[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/24845 –
Infrastrukturelle Entwicklung und Sanierungssituation in Liegenschaften
der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Umsatz an Investitionen zum Ausbau und Erhalt der Infrastruktur beträgt
laut dem vierten Fortschrittsbericht zur „Infrastrukturellen Entwicklung und
Sanierungssituation in Liegenschaften der Bundeswehr 2018“ 967 Mio. Euro
(siehe Ausschussdrucksache 19(12)462). Für 2019 konnte ein Volumen von
mehr als 1 Mrd. Euro prognostiziert werden. Aufgrund der stark gestiegenen
Anzahl ergebnisloser Ausschreibungen ist erkennbar, dass die
Bauverwaltungen an ihre personellen Grenzen geraten und darüber hinaus die Kapazitäten
der Bauindustrie endlich sind. Aus diesem Grund sind Zwischenlösungen wie
verdichtete Belegung, Auslagerung von Truppenteilen in andere
Liegenschaften, Errichten eines Interims oder die Anmietung von Objekten auf dem freien
Markt (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462) notwendig. Die
Bundesregierung steht in der Pflicht, unseren Soldatinnen und Soldaten sowie unseren
Zivilbeschäftigten eine adäquate Infrastruktur und komfortable Liegenschaften
zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist eine breite Verteilung der
Liegenschaften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wichtig für eine
Verwurzelung der Bundeswehr in der Gesellschaft.
1. Welche Probleme können aus den Zwischenlösungen wie verdichtete
Belegung, Auslagerung von Truppenteilen in andere Liegenschaften,
Errichten eines Interims oder die Anmietung von Objekten auf dem freien
Markt (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462) entstehen?
Zeitlich befristete Zwischenlösungen sind regelmäßig mit Einschränkungen
verbunden und haben nicht den Anspruch einer vollständigen Bedarfsdeckung.
Sie sind erforderlich, wenn die vorhandene Infrastruktur eine bedarfsgerechte
Unterbringung von Dienststellen nicht oder nicht ausreichend ermöglicht.
Zielinfrastruktur lässt sich teilweise nur errichten oder sanieren, wenn zuvor ein
Interim als Freizugoption geschaffen wurde. Des Weiteren können Interimsmaß-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25810
19. Wahlperiode 13.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 13. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nahmen eine schnelle Bedarfsdeckung und auch eine Kostenreduzierung
ermöglichen.
• Eine verdichtete Belegung als organisatorische Zwischenlösung kann neben
dem geringeren Raum für die Beschäftigten zu einem höheren Aufwand bei
der Gebäudereinigung, einem erhöhten Verschleiß (Abnutzung) der
Infrastruktur und einem erhöhten Medienverbrauch (Strom, Wärme, Wasser)
führen.
• Die Anmietung von Objekten auf dem freien Markt kann bei fehlendem
räumlichen Zusammenhang des Mietobjekts zur originären Dienststelle zu
einem erhöhten logistischen Aufwand im Betrieb, einem erhöhten
Personalbedarf bei der Bewachung und Bedarf an baulicher Absicherung führen.
• Ein Interim kann einen zusätzlichen Aufwand für seine Erstellung erzeugen
und die ohnehin ausgelasteten Ressourcen der Bauverwaltungen und der
Infrastrukturorganisation der Bundeswehr zusätzlich binden. Die
Herrichtung zusätzlicher Interimsinfrastruktur innerhalb des Bestandes einer
Liegenschaft stellt angesichts des erhöhten Raumanspruchs im Bestand
besondere Anforderungen an den Liegenschaftsbetrieb (Bsp. Medienversorgung).
Zudem kann ein Interim zu Kostensteigerungen führen, wenn ein Bedarf
vorläufig, das heißt vor der Zielinfrastruktur, wenn auch in reduziertem
Umfang, zusätzlich gedeckt werden muss.
2. Wie viele Beschwerden seitens der Soldatinnen und Soldaten sowie
zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Zustand von
Liegenschaften hat die Bundeswehr seit 2009 erhalten (bitte nach Jahren unter
Differenzierung zwischen Soldaten und zivilen Mitarbeiter auflisten)?
a) Wie verteilen sich die Beschwerden auf die Teilstreitkräfte Heer,
Marine und Luftwaffe sowie die Organisationseinheiten
Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum?
b) Wie verteilen sich die Beschwerden unter den Bundesländern?
c) Wie verteilen sich die Beschwerden unter den Laufbahnen und
Dienstgraden?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet.
Die Bundeswehr führt keine Statistik zu Beschwerden über den Zustand der
Infrastruktur, die eine Beantwortung der Fragen ermöglicht.
d) Wie viele Bundeswehrangehörige haben die mangelhafte Infrastruktur
seit 2013 als Kündigungsgrund angegeben, und welchen Anteil
nehmen diese Kündigungsgründe im Verhältnis zu anderen
Kündigungsgründen ein?
e) Falls konkrete Kündigungsgründe nicht erfasst werden, warum nicht?
