[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Andrew Ullmann,
Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23041 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der globalen
Gesundheitsversorgung und Ernährungssicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einer förderlichen deutschen Entwicklungspolitik im Bereich der Globalen
Gesundheit dienen die Maßgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
sowie die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals
– SDGs) der Agenda 2030. Insbesondere das Ziel 3 „Gesundheit und
Wohlergehen für Alle“ bildet die Grundlage eines ganzheitlichen, globalen Konzepts
für die Gesundheitspolitik. Für eine bedarfsgerechte, für alle zugängliche und
nachhaltig leistbare Versorgung müssen die wesentlichen
Gesundheitsprobleme der Bevölkerung vor Ort adressiert werden. Wir unterstützen dabei den
Ansatz der Primären Gesundheitsversorgung (Primare Health Care – PHC),
die ebendies gewährleistet. Die Entwicklung der derzeitigen
Gesundheitssysteme und der Gesundheitsarchitektur soll in Richtung Prävention,
interdisziplinärer Medizin und multilateraler Zusammenarbeit ausgebaut werden. Der
Zeithorizont international koordinierter Maßnahmen darf sich nicht nur auf ein
akutes Krisenmanagement beschränken, sondern muss die Nachsorge,
Folgenabschätzung und Prävention miteinbeziehen, um Gesundheitspolitik als
globales Instrument zu etablieren.
Derzeit sind weltweit 1,9 Milliarden Menschen in Gefahr durch
vernachlässigte Tropenkrankheiten (Neglected Tropical Diseases – NTDs) arbeitsunfähig,
blind, entstellt, behindert zu werden oder zu sterben (
https://dntds.de/). In den
ärmsten Ländern, in denen eine medizinische Infrastruktur oder finanzielle
Mittel fehlen, ist die Verbreitung der NTDs, vor allem im Bereich der Tropen
und Subtropen am größten. Das Ziel 3.3 der SDGs erklärt die Forderung bis
2030 „die Epidemien von Aids, Tuberkulose, Malaria und der
vernachlässigten Tropenkrankheiten zu beenden“ (
https://www.who.int/sdg/targets/en/).
Durch geeignete Behandlungsprogramme und Forschungsvorhaben ist es
möglich diesem ambitionierten Ziel gerecht zu werden. NTD-Programme
können Menschen in den ärmsten und entlegensten Regionen erreichen und einen
ersten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen bieten und vor der
Krankheitsübertragung bewahren (
https://www.cdc.gov/globalhealth/ntd/global_progra
m.html).
Multiresistente Krankheitserreger, die sich unabhängig vom
Entwicklungsstatus eines Landes ausbreiten können, stellen eine weitere globale Herausforde-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23827
19. Wahlperiode 29.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung dar, deren Bekämpfung in einem globalen, gesundheitspolitischen
Konzept besondere Aufmerksamkeit finden sollten. Die Vorgehensweise der
deutschen Entwicklungspolitik muss nach Ansicht der Fragesteller in Zukunft
besser mit einer europäischen und multilateralen Strategie korrelieren und
zielgerichtet an die Bedürfnisse der Partnerländer angepasst sein. Um die
wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern voranzutreiben sowie Handel und
Arbeitsplätze zu schaffen, muss im Bereich der Gesundheit noch vieles getan
werden. Das Department of Economic and Social Affairs der Vereinten
Nationen spricht, in Anbetracht des demographischen Wandels, von einer
Bevölkerungszahl von 10 Milliarden Menschen im Jahr 2050 (
https://population.un.or
g/wpp/Publications/Files/WPP2019_10KeyFindings.pdf). Um die
gesundheitliche Grundversorgung für alle gewährleisten zu können, müssen nach Ansicht
der Fragesteller auch der demographische Aspekt und damit einhergehende
neue Herausforderungen für die Entwicklung einer globalen
Gesundheitsstrategie berücksichtigt werden.
Von der Wirtschaftskrise im Zuge der Corona-Pandemie sind besonders
Entwicklungs- und Schwellenländer stark betroffen. Schwaches
Wassermanagement führt zu mangelnder Hygiene. Im Bereich der Wasser- und
Sanitärversorgung und Hygiene werden aufgrund der Corona-Pandemie laut UNICEF
(Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) eine schwerwiegende
Unterbrechung der Dienstleistungen und Beschränkungen beim Zugang zu WASH-
Waren (WASH = water, sanitation and hygiene) zu erwarten sein (
http://washc
luster.net/sites/default/files/inline-files/COVID%2019%20WASH%20Advoca
cy_Summary_Final-GWC-SWA.pdf). Dies wird sich folglich auf die
Hygienepraxis in den betroffenen Gebieten auswirken, wodurch die
Infektionszahlen rapide ansteigen werden. In diesem Zusammenhang sehen die Fragesteller
die Bundesregierung in der Pflicht, weiterhin den Zugang zu WASH-Waren
und WASH-Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und auf einen multilateral
abgestimmten Ansatz hinzuwirken.
Aufgrund der erschwerten Bedingungen von globalen Lieferketten wird es
insbesondere in den Entwicklungsländern zu einer deutlichen Zunahme der
Armut kommen. Laut der Weltbank werden mindestens 71 Millionen
Menschen durch die Corona-Pandemie in die extreme Armut abrutschen und damit
über weniger als 1,90 US-Dollar am Tag verfügen (
https://blogs.worldbank.or
g/opendata/updated-estimates-impact-covid-19-global-poverty). Dabei geben
laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) Menschen in von extremer Armut betroffenen Ländern bis zu 75
Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel aus (
http://www.fao.org/3/I9553E
N/i9553en.pdf).
In ihrem Bericht weist die Entwicklungsorganisation ONE darauf hin, dass in
Afrika 30 Millionen Jobs drohen verloren zu gehen (
https://www.one.org/de/b
log/globale-ernaehrungssicherheit-in-zeiten-einer-pandemie/). Die
Hauptwirtschaftssektoren, die bislang Arbeitsplätze, wirtschaftliche Stabilität und
Entwicklung boten, brechen zusammen, besonders ist die Textilindustrie
betroffen. In Bangladesch, Indonesien, Kambodscha, Laos, Vietnam, Äthiopien und
Madagaskar verloren Millionen Menschen ihre Arbeit. Durch weitere
Exportbeschränkungen steigen die Nahrungsmittelpreise und die sich verschärfende
Nahrungsmittelknappheit bedroht die Lebensgrundlage vieler Menschen. Dies
hat zur Folge, dass der Zugang zu Lebensmitteln massiv eingeschränkt wird.
