[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/24603 –
Militärische Mobilität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die Fokussierung der europäischen Sicherheitspolitik auf Fähigkeiten
zur Landes- und Bündnisverteidigung haben sich in den letzten Jahren die
Anforderungen an die heimische Infrastruktur spürbar verändert. Bezeichnend für
die nach Ansicht der Fragesteller seit den 1990er Jahren erfolgte
Vernachlässigung von speziellen militärischen Anforderungen an zivile Infrastruktur war
dabei z. B. ein NATO-Auftrag zu einer großangelegte Bestandsaufnahme von
Kapazitäten in der Infrastruktur entlang möglicher Aufmarsch- und
Nachschubrouten im Verteidigungsfall.
Auch im Rahmen der 2017 von EU-Mitgliedsländern gegründeten Permanent
Structured Cooperation (PESCO) spielt die Thematik der militärischen
Mobilität eine bedeutende Rolle. Das Projekt Military Mobility zählt hier aufgrund
seiner transnationalen Bedeutung als Paradebeispiel für die Funktionsweise
von PESCO.
Die Fraktion der FDP hat die Bedeutung dieser Thematik erkannt und 2018
eine erste Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um die rechtlichen
und praktischen Voraussetzungen für Militärtransporte nachzuvollziehen. In
der Antwort der Bundesregierung offenbarten sich nach Ansicht der
Fragesteller neben einer diffusen Kompetenzverteilung und langwierigen
Genehmigungsprozessen auch erste Ansätze für Reformen im Bereich der militärischen
Mobilität. Mit dieser Kleinen Anfrage soll nachgefragt werden, ob die
erkannten Probleme seitens der Bundesregierung mittlerweile behoben werden
konnten, welche Reformen derzeit laufen und ob Ereignisse wie z. B. die VJTF
2019, DEFENDER-Europe 2020 oder auch Trident Juncture 2018 neue
Erkenntnisse in diesem Bereich gebracht haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25059
19. Wahlperiode 08.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
8. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und
konnten die gesteckten Ziele fristgerecht erreicht werden, nachdem
Deutschland sich in der Gipfelerklärung des NATO-Gipfels vom
11./12. Juli 2018 in Brüssel dazu verpflichtet hat, „die Zeiten an den
Grenzübergängen [zu] verkürzen und dazu bis Ende 2019 diplomatische
Genehmigungen für Transporte auf dem Land, zur See und in der Luft
innerhalb von fünf Tagen aus[zu]stellen“ (Quelle:
https://nato.diplo.de/bl
ob/2203102/812d1237805aca2580d9db43a8ae1003/erklaerung-der-staat
s--und-regierungschefs-2018-bruessel-data.pdf; vgl. auch
Bundestagsdrucksache 19/5208, Antwort zu Frage 5)?
Die Bearbeitungsdauer von durch das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) erteilten diplomatischen Genehmigungen liegt in den Dimensionen
See und Luft bei bis zu fünf Tagen. Bei Großraum- und Schwertransporten auf
dem Landweg ist der Zeitraum bis zur Erteilung der Genehmigung von der
Bearbeitung der jeweils zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden
(EGB) auf Länder- oder Kreisebene abhängig. In Zusammenarbeit des BMVg
mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und
Vertretern der Länder wurde ein Genehmigungsverfahren entwickelt
(Anpassung des „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VE-
MAGS)), welches im Falle einer priorisierten Verlegung von militärischen
Kräften in der Dimension Land, wie etwa der Very High Readiness Joint Task
Force (VJTF), auch hier eine Genehmigung innerhalb von fünf Tagen
ermöglicht. Das Verfahren wurde bereits im Rahmen einer Erprobung während der
Übung DEFENDER Europe 2020 angewendet.
2. Welche Haupt- und alternativen Versorgungsrouten, auf denen
militärische Transporte durchgeführt werden können, hat die Bundesregierung,
wie in der Gipfelerklärung gefordert, als solche identifiziert (Quelle:
https://nato.diplo.de/blob/2203102/812d1237805aca2580d9db43a8ae100
3/erklaerung-der-staats--und-regierungschefs-2018-bruessel-data.pdf;
vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/5208, Antwort zu Frage 7)?
