[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23959 –
Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesjagdgesetz befindet sich derzeit im Prozess der Novellierung.
Begleitet von tiefgreifenden Debatten über das Verhältnis von Wald und
Wildtieren, ist bisher keine gemeinsame Position zwischen den Vertretern des Waldes
und der Jagd entwickelt worden. Die Bundesregierung kommentiert diese
Verhandlungen nach Ansicht der Fragesteller wenig. Der Deutsche
Forstwirtschaftsrat als Vertreter der Staats- und Landesforsten setzt sich hier in großem
Maße für die Belange des staatlichen Waldes ein. Der Waldumbau und die
Wiederaufforstung können aus Sicht der Jäger aber nicht allein durch eine
Umformulierung der Hegeverpflichtung und durch Möglichkeiten einer
intensiveren Bejagung realisiert werden (
https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/
news/djv-schlaegt-runden-tisch-zu-wald-und-wild-vor-12349392.html; https://
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Waldbesitzer-klagen-Wild-verhindert-
Aufforstung,aufforstung114.html).
1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Annahme des Deutschen
Forstwirtschaftsrates, dass der Waldumbau und die damit einhergehende
Wiederbewaldung durch eine deutliche Reduktion der Schalenwildbestände
möglich ist (
https://www.dfwr.de/index.php/blog/393-eu-symposium-wal
d-trifft-politik-3)?
Ziel der Managementmaßnahmen muss es sein, die Höhe und Verteilung des
Schalenwildes so zu regulieren, dass sich der Wald im Wesentlichen ohne
Schutzmaßnahmen verjüngt. Ergebnisse der Bundeswaldinventur III (BWI) und
von lokalen Verbissgutachten zeigen, dass dazu örtlich die Wildbestände ggf.
zu reduzieren sind. Ausmaß und Verfahren sind abhängig von Standort,
waldbaulicher Ausgangslage und betrieblicher Zielsetzung. Hierzu sind keine
allgemein gültigen Aussagen möglich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24731
19. Wahlperiode 25.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 25. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Positionspapier des Deutschen
Forstwirtschaftsrates vom 15. Januar 2020 (
https://www.dfwr.de/images/
PDFs/AfB/2020-01-15_Finale_Fassung_Positionspapier_Jagd.pdf), und
welche Punkte werden von der Bundesregierung geteilt, und welche
nicht?
Das Positionspapier vom 15. Januar 2020 „Positionspapier für eine zeitgemäße
Jagd: Wald und Schalenwild in Einklang bringen!“ des Deutschen
Forstwirtschaftsrates ist der Bundesregierung bekannt. Einzelne Positionen oder
Forderungen von Verbänden werden von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit
nicht kommentiert.
3. Was versteht die Bundesregierung unter der Formulierung „im
Wesentlichen“ gemäß der Formulierung des Entwurfes zur Novellierung des
Bundesjagdgesetzes, dass Hege künftig eine „Naturverjüngung des Waldes
im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll“ (
https://ww
w.jagdverband.de/sites/default/files/2020-07/Synopse_BJagdGE_2020-D
JV.pdf)?
a) Inwieweit leistet die Hege einen Beitrag zur ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft?
b) Welche anderen Maßnahmen als die Hege dienen einer
ordnungsgemäßen Forstwirtschaft?
c) Entstehen mit der geplanten Formulierung nach Auffassung der
Bundesregierung seitens der Waldbesitzer und Waldbewirtschafter
rechtliche Ansprüche gegenüber den Jagdausübungsberechtigten,
insbesondere hinsichtlich möglicher Entschädigungszahlungen, wenn ein
Jagdausübungsberechtigter nicht dafür sorgt, dass die
Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen
ermöglicht werden kann?
Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Formulierung „im Wesentlichen“ in dem Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom Stand 13. Juli 2020
bzgl. der Hegeziele sollte sicherstellen, dass die Naturverjüngung nicht in der
Regel durch technische, chemische oder bauliche Schutzmaßnahmen
ermöglicht wird. Die Hege leistet einen Beitrag zur ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft, soweit sie diese nicht beeinträchtigt und insbesondere Wildschäden
möglichst vermieden werden. Weitere Maßnahmen der ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft werden insbesondere in den Landeswaldgesetzen der einzelnen
Bundesländer definiert.
