[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2086
17. Wahlperiode 14. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Martina
Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1856 –
Umsetzung des Förderprogramms für zusätzliches Pflegepersonal in den
Krankenhäusern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die finanzielle Situation der Krankenhäuser in Deutschland war und ist äußerst
angespannt, auch wenn die Meldungen der letzten Wochen eine leichte
Besserung vermelden. Für Patientinnen und Patienten und für das Personal ist dieser
Zustand bedrohlich. Es wurden bis zu 50 000 Vollkraftstellen in der
Krankenhauspflege abgebaut (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V.
2010; Statistisches Bundesamt 2009; Simon 2008). Gleichzeitig stiegen die
Patientenzahlen und die Verweildauer in Krankenhäusern verkürzte sich
(Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. 2010; Statistisches
Bundesamt 2009). Das Ergebnis dieser Entwicklung ist die Verdichtung von Arbeit und
damit eine steigende Überlastung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern.
Indikator hierfür ist der internationale Vergleich: In Krankenhäusern in
Deutschland versorgt ein Beschäftigter 20 Patientinnen und Patienten im Jahr, während
z. B. in den USA sich die Beschäftigten nur um acht Fälle kümmern müssen. In
der Schweiz sind es neun Fälle, in Dänemark, Norwegen und Großbritannien
zwölf, in Spanien 13 (Deutsche Krankenhaus Gesellschaft – DKG). Daher rührt
die hohe Zahl von Überlastungsanzeigen in Deutschland. Zudem leiden
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger besonders häufig unter
arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen (Deutsches Institut für angewandte
Pflegeforschung e. V. 2010; Statistisches Bundesamt 2009). Wie internationale
Studien belegen, gibt es einen Zusammenhang zwischen der
Personalausstattung und der Qualität der Versorgung.
Mit dem am 25. März 2009 in Kraft getretenen Gesetz zum ordnungspolitischen
Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
(Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) wurde eine Möglichkeit eingeräumt,
zusätzliche Pflegepersonalstellen zu schaffen. Gemäß § 4 Absatz 10 des
Krankenhausentgeltgesetzes (KHGEntgG) werden bei einer Neueinstellung oder
Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal
zusätzlich entstehende Personalkosten für die Jahre 2009 bis 2011 zu 90 Prozent
finanziell gefördert. Rund 16 000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst sollten so
nach den Plänen der damaligen Bundesregierung schrittweise geschaffen
werden. Zur Erprobung neuer Arbeitszeitorganisationsmaßnahmen in der Pflege
sind bis zu 5 Prozent des jeweils vereinbarten Betrags vorgesehen.
Voraussetzung ist, dass nachweislich durch schriftliche Vereinbarung mit den
Arbeitnehmervertretungen in den Krankenhäusern zusätzliches Pflegepersonal
im Vergleich zum Bestand am 30. Juni 2008 beschäftigt wird. Über die
Umsetzung des Förderprogramms im jeweiligen Vorjahr soll der GKV-Spitzenverband
(GKV – gesetzliche Krankenkassen) dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) jährlich zum 30. Juni berichten. Erstmals ist dies zum 30. Juni 2010
vorgesehen.
An der Wirksamkeit des Förderprogramms bestehen jedoch Zweifel. Es stellt
sich die Frage, ob zusätzliche finanzielle Mittel auch tatsächlich direkt in das
Personalbudget von Gesundheits- und Krankenpflege der Krankenhäuser
einfließen und ob diese Mittel tatsächlich die zusätzliche und reale Planung von
neuen Pflegestellen in den Einrichtungen auslösen. Umfragen des Deutschen
Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) lassen vermuten, dass die
Entwicklung des Pflegestellen-Förderprogramms den gewünschten Effekt einer
Verbesserung der Stellensituation der Pflege in den Krankenhäusern in Frage stellt.
Um ein Gegengewicht zum langjährigen Stellenabbau in diesem Bereich zu
setzen, müssten gegebenenfalls schnelle Umsteuerungsmaßnahmen erfolgen.
Selbst bei vollständiger Umsetzung würde dieses Programm den in den letzten
Jahren erfolgten Stellenabbau nur zu einem sehr kleinen Teil kompensieren
können. Deshalb können bei der Umsetzung zumindest dieses Programms keine
Abstriche hingenommen werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei Betrachtung des Zeitraums 1991 bis 2008 verminderte sich die Zahl der
Pflegekräfte in den Krankenhäusern um 25 665 Vollkräfte. Im Jahr 2008 ist
gegenüber dem Vorjahr seit vielen Jahren erstmals wieder ein Zuwachs von 2 092
Pflegevollkräften festzustellen. Die Bundesregierung nimmt den in den
vergangenen Jahren erfolgten erheblichen Abbau des im Krankenhaus beschäftigten
Pflegepersonals ernst.
Sie teilt deshalb die Einschätzung, dass die Personalsituation in der Pflege
mancherorts angespannt und verbesserungsbedürftig ist. Da allerdings eine
unmittelbare Einflussmöglichkeit der Bundesregierung auf das Einstellungsverhalten
der Krankenhäuser nicht besteht, kann die Verbesserung der Pflegesituation in
erster Linie nur durch die Verantwortlichen in den Krankenhäusern selbst
bewirkt werden. Um die Krankenhäuser dabei zu unterstützen, wurden auch
Maßnahmen auf Bundesebene eingeleitet. Ein wichtiger Baustein ist das
Pflegestellen-Förderprogramm, mit dem über drei Jahre zusätzliches Pflegepersonal in
den Krankenhäusern finanziert werden kann. Ergänzt wird dies u. a. durch eine
bessere Abbildung besonders pflegeaufwändiger Fälle im Krankenhaus-
Finanzierungssystem und die Entwicklung von Indikatoren zur Messung der
Pflegequalität. Die auf diesem Wege zu schaffende erhöhte Transparenz über die
Pflegequalität bietet die Möglichkeit, Personaldefizite rechtzeitig nach objektiven
Kriterien zu erkennen und zu beheben. Hinzu kommt, dass sich zukünftig auch
Patientinnen und Patienten gezielt an solchen Informationen über die Qualität
der Versorgung bei der Wahl eines Krankenhauses orientieren könnten. Zudem
wird derzeit mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
unter Beteiligung aller relevanten Institutionen und Verbände ein Recherche-
Projekt durchgeführt, das Modelle der Aufgabenneuordnung im Krankenhaus
zusammenträgt und diese bis Ende 2010 auf einer Internetplattform
veröffentlicht.