Auf die VS – Nur für den Dienstgebrauch* eingestufte Anlage wird verwiesen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 2 in offener Form nicht erfolgen kann.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland und ihrer multinationalen Partner nachteilig sein
könnten. Die im Rahmen dieser Antwort zur Verfügung gestellten, aggregierten
Informationen lassen Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten und Planungen
der Bundeswehr und ihrer multinationalen Partner zu.
3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer Herabsetzung der
Tragkraft von Brückenbauwerken für das militärische Nachschubwesen im
alltäglichen Dienst sowie bei Übungen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/5208, Antwort zu Frage 11)?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Die Konsequenzen, die sich aus einer eventuellen Herabsetzung der Tragkraft
von Brückenbauwerken für das militärische Nachschubwesen im alltäglichen
Dienst und bei Übungen ergeben, bedürfen einer Einzelbetrachtung. Oft
erfolgen Militärtransporte als Großraum- und Schwertransporte, welche ohnehin
einer Fahrwegprüfung im Rahmen des Anhörungs- und Genehmigungsverfahrens
unterzogen werden.
Wesentliche Auswirkungen auf logistische Verkehre im alltäglichen Dienst
sowie auf Übungen sind nicht zu verzeichnen.
4. Wurden die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur auf europäischer
und nationaler Ebene (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5208, Antwort zu
Frage 12) mittlerweile festgelegt, und wie fallen diese aus (bitte
erläutern)?
Falls nein, bis wann sollen diese Festlegungen nunmehr abgeschlossen
werden?
Die Festlegung der militärischen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
auf europäischer und nationaler Ebene ist erfolgt und mit der NATO
abgestimmt. Auf die VS – Nur für den Dienstgebrauch* eingestufte Anlage wird
verwiesen.
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die festgelegten Detailanforderungen für die Verkehrsinfrastruktur aus den
Bereichen Luftverkehr, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Binnenverkehr und
multimodalem Umschlag werden in den einschlägigen Bedarfsplänen unter
anderem im Zuge der Bearbeitung des Militärstraßengrundnetzes bei der
Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen berücksichtigt. Eine
ergänzende nationale Prüfung der Anforderungen für Eisenbahntransporte wird
derzeit durchgeführt und soll im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung gegenwärtig den Zustand der
inländischen Verkehrsinfrastruktur hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische
Bedarfe?
Die Beantwortung erfolgt verkehrsträgerspezifisch in den Fragen 5a bis 5d Der
in allen Teilfragen angesprochene Aspekt hinsichtlich eines prozentualen
Anteils der Nutzbarkeit von Verkehrsinfrastruktur für militärische Bedarfe
gemessen an der Zielhöhe nach Abschluss der geplanten Maßnahmen wird
zusammengefasst beantwortet:
Ein prozentualer Anteil in Bezug auf eine Zielhöhe nach Abschluss aller
Maßnahmen kann nicht bestimmt werden.
Der Prozess der Erneuerung der Infrastruktur in allen Verkehrsträgerarten ist
fortlaufend. Den Verkehrswegeplänen von Bund und Ländern folgend, werden
Planung und Ausbau auf Grundlage der Ausbaugesetze für die einzelnen
Verkehrsträgerarten durchgeführt. Die Belange der Bundeswehr werden auf Basis
der aktuellen Gesetzeslage und Verfahrensvorschriften berücksichtigt.
Bei der derzeitigen Planung zum Erhalt und Ausbau der inländischen
Verkehrsinfrastruktur findet die Nutzbarkeit für militärische Bedarfe darüber hinaus
keine weitere besondere Beachtung, da sich der Erhalt und Ausbau der
notwendigen Infrastruktur auch an den zivilen Verkehrsbedürfnissen ausrichtet, diese
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
sich jedoch im Wesentlichen mit den Bedarfen der Bundeswehr decken (Dual-
Use-Charakter von Verkehrsinfrastruktur).
