[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von
Notz, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25579 –
Schutz der Produktion, Verteilung und Abgabe der COVID-19-Impfstoffe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA soll nach Medienberichten am
21. Dezember 2020, sechs Tage früher als ursprünglich geplant, die Zulassung
des COVID-19-Impfstoffs des Unternehmens Biontech für den Einsatz in
Europa bescheiden. Damit steht auch in Aussicht, dass noch in diesem Jahr auch
in Deutschland mit den Impfungen gegen das Virus SARS-CoV-2 begonnen
werden kann (vgl. tagesschau.de vom 15. Dezember 2020 „Impfstoff-
Entscheidung“ am 21. Dezember abrufbar unter:
https://www.tagesschau.de/a
usland/biontech-zulassung-101.html). Dadurch rückt nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage der Sicherheit der Einrichtungen und
Infrastrukturen zur Produktion, Verteilung und Abgabe der Impfstoffe in den
Vordergrund.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es ein regelrechtes, weltweites
Wettrennen um die Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen gegeben hat.
Bereits seit Ende November 2020 warnt das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) vor einer hohen Bedrohungslage der deutschen
Impfstoffherstellerinnen und Impfstoffhersteller. Diese seien ein attraktives
Ziel für Angreiferinnen und Angreifer (vgl. Reuters vom 26. November 2020
„BSI besorgt wegen möglicher Cyber-Angriffe auf Impfstoff-Hersteller“,
abrufbar unter
https://de.reuters.com/article/virus-cyber-bsi-idDEKBN2861J0).
Anfang Dezember 2020 warnte auch Interpol vor IT-Angriffen auf
europäische Impfstoffhersteller und Logistikketten (vgl. Der Standard vom 2.
Dezember 2020 „Impfstoffe: Warnungen vor Cyberangriffen im
Gesundheitssektor“, abrufbar unter
https://www.derstandard.de/story/2000122177538/impfsto
ffe-warnungen-vor-cyberangriffen-im-gesundheitssektor).
Neben dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) und
Interpol warnte auch der IT-Konzern IBM bereits vor Manipulation der
Kühlketten für Corona-Impfstoffe durch IT-Angriffe. Weltweit seien Phishing-
Aktivitäten gegen Organisationen entdeckt worden, die mit den Kühlketten
beschäftigt seien, wobei die präzise Ausführung auf eine staatlich gelenkte
Aktionen hindeute (vgl. Handelsblatt vom 3. Dezember 2020 „IBM warnt vor
Cyberangriffen auf Corona-Impfstoff-Kühlketten“, abrufbar unter:
https://ww
w.handelsblatt.com/technik/it-internet/phishing-aktivitaeten-ibm-warnt-vor-cy
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25996
19. Wahlperiode 19.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 19. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
berangriffen-auf-corona-impfstoff-kuehlketten/26685346.html?ticket=ST-150
07682-yhOqZfau29HgmNdw69HG-ap6).
In einem internen Lagebericht soll auch das Bundeskriminalamt (BKA)
bereits Ende November 2020 vor Attacken auf Impfstoffherstellerinnen und
Impfstoffhersteller sowie Impfzentren gewarnt haben. Für die Transport- und
Lagerstätten bestehe eine „abstrakte Gefahr“. Gegnerinnen und Gegner der
Anti-Corona-Maßnahmen könnten versuchen, in die Zentren einzudringen.
Auch Gewalt sei nicht auszuschließen. Neben dieser Gefährdungslage sei auch
nicht auszuschließen, dass es zu Diebstählen oder Angriffen auf die IT-
Infrastruktur der Unternehmen durch staatliche Akteurinnen und Akteure oder
Konkurrenzunternehmen kommen könnte (vgl. sueddeutsche.de vom 27.
November 2020 „BKA warnt vor Attacken auf Impfstoffhersteller und
Impfzentren“, abrufbar unter:
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-sicherheit-b
ka-1.5129994).