Die Fragen 2d und 2e werden zusammen beantwortet.
Im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr werden bei Freiwilligen
Wehrdienst Leistenden und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die während der
sechsmonatigen Probezeit den Dienst beenden, grundsätzlich Angaben zu den
Gründen für die Beendigung des Dienstes vermerkt. Diese Daten basieren im
Wesentlichen auf den Angaben der Betroffenen, die im Rahmen einer
freiwilligen Teilnahme an einer Befragung erhoben werden. Als ein Kriterium kann
unter anderem die „Attraktivität des Standortes und der Liegenschaft“ als Grund
für die Beendigung des Dienstes angegeben werden.
Mit Stand 31. Oktober 2020 haben seit dem Jahr 2013 insgesamt 37 der
Befragungsteilnehmer die „Attraktivität des Standortes und der Liegenschaft“ als
Grund für die Beendigung des Dienstes angegeben. Dies entspricht einem
Anteil von 0,2 Prozent in Relation zu den übrigen Gründen.
3. Wie möchte die Bundesregierung eine regionale Harmonisierung neuer
aus der Trendwende Personal resultierender Vorhaben mit der
Durchführungsplanung laufender Infrastrukturmaßnahmen gewährleisten (siehe
Ausschussdrucksache 19(12)461)?
Die Einrichtung neuer Dienstposten wird im Rahmen der umfangreichen
Realisierbarkeitsprüfung auch hinsichtlich ihrer infrastrukturellen Auswirkungen
untersucht.
Die Unterbringung des zusätzlichen Personals kann somit flächendeckend
gewährleistet werden. Hierfür sind bei dringenden Personalbedarfen teilweise
auch standortbezogene Zwischenlösungen erforderlich, die in Zuständigkeit der
aufnehmenden Dienststellen zunächst organisatorisch umzusetzen sind.
Dort, wo Infrastrukturmaßnahmen für die Aufnahme des zusätzlichen Personals
erforderlich sind, ist der Dienstpostenaufwuchs mit der Bereitstellung der
Infrastruktur harmonisiert. Hierbei werden – sofern erforderlich – auch
Mietlösungen außerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr realisiert.
Zusätzliche Dienstposten werden bei Maßnahmen, die sich noch in der Phase
der Bedarfsplanung befinden, hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewertet.
Auswirkungen auf die Durchführung bereits in Planung und Ausführung
befindlicher Baumaßnahmen sollen grundsätzlich vermieden werden.
4. Wie viel des Infrastrukturgesamtbedarfes von 12,5 Mrd. Euro bis 2029
möchte die Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen investieren, und
welche Liegenschaften der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen sollen
saniert und ausgebaut werden?
Bis zum Jahr 2029 wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ca.
1,653 Mrd. Euro in die Infrastruktur folgender Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen investieren.
Liegenschaft Ort
Lützow-Kaserne Aachen
Theodor-Körner-Kaserne Aachen
Dr. Leo Löwenstein-Kaserne Aachen
Dienstliegenschaft Aachen DEBYESTR. Aachen
Westfalen-Kaserne Ahlen
Standortübungsplatz Ahlen Ahlen
Dienstliegenschaft Augustdorf Lopshorner Weg Augustdorf
Generalfeldmarschall-Rommel-Raserne Augustdorf
Standortmunitionsniederlage Augustdorf Augustdorf
Hardthöhe Bonn
Dienstliegenschaft Bonn Königswinterer Str.
554-556
Bonn
Dienstliegenschaft Bonn Euskirchener Str. Bonn
Radarstation Auenhausen (GM 406) Brakel
Radarstation Auenhausen (GM 406) –
Funksendestelle Siddessen
Brakel
Munitionsdepot Wulfen Dorsten
Liegenschaft Ort
Dienstgebäude Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Str. Düsseldorf
Sammelstanortschießanlage 322/1 Emmerich Emmerich am Rhein
Hachenberg-Kaserne Erndtebrück
Radarstation Erndtebrück (GM 406) Erndtebrück
Donnerberg-Kaserne Eschweiler
Munitionslager Rheinbach Euskirchen
Mercator-Kaserne Euskirchen
Fraunhofer-Institut für Naturwissenschaftlich-
Technische Trendanalysen
Euskirchen
Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne Euskirchen
Selfkant-Kaserne Geilenkirchen
Standortschießanlage Geilenkirchen Geilenkirchen
Air Base Geilenkirchen (NATO) Geilenkirchen
Sanitätsmateriallager EPE Gronau (Westfalen)
Wald-Kaserne Hilden
General-Weber-Kaserne Höxter
Standortübungsplatz Brückfeld Höxter
Standortschießanlage Höxter Höxter
AFCENT Station Kleinhau Hürtgenwald
Bundessprachenamt Hürth Hürth
Mechatronikzentrum der Bw Jülich
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar
Luftwaffen-Kaserne Köln
Mudra-Kaserne Köln
