[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Brigitte Freihold,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24769 –
Die Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen für Beschäftigung und Regionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gemeinschaftsdiagnose führender Forschungsinstitute vom 14. Oktober
2020 prognostiziert für das Jahr 2020 einen Rückgang des BIP um
preisbereinigt 5,4 Prozent. Eine Corona-Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels
von Juni 2020 zeigt: Im Mai mussten 61 Prozent der kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) coronabedingte Umsatzeinbußen verkraften.
Durchschnittlich 46 Prozent der üblicherweise zu erwartenden Umsätze gingen
verloren. Insgesamt verliert der Mittelstand im Mai 2020 ca. 88 Mrd. Euro seiner
Jahresumsätze. Das entspricht etwa 46 000 Euro je betroffenem Unternehmen.
Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen fließen öffentliche Mittel in
unterschiedlicher Form an Großunternehmen, die Tochterfirmen in Steueroasen
unterhalten, Dividenden ausschütten oder tausende Stellen streichen. Im
Kontrast zu diesen vielen Milliarden Euro steht, dass sehr viele kleine und mittlere
Unternehmen weit weniger öffentliche Hilfen und Unterstützung erhalten oder
gänzlich leer ausgehen und sich selbst helfen müssen, um die Krise zu
überstehen. Diese Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu
50 Mio. Euro Jahresumsatz werden gern als Rückgrat der deutschen
Wirtschaft bezeichnet, aber in der Praxis oft vernachlässigt. Dabei stehen die KMU
für 99,4 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, stellen 52 Prozent aller
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft, bilden am
meisten aus und sichern so den Fachkräftenachwuchs.(
https://www.ifm-bonn.
org/fileadmin/data/redaktion/statistik/unternehmensbestand/dokumente/KMU-
D_2014-2018_EU-Def.pdf). Mit ihrer langfristig orientierten
Beschäftigungspolitik und regionalen Wirtschaftskraft leisten KMU einen wichtigen sozialen
und ökonomischen Beitrag überall in Deutschland.
Besonders in strukturschwachen Regionen sind die KMU mit entscheidend,
um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Entsprechend können die
Effekte der Corona- und Wirtschaftskrise und fehlerhafte politische
Schwerpunktsetzung zulasten der KMU die Ungleichheiten zwischen den armen und
wohlhabenden Regionen verschärfen. Insbesondere würde eine wachsende
Zahl an Insolvenzen finanzschwache Kommunen und die regionalen
Wirtschaftskreisläufe hart treffen. Kommunen und KMU sind außerhalb von
starken Metropolregionen und/oder Regionen mit großen Industrien eng
aufeinander angewiesen. Eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems unter
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25602
19. Wahlperiode 22.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Beteiligung des Bundes würde erhebliche Mittel zum Abbau des
Investitionsstaus freisetzen, was wiederum die KMU vor Ort stärken würde. In dieser
Hinsicht ist die öffentliche Unterstützung für die Großunternehmen zu
hinterfragen, und es ist zu klären, ob den KMU effektiv geholfen wird, um
Beschäftigung zu sichern und die Regionen zu fördern.
1. Hat die Bundesregierung die aktuelle Situation der KMU in der Corona-
und Wirtschaftskrise bewertet, und welche Auswirkungen auf die KMU
erwartet die Bundesregierung angesichts des drohenden zweiten
„Lockdowns“ (bitte begründen)?
Die Bundesregierung beobachtet die aktuell sehr ernste Lage der KMU durch
regelmäßige Unternehmensbefragungen und laufende Kontakte mit den
Verbänden. Zu der derzeitigen Lage der deutschen KMU Ende 2020 (unter
Berücksichtigung der erneuten behördlich angeordneten Schließungen) liegen keine
Daten vor. Da die besonders betroffenen Branchen sehr stark mittelständisch
geprägt sind, wird davon ausgegangen, dass KMU schwer betroffen sind, auch
wenn sie aufgrund höherer Flexibilität z. B. in der Finanzkrise durch
Anpassungen von Geschäftsmodellen, Kundenkreis und Angeboten im Schnitt besser
durch die Krise gekommen sind als Großunternehmen. Zudem haben die
Unternehmen über alle Größenklassen, auch KMU, ihre Eigenkapitalquote in den
letzten 20 Jahren spürbar erhöht. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und
insbesondere auf KMU wird maßgeblich von der Dauer und Schwere des weiteren
Infektionsverlaufs und der Konjunkturerholung in Deutschland, der EU und
anderen wichtigen Abnehmerländern abhängen. Die EU-Kommission erwartet
aktuell (Stand Mitte November 2020) für die gesamte EU (EU-27) in diesem
Jahr einen Rückgang der Anzahl der KMU um 2,5 Prozent, einen Rückgang
der Wertschöpfung von KMU um 6 Prozent und einen Rückgang der
Beschäftigung in KMU um 2,4 Mio. Arbeitsplätze. Damit seien die Gewinne einer
Dekade der Erholung nach der Finanzkrise zunichte gemacht worden.