So sollen z. B. im Rahmen der Strategie zur Brückenmodernisierung des
Bundes alle Bauwerke bis 2030 im priorisierten Netz der Bundesfernstraßen den
zivilen Lastmodellen des aktuellen Eurocodes entsprechen. Mit dem
Ziellastniveau werden im Regelfall auch alle Anforderungen an militärische Lasten
gedeckt (Military Load Classification 100/50-50)
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der inländischen
Straßeninfrastruktur hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe,
und wie hoch ist mit Stand 1. November 2020 der Anteil in Prozent
der für militärische Bedarfe nutzbaren Straßeninfrastruktur gemessen
an der Zielhöhe nach Abschluss aller geplanten Maßnahmen?
Der Zustand der inländischen Straßeninfrastruktur hinsichtlich ihrer
Nutzbarkeit für militärische Bedarfe ermöglicht grundsätzlich den Erfordernissen
entsprechende Verkehre. Sowohl Dimensionierung als auch physische Aspekte,
wie z. B. Maße und Belastbarkeit, lassen militärische Verkehre im Rahmen des
Betriebs Inland, bei Übungen und Verlegungen sowie der allgemeinen
logistischen Leistungserbringung den Erfordernissen entsprechend grundsätzlich zu.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der inländischen
Brücken hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe, und wie
hoch ist mit Stand 1. November 2020 der Anteil in Prozent der für
militärische Bedarfe nutzbaren Brücken gemessen an der Zielhöhe nach
Abschluss aller geplanten Maßnahmen?
Der Zustand der inländischen Brücken hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für
militärische Bedarfe erlaubt grundsätzlich den Erfordernissen entsprechende
Verkehre. Die Belastbarkeit verschiedener Brückenbauwerke muss dabei insbesondere
bei der Planung und Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
berücksichtigt werden.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der inländischen
Schieneninfrastruktur hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische
Bedarfe, und wie hoch ist mit Stand 1. November 2020 der Anteil in
Prozent der für militärische Bedarfe nutzbaren Schieneninfrastruktur
gemessen an der Zielhöhe nach Abschluss aller geplanten Maßnahmen?
Der Zustand der inländischen Schieneninfrastruktur hinsichtlich ihrer
Nutzbarkeit für militärische Bedarfe entspricht im Rahmen eines multimodalen
Verkehrsträgermixes grundsätzlich den Erfordernissen entsprechender Verkehre,
wobei insbesondere für Transporte mit Lademaßüberschreitungen eine
eingeschränkte Streckenverfügbarkeit bei Ausfall einzelner Trassen das Risiko birgt,
dass Transporte gehemmt werden. Um die Resilienz des Schienennetzes zu
stärken, wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe
Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) in Federführung BMVg unter Beteiligung des BMVI als
ständiges und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als
nicht-ständiges Mitglied eingesetzt.
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es:
– Art und Umfang des Bedarfs der Bundeswehr für ein MEGN im Rahmen
der Landes- und der Bündnisberteidigung zu ermitteln sowie einen
Vorschlag für ein resilientes MEGN zu erarbeiten,
– die Bedarfe zur Schaffung und Ertüchtigung erforderlicher ziviler und
militärischer Infrastruktur für ein MEGN zu identifizieren und
– verteidigungswichtige Betriebseinrichtungen und Ersatzvorhaltungen im
Rahmen der zivilen Notfallvorsorge/ zivilen Verteidigung für ein MEGN zu
identifizieren.
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der inländischen
Hafen- und Wasserstraßeninfrastruktur hinsichtlich der Nutzbarkeit für
militärische Bedarfe, und wie hoch ist mit Stand 1. November 2020
der Anteil in Prozent der für militärische Bedarfe nutzbaren Hafen-
und Wasserstraßeninfrastruktur gemessen an der Zielhöhe nach
Abschluss aller geplanten Maßnahmen?
