[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23290 –
Anpassungen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
Bundesschienenwegeausbaugesetzes an die aktuellen Gegebenheiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor vier Jahren wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) von
der Bundesregierung verabschiedet, und im Anschluss daran haben der
Deutsche Bundestag und Bundesrat die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen,
Schienenwege des Bundes und Bundeswasserstraßen beschlossen, die seit
Ende des Jahres 2016 geltendes Gesetz sind. Seitdem haben sich allerdings
auf mehreren Ebenen erhebliche Veränderungen ergeben. Zum einen stellen
die internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz und das am 12.
Dezember 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz die bisherige
Investitionsstrategie erheblich in Frage. Zum anderen gibt der Deutschlandtakt im
inzwischen dritten Entwurf der Ausbaustrategie für die Schiene eine neue
Richtung vor, die im BVWP 2030 bislang nur teilweise berücksichtigt war. Daher
sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche
Anpassungen am BVWP 2030 und dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
notwendig.
1. Welche veränderten Verkehrsprognosen liegen der Bundesregierung seit
der Verabschiedung des BVWP 2030 vor, und in welcher Weise werden
diese berücksichtigt?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) lässt
jährlich gleitende Verkehrsprognosen für den Güter- und Personenverkehr mit
nahem Prognosehorizont erarbeiten:
• eine Mittelfristprognose jeweils im Winter mit einer Vorausschau von vier
Jahren sowie
• eine Kurzfristprognose jeweils im Sommer mit einer Vorausschau von zwei
Jahren.
In der Kurz-/Mittelfristprognose wird die voraussichtliche Entwicklung des
Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern
bzw. Verkehrsarten prognostiziert. Schwerpunkt hierbei sind die Kenngrößen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23823
19. Wahlperiode 29.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Verkehrsaufkommen“ (= transportierte Tonnen bzw. beförderte Personen) und
„Verkehrsleistung“ (= Tonnenkilometer bzw. Personenkilometer).
Die Ergebnisse dieser gleitenden Verkehrsprognosen dienen der Verkehrspolitik
und der Verkehrsplanung als wichtige Richtschnur für die mittelfristige
verkehrspolitische Gestaltung. Zugleich sind die Kurz-/Mittelfristprognosen ein
Gradmesser, ob die aktuelle Verkehrsentwicklung sich noch auf dem
Prognosepfad der Langfrist-Verkehrsprognose befindet.
Aktuell wird eine neue Langfrist-Verkehrsprognose (VP) vorbereitet, welche
empirische Grundlage für die Überprüfung der Bedarfspläne ist.
2. Wie ist der Zeitplan für die Überprüfung der drei Bedarfspläne vor dem
Hintergrund, dass die gesetzliche Fünfjahresfrist zur Überprüfung jeweils
am 23. Dezember 2021 erreicht wird?
a) Wann wird oder wurde jeweils mit den Vorarbeiten begonnen?
b) Welche Schritte beinhaltet jeweils die Bedarfsplanüberprüfung?
c) Wann soll diese jeweils beendet werden?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
In den jeweiligen §§ 4 ff. der drei Ende des Jahres 2016 in Kraft getretenen
Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße heißt
es, dass das BMVI nach Ablauf von jeweils fünf Jahren eine Überprüfung der
drei Bedarfspläne durchzuführen hat. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen
sind bereits eingeleitet. Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) wird
eine neu zu erstellende VP sein. Die Vergabeunterlagen für die zu vergebenden
Fachteile der neuen VP wurden im Juli und August 2020 veröffentlicht. Nach
Vorlage der für die BPÜ relevanten Ergebnisse der neuen VP wird die
Durchführung der BPÜ erfolgen.
Das Verfahren der nächsten BPÜ sieht einen verkehrsträgerübergreifenden
Ansatz für Schiene, Straße und Wasserstraße mit einer gemeinsamen, weitgehend
deckungsgleichen Vorgehensweise vor. Das Arbeitsprogramm besteht aus
streckenscharfen (ggf. in einer anderen geeigneten Raumeinheit durchgeführten)
Vergleichen der Verkehrsmengen zwischen der neuen VP und der VP 2030
sowie den Kapazitäten der Zielnetze 2030 (= „Engpassanalysen“), die um
allgemein vergleichende Analysen der Wirtschafts-, Bevölkerungs- und
Verkehrsentwicklung zwischen der neuen VP und der VP 2030 ergänzt werden.