Lüttich-Kaserne Köln
Konrad-Adenauer-Kaserne Köln
Materiallager Königswinter Königswinter
Materialdepot Mechernich Mechernich
Materialdepot Mechernich (UTA) Mechernich
Luftwaffen-Instandsetzungszentrum Mechernich Mechernich
Bleiberg-Kaserne Mechernich
Herzog-von-Braunschweig-Kaserne Minden
Pionierübungsplatz (Wasser) Minden Minden
Dienstliegenschaft Mönchengladbach Hardter Str. Mönchengladbach
Dienstgebäude Münster Schlossplatz 15 Münster (Westfalen)
Dienstgebäude Münster Schlossplatz 17 Münster (Westfalen)
Lützow-Kaserne Münster (Westfalen)
Dienstliegenschaft Münster Josefine-Mauser-Str. Münster (Westfalen)
Flugplatz Nörvenich Nörvenich
Materiallager Ochtrup Ochtrup
Standortschießanlage Stommeln Pulheim
Tomburg-Kaserne Rheinbach
Materiallager Rheine Rheine
Theodor-Blank-Kaserne Rheine
Niederberg-Kaserne Sankt Augustin
Funksendestelle Albersloh Sendenhorst
Brückberg-Kaserne Siegburg
Materiallager Straelen Straelen
LV-Anlage Udo-Bunker Uedem Uedem
Radarstation Marienbaum (HADR) – FuSSt/CIP-67
Uedem
Uedem
Radarstation Marienbaum (HADR) Uedem
Glückauf-Kaserne Unna
Liegenschaft Ort
Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und
Radartechnik
Wachtberg
Georg-Leber-Kaserne Warendorf
Schill-Kaserne Wesel
Materialumschlagzentrum Willich Willich
Ausbildungsstützpunkt Kapperundweg Winterberg
5. Wie viel des Infrastrukturgesamtbedarfes von 12,5 Mrd. Euro bis 2029
möchte die Bundesregierung im Regierungsbezirk Detmold investieren,
und welche Liegenschaften der Bundeswehr im Regierungsbezirk
Detmold sollen saniert und ausgebaut werden?
Bis zum Jahr 2029 wird die Bundeswehr ca. 157 Mio. Euro in die Infrastruktur
folgender Liegenschaften im Regierungsbezirk Detmold investieren.
Liegenschaft Ort
Radarstation Auenhausen (GM 406) Brakel
Radarstation Auenhausen (GM 406) – Funksendestelle
Siddessen Brakel
General-Weber-Kaserne Höxter
Standortübungsplatz Brückfeld Höxter
Standortschießanlage Höxter Höxter
Dienstliegenschaft Augustdorf Lopshorner Weg Augustdorf
Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne Augustdorf
Standortmunitionsniederlage Augustdorf Augustdorf
Herzog-von-Braunschweig-Kaserne Minden
Pionierübungsplatz (Wasser) Minden Minden
6. Welche konkreten infrastrukturellen Verbesserungen sind für die
Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf geplant?
Bis zum Jahr 2029 wird die Bundeswehr ca. 68 Mio. Euro in die Umsetzung
bereits begonnener und geplanter Infrastrukturmaßnahmen investieren.
Bedeutsame Bauvorhaben sind dabei:
• der Neubau von Unterkunftsgebäuden,
• die Sanierung von Funktionsbereichen,
• die Sanierung von Stabsbereichen,
• die Erneuerung des Verkehrsübungsplatzes,
• die Neubauten der Wachen Nord und Süd,
• der Neubau von Ausbildungsinfrastruktur sowie
• die Sanierung des Trink- und Löschwassernetzes.
7. Wie gestaltet sich die Aufteilung des Infrastrukturgesamtbedarfes von
12,5 Mrd. Euro bis 2029 auf Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis,
Zentraler Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum?
Mit Abschaffung des Plankostenrahmens im Jahr 2014 erfolgt die Umsetzung
von Infrastrukturmaßnahmen nach dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und
der damit verbundenen priorisierten Maßnahmenliste. Eine Unterscheidung
nach Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst und
Cyber- und Informationsraum erfolgt dabei nicht.
8. Wie viel kostet die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen und
technischen Voraussetzungen zur Einrichtung leistungsfähiger
Internetzugänge zur privaten Nutzung in den bundesweit 256 Liegenschaften
und 2 200 Unterkunfts- und ausgewählten Betreuungsgebäuden (siehe
Ausschussdrucksache 19(12)462)?
Die Gesamtausgaben für das Programm „Internetzugang in Unterkünften“
(INetiU) betragen nach derzeitigem Stand rund 192 Mio. Euro. Davon entfallen
rund 82 Mio. Euro auf die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen
(Ertüchtigung der IT-Liegenschafts- und -Gebäudenetze). Für die Herstellung
der technischen Voraussetzungen und den anschließenden Betrieb werden im
Rahmen des mit der BWI GmbH geschlossenen Vertrags rund 110 Mio. Euro
verausgabt.
a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten ab 2021 für die Vertragsgebühren
für die Internetnutzung nach dem Rollout bis Ende 2020?
Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie eingetretenen Verzögerungen
kann der IT-Rollout voraussichtlich erst Ende des Jahres 2021 abgeschlossen
werden. Die derzeit kalkulierten jährlichen Kosten für den Betrieb der
Internetzugänge betragen für das Jahr 2021 voraussichtlich 2,5 Mio. Euro und für das
Jahr 2022 voraussichtlich 3,5 Mio. Euro. Für die darauffolgenden Jahre wird
von einer jährlichen Steigerung von 3 Prozent ausgegangen.
b) Wird das Ziel, den Rollout bis Ende 2020 abzuschließen, erreicht?
Derzeit wird von einem Abschluss der Rollout-Maßnahmen Ende des Jahres
2021 ausgegangen.
c) Welche 30 ausgewählten Pionier-Liegenschaften wurden bislang
versorgt?
Die programmrelevanten Unterkunfts- und Betreuungsgebäude der im vierten
Fortschrittsbericht zur „Infrastrukturellen Entwicklung und Sanierungssituation
in Liegenschaften der Bundeswehr“ erwähnten und in der folgenden Tabelle
aufgeführten 30 Liegenschaften wurden bereits durch INetiU mit
Internetzugängen zur privaten Nutzung ausgestattet:
Bundesland Ort Liegenschaftsname
Baden-Württemberg Müllheim Robert-Schuman-Kaserne
Baden-Württemberg Donaueschingen Fürstenberg-Kaserne -FR-
Hansestadt Hamburg Hamburg Clausewitz-Kaserne (FüAkBw)
Baden-Württemberg Donaueschingen Foch-Kaserne -FR-
Freistaat Bayern München Fürst-Wrede-Kaserne
Baden-Württemberg Ummendorf Dienstgebäude Ummendorf Biberacher Str.
Freistaat Thüringen Erfurt Löberfeld-Kaserne
Nordrhein-Westfalen Kalkar von-Seydlitz-Kaserne
Freistaat Bayern Grafenwöhr Truppenübungsplatz Grafenwöhr –
Servicecenter
Nordrhein-Westfalen Höxter General-Weber-Kaserne
Baden-Württemberg Laupheim Flugplatz Laupheim
Nordrhein-Westfalen Ahlen Westfalen-Kaserne
Nordrhein-Westfalen Köln Luftwaffen-Kaserne
Bundesland Ort Liegenschaftsname
Freistaat Sachsen Königsbrück Flugphysiologisches Trainingszentrum
Freistaat Bayern Roding Arnulf-Kaserne
Rheinland-Pfalz Germersheim Südpfalz-Kaserne
Freistaat Bayern Freyung Kaserne Am Goldenen Steig
Hessen Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne
Niedersachsen Hannover Scharnhorst-Kaserne
Rheinland-Pfalz Alflen Flugplatz Büchel (NATO)
Sachsen-Anhalt Blankenburg (Harz) Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne
Niedersachsen Quakenbrück Artland-Kaserne
Mecklenburg-Vorpommern Kalkhorst Radar Reporting Post
Niedersachsen Nienburg (Weser) Clausewitz-Kaserne
Freistaat Bayern Cham Nordgau-Kaserne
Nordrhein-Westfalen Augustdorf Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne
Niedersachsen Wilhelmshaven Marinestützpunkt Heppenser Groden
Niedersachsen Neustadt am Rübenberge Wilhelmstein-Kaserne
Niedersachsen Saterland Marinefunksendestelle Ramsloh
Sachsen-Anhalt Weißenfels Sachsen-Anhalt-Kaserne
d) Wie schnell wird das den Bundeswehrangehörigen zur Verfügung
gestellte Internet sein, und welche regionalen Unterschiede existieren
bislang (bitte Auflistung der Geschwindigkeiten in den 30 Pionier-
Liegenschaften)?
Die BWI GmbH hat für die Bundeswehr ein bundesweites Breitband-Netz
realisiert, um – wo möglich – von regional verfügbaren Internet-Service-Providern
unabhängig zu sein. Auch in den o. g. Liegenschaften wurden von Seiten der
BWI GmbH am Bedarf (Anzahl Unterkünfte und Betreuungsgebäude)
orientierte Internetanbindungen in der jeweils verfügbaren Bandbreite bereitgestellt.
Die Auslastung der Bandbreiten wird seitens der BWI GmbH laufend
überprüft. Im Bedarfsfall erfolgt – sofern technisch realisierbar – eine Anpassung.
9. Nach welchen Kriterien wird bei der Teilmaßnahme „Modernes
Mobiliar“ das Mobiliar im Praxis- und im Labortest bewertet (siehe
Ausschussdrucksache 19(12)462)?
Das Mobiliar wurde im Praxistest bezüglich der Kriterien Logistik, Montage
und Nutzung bewertet. Die Laborprüfungen bezogen sich vor allem auf die
Aspekte der Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit, Gebrauchstauglichkeit sowie
Funktionalität und Nutzerakzeptanz.
a) Welche beschriebenen Mängel hatten die Testmöbel konkret, und
warum wurde das nicht vorab erkannt?
