkten Austausch von Erfahrungen und Wissen
zwischen interessierten Ländern (sogenannte Peer-to-Peer-Ansätze). Eine
umfangreiche Wissensplattform der Partnerschaft, die vorhandene Analysen und
Ansätze zur NDC-Umsetzung bündelt, trägt zusätzlich zum Austausch von
Erfahrungen bei. Wichtige Initiativen, die laufende Prozesse zur NDC-
Unterstützung in Mitgliedsländern (Country Engagement) über zwei thematische
Ansätze ergänzen, sind zum einen das 2019 geschaffene Angebot zur kurzfristigen
technischen Unterstützung bei der auf Ambitionssteigerung ausgerichteten
Überarbeitung der NDC, das sogenannte „Climate Action Enhancement
Package“ (CAEP), zum anderen die 2020 gestartete Initiative zur Beratung von
Finanz- und Planungsministerien zur NDC-orientierten Ausgestaltung von
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wiederbelebung im Kontext der Corona-
Krise, der sogenannten Economic Advisory Initiative.
a) Wie hoch sind die bisherigen Kosten der NDC-Partnerschaft?
Die Bundesregierung unterstützt über das BMZ sowie das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Support Unit, die
als Sekretariat der NDC-Partnerschaft fungiert, seit 2016 mit insgesamt 12
Millionen Euro. Deutschland finanziert zusätzlich mit knapp 17 Millionen Euro
über das CAEP eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Partnerländer
(Schwellen- und Entwicklungsländer) bei der Verbesserung und Erhöhung ihrer
nationalen Klimaschutzbeiträge unterstützen. Deutschland finanziert zudem
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der NDC-Partnerschaft über bestehende
globale und bilaterale Vorhaben der GIZ sowie internationaler Organisationen wie
beispielsweise der Weltbankgruppe, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen (United Nations Development Programme – UNDP), dem
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme –
UNEP) sowie im Rahmen der Deutschen Klima- und Technologieinitiative
(DKTI) des BMZ und der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des
BMU. Seit Bestehen der Partnerschaft hat Deutschland in diesem
Zusammenhang Projekte und Programme zur Umsetzung nationaler Klimaschutzbeiträge
in Entwicklungsländern in Höhe von insgesamt etwa 500 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Die Bundesregierung richtet darüber hinaus ihre
internationale Klima- und klimarelevante Finanzierung insgesamt auf die NDC-
Umsetzung aus.
b) Welche Ansätze der Kohlenstoffdioxid-Reduktion werden im Rahmen
der NDC-Partnerschaft verfolgt?
Im Übereinkommen von Paris verpflichten sich die Vertragsparteien zur
Umsetzung von NDC, die die Emissionsminderungsziele sowie größtenteils auch
Ziele zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels umfassen.
Dadurch soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter
zwei Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad Celsius, über dem vorindustriellen
Niveau begrenzt werden. Im Abkommen wurde darüber hinaus ein
Ambitionsmechanismus eingerichtet, durch welchen die NDC alle fünf Jahre aktualisiert
und ambitioniert fortgeschrieben werden sollen, beginnend im Jahr 2020.
Speziell zur Emissionsreduktion unterstützt die Partnerschaft verschiedene
Ansätze. Dazu gehören:
– die Stärkung oder Ergänzung von Treibhausgasemissionszielen,
– die Stärkung oder Ergänzung von nationalen Klimapolitiken, -strategien
und –maßnahmen,
– die Stärkung oder Ergänzung von sektoralen Zielen sowie
– die Umsetzung des bestehenden NDC, ausgerichtet an langfristigen Zielen.
Die Partnerschaft arbeitet anfragebasiert, das heißt sie unterstützt angepasst an
die länderspezifischen Bedarfe, wenn ein Unterstützungsgesuch eines seiner
Mitgliedsländer vorliegt. In Hinblick auf die alle fünf Jahre zu aktualisierenden
NDC legt die Partnerschaft durch das 2019 gestartete CAEP zur kurzfristigen
technischen Unterstützung der NDC-Überarbeitung einen Schwerpunkt darauf,
Mitgliedsländer dabei zu unterstützen, ambitionierte NDC zu entwickeln und
umzusetzen.
c) Wer sind die 130 Mitglieder der NDC-Partnerschaft, und in welchen
Ländern sind diese jeweils aktiv?