Das Geschäftsklima im deutschen Mittelstand hat sich laut KfW-ifo-
Mittelstandsbarometer im November 2020 deutlich eingetrübt (insbesondere bei den
Dienstleistungsunternehmen mit Gastgewerbe, Unterhaltung, Kultur, Sport und
den persönlichen Dienstleistungen, die von den Schließungen betroffen sind),
allerdings weniger stark als im Frühjahr 2020. Die Betroffenheit der einzelnen
Unternehmen in den Branchen ist jedoch sehr unterschiedlich.
In der letzten Umfrage des Unternehmens Kantar im September/Oktober 2020
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor den
Schließungen antworteten 49 Prozent der Kleinstunternehmen (weniger als
10 Beschäftigte) und über 50 Prozent der Unternehmen in den anderen
Größenklassen (10 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, mehr als 250
Beschäftigte), dass es sehr unwahrscheinlich (1 auf einer Skala von 1 bis 5) sei, dass sie
in den kommenden drei Monaten einen zusätzlichen Finanzbedarf haben
werden. 45 Prozent der Kleinstunternehmen (1 bis 10 Beschäftigte) gaben an,
Soforthilfen genutzt zu haben. Rund ein Drittel der kleinen Unternehmen (1 bis
49 Beschäftigte) hatte Überbrückungshilfen beantragt oder wollte noch einen
Antrag stellen. Über 70 Prozent der größeren Unternehmen hatten bislang
keinen Antrag gestellt und plante keine Antragstellung. Über die Hälfte der
befragten Unternehmen mit 1 bis 49 Beschäftigten wünschte eine Verlängerung
bzw. Ausweitung der Kredit- und Bürgschaftsprogramme, zusätzliche
Instrumente zur Eigenkapitalstärkung und weitere Zuschussprogramme wegen
fehlender Rückzahlungsmöglichkeiten.
2. Welche Maßnahmen zur Förderung der KMU setzte die Bundesregierung
seit 2010 um, wie bemisst sie die Effektivität dieser Maßnahmen, und
welche weiteren Maßnahmen plant sie (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wesentliche Schwerpunkte der KMU-Förderung der Bundesregierung sind die
Bereiche Gründung/Unterstützung des Wachstums von Unternehmen,
Forschung, Entwicklung und Innovation, Vernetzung, Fachkräftesicherung (inkl.
Handwerk), Außenwirtschaftsförderung, Digitalisierung und Energie. Mittelbar
begünstigt werden KMU darüber hinaus auch in anderen Förderbereichen, die
primär andere Ziele wie z. B. Technologie-, Cluster- oder Regionalförderung
verfolgen, z. B. durch höhere Fördersätze. Die förderpolitischen Schwerpunkte
haben sich in den letzten zehn Jahren abhängig von der gesamtwirtschaftlichen
Situation und langfristiger politischer Prioritäten verändert. Während 2010
noch die Bewältigung der Finanzkrise im Vordergrund stand, rückten in den
weiteren Jahren Energiewende und Digitalisierung sowie Fachkräftemangel in
das Zentrum der Förderung. Zudem setzte sich die Bundesregierung das Ziel,
Gründung und Wachstum innovativer Technologieunternehmen zu fördern,
etwa mit dem Zukunftsfonds. Weitere Maßnahmen zielten und zielen darauf,
die Innovationsaktivitäten von KMU zu unterstützen und die Innovationsbasis
des Mittelstands zu verbreitern.
