Die Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen für Beschäftigung und Regionen
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Brigitte Freihold, Klaus Ernst, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Gemeinschaftsdiagnose führender Forschungsinstitute vom 14. Oktober 2020 prognostiziert für das Jahr 2020 einen Rückgang des BIP um preisbereinigt 5,4 Prozent. Eine Corona-Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels von Juni 2020 zeigt: Im Mai mussten 61 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) coronabedingte Umsatzeinbußen verkraften. Durchschnittlich 46 Prozent der üblicherweise zu erwartenden Umsätze gingen verloren. Insgesamt verliert der Mittelstand im Mai 2020 ca. 88 Mrd. Euro seiner Jahresumsätze. Das entspricht etwa 46 000 Euro je betroffenem Unternehmen.
Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen fließen öffentliche Mittel in unterschiedlicher Form an Großunternehmen, die Tochterfirmen in Steueroasen unterhalten, Dividenden ausschütten oder tausende Stellen streichen. Im Kontrast zu diesen vielen Milliarden Euro steht, dass sehr viele kleine und mittlere Unternehmen weit weniger öffentliche Hilfen und Unterstützung erhalten oder gänzlich leer ausgehen und sich selbst helfen müssen, um die Krise zu überstehen. Diese Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz werden gern als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet, aber in der Praxis oft vernachlässigt. Dabei stehen die KMU für 99,4 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, stellen 52 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft, bilden am meisten aus und sichern so den Fachkräftenachwuchs.(https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/unternehmensbestand/dokumente/KMU-D_2014-2018_EU-Def.pdf). Mit ihrer langfristig orientierten Beschäftigungspolitik und regionalen Wirtschaftskraft leisten KMU einen wichtigen sozialen und ökonomischen Beitrag überall in Deutschland.
Besonders in strukturschwachen Regionen sind die KMU mit entscheidend, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Entsprechend können die Effekte der Corona- und Wirtschaftskrise und fehlerhafte politische Schwerpunktsetzung zulasten der KMU die Ungleichheiten zwischen den armen und wohlhabenden Regionen verschärfen. Insbesondere würde eine wachsende Zahl an Insolvenzen finanzschwache Kommunen und die regionalen Wirtschaftskreisläufe hart treffen. Kommunen und KMU sind außerhalb von starken Metropolregionen und/oder Regionen mit großen Industrien eng aufeinander angewiesen. Eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems unter Beteiligung des Bundes würde erhebliche Mittel zum Abbau des Investitionsstaus freisetzen, was wiederum die KMU vor Ort stärken würde. In dieser Hinsicht ist die öffentliche Unterstützung für die Großunternehmen zu hinterfragen, und es ist zu klären, ob den KMU effektiv geholfen wird, um Beschäftigung zu sichern und die Regionen zu fördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat die Bundesregierung die aktuelle Situation der KMU in der Corona- und Wirtschaftskrise bewertet, und welche Auswirkungen auf die KMU erwartet die Bundesregierung angesichts des drohenden zweiten „Lockdowns“ (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen zur Förderung der KMU setzte die Bundesregierung seit 2010 um, wie bemisst sie die Effektivität dieser Maßnahmen, und welche weiteren Maßnahmen plant sie (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Studien, die das Steueraufkommen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nach a) KMU und b) Großunternehmen unterscheiden?
In welcher Höhe wurden Mittel der Hilfsprogramme (Zuschuss- und Darlehenskomponente) des Bundes in der Corona- und Wirtschaftskrise für a) die KMU und b) die Großunternehmen eingeplant?
In welcher Höhe sind bisher die entsprechenden Mittel aus den Hilfsprogrammen des Bundes durch a) KMU und b) Großunternehmen beantragt und bewilligt bzw. ausgereicht worden?
Hat die Bundesregierung den bisherigen Mittelabruf aus den Hilfsprogrammen des Bundes durch a) KMU und b) Großunternehmen bewertet, und wenn ja, wie?
In welcher Höhe haben a) KMU und b) Großunternehmen bislang Kurzarbeitergelder in der Corona- und Wirtschaftskrise beantragt, und in welcher Höhe sind sie bewilligt worden und abgeflossen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kurzarbeitergelder und Hilfen des Bundes an Unternehmen, die Tochterfirmen in Steueroasen unterhalten, weiter Dividenden bzw. Boni ausschütten oder Stellen abbauen bzw. Stellenabbau planen (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Kontakte mit Vertretern von Lobbyorganisationen der a) KMU und b) Großunternehmen seit 2010 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die weitere Laufbahn ehemaliger Angehöriger der Bundesregierung bei a) KMU und b) Großunternehmen sowie ihren jeweiligen Lobbyorganisationen seit 2010 (bitte nach Jahren, Name und Parteizugehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie und in welcher Höhe förderte die Bundesregierung KMU in strukturschwachen Regionen seit 2010 (bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)?
Wie plant die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die KMU in strukturschwachen Regionen zu verbessern?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung der kommunale Investitionsstau auf die KMU aus, und welchen Handlungsbedarf sieht sie, bzw. was wird konkret getan, um diesen Umstand nachhaltig zu beenden?
Welche Definition kleiner und mittlerer Unternehmen in Abgrenzung zu Großunternehmen wendet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf diese Kleine Anfrage an?
Wie viele Hilfs-Anträge (in Prozent und absolut) entfallen auf Soloselbstständige, auf Unternehmen mit ≥ 5 Beschäftigten, mit ≥ 10 Beschäftigten bzw. mit ≥ 50 Beschäftigten?
Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Mittel durch Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) und nicht direkt durch die hilfebedürftigen Unternehmen beantragen zu lassen?
Auf welcher Faktengrundlage hat die Bundesregierung entschieden, die Hürde der Beantragung durch Dritte einzuführen, und stand dies möglicherweise in Zusammenhang mit missbräuchlichen Antragstellungen?
Hat die Bundesregierung Alternativen zur Beantragung der Mittel durch Dritte prüfen lassen, um einen möglichen Missbrauch bei den Hilfen vorzubeugen?
Unter welchen Umständen könnte es aus Sicht der Bundesregierung möglich sein, dass die Unternehmen die Mittel direkt bei den zuständigen Behörden der Länder beantragen, zum Beispiel indem durch einen Abgleich der Eckdaten des beantragenden Unternehmens mit Daten aus dem Handelsregister und mit Angaben zu Umsatz und Gewinn von Steuerbehörden einem Missbrauch vorgebeugt werden könnte?