Der bevorstehende Wirtschaftskollaps in den EZ-Ländern (EZ =
Entwicklungszusammenarbeit) bedingt die weitere Verbreitung von Krankheiten und
Seuchen und erschwert den Zugang zu sicheren Nahrungsmitteln für
Milliarden von Menschen. Millionen Wanderarbeiter, die in der Landwirtschaft tätig
sind, können ihre Arbeit nicht mehr verrichten, die Menschen müssen mit
Ernteverlusten und gravierenden Komplikationen bei der
Nahrungsmittelzustellung rechnen (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/entwicklungslaender-co
ronavirus-pandemie-hunger-armut-unruhen). Laut dem Bericht der Weltbank
wird in Subsahara-Afrika eine Abnahme von 2,6 bis 2,7 % in der
landwirtschaftlichen Produktion erwartet (
https://openknowledge.worldbank.org/bitstr
eam/handle/10986/33541/9781464815683.pdf?sequence=18).
Die Bundesregierung muss agieren, um diese Entwicklungen abzufedern.
Die Bundesregierung wird im Oktober Gastgeberin der
Wiederauffüllungskonferenz für das Global Agriculture and Food Security Program (GAFSP)
sein. Der letzte The State of Food Security and Nutrition in the World (SOFI)-
Bericht der FAO unterstrich die Gefahren, die COVID-19 für die globale
Ernährungssicherheit bedeutet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2020 die neue Strategie zur globalen
Gesundheitspolitik verabschiedet. Diese neue Strategie ist ein Bekenntnis der
Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik und zur Erreichung der
gesundheitsrelevanten Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 und insbesondere
des Nachhaltigkeitsziels 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ (SDG 3). Ziel der
Strategie ist es, die Wirksamkeit und die Dauerhaftigkeit des deutschen
Engagements im Bereich der globalen Gesundheit sicherzustellen, um einen
wesentlichen Beitrag zur Gesundheit für alle Menschen weltweit bis zum Jahr 2030 zu
leisten.
Die Strategie stellt dar, dass die Herausforderungen der globalen Gesundheit
nur vernetzt, koordiniert und gemeinsam bewältigt werden können und zeigt
konkrete Wege auf, um die Abstimmung und partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren, insbesondere im multilateralen Bereich, weiter zu
intensivieren.
Der Strategie liegt die Überzeugung der Bundesregierung zugrunde, dass das
Recht eines jeden Menschen auf das individuell erreichbare Höchstmaß an
körperlicher und psychischer Gesundheit ein zentrales Menschenrecht ist und, dass
Gesundheit nur durch gemeinsames globales Engagement sichergestellt und
geschützt werden kann.
In Anbetracht des demografischen Wandels setzt sich Deutschland gezielt für
einen integrierten, gesundheitsorientierten und ganzheitlichen
Präventionsansatz über die gesamte Lebensspanne ein, der den Einfluss der Lebensumwelt
berücksichtigt und durch krankheitsspezifische Maßnahmen ergänzt wird.
Um u. a. die Ernährungssysteme auf dem afrikanischen Kontinent zu
stabilisieren und damit die Erreichung von SDG 2 („Kein Hunger“) zu unterstützen,
werden Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt:
Maßnahmen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität, zur
Reduzierung von Nachernteverlusten, zur Anpassung der lokalen Landwirtschaft an
den Klimawandel, zur Einkommenssteigerung und zur Verbesserung der
Ernährungssituation.
Die Maßnahmen sollen unsere Partner zudem dabei unterstützen, die
Nachhaltigkeit der Ernährungssysteme zu sichern. Produktivitätssteigerungen werden
mit Ansätzen verbunden, die Ressourcen schonen und wiederherstellen. Ziel
sind nachhaltige Waldnutzung, Bodenschutz und -rehabilitierung sowie
Implementierung agrarökologischer Ansätze. Einen wichtigen Faktor für langfristige
Produktivitätssteigerung und nachhaltige Nutzungsmodelle stellt die
Gewährleistung von geregeltem Zugang zu Land dar.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat ein umfassendes und schnell wirksames Sofortprogramm aufgelegt,
um Entwicklungs- und Schwellenländer in ihrem Kampf gegen das COVID-19-
Virus sowie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der
COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Hierzu wird auf folgenden Link verwiesen:
http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/bmz_corona_pake
t.pdf.
1. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung bezüglich Monitoring
und Surveillance-Kapazitäten von neuen Krankheitserregern auf dem
afrikanischen Kontinent, und wie lautet diese?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Kapazitäten
der Länder zu stärken?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Surveillance-Kapazitäten, sei es
hinsichtlich neu auftretender Krankheitserreger oder auch armutsbegünstigter
Erkrankungen inklusive Neglected Tropical Diseases (NTDs), von
herausragender Bedeutung und Grundlage gut funktionierender Gesundheitssysteme
sind. Der Aufbau und Erhalt solcher Kapazitäten auf dem afrikanischen
Kontinent sind dabei mit vielen Herausforderungen verbunden, die insbesondere die
Nachhaltigkeit der Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen betreffen.
Problematisch sind u. a. die Verfügbarkeit von ausreichend gut qualifiziertem Personal,
eine zuverlässige Versorgung mit Reagenzien sowie eine langfristige
Qualitätssicherung (Wartung, Standardisierung von Verfahren, Akkreditierung).
Die Bundesregierung unterstützt in Folge dessen folgende Projekte und
Programme, die Forschungs- und Monitorstrukturen als Ganzes nachhaltig fördern:
Land / Gruppe /
Organisation
Projekt-/Programmtitel Projektziel
EAC Partnerländer Regionales Referenzlabor
und Labor-Netzwerk in der
EAC zur Bekämpfung von
übertragbaren Erkrankungen
Das Vorhaben zielt darauf ab, in den EAC
Partnerländern Kapazitäten aufzubauen, um schnell und
zuverlässig vor Ort Erkrankungen, die zu Epidemien führen
können, diagnostizieren und unverzüglich effektive
Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
ECOWAS Stärkung der
Pandemieprävention in der ECOWAS-
Region
Die Vorhaben (TZ/FZ) sollen die Westafrikanische
Gesundheitsorganisation (WAHO), eine
Sonderorganisation der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), beim Aufbau von
Referenzlaboren, eines regionalen epidemiologischen
Überwachungssystems sowie bei verbessertem Management
in der Seuchenkontrolle nach WHO
Gesundheitsvorschriften unterstützen.