In der Förderdatenbank
www.foerderdatenbank.de werden über die Suchfilter
„Fördergebiet“ und „Unternehmensgröße“ aktuell 104 KMU-Förderprogramme
der Bundesregierung ausgewiesen. Eine Übersicht über die Maßnahmen zur
Förderung von KMU seit 2010 liegt der Bundesregierung nicht vor. Bei einer
Erfassung abgeschlossener Fördermaßnahmen, die KMU direkt oder mittelbar
begünstigen, würde sich die Zahl der abgeschlossenen Fördermaßnahmen
vervielfachen. Deren Zusammenstellung hätte einen für die Ressorts der
Bundesregierung nicht zumutbaren Arbeitsaufwand zur Folge.
Die Bundeshaushaltsordnung legt durch § 7 Absatz 2 BHO und die
zugehörigen Verwaltungsvorschriften fest, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen
angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase und
Erfolgskontrollen als systematische Prüfungsverfahren durchzuführen sind. Die
Erfolgskontrolle dient dazu, während der Durchführung (begleitende
Erfolgskontrolle) und nach Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) einer
finanzwirksamen Maßnahme eine Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen.
Das konkrete Vorgehen wird jeweils durch das zuständige Ressort für die
jeweilige Fördermaßnahme festgelegt.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Studien, die das
Steueraufkommen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nach
a) KMU und
b) Großunternehmen
unterscheiden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Statistiken oder
Studien mit der erfragten Aufschlüsselung sind nicht bekannt.
4. In welcher Höhe wurden Mittel der Hilfsprogramme (Zuschuss- und
Darlehenskomponente) des Bundes in der Corona- und Wirtschaftskrise
für
a) die KMU und
Zuschüsse:
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant (aus dem Kapitel 6002
Titel 683 02 wird neben den Überbrückungshilfen auch die Novemberhilfe
finanziert, die nicht ausschließlich für KMU konzipiert ist).
Kredite:
Die von der Bundesregierung aufgelegten und über die KfW ausgereichten
Corona-Sonderprogramme richten sich an kleine, mittlere und große
Unternehmen. Die Bundesregierung hat für diese Programme keine Planwerte für kleine
und mittlere versus Großunternehmen festgelegt.
b) die Großunternehmen
eingeplant?
Wirtschaftsstabilisierungsfonds:
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stellt Unternehmen der
Realwirtschaft branchenübergreifend Hilfen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur
Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Er hat ein Gesamtvolumen von
bis zu 600 Mrd. Euro. Dabei sind bis zu 400 Mrd. Euro für Garantien des
Bundes und 100 Mrd. Euro für Rekapitalisierungen vorgesehen. Weitere 100 Mrd.
Euro sind für die Refinanzierung des ebenfalls zur Krisenbewältigung
eingesetzten KfW-Sonderprogramms vorgesehen. Die WSF-Instrumente greifen,
wenn keine anderen wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsmöglichkeiten
bestehen und keine Hilfsprogramme des Bundes bzw. der Länder anwendbar sind
oder diese nicht ausreichen. Der WSF richtet sich an Unternehmen, die in den
letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar
2020 mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 43 Mio. Euro
Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse und mehr als 249
Beschäftigte (im Jahresdurchschnitt). Im Einzelfall erhalten auch kleinere Unternehmen
Zugang zum Fonds, sofern diese Unternehmen in einem der in § 55 der
Außenwirtschaftsverordnung genannten Sektoren tätig oder von vergleichbarer
Bedeutung für die Sicherheit oder die Wirtschaft sind. Die Interessenbekundungen
im WSF verhalten sich entsprechend den zuvor genannten Zugangskriterien.
5. In welcher Höhe sind bisher die entsprechenden Mittel aus den
Hilfsprogrammen des Bundes durch
a) KMU und
Zuschüsse:
Im Rahmen der Corona-Soforthilfen konnten Soloselbständige und kleine
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Zuschüsse zur Überbrückung von
akuten Liquiditätsengpässen beantragen, Unternehmen ab 11 Beschäftigte
waren nicht antragsberechtigt. Mit Stand 30. November 2020 entfallen auf
kleinere und mittlere Unternehmen (mit bis zu 10 Beschäftigten) 1,24
Millionen bewilligte Anträge mit einem Volumen von 10,38 Mrd. Euro (ohne
Soloselbständige) (Schätzung, da technisch bedingt nicht alle Länder
Soloselbständige gesondert erfasst haben).
Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe I waren kleine und mittlere
Unternehmen und Soloselbständige antragsberechtigt. Mit Stand 30. November 2020
wurden von kleinen und mittleren Unternehmen insgesamt 81.110 Anträge mit
einem Fördervolumen in Höhe von 1,3 Mrd. Euro gestellt (ohne
Soloselbständige und Freiberufler). Hiervon wurden bisher 70.842 Anträge mit einem
Fördervolumen in Höhe von 1,05 Mrd. Euro bewilligt oder teilbewilligt (aus
technischen Gründen können keine Zahlen aus Baden-Württemberg verarbeitet
werden, da Baden-Württemberg nicht am gemeinsamen digitalen
Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene Anwendung für die Antragsbearbeitung
entwickelt hat).
Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe II sind kleine und mittlere
Unternehmen und Soloselbständige antragsberechtigt. Mit Stand 30. November 2020
wurden von kleinen und mittleren Unternehmen insgesamt 28.942 Anträge mit
einem Fördervolumen in Höhe von 817 Mio. Euro gestellt (ohne
Soloselbständige und Angehörige der Freiberufler). Der Bundesregierung liegen aktuell
keine Daten zu den Bewilligungen im Programm der Überbrückungshilfe II
vor.
Zu dem Programm Novemberhilfe liegen der Bundesregierung aktuell keine
Daten zur Höhe der beantragten und/oder bewilligten Förderungen für kleine
und mittlere Unternehmen vor.
Kredite:
Antrags- und Zusagezahlen in den KfW-Corona-Sonderprogrammen per
26. November 2020:
Anzahl Anträge Antragsvolumen
in Mio. Euro
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
96.188 24.268,7 91.621 22.186,2
b) Großunternehmen
beantragt und bewilligt bzw. ausgereicht worden?
Kredite:
Antrags- und Zusagezahlen in den KfW-Corona-Sonderprogrammen per
26. November 2020:
Anzahl Anträge Antragsvolumen
in Mio. Euro
Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
3.099 32.149,3 2.527 21.492,3
Wirtschaftsstabilisierungsfonds:
Bislang haben fast 100 Unternehmen Interesse an Stabilisierungsmaßnahmen
aus dem WSF bekundet, davon rund 75 Mittelständler (KfW-Definition: bis
500 Mio. Euro Jahresumsatz). Der WSF hat bislang sieben Maßnahmen im
Volumen von gut 6,5 Mrd. Euro rechtsverbindlich beschlossen und vertraglich
vereinbart. Weitere aktuelle Informationen können auf der Website der
Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH unter
https://www.deutsche-finanz
agentur.de/de/wirtschafts-stabilisierung/ abgerufen werden.
6. Hat die Bundesregierung den bisherigen Mittelabruf aus den
Hilfsprogrammen des Bundes durch
a) KMU und
b) Großunternehmen
bewertet, und wenn ja, wie?
Eine abschließende Beurteilung des Mittelabrufs ist erst nach Abschluss der
Antragsverfahren und bei Vorliegen von Studien über den Mitteleinsatz und
deren Wirksamkeit möglich. Eine aktuelle Auswertung des German Business
Panels, einem langfristigen Befragungspanel eines überregionalen
Sonderforschungsbereichs der DFG (
www.gbpanel.org), unter 20.000 Unternehmen in
Deutschland hat ergeben, dass ein großer Teil der befragten Unternehmen
(39 Prozent) die staatliche Unterstützung als ausreichend ansieht. 20 Prozent
antworteten, dass mehr Maßnahmen nötig seien. 29 Prozent wollten andere
Maßnahmen. Während in der ersten Befragungswelle im Juli 2020 bis
September 2020 mehr Kurzarbeitergeld (43 Prozent) und mehr Überbrückungshilfen
(20 Prozent) gefordert wurden, standen bei der zweiten Befragungswelle im
November 2020 die außerordentliche Wirtschaftshilfe an erster Stelle (41
Prozent) gefolgt vom Kurzarbeitergeld (37 Prozent). Eine Differenzierung nach
Unternehmensgrößenklassen liegt zu dieser Frage nicht vor.