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geht laut Presseberichten
davon aus, dass sich die Polizeien von Bund und Ländern arbeitsteilig um die
Bewachung der Corona-Impfstoffe kümmern werden. Die Bundespolizei
werde den Transport der Impfstoffe bis zu den jeweiligen Zentrallagern in den
Ländern bewachen. Für die sichere Verteilung des Impfstoffe innerhalb der
Länder seien dann die Polizeibehörden der Länder verantwortlich (vgl. RND
vom 10. Dezember 2020 „Herrmann: Bundespolizei soll an Impfstoff-
Bewachung beteiligt sein“, abrufbar unter:
https://www.rnd.de/politik/herrman
n-bundespolizei-soll-an-impfstoff-bewachung-beteiligt-sein-H3IDZI2WM2SS
JOSOXSPENOTGWM.html).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind diese Warnungen
sehr ernst zu nehmen. Gerade die fortschreitende Radikalisierung und
zunehmende Unterwanderung der Proteste gegen die Anti-Corona-Maßnahmen von
Bund und Ländern durch Akteurinnen und Akteure aus dem antisemitischen,
rechtsextremen sowie verschwörungsideologischen Spektrum lassen auf eine
mindestens abstrakte, wenn nicht sogar konkrete, Gefährdung dieser
Einrichtungen schließen (vgl. Zeit Online vom 1. Dezember 2020 „Mit weiterer
Gewalt ist zu rechnen“, abrufbar unter:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2
020-12/corona-demos-extremismus-verfassungsschutz-bka-rki-
brandanschlagsprengstoffanschlag?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.google.com%2F),
nicht zuletzt, weil Impfmythen einen zentralen Bestandteil der
Verschwörungserzählungen ausmachen (vgl. welt.de vom 17. November 2020 „Jetzt
radikalisieren sich die Impfgegner“, abrufbar unter:
https://www.welt.de/politik/
deutschland/article220259232/Verschwoerungsideologien-Jetzt-radikalisiere
n-sich-die-Impfgegner.html).
Die Warnungen bezüglich digitaler Bedrohungen haben sich mittlerweile
bestätigt: Während sich die IT-Systeme der Unternehmen als sicher erwiesen
haben, wurde in das IT-System der europäischen Arzneimittelbehörde EMA
bereits erfolgreich von außen eingedrungen. Im Zuge des Angriffs, der am
frühen Morgen des 1. Dezember 2020 entdeckt wurde, gelang es, sich
unberechtigten Zugang zu Daten zu verschaffen – darunter auch Informationen zu den
COVID-19-Impfstoffen der Unternehmen Moderna sowie Pfizer/Biontech.
Die Unternehmen sollen erst mit tagelanger Verspätung von dem Vorfall in
Kenntnis gesetzt worden sein. Mittlerweile liegen auch deutschen
Sicherheitsbehörden, unter anderem dem BSI, die bisherigen Erkenntnisse der
niederländischen Ermittlungsbehörden vor. Demnach werde davon ausgegangen,
dass es sich bei den Angreiferinnen und Angreifern mutmaßlich um staatliche
Akteurinnen und Akteure handele. Darauf ließen Vorgehensweise und
eingesetzte Schad-Software schließen (vgl. tagesschau.de vom 17. Dezember 2020
„Cyberattacke auf die EMA – War es ein Geheimdienst?“, abrufbar unter:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/pfizer-biontech-ema-cyberattack
e-103.html).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage für
Einrichtungen zur Impfstoffforschung, Impfstoffproduktion oder
Impfstoffzulassung der COVID-19-Impfstoffe?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten gefährdungsrelevanten
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Sie geht aufgrund der großen
medialen Präsenz sowie der hohen Dynamik und Emotionalität, die dem
Themenkomplex „Corona“ innewohnt, von einer abstrakten Gefährdung zum Nachteil
der Firmensitze, aber auch der Impfzentren, Impfstoff-Transporte und -
Lagerstätten aus. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Proteste von
Impfgegnern, Corona-Skeptikern und Verschwörungstheoretikern auch an
Standorten der Produktionsfirmen, der Impfzentren und der Impfstoff-
Lagerstätten einzukalkulieren. Ergänzend ist in Betracht zu ziehen, dass Personen
versuchen könnten, in die Impfzentren sowie die Lagerstätten einzudringen, um
einerseits Aufmerksamkeit zu erregen und andererseits ihrem Protest
Nachdruck zu verleihen. Dies könnte eskalierend mit Sachbeschädigungen in den
Gebäuden einhergehen. In Einzelfällen könnte es bei Aufeinandertreffen mit
dem beschäftigten Personal oder den Impfempfängern zu auch strafrechtlich
relevanten physischen Übergriffen kommen.