Nigeria, Ghana Software SORMAS
(Surveillance, Outbreak Response
Management- and Analysis
System)
Die Software ermöglicht Gesundheitseinrichtungen
und –behörden, neben der Echtzeitüberwachung und
Früherkennung von Krankheitsausbrüchen, durch das
Sammeln fallbasierter Daten (Surveillance) auch
Verfahren zur Epidemiekontrolle und zum
Ausbruchsmanagement.
Land / Gruppe /
Organisation
Projekt-/Programmtitel Projektziel
Togo, Benin, Namibia,
Sierra Leone,
Madagaskar, Uganda, EAC
(Tansania), ECOWAS,
DR Kongo, Nigeria,
Tansania, AU/ Africa
CDC
(Materiallieferung), Guinea
Schnell Einsetzbare
Expertengruppe Gesundheit
(SEEG)
SEEG unterstützt Partnerländer und -organisationen
der dt. EZ dabei, sich auf Krankheitsausbrüche
vorzubereiten und schnell auf diese zu reagieren.
U. a. Sub-Sahara 2016 das Global Health
Protection Programme (GHPP)
Die Bundesregierung fördert seit 2016 das GHPP des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das
Länder und die WHO bei der Prävention von Epidemien
und der Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen
unterstützt. Einige dieser GHPP-Maßnahmen in Sub-
Sahara-Afrika fokussieren sich auf den Auf- bzw.
Ausbau von Surveillance-Systemen, um z. B. die
Überwachungskapazitäten für Antibiotikaresistenzen
zu etablieren, und helfen bei der Entwicklung und
Umsetzung von nationalen Aktionsplänen.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bei Partnerländern
zwischen 2017 und heute beim Ausbau einer bedarfsgerechten
Gesundheitsversorgung in den Bereichen Fachkräfteausbildung, Infrastruktur und
Versorgungsleistungen ergriffen?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 1 verwiesen.
3. Wie wird sich der Gesundheitsversorgungsausbau in den Ländern, die
den Partnerschaftsstatus durch das „BMZ 2030“ verloren haben, weiter
ausgestalten?
In Ländern, mit denen das BMZ zukünftig nicht mehr bilateral staatlich
zusammenarbeitet, werden aufgrund der COVID-19-Pandemie bilaterale staatliche
Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Pandemiebekämpfung und One Health
zunächst fortgeführt. Darüber hinaus bleibt das zivilgesellschaftliche und
multilaterale Engagement bestehen.
4. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung bezüglich Entwicklung
der Gesundheitspolitik in den Reformpartnerländern Äthiopien, Ghana,
Senegal, Marokko, Tunesien und Elfenbeinküste, und wenn ja, wie lautet
diese?
Welchen Einfluss kann die Bundesregierung auf diese Entwicklung
insbesondere im Hinblick auf die Schwächung des Gesundheitssystems
aufgrund der globalen Corona-Pandemie nehmen?
Das BMZ hat mit keinem der genannten Länder einen Gesundheitsschwerpunkt
in der EZ vereinbart. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung neben
öffentlich zugänglichen Informationen keine weitergehenden Informationen zur
Entwicklung der Gesundheitspolitik in Äthiopien, Ghana, Senegal, Marokko
und Tunesien vor. In der Côte d‘Ivoire werden vom BMZ Vorhaben der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit unterstützt. Die Regierung der Côte d’I-
voire betrachtet Familienplanung als eine relevante Strategie zur Verbesserung
der sozioökonomischen Entwicklungsindikatoren wie Müttersterblichkeit,
Säuglings- und Kindersterblichkeit, Einschulung von Kindern und Pro-Kopf-
Einkommen. Da die staatlichen Gesundheitsausgaben aktuell noch sehr gering
sind, hat die Regierung eine jährliche Steigerung von 15 Prozent beschlossen,
u. a. um ein Investitionspaket für die Verbesserung zur Senkung der
Müttersterblichkeit aufzulegen.
Im Rahmen des COVID-19-Soforthilfepakets des BMZ werden auch in den
Reformpartnerländern konkrete Maßnahmen umgesetzt, um die negativen
Folgen der globalen COVID-19-Pandemie abzufedern. Beispielsweise wurden
Schutzausrüstung und Hygienematerialien für die lokale Verwaltung,
Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen bereitgestellt und Hygiene- sowie
technische Schulungen zum Umgang mit Geräten sowie mit schwierigen
Krankheitsverläufen durchgeführt. Weitere Maßnahmen umfassten
Sensibilisierungsmaßnahmen der Bevölkerung, Unterstützung bei der Umsetzung des
Gesundheitsschutzes in Unternehmen, Maßnahmen zur Erhöhung der Testkapazitäten und
Behandlungsmöglichkeiten, Förderung der lokalen Produktion von
medizinischen Materialien und Schutzausrüstung sowie Bereitstellung von
Handwaschstationen, Intensivbetten, Beatmungsgeräten und Notstromaggregaten für
Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser.
Zudem unterstützt das BMG im Rahmen des GHPP mit Sofortmaßnahmen z. T.
die oben genannten Länder in der Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch, wie
z. B. durch Bereitstellung von Materialien zur SARS-CoV-2-Diagnostik, die
Stärkung von Laborkapazitäten zur Diagnostik und Hygiene durch Schulungen
vor Ort sowie durch Online-Schulungen und generell technische Beratung.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Vorhaben seitens Chinas in
Bezug auf den Ausbau der Gesundheitssysteme in den Partnerländern?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Informationen vor.
Ergänzend wird auf folgenden Link der Afrikanischen Union verwiesen:
https://au.int/en/pressreleases/20200727/au-and-ministry-commerce-china-proj
ect-africacdc-hq.
6. Welche Produktentwicklungspartnerschaften im Bereich der
Arzneimittelinnovationsforschung zu NTDs unterstützt die Bundesregierung
derzeit?