Anhand der Höhe des durchschnittlichen Mittelabrufs im Bereich der
Zuschuss-, Kredit- und Bürgschaftsprogramme zeigt sich der deutlich höhere
Bedarf der KMU, der auch den in Umfragen und Kontakten geäußerten Wünschen
entspricht.
7. In welcher Höhe haben
a) KMU und
b) Großunternehmen
bislang Kurzarbeitergelder in der Corona- und Wirtschaftskrise
beantragt, und in welcher Höhe sind sie bewilligt worden und abgeflossen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Aus den Systemen der
Bundesagentur für Arbeit können die Gesamtausgaben für das Kurzarbeitergeld
abgerufen werden, eine Differenzierung nach einzelnen Merkmalen ist nicht
möglich.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kurzarbeitergelder und
Hilfen des Bundes an Unternehmen, die Tochterfirmen in Steueroasen
unterhalten, weiter Dividenden bzw. Boni ausschütten oder Stellen
abbauen bzw. Stellenabbau planen (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Kontakte
mit Vertretern von Lobbyorganisationen der
a) KMU und
b) Großunternehmen seit 2010 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von
Personen, zu denen auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden zählen. Eine
umfassende Dokumentation wird innerhalb der Bundesregierung nicht
durchgeführt und wäre wegen datenschutzrechtlicher Vorgaben auch nicht möglich.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die weitere Laufbahn
ehemaliger Angehöriger der Bundesregierung bei
a) KMU und
b) Großunternehmen sowie ihren jeweiligen Lobbyorganisationen seit
2010 (bitte nach Jahren, Name und Parteizugehörigkeit aufschlüsseln)?
Soweit ehemalige Mitglieder der Bundesregierung angestrebte nachamtlichen
Beschäftigungen gegenüber der Bundesregierung nach § 6a des
Bundesministergesetzes angezeigt haben, sind die diesbezüglichen Entscheidungen der
Bundesregierung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können dort eingesehen
und inhaltlich ausgewertet werden. Die jetzige Tätigkeit ehemaliger Mitglieder
der Bundesregierung lässt sich aus öffentlichen Quellen recherchieren, etwa im
Internet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/14529, auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23050 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/24499 verwiesen.
11. Wie und in welcher Höhe förderte die Bundesregierung KMU in
strukturschwachen Regionen seit 2010 (bitte nach Jahren und Regionen
aufschlüsseln)?
Prinzipiell stehen KMU auch in strukturschwachen Regionen alle
flächendeckenden Förderprogramme der Bundesregierung offen. Detaillierte
Auswertungen über alle Förderprogramme liegen der Bundesregierung in der erfragten
Detailtiefe (für alle Jahre seit 2010 sowie nach Regionen aufgeschlüsselt) nicht
vor.
Zusätzlich zu den flächendeckenden Förderprogrammen richtet der Bund im
gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen mehr als
20 Förderprogramme insbesondere auch auf die Bedarfe von KMU in
strukturschwachen Regionen aus. Diese Programme bieten spezielle Förderkonditionen
für Vorhaben in strukturschwachen Regionen oder sind, wie die nachfolgend
genannten Programme, allein auf diese Regionen ausgerichtet.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ fördern Bund und Länder gemeinsam
gewerbliche Investitionen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der
wirtschaftsnahen Infrastruktur. Der starke Fokus der GRW auf KMU schlägt sich deutlich
in den Bewilligungszahlen nieder: Im Jahr 2019 entfielen 96 Prozent aller
GRW-Förderungen im gewerblichen Bereich auf Projekte von KMU. Dies
entspricht 88 Prozent aller GRW-Mittel (459 Mio. Euro). Eine detaillierte
Auswertung der GRW-Förderung des Bundes nach Jahren und Regionen findet sich in
Anlage 1.
Im Rahmen der Programmfamilie „Unternehmen Region“, mit der regionale
Innovationsbündnisse in Ostdeutschland gefördert wurden, betrugen die
Zuwendungen an KMU im Jahr 2019 rund 32,6 Mio. Euro. Mit der neuen
Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ wurde die themenoffene
Innovationsförderung auf alle strukturschwachen Regionen ausgeweitet. Nach Jahren und
Regionen differenzierte Aufstellungen zu beiden Programmfamilien enthalten
Anlage 2 und 3.