Der Zustand der für militärische Bedarfe relevanten inländischen
Hafeninfrastruktur entspricht grundsätzlich den Erfordernissen entsprechender Anlande-
und Umschlagleistungen. Potenziellen, über die Kapazitäten Deutschlands
hinausgehenden Bedarfen, z. B. bei der Verlegung großer militärischer
Kräftedispositive, kann durch die Einbindung weiterer europäischer Regionen begegnet
werden.
Die (Binnen-) Wasserstraßeninfrastruktur ist hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für
militärische Bedarfe bislang von geringer Relevanz und war bisher nicht
Gegenstand entsprechender Analysen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte in den im
Aktionsplan Militärische Mobilität behandelten Bereichen Vereinfachung
und Vereinheitlichung der Zollformalitäten, Transport gefährlicher Güter
(Waffensysteme, Munition etc.) und Schutz kritischer Infrastrukturen,
und bis wann sollen die Maßnahmen in diesen Bereichen abgeschlossen
werden?
Die Europäische Kommission – Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD
TAXUD) – veröffentlichte im Juni 2020 die rechtlichen Grundlagen für die
Änderungen der Zollformalitäten im Zusammenhang mit dem PESCO-Projekt
Military Mobility. Für den Warenverkehr im Rahmen von militärischen
Operationen wurde das neue EU-Formular 302 eingeführt. Das wird die Beförderung
von militärischen Gütern bei der vorübergehenden Ausfuhr und Wiedereinfuhr
durch oder im Namen der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten erleichtern. In
Abstimmung mit dem Aktionsplan „Military Mobility“ und im Interesse aller
Beteiligten übernimmt die GD TAXUD (geplant bis Ende des Jahres 2020) die
Herausgabe eines einheitlichen Leitfadens für Militär- und Zollbehörden.
Dadurch soll eine Standardisierung grenzüberschreitender militärischer Transporte
in der gesamten EU erreicht werden.
Die Verfahren und Abläufe bei militärischen Gefahrguttransporten der
Bundeswehr und auch für ausländische Streitkräfte, sind grundsätzlich eingespielt und
leistungsfähig. Dies hat sich insbesondere im Rahmen von Übungen der Very
High Readiness Joint Task Force (VJTF) gezeigt. Wo notwendig sind
Anpassungen vorgenommen worden.
Im Rahmen des Aktionsplans „Military Mobility“ wird eine Vereinheitlichung
der Verfahren und Abläufe bei militärischen Gefahrguttransporten durch zwei
Technical Arrangements (TA) erreicht werden, die von der European Defence
Agency (EDA) erarbeitet werden und an denen auch deutsche Experten für
militärische Gefahrguttransporte mitarbeiten. Die Unterzeichnung dieser TA ist
für 2021 vorgesehen.
Der Schutz Kritischer Infrastruktur ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Strategische Grundlage auf Bundesebene ist die seit 2009 gültige Nationale Strategie
zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Maßgeblich sind drei Felder, bei denen
die Bundesregierung für mehr Resilienz ansetzt: Einerseits die staatlichen
Strukturen selbst, die darauf vorbereitet sein müssen, ihre Aufgaben auch unter
erschwerten Bedingungen wahrzunehmen, also Krisenmanagement betreiben
zu können. Daneben sind es die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die zur
Bereitstellung ihrer kritischen (weil lebensnotwendigen) Dienstleistungen auch
unter irregulären Bedingungen grundsätzlich in der Lage sein müssen. Nicht
zuletzt sind es die Bürgerinnen und Bürger selbst, bei denen Resilienz zum
Tragen kommt unter dem Gesichtspunkt der Eigenvorsorge, die es zu fördern gilt.
Generell wird beim Schutz Kritischer Infrastrukturen der All-Gefahren-Ansatz
verfolgt, d. h. es wird ein breites Spektrum unterschiedlicher Gefahrenarten
adressiert.