Gleichzeitig fällt auf, dass Deutschland im internationalen Vergleich ein Land
mit hohen Krankenhauskapazitäten ist. Beispielsweise fällt die Zahl der
akutstationären Betten in Deutschland mit 5,7 Betten je 1 000 Einwohner im Vergleich
zum Durchschnitt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)-Staaten, der 2007 bei 3,8 Betten lag, sehr hoch aus. Die
vorgehaltenen stationären Kapazitäten werden zudem relativ intensiv in
Anspruch genommen. Die OECD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
im allgemeinen diejenigen Länder, die mehr Krankenhausbetten haben,
tendenziell auch höhere Fallzahlen haben (OECD, Health at a Glance 2009, Seite 96).
1. Wie stellt sich die Personalsituation von Gesundheits- und
Krankenpflegekräften in Krankenhäusern aktuell dar?
Eine allgemein gültige Bewertung der Personalsituation von Gesundheits- und
Krankenpflegekräften in Krankenhäusern ist nicht sachgerecht vorzunehmen.
Die Situation in den Krankenhäusern ist sowohl regional als auch einrichtungs-
und funktionsspezifisch sehr unterschiedlich und wird neben der zahlenmäßigen
Ausstattung des Pflegepersonals wesentlich von Faktoren wie z. B. dem
spezifischen Pflegeaufwand, der Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation sowie
der Infrastruktur der Klinik und den baulichen Rahmenbedingungen beeinflusst.
So gibt es einerseits viele Krankenhäuser, die das für die Patientenversorgung
erforderliche Personal vorhalten und in denen die pflegerische Versorgung
sachgerecht organisiert ist. Andererseits liegen auch Berichte vor, nach denen
offenbar nicht das in gebotenem Umfang erforderliche Personal für die Versorgung
der Patientinnen und Patienten vorhanden ist.
2. Wie ist die Personalausstattung in den Krankenhäusern in Deutschland im
europäischen Vergleich (bitte nach den jeweiligen EU-Mitgliedländern
einzeln auflisten)?
Die absolute Zahl der in Krankenhäusern Beschäftigten ist im europäischen
Vergleich angesichts deutlich unterschiedlicher Bevölkerungszahlen und
Krankenhauskapazitäten nicht aussagekräftig. In der vergleichenden Datensammlung
„Health Data 2009“ der OECD wird daher der Verhältniswert „Zahl der in
Krankenhäusern Beschäftigten je 1 000 Einwohner“ berichtet. Die folgende
Übersicht beruht auf der Datensammlung der OECD.
3. Wie hat sich die Personalsituation im Pflegebereich der Krankenhäuser
insbesondere im Verhältnis zum weiteren medizinischen Personal seit 1989
entwickelt (hier bitte das weitere medizinische Personal nach Berufsgruppen
trennen)?
In der amtlichen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes, die zur
Personalsituation Daten seit dem Jahr 1991 bereit stellt, werden für
Vergleichszwecke die Personalzahlen in Krankenhäusern in Vollkräften im
Jahresdurchschnitt bemessen. Hierdurch erfolgt eine Umrechnung von Beschäftigtenzahlen,
die unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen unterliegen (z. B. Teilzeitkräfte
und Angestellte, die nur für einen Teil des Jahres in der Einrichtung angestellt
waren, z. B. kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte), auf die volle tarifliche
Arbeitszeit. Dabei werden Überstunden und Bereitschaftsdienste nicht in die
Berechnung einbezogen.
Die Zahl der insgesamt in Krankenhäusern beschäftigten Vollkräfte nahm im
Zeitraum von 1991 bis 2008 um 78 262 bzw. 8,9 Prozent ab. Die Zahl der
Vollkräfte im Pflegedienst der Krankenhäuser hat sich von 1991 bis 2008 um 25 665
bzw. 7,9 Prozent verringert. Beim ärztlichen Personal war in diesem Zeitraum
eine Zunahme von 32 909 Vollkräften bzw. 34,6 Prozent, beim
medizinischtechnischen Dienst von 3 420 Vollkräften bzw. 2,8 Prozent und beim
Funktionsdienst von 9 720 Vollkräften bzw. 12,4 Prozent zu verzeichnen (vgl.
nachfolgende Tabelle 1).
Übersicht: Zahl der in Krankenhäusern Beschäftigten je 1.000 Einwohner
24,35 23,95
23,17
19,75
17,85 17,25
15,11 14,68 14,48 14,38 14,12 13,55
12,36
11,36 11,26 10,92
9,96
0,00
5,00
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
Ve
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Quelle: OECD Health Data 2009. Zahlen für Dänemark, Finnland, Griechenland, Niederlande, Luxemburg
und Spanien aus dem Jahr 2006, für Belgien aus 2005, für die Slowakische Republik aus 2004, ansonsten
aus 2007. Berichtet werden nur Angaben für Länder, für die der OECD Daten vorliegen.
4. Wie viele Vollzeitstellen wurden gegebenenfalls insgesamt in
Krankenhäusern und insbesondere im Pflegebereich in der Zeit von 1989 bis 2010
abgebaut (bitte weitere Berufsgruppen einzeln ausweisen)?