Ansprüche der Eigentümer auf Schadensersatz bei Wildschäden richten sich
nach den Anforderungen der §§ 29 ff. des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Diese
Regelungen waren nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Änderungen des
Referentenentwurfs vom Stand 13. Juli 2020.
4. Ist die Formulierung, dass Hege eine „Naturverjüngung des Waldes im
Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll“ nach
Auffassung der Bundesregierung mit dem Schutz von Tieren gemäß § 20a des
Grundgesetzes (GG) vereinbar?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Formulierung, die in den
vorgeschlagenen Änderungen des BJagdG mit Stand 13. Juli 2020 aufgenommen
wurde, mit Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist. Schutzgut des
Artikel 20a GG sind auch „die natürlichen Lebensgrundlagen“, die ein
funktionierendes Ökosystem im Wald umfassen. Elementarer Teil eines
funktionierenden Waldökosystems ist insbesondere gerade eine Naturverjüngung, die im
Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich ist.
5. Erachtet die Bundesregierung eine im Wesentlichen ungestörte
Naturverjüngung als einen vernünftigen Grund für das Töten freilebender Tiere
gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes?
Bei der Ausübung der Jagd sind die Vorgaben des Tierschutzgesetzes
einzuhalten. Dies gilt sowohl in Bezug auf die angewandten Tötungs- und
Bejagungsarten als auch im Hinblick darauf, dass Tiere im Rahmen der Jagd nur dann
getötet werden dürfen, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein Grund vernünftig, wenn er als
triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen
anzuerkennen ist. Ein solcher vernünftiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn Wild zur
Gewinnung von Lebensmitteln, zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden
Wildbestandes, zum Schutz vor übermäßigen Wildschäden, zur
Landschaftspflege, zum Schutz vor Tierseuchen u. Ä. bejagt wird. In diesem Kontext stellt
auch die Naturverjüngung des Waldes einen vernünftigen Grund dar, denn
diese stellt eine wesentliche Funktion eines funktionierenden Ökosystems dar.
Ohne eine funktionierende Naturverjüngung wird dem Wald die Möglichkeit
genommen, sich ohne menschliches Zutun selbst zu erhalten.
6. Welche Nachhaltigkeitsaspekte werden durch die Neuformulierung der
„Hege“ im Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes nach
Auffassung der Bundesregierung bedient, und inwieweit ist die Hege des
Wildes dann nachhaltiger?
Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem eine
dauerhafte Bedürfnisbefriedigung durch die Bewahrung der natürlichen
Regenerationsfähigkeit der beteiligten Ökosysteme gewährleistet werden soll. Indem
die Hege auch die Verjüngung des Waldes ermöglichen soll, leistet sie einen
Beitrag dazu, dass das Ökosystem Wald mit seiner natürlichen
Regenerationsfähigkeit erhalten bleibt.
7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Empfehlungen der
Waldstrategie 2050 in den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes
eingeflossen?
Eine Fortführung und Weiterentwicklung der Waldstrategie 2020 wurde von
der Bundesregierung noch nicht verabschiedet. Der Abstimmungsprozess
dauert an.
8. In welchen Punkten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ideelle
Übereinstimmungen zwischen der Waldstrategie 2050 und dem Entwurf
zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche wissenschaftlichen Zusammenhänge zwischen „Wilddichte“ und
„Naturverjüngung“ sind der Bundesregierung bekannt (bitte
Publikationen tabellarisch auflisten)?
a) Welche von der Bundesregierung finanzierten Forschungsprojekte
beschäftigen sich derzeit mit diesem Zusammenhang?
b) Welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse dienten als
Grundlage für die Neuformulierung des § 1 Absatz 2 des
Bundesjagdgesetzes?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wildbestand und Wilddichte haben generell Einfluss auf die Vegetation. Das
schließt jegliche Waldverjüngung ein. Überhöhte Wilddichten haben in dem
Zusammenhang grundsätzlich Wildschäden zur Folge. Allerdings liegt bei
hohen Verbissprozenten in der Waldverjüngung im Umkehrschluss nicht
zwangsweise die Ursache nur in überhöhten Wildbeständen. Deshalb ist eine komplexe
Beurteilung von Wildbestand, Wilddichte und Lebensraumsituation notwendig.