Die Bundesregierung unterstützt derzeit die Produktentwicklungspartnerschaft
(PDP) Drugs for Neglected Diseases initiative (DNDi) mit dem Ziel,
Arzneimittel gegen verschiedene vernachlässigte Tropenkrankheiten zu entwickeln.
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten
Auswirkungen von COVID-19 auf NTD-Programme, und wie beurteilt sie die
Langzeitfolgen?
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie hat die WHO im April 2020 empfohlen,
Maßnahmen und Aktivitäten zur Bekämpfung von NTDs mit engem,
physischem Kontakt vorübergehend einzustellen. Behandlungen von Patienten und
Patientinnen mit NTDs werden aufgrund der Priorisierungen von COVID-19-
Patienten und -Patientinnen sowie wegen des hohen Infektionsrisikos für
Gesundheitsfachkräfte zurückgestellt. Außerdem kommt es aufgrund von
Flughafenschließungen und erhöhten Frachtpreisen zu Unterbrechungen von
Lieferketten von Pharmazeutika und Arzneimitteln, die zur Behandlung von NTDs
dringend benötigt werden. Medikamente können aufgrund der Unterbrechung
und der Verzögerung bei der Auslieferung ggf. nicht (weiter) verwendet
werden, da u. U. Kühlketten nicht eingehalten werden können. Der Zugriff auf
Medikamente ist in vielen Ländern aktuell zudem sehr eingeschränkt, die
Verteilung von Medikamenten durch nationale und internationale Organisationen und
deren Partnerinstitutionen vor Ort kann nur verzögert und unter erschwerten
Bedingungen erfolgen. Die weltweiten Reisebeschränkungen sowie nationale
COVID-19-Maßnahmen führen auch zu Unterbrechungen und Verlangsamung
im Bereich der NDT-Forschung: Feldstudien können nicht wie geplant
durchgeführt und müssen ggf. angepasst werden, Labor- und
Forschungseinrichtungen wurden (vorrübergehend) geschlossen und/oder dürfen nur mit verringerter
Personalkapazität und besonderen Hygieneschutzmaßnahmen öffnen.
Derzeit können Langzeitfolgen noch nicht abgeschätzt werden.
a) Welche notwendigen Handlungsfelder ergeben sich nach Auffassung
der Bundesregierung daraus?
Um den möglichen Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie auf NTD-
Programme entgegenzuwirken und NTDs nachhaltig und wirksam einzudämmen,
braucht es resiliente Gesundheitssysteme, inklusive gut ausgestatteter und
funktionstüchtiger Labore und Gesundheitseinrichtungen sowie ausgebildetes
Fachpersonal. Gerade bei NTDs, die die Stufe der Massenbehandlung durch
präventive Chemotherapie durchlaufen haben, muss überwacht und überprüft werden,
ob die Übertragungswege effektiv unterbrochen wurden. Bei NTDs, die sich
der Elimination nähern, sollte eine zunehmend intensive Fallfindung erfolgen.
Hierzu sind moderne und zugleich dezentrale, patientennahe
Diagnoseverfahren („point-of-care“-Diagnostik) erforderlich, die auch in abgelegenen
Gesundheitseinrichtungen genutzt werden können. Um NTDs und anderen
Infektionskrankheiten (z. B. COVID-19) vorzubeugen, ist der Zugang zu sicheren
Wasserquellen und sanitärer Infrastruktur mindestens ebenso wichtig wie die oben
genannten Maßnahmen zur Diagnostik und Behandlung.
b) Wird die Bundesregierung ihr Engagement für NTDs vor dem
Hintergrund der COVID-19-Pandemie in Zukunft verstärken?
Die Bundesregierung unterstützt die Bekämpfung von NTDs bereits seit
Jahrzehnten und wird dieses Engagement auch in Zukunft fortführen. So fördert die
Bundesregierung beispielsweise seit langem das bei der WHO angesiedelte
Special Programme for Research and Training in Tropical Diseases (TDR).
Bereits vor der COVID-19-Pandemie ist die NTD-Bekämpfung im Rahmen
holistischer, multisektoraler Ansätze verstärkt in den Fokus der Bundesregierung
gerückt. So wurden bereits während der deutschen G7-Präsidentschaft in den
Jahren 2014 und 2015 NTDs thematisiert (
https://www.bundesgesundheitsminister
ium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/G7/2016-g7-abschlussbericht.pdf).
Zudem hat sich die Bundesregierung beispielsweise im Jahr 2019 an
Konsultationen zum Entwurf der neuen, überarbeiteten WHO-Roadmap zu NTDs
beteiligt und ihre Einschätzungen abgegeben. Durch die COVID-19-Pandemie hat
sich die Verabschiedung der Roadmap verzögert.
Um das bisherige Engagement Deutschlands zur Eindämmung von NTDs
fortzuführen und Maßnahmen systemisch auszurichten, unterstützt die
Bundesregierung die WHO-Initiative ESPEN (The Expanded Special Project for
Elimination of Neglected Tropical Diseases). Seit dem Jahr 2019 fördert sie ES-
PEN mit jeweils 500.000 Euro für zunächst drei Jahre. Ziel der Initiative ist die
Eindämmung der fünf häufigsten durch präventive Chemotherapie
behandelbaren NTDs (Schistosomiasis, Onchozerkose, Lymphatische Filariose, vom
Boden übertragene Helminthiasis, Trachom) in der WHO-AFRO-Region. Durch
dieses Engagement der Bundesregierung konnten konkret bereits mehrere
Millionen Menschen im Kongo und Äthiopien Behandlungen erhalten. Für
weniger als 50 Euro-Cent pro Behandlung pro Jahr sorgt ESPEN dafür, dass
insbesondere vulnerable Gruppen der Gesellschaft ihre Medikamente erhalten.
c) Wie können nach Auffassung der Bundesregierung NTD-Programme
im Kampf gegen COVID-19 genutzt werden?
Die große Reichweite der NTD-Programme kann dazu beitragen, auch
Ausbrüche anderer Infektionskrankheiten, wie COVID-19, einzudämmen und
gleichzeitig Fortschritte im Hinblick auf eine allgemeine Gesundheitsversorgung
(UHC, SDG 3.8) zu erreichen. NTD-Programme bieten qualitativ hochwertige
Behandlung und gemeindebasierte Versorgung oftmals in abgelegenen
ländlichen Gebieten, die von den Gesundheitssystemen bisher nicht erreicht wurden.