Siehe Antwort zu Frage 3.
5. Worauf ist die vergleichsweise niedrige Personalausstattung in
Krankenhäusern zurückzuführen?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen Gründe für den
Stellenabbau?
Welche Effekte hatte in diesem Zusammenhang die Einführung des DRG-
Systems (DRG – Diagnosis Related Groups)?
Die Ursachen für einen Abbau des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sind
aus Sicht der Bundesregierung vielschichtig. Die Krankenhäuser haben in den
letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Effizienzsteigerung unternommen.
Mit der Einführung des DRG-Systems (DRG – Diagnosis Related Groups)
wurden u. a. die Arbeitsorganisation und die Abläufe in den Krankenhäusern
optimiert. Daneben wurden Aufgaben, die früher in der Regel von Pflegenden
erbracht wurden, an andere Berufsgruppen oder Externe übertragen. Dazu gehören
beispielsweise Verwaltungs- und Dokumentationsleistungen, Hol- und Bring-
Dienste sowie Reinigungsmaßnahmen.
Tabelle 1: Entwicklung des Personals in Krankenhäusern (Vollkräfte), 1991 bis 2008
Jahr Vollkräfte im darunter:
Jahresdurchschnitt
- insgesamt -
ärztliches
Personal Pflegedienst
Medizinischtechnischer Dienst*
Funktionsdienst**
1991 875.816 95.208 326.082 122.018 78.694
1992 882.449 97.673 331.301 122.910 78.895
1993 875.114 95.640 332.724 121.748 79.737
1994 880.150 97.105 342.324 120.321 80.406
1995 887.564 101.590 350.571 124.503 81.195
1996 880.000 104.352 349.423 125.763 81.047
1997 861.548 105.618 341.138 124.500 80.708
1998 850.948 107.106 337.716 123.825 81.159
1999 843.452 107.900 334.890 123.674 81.814
2000 834.585 108.696 332.269 123.852 82.399
2001 832.531 110.152 331.472 124.211 83.292
2002 833.541 112.763 327.384 124.568 84.094
2003 823.939 114.105 320.158 124.927 84.198
2004 805.988 117.681 309.510 123.465 84.257
2005 796.097 121.610 302.346 122.810 84.283
2006 791.914 123.715 299.328 122.620 84.964
2007 792.299 126.000 298.325 123.774 86.216
2008 797.554 128.117 300.417 125.438 88.414
Veränderung absolut
1991/2008 -78.262 32.909 -25.665 3.420 9.720
Veränderung in %
1991/2008 -8,9% 34,6% -7,9% 2,8% 12,4%
* Dem Medizinisch-technischen Dienst werden u. a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten,
Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im
ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich, Sozialarbeiter (seit 1996).
** Zur Personalgruppe des Funktionsdienstes gehören z. B. Krankenpflegepersonal für den Operationsdienst, die Anästhesie, in der
Ambulanz und in Polikliniken, Hebammen und Entbindungshelfer, Beschäftigungs-/Arbeits- und Ergotherapeuten, Krankentransport
dienste.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser.
6. Wie hat sich die Anzahl der Krankenhausbetten in Krankenhäusern in der
Zeit von 1989 bis heute entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen
angeben und nach der Trägerstruktur und Größe des Hauses differenzieren)?
Wie hoch ist die Anzahl der Krankenhausbetten in Krankenhäusern im
europäischen Vergleich?
Die amtliche Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes erlaubt für
den Zeitraum 1991 bis 2008 nur für die Allgemeinen Krankenhäuser eine
Differenzierung der Betten nach der Trägerstruktur und der Bettenzahl eines
Krankenhauses. Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in
vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich
für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische,
psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden. Von im
Jahr 2008 insgesamt 2 083 Krankenhäusern sind nach der Krankenhausstatistik
1 781 bzw. 85,5 Prozent Allgemeine Krankenhäuser, die jedoch über 92,2
Prozent der Betten verfügten.
Im Jahr 2008 standen in den Allgemeinen Krankenhäusern insgesamt 464 288
Betten zur Verfügung, das waren 133 785 bzw. 22,4 Prozent weniger als im Jahr
1991 (vgl. nachfolgende Tabelle 2).
Dabei verminderte sich die Zahl der Krankenhausbetten in öffentlicher
Trägerschaft mit 141 737 Betten bzw. 38,6 Prozent überproportional. Die
Krankenhausbetten in freigemeinnütziger Trägerschaft verminderten sich mit 39 018
Betten bzw. 18,9 Prozent etwas weniger dynamisch als der Durchschnittswert.
Die Zahl der Krankenhausbetten in privater Trägerschaft wuchs demgegenüber
um 46 970 Betten bzw. 195,7 Prozent an.
Werden die nach der Trägerschaft differenzierten Krankenhausbetten weiter
nach Bettengrößenklassen aufgeschlüsselt, so ist im Zeitraum 1991 bis 2008
festzustellen, dass die Verminderung der Bettenzahlen über alle
Bettengrößenklassen bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft am dynamischsten
verlief (vgl. nachfolgende Tabelle 3).
Auch bei Krankenhäusern in freigemeinnütziger Trägerschaft ist über alle
Größenklassen ein Rückgang im genannten Zeitraum zu verzeichnen. Der skizzierte
Bettenzuwachs ist bei Krankenhäusern in privater Trägerschaft über alle
Bettengrößenklassen hinweg zu erkennen. Dabei fällt der Zuwachs bei den
Krankenhäusern mit 500 Betten und mehr besonders dynamisch aus.
Die Anzahl der Krankenhausbetten im europäischen Vergleich ist angesichts
deutlich unterschiedlicher Bevölkerungszahlen nicht aussagekräftig. Die
folgende, auf der OECD-Datensammlung „Health Data 2009“ beruhende
Übersicht stellt daher die Versorgung mit Krankenhausbetten in der Akutversorgung
der Zahl der Einwohner gegenüber.