Die Gefahr von Cyberangriffen für die in der Frage genannten Einrichtungen
und Unternehmen muss derzeit aufgrund des besonderen Fokus, in dem sie im
Zusammenhang mit dem Impfstoff stehen, als hoch eingestuft werden. Bis die
Corona-Pandemie nicht global eingedämmt worden ist, bleiben sie ein
attraktives Ziel für Angriffe, denen sowohl wirtschaftliche als auch staatliche
Interessen zugrunde liegen können.
2. Inwiefern sind der Bundesregierung bisher sicherheitsrelevante
Sacherhalte im Zusammenhang mit der Impfstoffforschung sowie
Impfstoffproduktion der COVID-19-Impfstoffe bekannt geworden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind im Sinne der Fragestellung die Cyber-
Angriffe auf das Unternehmen Miltenyi Biotec und die Europäische
Arzneimittelagentur (EMA) zu nennen. Darüber hinaus berichteten Experten von IBM
Anfang Dezember über bereits seit September 2020 laufende, globale Phishing-
Angriffe auf Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Verteilung von
COVID-19-Impfstoffen stehen.
Einzelne Sicherheitsunternehmen haben zudem über angebliche Sabotage
gegen Hersteller von Kühlgeräten für Impfstoffe berichtet. Die technischen
Analysen in diesen Berichten unterscheiden jedoch nicht ausreichend zwischen
ungezielten Angriffen und solchen, die tatsächlich gezielt die Impfstoff-
Lieferkette angreifen. Der Bundesregierung ist zudem ein Ransomware-Vorfall in einem
Unternehmen, welches an der Entwicklung eines Impfstoffes beteiligt ist,
bekannt. Dieser Angriff ist jedoch als ungezielt zu bewerten.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für
Einrichtungen zur Lagerung, Verteilung sowie Abgabe der COVID-19-Impfstoffe
(insbesondere von geplanten Impfzentren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage dieser
Einrichtungen und Infrastrukturen insbesondere im Hinblick auf Bedrohungen
im Bereich der politisch motivierten Kriminalität?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Impfzentren und Lagerstätten, aber auch
Transporte, grundsätzlich zudem ein Ziel für islamistisch motivierte Täter
darstellen können, da insbesondere bei Impfzentren mit einer großen
Menschenansammlung zu rechnen ist, denen jihadistische Tätergruppierungen und
Einzeltäter eine besonders hohe Bedeutung zumessen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage dieser
Einrichtungen und Infrastrukturen insbesondere im Hinblick auf Bedrohungen
im Bereich von staatlichen IT-Angriffen?
Die Bundesregierung sieht Einrichtungen zur Impfstoffforschung, -produktion
oder -zulassung als potentielle Ziele für Spionage und Sabotage durch fremde
Nachrichtendienste an. Es sind mehrere mutmaßliche Ausforschungsversuche
bezüglich deutscher Impfstoffhersteller bekannt geworden. Aufgrund der
Bedeutung und Aktualität dieser Einrichtungen und deren Forschung besteht
zudem grundsätzlich die Gefahr von Cyberangriffen mit nachrichtendienstlichem
Hintergrund.