Es ist geplant, dem Deutschen Bundestag den Endbericht der BPÜ Ende des
Jahres 2023 vorzulegen.
3. Bei welchen Infrastrukturprojekten im BVWP 2030 sieht die
Bundesregierung Anpassungsbedarf mit Blick auf veränderte Verkehrsprognosen und/
oder das Bundes-Klimaschutzgesetz (bitte begründen)?
a) Welche Projekte müssen aus dem BVWP 2030 gestrichen werden?
b) Welche Projekte müssen eine veränderte Einstufung erfahren (bitte
Projekte mit neuer und alter Einstufung tabellarisch auflisten)?
c) Welche Projekte müssen neu aufgenommen werden (bitte die Projekte
mit Einstufung tabellarisch auflisten)?
d) Welche Projekte müssen modifiziert werden, und in welcher Weise
(bitte Projekte mit neuer und alter Einstufung tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die BPÜ ist auf die Gesamtplanebene, nicht auf einzelne Projekte, ausgerichtet.
Dazu werden im Rahmen der BPÜ streckenscharfe (bzw. auf andere geeignete
Raumeinheiten bezogene) Verkehrsmengenvergleiche und Engpassanalysen
durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse werden dann auch Aussagen über
Auswirkungen auf Einzelprojekte möglich sein.
Die möglichen Auswirkungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die damit
verbundenen (ordnungs-)politischen Rahmenbedingungen auf den Bedarf von
Verkehrsinfrastrukturprojekten werden in der neu zu erstellenden
Verkehrsprognose – und somit auch in der BPÜ, deren empirische Grundlage sie ist – in
geeigneter Weise berücksichtigt, u. a. über angenommene Nutzerkosten (CO2-
Bepreisung).
4. Welche Anpassungen an der Einstufung von Schienenprojekten (Weiterer
bzw. Potenzieller bzw. Vordringlicher Bedarf) sind seit der
Verabschiedung des BVWP 2030 bereits vollzogen worden, und wie ist der Stand der
46 Projekte des potenziellen Bedarfs (bitte als tabellarische Übersicht der
Projekte und der Veränderungen angeben)?
a) Welche Projekte wurden mit ggf. welchen Anpassungen in den
vordringlichen Bedarf aufgenommen?
b) Bei welchen Projekten wurde eine Aufnahme in den vordringlichen
Bedarf bereits abschließend mit jeweils welcher Begründung
abgelehnt?
c) Bei welchen Projekten laufen die Untersuchungen noch, und wann ist
mit einem Abschluss zu rechnen?
d) Bei welchen Projekten haben die Untersuchungen noch nicht
begonnen, und aus welchem Grund?
Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Im November 2018 hat der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur die Ergebnisse der Bewertung der Maßnahmen des Potentiellen
Bedarfs vorgestellt. Demnach konnten 29 Vorhaben des Potenziellen Bedarfs in
den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind
unter
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/086-zusae
tzliche-schienenprojekte.html veröffentlicht. Die Projektdossiers zu den
einzelnen Bewertungen sind unter
www.bvwp-projekte.de veröffentlicht.
Offen geblieben ist die Bewertung des Vorhabens des Potenziellen Bedarfs mit
der laufenden Nummer 44 „Deutschland-Takt“. Hierzu wurde am 30. Juni 2020
der dritte und abschließende Gutachterentwurf des Zielfahrplans vorgestellt.
Derzeit wird die volkswirtschaftliche Gesamtbewertung des für den
Deutschlandtakt erforderlichen Maßnahmenpakets vorbereitet. Nach erfolgtem
Wirtschaftlichkeitsnachweis steigt der Planfall Deutschlandtakt gemäß BSWAG
formal vom Potenziellen Bedarf in den Vordringlichen Bedarf auf.