Tabelle 2: Krankenhausbetten nach der Trägerschaft in Allgemeinen Krankenhäusern
1991 bis 2008
Davon
Jahr Insgesamt öffentliche freigemeinnützige private
Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen
Anzahl
1991 598.073 367.198 206.873 24.002
1992 591.830 355.312 211.137 25.381
1993 578.621 340.488 210.254 27.879
1994 569.638 327.071 212.030 30.537
1995 564.624 319.999 212.459 32.166
1996 552.149 306.957 211.647 33.545
1997 540.914 304.500 204.811 31.603
1998 533.770 295.382 202.270 36.118
1999 528.946 287.127 204.059 37.760
2000 523.114 283.537 200.611 38.966
2001 516.242 276.754 198.205 41.283
2002 504.684 272.293 190.426 41.965
2003 499.785 265.520 187.271 46.994
2004 489.433 255.775 179.682 53.976
2005 484.955 249.760 175.906 59.289
2006 472.286 237.608 171.160 63.518
2007 468.169 229.971 167.739 70.459
2008 464.288 225.461 167.855 70.972
Veränderung absolut 1991/2008 -133.785 -141.737 -39.018 46.970
Veränderung in % 1991/2008 -22,37% -38,60% -18,86% 195,69%
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser.
Tabelle 3: Krankenhausbetten in Allgemeinen Krankenhäusern nach Größenklasse und Trägerschaft
1991 und 2008
Jahr Anzahl davon: Bettenzahl nach Größenklassen
bis 99 100 - 199 200 - 499 500 und mehr
1991 öffentliche Einr. 367 198 9.084 36.594 122.375 199.145
freigemeinnütz. Einr. 206 873 8.397 35.809 121.841 40.826
private Einr. 24.002 9.770 7.145 4.747 2.340
insgesamt 598 073
2008 öffentliche Einr. 225 461 4.137 19.867 67.331 134.126
freigemeinnütz. Einr. 167 855 7.325 28.205 93.042 39.283
private Einr. 70.972 11.090 13.184 25.303 21.395
insgesamt 464 288
öffentliche
Einr. Veränd. absolut 1991/2008 -4.947 -16.727 -55.044 -65.019
Veränd. in % 1991/2008 -54,5% -45,7% -45,0% -32,7%
freigemeinnütz.
Einr. Veränd. absolut 1991/2008 -1.072 -7.604 -28.799 -1.543
Veränd. in % 1991/2008 -12,8% -21,2% -23,6% -3,8%
private Einr. Veränd. absolut 1991/2008 1.320 6.039 20.556 19.055
Veränd. in % 1991/2008 13,5% 84,5% 433,0% 814,3%
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser.
7. In welchem Umfang nahmen die jährlichen Behandlungsfälle seit 1989 bis
heute zu (Angaben bitte aufschlüsseln nach
a) Krankenhäusern insgesamt,
b) Allgemeinen Fachabteilungen sowie
c) Psychiatrischen Kliniken und Abteilungen)?
Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern
sind von insgesamt 14,6 Millionen im Jahr 1991 auf 17,5 Millionen im Jahr 2008
angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 20,2 Prozent. Dieser Anstieg
verlief jedoch nicht linear: Bis zum Jahr 2002 wurden jährlich immer mehr
Patientinnen und Patienten behandelt, von 2002 bis 2006 gingen dann die
Behandlungsfälle wieder zurück. In den Jahren 2007 und 2008 stieg diese Zahl
wieder an.
Im Rahmen der amtlichen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes
kann neben den genannten Angaben zu den Krankenhäusern insgesamt weiter
differenziert werden zwischen Allgemeinen Krankenhäusern und
Krankenhäusern mit ausschließlich psychiatrischen oder psychiatrischen und
neurologischen Betten.
Bei den Allgemeinen Krankenhäusern stieg die Patientenzahl im Zeitraum seit
1991 von 14,3 Millionen auf 17 Millionen Fälle an, welches einem Anstieg von
18,7 Prozent entspricht. Auch hier war kein linearer Anstieg zu verzeichnen,
vielmehr nahm die Patientenzahl erst ab dem Jahr 2007 wieder zu.
Die Zahl der in psychiatrischen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und
Patienten hat sich seit 1991 nahezu verdoppelt (97,8 Prozent). Wurden im Jahr
1991 noch rd. 266 000 Patientinnen und Patienten in einem psychiatrischen
Krankenhaus behandelt, waren es 2008 rd. 526 000. Ähnlich dynamisch verläuft
die Entwicklung im Bereich der psychiatrischen Fachabteilungen: Wurden in
Fachabteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychiatrie und
Psychotherapie im Jahr 1991 noch insgesamt 427 284 Patientinnen und
Patienten behandelt, waren es im Jahr 2008 821 902 Patientinnen und Patienten.
Übersicht: Krankenhausbetten für die Akutversorgung, Betten je 1.000 Einwohner
6,1
5,7
5,2
4,9
4,6
4,4 4,3
4,1
3,9
3,7 3,6 3,5
3,1 3,0 2,9 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5
2,1
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
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Quelle: OECD Health Data 2009. Zahlen aus dem Jahr 2007, für Spanien und Griechenland aus 2006.
Berichtet werden nur Angaben für Länder, für die der OECD Daten vorliegen.
Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass ein zusammengefasster
Vergleich der Zahlen für allgemeine Fachabteilungen und psychiatrische
Fachabteilungen nicht möglich ist, da auf Grund der internen Verlegungen in den
Krankenhäusern ansonsten eine deutliche Überschätzung der Patientenzahl die Folge
wäre.
