Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein neues Migrations- und Asylpaket“ vom 23. September 2020
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 23. September 2020 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Ein neues Migrations- und Asylpaket“ (englisch: „on a New Pact on Migration and Asylum“) herausgegeben (COM(2020) 609 final). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer ließ dazu verlauten: „Der heute von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/migrations-und-asylpakt.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, wonach es sich beim Phänomen der Migration um „einen immerwährenden Bestandteil der Menschheitsgeschichte“ handele, der nicht nur langfristig zu steuern, sondern auch zu „normalisieren“ sei (S. 2 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Zieldefinition des neuen Migrations- und Asylpakets, „die Zahl der unsicheren und irregulären Routen zu verringern und nachhaltige und sichere legale Wege für schutzbedürftige Personen zu fördern“ (S. 3 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in den Verhandlungen zu dem Paket im Hinblick auf die in der Frage 2 zitierte Passage darauf hinzuwirken, dass eine Legalisierung sich bisher auf illegalen Wegen nach Europa und Deutschland bewegender Migrantenströme unter Berufung auf diese Zieldefinition ausgeschlossen wird?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen über das Paket in der Frage der Legalisierung sich bisher illegal vollziehender Migration – sieht sie darin ein zu verfolgendes Ziel und/oder hat sie diese Frage im Rahmen der Verhandlungen angesprochen, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, „dass die meisten Migranten auf legalem Wege in die EU kommen“ (S. 3 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung), und wie stellt sich das Zahlenverhältnis von legal und illegal in die EU einreisenden Migranten nach Kenntnis der Bundesregierung dar?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, wonach „die Förderung einer gut gesteuerten legalen Migration“ sowohl für die EU als auch für ihre Partner „wertvolle Ziele“ seien, „die im Rahmen umfassender, ausgewogener und maßgeschneiderter Partnerschaften verfolgt werden müssen“ (S. 3 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung), und wenn ja, auf welche Staaten und Regionen soll sich diese „gut gesteuerte legale Migration“ nach Europa und Deutschland „im Rahmen umfassender, ausgewogener und maßgeschneiderter Partnerschaften“ nach den Vorstellungen der Bundesregierung beziehen?
Beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Europäischen Kommission, die nach Auffassung der Fragesteller sehr unterschiedlich zu beurteilenden und rechtlich unterschiedlich zu behandelnden Fragen der Migration einerseits und der Gewährung von Asyl oder internationalem Schutz andererseits in einem Paket zu regeln, für angemessen, und unterstützt sie dieses Vorgehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass „die Förderung einer gut gesteuerten legalen Migration“ einen guten Weg zur „Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration“ (vgl. S. 3 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung) darstellt, und wie wird sie sich diesbezüglich in den Verhandlungen zu dem Paket positionieren?
Strebt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu dem Migrations- und Asylpaket eine Begrenzung der Migration nach Deutschland an, und wenn ja, auf welchem zahlenmäßigen Niveau?
Erkennt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen, auch im Hinblick auf die in den vorstehenden Fragen aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung zitierten Passagen, ein Bestreben der Europäischen Kommission, mittels des neuen Migrations- und Asylpakets die Migration in die EU insgesamt zu reduzieren?
Erkennt die Bundesregierung im Hinblick auf die in der Einleitung (S. 2 und 3) der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitteilung der Europäischen Kommission formulierten Ziele einen Gleichklang mit ihren eigenen Verhandlungszielen? Wo liegen die Übereinstimmungen, wo die Unterschiede?
Wie lauten gegenwärtig die Eckpunkte des Standpunkts der Bundesregierung in den Verhandlungen zum Migrations- und Asylpaket, welche zentralen Positionen der Europäischen Kommission teilt sie, welche lehnt sie ab, welche eigenen Vorstellungen bringt sie ein, die sich in den Entwürfen der Kommission bisher nicht wiederfinden?