Maßnahmen zu Wasser- und Sanitärversorgung, Hygiene und
Abwassermanagement (WASH) sind essenziell in der Prävention von NTDs und können
ebenfalls maßgeblich der Übertragung anderer Infektionskrankheiten wie
COVID-19 vorbeugen. Gleiches gilt für mobile Laboreinheiten. Beides wird im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Bestehende
Forschungsprogramme für NTDs, wie Produktentwicklungspartnerschaften,
wurden ebenfalls auf die Pandemie eingestellt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
d) Wird sich die Bundesregierung für eine Aufnahme von NTDs in das
Mandat des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS,
Tuberkulose und Malaria im Rahmen einer adäquaten Erhöhung seiner
Finanzierung einsetzen?
Der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) finanziert bereits jetzt Maßnahmen zur Bekämpfung von NTDs,
wenn es sich dabei um Ko-Infektionen von HIV/AIDS, Tuberkulose (TB) und
Malaria handelt und die Partnerländer einen entsprechenden Förderbedarf
gegenüber dem GFATM anmelden. Als Mitglied im Verwaltungsrat des GFATM
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der GFATM die Frage der
Integration von Dienstleistungen stärker adressiert und die vom GFATM finanzierten
Programme über die Bekämpfung von HIV/AIDS, TB und Malaria hinaus
andere Krankheiten (inkl. NTDs) stärker berücksichtigen.
e) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verbesserung
und Vereinheitlichung statistischer Kapazitäten zum Monitoring der
durch vernachlässigte Tropenkrankheiten verursachten globalen
Krankheitslast sowie der sich überschneidenden Krankheitslasten
(disaggregiert nach Art der Krankheit, Anzahl der Erkrankten, jährlichen
Neuerkrankungen, Sterberaten, Geschlecht, Alter, regionaler
Verteilung der Krankheitsfälle etc.)?
Deutschland setzt sich gezielt dafür ein, dass die Forschung in dem Bereich
vorangetrieben, die Versorgung verbessert und die vernachlässigten und
armutsassoziierten Tropenkrankheiten in multilateralen Strategien und internationalen
Foren berücksichtigt werden. Hierbei fördert Deutschland insbesondere eine
leitende Rolle der WHO bei der Steuerung und Koordinierung der Antwort auf
vernachlässigte und armutsassoziierte Tropenkrankheiten.
Entsprechende Daten zu NTDs sind über die Internetseite des Global Health
Observatory der WHO öffentlich zugänglich:
http://apps.who.int/gho/data/node.main.A1629?lang=en.
f) Inwiefern plant die Bundesregierung, vernachlässigte
Tropenkrankheiten ganzheitlich sowie ressortübergreifend in ihrer internationalen
Zusammenarbeit im Rahmen der Strategie zu verankern?
In der neuen Strategie der Bundesregierung zur globalen Gesundheit, die am
7. Oktober 2020 vom Kabinett verabschiedet wurde, bekennt sich die
Bundesregierung dazu, sich gezielt für eine Berücksichtigung der vernachlässigten und
armutsassoziierten Tropenkrankheiten in multilateralen Strategien und
internationalen Foren einzusetzen sowie entsprechende Forschung voranzutreiben und
die Versorgung auf diesem Gebiet zu verbessern. Konkrete Ansätze dazu
werden im Rahmen des GHPP, durch ESPEN und TDR umgesetzt. Hierzu wird auf
die Antwort zu den Fragen 1 und 4 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Der Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige
Entwicklung vom 29. Oktober 2018 sah unter anderem vor, eine Arbeitsgruppe
im Bereich der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) im
Sinne eines „One-Health“-Ansatzes zu errichten, welche neuen
Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dieser Arbeitsgruppe gewinnen?
Welche Maßnahmen ergeben sich aus diesen Erkenntnissen?
Ziel der in Folge des Beschlusses des Staatssekretärssauschusses
einzurichtenden Arbeitsgruppe zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ist die
Stärkung des interdisziplinären Austauschs und der Zusammenarbeit aller
relevanten Akteure, nicht jedoch die Initiierung von Maßnahmen. Die
interministerielle Arbeitsgruppe AMR (IMAG AMR) dient diesem interdisziplinären
Austausch und der Koordinierung von Maßnahmen und Forschungsvorhaben im
Rahmen der Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART“
zwischen den beteiligten Ressorts und nachgeordneten Behörden. In der IMAG
AMR werden die übergreifenden Inhalte der über das Jahr 2020 hinaus
fortgeführten DART abgestimmt.
9. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der
Bekämpfung multiresistenter Krankheitserreger?
Inwiefern ist diese auf eine europäische Strategie abgestimmt?
Für die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen (AMR) sind Maßnahmen
sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene erforderlich. Der im Jahr
2015 durch die Weltgesundheitsversammlung verabschiedete Globale
Aktionsplan (GAP) der WHO zur Bekämpfung von AMR fasst diese Maßnahmen
zusammen. Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“ dient der
Umsetzung des GAP in Deutschland. Das übergeordnete Ziel der DART 2020
ist die Reduktion der Entstehung und Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen.
Auch der Europäische One Health-Aktionsplan gegen AMR dient der
Umsetzung des GAP mit insbesondere von der EU-Kommission zu treffenden
Maßnahmen und damit dem gleichen Ziel wie DART 2020. Alle Aktionspläne
folgen zudem dem One Health-Ansatz.
10. Wie viele, und welche Initiativen zum Ausbau von Wassermanagement
fördert die Bundesregierung aktuell in den afrikanischen Ländern
Marokko, Algerien, Libyen und Somalia (bitte nach Maßnahmen, Projekten
und Ländern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 2 verwiesen.
11. Wie viele, und welche Initiativen zum Ausbau von Wassermanagement
fördert die Bundesregierung aktuell im Iran, Irak, Jemen, in Afghanistan,
Pakistan, Jordanien, Syrien, Kasachstan, Aserbaidschan, Armenien und
Kirgisistan (bitte nach Maßnahmen, Projekten und Ländern
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 3 verwiesen.
12. Wie viele, und welche Initiativen zum Ausbau von Wassermanagement
fördert die Bundesregierung in den südamerikanischen Ländern Chile
und Peru (bitte nach Maßnahmen, Projekten und Ländern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 4 verwiesen.
13. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Lieferketten für WASH-
Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und die Kontinuität der WASH-
Dienste in Gemeinden und Gesundheitseinrichtungen sowie laufender
humanitärer WASH-Maßnahmen sicherzustellen?
Die Bundesregierung erbrachte im Zeitraum von 2014 bis 2018 mit 475 Mio.
Euro jährlich rund zwei Drittel der internationalen ODA-Leistungen des
Wassersektors im WASH-Bereich. Aktuell werden aus dem COVID-19-
Sofortprogramm des BMZ zusätzliche 114,3 Mio. Euro in 73 neue bzw. aufzustockende
Vorhaben im WASH-Bereich investiert. Der Fokus liegt dabei auf Zugang zu
Hygieneartikeln, Aufklärungsmaßnahmen zu WASH und dem Zugang zu
Wasser und Sanitärversorgung insbesondere im öffentlichen Raum (Schulen,
Gesundheitseinrichtungen).
Für die humanitäre Hilfe stellt das Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen (WEP) im Rahmen des COVID-19-Global Humanitarian Response
Plans logistische Expertise und Serviceleistung für die humanitären und
medizinischen Hilfsoperationen anderer Organisationen zur Verfügung
(insbesondere Koordinierung von Lager-, Transportkapazitäten und Lieferketten, Stärkung
internationaler und regionaler Knotenpunkte zur Verteilung von Gütern,
logistische Unterstützung für Transport über See- und Luftweg, sowie medizinische
Evakuierung für humanitäres und medizinisches Personal). WEP stellt damit
das logistische Rückgrat für die VN-koordinierte COVID-19-Humanitäre Hilfe
bereit, das vor dem Hintergrund der COVID-19-Beschränkungen überhaupt
erst sicherstellt, dass Hilfsgüter und Personal bei den Empfängern ankommen.
Die Bundesregierung hat WEP 70 Mio. Euro für die Logistik-Leistungen
zugesagt. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung
außerdem die WHO (40 Mio. Euro) und UNICEF (20 Mio. Euro) u. a. im
Bereich WASH.
14. Hat die Bundesregierung bereits ein Controlling der Preisschwankungen
für WASH-Waren eingeführt?
Welche Schlüsse lassen sich daraus aus Sicht der Bundesregierung
ziehen?
Grundsätzlich wird in den Partnerländern etwa durch die Zusammenarbeit mit
lokalen Unternehmen die Produktion von Hygieneartikeln vor Ort unterstützt.
Dadurch wird die lokale Wirtschaft bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von
globalen Lieferketten gefördert. So kann innerhalb der EZ zielgerichteter auf
Preisschwankungen für WASH-Waren reagiert werden. Darüber hinaus nutzt
die deutsche EZ derzeit kein Instrument zur Kontrolle von Preisschwankungen
für WASH-Waren.
15. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die
Ernährungssysteme auf dem afrikanischen Kontinent zu stabilisieren?
Zur Stabilisierung der gesamten Wertschöpfungskette des Ernährungssystems
fördert die Bundesregierung u. a. folgende Maßnahmen:
Über den Aufbau von Grünen Innovationszentren für die Agrar- und
Ernährungswirtschaft in 14 afrikanischen Ländern unterstützt die Bundesregierung
die Ausweitung der lokalen Wertschöpfung. Über die bilaterale EZ werden
Ernährungssysteme in Afrika z. B. durch die Stärkung nachhaltiger Fischerei und
Verbesserung von Kleinbewässerung in der Landwirtschaft im Sahel gestärkt.
Für COVID-19-spezifische Maßnahmen im Bereich Ernährungssicherung
wurden zudem bilaterale Mittel i. H. v. 4,34 Mio. Euro umgesteuert.
Neben der produktionsseitigen Betrachtung beeinflussen verschiedene
Determinanten den Konsum und die Verwertung von Nahrungsmitteln. Daher arbeitet
die Bundesregierung im Bereich Ernährungssicherung v.a. daran, durch
multisektorale Ansätze die Ernährungssituation der Zielgruppe zu verbessern und
ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen zu stärken. So finanziert das BMZ
mehrjährige multi-sektorale Programme zur Stärkung der Resilienz von
Menschen und Gemeinden u. a. im Sahel, in der Demokratischen Republik Kongo,
der Bundesrepublik Somalia und der Republik Südsudan. Dazu gehören
Investitionen in Gesundheits- und Hygienedienstleistungen, Wasser- und
Abwasserversorgung und die Vermittlung von Kenntnissen über nährstoffreiche und
ausgewogene Nahrung. Diese Vorhaben werden im Rahmen des COVID-19-
Sofort-Programms aufgestockt und ausgeweitet. Auch Vorhaben der
Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger wurden aufgestockt, um COVID-19-bedingte
Folgen auf die Ernährungssituation abzufedern – z. B. mit 5 Mio. Euro mehr
für das Globalvorhaben „Ernährungssicherung und Resilienzstärkung“ der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das in acht
afrikanischen Ländern zur Verbesserung der Ernährungssituation der Menschen
in den Zielregionen beiträgt.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung als Vorsitz des
Steuerungsgremiums des Global Agriculture and Food Security Programs (GAFSP) erfolgreich
für die Anpassung von Projektzusagen eingesetzt, um GAFSP-finanzierte
Projekte um Maßnahmen zur COVID-19-Response zu ergänzen (Umsteuerung
i. H. v. 127,6 Mio. US-Dollar, neue COVID-19-spezifische Mittel i. H. v. rd.
53,3 Mio. US-Dollar).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich
in der Zusammenarbeit mit seinen Partnerländern in Afrika dafür ein, die
Produktivität, Qualität und Nachhaltigkeit der afrikanischen Land- und
Ernährungswirtschaft zu stärken. Dafür werden agrarfachliche Dialoge und
praxisbezogene Demonstrations-, Trainings- und Schulungsprojekte für Fach- und
Führungskräfte (unter Einbindung der deutschen Wirtschaft), Leuchtturmprojekte
mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) zur Sicherung einer ausgewogenen Ernährung und Entwicklung
zukunftsfähiger ländlicher und städtischer Räume sowie internationale
anwendungsorientierte Forschungsprojekte zur Welternährung gefördert. In
Zusammenarbeit mit der FAO trägt das BMEL zur Weiterentwicklung von Strategien
zur Ernährungssicherung bei, die auch der Politikberatung dienen. Im Rahmen
der G20 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die weltweiten Lieferketten
auch in Krisen funktionsfähig zu halten und die wirtschaftlichen Folgen der
Krise für Landwirte und Verbraucher, gerade in den ärmeren Regionen,
abzumildern sowie auf unnötige und ungerechtfertigte Handelshemmnisse zu
verzichten. Zudem unterstützt das BMEL das G20-Agrarmarktinformationssystem
AMIS, mit dem der internationale Lebensmittelmarkt kontinuierlich beobachtet
und rechtzeitig gegengesteuert werden kann.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherung und zum
Ausbau von Nahrungsmittel- und sozialen Sicherheitsprogrammen in
Subsahara-Afrika und in der Sahelzone?