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm unterstützt die Bundesregierung
Investitionen ausschließlich in strukturschwachen Regionen Deutschlands, den
Regionalfördergebieten. Die Förderung geschieht in Form besonders zinsgünstiger
Darlehen über die KfW. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU. Die
Anzahl und das Volumen der im ERP-Regionalförderprogramm zugesagten
Kredite ist in der in Anlage 4 beigefügten Tabelle nach Jahren und Ländern
aufgeschlüsselt zu entnehmen.
12. Wie plant die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die KMU in
strukturschwachen Regionen zu verbessern?
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU in strukturschwachen
Regionen trägt insbesondere eine gezielte Regionalpolitik bei: Am 1. Januar 2020
startete die Bundesregierung das gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen. Mehr als 20 Förderprogramme aus sechs Bundesressorts
adressieren durch besondere Förderkonditionen verstärkt die Bedarfe
insbesondere von KMU oder sind allein auf strukturschwache Regionen ausgerichtet.
13. Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung der kommunale
Investitionsstau auf die KMU aus, und welchen Handlungsbedarf sieht sie,
bzw. was wird konkret getan, um diesen Umstand nachhaltig zu
beenden?
Die jährlichen kommunalen Sachinvestitionen sind in den letzten Jahren stark
angewachsen, in den Jahren von 2015 bis 2019 bundesweit um rund 10 Mrd.
Euro, entsprechend einem durchschnittlichen Zuwachs von 8,8 Prozent p.a. Der
Bausektor, als Hauptauftragnehmer, war in den letzten Jahren in Folge dieser
Entwicklung bereits stark ausgelastet, KMU anderer Sektoren profitieren von
der Entwicklung u. a. durch die kommunalen Investitionen in die
wirtschaftsnahe Infrastruktur. Neben der insgesamt sehr positiven Entwicklung der
kommunalen Finanzsituation in den Jahren bis 2019 liegt ein weiterer Grund für
den starken Anstieg der kommunalen Investitionstätigkeit in den letzten Jahren
in der verstärkten Förderung durch Bundesfinanzhilfen. So fördert der Bund
beispielsweise im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Infrastruktur und in
Schulsanierungen mit insgesamt 7 Mrd. Euro.
Um die kommunalen Haushalte während der Krise zu entlasten und auch in den
kommenden Jahren stetige kommunale Investitionen zu ermöglichen, hat die
Bundesregierung im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes
zudem weitreichende Stärkungen der kommunalen Finanzlage auf den Weg
gebracht. Hierzu gehört insbesondere der hälftig mit den jeweiligen Ländern
finanzierte pauschale Ausgleich der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle im
Jahr 2020 in Höhe von rund 11,8 Mrd. Euro sowie die dauerhafte Erhöhung der
Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und
Heizung im Rahmen der Grundsicherung um weitere 25 Prozentpunkte in
einem Umfang von jährlich rund 4 Mrd. Euro ab 2020. Diese Maßnahmen
tragen wesentlich dazu bei, dass nach derzeitigen Prognosen auch für 2020 ein
Zuwachs bei den kommunalen Sachinvestitionen erwartet wird.
Unbenommen der massiven kommunalen Entlastungen durch den Bund sind im
zweistufigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die Länder für eine
aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen zuständig, auch in Bezug
auf die kommunale Investitionstätigkeit.
14. Welche Definition kleiner und mittlerer Unternehmen in Abgrenzung zu
Großunternehmen wendet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
diese Kleine Anfrage an?
Entsprechend den EU-Beihilfevorschriften sind etliche Beihilfearten, die
Wachstum und andere politische Ziele fördern, zulässig. Sie beinhalten etwa
regionale Beihilfen für benachteiligte Regionen und Beihilfen für diverse
„horizontale“ Zwecke, z. B. für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie
KMU.
Sofern es beim primären Beihilfezweck um Beihilfen für KMU geht, ist
Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU die Empfehlung
2003/361/EG der EU-Kommission. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen
und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen
Unternehmen zu berücksichtigen. Sofern es um die Verfolgung anderer
primärer Ziele geht, können abweichende Definitionen angewandt werden.
15. Wie viele Hilfs-Anträge (in Prozent und absolut) entfallen auf
Soloselbstständige, auf Unternehmen mit ≥ 5 Beschäftigten, mit ≥ 10
Beschäftigten bzw. mit ≥ 50 Beschäftigten?