Anzeichen für gezielte Sabotage-Angriffe von staatlicher Seite gegen Logistik-
Ketten liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Inwiefern sind der Bundesregierung Aufrufe, Planungen, Erwägungen
oder Vernetzungen mit Zielsetzung der Sabotage oder anderer
Störaktionen gegenüber Einrichtungen oder Infrastrukturen der
Impfstoffherstellung, Impfstoffabgabe oder des Impfstofftransports aus dem
antisemitischen, rechtsextremen sowie dem verschwörungsideologischen oder des
sogenannten „Querdenken“-Spektrums bekannt?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse zu konkreten
Gefährdungen der genannten Einrichtungen vor.
Hinweise auf möglicherweise sicherheitsrelevante Sachverhalte mit Bezug zu
Impfzentren konnten auf der Plattform „Telegram“ festgestellt werden. In
verschiedenen Regionalgruppen von „D-Day 2.0“ erwägen Nutzer, sich vor
Impfzentren zu versammeln. Informationen über die tatsächliche Durchführung
solcher Versammlungen liegen nicht vor.
Die Nutzer und Organisatoren in den „D-Day 2.0“- Gruppen und -Kanälen
lassen sich dem antisemitischen, rechtsextremen oder dem sogenannten
„Querdenken“-Spektrum nicht zuordnen. Ausführungen von „Markus Lowien“, einem
Organisator von „D-Day 2.0“, begründen die Annahme, dass er dem
verschwörungsideologischen Spektrum zuzuordnen ist. In einem Video vom 21.
Dezember 2020 richtet er sich z. B. an Bundeswehrangehörige. In diesem konstatiert
er, dass „die Wahrheit verschwiegen“ und dem Volk „massiver Schaden“
zugefügt werde.
Des Weiteren erklärt Attila Hildmann auf seinem Telegram-Kanal, dass die
Spritzen in den Impfzentren den Bomben des Bombenhagels von Dresden
gleichen. In diesem Zusammenhang führt er aus, dass Versammlungen sinnlos
seien. Stattdessen müsse gezielt „gegen das Unrecht“ vorgegangen werden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die Entwicklungen in diesem
Zusammenhang aufmerksam und stehen in kontinuierlichem Austausch mit den
Sicherheitsbehörden der Länder.
7. Inwiefern erlangte die Bundesregierung im Rahmen des offenen
Internetmonitorings von Telegram-Kanälen und weiteren offenen zugänglichen
Gruppen und Seiten in sozialen Medien, die zur Vernetzung der
sogenannten „Querdenken“-Bewegung genutzt werden (vgl. Antwort zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/19785), Erkenntnisse über Aufrufe
Planungen, Erwägungen oder Vernetzungen mit Zielsetzung von
Angriffen auf die Infrastrukturen zur Impfstoffherstellung, Impfstoffabgabe und
Impfstofftransport (vgl. sueddeutsche.de vom 27. November 2020 „BKA
warnt vor Attacken auf Impfstoffhersteller und Impfzentren“, abrufbar
unter:
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-sicherheit-bka-1.512
9994)?
Die genannten Erkenntnisse wurden durch das offene Monitoring von
Telegramgruppen und -kanälen durch das Bundeskriminalamt (BKA) erlangt.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Sicherheit der in den
Impfzentren tätigen Personen?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der zukünftigen
Patientinnen und Patienten der Impfzentren?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
10. Inwiefern sind die Polizeien sowie andere Sicherheitsbehörden des
Bundes (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für
Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bei der
Sicherung von Einrichtungen und Infrastrukturen der Impfstoffherstellung,
Impfstoffabgabe oder des Impfstofftransports eingebunden, bzw. welche
Planungen gibt es diesbezüglich?
Die Bundesregierung verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder,
zu deren Maßnahmen und Planungen sie sich nicht äußert.