8. Lässt sich eine überproportionale Zunahme des Anteils von älteren
Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern feststellen, und falls ja, in welchem
Umfang?
Welche Auswirkungen hat dies auf den Pflegebedarf in Krankenhäusern?
Für den Zeitraum 2000 bis 2008 ist auf der Grundlage der
Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes eine entsprechende überproportionale
Zunahme des Anteils von älteren Patientinnen und Patienten festzustellen. Stieg
die Zahl der Krankenhausdiagnosefälle im genannten Zeitraum insgesamt um
4,4 Prozent, so sind bei den über 65-Jährigen durchgängig Fallzahlsteigerungen
im zweistelligen Bereich festzustellen (vgl. nachfolgende Tabelle). Bei den
Altersgruppen der unter 40-Jährigen waren die Fallzahlen demgegenüber
durchgängig rückläufig.
Es ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung des Anteils älterer Patientinnen
und Patienten in Krankenhäusern zu einem höheren Pflegebedarf führt. Ursache
hierfür ist in erster Linie, dass ältere Patienten häufig Mehrfacherkrankungen
haben oder pflegebedürftig sind.
Entwicklung der Krankenhausdiagnosefälle, 2000 bis 2008
Jahr Veränderung 2000 bis 2008 Alter
2000 2008 in %
Alle Altersgruppen 17.187.527 17.937.101 4,4
Unter 1 Jahr 317.835 872.843 X
1 Jahr bis unter 5 Jahre 439.806 366.310 -16,7
5 bis unter 10 Jahre 363.336 270.728 -25,5
10 bis unter 15 Jahre 395.013 298.216 -24,5
15 bis unter 20 Jahre 548.343 501.083 -8,6
20 bis unter 25 Jahre 663.964 606.590 -8,6
25 bis unter 30 Jahre 805.993 709.657 -12,0
30 bis unter 35 Jahre 1.035.579 701.460 -32,3
35 bis unter 40 Jahre 984.818 749.134 -23,9
40 bis unter 45 Jahre 887.151 890.376 0,4
45 bis unter 50 Jahre 929.266 1.002.989 7,9
50 bis unter 55 Jahre 945.906 1.049.927 11,0
55 bis unter 60 Jahre 1.240.466 1.170.630 -5,6
60 bis unter 65 Jahre 1.555.169 1.139.595 -26,7
65 bis unter 70 Jahre 1.411.588 1.746.979 23,8
70 bis unter 75 Jahre 1.494.969 1.808.873 21,0
75 bis unter 80 Jahre 1.416.792 1.571.063 10,9
80 bis unter 85 Jahre 776.392 1.322.733 70,4
85 bis unter 90 Jahre 688.585 840.080 22,0
90 Jahre und älter 286.320 317.802 11,0
Unbekannt 236 33 -86,0
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des
Zusammenhangs der Personalausstattung und der Versorgungsqualität vor?
Die Vermutung liegt nahe, dass es einen Zusammenhang zwischen der
Personalausstattung und der Versorgungsqualität gibt. Ob jedoch ein solcher
Zusammenhang besteht und ab wann eine kritische Grenze vorliegt, ab der bei einer
geringen Personalausstattung die Versorgungsqualität gefährdet ist, lässt sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht durch valide Studien belegen. So
gibt es einerseits Krankenhäuser, die auch bei einer geringeren
Personalausstattung mit einer guten Personal- und Ablauforganisation eine hohe
Versorgungsqualität erzielen. Andererseits führt eine gute Personalausstattung nicht
automatisch zu einer guten Versorgungsqualität.
Am 19. September 2006 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWIG) die Untersuchung „Zusammenhang zwischen
Pflegekapazität und Ergebnisqualität in der stationären Versorgung – Eine
systematische Übersicht“ veröffentlicht. Dabei wurde anhand vorliegender Studien eine
systematische Recherche in deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften und
Literaturdatenbanken zu einem möglichen Zusammenhang zwischen
Pflegekapazität (Anzahl des Pflegepersonals pro Patient oder Station, die
Zusammensetzung des Pflegepersonals pro Station oder Krankenhaus etc.) und
Ergebnisqualität durchgeführt. Im Ergebnis konnte international ein Einfluss der
Pflegekapazität auf die Qualität der Patientenversorgung durch Studien belegt werden.
Für Deutschland lagen entsprechende Untersuchungen bislang jedoch nicht vor.
Aus diesem Grund blieb nach der Datenlage auch unklar, ob und inwieweit sich
ein Personalabbau auf die Qualität der stationären Pflege in deutschen Kliniken
auswirkt.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Krankenstände und
Krankheitsursachen sowie den Berufsausstiegen von Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen und -pflegern?
Die Statistiken der Krankenkassen über Arbeitsunfähigkeitsfälle sehen keine
Gliederung nach Berufen oder Branchen vor. Erkenntnisse zu dieser
Fragestellung sind somit lediglich wissenschaftlichen Arbeiten zu entnehmen, die
allerdings nicht repräsentativ sein müssen und gegebenenfalls auch nicht auf einer
aktuellen Datenbasis aufbauen. Der Fehlzeiten-Report 2004, der u. a. von
Professor Bernhard Badura herausgegeben wurde, hat sich schwerpunktmäßig mit
Gesundheitsmanagement in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen befasst.
Es wurde darin festgestellt, dass der Krankenstand von AOK-Mitgliedern, die in
Krankenhäusern beschäftigt sind, überdurchschnittlich hoch ist, und zwar im
Jahr 2003 um 0,4 Prozentpunkte höher als bei den AOK-Mitgliedern insgesamt.
Der Anteil der Arbeitsunfälle am Krankenstand ist dagegen im
Krankenhausbereich im Vergleich zu den übrigen Branchen relativ gering (vgl.: C. Vetter:
Krankheitsbedingte Fehlzeiten in deutschen Krankenhäusern, in: Fehlzeiten-
Report 2004, Hrsg: Bernhard Badura u. a., Berlin Heidelberg 2005).
