[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2228
17. Wahlperiode 21. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1915 –
Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) will die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen jedem dritten Kind
mit Vollendung des ersten Lebensjahres ab 2013 einen Betreuungsplatz zur
Verfügung stellen. Sie will damit auch die EU-Vereinbarung von 2002 in Barcelona
umsetzen, wonach mindestens 33 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen
Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt bekommen sollen. Der Bund beteiligt
sich über das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau mit 4 Mrd. Euro zu
rund einem Drittel an den prognostizierten Kosten, die mit insgesamt 12 Mrd.
Euro kalkuliert wurden. In jüngster Zeit wurden Forderungen laut, im
Bildungsbereich zu sparen und das Ausbauziel von 35 Prozent bis 2013 zeitlich zu
verschieben. Die Bundesländer rufen unterschiedlich stark die Mittel aus dem
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau ab, wobei sich die Frage stellt, ob
das an einer möglicherweise fehlenden Kofinanzierungsmöglichkeit in den
Kommunen durch deren schwindende Finanzkraft liegt. Dass gegen die, durch
das KiföG zusätzlich ausgelösten Kosten, bereits 22 Kommunen aus Nordrhein-
Westfalen vor dem Landesverfassungsgericht in Münster klagen, kann auch als
Indiz dafür gewertet werden.
Das Statistische Bundesamt hat am 3. Mai 2010 Berechnungen veröffentlicht,
nach denen in Westdeutschland ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für 320 000
Kinder bis 2013 besteht, gehe man davon aus, dass in jedem Bundesland die
Quote von 35 Prozent erreicht werden soll (Pressemitteilung des Statistischen
Bundesamtes vom 3. Mai 2010). Die Bundesregierung geht allerdings in ihren
Berechnungen von einem bundesweiten Schnitt von 35 Prozent
Kinderbetreuungsplätzen aus, was andere Zahlen als die vom Statistischen Bundesamt
berechneten zur Folge hat, wodurch aber gerade die westdeutschen Bundesländer,
die einen großen Nachholbedarf haben, insgesamt weniger
Kinderbetreuungsplätze schaffen müssten, da die ostdeutschen Bundesländer bereits heute über
der Quote von 35 Prozent liegen.
Die Einführung des Rechtsanspruches auf Bildung und Betreuung für Kinder
vom vollendeten ersten Lebensjahr an bedeutet mehr Bildungsbeteiligung und
mehr Bildungsgerechtigkeit. Allerdings ist dieser Rechtsanspruch nur als
Halbtagsanspruch ausgestaltet. Gleichzeitig fehlen bei dem rechtlichen Rahmen die
notwendigen Impulse für die personelle Absicherung dieses Rechtsanspruches.
Legt man die oben genannten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zugrunde
und nimmt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 5 an, so wären 64 000 zusätzliche
Erzieherinnen und Erzieher nötig. Erschwerend kommt hinzu, dass vor allem in
den neuen Bundesländern auf Grund von Personalabbau infolge stark
gesunkener Kinderzahlen ein Großteil der in Kindertageseinrichtungen Tätigen älter als
50 Jahre ist und somit in einem überschaubaren Zeitraum nicht mehr zur
Verfügung steht. Das betrifft bundesweit etwa 66 000 Betreuungskräfte (siehe
Dr. Matthias Schilling, Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik: „Situation und Entwicklung der Beschäftigten in
Kindertageseinrichtungen“. Materialsammlung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft –
GEW, April 2009). Insgesamt muss allein dafür von einem zusätzlichen
Personalbedarf von mindestens 130 000 neu auszubildenden Betreuungskräften
ausgegangen werden.
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist gerade für alleinerziehende Eltern eine
elementare Voraussetzung, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Ein
Halbtagsanspruch auf Kinderbetreuung hilft dementsprechend nicht die mehr
als 600 000 Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch beziehen, in Arbeit zu bringen. Dies ist aber wichtiges Ziel der
Bundesregierung, die in ihrer Kabinettsitzung am 21. April 2010 beschlossen hat,
Alleinerziehenden neue Beschäftigungsperspektiven zu bieten. Sie erklärt dazu:
„Um Alleinerziehende in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können, muss unter
anderem die Kinderbetreuung angemessen und passgenau geregelt sein.“
(
www.bmas.de). Ein Halbtagsanspruch auf Kinderbetreuung kann aber nicht
„angemessen und passgenau“ sein, um Alleinerziehenden eine bedarfsdeckende
Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege,
welches die Ausbildung von Tagespflegemüttern und -vätern mit 160-Stunden-
Qualifizierungskursen sowie den Ausbau von Strukturen der Kindertagespflege
fördert, kann nicht ausreichen, da lediglich ein Drittel der neu zu schaffenden
Kinderbetreuungsplätze in diesem Bereich entstehen soll. Es ist daher zu
befürchten, dass ein Großteil der Alleinerziehenden auch zukünftig vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleibt.
1. Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung standen für Ein- bis Dreijährige und
für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter vor Einführung
des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der Kinderbetreuung
(Kindertagesstätte oder Tagespflege))?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Plätze für
Einbis Dreijährige und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter
vor Einführung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung
standen. Diese Merkmale werden statistisch nicht erfasst. Erhoben wird im
Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik (§ 98 ff. des Achten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VIII) allein die Anzahl der in Anspruch genommenen
Plätze. Hierzu wird auf die jährliche Aufbereitung „Kinder und tätige Personen
in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“ des
Statistischen Bundesamtes verwiesen.
Eine vertiefte Auswertung im Hinblick auf Kinder unter drei Jahren findet sich
auch in der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich gemäß
§ 24a Absatz 5 SGB VIII vorzulegenden Bericht über den Stand des Ausbaus.
In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Inanspruchnahme von
Kindertagesbetreuung (Einrichtungen und Kindertagespflege) der genannten Altersgruppen
zum Stichtag 15. März 2007 nach Bundesländern dargestellt:
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege 2007; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik, Januar 2008.
2. Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung stehen für Ein- bis Dreijährige und für
Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter seit Einführung des
Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte
oder Tagespflege))?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. In den folgenden Tabellen ist die
Anzahl der Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Einrichtungen und
Kindertagespflege) der genannten Altersgruppen zu den Stichtagen 15. März
2008 und 1. März 2009 nach Bundesländern dargestellt:
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege 2008; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik, Januar 2009.
Bundesland 1- und 2-Jährige 3-Jährige bis zum Schuleintritt
zusammen
in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
zusammen in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
Baden-Württemberg 31.137 26.142 4.995 284.446 281.415 3.031
Bayern 33.168 29.786 3.382 303.602 302.473 1.129
Berlin 32.894 30.195 2.699 75.363 74.372 991
Brandenburg 22.359 19.789 2.570 53.497 53.002 495
Bremen 1.588 1.351 237 13.762 13.564 198
Hamburg 9.649 7.770 1.879 36.171 34.918 1.253
Hessen 18.619 15.239 3.380 150.872 150.065 807
Mecklenburg-
Vorpommern 15.661 12.258 3.403 35.412 34.692 720
Niedersachsen 13.515 12.001 1.514 188.141 186.964 1.177
Nordrhein-Westfalen 29.561 22.859 6.702 424.428 421.648 2.780
Rheinland-Pfalz 11.506 10.914 592 101.861 101.466 395
Saarland 2.609 2.489 120 22.527 22.412 115
Sachsen 32.893 30.275 2.618 89.390 89.157 233
Sachsen-Anhalt 24.876 24.677 199 47.899 47.841 58
Schleswig-Holstein 5.598 4.221 1.377 64.791 64.186 605
Thüringen 18.180 17.738 442 48.766 48.740 26
Deutschland 303.813 267.704 36.109 1.940.928 1.926.915 14.013
Bundesland 1- und 2-Jährige 3-Jährige bis zum Schuleintritt
zusammen
in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
zusammen in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
Baden-Württemberg 36.852 31.363 5.489 281.503 278.005 3.498
Bayern 40.768 36.300 4.468 302.479 301.149 1.330
Berlin 34.475 31.607 2.868 77.503 76.390 1.113
Brandenburg 23.537 20.581 2.956 54.238 53.706 532
Bremen 1.999 1.683 316 13.640 13.464 176
Hamburg 10.410 8.273 2.137 36.093 34.856 1.237
Hessen 21.491 17.753 3.738 149.548 148.628 920
Mecklenburg-
Vorpommern 16.006 12.387 3.619 35.876 35.128 748
Niedersachsen 17.600 14.855 2.745 188.030 186.347 1.683
Nordrhein-Westfalen 40.525 31.238 9.287 436.338 433.090 3.248
Rheinland-Pfalz 14.153 13.093 1.060 100.183 99.631 552
Saarland 2.995 2.806 189 21.746 21.611 135
Sachsen 34.847 31.638 3.209 91.400 91.094 306
Sachsen-Anhalt 25.516 25.292 224 47.768 47.722 46
Schleswig-Holstein 7.753 4.995 2.758 64.350 63.400 950
Thüringen 18.921 18.333 588 48.630 48.605 25
Deutschland 347.848 302.197 45.651 1.949.325 1.932.826 16.499
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege 2009; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dezember 2009.
