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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Touristischer Nutzen des Breitbandausbaus in ländlichen Regionen

Stellenwert des Breitbandausbaus zur Stärkung der Tourismuswirtschaft in der Breitbandstrategie, Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Investitionen, Fördermittel, einheitliche Förderstrategie von Bund und Ländern, Versteigerung frei gewordener und Vergabe neuer Frequenzen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

08.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/179119. 05. 2010

Touristischer Nutzen des Breitbandausbaus in ländlichen Regionen

der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Fritz Rudolf Körper, Anette Kramme, Ute Kumpf, Andrea Nahles, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der flächendeckende Breitbandausbau bildet eine wichtige Grundlage zur Nutzung und Erschließung touristischer Angebote und Entwicklungspotenziale. Insbesondere in ländlichen Regionen besteht Handlungsbedarf, da Informationen zu Urlaubsangeboten sowie Buchungen fast ausschließlich via Internet getätigt werden, vielerorts jedoch keine Breitbandanschlüsse vorhanden sind. Das führt zu eindeutigen Wettbewerbsnachteilen für die Tourismus-Anbieter im ländlichen strukturschwachen Raum.

Gegenwärtig läuft unter Aufsicht der Bundesnetzagentur die Versteigerung der Frequenzen aus der „Digitalen Dividende“. Der Betreiber, der den Zuschlag erhält, muss sich verpflichten, vorrangig die „weißen Flecken“ mit breitbandigen funkgestützten Angeboten zu versorgen. Ziel ist eine 90-prozentige Versorgung der Bevölkerung – und damit auch der Tourismusbranche – in ländlichen Gebieten im Jahr 2016.

Aus Sicht der Tourismus-Anbieter ist dieses Zeitfenster im Hinblick auf von Wettbewerb und Vorhaben zu Ausbau und Modernisierung ihrer Bauernhöfe, Gasthäuser, Hotels etc. und einem breiteren Angebot von Freizeitmöglichkeiten zu groß. Sie brauchen sowohl einen rascheren Ausbau von Festnetzangeboten und eine investitionsfreundliche Regulierung. Hier ist die Bundesregierung aber deutlich im Verzug.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Ziel des breitbandigen Ausbaus zur Stärkung der Tourismuswirtschaft in ihrer Breitbandstrategie bei, und welche Maßnahmen will sie konkret ergreifen?

2

Wo setzt die Bundesregierung bei der auf vier Säulen (Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau, unterstützende Frequenzpolitik, wachstums- und innovationsorientierte Regulierung, finanzielle Fördermaßnahmen) stehenden Breitbandstrategie Prioritäten, um insbesondere die Tourismuswirtschaft zu stärken?

3

Welchen Beitrag erhofft sich die Bundesregierung von der „Digitalen Dividende“, d. h. der Versteigerung der frei gewordenen Funkfrequenzen, um ländliche Räume mit breitbandigem Internet zu versorgen und damit die Tourismuswirtschaft und die touristische Attraktivität zu steigern?

4

Verfügt die Bundesregierung über Erhebungen, wie viele Arbeitsplätze im Bereich Tourismus geschaffen werden können, wenn das erste Ausbauziel der Breitbandstrategie erreicht ist (1 Mbit/s für alle Haushalte bis Ende 2010)?

5

Welche Investitionen sind in der Tourismuswirtschaft zu erwarten, wenn man das zweite Ausbauziel (50 MBit/s für 75 Prozent aller Haushalte bis 2014) in den Fokus nimmt?

6

Welche Fördermittel stehen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau für die Tourismuswirtschaft für welchen Zeitraum zur Verfügung, und wie viele Mittel sind bereits geflossen?

7

Haben Bund und Länder eine einheitliche Strategie bei der Förderung der Tourismuswirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Breitbandausbaus entwickelt? Wie funktioniert hierbei die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die vor kurzem durchgeführte Vergabe neuer Frequenzen durch die Netzagentur im Hinblick auf eine verbesserte Förderung des Tourismus in ländlichen Regionen?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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