Die im Zusammenhang mit der Bewertung des Vorhabens des Potenziellen
Bedarfs mit der laufenden Nummer 2 „Korridor Mittelrhein: Zielnetz II“
angekündigte Machbarkeitsstudie ist ausgeschrieben. Die Vergabe wird voraussichtlich
Anfang des Jahres 2021 erfolgen.
Die Prüfung der Vorschläge zum Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“
befindet sich in der Endphase und wird voraussichtlich im Herbst 2020
abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Untersuchung und die
Priorisierung der Vorhaben veröffentlicht werden.
Eigenständige Untersuchungen zu Vorhaben des Potenziellen Bedarfs mit der
laufenden Nummer 45 „Weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen“ werden
derzeit nicht durchgeführt, da im Zuge der Arbeiten zum Deutschlandtakt (s. o.)
die für die unterschiedlichen Verkehrsarten erforderliche Infrastrukturen
fahrplanbasiert abgeleitet werden. Im Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung wird
geprüft, ob eine erneute Bewertung von im Potenziellen Bedarf verbleibenden
Vorhaben erforderlich wird.
5. Werden bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen,
wie bei der Überprüfung des Bedarfsplans 2010 nur für die Schiene, alle
Projekte gesondert und einzeln betrachtet, oder werden nur allgemeine
Aussagen getroffen (bitte begründen)?
6. Werden bei der erstmaligen Überprüfung des Bedarfsplans für die
Bundeswasserstraßen 2010 alle Projekte gesondert und einzeln betrachtet, oder
werden nur allgemeine Aussagen getroffen (bitte begründen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2c verwiesen.
Der Auftrag zur Überprüfung der geltenden Bedarfspläne umfasst – analog zur
Vorgehensweise bei der Erarbeitung des diesen zugrunde liegenden BVWP
2030 – auch eine möglichst einheitliche methodische Vorgehensweise.
Diesbezüglich stellt der gewählte Ansatz auch einen im Hinblick auf den
Aufwand vertretbaren Mittelweg zwischen der Vorgehensweise bei den
Verkehrsträgern Straße und Schiene im Rahmen der BPÜ 2010 dar: Der Aufwand ist
geringer als im Jahr 2010 beim Verkehrsträger Schiene, da keine
Einzelprojektbewertungen durchzuführen sind, aber höher als beim Verkehrsträger Straße, da
nicht ausschließlich auf die Entwicklung der regionalisierten Verkehrsmengen
in Verbindung mit den durchschnittlichen NKV der Bedarfsplanprojekte
abgestellt wird, sondern streckenscharfe (ggf. in einer anderen geeigneten
Raumeinheit durchgeführte) Vergleiche der Verkehrsentwicklung und Engpassanalysen
vorgesehen sind.
7. Plant die Bundesregierung die Überführung des BVWP in einen
Mobilitätsplan, der Mobilität verkehrsträgerübergreifend betrachtet und gestaltet?
a) Falls ja, welche Abteilungen im Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. welche externen Sachverständigen
sind mit der Arbeit an einem solchen verkehrsträgerübergreifenden
Konzept befasst?
b) Falls ja, welche Ziele hat ein von der Bundesregierung favorisierter
Mobilitätsplan aus Sicht der Bundesregierung?
c) Falls nein, warum werden die Schritte für einen Mobilitätsplan
angesichts der sich rasant verändernden Rahmenbedingungen nicht
eingeleitet?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Der BVWP 2030 richtet seinen Fokus auf diejenigen Ziele der
Verkehrspolitik, die durch die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur konkret
beeinflusst werden können. Eine reibungslose Mobilität im Personenverkehr und
ein leistungsfähiger Güterverkehr sind elementar von einer starken
Verkehrsinfrastruktur abhängig.
8. Welche Infrastrukturprojekte im deutschen Schienennetz (sowohl im
BVWP 2030 bereits enthaltene als auch neue) müssten für die Umsetzung
des Deutschlandtakts (3. Gutachterentwurf, Stand: 2020) umgesetzt
werden (bitte Projekte mit Zielfahrzeiten, geschätzten Kosten und geschätzter
Fertigstellung tabellarisch auflisten)?