Derartige Untersuchungen liegen umfänglich vor. Die nachfolgend
aufgeführten Publikationen stellen einen Auszug dar:
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WAGENKNECHT, E. (1995): Wald und Wild – Vortrag an der Fachhochschule
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und Wild im Rotwildeinstandsgebiet Westerzgebirge- Vogtland. – Unsere Jagd,
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Württemberg zu Fütterung und Äsungsverbesserung. – Schriftenreihe Band 1
„Fütterung und Äsungsverbesserung für Reh- und Rotwild“.
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Rotwildsymposium, 03.09.1994, Groß Schönebeck, DLV,9-13
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Rot- und Rehwildes: Klare, einfache Regeln schaffen! – Wild und Hund 97
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WÖLFEL, H. (1995): Zur jagdlichen Behandlung von Rot- und Rehwild. Alte
Hirsche müssen sein – alte Zöpfe nicht! – Wild und Hund 97 (20), 16-19.
WÖLFEL, H. (1997): Studie zur Rotwildfütterung im Solling (1992 – 1997). –
Schlußbericht des Institutes für Wildbiologie und Jagdkunde der Universität
Göttingen an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten in Hannover, unveröffentl.
WÖLFEL, H. (1998): Zum Sinn und Unsinn der Schalenwildfütterung aus
verhaltenskundlicher und bejagungstechnischer Sicht. – Hessisches Ministerium
des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Broschüre zum
Fachseminar „Fütterung von Schalenwild“, 45-67.
10. Welche Verbände und Organisationen haben sich zur Novellierung des
Bundesjagdgesetzes innerhalb einer Verbändeanhörung geäußert?
a) Wie oft gab es Anhörungen zum Bundesjagdgesetz?
b) Wie waren diese Anhörungen besetzt?
c) Welche Interessen wurden vertreten?
d) Welche Lösungsansätze wurden bei diesen Anhörungen von
welchem Verband oder von welcher Organisation vertreten?
Die Fragen 10 bis 10d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu dem durch das BMEL vorgelegten Referentenentwurf des
Bundesjagdgesetzes mit Stand vom 13. Juli 2020 gab es Anhörungen mit den Bundesländern
sowie Verbänden und Organisationen. Folgende Verbände und Organisationen
haben Stellungnahmen abgegeben oder/und haben an der Anhörung
teilgenommen:
• Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände – die
Waldeigentümer e.V.(AGDW)
• Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW)
• Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV)
• Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)
• Bund Deutscher Forstleute (BDF)
• Bund Deutscher Jagdaufseherverbände (BDJV))
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
• BUND Naturschutz in Bayern e.V.
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer (BAG-
JE)
• Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (DBD)
• Bundesverband Schießstätten e.V. (BVS)
• Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT)
• Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA)
• Deutsche Wildtier Stiftung (DeWiSt)
• Deutscher Bauernverband (DBV)
• Deutscher Bogenjagd Verband e. V. (DBJV)
• Deutscher Falkenorden e.V. (DFO)
• Deutscher Forstverein e.V. (DFV)
• Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR)
• Deutscher Jagdrechtstag (DJRT)
• Deutscher Jagdverband e.V. (DJV)
• Deutscher Landkreistag (DLT)
• Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
• Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V. Gemeinsamer Forstausschuss
Deutscher Kommunalwald (DStGB)
• Deutscher Tierschutzbund (DTSchB)
• Gemeinsame Stellungnahme DJV, BJV, DFO, CIC, DeWiSt, BDB, DJRT,
FWR, BVS JSM
• Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung (GWJF)
• Heinz Sielmann Stiftung
• Initiative Wald mit Wild
• Internationaler Jagdrat zur Erhaltung des Wildes (CIC)
• Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV)
• Naturschutzbund (NABU)
• Ökologischer Jagdverband (ÖJV)
• Ökologischer Jagdverein in Baden-Württemberg
• PETA
• Sächsischer Jagdverein
• Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Bundesverband e.V. (SDW)
• Verband der Hersteller von Jagd-und Sportwaffen und Munition (JSM)
• Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB)
• Vogelschutzkomitee (VsK)
• Wildes Bayern e.V.
• WWF Deutschland
Die weiteren Einzelheiten können den auf der Internetseite des BMEL
veröffentlichten Stellungnahmen der Verbände entnommen werden:
www.bmel.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/bundesjagdgese
tz.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Stellungnahmen der jagdlichen Verbände zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes,
und worin unterscheiden oder unterstützen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Stellungnahmen maßgeblich?