3. Wie viele Plätze zur Kinderbetreuung sollen laut KiföG für Ein- bis
Dreijährige und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter 2013 mit
Abschluss des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung
stehen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Art der
Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagespflege))?
Wie kommt die Bundesregierung ihrer durch das KiföG bestehenden
Verpflichtung nach, dass diese Plätze auch wirklich entstehen?
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) trifft keine Regelungen darüber, wie viele
Plätze zur Kinderbetreuung für Ein- bis Dreijährige und für Kinder zwischen
drei Jahren und dem Schulpflichtalter 2013 mit dem Abschluss des
Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau zur Verfügung stehen sollen. Auch eine die
Bundesregierung treffende Verpflichtung in der in der Frage bezeichneten Weise
regelt das KiföG nicht.
Dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 liegt
die in der Verwaltungsvereinbarung geregelte Verständigung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen zugrunde, nach der der Ausbau der Kindertagesbetreuung
(Tageseinrichtungen und Tagespflege) bis 2013 ausgerichtet an einem
bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder erfolgt.
4. Wie viele Personen waren in der Kinderbetreuung vor Einführung des
Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau tätig, wie viele Personen sind zurzeit
in der Kinderbetreuung tätig, und wie viele Personen sollen nach Abschluss
des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau in der Kinderbetreuung tätig
sein (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Art der Kinderbetreuung
(Kindertagesstätte oder Tagespflege) und Ausbildungsgrad)?
Hierzu wird auf die jährliche Aufbereitung der Kinder- und Jugendhilfestatistik
„Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter
Kindertagespflege“ durch das Statistische Bundesamt verwiesen. Die Frage, wie
viele Personen nach Abschluss des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau
in der Kinderbetreuung tätig sein sollen, liegt in der Zuständigkeit der Länder.
In den folgenden Tabellen ist die Anzahl des pädagogischen und des
Verwaltungspersonals nach Beschäftigungsumfang, Arbeitsbereich und
Berufsausbildungsabschluss sowie die Anzahl der Kindertagespflegepersonen nach
persönlichen Merkmalen und nach Berufsausbildungsabschluss jeweils zu den
Stichtagen 15. März 2007 und 1. März 2009 nach Bundesländern dargestellt:
Bundesland 1- und 2-Jährige 3-Jährige bis zum Schuleintritt
zusammen
in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
zusammen in
Einrichtungen
in
Kindertagespflege
Baden-Württemberg 42.811 36.610 6.201 279.022 275.426 3.596
Bayern 48.763 43.874 4.889 299.031 297.706 1.325
Berlin 37.117 34.020 3.097 78.815 77.736 1.079
Brandenburg 26.126 22.625 3.501 54.436 53.925 511
Bremen 2.163 1.795 368 13.761 13.610 151
Hamburg 11.916 9.562 2.354 36.873 35.666 1.207
Hessen 24.438 19.908 4.530 148.574 147.504 1.070
Mecklenburg-
Vorpommern 18.235 14.035 4.200 35.918 35.322 596
Niedersachsen 22.754 18.392 4.362 187.101 184.909 2.192
Nordrhein-Westfalen 50.444 38.616 11.828 430.109 426.554 3.555
Rheinland-Pfalz 16.652 15.294 1.358 98.479 97.854 625
Saarland 3.130 2.883 247 21.489 21.356 133
Sachsen 39.212 34.997 4.215 92.448 92.180 268
Sachsen-Anhalt 27.168 26.902 266 47.592 47.533 59
Schleswig-Holstein 9.652 6.172 3.480 63.982 62.784 1.198
Thüringen 21.215 20.512 703 48.366 48.330 36
Deutschland 401.796 346.197 55.599 1.935.996 1.918.395 17.601
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e 17/2228
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1
Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen 8 Blatt 2
8 Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Beschäftigungs umfang, Arbeitsbereich und Berufsausbildungsabschluss
Insgesamt Davon nach
Berufsausbil
dungsabschl
uss
Lfd. Nr.