Die Planungen zum Deutschlandtakt unterstellen sämtliche Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege. Welche
Maßnahmen darüber hinaus für die Umsetzung des Deutschlandtakts
erforderlich sind, wird derzeit im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Bewertung
geprüft. Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit noch
keine Aussagen hinsichtlich Kosten und Fertigstellung getroffen werden. Die
entsprechenden Zielfahrzeiten, die im aktuellen Gutachterentwurf des
Zielfahrplans Deutschlandtakt hinterlegt sind, können aus den Netzgrafiken und
begleitenden Unterlagen abgelesen werden. Diese sind im Internet unter dem
nachfolgenden Link abrufbar:
https://www.deutschlandtakt.de/newsroom/beric
hte-und-planungsunterlagen/.
9. Wie soll angesichts der erheblichen Bedeutung eines bundesweiten
integralen Taktfahrplans die Beteiligung von Expertinnen und Experten sowie
Bürgerinitiativen in Bezug auf Umsetzungsvarianten des Deutschlandtakts
als Ganzem und auf die damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen
stattfinden?
Die DB Netz AG ist als Vorhabenträgerin bei der Erarbeitung einer
Vorzugsvariante rechtlich gehalten, alle mit Blick auf die verkehrlichen Ziele ernsthaft
in Betracht kommenden Alternativlösungen hinsichtlich ihrer
raumordnerischen Vorzugswürdigkeit sowie ihrer Eignung und möglichen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt zu prüfen. Gemäß § 25
Absatz 2 VwVfG wird im Zuge der Planungen die Öffentlichkeit vom
Vorhabenträger frühzeitig beteiligt. Dies schließt ebenso die Beteiligung von Fachleuten
sowie Bürgerinitiativen ein und gilt auch für die Umsetzung der mit dem
Deutschlandtakt verbundenen Infrastrukturmaßnahmen.
Der Deutschlandtakt wird in intensivem Dialog mit Ländern, Verbänden und
Unternehmen entwickelt. Hierzu existiert seit mehreren Jahren eine
Koordinierungsgruppe Deutschlandtakt (früher unter dem Namen Begleitender
Arbeitskreis Deutschlandtakt und AG 1 des Zukunftsbündnis Schiene bekannt). Die
Fahrplanentwürfe und Infrastrukturkonzepte wurden und werden in
Regionalrunden intensiv mit den Ländern, Aufgabenträgern des SPNV und
Fahrgastverbänden diskutiert.
10. Wie, und mit welchem Zeitplan sollen die Infrastrukturmaßnahmen, die
im Zuge der Umsetzung des Deutschlandtakts notwendig werden, in das
Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4d verwiesen. Ergebnisse der
volkswirtschaftlichen Bewertung sollen voraussichtlich Anfang des Jahres
2021 vorliegen.
11. Wurde bei der Erarbeitung des Deutschlandtakts auch eine Variante
untersucht, bei der es ein Fernverkehrsgesetz im Sinne des Gesetzentwurfs
des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 745/16 vom 8. Dezember 2016)
gibt?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis für die einzelnen Strecken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Nein, da der Zielfahrplan Deutschlandtakt primär die Grundlage für die
künftige Infrastrukturplanung des Bundes darstellt. Er legt nicht das rechtlich
verbindliche Bedienangebot der Zukunft fest. Die Erbringung der
Fernverkehrsleistungen obliegt nach wie vor den am Markt agierenden
Fernverkehrsanbietern.
12. Wie wird in den Planungen von Schienenverkehrsprojekten
gewährleistet, dass bei bereits laufenden BVWP-Projekten gegebenenfalls
notwendig werdende Erweiterungen (z. B. zusätzliche Gleise) aufgrund von
Mehrverkehren, u. a. im Rahmen des Ziels der Verdoppelung der
Fahrgastzahlen bis 2030 oder der verstärkten Verlagerung von Güterverkehr
auf die Schiene, möglich sind?
