[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23083 –
Funktionalität und Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat kein Ereignis die Bundesrepublik
Deutschland und seine Bürger so sehr beeinträchtigt und herausgefordert wie
die Corona-Pandemie. Weltweit sind derzeit etwa 6,3 Millionen Menschen
registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, über 380 000
Menschen sind daran gestorben. Die Dunkelziffern dürften weit darüber liegen.
Das Welternährungsprogramm fürchtet, dass die Zahl hungernder Menschen
infolge der Corona-Krise bis Ende 2020 um 130 Millionen zunehmen könnte.
Der Internationale Währungsfonds schätzt, dass sich die ökonomischen
Einbußen in den Jahren 2020 und 2021 weltweit auf etwa 9 Bill. Dollar belaufen
werden. Die in Deutschland aufgelegten Corona-Hilfen, unter anderem zur
Absicherung von Arbeitsplätzen und als Schutzschirme für
Gebietskörperschaften und Wirtschaftsbranchen, könnten laut Deutscher Bank ein Volumen
von bis zu 1,9 Bill. Euro erreichen (
https://www.swp-berlin.org/publikation/di
e-krisen-nach-corona/).
Auch wenn Deutschland nach aktuellem Stand im internationalen Vergleich
gut mit den Auswirkungen der Krise zurechtgekommen ist, so war man
dennoch nicht ausreichend auf eine solche Pandemie vorbereitet. Eine immense
Verantwortung trägt während der Corona-Pandemie auch der öffentliche
Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland. Die Beschäftigten in den
Gesundheitsämtern tragen während der Krise oftmals eine besondere Verantwortung und
arbeiten dabei nicht selten über ihre Belastungsgrenze hinaus. Im Rahmen
ihres Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung auch
Unterstützungsleistungen für den ÖGD auf den Weg gebracht, die nun sinnvoll umgesetzt
werden müssen (
https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerzte
kammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/gesundheitsaemter-jetzt-au
f-kuenftige-aufgaben-vorbereiten/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung betont die herausragende Bedeutung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung. Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig gerade
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23911
19. Wahlperiode 03.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der ÖGD ist, um eine Schadens- oder Gefahrenlage dieses Ausmaßes und ihre
Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens wirksam in den Griff zu
bekommen. Die Corona-Krise hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine
nachhaltige Verstärkung des ÖGD als unverzichtbarer Säule des
Gesundheitswesens dringend geboten ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser
Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention,
Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund
und Länder einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vereinbart. Er
hat zum Ziel, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen
Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand des ÖGD in
Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Ausstattung der
Gesundheitsämter?
2. Welche Rolle kam und kommt dem ÖGD aus Sicht der Bundesregierung
während der Corona-Pandemie zu, und wie gut war der ÖGD nach
Kenntnis der Bundesregierung auf diese Krise vorbereitet?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die personelle Situation in den
Gesundheitsämtern, und welche quantitativen und qualitativen Änderungen
will die Bundesregierung hier in Zukunft vornehmen?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der ÖGD hat eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie
inne. Zu den Schwerpunkten seiner Aufgaben gehören vor allem die
Kontaktpersonennachverfolgung, die Anordnung und Überwachung von
Quarantänemaßnahmen sowie die Durchführung von Testungen. Damit setzt der ÖGD
wesentliche Maßnahmen zur Prävention, Erfassung und Eindämmung des
Infektionsgeschehens um.
Der ÖGD hat bisher die pandemiebedingten Herausforderungen gut bewältigt
und damit einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich die Pandemie in
Deutschland weniger dramatisch als in anderen Ländern entwickelt hat. Dies ist
vor allem dem enormen Einsatz der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern zu
verdanken. Auch die jeweils vor Ort geregelte Unterstützung durch andere
Verwaltungsbereiche und die Verstärkung durch weiteres Personal, beispielsweise der
Bundeswehr oder den Containment-Scouts des Robert Koch-Instituts (RKI),
haben dazu beigetragen.
In dieser Zeit sind jedoch auch strukturelle Defizite deutlich geworden. Die
umfassende personelle und technische Stärkung des ÖGD ist daher Ziel des
„Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, den Bund und Länder unter
Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände vereinbart haben.
Die Entscheidung über Personalmaßnahmen im ÖGD obliegt den zuständigen
Behörden der Länder und Kommunen. Im Pakt für den ÖGD sind für den
Personalaufbau insgesamt 3,1 Mrd. Euro für die nächsten sechs Jahre vorgesehen.
Die Länder verpflichten sich, in einem ersten Schritt im Zeitraum vom 1.
Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete
Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie
Verwaltungspersonal in den Behörden des ÖGD zu schaffen und zu besetzen. Bis
Ende 2022 werden sie mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen für ärztliches,
technisches oder nicht-technisches Verwaltungspersonal schaffen. Zudem
werden die Länder bis Ende 2021 Konzepte für den Personalaufwuchs vorlegen.
35 Mio. Euro aus den Mitteln des Paktes sind für die personelle und sachliche
Ausstattung der Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen
vorgesehen, um die nötigen Kapazitäten zur Qualifizierung des Personals zu
schaffen.
4. Wie hat sich die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte für
öffentliches Gesundheitswesen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren entwickelt?
Stand/Jahr Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte nach
Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“
Veränderungen zum Vorjahr
31.12.2015 811 -3,9 %
31.12.2016 800 -1,4 %
31.12.2017 785 -1,9 %
31.12.2018 784 -0,1 %
31.12.2019 793 +1,1 %
(Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer)
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Ärztinnen und Ärzte anderer
Fachrichtungen, z. B. der Inneren Medizin oder der Kinder- und Jugendheilkunde, im
ÖGD beschäftigt sind. Umgekehrt üben die in der Tabelle aufgeführten
Ärztinnen und Ärzte, die die Bezeichnung „Facharzt oder Fachärztin für Öffentliches
Gesundheitswesen“ führen, nicht zwangsläufig ihre Berufstätigkeit im ÖGD
aus.
5. Wie hat sich die Zahl der nicht ärztlich beschäftigten Mitarbeiter des
öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
Im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist festgelegt, dass Daten
zum Personal künftig routinemäßig auf Bundesebene statistisch erfasst werden.
Die Erhebung soll u. a. Angaben zum Stellenbestand, zur jeweiligen
beruflichen Qualifikation, zur Verteilung von Vollzeit-/Teilzeitstellen sowie zu
Altersgruppen erfassen. Im 2021 wird eine erste Erhebung des Personals im
ÖGD erfolgen.
6. Wie viele zusätzliche Stellen müssen aus Sicht der Bundesregierung
geschaffen werden, um die in der Corona-Krise sichtbar gewordene
Überbelastung des ÖGD zukünftig auffangen zu können?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
7. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei jungen
Menschen für eine berufliche Laufbahn im ÖGD zu werben?
8. Will die Bundesregierung dem ÖGD auch auf akademischer,
wissenschaftlicher Ebene mehr Bedeutung zumessen, und wenn ja, wie?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ sollen
insgesamt zu einer Modernisierung und Stärkung der Gesundheitsämter und
des ÖGD auf allen Ebenen beitragen. Eine gute personelle und technische
Ausstattung sind wichtige Grundlagen für attraktive Arbeitsbedingungen.
Darüber hinaus haben Bund und Länder im Pakt eine gemeinsame Kampagne
geplant, die sich gezielt an Nachwuchskräfte für den ÖGD richten wird. So
sind Maßnahmen vereinbart, um das Thema „Öffentliche Gesundheit“ stärker
im Rahmen des Medizinstudiums zu verankern und hierdurch eine spätere
Tätigkeit im ÖGD schon im Medizinstudium als Berufsperspektive für angehende
Ärztinnen und Ärzte aufzuzeigen. Im Rahmen der anstehenden Reform der
Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte streben Bund und Länder daher an,
den Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens und der
Bevölkerungsmedizin stärker in der medizinischen Ausbildung zu verankern. Es soll ausdrücklich
klargestellt werden, dass Abschnitte der Famulatur und des Praktischen Jahres
als praktische Teile des Medizinstudiums im Zusammenhang mit der
Versorgung von Patientinnen und Patienten grundsätzlich auch im Gesundheitsamt
abgeleistet werden können. Zudem sollen Themen des Öffentlichen
Gesundheitswesens und der Bevölkerungsmedizin stärker in den Ausbildungszielen
und -inhalten verankert werden. Dies soll zur Gewinnung von ärztlichem
Nachwuchs für den ÖGD beitragen.
Zur Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen des Öffentlichen
Gesundheitswesens fördert der Bund zudem Forschungsprogramme. Um die
universitäre Verankerung und somit Lehre und Forschung auf diesem Gebiet
auszubauen, werden Bund und Länder prüfen, inwieweit strukturelle Maßnahmen,
wie die Einrichtung von Stiftungsprofessuren, gefördert werden können.
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung die aktuelle finanzielle Situation
des ärztlichen Personals im ÖGD als gerechtfertigt an, insbesondere im
Vergleich zur Ärzteschaft in öffentlichen Krankenhäusern?