Die Bundesregierung unterstützt Menschen in Not durch Projekte und
Programme von Partnerorganisationen (bspw. WEP) im Bereich der humanitären
Nahrungsmittelhilfe. Dieser Sektor ist im Jahr 2020 ein prioritärer Bereich der
deutschen humanitären Hilfe, der im Jahr 2021 fortgeführt wird. Um die
betroffenen Menschen mit Nahrungsmittelhilfe zu erreichen, wurden bspw. dem
WEP in der Sahelzone im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 12,5 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Neben der länder- und regionenbezogenen Förderung
wurden den humanitären Hilfsorganisationen auch Mittel zur Bewältigung der
COVID-19-Pandemie und deren sekundäre Folgen, inklusive
Nahrungsmittelnothilfe, ohne regionale Zweckbindung zur Verfügung gestellt. Diese kommen
auch in den humanitären Krisen in Subsahara-Afrika zum Einsatz.
Im Bereich der sozialen Sicherung unterstützt die Bundesregierung das Sahel
Adaptive Social Protection Program (SASPP) der Weltbank in der Sahel-
Region mit 50 Mio. Euro, um nationale Grundsicherungsprogramme zu
krisensensiblen sozialen Sicherungsprogrammen weiter zu entwickeln. Zur
Abfederung der sozio-ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die
Sahel-Region plant die Bundesregierung eine Aufstockung des deutschen
Beitrags für das SASPP.
Über das WEP und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des COVID-19-Sofortprogramms des
BMZ ein neues Programm zum Ausbau sozialer Sicherungsnetze im CO-
VID-19-Kontext für besonders vulnerable Haushalte in Mali, Mauretanien und
Niger. Hierzu werden insgesamt 54 Mio. Euro bereitgestellt.
Über die Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ plant die Bundesregierung
zudem Finanzierungen sozialer Sicherungsprogramme in Simbabwe, Sambia
und Mosambik. Dadurch sollen die Folgen von COVID-19 auf die
ökonomische Situation der v. a. im informellen Sektor tätigen Zielgruppe abgefedert und
durch parallele Ernährungsbildungsmaßnahmen ein Beitrag zur
Ernährungssicherung geleistet werden. Ein bereits laufendes Vorhaben der KfW zur Zahlung
von Cash Transfers für Ernährungssicherung soll 2020 erneut aufgestockt
werden, um der Zunahme an Armut, Hunger und Mangelernährung in der
Projektregion gerecht zu werden.
In Sudan leistet die Bundesrepublik wesentliche Beiträge zur
Ernährungssicherung unter anderem über UNICEF, WFP und über einen 2020 neu aufgelegten
Weltbank-Fonds. Dieser soll bis zum Jahr 2022 bis zu 80 Prozent der
Bevölkerung erreichen. Deutschland trägt im Jahr 2020 bis zu 60 Mio. Euro zur
Finanzierung des Fonds bei. Mit UNICEF bereitet die Bundesregierung ein
Programm in Höhe von 20 Mio. Euro vor, das über Geldtransfers und
Gesundheitsdienstleistungen die Ernährungssituation von Müttern und Kinder verbessern
und die Kindersterblichkeit verringern soll.
Die deutsche EZ unterstützt die malawische Regierung beim Aufbau eines
integrierten sozialen Sicherungssystems, bestehend aus den fünf staatlichen
sozialen Sicherungsprogrammen (Geldtransfers, Schulspeisungen, öffentliche
Beschäftigung, Dorfspargruppen und Mikrofinanzierung), u. a. durch die
Entwicklung eines einheitlichen Sozialregisters.
Ferner bereitet die Bundesregierung eine Unterstützung des äthiopischen
Corona-Reaktionsplans vor. Damit sollen u. a. Maßnahmen der Regierung
Äthiopiens gefördert werden, die sozialen Sicherungssysteme auszuweiten und von
der Pandemielage besonders betroffene Bevölkerungsgruppen in den Städten
einzubeziehen.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ungehinderte
Nahrungsmittelimporte und Nahrungsmittelexporte sicherzustellen?
Für die Sicherstellung von Nahrungsmittelimporten und -exporten ist die
Logistikkette unbedingt aufrechtzuerhalten. So konnten bereits zahlreiche
Erleichterungen geschaffen werden, die einen ungehinderten Warenverkehr unter den
derzeit besonderen Anforderungen sichern, z. B. „Fast Lanes“ für
Nahrungsmittel-Transporte, aber auch die Anerkennung von elektronischen Kopien von
Import-Dokumenten. Diese Ausnahmeregelungen gelten auch für Drittländer,
die nach Deutschland und/oder in die EU exportieren.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin im Rahmen der G20 für die
Aufrechterhaltung von Lieferketten und offene Märkte ein, damit aus der Pandemie
keine Lebensmittelkrise wird. Handelsbeschränkungen sollten nur als
Notfallmaßnahmen angewandt werden und nur dann, wenn sie verhältnismäßig,
transparent, übergangsweise und konform zu den Regeln der Welthandelsorganisation
(WTO) sind. Die Bundesregierung unterstützt die WTO und andere
internationale Organisation in ihren diesbezüglichen Bemühungen. Des Weiteren setzt
sich die Bundesregierung für die Gewährleistung von Markttransparenz ein.
Die Bundesregierung fördert z. B. das G20-Agrarmarktinformationssystem
(Agricultural Market Information System – AMIS), das Informationen über
Ernteaussichten der wichtigsten Agrargüter (Mais, Weizen, Reis und
Sojabohnen) sowie über die globale Markt- und Preisentwicklungen zur Verfügung
stellt (vgl. Antwort zu Frage 15).