Gemäß § 4 Absatz 1 BSWAG ist nach Ablauf von jeweils fünf Jahren durch
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu
überprüfen, ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Für die anstehende Überprüfung hat das
BMVI eine neue Verkehrsprognose ausgeschrieben. Darüber hinaus erfolgt bei
laufenden Vorhaben im Zuge der regelmäßigen strategischen
Planungsbegleitung ein Abgleich mit den Anforderungen aus dem Zielfahrplan
Deutschlandtakt. Wo noch möglich, werden die Planungsparameter entsprechend angepasst.
Je nach Planungsstand ist hier ein breites Spektrum von einer vollumfänglichen
Berücksichtigung bis zu Optionen für spätere Ausbauten denkbar.
13. Welche Planungen werden aktuell für das Projekt NBS/ABS Hannover –
Bielefeld verfolgt, bei dem es zum Zeitpunkt der Verabschiedung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 noch keine Entscheidung über die
Umsetzungsvariante gab?
a) Was ist der Zeitplan für die Planung und Umsetzung dieses Projekts?
b) Wann soll das Dialogforum zu der NBS/ABS Hannover – Bielefeld
eingerichtet werden, und innerhalb welcher Rahmenbedingungen soll
dort über Umsetzungsvarianten diskutiert werden?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Für die ABS/NBS Hannover – Bielefeld lag zum Zeitpunkt der Verabschiedung
des Bundesverkehrswegeplans 2030 im August 2016 ein positiv bewerteter
Planfall vor (siehe Projektdossier unter
https://bvwp-projekte.de/schiene_2018/
2-016-V01/2-016-V01.html). Die in dem Planfall hinterlegten verkehrlichen
Anforderungen haben sich aber vor dem Hintergrund der
Fahrzeitanforderungen des Deutschlandtaktes geändert. Im dritten Gutachterentwurf für den
Zielfahrplan Deutschlandtakt ist für die Verbindung Hannover Hbf – Bielefeld Hbf
eine angestrebte Kantenfahrzeit von 31 Minuten vorgesehen. Damit wird auf
dem Korridor Hamm – Hannover ein konsequenter Halbstundentakt mit
Taktknoten in allen Haltebahnhöfen (Hannover Hbf, Bielefeld Hbf und Hamm Hbf)
des Korridors ermöglicht. Das BMVI beabsichtigt, die Planung des Vorhabens
mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin noch in diesem Jahr vertraglich zu
vereinbaren.
Die DB Netz AG ist als Vorhabenträgerin bei der Erarbeitung einer
Vorzugsvariante rechtlich gehalten, alle mit Blick auf die verkehrlichen Ziele ernsthaft
in Betracht kommenden Alternativlösungen hinsichtlich ihrer
raumordnerischen Vorzugswürdigkeit sowie ihrer Eignung und möglichen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt zu prüfen. Gemäß § 25
Absatz 2 VwVfG wird im Zuge dieser Planungen die Öffentlichkeit vom
Vorhabenträger frühzeitig beteiligt. In diesem Verfahren wird es daher eine
umfassende Bürgerbeteiligung unter Vorlage konkreter Planungsvarianten geben, sobald
erste Planungsergebnisse vorliegen. Die Erstellung eines Grobkonzeptes für
den Planungsdialog in dem Großprojekt „ABS/NBS Hannover – Bielefeld“
wurde durch die DB Netz AG bereits eingeleitet. Ziel ist es, noch im Herbst
dieses Jahres hierzu einen ersten Entwurf vorliegen zu haben, der als Grundlage
zur weiteren Ausarbeitung mit den Beteiligten dienen soll.
14. Wie wird beim Projekt NBS Frankfurt – Mannheim gewährleistet, dass
möglicherweise notwendige zusätzliche Gleise aufgrund von
Mehrverkehren im Bereich Mainz/Frankfurt – Mannheim – Karlsruhe geplant
werden können, ohne dass dies durch die aktuelle Planung erschwert
wird?