Dipl.-
Sozialpädagogen/-
innen,
Dipl.-
Sozialarbeite
r/
-innen1)
Dipl.-
Pädagogen/
-innen,
Dipl.-
Sozialpädagogen/
-innen, Dipl.-
Erziehungswissenschaftl
er/-
-innen2)
Dipl.-
Heilpädagogen/
-innen 1)
Erzieher/
-innen
Heilpädagogen/-innen
(Fachschule)
Kinderpfleger/-
innen
Assistenten/-
innen im
Sozialwesen 3)
sonstige
soziale/
sozialpädagogisch
e
Kurzausbildu
ng
sonstige
Sozial- und
Erziehungsberufe
(Fach-)
Kinderkrankenschwestern/
-pfleger
Krankenschwestern/
-pfleger
sonstige
Gesundheitsdienstberufe
Lehrer/
-innen
anderer
Hochschulabschluss
Verwaltungs-
/
Büroberufe
Hauswirtschaftsleiter/
-innen,
Wirtschafter/
-innen,
Ökotrophologen/
-innen,
(Fach-)
Hauswirtschafter/
- innen
Sonstiger
Berufsausbil
dungsabschlu
ss
Praktikanten/
-innen im
Anerkennung
sjahr
anderweitig
noch in
Berufsausbildung
ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung
Schleswig-Holstein 11.615 327 168 57 6.909 342 1.750 665 141 230 24 31 52 23 136 34 309 14 58 345
Hamburg 8.867 452 169 17 5.162 62 1.527 197 51 115 31 94 90 77 77 29 266 20 204 227
Niedersachsen 32.499 854 295 108 21.787 872 4.623 444 451 566 69 453 102 67 255 27 411 147 245 723
Bremen 3.523 334 79 12 1.991 34 186 43 11 12 6 45 22 7 17 15 105 197 177 230
Nordrhein-Westfalen 73.704 1.546 441 161 49.040 1.221 10.046 19 168 422 307 1.110 177 137 216 125 2.035 3.868 802 1.863
Hessen 31.666 1.572 737 73 22.013 228 1.957 222 189 166 98 91 229 151 183 42 978 1.169 613 955
Rheinland-Pfalz 20.122 298 154 19 14.806 167 2.154 81 55 255 152 186 79 32 47 40 112 889 209 387
Baden-Württemberg 47.243 880 214 94 34.573 244 5.200 10 189 196 150 145 253 86 137 27 767 2.679 277 1.122
Bayern 49.236 875 193 58 24.933 280 18.151 27 124 124 79 157 101 112 499 21 322 1.273 1.110 797
Saarland 4.160 36 19 3 2.766 6 876 0 20 15 11 6 28 6 3 0 15 194 89 67
Berlin 16.615 373 184 41 14.407 134 150 4 49 76 183 39 90 90 81 12 297 23 106 276
Brandenburg 13.210 128 82 24 11.776 263 90 7 33 159 70 9 102 35 65 12 139 32 81 103
Mecklenburg-Vorpommern 8.481 95 36 8 7.368 55 119 5 18 332 19 26 35 14 51 2 92 23 37 146
Sachsen 22.004 582 194 75 18.800 458 216 14 51 535 95 41 110 65 130 9 254 48 82 245
Sachsen-Anhalt 13.150 102 64 32 11.738 419 67 21 63 99 8 67 25 34 78 5 56 49 83 140
Thüringen 10.077 95 47 24 8.951 452 32 1 15 88 35 34 18 11 38 1 41 96 5 93
Deutschland 366.172 8.549 3.076 806 257.020 5.237 47.144 1.760 1.628 3.390 1.337 2.534 1.513 947 2.013 401 6.199 10.721 4.178 7.719
Schleswig-Holstein 12.620 355 174 55 7.419 369 1.846 921 112 256 25 29 65 36 134 35 338 27 74 350
Hamburg 10.216 510 230 21 5.910 74 1.625 350 42 205 33 94 125 85 79 36 314 47 186 250
Niedersachsen 36.075 921 307 126 24.231 946 4.712 688 433 671 86 507 138 91 331 26 475 129 281 976
Bremen 3.864 346 78 17 2.208 31 244 42 3 17 8 41 39 12 25 15 83 197 181 277
Nordrhein-Westfalen 80.199 1.648 511 212 55.285 1.557 10.117 23 164 583 342 1.491 235 161 267 147 2.105 2.345 977 2.029
Hessen 34.493 1.662 823 77 24.110 256 1.843 249 188 157 104 88 249 184 267 35 1.192 1.225 779 1.005
Rheinland-Pfalz 21.640 322 163 28 16.226 198 2.131 101 56 275 161 195 100 42 57 31 168 576 265 545
Baden-Württemberg 52.234 1.001 248 83 38.446 277 5.451 8 198 208 172 127 304 110 155 28 1.225 2.843 186 1.164