Im Rahmen der Testphase der Möbel ergaben sich zahlreiche Erkenntnisse
hinsichtlich der in der Antwort zu Frage 9 dargelegten Prüfaspekte, die das
Deutsche Institut für Möbeltechnik Rosenheim GmbH in einem 444-seitigen
Technischen Gutachten zur Beurteilung der Erreichung der Serienreife der neuen
Möbelserie dargelegt hat. Für jedes Möbel wurde dabei eine detaillierte
Aufstellung erstellt. Zusammenfassend wiesen die Testmöbel keine Mängel im
Sinne des Gewährleistungsrechtes auf, es wurden jedoch
Verbesserungsmöglichkeiten bzw. Anpassungsbedarfe an die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzung in
der Praxis erkannt. Dabei wurde u. a. die Konstruktion den Bedürfnissen der
Nutzer und den hohen Belastungen im täglichen Betrieb angepasst. Das Ziel
der Entwicklung einer praxistauglichen Möbelserie als Grundlage für die
weitere Beschaffung wurde mit dieser Testphase erreicht.
b) Welche Kosten entstanden der Bundeswehr durch die erforderlichen
Nachbesserungen?
Der Bundeswehr entstanden für die Anpassung und Verbesserung der
Testmöbel im mehrstufigen Evaluierungsprozess Kosten in Höhe von insgesamt
98.573,65 Euro brutto.
10. Wie viel kostet die Ausstattung von 95 000 Arbeitsplätzen im Rahmen
der Maßnahme „Moderne Büromöbilierung“ (siehe
Ausschussdrucksache 19(12)462), und warum wurden bislang höhenverstellbare
Bildschirmarbeitstische nicht flächendeckend eingeführt?
Die Ausstattung von 95.000 Arbeitsplätzen mit elektrisch höhenverstellbaren
Bildschirmarbeitstischen (ehBAT) wird nach Abschluss der flächendeckenden
Einführung rund 20 Mio. Euro Netto kosten. Die flächendeckende Einführung
der ehBAT konnte aufgrund eines Vergaberechtsstreits erst im Jahr 2019
begonnen werden.
11. Welche Gründe sprachen dafür, das BIM-Pilotprojekt in Neuburg/Donau
zu platzieren, und welche Gründe sprachen gegen andere Einrichtungen
(siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?
Das Building Information Modeling (BIM-)Pilotprojekt in Neuburg/Donau
wurde aufgrund der überschaubaren Komplexität einer „Kleinen Neu- und
Erweiterungsbaumaßnahme“ ausgewählt. Diese beinhaltet sowohl die Aspekte
der Bestandserfassung als auch der Neuplanung und kann zeitnah Erkenntnisse
für eine Strategie zur Anwendung der Methode des BIM im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Sinne eines
lebenszyklusorientierten Gebäudemanagements liefern. Ausschlaggebend war zudem die
Bereitschaft des Projektteams im verantwortlichen Bauamt, die Pilotierung
durchzuführen.
12. Wer beschloss im September 2018 die Gründung der
Koordinierungsgruppe „Beschleunigung Infrastrukturverfahren“ im Bundesministerium
der Verteidigung (siehe Ausschussdrucksache 19(12)462)?
Staatssekretär Gerd Hoofe hat am 5. September 2018 die
Koordinierungsgruppe „Beschleunigung Infrastrukturverfahren“ (KG Infra) unter Leitung der
Abteilungsleiterin Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) im
BMVg eingerichtet.
a) Welche Personen sind Mitglied?
Jede der identifizierten Maßnahmen wird im Zusammenwirken zwischen der
Abteilung IUD im BMVg und dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Zweier-Teams
bearbeitet. Je nach Schwerpunkt liegt die Federführung innerhalb der Zweier-Teams
im BMVg oder im BAIUDBw.
Zur administrativen Unterstützung der Arbeit in der KG Infra ist Frau
Abteilungsleiterin IUD im BMVg ein Sekretariat unterstellt.
b) In welchem Rhythmus trifft sich die Koordinierungsgruppe?
Anfänglich fanden wöchentlich Sitzungen unter Leitung der Ableitungsleiterin
IUD im BMVg statt. Zur Jahresmitte 2019 wurde der Rhythmus
bedarfsorientiert angepasst und derzeit, unter Coronabedingungen, findet ein Treffen im ca.
monatlichen Rhythmus statt.
c) Sind Gäste, z. B. Experten oder Angehörige anderer
Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, regelmäßige Teilnehmer der Sitzungen?
Anlassbezogen werden ressortfremde Personen in die Arbeit der KG Infra zur
Beratung, Abstimmung und Durchführung der fachbezogenen Maßnahmen
eingebunden. Beispielhaft seien hier Vertreter des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des
Bundesrechnungshofes (BRH), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BI-
mA), der Bauverwaltungen der Länder, anderer Organisationsbereiche der
Bundeswehr, von Bundeswehr-Dienstleistungszentren oder der Bundesbank
anzuführen.