Derzeit ist ein gegenüber den im BVWP 2030 enthaltenen Ausbauten
zusätzlicher Infrastrukturbedarf zwischen Frankfurt am Main und Mannheim nicht
erkennbar. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Auf welchem Stand befinden sich die Planungen für den Ausbau der
Schienenstrecke Friedberg – Hanau – Babenhausen – Darmstadt zur
östlichen Umfahrung von Frankfurt am Main durch Güterzüge, und ist eine
Aufnahme dieses Projekts in das Bundesschienenwegeausbaugesetz
geplant?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, mit welchem Zeitplan?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Der Knoten Frankfurt am Main ist im Vordringlichen Bedarf des geltenden
Bedarfsplans enthalten. Im aktuellen Planfall ist zur Ermöglichung einer
Umfahrung für den Güterverkehr zwischen Darmstadt und Hanau via Babenhausen
der Bau einer 1-gleisigen Weichenverbindung in Darmstadt Nord zwischen den
Strecken 3550 und 3557 (Relation Aschaffenburg – Heidelberg) sowie der
höhenfreie 2-gleisige Ausbau der Verbindungskurve Mainaschaff in der
Relation Darmstadt – Hanau enthalten.
16. Auf welchem Stand befinden sich die Planungen für den angedachten
Fernbahntunnel Frankfurt am Main im Rahmen des Projekts Knoten
Frankfurt und ist der Abschluss und die Vorstellung der Studie im ersten
Quartal 2021 noch immer der gültige Zeitplan?
a) Werden unterschiedliche Umsetzungsvarianten untersucht, und sind
darunter auch Varianten ohne Tunnel (bitte begründen)?
b) Wann soll ein Dialogforum zu diesem Projekt eingerichtet werden,
und innerhalb welcher Rahmenbedingungen soll dort über
Umsetzungsvarianten diskutiert werden?
c) Warum wird die in der ursprünglichen Planung von „Frankfurt
RheinMain Plus“ vorgesehene verbesserte Anbindung des
Frankfurter Südbahnhofs nicht mehr weiterverfolgt?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Die Machbarkeitsstudie für einen Fernbahntunnel in Frankfurt am Main soll
nach wie vor im ersten Quartal 2021 vorliegen. Betrachtet werden dabei
mehrere Trassenvarianten mit unterschiedlichen Bahnhofslagen. Varianten ohne
Tunnelanteil sind jedoch nicht dabei, da diese mit Blick auf die dichte städtische
Bebauung nicht sinnvoll realisierbar sind.
Im Lichte der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ist über das weitere Vorgehen
zu entscheiden. Eine Einbeziehung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der für
alle Planungsverfahren vorgesehenen frühen Bürgerbeteiligung nach § 25
VwVfG erfolgen, sobald entsprechende Planungen aufgenommen werden.
In Bezug auf den Bahnhof Frankfurt am Main Süd und dessen Anbindung
haben Untersuchungen gezeigt, dass hier auch bei Realisierung eines
Fernbahntunnels weiterhin Ausbaumaßnahmen zur Kapazitätssteigerung erforderlich
sind. Eine verstärkte Nutzung des Südbahnhofs für den Fernverkehr stellt
jedoch keine Alternative zu einem Fernbahntunnel dar.
17. Wurde die Machbarkeitsstudie zum Projekt „Korridor Mittelrhein:
Zielnetz II“ inzwischen beauftragt?
a) Falls nein, warum nicht – insbesondere in Anbetracht der
Ankündigung zum Zeitpunkt der Verabschiedung des BVWP 2030, dass der
„zeitnahe Beginn einer Machbarkeitsstudie zum Zeitpunkt der
Verabschiedung in Betracht gezogen“ werde (bitte ausführlich begründen)?
b) Falls ja, wer wurde mit der Erstellung dieser Studie beauftragt, und
wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung oder zumindest
mit Zwischenergebnissen zu rechnen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4d verwiesen. Für die
Ausschreibung war u. a. eine Abstimmung der auszuschreibenden Leistungen mit den
betroffenen Bundesländern erforderlich. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
werden damit zeitgerecht zu der gemäß § 4 Absatz 1 BSWAG
vorgeschriebenen BPÜ vorliegen, um bei einer gegebenenfalls erneuten Bewertung
berücksichtigt werden zu können.