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Stellungnahmen der forstlichen Verbände zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes,
und worin unterscheiden oder unterstützen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Stellungnahmen maßgeblich?
13. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage des Ökologischen
Jagdverbandes zu, dass eine überhöhte Wilddichte in den heimischen
Wäldern herrscht (
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/jagd-sc
hiessen-fuer-die-rettung-des-waldes-in-brandenburg-50395955.html;
https://www.oejv-bayern.de/presseinformationen/1907-pm-klimastabw
ald/;
https://www.oejv-brandenburg-berlin.de/%C3%BCber-uns/positio
nen/)?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 10 mit Hinweis auf die Veröffentlichungen auf der
Internetseite des BMEL wird verwiesen. Im Übrigen kommentiert die
Bundesregierung einzelne Aussagen, Forderungen oder Positionen der Verbände oder
zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Öffentlichkeit nicht.
14. Welche anderen Faktoren beeinflussen nach Kenntnis der
Bundesregierung unabhängig von der Wilddichte die Naturverjüngung oder den
Waldumbau?
a) Welche dieser Faktoren wirken förderlich für den Waldumbau, und
welche nachteilig?
b) Wie können diese Faktoren je nach Zielstellung beeinflusst werden?
c) Bei welchen Faktoren sind nach Auffassung der Bundesregierung
Schwerpunkte zu setzen?
Die Fragen 14 bis 14c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Unabhängig von der Höhe des Wildbestandes ist die Qualität von
Wildlebensräumen entscheidend.
Wild benötigt Äsung, Deckung und Ruhe. Je besser diese Anforderungen
tierartenspezifisch gewährleistet sind, können insbesondere wiederkäuende
Schalenwildarten ihren natürlichen Äsungs- und Ruheperioden nachkommen. Dies
trägt somit auch zur Wildschadensminimierung bei. Für Wild unkalkulierbare
Beunruhigung durch Waldbesucher und Freizeitaktivitäten, einschließlich
unkoordiniertem und permanent hohem Jagddruck, bewirken das Gegenteil.
Insbesondere bei großräumig lebenden Schalenwildarten wie beispielsweise
Rot- und Damwild sind entsprechend großräumige Managementkonzeptionen
notwendig. Wichtige Instrumente sind dabei: Wildökologische
Lebensraumbewertung, Intervallbejagungen, Bejagungsschwerpunktgebiete und Ausweisung
von Ruhezonen. Diesem Anspruch müssen Hegegemeinschaften gerecht
werden und revierübergreifend agieren.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der Ruhestörung in den
Wäldern als Faktor für die Wilddichte (
https://www.donaukurier.de/nach
richten/bayern/Tiere-Natur-Naturschutz-Corona-Covid-19-Bayern-Jagdv
erband-Corona-Daheimbleiber-sind-Stress-fuer-Wildtiere;art155371,462
8848;
https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/huenxe-mountainbiker-s
chrecken-wild-im-wald-auf_aid-53406263), und welche Auswirkungen
bestehen nach Auffassung der Bundesregierung auf das Äsungsverhalten
und das Deckungsverhalten der Wildtiere in diesem Zusammenhang?
Ruhestörung im Wald hat vordergründig keinen Einfluss auf die Wilddichte,
sondern auf die Beeinflussung der tierartenspezifischen natürlichen
Lebensansprüche (siehe Antwort zu Frage 14). Dabei stellt für Wild unkalkulierbare
Beunruhigung ein entscheidendes Problem dar. Hierzu zählen zum Beispiel die
Suche von Abwurfstangen, Pilzsucher oder Geocaching abseits ausgewiesener
Wege. Die natürlichen Äsungs- und Ruheabläufe werden dadurch gestört. Dies
führt zu verstärkter Nachtaktivität und kann die Wildschadensgefahr in den
Einständen erhöhen. Für Wild kalkulierbare Einflussgrößen im Lebensraum,
wie zum Beispiel Wanderwege, ausgewiesene Mountainbike-Strecken oder
Reitwege haben auf Grund des Gewöhnungseffektes im Normalfall keinen
Einfluss auf die Lebensweise.