13. Liegen der Bundesregierung eigene Einschätzungen der Kapazitäten der
Bauindustrie bis 2029 vor?
a) Wenn ja, kann die Bauindustrie den gesamten Infrastrukturbedarf der
Bundeswehr in Höhe von 12,5 Mrd. Euro erfüllen, oder ist mit
geringeren Ausgaben bis 2029 zu rechnen?
b) Welche Maßnahmen, z. B. Subventionen oder Bürokratieabbau,
ergreift die Bundesregierung, um die Kapazität der Bauindustrie zu
erhöhen, damit der Infrastrukturbedarf der Bundeswehr gedeckt
werden kann?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 13 bis 13b zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung trifft auf Grundlage unterschiedlicher Quellen ihre
Einschätzungen zur Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft. Der Auslastungsgrad
des Baugewerbes liegt im vierten Quartal 2020 bei etwa 74 %. Dies gilt sowohl
für das Bau-Hauptgewerbe als auch das Ausbaugewerbe. Die Bauwirtschaft hat
in den letzten Jahren massiv in den Ausbau ihrer Kapazitäten investiert.
Sowohl die Beschäftigungszahlen, die Ausbildungszahlen als auch die
Ausrüstungsinvestitionen sind stark gestiegen. Dies zeigt sich auch in der Entwicklung
des Auslastungsgrades, der nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) seit dem Jahr 2018 rückläufig ist.
Diese positive Entwicklung wird sich fortsetzen, da die Bundesregierung zur
Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung ausländischer qualifizierter
Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen
hat, das im März 2020 in Kraft getreten ist.
Darüber hinaus wurde die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Westbalkan-
Regelung für Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten zum Zweck jeder
Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation bis Ende des Jahres 2023
verlängert. Diese Maßnahme leistet insbesondere in der Baubranche einen
wichtigen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Arbeitskräften.
Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bauwirtschaft in der Lage
ist, die künftige Nachfrage nach Bauleistungen bewältigen zu können.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele zusätzlich geschaffene
Dienstposten in den Bauverwaltungen der Länder zum 1. November
2020 noch unbesetzt sind?
Seit dem 1. November 2015 wurden rund 1.100 neue Stellen in den
Bundesbauverwaltungen der Länder einschließlich des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) (ohne BBSR) geschaffen. Zum Stand 1. November 2020
waren rund 400 Stellen in den Bundesbauverwaltungen einschließlich BBR
(ohne BBSR) unbesetzt.
Dabei bezieht sich die Angabe der unbesetzten Stellen auf die Gesamtzahl der
vorhandenen Stellen und nicht ausschließlich auf die neu geschaffenen Stellen.
Bei der Betrachtung der Stellenbesetzung 2020 stellen die COVID-19-
Pandemie sowie die damit verbundenen Einschränkungen in der
Bewerberauswahl eine besondere Herausforderung dar. Die Umstellung auf „COVID-19-
konforme“ Auswahlverfahren und damit einhergehende Unsicherheiten haben
in vielen Fällen zu verhaltener Resonanz der sich Bewerbenden geführt.
Ungeachtet der pandemiebedingten Einschränkungen legen die Bauverwaltungen
weiterhin einen besonderen Fokus auf die Personalgewinnung.
15. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des
Stationierungskonzepts von 2011, das auf die Bedürfnisse eines schrumpfenden
Personalstammes ausgelegt ist?
a) Falls nein, wie verträgt sich das mit der personellen Trendwende und
dem geplanten Aufwuchs, der dem Stationierungskonzept 2011
widerspricht?
b) Falls ja, wann ist eine Veröffentlichung des neuen
Stationierungskonzeptes geplant?
c) Falls ja, wer ist an der Überarbeitung beteiligt, und welche
inhaltlichen Änderungen sind im Vergleich zu 2011 vorgesehen?
Die Fragen 15 bis 15c werden zusammen beantwortet.
Eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts ist unverändert nicht geplant.
Das Stationierungskonzept unterliegt vor dem Hintergrund
sicherheitspolitischer Veränderungen, der Weiterentwicklung oder Änderung von Fähigkeiten
sowie der hieraus abzuleitenden Anpassungen an Struktur oder Material einer
ständigen Überprüfung. Dies gilt auch für das Erreichen des Fähigkeitsprofils
der Bundeswehr und die auf Grund der seit dem Jahr 2011 veränderten
sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen eingeleiteten Trendwenden. Hieraus
gegebenenfalls resultierender Anpassungsbedarf des Stationierungskonzeptes
orientiert sich unverändert an den Grundprinzipien Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit, Attraktivität und Präsenz in der Fläche.
16. Die Bundesregierung verneint in der Bundestagsdrucksache 19/7383 die
Durchführung einer Evaluierung des Stationierungskonzeptes von 2011,
betont aber dessen ständige Überprüfung und Anpassung, wodurch sich
die Frage stellt, welche konkreten Veränderungen darauf basierend seit
2011 in der Stationierungspolitik durchgeführt wurden, und welche
Kosten in Euro dadurch entstanden sind?