18. Wo sollen zusätzliche Kombiterminals für die Umladung Straße-Schiene
oder Wasserstraße-Schiene eingerichtet werden, wo sollen solche
ausgebaut werden, und welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung des
kombinierten Verkehrs und des Einzelwaggonverkehrs sollen umgesetzt
werden (bitte Projekte mit geplanten Kapazitäten, geschätzten Kosten und
geschätzter Fertigstellung tabellarisch auflisten)?
Im Rahmen des Bedarfsplans Schiene sollen die Umschlagkapazitäten an den
folgenden 15 KV-Standorten ausgebaut werden:
Standort
Investitionen
in Mio. EUR
(Kostenstand 2015)
geplante Kapazität
im Zielzustand
in Tausend
Ladeeinheiten (TLE)
Status
Augsburg 36,3 78 in Planung
Beiseförth 18,5 65 offen
Berlin/Großbeeren 3,0 83 in Planung
Duisburg 40,0 450 offen
Erfurt 14,0 45 in Planung
Frankfurt a.M. 5,0 118 in Planung
Hamburg-Billwerder 55,6 500 in Planung
Karlsruhe 10,0 97 im Bau (1. Baustufe)/
in Planung (2. Baustufe)
Köln 20,4 450 offen
Kornwestheim 52,3 350 in Planung
Landshut 10,0 85 in Planung
München 100,3 650 in Planung
Regensburg 54,0 360 in Planung
Ulm 60,0 250 in Planung
Weil/Basel 37,1 200 in Planung
Zur Fertigstellung der Maßnahmen können derzeit noch keine Aussagen
getroffen werden.
19. Welche Neu- und Ausbauprojekte bei Bundessstraßen und
Bundesautobahnen plant die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 tatsächlich zu
realisieren, und welche Kosten sind jeweils dafür vorgesehen (bitte
tabellarisch auflisten)?
Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festlegungen des vom
Deutschen Bundestag am 2. Dezember 2016 als Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz beschlossenen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut. Die
darin enthaltenen Maßnahmen der Dringlichkeitskategorien „laufende und fest
disponierte Projekte“ sowie „Vordringlicher Bedarf (mit Engpassbeseitigung)“
sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Bundestagsdrucksache 18/9523)
sowie der Bundesverkehrswegeplan 2030 (Bundestagsdrucksache 18/9350)
enthalten eine tabellarische Auflistung der über 900 Projekte sowie
entsprechende Projektinformationen.
a) Zu welcher Steigerung der CO2-Emissionen führen die jeweils
zugrunde gelegten Verkehrsprognosen (beim Status quo der
Fahrzeugtechnologie)?
Auf Basis der Ergebnisse der VP 2030 haben Fachgutachter des BMVI im
Rahmen der Aufstellung des BVWP erwogene Projekte einer
gesamtwirtschaftlichen Maßnahmenbewertung unterzogen und die Wirkungen der
Verkehrsinfrastrukturvorhaben ermittelt. Den rechnerischen Beitrag der jeweiligen
Einzelprojekte zu den Gesamtemissionen für den Verkehrsträger Straße hat das
BMVI im Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030 veröffentlicht.
b) Welche Verkehrsverlagerungsziele (von der Straße auf die Schiene)
hat die Bundesregierung, und wie werden diese auf die jeweiligen
Projekte angewendet?
c) Für welche der Projekte werden verkehrsträgerübergreifende
Alternativen geprüft, und falls bereits erfolgt, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 19b und 19c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um eine Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und von Treibhausgasen
zu erreichen, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Verkehr auf
umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Dazu wurden im Rahmen des BVWP 2030
alternative Szenarien – Szenario 1 „Verkehrsleistung“, Szenario 2 „Status Quo“
der Mittelverteilung und Szenario 3 „Stärkung Schiene/Wasserstraße“ – und
deren Wirkungen auf Gesamtplanebene untersucht, um daraus den
erforderlichen Investitionsbedarf für die jeweiligen Verkehrsträger abzuleiten.