Bund und Länder sind sich einig, dass der ÖGD bei der Besetzung von Stellen
mit anderen Bereichen des Gesundheitssystems konkurriert und daher neben
der Schaffung von Stellen weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität
einer Tätigkeit im ÖGD erforderlich sind. Damit die vereinbarte personelle
Stärkung auch vollumfänglich realisiert werden kann, sollen Anreize für eine
Tätigkeit sowohl über das Besoldungsrecht als auch über tarifvertragliche
Regelungen sowie flankierende Maßnahmen wie attraktive Arbeitsbedingungen
erreicht werden. Die Bundesregierung begrüßt diese Maßnahmen. Im Übrigen
liegen Tarifverhandlungen grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifpartner.
10. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Altersdurchschnitt der nichtärztlichen Beschäftigten im ÖGD?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
11. Wie will die Bundesregierung dem Problem begegnen, dass in den
kommenden zehn bis 15 Jahren etwa 72 Prozent des ärztlichen Personals
im ÖGD aus Altersgründen ersetzt werden muss (Quelle:
https://www.bu
ndesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemi
tteilungen/news-detail/gesundheitsaemter-jetzt-auf-kuenftige-aufgaben-v
orbereiten/)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen.
12. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Altersdurchschnitt der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte?
Ein Durchschnittalter (i. S. eines arithmetischen Mittels) zum
Altersdurchschnitt der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte liegt der Bundesregierung
nicht vor. Dem Arbeitsblatt „Alter 2019“ ist zu entnehmen, dass das
Medianalter der Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern zwischen 50 bis 59 Jahre
liegt.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturelle Versorgung und
Unterstützung der Gesundheitsämter vor Ort, vor allem was die
Verfügbarkeit von Landesgesundheitsämtern, Landeslaboren oder auch
Hygieneinstituten angeht?
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
14. Wie viele Gesundheitsämter gibt es derzeit in Deutschland, und wie
verteilen sich diese auf die jeweiligen Bundesländer?
Es gibt in Deutschland rund 375 Gesundheitsämter. Nach den aktuell
verfügbaren Informationen der Länder ist die Verteilung wie folgt:
Land Anzahl der
Gesundheitsämter
Link
Baden-Württemberg 43
https://www.gesundheitsamt-bw.de/SiteCollectionDocuments/0
9_OEGD/GesundheitsaemterBW_Uebersicht.pdf
Bayern 77
https://oegdbayern.jimdo.com/ https://www.stmgp.bayern.de/se
rvice/ansprechpartner-und-fachstellen/#Gesundheitsaemter
Berlin 12
https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/
Brandenburg 19
https://service.brandenburg.de/lis/detail.php/118431
Bremen 2
https://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsi
d=bremen02.c.730.de
Hamburg 7
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/info/gesun
dheitsamt/
Hessen 24
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/%C3%B6ffentlicher-g
esundheitsdienst/aufbau-der-gesundheitsverwaltung-hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
8
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Gesundheits%
C3%A4mter/
Niedersachsen 43
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/
kontakt/gesundheitsamter_in_niedersachsen/gesundheitsamter-i
n-niedersachsen-192476.html
Nordrhein-Westfalen 53
https://www.lzg.nrw.de/service/links/gesundheitsaemter_nrw/in
dex.html
Rheinland Pfalz 24
https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Gesundheit/
Oeffentliches_Gesundheitswesen/Fachaufsicht_Gesundheitsae
mter/Allgemeine_Erreichbarkeit_Gesundheitsaemter.pdf
Saarland 6
https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/gesundheitundpraev
ention/leistungenabisz/gesundheitsschutz/gesundheitsaemter/ge
sundheitsaemter_node.html
Sachsen 13
https://www.gesunde.sachsen.de/6849.html
Sachsen Anhalt 14
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesu
ndheit/badegewaesser/kontakte/gesundheitsaemter/
Land Anzahl der
Gesundheitsämter
Link
Schleswig Holstein 15
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gesundhe
its_dienste/Downloads/OeffentlicherGesundheitsdienst/listeGes
Aemter.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Thüringen 23
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/oeffentlicher_
gesundheitsdienst/aemter/
15. Für wie viele Bürgerinnen und Bürger ist ein Gesundheitsamt in den
jeweiligen Bundesländern im Schnitt zuständig (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Bei einem Vergleich der in der Tabelle genannten Zahlen sind die Unterschiede
in Aufgaben, Struktur und Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
in den Ländern sowie die unterschiedliche Beschaffenheit der Länder
(Flächenland, Stadtstaat, ländlich/städtisch geprägt) zu berücksichtigen.