Zu der Thematik von Berufsausstiegen in Pflegeberufen gibt es verschiedene
Forschungsprojekte und Erhebungen. Sie basieren auf unterschiedlichen
Erhebungsmethoden und beleuchten unterschiedliche Fragestellungen. Die „Next
Studie“, über die die Bergische Universität Wuppertal Berichte veröffentlicht,
analysiert die Ursachen eines Berufsausstiegs anhand einer Befragung und
differenziert nach der Art der Pflege. Der Wunsch, den Pflegeberuf zu verlassen,
war bei Pflegepersonal in Krankenhäusern am größten (17,1 Prozent erwogen
dies oft). Es folgten Pflegeheime mit 12,5 Prozent und der ambulante
Pflegebereich mit 10,8 Prozent. Die Forschungsstudie über die Verweildauer in
Pflegeberufen in Rheinland-Pfalz (ViPb) der Martin-Luther-Universität Halle
Wittenberg zeigt anhand der Auswertung statistischer Daten u. a., dass
Krankenpflegerinnen und -pfleger länger als Krankenpflegerhelferinnen und -
pflegerhelfer im Beruf verbleiben.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Arbeitszufriedenheit von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern?
Es gibt eine Reihe von Untersuchungen, die das Thema Arbeitszufriedenheit
von Pflegekräften aufgreifen. Eine vergleichende Darstellung ermöglicht eine
Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 2005/2006. Die vergleichende Analyse zeigt, dass
sich die Erwerbstätigen in Pflegeberufen bei einigen Zufriedenheitsfragen
deutlich von anderen Berufsgruppen unterscheiden. Die Befragten in Pflegeberufen
äußerten eine deutlich höhere Unzufriedenheit mit dem Einkommen und den
körperlichen Belastungen durch die Arbeitsbedingungen. Deutlich weniger
unzufrieden waren Pflegende über die Aufstiegsmöglichkeiten und die
Möglichkeiten für Weiterbildung.
12. Welcher Personalbedarf besteht gegenwärtig in Krankenhäusern in
Deutschland insgesamt (bitte erläutern, auf welcher Grundlage der Bedarf
ermittelt wird)?
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) geht aufgrund seiner im Krankenhaus-
Barometer 2009 veröffentlichten schriftlichen Befragung von 286
Krankenhäusern davon aus, dass im Jahr 2009 hochgerechnet circa 5 000 Stellen im
ärztlichen Dienst der Krankenhäuser nicht besetzt werden konnten. Dagegen zeigte
die Befragung deutlich seltenere Stellenbesetzungsprobleme in der Pflege.
Hochgerechnet blieben hier im Jahr 2009 rd. 1 250 Vollkraftstellen im
bettenführenden Bereich der Pflege unbesetzt. Im Operationspflegedienst blieben rund
600 Stellen, im Bereich der Anästhesiepflege rd. 200 Stellen und im
Intensivpflegebereich 1 150 Stellen unbesetzt.
13. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
angesichts von wissenschaftlichen Studien, dass die Unterbesetzung in
Krankenhäusern gegenwärtig bei ca. 70 000 Vollzeitkräften (Simon 2008)
liege, die mit den bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend ausgeglichen
wurden?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um einem
weiteren Stellenabbau entgegenzuwirken?
In der genannten Studie wird die gegenwärtige Unterbesetzung im Pflegedienst
der Krankenhäuser auf der Grundlage einer Modellrechnung geschätzt. Diese
Rechnung stützt sich auf eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des
Maßstabs der bis zum Jahr 1995 angewandten Pflege-Personalregelung. In
Anbetracht der bereits in der Antwort zu Frage 5 für einen Pflegepersonal-Abbau
dargestellten bestehenden vielfältigen Ursachen (z. B. Verlagerung von
Pflegeaufgaben auf andere Berufsgruppen) und ergriffenen Maßnahmen (z. B.
Organisationsoptimierungen) ist eine solche Hochrechnung in ihrem Aussagewert kritisch
zu bewerten. Im Übrigen konnte ausweislich der Krankenhausstatistik im Jahr
2008 erstmals wieder ein leichter Anstieg der Anzahl des Pflegepersonals
nachgewiesen werden
Die Bundesregierung sieht zur Verbesserung der Personalsituation im
Pflegebereich der Krankenhäuser in dem Pflegestellen-Förderprogramm ein wichtiges
Instrument, dessen Wirkungen zunächst abgewartet werden sollten. Die
gesetzlichen Regelungen zu diesem Programm sind am 25. März 2009 in Kraft
getreten, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Budgetverhandlungen der
Krankenhäuser in der Praxis teilweise schon angelaufen waren. Da dies bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens bekannt war, wurde die „Nachholregelung“
(kumulative Inanspruchnahme im Folgejahr möglich) vorgesehen. Zunächst müssen
daher die vorgesehenen drei Förderjahre abgewartet werden, um die Wirkungen
des Programms verlässlich beurteilen zu können. Im Übrigen wird die
Ausschöpfung des Pflegestellen-Förderprogramms auch einen Hinweis darauf
geben, wie hoch der Bedarf für zusätzliches Pflegepersonal in den Krankenhäusern
tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass eine unmittelbare Einflussmöglichkeit der
Bundesregierung auf das Einstellungsverhalten der Krankenhäuser nicht
besteht. Die jeweilige Leitung eines Krankenhauses hat unter Berücksichtigung
der individuellen Gegebenheiten sicherzustellen, dass das für eine qualifizierte
Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigte Pflegepersonal auch
vorhanden ist.
14. Wann wird der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Verlauf des
Pflegepersonalstellen-Programms veröffentlicht?