Bayern 56.639 1.087 302 78 28.981 336 20.748 24 91 204 68 154 146 149 509 13 338 1.259 1.240 912
Saarland 4.352 30 16 5 3.000 22 851 3 29 15 15 16 20 5 2 0 13 172 57 81
Berlin 17.759 398 244 44 15.182 195 181 12 52 70 165 39 136 92 73 8 343 24 148 353
Brandenburg 14.087 153 98 22 12.497 311 69 9 27 212 61 12 98 44 66 4 148 23 64 169
Mecklenburg-Vorpommern 9.131 88 45 9 7.963 52 119 6 21 391 16 22 23 17 56 3 88 12 25 175
Sachsen 24.331 905 278 87 20.119 521 171 34 50 762 96 72 110 99 163 12 338 75 131 308
Sachsen-Anhalt 13.904 161 64 41 12.060 513 136 30 55 166 11 79 19 43 71 2 99 74 121 159
Thüringen 10.577 141 77 16 9.158 494 38 10 18 146 35 24 13 15 42 2 57 123 17 151
Deutschland 402.121 9.728 3.658 921 282.795 6.152 50.282 2.510 1.539 4.338 1.398 2.990 1.820 1.185 2.297 397 7.324 9.151 4.732 8.904
Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen 2007 und 2009, Wiesbaden 2008 und 2009; Zusammengestellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
01.03.2009
15.03.2007
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Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3
Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 15.03.2007 und 01.03.2009
35 Kindertagespflegepersonen nach persönlichen Merkmalen und nach Berufsausbildungsabschluss
Dipl.-
Sozialpädagogen/
-innen,
Dipl.-
Sozialarbeiter
/
-innen 1)
Dipl.-
Pädagogen/
-innen, Dipl.-
Sozialpädagogen/-
innen,
Dipl.-
Erziehungswissenschaftl
er/
-innen 2)
Dipl.-
Heilpädagogen/
-innen 1)
Erzieher/
-innen
Heilpädagogen/-innen
(Fachschule)
Kinderpfleger/
-innen
Heil-erzieher/
-innen,
Heilerziehungspfleger/-innen
Familienpfleger/
-innen
Assistenten/
-innen im
Sozialwesen 3)
soziale und
medi-zinische
Helfer-berufe
4)
sonstige
soziale/
sozialpädagogisch
e
Kurzausbildung
anderer, nicht
fachpädagogischer
Berufsausbildungsabschluss
noch
in Berufs-
ausbildung
ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung
Schleswig-Holstein 1.611 15 19 2 237 5 264 42 18 15 57 61 719 8 149
Hamburg 2.031 18 25 23 477 3 264 65 29 59 98 30 898 18 24
Niedersachsen 2.667 36 31 4 271 18 121 88 1 30 150 40 1.604 23 250
Bremen 399 5 12 0 34 2 23 21 0 5 18 4 180 3 92
Nordrhein-Westfalen 7.373 182 101 18 1.006 14 381 213 54 13 260 106 4.143 90 792
Hessen 2.573 49 24 2 263 4 56 54 11 16 136 41 1.703 15 199
Rheinland-Pfalz 1.264 9 17 0 117 2 33 39 7 3 93 8 731 14 191
Baden-Württemberg 6.692 97 120 13 889 15 198 327 51 11 367 76 3.799 55 674
Bayern 3.030 52 40 1 362 9 285 85 9 4 127 15 1.794 14 233
Saarland 313 1 2 0 41 0 18 7 0 1 18 5 163 13 44
Berlin 1.311 11 22 4 294 10 27 40 1 2 47 43 632 38 140
Brandenburg 1.042 1 5 1 320 6 24 10 2 1 31 32 561 1 47
Mecklenburg-Vorpommern 1.488 5 14 0 438 3 65 33 5 10 34 48 813 2 18
Sachsen 968 8 21 0 165 2 31 19 3 3 41 25 611 8 31
Sachsen-Anhalt 94 2 2 0 39 1 6 4 0 1 4 4 31 0 0
Thüringen 280 1 1 0 75 0 13 12 3 0 3 5 163 0 4
Deutschland 33.136 492 456 68 5.028 94 1.809 1.059 194 174 1.484 543 18.545 302 2.888
Schleswig-Holstein 2.047 11 24 2 367 12 145 49 8 56 66 36 1.164 16 91
Hamburg 1.905 27 45 1 240 5 112 9 2 27 128 28 891 60 330
Niedersachsen 4.415 85 55 8 535 14 232 125 11 84 176 58 2.549 19 464
Bremen 330 8 20 0 28 0 20 8 0 2 22 6 154 4 58