18. Welche Priorität hat das GAFSP in diesem Zusammenhang in der
Strategie der Bundesregierung, eine Welt ohne Hunger anzustreben?
Neben der Förderung bilateraler Vorhaben und der Sonderinitiative Eine Welt
ohne Hunger fördert die Bundesregierung auch GAFSP, das als multilaterale
Partnerschaft v. a. Empfängerländer, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft
stark einbindet und Mittel effizient einsetzt (Wettbewerbsverfahren, geringe
Verwaltungskosten). Dabei ergänzt GAFSP die Vorhaben der multilateralen
Partner und stellt zielgerichtet Finanzierung für Projekte bereit, die
nachfrageorientiert zur Umsetzung von Landwirtschafts- und
Ernährungssicherungsplänen der Partnerländer beitragen. Aktuell setzt sich die Bundesregierung als
Vorsitz des Steuerungsgremiums aktiv für einen klimaresilienten und auf die
Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ausgerichteten Beitrag zur
Überwindung der Folgen von COVID-19 im Bereich Landwirtschaft und
Ernährungssicherung durch GAFSP-Projekte ein.
19. Da am 15. Mai 2020 die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria
Flachsbarth im Rahmen einer Videobotschaft an die Frühjahrstagung der
Weltbank zu einer „Internationalen Allianz“ für das Zweite
Nachhaltigkeitsziel aufgerufen hat, stellt sich die Frage, welche Länder die
Bundesregierung bisher für diese Allianz gewinnen konnte?
Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth hat mit der
„Internationalen Allianz für das Zweite Entwicklungsziel“ keine neue
(Geber-)gruppe anregen, sondern angesichts seit einigen Jahren wieder negativer
Trends für mehr internationale Aufmerksamkeit für SDG2 werben wollen.
Deutschland hat hier eine Führungsrolle. Das BMZ hat daher am 13. Oktober
2020 eine international ausgelegte Konferenz ausgerichtet: „Eine Welt ohne
Hunger ist möglich – was zu tun ist“.
20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Folgen
des Zusammenbruchs globaler Lieferketten abzumildern?
Das COVID-19-Sofortprogramm des BMZ adressiert gezielt die Auswirkungen
der Pandemie in Entwicklungsländern. Aus diesem Programm werden u. a.
Maßnahmen zur sozialen Sicherung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in
globalen Lieferketten sowie zur Absicherung von Unternehmen in
Schlüsselsektoren wie z. B. Textil gefördert. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auf zahlreichen Ebenen für die
Stärkung der Resilienz globaler Lieferketten ein. Hierfür ist ein offenes und
regelbasiertes Welthandelssystem, mit der World Trade Organization (WTO) als
zentraler Institution, die wichtigste Voraussetzung. Mit dieser Zielsetzung hat
die Bundesregierung an den Erklärungen der Handels- und Investitionsminister
der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) im Jahr
2020 mitgewirkt, die dazu auffordern, die Nachhaltigkeit und Resilienz von
Lieferketten zu stärken, den internationalen Handel und internationale
Investitionen zu erleichtern, und restriktive Handelsmaßnahmen, die zur Bekämpfung
der COVID-19-Pandemie erforderlich sind, nur in transparenter,
vorübergehender, gezielter und verhältnismäßiger Weise sowie im Einklang mit den WTO-
Regeln zu ergreifen, ohne globale Lieferketten unnötig zu behindern. In diesem
Sinne unterstützt die Bundesregierung auch die Initiativen der Europäischen
Kommission in Zusammenarbeit mit einer Gruppe gleichgesinnter WTO-
Mitglieder (Ottawa Gruppe), die darauf abzielen, zum einen die Transparenz
handelspolitischer Maßnahmen der WTO-Mitglieder zu erhöhen und zum
anderen den Handel mit essentiellen Gesundheitsgütern zu fördern.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 17 verwiesen.
21. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den primären und
sekundären Wirtschaftssektor in den EZ-Partnerländern zu stabilisieren?
Deutsche und europäische Unternehmen werden durch das Corona-
Sofortprogramm des BMZ beim Erhalt von Arbeitsplätzen in Entwicklungs- und
Schwellenländern gezielt unterstützt, u. a. durch Auffangen von
Liquiditätsengpässen sowie Absicherung bestehender Investitionen u. a. im sekundären
Wirtschaftssektor. Die Bundesregierung unterstützt zudem Banken und
Mikrofinanzinstitutionen in EZ-Partnerländern, damit diese saisonale landwirtschaftliche
Kredite und langfristige Unternehmensfinanzierung in Lokalwährung auch in
einer Rezession weiter gewähren können.
Die Bundesregierung hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) darüber
hinaus beauftragt, mit einem Maßnahmenpaket über 14,5 Mio. Euro den
wirtschaftlich wichtigen Textilsektor in sieben besonders von COVID-19
betroffenen Ländern zu stabilisieren und Beschäftigte besser vor einer COVID-19-
Infektion zu schützen. Umgesetzt wird das Projekt in Bangladesch, Indonesien,
Kambodscha, Laos, Vietnam, Äthiopien und Madagaskar.
Ergänzend wird auf die Vormerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Entwicklung der
Direktinvestitionen aus dem Privatsektor, seit Ausbruch der Corona-Pandemie?
Wie fällt diese aus?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf Schätzungen der Welthandels- und
Entwicklungskonferenz (UNCTAD), zuletzt veröffentlicht im Juni 2020.
Danach gehen private Direktinvestitionen in einigen Entwicklungs- und
Schwellenländern um bis zu 45 Prozent zurück (siehe Tabelle). Der Jahreswert wird
vom Verlauf, der Dauer der Pandemie sowie der Wirkung politischer
Interventionen abhängen.
Prognose 2020
(jährliche Wachstumsrate)
Entwicklungsländer – 30 % bis – 45 %
Afrika – 25 % bis – 40 %
Asien – 30 % bis – 45 %
Lateinamerika & Karibik – 40 % bis – 55 %
Schwellenländer – 30 % bis – 45 %
Quelle: World Investment Report 2020 – International Production beyond the Pandemic, S. 8
(06/2020).
Drucksache 19/23827 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Drucksache 19/23827 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23827 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23827 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/23827
Anlage 3
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/23827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/23827
Anlage 4
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]