Der Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nach § 4 Absatz 10
Satz 12 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHGEntgG) über die Zahl der
Vollkräfte und den Umfang der aufgestockten Teilzeitstellen, die aufgrund der
Förderung im Vorjahr beschäftigt wurden, ist erstmals zum 30. Juni 2010 dem BMG
vorzulegen. Er wird nach Prüfung durch das BMG zeitnah veröffentlicht.
15. Nach welchen Kriterien wird der sachgerechte Einsatz der Fördermittel
überprüft?
Um die Inanspruchnahme der Fördermittel nicht zu erschweren, wurde in
Übereinstimmung mit den im Rahmen des Pflegegipfels 2009 an der Erarbeitung der
Förderregelung beteiligten Verbänden und Institutionen auf die Festlegung
detaillierter Kriterien und Nachweise für den Mitteleinsatz verzichtet. Danach ist
lediglich Voraussetzung für die Förderung der Nachweis des Krankenhauses,
dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der
Arbeitnehmervertretung zusätzliches Pflegepersonal im Vergleich zum Bestand am 30. Juni 2008
neu eingestellt oder aufgestockt und entsprechend der Vereinbarung beschäftigt
wird (§ 4 Absatz 10 Satz 5 KHGEntgG). Im Nachhinein hat das Krankenhaus
den anderen Vertragsparteien durch eine Bestätigung des Wirtschaftsprüfers
über die Stellenbesetzung die zweckentsprechende Verwendung der Mittel
nachzuweisen.
16. Welche Summe wurde
a) für die gesamte Dauer des Förderprogramms und
b) im ersten Jahr für das Förderprogramm
zur Verfügung gestellt?
Der Gesetzgeber ist von einem Fördervolumen für den Zeitraum 2009 bis 2011
in Höhe von bis zu rund 660 Mio. Euro ausgegangen.
Die tatsächlich im ersten Jahr zur Verfügung gestellten Mittel hängen von der
Inanspruchnahme des Förderprogramms durch die Krankenhäuser ab. Die genaue
Summe kann erst nach Vorlage des Berichtes des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen zum 30. Juni 2010 mitgeteilt werden.
17. Wie hoch ist die anteilige Summe, die von den Krankenhäusern für
zusätzliches Pflegepersonal in den Jahren 2009 abgerufen wurde?
Dazu kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Erste
offizielle Informationen zum Stand der Inanspruchnahme des Pflegestellen-
Förderprogramms und seinen Wirkungen erhält das BMG zum 30. Juni 2010 durch
die Meldung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 4 Absatz 10
Satz 12 KHGEntgG).
18. Wie viele Neueinstellungen (Anzahl Vollzeitkräfte) wurden mit den
abgerufenen Fördermitteln geschaffen (Neueinstellungen beziehen sich auf den
Bestand aller Vollzeitkräfte am 30. Juni 2008)?
Siehe Antwort zu Frage 17.
19. Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Vergleich in einem
entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten dieses Förderprogramms?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Dies ist auch nicht
Gegenstand der gesetzlich vorgegebenen Berichtspflicht des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen zum Pflegestellen-Förderprogramm.
20. Wie viele Krankenhäuser haben im Bundesgebiet seit Inkrafttreten des
Programms zusätzliche Mittel für die Aufstockung von Pflegepersonal
beantragt?
Siehe Antwort zu Frage 19.
21. Wie viele Krankenhäuser haben im Bundesgebiet seit Inkrafttreten des
Pflegepersonalstellen-Programms zusätzliche Mittel des
Förderprogramms erhalten (bitte nach der Trägerstruktur und Größe des Hauses
differenzieren)?
Siehe Antwort zu Frage 17.
22. Wie viele Krankenhäuser haben finanzielle Mittel des
Pflegepersonalstellen-Programms beantragt, konnten aber die Voraussetzungen für eine
Förderfähigkeit nicht erreichen?
Welche Gründe liegen für ein Nichterreichen der Förderfähigkeit vor?
Siehe Antwort zu Frage 19.
23. Welche Arten der Neuorganisationen konnten im Zusammenhang mit der
Bereitstellung von 5 Prozent des Sonderprogramms für „innovative
Organisationsmodelle“ im Pflegebereich geschaffen werden?
Siehe Antwort zu Frage 19.
24. Wie viele der durch das Pflegepersonalstellen-Programm mit finanzierten
neu geschaffenen Stellen im Pflegebereich der Krankenhäuser unterliegen
ordentlichen Tarifverträgen gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD)?
Siehe Antwort zu Frage 19.
25. Wie hoch ist die Summe der im Jahr 2009 abgerufenen finanziellen Mittel
für „innovative Organisationsmodelle“ im Pflegebereich?
Siehe Antwort zu Frage 17.
26. Wie viele der durch das Pflegepersonalstellen-Programm neu geschaffenen
Stellen im Pflegebereich der Krankenhäuser sind unbefristet?
Siehe Antwort zu Frage 19.
27. Wie viele der durch das Pflegepersonalstellen-Programm neu geschaffenen
Stellen im Pflegebereich der Krankenhäuser sind befristet (bitte
aufschlüsseln nach Länge der Befristung)?
Siehe Antwort zu Frage 19.
28. Für wie viele der Kliniken, die durch das Förderprogramm befristete
Stellen geschaffen haben, erhöhte sich dadurch das vereinbarte Budget?
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Die Gewährung zusätzlicher
Mittel erfolgt additiv. Inwiefern sich aufgrund anderer, die Budgethöhe
beeinflussender Faktoren, wie z. B. Änderungen des Versorgungsspektrums, Effekte
ergeben, die die Budgeterhöhung kompensieren, ist auch nicht Gegenstand des
zum 30. Juni 2010 vorzulegenden Berichtes des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen.