Nach dem Ergebnis der Szenarienbewertung wurde abweichend von den
Grundszenarien eine Investitionsmittelverteilung gewählt, die – soweit nach
den Ergebnissen der Projektbewertungen wirtschaftlich vertretbar und
umsetzbar – eine Verschiebung der Mittel in Richtung des Szenarios 3 zur Stärkung
der Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene vorsieht.
Nach einer intramodalen Alternativenprüfung wurde im Rahmen der
Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 auch eine
verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung auf Gesamtplanebene durchgeführt und dazu ein
Abgleich der projektbedingten Verlagerungswirkungen zwischen den
Verkehrsträgern vorgenommen. Demnach waren durch Verlagerungswirkungen keine
maßgeblichen Veränderungen bei den Bewertungsergebnissen von
Einzelmaßnahmen zu erwarten.
d) Für welche der Projekte sind bereits ÖPP-Verträge abgeschlossen, mit
wem, und in welcher Höhe?
Bedarfsplan-Maßnahme ÖPP-Projekt
Straße Projektbezeichnung ÖPP-Projektbezeichnung Auftragnehmer Ausgaben
1)
[T EUR]
A005 AS Offenburg – AS Baden-
Baden
A 5, AS Offenburg –
Malsch
Via Solutions Südwest
GmbH & Co. KG
728.538
A006 AS Wiesloch/Rauenberg –
AK Weinsberg
A 6, Wiesloch/Rauenberg –
AK Weinsberg
ViA6WestGmbH & Co.
KG
1.366.145
A003 AK Biebelried – AK Fürth/
Erlangen
A 3, AK Fürth/Erlangen –
AK Biebelried
A3 NordbayernGmbH &
Co. KG
2.807.100
A008 AS Augsburg-West –
AD München-Allach
A 8, Augsburg/West –
München/Allach
autobahnplus A8GmbH 1.049.558
A008 AS Ulm-Elchingen –
AS Augsburg-West
A 8, Ulm/Elchingen –
Augsburg/West
Pansuevia GmbH & Co.
KG
1.350.850
A094 AS Forstinning –
AS Marktl
A 94, Forstinning – Marktl Isentalautobahn GmbH &
Co. KG
1.163.183
A010 AD Havelland – AD
Pankow
A 10/A 24, AS Neuruppin
– AD Pankow
Havellandautobahn GmbH
& Co. KG
1.418.533
A007 AD Hamburg/NW (A 23) –
LGr. SH/HH
A 7, AD Hamburg/NW –
AD Bordesholm
Via Solutions Nord GmbH
& Co. KG
1.536.232
A007 LGr. SH/HH – AD
Bordesholm
A049 AS Neuental –
AS Schwalmstadt
A 49, AD Ohmtal (A 5) –
AS Fritzlar
A 49 Autobahngesellschaft
mbH & Co. KG
1.455.844
A049 AS Schwalmstadt –
AD A 5/A 49
A001 AK Bremen –
AD Buchholz
A 1, AK Bremen –
AD Buchholz
A1 mobilGmbH & Co. KG 976.190
Bedarfsplan-Maßnahme ÖPP-Projekt
Straße Projektbezeichnung ÖPP-Projektbezeichnung Auftragnehmer Ausgaben
1)
[T EUR]
A007 AS Göttingen – AD
Salzgitter
A 7, AS Göttingen –
AS Bockenem
Via Niedersachsen GmbH
& Co. KG
999.798
A004 Herleshausen – Gotha A 4, Herleshausen
(LGr. HE/TH) – Gotha
Via Solutions Thüringen
GmbH & Co. KG
753.980
A009 AS Lederhose –
LGr. TH/BY
A 9, LGr. TH/BY –
AS Lederhose
Via Gateway Thüringen
GmbH & Co. KG
428.440
1) geplante Gesamtausgaben (Bundeshaushalt 2021, Regierungsentwurf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]