Nordrhein-Westfalen 9.501 332 134 21 1.346 22 542 317 52 20 395 105 5.095 124 996
Hessen 2.746 51 38 3 320 3 64 72 11 19 145 59 1.690 20 251
Rheinland-Pfalz 1.641 13 36 2 173 5 71 51 5 9 87 22 973 16 178
Baden-Württemberg 6.624 90 109 17 906 15 220 322 43 9 277 49 3.895 41 631
Bayern 3.241 62 47 0 437 6 405 125 18 11 108 35 1.759 6 222
Saarland 343 1 1 2 37 0 15 17 2 0 17 4 193 7 47
Berlin 1.408 14 31 2 304 7 29 41 7 3 39 25 721 49 136
Brandenburg 1.219 4 6 1 278 8 27 16 2 5 47 30 758 0 37
Mecklenburg-Vorpommern 1.519 13 19 0 431 2 73 40 9 8 24 46 832 3 19
Sachsen 1.287 11 25 0 189 2 28 43 3 4 61 17 866 8 30
Sachsen-Anhalt 98 2 2 1 35 0 7 6 0 0 3 5 35 0 2
Thüringen 334 1 3 0 80 2 11 10 1 4 8 6 201 1 6
Deutschland 38.658 725 595 60 5.706 103 2.001 1.251 174 261 1.603 531 21.776 374 3.498
Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen 2007 und 2009, Wiesbaden 2008 und 2009; Zusammengestellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Insgesamt
Davon nach Berufsausbildungsabschluss
01.03.2009
15.03.2007
5. Inwieweit wird der Zeitplan der Bundesregierung, die Quote von 35 Prozent
bis 2013 zu erreichen, eingehalten?
Gibt es Verzögerungen im Ausbau der Kinderbetreuung in einzelnen
Bundesländern, und wenn ja, warum, und wie wird gewährleistet, dass der
Zeitplan trotzdem eingehalten wird (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?
Bund, Länder und Kommunen haben 2007 gemeinsam verabredet, bis 2013
Betreuungsplätze für 35 Prozent der unter Dreijährigen zu schaffen. Auf dieser
Basis greift ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten
Lebensjahr. Die Rechtsakte zur Umsetzung sind mit dem KiföG und dem
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz bereits in Kraft. Der Bund geht darüber
hinaus davon aus, dass sich die Länder entsprechend der durch eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe im August 2007 getroffenen Vereinbarung zur Finanzierung
des Ausbaus der Kindertagesbetreuung an der Erreichung der verabredeten Ziele
beteiligen.
Der Stand der Mittelbewilligungen aus dem Sondervermögen
Kinderbetreuungsausbau, das entsprechend der hierzu getroffenen Verwaltungsvereinbarung
einer laufenden Erfolgskontrolle unterliegt, zeigt, dass Länder und Kommunen
beim Ausbau auf gutem Weg sind. Die flexible Bereitstellung der
Bundeszuschüsse in Form des Sondervermögens stellt sicher, dass dem
unterschiedlichen Ausbaustand und den unterschiedlichen Ausbaustrategien in den
einzelnen Ländern Rechnung getragen wird. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 24,
24a SGB VIII gewährleisten, dass zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014
ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
bereitsteht. Hierbei ist auch der von der Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag jährlich vorzulegende Bericht gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII zu
nennen, der erreichte Ausbaufortschritte und die nötigen weiteren Anstrengungen
dokumentiert.
6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Ausbildung und
Qualifizierung des benötigten Betreuungspersonals bisher unternommen?
Welche Planungen und Absprachen gibt es dazu mit den Bundesländern?