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die finanziellen Mittel des
Förderprogramms ordnungsgemäß und ausschließlich für die im Gesetz
festgelegten Zwecke verwendet werden?
30. Welche Sanktionen erwartet Kliniken, welche Gelder des
Förderprogramms erhalten haben, aber eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel
nicht nachweisen können?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist die Aufgabe der Vertragspartner vor Ort, im Rahmen der Vereinbarungen
zur Umsetzung des Pflegestellen-Förderprogramms sicherzustellen, dass die
Mittel entsprechend der Zweckbestimmung des Gesetzes verwandt werden.
Soweit der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder des
Förderprogramms durch den Wirtschaftsprüfer im Nachhinein nicht gelingt, sind
die Fördermittel zurückzuzahlen (§ 4 Absatz 10 Satz 11 KHGEntgG).
31. Wie viele Kliniken konnten eine ordnungsgemäße Verwendung der
finanziellen Mittel des Pflegestellenförderprogramms nicht nachweisen?
Zum aktuellen Zeitpunkt können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Auf
Basis des Berichts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen an das BMG
zum 30. Juni 2011 wird erst eine erste Beantwortung möglich sein, weil dann
erst die Verwendungsnachweise geprüft worden sind.
32. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Kliniken den Stellenplan der
Pflege nicht bewusst zu niedrig ansetzen, um mit den finanziellen Hilfen
des Förderprogramms zusätzliche Kosteneinsparungen zu realisieren?
Als Basis für die Berechnung der Stellensituation ist in § 4 Absatz 10 Satz 11
KHGEntgG der 30. Juni 2008 festgelegt. Da dieser Zeitpunkt vor Inkrafttreten
des Krankenhausfinanzierungsreformgesetz am 25. März 2009 liegt, sind
insofern keine Manipulationen möglich.
33. Wie viele betriebliche Vereinbarungen sind zum Zweck der Teilnahme am
Förderprogramm geschaffen worden?
Nach § 4 Absatz 10 Satz 5 KHGEntgG ist eine betriebliche Vereinbarung mit der
Arbeitnehmervertretung Voraussetzung für die Inanspruchnahme des
Pflegestellen-Förderprogramms. Aus der Zahl der Krankenhäuser, die eine entsprechende
Förderung in Anspruch genommen haben, lässt sich daher auf Grundlage des
Berichts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ein Rückschluss auf die
entsprechende Zahl der getroffenen betrieblichen Vereinbarungen ziehen.
34. Wie viele Krankenhäuser, welche die Bedingungen der Förderung erfüllt
haben und am Förderprogramm teilnehmen, können die dadurch
entstandenen Stellen nicht besetzen?
Zum aktuellen Zeitpunkt können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Auf
Basis des Berichts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen an das BMG
zum 30. Juni 2011 wird voraussichtlich eine Aussage darüber getroffen werden
können, ob die im Jahr 2009 vereinbarten Stellen tatsächlich besetzt wurden.
Mögliche Gründe für eine unzureichende Umsetzung des Pflegestellen-
Förderprogramms werden jedoch nicht Gegenstand des Berichtes sein.
35. In welchen Abteilungen der Krankenhäuser sind durch das
Förderprogramm vorrangig neue Pflegestellen besetzt worden?
Siehe Antwort zu Frage 19.
36. Wann ist, im Zusammenhang mit der Befristung des
Pflegestellenförderprogramms bis Ende 2011, mit Ergebnissen des Instituts für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu rechnen, nach denen gemäß § 4
Absatz 10 Satz 14 KHEntgG ab dem Jahr 2012 die zusätzlichen
Finanzmittel des Pflegestellenförderprogramms im Rahmen des DRG-
Vergütungssystems zielgerichtet den Bereichen zugeordnet werden sollen, die
einen erhöhten pflegerischen Aufwand aufweisen?
Mit ersten Ergebnissen des InEK ist im Zusammenhang mit der Vorlage des
DRG-Systems für das Jahr 2012 zu rechnen, das auf der Grundlage von im Jahr
2010 kodierten Daten im Jahr 2011 kalkuliert wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
37. Welche Ergebnisse erzielte gegebenenfalls das Institut für das InEK bereits
im Zusammenhang mit § 4 Absatz 10 Satz 14 KHEntgG bei der
Entwicklung von Kriterien, die eine Zuordnung von Bereichen mit einem erhöhten
pflegerischen Aufwand im DRG-System zielgerichtet ermöglichen soll?
Wann werden erste Ergebnisse dazu vorliegen?
Unter Beteiligung des InEK und von Vertretern der Pflegeverbände konnte beim
letztjährigen Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des vom Deutschen
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels ein neuer
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) aufgenommen werden. Der PKMS ist ein Score zur
Erfassung der hochaufwändigen Pflegeinterventionen bei Patientinnen und
Patienten im Krankenhaus. Dabei wurden unterschiedlich operationalisierte
Pflegemaßnahmen-Scores für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie
Kleinkinder entwickelt. Der PKMS ist Bestandteil des OPS 2010 und seit dem 1. Januar
2010 obligatorisch zu dokumentieren.
38. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf,
Mindestanforderungen an eine quantitative und qualitative Personalbesetzung im
Pflegedienst der Krankenhäuser vorzugeben?
Für bundesweit einheitliche Vorgaben der Personalbesetzung in den
Krankenhäusern ist die Situation in den verschiedenen Krankenhäusern zu
unterschiedlich. Daher ist aus Sicht der Bundesregierung kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf für Mindestanforderungen an die Personalbesetzung gegeben. Soweit der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) es aus Gründen der Qualitätssicherung
für erforderlich hält, kann er Vorgaben zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität der Versorgung festlegen. So hat der G-BA beispielsweise
entsprechende Vorgaben im Rahmen der Vereinbarung über Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen getroffen.]