Dieser All-Gefahren-Ansatz wird auf Bundesebene konkretisiert durch
Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz, in deren Kontext auch Schadensereignisse
analysiert werden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen Kritischer
Infrastrukturen führen könnten. Die Bündelung der dargestellten Ansätze – insbesondere
unter Berücksichtigung einer zyklischen Analyse von Gefährdungspotenzialen
durch regelmäßige Bewertungsinstrumente (Risikoanalysen,
Strategieanpassungen) – ist ein fortwährender Prozess, der auf die Erhöhung der Resilienz
Kritischer Infrastrukturen abzielt.
7. Wurde das Militärstraßengrundnetz (MSGN) seit Beantwortung der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5208 (vgl. Antwort zu Frage
23) aktualisiert, und strebt die Bundesregierung derzeit eine
Aktualisierung des MSGN an?
Falls nein, warum strebt die Bundesregierung nicht eine Aktualisierung
an, und warum hält sie das MSGN nach wie vor für zweckmäßig?
Um die unterschiedlichen Anforderungen an das vorhandene Straßennetz
berücksichtigen zu können, verlangt die Bearbeitung des
Militärstraßengrundnetzes eine gleichzeitige Bearbeitung des Hauptzivilstraßengrundnetzes.
Gleichzeitig sind diese Bedarfe mit den Bundesländern abzustimmen. Das
Militärstraßengrundnetz und Hauptzivilstraßengrundnetz werden derzeit in
Zusammenarbeit mit den Bundesländern überarbeitet.
8. Welche Investitionen und weiteren Initiativen unternimmt und plant die
Bundesregierung gegenwärtig, um die deutsche Verkehrsinfrastruktur
hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe zu verbessern (bitte
die einzelnen Maßnahmen mit Kosten jeweils aufschlüsseln und
erläutern)?
Die militärischen Bedarfe an die Verkehrsinfrastruktur fließen in die
Gesamtverkehrswegeplanung ein. Investitionen, um die bestehenden
Verkehrsinfrastrukturen hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe zu verbessern,
können daher nicht einzeln ausgewiesen werden.
Das Netz der Bundesfernstraßen beispielsweise wird entsprechend den
Festlegungen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen ausgebaut. Mittel oder Initiativen, um das
Bundesfernstraßennetz darüber hinaus ausschließlich für militärische Bedarfe – sofern diese
für definierte Strecken konkret formuliert sind – zu verstärken und auszubauen,
sind nicht vorgesehen.
9. Wie ist der Stand beim PESCO-Projekt Military Mobility?
Die Ziele und Vorhaben im Rahmen des PESCO-Projekts Military Mobility
liegen im durch die Bundesregierung angestrebten Zeitrahmen.
a) Welche Rolle spielt die EU innerhalb des Projektes, und wie verläuft
die deutsche Zusammenarbeit mit dem Koordinator Niederlande?
Die EU unterstützt mit der EDA und ihren Arbeitsgruppen organisatorisch bei
der Umsetzung der einzelnen Vorhaben und Projekte, welche durch die
teilnehmenden Mitgliedstaaten selbst inhaltlich ausgestaltet werden. Die deutsche
Zusammenarbeit mit dem Projekt-Koordinator Niederlande verläuft erfolgreich
und vertrauensvoll.
b) Welche Schwächen wurden während des Projektfortschrittes
identifiziert, und wie wurden diese gelöst?
Die Harmonisierung in Bezug auf die zu erreichenden Ziele unter den
teilnehmenden Nationen als auch mit der NATO erfordert umfassende und
tiefgreifende Abstimmungsprozesse. Dem wird durch regelmäßige Gespräche und
Abstimmungsrunden Rechnung getragen.
c) Welche Meilensteine wurden bislang erreicht, bzw. welche stehen
noch aus?
Erreichte Meilensteine sind u. a. die Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Transporte, auf die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen, ein einheitliches europäisches Zollformblatt (EU Form 302) und ein
Standardprozess der Zollabwicklung in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht
sowie die weit fortgeschrittene Erstellung von „TA Cross Border Movement
Permission Air und Surface“, welche vereinfachte Grenzübertrittsverfahren
regeln. Weitere Meilensteine sind die Erstellung von „Terms of References“ für
ein „National Point of Contact“ (NPOC)-Netzwerk „Military Mobility“ zur
Regelung klarer Zuständigkeiten und Ansprechstellen in den Nationen, sowie
umfangreiche Digitalisierungsvorhaben.
d) Bis wann sollen alle Ziele des Projektes erreicht sein?