7. Wie wird dem drohenden Personalmangel in der Kinderbetreuung begegnet?
Gibt es Programme bzw. Planungen der Bundesregierung, diesem durch eine
vermehrte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu begegnen?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht in der Aus- und Fortbildung der pädagogischen
Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung einen Schlüsselfaktor für die
Qualitätsentwicklung in der Praxis. Sie unterstützt die für die Aus- und Fortbildung
verantwortlichen Bundesländer in ihrem Bemühen, die Qualität in der
Kinderbetreuung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten des Ausbaus bis zum Jahr 2013 mit
insgesamt 4 Mrd. Euro. Mit einem jährlichen Festbetrag bei der
Umsatzsteuerverteilung in Gesamthöhe von 1,85 Mrd. Euro entlastet der Bund die Länder
während der Ausbauphase bei den zusätzlichen Betriebskosten. Ab dem Jahr
2014 unterstützt der Bund die Länder mit jährlich 770 Mio. Euro bei den
zusätzlichen ausbaubedingten Betriebskosten. Hierzu zählen auch Kosten des
zusätzlich erforderlich werdenden Personals.
Bund und Länder haben bereits 2008 beschlossen, einen Qualifizierungspakt für
Fachkräfte in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren aufzulegen. Seither
ist einiges erreicht:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG), einem Kernelement der
Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, ist seit Juli 2009 die Aufstiegsfortbildung zum
Erzieher oder zur Erzieherin bundesweit staatlich förderfähig. Programme für
Erzieherinnen sind die „Perspektive Wiedereinstieg“ und die
„Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF), in deren Rahmen
Qualifizierungsansätze und -materialen für die Fort- und Weiterbildung von
pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen erarbeitet werden. Darüber
hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die
Medienqualifizierung für Erzieherinnen und Erzieher, unterstützt mit dem Netzwerk
BIBER, innovative Wege in deren Aus- und Weiterbildung und trägt durch
Förderung vom „Haus der kleinen Forscher“ in Kindertageseinrichtungen zur
dauerhaften Verankerung der alltäglichen Begegnung mit Naturwissenschaft und
Technik durch praxisnahe Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher bei.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
plant weiterhin ein Programm zur Erhöhung der Anzahl der männlichen
Fachkräfte in Kindertagesstätten. Zur Gewinnung von Tagespflegepersonen, die nach
dem fachlich anerkannten Betreuungsstandard des Curriculums des Deutschen
Jugendinstituts arbeiten, hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm
„Kindertagespflege“ aufgelegt. Mit diesen und weiteren Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung die Länder bei der Gewinnung und Qualifizierung der
benötigten Fachkräfte, die – wie insgesamt die Fragen der Ausbildung – in deren
Zuständigkeitsbereich liegen.
8. Wie viele Personen wurden bisher im Rahmen des Aktionsprogramms
Kindertagespflege weitergebildet und werden es bis 2012 sein (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern, Geschlecht und Alter der ausgebildeten
Personen)?
Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung aus den
ausgewählten Modellstandorten vor, und welche Schlussfolgerungen und konkreten
Maßnahmen zieht die Bundesregierung sowohl für den weiteren Verlauf des
Aktionsprogramms als auch für die Strukturen zur Gewinnung,
Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern über das
Aktionsprogramm hinaus?
Sollten noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, wann werden diese
eintreffen?
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Kindertagespflege“ werden keine
Tagespflegepersonen weitergebildet. Das Aktionsprogramm „Kindertagespflege“
unterstützt Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau von Infrastruktur für
Kindertagespflege vor Ort und bei der Gewinnung und Erstqualifizierung von
Tagespflegepersonen nach dem fachlich anerkannten Standard in Höhe von
160 Stunden. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das
Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Mit
ersten Ergebnissen ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen. Auch
der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag gemäß § 24a Absatz 5
SGB VIII vorzulegende Bericht über das Berichtsjahr 2009 wird einen
Schwerpunkt auf die Situation in der Kindertagespflege legen.
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung den unterschiedlich hohen
Mittelabruf der Bundesländer beim Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau,
und welche konkreten Maßnahmen ergeben sich für die Bundesregierung
daraus?