16. Welche Bedeutung besitzt nach Ansicht der Bundesregierung die
Betriebsform „Altersklassenwald“ auf den Waldumbau?
a) Welchen Einfluss hat diese Betriebsform auf die Naturverjüngung?
b) Welchen Einfluss hat diese Betriebsform auf das Äsungsangebot und
das Deckungsangebot für Wildtiere?
c) Wie groß ist der Anteil der Betriebsform „Altersklassenwald“ an der
gesamten Waldfläche Deutschlands?
d) Welche ökologischen und ökonomischen Vorteile oder Nachteile
bringt ein „Altersklassenwald“?
Die Fragen 16 bis 16d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Altersklassenwald ist nach wie vor eine wichtige Betriebsart in
Deutschland. Die Ausprägungen hinsichtlich Strukturreichtum und die Abgrenzungen
zu Dauerwald- und Plenterstrukturen sind fließend und damit die Wirkungen
schwer gegeneinander abzugrenzen.
Naturverjüngung, Äsung und Deckung werden durch die Altersklasse, die
Baumart, die Struktur, den Standort des jeweiligen Bestandes sowie den
Wildeinfluss bestimmt. Allgemeingültige Aussagen für Deutschland sind angesichts
der Vielfalt des Waldes unmöglich. Diese Merkmale bestimmen auch die
ökologischen Eigenheiten eines Bestandes. Die ökonomischen Eigenheiten werden
v.a. durch die Baumart und die Vorratsstruktur des Bestandes und weniger
durch die Betriebsart bestimmt.
17. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die
verschiedenen Bewirtschaftungsintensitäten der Landwirtschaft auf die
Lebensräume von Wildtieren?
a) Welche Zusammenhänge können zwischen Bewirtschaftungsformen
der Landwirtschaft, Lebensraumangebot und Raumanspruch der
Wildtiere hergestellt werden?
b) Inwieweit beeinflussen Landschaftselemente das
Lebensraumangebot und den Raumanspruch der Wildtiere in der Landschaft?
Die Fragen 17 bis 17b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Landwirtschaft ist eine wichtige Komponente in der Lebensraumnutzung
aller Schalenwildarten. Insbesondere große Raps- und Maisschläge sorgen
neben der energiereichen Nahrung in der Vegetationsperiode für die notwendige
Ruhe und Deckung und schließen im hohen Maße eine Bejagung aus. Auch im
Zusammenhang mit der notwendigen Reduktion von Schwarzwild sind
Parzellierungen und Schussstreifen weiter zu fördern.
In der folgenden Tabelle sind durchschnittliche Lebensraumgrößen von
Schalenwild in Deutschland dargestellt:
Wildart Streifgebiete [ha] Quellemännlich weiblich
Rotwild 1.500-6.000 700-3.000 Tottewitz et al. 2010
Damwild 1.497-11.562 597-1.443 Gleich 2012
Muffelwild 450-580 220-597 Deutz et al. 2017, Fielitz 2001
Gamswild 539–850 388-1.842 Nesti et al. 2010
Steinwild 1.500-12.000 250-850 Deutz et al. 2017
Telemetriestudien belegen, dass bei allen Wildarten die landwirtschaftlichen
Flächen jahreszeitabhängig unterschiedlich genutzt werden und saisonal
veränderlich einen Schwerpunkt in ihrem Streifgebiet darstellen.
18. Welchen Vorteil bietet nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Errichtung von Ansitzeinrichtungen an Wildquerungshilfen
gemäß dem Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes, und
welchen Einfluss hat dies auf die Schusssicherheit und die
Waidgerechtigkeit während der Jagdausübung (
https://www.jagdverband.de/sites/defaul
t/files/2020-07/Synopse_BJagdGE_2020-DJV.pdf)?
a) Welche Funktionen haben Wildquerungshilfen im Allgemeinen, und
für welche Wildtierarten sind sie hilfreich?
b) Welchen Einfluss hat die Jagdausübung an Wildquerungshilfen auf
die Vertrautheit der Wildtiere an diese Wildquerungshilfen?
Die Fragen 18 bis 18b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wildquerungshilfen/ Grünbrücken dienen der Wiedervernetzung zerschnittener
Lebensräume von Wildtieren (siehe „Maßnahmenprogramm Biologische
Vielfalt“, „Bundesprogramm Wiedervernetzung“). Die Finanzierung der
umfangreichen Investitionen erfolgt aus dem Straßenbauetat des Bundes.
