Mögliche Gefahren von Smoothies für Schwangere und Kinder
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versteht sich als Lebensmittelministerium, zuständig für wesentliche Alltagsfragen der Verbraucher wie gesundes Essen und transparente Kennzeichnung (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrung_node.html).
Ein Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit hat beim Testen von 50 Smoothies jedoch gezeigt, dass u. a. die teilweise mit wohlklingenden Namen wie „Vitaminbündel“ oder „Immunsmoothie“ beworbenen Drinks die hervorgehobenen Nährstoffmengen häufig nur durch zugesetzte Vitamine erreichen (vgl. https://www.lebensmittelklarheit.de/kurzmeldungen/smoothies-hochwertige-zutaten-oft-nur-minimengen). Zusätzlich war in einem Fünftel der getesteten Smoothies reines Koffein, koffeinhaltiges Guarana oder Matcha enthalten (ebd.). Da diese koffeinhaltigen Produkte nicht für Kinder und Schwangere geeignet sind, wird von Lebensmittelklarheit darauf hingewiesen, dass der vorhandene Warnhinweis „Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ schnell im Kleingedruckten untergeht (ebd.). So könnte es passieren, dass Schwangere unbewusst ihrem ungeborenen Kind durch den erhöhten Konsum solcher koffeinhaltigen Smoothies schaden, obwohl diese eigentlich dem Kind etwas vermeintlich Gutes tun wollten (vgl. https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/zu-viel-koffein-waehrend-der-schwangerschaft-kann-die-leber-des-kindes-schaedigen/). Da sich die getesteten Produkte hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung stark unterscheiden, empfiehlt Lebensmittelklarheit, die Produktgruppe Smoothies in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs zu beschreiben (vgl. https://www.lebensmittelklarheit.de/kurzmeldungen/smoothies-hochwertige-zutaten-oft-nur-minimengen).
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages der 19. Legislaturperiode dafür ausgesprochen, dass sie mehr Transparenz und Information über Nährwerte und Inhaltsstoffe fördert (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 14).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung dieser Marktcheck zu Smoothies von Lebensmittelklarheit bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis, dass Smoothies sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung stark unterscheiden (vgl. https://www.lebensmittelklarheit.de/kurzmeldungen/smoothies-hochwertige-zutaten-oft-nur-minimengen)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des Markchecks, dass in einem Fünftel der von Lebensmittelklarheit getesteten Smoothies Koffein enthalten war (ebd.)?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob ein erhöhter Konsum von koffeinhaltigen Smoothies Kindern und Schwangeren schaden könnte, und wenn ja, inwiefern?
Sollten aus Sicht der Bundesregierung die Vorderseiten von koffeinhaltigen Produkten, in denen kein Koffein wie bei Smoothies von den Verbrauchern erwartet wird, mit einem extra Logo, das für „koffeinhaltig“ steht, markiert werden?
Plant die Bundesregierung, zu veranlassen, dass die Produktgruppe Smoothies in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben wird, und wenn nein, wieso nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen bezüglich der Produktgruppe Smoothies, um Verbraucher vor Täuschungen, Unsicherheiten und Gefahren zu schützen, und wenn ja, welche (vgl. https://www.rund-ums-baby.de/kinderarzt/3j-Tochter-Koffein-Guarana-Smoothie_529810.htm)?