Die NDC-Partnerschaft umfasst derzeit 183 Mitglieder, davon 112 Länder
(18 industrialisierte Länder sowie 94 Entwicklungs- und Schwellenländer),
42 internationale Organisationen und Entwicklungsbanken sowie 29 assoziierte
Mitglieder. Darüber hinaus wird im Einzelnen auf die Übersichten der NDC-
Partnerschaft verwiesen (
https://ndcpartnership.org/members sowie
https://ndcp
artnership.org/countries-map).
37. Wurden Leistungen externer Dritter im Rahmen der Kompensation der
Kohlenstoffdioxid-Emissionen des BMZ in Anspruch genommen (http://
www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/Zweiseiter_Kli
maneutrales_BMZ_2020.pdf), und wenn ja, welche Kosten sind
hierdurch entstanden?
Ja. Für die Kompensation der Treibhausgasemissionen des BMZ der Jahre
2017, 2018 und 2019 über einen externen Kompensationsdienstleister
entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 61.962,50 Euro.
38. Welche 55 Projekte umfasst der 10-Punkte-Aktionsplan „Meeresschutz
und nachhaltige Fischerei“ (s. S. 5 der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“; bitte
nach Projekttitel, Projektnummer, Projektland und Projektkosten
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Übersicht in Anlage 2 verwiesen. Hinsichtlich der Angabe der
Projektnummer wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/16828 verwiesen.
39. Wie hoch ist die Zahl der deutschen Kommunen, die sich aktuell in
Programmen und Maßnahmen des BMZ engagieren, und welche deutschen
Kommunen sind dies jeweils (siehe S. 6 der Publikation „Erfolge der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Es wird auf die Übersicht in Anlage 3 verwiesen.
40. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zum jetzigen Stand
durchgeführt (siehe S. 6 der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“)?
Nach aktuellem Stand hat die Agentur für Wirtschaft (AWE) insgesamt 6.081
Beratungen seit 2016 durchgeführt.
a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die AWE?
Die jährlichen Kosten der AWE waren in der 19. Legislaturperiode wie folgt:
Haushaltsjahr Ausgaben in Euro
2017 2.093.308,00
2018 2.738.496,00
2019 4.981.793,00
2020 5.311.793,00
Die Kostensteigerung zwischen 2018 und 2019 resultiert aus einer
strategischen Stärkung der AWE (Erhöhung der Beratungskapazitäten, Ausbau des
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, Einführung neuer IT-Tools,
erweiterte Öffentlichkeitsarbeit).
b) Werden die Beratungen seitens der AWE und des BMZ kategorisiert,
und wenn ja, welche Kategorien sind dies?
Die Beratungen werden nach Branchenzugehörigkeit und Region (Kontinent/
Land) kategorisiert. Die Branchen sind:
– Abfall und Wasser,
– Anlagenbau,
– Bau,
– Bildung,
– Elektrotechnik,
– Energie,
– Finanzwirtschaft,
– Flüchtlinge,
– Gesundheit,
– Handel,
– Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte,
– IKT,
– Kreativwirtschaft,
– Landwirtschaft/Ernährung,
– Maschinenbau,
– Mobilität,
– Sicherheit,
– Textil,
– Tourismus und
– Umwelt.
c) Wie viele der durchgeführten Beratungen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nachweislich zu Investitionen aus der
Privatwirtschaft geführt?
Die AWE berät in Bezug auf alle Kooperations-, Förder- und
Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ. Die weiterführende Prüfung der Beratungsfälle
sowie die abschließende Entscheidung über eine Finanzierung, Förderung oder
Kooperation erfolgen durch die für das jeweilige Instrument zuständige DO
bzw. obliegt letztlich der Entscheidung der Unternehmen.
41. Inwiefern ist die Steigerung der Zahl der in der
Entwicklungszusammenarbeit engagierten privaten deutschen Stiftungen seit 2016 auf fast 2 000
auf die Tätigkeiten der Bundesregierung zurückzuführen (siehe S. 6 der
Publikation „Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der
19. Legislaturperiode“)?
42. Welche 2 000 Stiftungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
entwicklungspolitisch engagiert (s. Frage 41, bitte Stiftungen benennen)?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Aussage zum Engagement privater
Stiftungen in der EZ auf Publikationen und Erhebungen des Bundesverbandes
Deutscher Stiftungen (u. a. Online-Navigationshilfe, abrufbar unter
https://stift
ungssuche.de/).