Erforderliche Anpassungen des Stationierungskonzeptes seit dem Jahr 2011:
2013:
– Stationierung des Elementes Light Utility Helicopter zur Verbringung von
Spezialkräften (LUH-SOF) am Standort Laupheim,
– Neuausrichtung der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung der
Bundeswehr (13 Sanitätsunterstützungszentren mit 127
Sanitätsversorgungszentren)
2014:
– Stationierung Luftfahrtamt der Bundeswehr am Standort Köln,
– Reduzierung der Kraftfahrgrundausbildungsorganisation (Auflösung der
Kraftfahrausbildungszentren Mechernich, Zweibrücken, Veitshöchheim und
Erfurt/Sondershausen),
– Verbleib der Abrechnungsaufgaben des Travel Managements im
Geschäftsbereich BMVg (Bonn, Kiel, Hannover, Münster, Leipzig und Landsberg am
Lech),
– Stationierung des Schifffahrtmedizinischen Instituts der Marine am Standort
Hamburg,
– Umstrukturierung des Spezialpionierbataillons 164 in ein Regiment am
Standort Husum,
– Weiterentwicklung der Führungsorganisation der Luftwaffe (am Standort
Köln: Auflösung der beiden Kommandos Einsatzverbände Luftwaffe und
Unterstützungsverbände Luftwaffe bei gleichzeitiger Aufstellung eines
neuen Truppenkommandos Luftwaffe)
2015:
– Aufstellung und Stationierung des Panzerbataillons 414 am Standort
Lohheide (Camp Bergen/Hohne),
– Verbleib Stab Luftlandebrigade 1 mit Stabs- und Fernmeldekompanie am
Standort Saarlouis und Stationierung der neu aufzustellenden
Luftlandeaufklärungskompanie 260 am Standort Lebach,
– Verbleib des Ausbildungsstützpunktes Luftlande/ Lufttransport am Standort
Altenstadt,
– Aufwuchs der Taktischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ zu einem
Luftwaffengeschwader am Standort Wittmund sowie Verortung der
lehrgangsgebundenen fliegerischen Ausbildung für das Waffensystem EUROFIGH-
TER in Deutschland,
– Anpassung der Zielstationierung der Führungsunterstützungskräfte
Luftwaffe (Verbleib Führungsunterstützungszentrum Luftwaffe und
Führungsunterstützungssektor 2 am Standort Köln. Verlegung
Führungsunterstützungssektor 1 von Fürstenfeldbruck an den Standort Untermeitingen,
– Auflösung des Fliegerischen Ausbildungszentrums der Luftwaffe auf der
Holloman Air Force Base in Alamorgordo, New Mexico/USA und
Durchführung der Waffensystemausbildung der Luftfahrzeugbesatzungen TOR-
NADO durch das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ an
den Standorten Jagel und Kropp
2016:
– Änderung Zielstationierung Sanitätsstaffel Einsatz und Zug
Sanitätsunterstützung aus Bad Reichenhall nach Bischofswiesen
2017:
– Neuaufstellung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum an
den bisherigen Standorten
2018:
– Aufstellung und Stationierung Panzerbataillon 363 in Hardheim
2019:
– Wiederinbetriebnahme von acht Munitions- und Materialdepots bzw. -
lagern,
– Aufstellung der Agentur für Cybersicherheit am Flughafen Leipzig/Halle
zusammen mit dem Bundesministerium des Inneren,
– Aufstellung und Stationierung Logistikbataillon 163 am Standort
Delmenhorst,
– Aufstellung und Stationierung Führungsbereich Sanitätsregiment 4 mit zwei
Einsatzkompanien sowie einer Sanitätskompanie Allgemeine
Grundausbildung am Standort Rheine,
– Stationierung der Stabs- und Führungsunterstützungskompanie Special
Operations Component Command am Standort Hardheim,
– Festlegung der Standorte Strausberg, Wildflecken und Roth für den
stationären Anteil Rechenzentrumsverbund im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung,
– Zusammenführung der Fach- und Führungsaufgabe Flugbetrieb Heer und
Heeresfliegertruppe in einem Kommando Hubschrauber am Standort
Bückeburg,
– Verlegung der Tender ELBE und DONAU an den Standort Kiel,
– Aufstellung und Stationierung Stab Logistikregiment 1 mit Stabskompanie
am Standort Burg,
– Aufstellung einer Waffenschule Luftwaffe und Stationierung am Standort
Laage,
– Umgliederung der beiden aktiven ABC-Abwehrbataillone 7 (Höxter) und
750 (Bruchsal) zu teilaktiven ABC-Abwehrregimentern sowie Aufstellung
teilaktives ABC-Abwehrregiment 1 am Standort Strausberg,
– Aufstellung des Marinemusikkorps Wilhelmshaven
2020:
– Aufstellung und Stationierung Landeskommando Berlin,
– Am Standort Wilhelmshaven: Auflösung der Dienststelle „Bereich ortsfeste
logistische Einrichtungen“ und Übertragung der Aufgaben zum
Logistikzentrum der Bundeswehr,
– Auflösung der beiden Offizieranwärterbataillone in Munster und
Hammelburg im Rahmen der Neuordnung der Ausbildung
Die Anpassung der Stationierung erfolgt nach den Vorgaben des
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr sowie der Trendwenden Personal und Material. Für die
Bundeswehr entstehen dadurch zusätzliche Infrastrukturbedarfe, die in den
aktuellen Investitionsplanungen berücksichtigt sind. Wirtschaftliche
Vergleichsrechnungen werden auf Grund der unterschiedlichen Ausgangslage für diese
Anpassungen nicht erhoben.