Wildquerungshilfen sichern die Migration und den genetischen Austausch von
Wildtierpopulationen, sollen aber auch dazu beitragen, die Zahl der Wildunfälle an sonst
gezäunten Straßenabschnitten zu verringern.
Das Land Brandenburg führt u. a. ein intensives Grünbrückenmonitoring an
derzeit 3 Wildquerungshilfen durch. Das Landeskompetenzzentrum Forst
Eberswalde (LFE) veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Erfolgskontrolle an
Grünbrücken. Zwischen September 2012 und Dezember 2016 nutzten allein an
der A 9 insgesamt 13.093 Tiere von 13 Arten die Wildquerungshilfe. Das sind
durchschnittlich 298 Querungen pro Monat bzw. 10 Querungen pro Tag. Als
tierische Nutzer konnten auf allen drei Grünbrücken insgesamt bislang Elch-,
Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild sowie Feldhase, Rotfuchs, Dachs,
Waschbär, Marder, Marderhund, Wolf und Nutria ermittelt werden. Darüber hinaus
nutzten Kranich, Krähe, Storch, Bussard sowie verschiedene weitere Singvögel
die Bauwerke als Nahrungshabitat.
19. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Funktion von
Wildquerungshilfen zur Biotopvernetzung von der Aufstellung von
Ansitzeinrichtungen konterkariert (
https://www.waldwissen.net/de/lebensra
um-wald/wald-und-wild/wildtiermanagement/querungshilfen-
fuerswild), und welchen Raumanspruch haben die bedeutenden
Schalenwildarten in Deutschland?
Jagdliche Maßnahmen im direkten Umfeld von Wildquerungshilfen bzw.
Wildunterführungen stellen eine bedeutende Störung von Wildtieren dar, die die
Funktion dieser konterkarieren. Für die Aufrechterhaltung der Funktionalität,
z. B. der Grünbrücke an der A11, ist seit Bauausführung ein freiwilliger
Jagdverzicht im unmittelbaren Brückenumfeld durch den privaten Waldeigentümer
vereinbart. Wildtiere reagieren sensibel auf Störungen und können
kalkulierbare Störgrößen von schwer einzuschätzenden Störungen unterscheiden (vgl. z. B.
TOTTEWITZ, F.; NEUMANN, M. (2014): Maßnahmen für ein
lebensraumangepasstes Rotwildmanagement. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung, Band
39, 15 bis 23).
Intensive Bejagung zählt zu bedeutenden Störgrößen für Wildtiere. Daher
müssen Störungen im Umfeld der Querungshilfen unbedingt unterbleiben.
Zum Raumanspruch wird auf die Antwort zu Frage 17, insbesondere den
Literaturhinweis, verwiesen.
20. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Bedingungen für
Ruhephasen und periodische Äsungsaufnahme für die Wildtiere geschaffen
werden, wenn „Hege“ nun als weitere Möglichkeit zur Regulierung der
Naturverjüngung herangezogen werden soll und damit eine intensivere
Bejagung einhergeht (
https://osthessen-news.de/n11635704/waldstrategi
e-2050-bund-plant-waldwende-auf-kosten-von-reh-und-co.html)?
Der Hegebegriff bleibt inhaltlich unberührt und entspricht nicht den Aussagen
im angefügten Presseartikel. Die im § 1 Absatz 2 angefügte Ergänzung: „Sie
soll insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne
Schutzmaßnahmen ermöglichen.“ stellt eine Präzisierung der Zielstellung dar und
erweitert sie gleichzeitig um die Begrifflichkeit Wald.
Hegeziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung eines gesunden, sozial
vernünftig strukturierten Schalenwildbestandes in angepasster Zahl, bei
größtmöglicher faunistischer und floristischer Artenvielfalt und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgabe, Beeinträchtigungen von Land- und Forstwirtschaft
möglichst zu vermeiden. Zur Hege gehören die Erhaltung und Pflege des
Lebensraumes, das Management und die zielgerichtete Nutzung des Wildbestandes.
Hierzu gehören bspw. die Gestaltung von Lebensräumen, Verbesserung von
Äsungsbedingungen, Schaffung von Ruhezonen, wildbiologisch angepasste
Jagdzeiten und-intervalle.