Das BMZ unterstützt gezielt die Arbeit privater Stiftungen in der EZ im Sinne
der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele. Neben der Durchführung
von Fachveranstaltungen und der Veröffentlichung von einschlägigen
Publikationen wurde hierzu 2016 die Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie
innerhalb der Engagement Global gGmbH – Service für Entwicklungsinitiativen
gegründet, die private deutsche Stiftungen bei der Internationalisierung ihrer
Tätigkeit berät. Ferner werden seit 2017 EZ-Scouts in deutsche Verbände des
Stiftungswesens und andere zentrale Einrichtungen mit multiplikatorischer
Wirkung entsandt, die als Ansprechpersonen für die EZ tätig sind und eine
Verbreitung des Themas in der Stiftungslandschaft fördern.
43. Wie viele der im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds
bereitgestellten Mittel für die Privatwirtschaft wurden zum jetzigen Zeitpunkt
abgerufen oder in Anspruch genommen (siehe S. 7 der Publikation
„Erfolge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der 19.
Legislaturperiode“; bitte nach Fonds „AfricaConnect“ und „AfricaGrow“
sowie „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“ aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat über den Einzelplan 23 für AfricaConnect bislang
100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden bereits
vollumfänglich in Anspruch genommen.
Für AfricaGrow hat die Bundesregierung über den Einzelplan 23 bislang
507 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen bereits 322 Millionen
Euro in Anspruch genommen wurden.
Für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika wurden über den Einzelplan 09 bislang
22,66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen 2,5 Millionen Euro
bereits in Anspruch genommen wurden.
44. Inwiefern zeigen die „neuen Ansätze [des BMZ] bereits Wirkung“ (siehe
S. 7 der Publikation „Erfolge der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode“) im Hinblick darauf, dass deutsche
Investitionen in Afrika seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode um
etwa 10 Prozent gestiegen sind (ebd.), vor dem Hintergrund, dass die
beispielsweise angeführten Exportkreditgarantien (sogenannte
Hermesbürgschaften, ebd.) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie fallen?
45. Sind Exportkreditgarantien (s. Frage 44) nach Auffassung der
Bundesregierung ein Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
46. Sind Exportkreditgarantien (s. Frage 44) nach Auffassung der
Bundesregierung entwicklungsfördernd?
Die Fragen 44 bis 46 werden zusammen beantwortet.
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein
Außenwirtschaftsförderinstrument. Ihr Ziel ist es, die deutsche Exportwirtschaft zu unterstützen und im
internationalen Wettbewerb zu stärken. Mit Exportkreditgarantien können sich
deutsche Exporteure und exportfinanzierende Banken gegen politisch und
wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfall der ausländischen Besteller absichern. Die
Deckungsnehmer entrichten hierfür ein risikoadäquates Entgelt.
Exportkreditgarantien sind ein selbsttragendes Instrument; sie enthalten keine Fördermittel
oder Geldzuwendungen/Subventionen.
Die Entscheidungen zur Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes
werden auf Einzelfallbasis und im Konsens von den vier im Interministeriellen
Ausschuss (IMA) für die Exportkreditgarantien des Bundes vertretenen
Ressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der
Finanzen, Auswärtiges Amt und BMZ) getroffen. Dies stellt sicher, dass
außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitische Bewertungen in die zu
treffenden Entscheidungen einfließen.
Die mit Exportkreditgarantien des Bundes abgesicherten Ausfuhrgeschäfte
entfalten Wirkungen im Bestellerland. Sie leisten mittelbar einen wirtschafts- und
zum Teil entwicklungsfördernden Beitrag in den Zielländern.
So können Hermesdeckungen z. B. dazu beitragen, bestimmte
entwicklungsrelevante Prozesse – wie z. B. die Elektrifizierung von ländlichen Regionen
oder den Aufbau eines Gesundheitssystems – positiv zu beeinflussen. Ohne
staatliche Deckung in Form von Exportkreditgarantien kämen derartige
entwicklungsfördernde Geschäfte in zahlreichen Entwicklungs- und
Schwellenländermärkte nicht zustande, da der private Markt hier kein adäquates
Absicherungsangebot bereitstellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/23440
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/23440
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]