17. Bei welchen Liegenschaften wurde während der 19. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages eine Rückübernahme durchgeführt, und welche
Rückübernahmen sind bis 2025 noch geplant?
Das Munitionsdepot Kriegsfeld (Rheinland-Pfalz), das bereits von der
Bundeswehr an die BImA zurückgegeben wurde, wird am 1. Januar 2021 von dieser
erneut an die Bundeswehr vermietet.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, das Materiallager Bargum (Schleswig-
Holstein), welches ebenfalls bereits an die BImA zurückgegeben wurde, von dieser
zurück zu mieten.
18. Wie hat sich die Beurteilung der Liegenschaften im Vergleich zu einem
früheren internen ministeriellen Bericht (
http://www.bundeswehr-journa
l.de/2015/750-millionen-fuer-die-sanierung-maroder-kasernen/) von
2014 geändert, in dem lediglich 53 Prozent der Unterkünfte und
Arbeitsgebäude einen „guten bis mittleren Allgemeinzustand“ erreichen, 38
Prozent der Soldatenunterkünfte „größere Mängel“ aufweisen und 9 Prozent
der gut 3 000 Liegenschaften der Bundeswehr das Prädikat „zurzeit nicht
nutzbar“ erhalten haben?
Analog zu den Erhebungen im Jahr 2014 werden ausschließlich
Unterkunftsgebäude betrachtet. Die Bauzustände der Unterkunftsgebäude werden regelmäßig
überprüft. Nach aktueller Auswertung (Stand: Dezember 2020) befinden sich
rund 72 Prozent (2014: 53 Prozent) der Unterkunftsgebäude in einem guten bis
mittleren Bauzustand. Bei rund 28 Prozent (2014: 38 Prozent) der Gebäude
sind größere Mängel vorhanden.
a) Wenn eine neue Beurteilung nicht vorliegt, warum wurde darauf
verzichtet?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
b) Welche Unterschiede in der Bewertung gibt es in den 16
Bundesländern (bitte die Beurteilungen je Bundesland aufschlüsseln)?
Bundesland
Zustand
gut bis
mittel
größere
Mängel
Nicht
bewertet
Baden-Württemberg 84 % 16 % 0 %
Berlin 43 % 57 % 0 %
Brandenburg 77 % 22 % 1 %
Freie Hansestadt Bremen 100 % 0 % 0 %
Freie und Hansestadt Hamburg 60 % 37 % 3 %
Freistaat Bayern 69 % 31 % 0 %
Freistaat Sachsen 54 % 46 % 0 %
Freistaat Thüringen 69 % 31 % 0 %
Hessen 31 % 69 % 0 %
Mecklenburg-Vorpommern 88 % 12 % 0 %
Niedersachsen 76 % 24 % 0 %
Nordrhein-Westfalen 64 % 35 % 1 %
Rheinland-Pfalz 66 % 33 % 1 %
Saarland 75 % 25 % 0 %
Sachsen-Anhalt 87 % 13 % 0 %
Schleswig-Holstein 80 % 20 % 0 %
Summe 72 % 28 % 0 %
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Unterschiede zwischen den
Bundesländern beim Zustand der Liegenschaften?
Die Stationierungsentscheidungen der letzten zwei Jahrzehnte führten zu
unterschiedlichen infrastrukturellen und regionalen Schwerpunktsetzungen.
Fähigkeitsaufbau und -erhalt stehen regelmäßig in Konkurrenz zum Erhalt und
Verbesserung der Bestandsinfrastruktur.
Überregional sind die Leistungsfähigkeit der Bauverwaltungen des Bundes und
der Länder nicht einheitlich, ebenso wie die aufgrund guter konjunktureller
Lage hohe Auslastung bei den Baufirmen.
19. Behält die Bundesregierung angesichts der Bekämpfung der Corona-
Pandemie die Zielvorgabe bei, dem Infrastrukturgesamtbedarf in Höhe
von 12,5 Mrd. Euro bis 2029 nachzukommen?
Ziel ist, den bestehenden Infrastrukturbedarf zeitgerecht zu realisieren.
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ISSN 0722-8333]