Unabhängig davon ergibt sich lt. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom
22. Mai 1984- IIIZR 18/83-, RdL 1984, 293 (294) unverändert aus Sinn und
Zweck der §§ 1 und 21 BJagdG der Vorrang der ordnungsgemäßen land-, forst-
und fischereiwirtschaftlichen Nutzung und begründet sich durch die
überragende Bedeutung des Waldes für das Klima, den Wasserhaushalt, die
Sauerstoffproduktion, die Nährstoffspeicherung und die biologische Vielfalt.
21. Welche wildbiologischen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über
die Wechselwirkungen von Prädatoren, wie dem Wolf, und Beutetieren?
Wölfe sind im Begriff, ehemalige Verbreitungsgebiete in Mitteleuropa wieder
zu besiedeln. In Abhängigkeit von der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen diese
großen karnivor lebenden Beutegreifer die in Deutschland verbreiteten
Schalenwildarten Reh-, Rot-, Dam-, (Muffel-), und Schwarzwild als bevorzugte
Nahrungsquellen. Als sogenannte Top-Prädatoren an der Spitze der
Nahrungskette üben Wölfe dabei direkten Einfluss auf die Populationen der von ihnen
genutzten Beutetiere aus. Die Prozesse und Wechselwirkungen zwischen
Prädatoren und Beutetieren in der Natur sind hoch komplex und unterliegen
multiplen Einflüssen, so dass verallgemeinernde Ableitungen für die Fragestellung
kaum zu treffen sind. Aufgrund der derzeitigen Bestandsdichten des
Schalenwildes in Deutschland gibt es momentan keine Hinweise darauf, dass die
Verfügbarkeit von Beutetieren absehbar einen signifikant limitierenden Einfluss
auf die Wolfspopulation in der Fläche hat. Untersuchungen von Gebieten in
Deutschland, in denen Wölfe nunmehr seit ca. 20 Jahren etabliert sind
(Südbrandenburg, Nordsachsen), lassen den Schluss zu, dass die Anwesenheit von
Wölfen bei großräumiger Betrachtung offenbar keinen nennenswerten Einfluss
auf die vielerorts steigenden Jagdstrecken des heimischen Schalenwildes hat.
Schalenwildarten ohne effektive Vermeidungsstrategien gegenüber
Großraubtieren (Muffelwild im Flachland) können durch Wölfe so stark dezimiert
werden, dass einzelne Muffel-Populationen sogar ganz verschwinden werden. Da
Wölfe als Nahrungsopportunisten sehr anpassungsfähig bei der
Ressourcenwahl sind, führt dies letztlich jedoch nicht zu einer Limitierung des
Wolfsbestandes, sondern zu einem Ausweichen auf andere Schalenwildarten. Auch
können Änderungen beim Nahrungsangebot oder Entwicklungen von
Jagdstrategien zu Änderungen der Nahrungspräferenz bei Wölfen führen. So zeigen
aktuelle Nahrungsanalysen beispielsweise, dass die momentanen Trends in der
Bestandsentwicklung beim Schwarzwild und auch bei Bibern zu einer
verstärkten Nutzung dieser Tiere als Nahrungsquellen durch Wölfe führen. Ähnliche
Verhältnisse sind in Bereichen mit hohen Dichten ungeschützter Nutztiere
(insb. kleine Wiederkäuer) zu beobachten.
a) Welche Auswirkungen hat die Anwesenheit von Prädatoren, wie dem
Wolf, auf das Äsungs- und Rudelverhalten von Beutetieren?
In einigen durch Wölfe neu besiedelten Gebieten sind übereinstimmende
Berichte über Veränderungen des Verhaltens der anwesenden Schalenwildarten zu
verzeichnen. Die Anwesenheit von Beutegreifern kann bei Beutetieren
Meidungsverhaltensmuster auslösen, was in der Folge Auswirkungen auf das
Äsungsverhalten und die Rudelstruktur und Rudelgröße haben kann. Bei
einigen Tierarten (Rot-, Dam- und Schwarzwild) sind Berichte über größere Rudel
als vor der Wolfsbesiedelung beschrieben und werden häufig unter dem Begriff
„Angstrudel“ geführt. An wissenschaftlichen Dokumentationen dazu mangelt
es bisher. Vielerorts gab es in den vergangenen Jahren parallel zu der
Wiederbesiedelung durch Wölfe auch grundlegende Änderungen in den forstlichen
Strategien. So geht das Auftreten von Wölfen häufig parallel einher mit einem
steigenden Jagddruck aus forstlichen Erwägungen. Teilweise gibt es daher
parallele Effekte, die nur selten völlig getrennt voneinander betrachtet werden
können. Laufende Besenderungsprojekte untersuchen momentan die
Beziehungen zwischen Räubern und Beutetieren. Die dazu bisher vorliegenden
wissenschaftlich auswertbaren Datengrundlagen beschreiben bisher Einzelfälle und
sind nicht ausreichend, um allgemeine Ableitungen zu treffen.