Zuschüsse:
Stand der bewilligten Anträge für die Corona-Soforthilfe:
Soforthilfe Corona-Soforthilfe(Stand 31.10.2020)
Anzahl bewilligter Anträge
(prozentual) *
Anträge gesamt 1.783.454
Anträge Soloselbständige 546.925 (30,67 %)
Anträge Unternehmen bis 5 Beschäftigte
(vollzeitäquivalent) 1.066.227 (59,78 %)
Anträge Unternehmen
6–10 Beschäftigte (vollzeitäquivalent) 170.302 (9,55 %)
Anträge Unternehmen
10–50 Beschäftigte (vollzeitäquivalent) nicht antragsberechtigt
Anträge Unternehmen
über 50 Beschäftigte (vollzeitäquivalent) nicht antragsberechtigt
* Da die Antragszahlen nicht aus allen Ländern vorliegen, sind für Corona-Soforthilfen nur die
Antragszahlen der bewilligten Anträge genannt.
Zum Programm Überbrückungshilfe I können aktuell folgende Unterteilungen
im Reporting abgebildet werden. Die Angaben beruhen auf der Selbstauskunft
der Antragstellerinnen und Antragsteller im Antragsverfahren:
Überbrückungshilfe I – Anzahl Beschäftigte **
Anzahl Beschäftigte Anträge absolut Anträge prozentual Anträge (teil-)bewilligt absolut
Anträge (teil-)
bewilligt prozentual
<10 Beschäftigte 105.256 86,56 91.931 86,74
<50 Beschäftigte 14.348 11,80 12.361 11,66
>50 Beschäftigte 1.995 1,64 1.694 1,60
gesamt 121.599 100,00 105.986 100,00
** Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus Baden-Württemberg verarbeitet werden, da
Baden-Württemberg nicht am gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine
eigene Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Überbrückungshilfe I – Unternehmensform **
Anträge absolut Anträge prozentual Anträge (teil-)bewilligt absolut
Anträge (teil-)
bewilligt prozentual
Solo-selbstständige 30.280 24,90 26.295 24,81
Freiberufler 10.209 8,40 8.849 8,35
andere
Unternehmensformen 81.110 66,70 70.842 66,84
gesamt 121.599 100,00 105.986 100,00
** Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus Baden-Württemberg verarbeitet werden, da
Baden-Württemberg nicht am gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine
eigene Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Seit 21. Oktober 2020 können Anträge für die zweite Phase der Corona-
Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe II) für den Zeitraum September 2020
bis Dezember 2020 gestellt werden. Mit Stand 30. November 2020 sind 42.030
Anträge eingegangen. Die Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der
Antragstellerinnen und Antragsteller im Antragsverfahren:
Überbrückungshilfe II – Anzahl Beschäftigte
Anzahl Beschäftigte Anträge absolut Anträge prozentual
0 Beschäftigte 1.998 4,75
<5 Beschäftigte 29.595 70,42
<10 Beschäftigte 4.618 10,99
<50 Beschäftigte 5.121 12,18
>50 Beschäftigte 698 1,66
gesamt 42.030 100,00
Überbrückungshilfe II – Unternehmensform
Anträge absolut Anträge prozentual
Soloselbständige 10.627 25,28
Freiberufler 2.461 5,86
andere Unternehmensformen 28.942 68,86
gesamt 42.030 100,00
Mit Stand 15. Dezember 2020 sind von 61.010 Anträgen mit einem
Fördervolumen von 1,187 Mrd. Euro 28.622 Fälle ausgezahlt worden, und 19 Fälle
befinden sich in der Teilauszahlung. Die ausgezahlte Fördersumme beträgt
536.498.297,52 Euro (aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg
nicht am gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat).
Seit 25. November 2020 können Anträge für die Novemberhilfe gestellt
werden. Das Programm ist nicht ausschließlich für kleine und mittlere
Unternehmen konzipiert. Mit Stand 30. November 2020 sind 54.643 Anträge
eingegangen. Davon wurden 20.763 Anträge (38 Prozent) als Direktanträge von
Soloselbständigen mit beschleunigtem Auszahlverfahren gestellt. Die übrigen
33.880 Anträge wurden von überprüfenden Dritten eingereicht. Darunter
befinden sich ebenfalls Anträge, die für Soloselbständige gestellt wurden. Der
Bundesregierung liegen aktuell keine weiteren detaillierten Angaben zu den
Anträgen und Bewilligungen im Programm vor.