Der unterschiedlich hohe Mittelabruf der Länder beim Sondervermögen
Kinderbetreuungsausbau liegt in der Natur der Sache. Gemäß Artikel 2 der
Verwaltungsvereinbarung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 1013 (VwV)
werden die Finanzhilfen auf die Länder entsprechend der Anzahl der Kinder unter
drei Jahren aufgeteilt. Die unterschiedliche Höhe der Länderplafonds ist der der
Verwaltungsvereinbarung beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Regelung
und Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen obliegt
gemäß Artikel 4 Absatz 1 VwV den Ländern. Die Bereitstellung als
Sondervermögen eröffnet den Ländern dabei bewusst eine große Flexibilität und damit eine
auf den unterschiedlichen regionalen Ausbaustand und die jeweilige
Ausbaustrategie angepasste Mittelverwendung. Der Abruf der Mittel schließlich
setzt gemäß Artikel 4 Absatz 4 VwV die Fälligkeit der zugrunde liegenden
Zahlung voraus.
10. Hält die Bundesregierung trotz eines zögerlichen Mittelabrufes der
Bundesländer an dem Ausbauziel von 35 Prozent fest, und wie sichert sie die
Umsetzung dieses Zieles ab?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung einer flächendeckenden
„Zögerlichkeit“ beim Mittelabruf nicht. Bundesmittel für Investitionsvorhaben dürfen erst
bei Fälligkeit der Zahlungen, das heißt zum Ende der Investitionsmaßnahme
beziehungsweise bestimmter Abschnitte, von den Ländern abgerufen werden. Es
handelt sich bei den geplanten Vorhaben häufig um langfristige Baumaßnahmen
mit entsprechenden planerischen und prozessualen Vorlaufzeiten.
Aussagekräftiger hinsichtlich der tatsächlichen Nachfrage ist aus diesen Gründen die Höhe
der durch die Länder bewilligten Mittel. Die Höhe der von den Ländern an die
Träger bewilligten Mittel beträgt aktuell rund 1,25 Mrd. Euro. Damit sind noch
vor Halbzeit des Investitionsprogramms bereits mehr als die Hälfte der zur
Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Es gibt für die Bundesregierung daher keinen
Anlass, das Ausbauziel in Frage zu stellen. Die Konstruktion des
Investitionsprogramms ermöglicht den Ländern, flexibel auf die regional unterschiedlichen
Bedarfe zu reagieren. Die Umsetzung des Ausbauzieles wird durch eine enge
Erfolgskontrolle gewährleistet.
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den tatsächlichen Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen ab 2013?
Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnung des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), wonach künftig nicht
750 000 sondern 1,2 Millionen Betreuungsplätze nachgefragt würden, und
welche konkreten Maßnahmen ergeben sich für die Bundesregierung
daraus?
Die Bedarfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung liegt in der Zuständigkeit
von Ländern und Kommunen. Der Bundesregierung ist keine pauschale
Schätzung des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ab 2013 möglich.
Der Bund wird in der laufenden Evaluation der Umsetzung des
Kinderförderungsgesetzes Länder und Kommunen jedoch weiterhin dabei unterstützen, in
quantitativer und qualitativer Hinsicht bedarfsgerechte Ausbaukonzepte zu
entwickeln und umzusetzen. Hinsichtlich des Ausbaus der Betreuungsangebote für
Kinder unter drei Jahren bis 2013 hält die Bundesregierung an den gemeinsamen
Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen fest. Eine aktuelle
Berechnung des DIW Berlin ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang
nicht bekannt. Eine Bewertung ist der Bundesregierung daher nicht möglich.
12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Alleinstehende für ihre
Kinder einen Betreuungsplatz als notwendige Voraussetzung für
Erwerbstätigkeit erhalten?
Welche Strategien und Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für einen
Betreuungsbedarf der Kinder von Alleinerziehenden über den
Halbtagsanspruch hinaus?
Es ist ein zentrales Anliegen der Familienpolitik, Probleme bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu beseitigen. Durch das am 16. Dezember 2008 in Kraft
getretene KiföG ist das SGB VIII auch unter diesem Blickwinkel geändert
worden. Nach § 24 Absatz 3 SGB VIII in der durch das KiföG geänderten Fassung
ist ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, „in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für
seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten (a) einer
Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
(b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder (c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Lebt das Kind nur mit einem
Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der
Erziehungsberechtigten.“ Damit ist auch der schwierigen Situation von Alleinerziehenden
Rechnung getragen.
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Betreuungsumfang
nicht ausschließlich eine halbtägige Betreuung umfasst, wie es auch in der
Vorbemerkung der Fragesteller lautet. Der Umfang der täglichen Förderung richtet
sich gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf.
Während der Ausbauphase gilt im Einzelfall die Übergangsregelung des § 24a
SGB VIII. Ab dem 1. Juli 2013 greift dann der allgemeine Rechtsanspruch auf
Betreuung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]