Beschreibungen weisen darauf hin, dass nach Übergangsphasen von einigen
Jahren offensichtlich Gewöhnungseffekte eintreten und sich die Beutetiere an
die neuen Lebensrisiken dauerhaft in ihrem Verhalten anpassen. Vergleichbare
Situationen werden in Gebieten beobachtet, in denen langjährige menschliche
Eingriffe in Schalenwildbestände plötzlich einer deutlichen Änderung
unterliegen, so beispielsweise beim dauerhaften Aussetzen der Jagd in Schutzgebieten
(zunehmende Tagaktivität, geringere Fluchtdistanzen) oder bei Verstärkung
jagdlicher Aktivitäten in Arealen mit dem Ziel des Waldumbaus (zunehmende
Nachtaktivität, höhere Fluchtdistanzen). Es ist anzunehmen, dass Schalenwild
auf die Anwesenheit von Beutegreifern vergleichbar dazu ebenfalls mit
erhöhter Aufmerksamkeit reagiert. Solitär lebende Tierarten meiden ggf.
Gefahrensituationen präventiv durch häufigere Ortswechsel. In Sozialverbänden lebendes
Wild kann unter anderem ggf. durch Anpassung der Rudelstärke gewisse
evolutive Vorteile für das einzelne Individuum erzielen, da Risiken und
Überwachungsaufgaben in der Gemeinschaft geteilt werden. Unstetes Verhalten und
lokal erhöhte Individuendichten in Rudeln können geänderte Verbissmuster
verursachen.
Der Einfluss der Anwesenheit von Prädatoren auf das Äsungsverhalten von
Beutetieren ist also im Einzelfall zu betrachten und nicht generell zu
pauschalisieren.
b) Welche Einflüsse bestehen im Zusammenhang mit dem Verbissdruck
und dem Einstandsverhalten?
Beobachtungen deuten darauf hin, dass sich traditionelle Verhaltensmuster von
Schalenwild bei neuer Wolfsanwesenheit merklich ändern können. Da die
Aktivitäten von Räubern für die potentiellen Beutetiere nur bedingt kalkulierbar
sind, ist es wahrscheinlich, dass es bei Anwesenheit von Wölfen kurz- und
auch langfristig zu Änderungen im Einstandsverhalten und damit auch bei der
Äsung kommt. Erfahrungen in waldbaulich bewirtschafteten Bereichen ohne
Vorkommen großer Beutegreifer zeigen, dass es im gewissen Rahmen möglich
ist, durch überlegtes Management Wildbewegungen und damit das
Äsungsverhalten mit dem Ziel der Schadensreduktion erfolgreich zu steuern. So kann sich
die strategische Einrichtung von lenkenden Wildruhezonen positiv auf den
Verbissdruck bei gefährdeten forstlichen Kulturen an anderer Stelle auswirken.
Wölfe sind allerdings in der Lage, die Areale mit erhöhter Beutetierdichte
festzustellen und diese effektiv zu nutzen. Störungen in diesen Wildruhezonen
durch eine regelmäßige Anwesenheit von Wölfen kann ein Meidungsverhalten
der Beutetiere auslösen. So wurde in einzelnen Situationen wahrgenommen,
dass Schalenwild nach einer Besiedelung durch Wölfe die jagdlich beruhigten
Bereiche gemieden hat. Dies kann im Einzelfall eine Lebensraumverlagerung
des Schalenwildes mit möglichen Verbissschäden in andere, ggf. sensible
forstwirtschaftliche Bereiche mit entsprechenden Konfliktpotentialen auslösen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]