Sachstand zu sogenannten losen Antifa-Gruppierungen
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf der Homepage zur polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder heißt es unter der Rubrik „Linksextremismus“ in der Unterkategorie „Erscheinungsformen“: „Die linke Szene setzt sich aus verschiedenen Personengruppen zusammen, die sich in ihrer Ideologie sowie in ihren Organisations- und Aktionsformen mitunter stark unterscheiden. Es gibt Parteien, Vereine, Bündnisse oder lose Gruppierungen (z. B. „Autonome“ oder „Antifaschistische Gruppen“). Trotzdem ist die Szene gut vernetzt und koordiniert anlässlich besonderer Ereignisse gemeinsame Aktionen“ (www.polizeiberatung.de/themen-und-tipps/extremismus/linksextremismus/erscheinungsformen/#panel-16767-0).
Im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen hebt die Bundesregierung stets hervor, dass es sich bei der „Antifa“ nicht um eine oder mehrere Organisationen mit festen Strukturen und klaren Mitgliedschaften handle (vgl. z. B. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/21034). Vielmehr wirke der „Kampf gegen den Faschismus“ für Anhänger linksextremistischer Ideologien und linksextremistischer Gruppierungen in unterschiedlichen Ausprägungen identitätsstiftend (ebd.). Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages äußert sich unter Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung zumindest dahingehend, dass es einzelne lokale Gruppierungen gibt (WD 7 – 3000 – 069/18, S. 8).
Die Welt berichtet in einem Artikel, dass mindestens 47 Antifa-Gruppen im Visier von Verfassungsschützern seien (www.welt.de/politik/deutschland/plus209172941/Verfassungsschutz-Mindestens-47-Antifa-Gruppen-im-Visier.html). Der Artikel nimmt auch Bezug auf den Verfassungsschutzbericht 2019 (ebd.). Im Verfassungsschutzbericht (https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2019.pdf) werden auf Seite 153 die folgenden vier deutschen Antifa-Gruppen genannt, die im deutschlandweiten kommunistischen Bündnis „Ums Ganze“ organisiert sind: „AGB – Antifaschistische Gruppe Bremen“, „antifant – Autonome Antifa München“ und „Antifa AK Köln“ (ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller eröffnet sich damit Klärungsbedarf, ob unter dem Oberbegriff „Antifa“ nicht doch hinreichend bestimmbare Gruppierungen subsumiert werden können. Diese Gruppen kennzeichnen sich beispielsweise dadurch, dass sie das Wort „Antifa“ als Namensbestandteil in Verbindung mit einer Regionsangabe verwenden. Typischerweise verwenden diese dann auch das klassische Antifa-Logo mit roter und schwarzer Fahne, unter Umständen mit leichten Abwandlungen (s. bspw.: https://autonome-antifa.org/). Es besteht nach Ansicht der Fragsteller die besondere Gefahr, dass die Akteure der Antifa bewusst verdeckt operieren, um genau diesen Eindruck einer festen Gruppierung zu verschleiern. Es handelt sich damit nach Auffassung der Fragesteller zumindest in Teilen gerade nicht um reine Ideen oder Verhaltensweisen einer sozialen Bewegung oder Haltung ohne Organisationsstruktur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Staaten, Behörden anderer Staaten oder wissenschaftliche Abhandlungen, die die Position der Bundesregierung zur „Antifa“, dass es sich nicht um eine oder mehrere Organisationen mit festen Strukturen und bestimmbaren Mitgliedschaften handele, ablehnen?
Wenn ja, welche Kenntnisse liegen ihr dazu vor, beziehungsweise aus welchen Gründen wird dazu durch wen eine andere Auffassung vertreten?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung hier weitergehende Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten? In welchem Zeitraum, und in welcher Form soll dies geschehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Einstufung der „Antifa“ als Terrororganisation durch andere Staaten oder deren Untergliederungen (z. B. durch einzelne Bundesstaaten)?
Wenn ja, aus welchen sicherheitsbehördlichen Überlegungen ist eine solche Einstufung durch wen erfolgt?
Wenn nein, bemüht sich die Bundesregierung hier um weitere Aufklärung, und welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der „Antifa-Bewegung“ und das daraus resultierende Gewaltpotenzial im Rahmen des bilateralen Diskussionsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden Deutschlands und denen anderer Staaten diskutiert, und wenn ja, mit welchen Staaten, und zu welchem Anlass mit welchen Ergebnissen zur Gefährdungseinstufung?
Welche regionalen Gruppierungen in Deutschland, die sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur „Antifa“ zählen und dabei auch als Namensbestandteil das Wort „Antifa“ oder „antifaschistisch“ nutzen, das Symbol der „Antifaschistischen Aktion“ (Logo mit roter und schwarzer Fahne) verwenden oder in leicht abgewandelter Form führen und meist auch einen eigenen Internetauftritt dazu pflegen, sind der Bundesregierung bekannt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwieweit und in welcher konkreten Ausgestaltung diese regionalen Gruppierungen im Sinne von Frage 4 feste Organisationsstrukturen aufweisen und ob diese aus einem bestimmbaren Kern an Personen bestehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu einer nach Regionen jeweils eingeteilten „Antifa-Führung“ oder einer Art von „Bereichskoordinatoren“, und wenn ja, wie viele gibt es, und wie sind diese organisiert?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit fest eingeteilte Koordinatoren der jeweiligen regionalen Antifa-Gruppierungen regelmäßig Anreisen zu Demonstrationen organisieren, und wenn ja, in welchem Umfang und welcher Art eine solche Organisation stattfindet?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über regionale Antifa-Gruppierungen, die regelmäßige Treffen jenseits der gemeinsamen Teilnahme an Demonstrationen abhalten, und wenn ja, wie, wo und in welchem Umfang diese Treffen jeweils stattfinden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit regionale Antifa-Gruppierungen Mailinglisten und auch Telegram- und Threemagruppen verwenden, und leitet sie daraus eine gewisse Form von Organisationsstruktur ab sowie eine Zuordnungsmöglichkeit für Personenzusammenschlüsse?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine zunehmende bundesweite Vernetzung über feste Mailinglistengruppen bzw. Landeslistengruppen, und wenn ja, welche konkreten Gruppen sind ihr bekannt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwieweit landesweit und in welchem Umfang AStA-Beiträge zweckentfremdet (s. z. B. www.express.de/koeln/hammer-an-der-uni-koeln-studenten-finanzieren-die-antifa---und--fast--keiner-weiss-davon-37136122) werden, um beispielsweise kostenlose Fahrten für Antifa-Mitglieder zu Demonstrationen zu organisieren?
Liegen (und wenn ja, inwiefern) der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Gewalt gegen Personen oder Sachen wiederholt von bestimmten oder bestimmbaren regionalen Antifa-Gruppierungen mit eigener fester Namens- oder Personenzuordnung ausgeübt wird (bitte nach Gruppierung, Region und Gewaltdelikten aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse dahingehend, inwieweit Hausprojekte der Antifa oder Autonomen Szene über den Bundeshaushalt mittelbar oder unterstützt werden, und falls nein, plant sie eine Überprüfung etwaiger Mittelverwendungen (bitte nach Projekt, Haushaltstitel und Betrag seit 2015 aufschlüsseln)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Ausführungen in den jährlichen Verfassungsschutzberichten weitere öffentliche Unterrichtungen und Aufklärungsmaßnahmen über Organisationsstrukturen bestimmter Antifa-Gruppierungen und etwaig vorhandener überregionaler Netzwerke in Deutschland geplant, und wenn ja, in welcher Form?