Kredite:
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Differenzierung der Unternehmen
hinsichtlich deren Beschäftigtenzahl in den KfW-Corona Sonderprogrammen
vor.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds:
Für den WSF wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
16. Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung dazu entschieden,
die Mittel durch Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsanwälte) und nicht direkt durch die hilfebedürftigen Unternehmen
beantragen zu lassen?
17. Auf welcher Faktengrundlage hat die Bundesregierung entschieden, die
Hürde der Beantragung durch Dritte einzuführen, und stand dies
möglicherweise in Zusammenhang mit missbräuchlichen Antragstellungen?
18. Hat die Bundesregierung Alternativen zur Beantragung der Mittel durch
Dritte prüfen lassen, um einen möglichen Missbrauch bei den Hilfen
vorzubeugen?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes konnten vom Antragsberechtigten selbst beantragt
werden. In der Regel wurde aufgrund des im Antrag vom Unternehmen
dargelegten Liquiditätsengpasses die Soforthilfe unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Überprüfung und ggf. Rückforderung bei Überkompensation bewilligt.
Das Antragsverfahren bei den Überbrückungshilfen sieht die Einschaltung
eines sogenannten prüfenden Dritten vor. Dies ermöglicht eine zielgenaue und
weitgehend missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der
nicht unerheblichen öffentlichen Mittel. Der prüfende Dritte unterstützt den
Antragsteller bei der Ermittlung der für die Beantragung erforderlichen
Angaben u. a. zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den
Antragsteller bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum
Antragsverfahren. Die Kosten, die dem Antragsteller durch die Einbindung eines prüfenden
Dritten entstehen, sind im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.
Bei der Novemberhilfe ist dem Grunde nach eine Antragstellung über einen
prüfenden Dritten, wie auch durch den Antragsteller selbst möglich. Die
eigenständige Antragstellung ist allerdings nur für Soloselbstständige möglich,
sofern sie bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und die zu
gewährende Novemberhilfe 5.000 Euro nicht übersteigt. Um in diesen Fällen
den Soloselbstständigen zu authentifizieren, ist die Verwendung des in der
Steuerverwaltung verwendeten ELSTER-Zertifikats vorgesehen. Dies
gewährleistet, dass die Novemberhilfe unmittelbar beim Berechtigten ankommt und
verringert eine mögliche Missbrauchsgefahr. Solostelbständigen steht damit ein
Weg offen, die Novemberhilfen ohne zusätzliche Kosten beantragen zu können.
19. Unter welchen Umständen könnte es aus Sicht der Bundesregierung
möglich sein, dass die Unternehmen die Mittel direkt bei den
zuständigen Behörden der Länder beantragen, zum Beispiel indem durch einen
Abgleich der Eckdaten des beantragenden Unternehmens mit Daten aus
dem Handelsregister und mit Angaben zu Umsatz und Gewinn von
Steuerbehörden einem Missbrauch vorgebeugt werden könnte?
Die Umsetzung von Überbrückungshilfe und Novemberhilfe erfolgte in enger
Abstimmung mit den Ländern. Bund und Länder haben sich gemeinsam für die
Antragstellung über einen prüfenden Dritten entschieden, um das Antrags- und
Bewilligungsverfahren möglichst schlank und unbürokratisch zu gestalten,
damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Darüber hinaus ist im
Antragsverfahren über einen prüfenden Dritten eine zielgenaue
Plausibilitätsprüfung, auch um Missbrauch vorzubeugen, gewährleistet. Erfolgt im Rahmen der
Novemberhilfe eine Direktbeantragung (Soloselbstständige) werden bestimmte
personenbezogene Daten von der Finanzverwaltung für das Antragsverfahren
zur Verfügung gestellt. Es erfolgt auf diesem Wege somit eine
Authentifizierung des Antragstellers. Um außerdem eine zielgenaue Gewährung der
Novemberhilfen sicherzustellen, sind im Nachgang auch automationsgestützte
Plausibilitätsprüfungen vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/25602
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/25602
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ISSN 0722-8333]