Konkrete zeitliche Vorgaben seitens der EU oder der teilnehmenden
Mitgliedstaaten gibt es nicht. Eine Zielerreichung bis 2025 wird durch die
Bundesregierung angestrebt.
10. Welche Schwachstellen hat die Bundesregierung im Bereich der
Infrastruktur hinsichtlich der Nutzung für militärische Bedarfe während und
aufgrund der Übung DEFENDER-Europe 20 identifiziert, und welche
Herausforderungen im Bereich der militärischen Mobilität mussten
bewältigt werden?
Auf die VS – Nur für den Dienstgebrauch* eingestufte Anlage wird verwiesen.
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
a) Wann soll der Abschlussbericht zu DEFENDER-Europe 20 („Final
Exercise Report“) vorgelegt werden?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Der Final Exercise Report liegt dem BMVg seit dem 27. November 2020 vor
und wird derzeit ministeriell ausgewertet.
b) Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Partnernationen eine
auf DEFENDER-Europe 2020 aufbauende weitere Verlegeübung
ähnlicher Art, und falls ja, wann sollen konkrete Planungen dazu
veröffentlicht werden, und in welchem Zeitraum soll diese stattfinden, bzw.
falls nein, warum nicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung planen die USA, auch zukünftig jährlich
eine Übung mit der Bezeichnung DEFENDER-Europe durchzuführen und dazu
Kräfte nach und durch Europa zu verlegen. Deutschland wird dabei aufgrund
seiner geografischen Lage auch künftig als „Drehscheibe“ dienen.
Die Bundeswehr wird sich an zwei Teilübungen im Rahmen DEFENDER-
Europe 2021 mit Übungsschwerpunkt in Südeuropa beteiligen.
Unterstützungsforderungen wurden an die Bundesregierung bisher nicht herangetragen.
Das BMVg ist an den Planungen für DEFENDER-Europe 2022 mit
Übungsschwerpunkt in Nordeuropa beteiligt, welche durch die USA im November
2020 angestoßen wurden.
Zeitpunkt und Umfang einer Veröffentlichung konkreter Planungen werden
grundsätzlich mit den Verbündeten abgestimmt und wurden durch die
Bundesregierung noch nicht entschieden.
11. Welche Schwachstellen hat die Bundesregierung im Bereich der
Infrastruktur hinsichtlich der Nutzung für militärische Bedarfe während und
aufgrund der Übung Trident Juncture 2018 und der Führung der VJTF
2019 identifiziert, und welche Herausforderungen im Bereich der
militärischen Mobilität mussten bewältigt werden (bitte getrennt erläutern)?
Im Rahmen der Übung Trident Juncture 2018 wurden keine Schwachstellen im
Bereich der Infrastruktur hinsichtlich der Nutzung für militärische Bedarfe
durch die Bundesregierung festgestellt. Die Bereitstellung von strategischem
Transportraum war durchgängig zeitgerecht und in ausreichender Kapazität
gegeben.
Im Rahmen der VJTF 2019 stellten die nationalen Vorschriften und Verfahren
bei Partnern in Bezug auf den grenzüberschreitenden, militärischen Verkehr
mitunter Herausforderungen dar. An einer entsprechenden Beschleunigung des
Verfahrens wird im Rahmen der EU gearbeitet. Auf die Antwort zu Frage 9c
wird verwiesen.
12. Ist eine Bewertung möglicher „Dual-Use“-Ansätze (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/5208, Antwort zu Frage 25) mittlerweile möglich
respektive erfolgt, und wie fällt diese Bewertung aus?
Es muss zunächst abgewartet werden, bis die europäischen Vorgaben für den
„Dual-Use“-Ansatz in einer rechtsverbindlichen, endgültigen Form vorliegen,
ehe die Bundesregierung eine Bewertung vornehmen kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]