Land Anzahl der
Gesundheitsämter
Einwohnerzahl/durchschnittliche Anzahl der
Bürgerinnen und Bürger, für die ein Gesundheitsamt zuständig
ist (Stand: 31.12.2019)
Baden-Württemberg 43 11.100.400/258.148
Bayern 77 13.124.700/170.450
Berlin 12 3.669.500/305.791
Brandenburg 19 2.521.900/132.731
Bremen 2 681.200/340.600
Hamburg 7 1.847.300/263.900
Hessen 24 6.288.100/262.004
Mecklenburg-Vorpommern 8 1.608.100/201.012
Niedersachsen 43 7.993.600/185.897
Nordrhein-Westfalen 53 17.947.200/338.626
Rheinland-Pfalz 24 4.093.900/170.579
Saarland 6 986.900/164.483
Sachsen 13 4.072.000/313.230
Sachsen-Anhalt 14 2.194.800/156.771
Schleswig-Holstein 15 2.903.800/193.586
Thüringen 23 2.133.400/92.756
(Quelle: Statistisches Bundesamt,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/P
D20_223_12411.html)
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausstattung der Gesundheitsämter
in Deutschland mit digitalen Anwendungen?
Die Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung und
Stärkung des ÖGD. Sie trägt dazu bei, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten
und Verfahren zu beschleunigen. Daher hat die Bundesregierung mit dem
Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite Finanzhilfen in Höhe von 50 Mio. Euro gemäß
Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes für Investitionen der Länder,
einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände, zur technischen Modernisierung
des ÖGD beschlossen.
Im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ sind weitere Maßnahmen zur
technischen und digitalen Stärkung des ÖGD vorgesehen. Das „Deutsche
Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ (DEMIS)
soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur
Verfügung stehen. Zudem wird über ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von
800 Mio. Euro der digitale Ausbau des ÖGD insbesondere im Bereich des
Infektionsschutzes, u. a. zum Aufbau und der Bereitstellung einheitlicher
Systeme und Tools, unterstützt. Entscheidendes Ziel ist es, eine Interoperabilität über
alle Ebenen des ÖGD sicherzustellen, einheitliche Schnittstellen und Systeme
zu definieren, zu schaffen und entsprechende Standards durchgehend
einzuhalten. Hierzu werden im Rahmen eines Forschungsvorhabens
Mindestanforderungen definiert, fortlaufend weiterentwickelt und evaluiert.
17. In wie vielen der Gesundheitsämter ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung den Beschäftigten möglich, mittels digitaler Anwendungen,
wie z. B. Videotelefonie, mit anderen Einrichtungen des ÖGD oder auch
mit Patienten zu kommunizieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
18. Welche Bundesländer verfügen über Landesgesundheitsämter,
Landeslabore oder Hygieneinstitute (bitte jeweils nach Bundesland und
Einrichtung aufschlüsseln)?
Alle Bundesländer verfügen über eine gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
zuständige Behörde. In den meisten Bundesländern gibt es ein
Landesgesundheitsamt oder ähnliche Einrichtungen, die diese Aufgabe wahrnehmen, sowie
Labore. Da die Einrichtungen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert
und ausgestattet sind sowie unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, sind
konkrete Details bei den jeweiligen Bundesländern zu erfragen.
Baden-Württemberg:
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (einschließlich Labor und
Hygiene)
Bayern:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(einschließlich Labor und Hygiene)
Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landeslabor Berlin/Brandenburg
Brandenburg:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Landeslabor
Berlin/Brandenburg
Bremen:
Kein eigenes Landesgesundheitsamt, Aufgaben werden wahrgenommen von:
Gesundheitsamt Bremen, kein Labor
Hamburg:
Zentrum für Infektionsepidemiologie, Institut für Hygiene und Umwelt
(einschließlich Labor und Hygiene)
Hessen:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
(einschließlich Labor und Hygiene)
Mecklenburg-Vorpommern:
Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit (einschließlich
Labor und Hygiene)
Niedersachsen:
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (einschließlich Labor und Hygiene)
Nordrhein-Westfalen:
Landeszentrum Gesundheit, Fachbereich Infektionsschutz, FG Infektiologie
und Hygiene, kein Labor
Rheinland-Pfalz:
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Institut für Hygiene und
Infektionsschutz (einschließlich Labor und Hygiene)
Saarland:
Kein eigenes Landesgesundheitsamt, Aufgaben werden wahrgenommen von:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Abteilung E
Gesundheit
Sachsen:
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
(einschließlich Labor und Hygiene)
Sachsen-Anhalt:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (einschließlich Labor und
Hygiene)
Schleswig-Holstein:
Kein eigenes Landesgesundheitsamt, Aufgaben werden wahrgenommen von:
Universitätsklinikum Schleswig Holstein, Campus Kiel/Inst. f.
Infektionsmedizin
Thüringen:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
(einschließlich Labor und Hygiene)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]