Vor allem mit Blick auf die herausragende Bedeutung von Einrichtungen und
Infrastrukturen der Impfstoffherstellung, -abgabe oder des -transports
beobachten die Sicherheitsbehörden des Bundes die Entwicklungen in diesem
Zusammenhang aufmerksam und stehen in kontinuierlichem Austausch mit den
Sicherheitsbehörden der Länder.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet mit den
im Sinne der Fragestellung betroffenen Unternehmen auf freiwilliger Basis
zusammen. Das BSI hat bei den relevanten Impfstoffherstellern Beratungen
durchgeführt und Unterstützungsleistungen dargestellt. Weitergehend erfolgt
bei den als besonders kritisch klassifizierten Unternehmen ein unmittelbarer
Austausch über potentielle aktuelle Angriffskampagnen und Gefährdungen.
Darüber hinaus wurden Erreichbarkeiten im Notfall sichergestellt. Die
Unterstützungsleistungen stehen allen als kritisch identifizierten Unternehmen und
Institutionen zur Verfügung.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. Inwiefern wurden bereits Schutzmaßnahmen seitens des Bundes für die
Einrichtungen und Infrastrukturen der Impfstoffherstellung,
Impfstoffforschung, Impfstoffzulassung, Impfstoffabgabe oder des
Impfstofftransports ergriffen bzw. die Länder durch Bundesbehörden bei der
Ergreifung von Schutzmaßnahmen beraten?
Die Bundespolizei schützt auf Grundlage eines Amtshilfeersuchens des
Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. November 2020 die für Deutschland
vorgesehenen Impfstofftransporte ab der Übernahme an der deutschen Grenze
bis zu den Verteilzentren der Länder. Hierzu steht die Bundespolizei in engem
Austausch mit den Polizeien der Länder sowie den betroffenen Hersteller- und
Logistikfirmen. Für eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen der
landesinternen Transporte sowie der Verteil- und Impfzentren sind die Polizeien der
Länder zuständig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Impfstoffhersteller – zum Teil
gemeinsam mit dem BSI – über die Gefahren durch Spionage und Sabotage in
persönlichen Gesprächen oder in entsprechenden Videokonferenzen
sensibilisiert. Darüber hinaus wurden Hinweisschreiben des BfV zu Spionage- und
Sabotagegefahren über Fachverbände an die relevanten Akteure
(Forschungsunternehmen, Unternehmen für klinische Auftragsstudien) versendet. Ein für die
Zulassung von Impfstoffen relevantes Institut wurde vom Verfassungsschutz
bereits im Mai sensibilisiert; empfohlene Sicherheitsmaßnahmen wurden
umgesetzt. In einem weiteren Termin Anfang Dezember wurden – gemeinsam mit
dem BSI – noch einmal Prozesse im Hinblick auf Vulnerabilitäten erörtert.
12. Inwiefern sind Medienberichte zutreffend, dass die Bundespolizei die
Impfstofftransporte absichern soll (vgl. Zeit Online vom 10. Dezember
2020 „Herrmann: Polizei soll Impfstoff bewachen“, abrufbar unter:
https://www.zeit.de/news/2020-12/10/herrmann-polizei-soll-impfstoff-be
wachen?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.google.com%2F)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Inwiefern sind Medienberichte zutreffend, dass die COVID-19-
Impfstoffe zentral in einer Bundeswehrkaserne in Quakenbrück gelagert werden
soll (vgl. NDR vom 14. Dezember 2020 „Corona-Impfstoffe:
Bundesweites Zentrallager in Quakenbrück?“, abrufbar unter
https://www.nd
r.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Corona-Impfstoffe-
Bundesweites-Zentrallager-in-Quakenbrueck,zentrallager102.html)?
a) Inwiefern ist ein zentrales Depot zur Lagerung der Impfstoffe aus
sicherheitspolitischer Perspektive nach Auffassung der
Bundesregierung sinnvoll?
Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verträge der Europäischen Union zum Einkauf der COVID-19-Impfstoffe
sehen – mit Ausnahme des Vertrages mit BioNtech – je Mitgliedsstaat eine
zentrale Anlieferstelle vor. Da die Bundesregierung keine eigenen Apotheken bzw.
logistischen Einrichtungen besitzt, wurde die Bundeswehr um Amtshilfe
gebeten, die Impfstofflagerung und Verteilung zu übernehmen. Aufgrund von
arzneimittelrechtlichen Anforderungen an das nationale Verteilzentrum (u. a.
Qualitätsmanagementsystem, Großhandelserlaubnis) und von Sicherheitsaspekten
wurde eine zentrale nationale Hauptumschlagbasis innerhalb eines
militärischen Sicherheitsbereich – konkret das Versorgungs- und
Instandsetzungszentrum Quakenbrück – gewählt.
b) Inwiefern wird die Bundeswehr für die Sicherung der Impfstoffe
verantwortlich sein, und inwiefern sind Soldatinnen und Soldaten bei der
Impfstoffverteilung eingebunden?
Die Bundeswehr sichert das Material und Personal innerhalb seiner
Liegenschaften mit an die aktuelle Sicherheitslage fortlaufend angepassten
Maßnahmen. Hierbei stehen die regional zuständigen Stellen im direkten Kontakt mit
den zivilen Sicherheitsorganen.
Angehörige der Bundeswehr betreiben die Lagereinrichtung und organisieren
den Versand der Impfstoffe an die Verteilzentren der Bundesländer.
c) Inwiefern sind der Bundesregierung gezielte Planungen und Aufrufe
zu geplanten Störungen und Angriffen auf die Bundeswehrkaserne in
Quakenbrück im Zusammenhang mit der Impfstofflagerung bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Informationen vor, welche
Rückschlüsse auf eine mögliche –besondere- Bedrohung des Versorgungs- und
Instandsetzungszentrums Quakenbrück begründen oder darauf hindeuten.
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneten Behörden bezüglich versuchter bzw. erfolgreicher Angriffe und
erhöhter Gefährdungslagen durch IT-Angriffe auf Unternehmen und
Infrastrukturen zur Impfstoffherstellung, Impfstoffforschung,
Impfstoffzulassung, Impfstoffabgabe oder des Impfstofftransports vor, und welche
Akteurinnen und Akteure wurden als besondere Bedrohung identifiziert?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 2 und betont erneut,
dass Unternehmen und Infrastrukturen im Impfstoffsektor aufgrund ihrer Arbeit
zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie potenziell in den Fokus
nachrichtendienstlicher Ausspähung gelangen können.
Aus Berichten von Sicherheitsfirmen und Warnungen ausländischer Behörden
gehen die Gruppen Kimsuky, APT32 und Lazarus hervor, sowie das Spionage-
Programm WellMess. Ein Team der Cybersicherheitsabteilung des
Unternehmens IBM hat darüber hinaus Phishing-Angriffe auf ausgewählte
Führungspersonen von Unternehmen festgestellt, die im Zusammenhang mit der Verteilung
der Impfstoffe gegen COVID-19 stehen. Die Angriffe laufen demnach seit
September 2020. Ziel seien Firmen, Organisationen und Behörden im Umfeld der
Impf-Allianz Gavi beziehungsweise deren Initiative Cold Chain Equipment
Optimisation Platform (CCEOP) für eine Verbesserung der Kühlkette gewesen.
Um die Phishing-Mails für die Empfänger glaubwürdig aussehen zu lassen,
hätten die Angreifer als Absender der E-Mail das chinesische Unternehmen
Haier Biomedical genutzt. Das Unternehmen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung ein wichtiger Lieferant von Kühlaggregaten und Teil des CCEOP-
Programms der Gavi. Ob die Angriffe erfolgreich waren, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die betroffenen Firmen sind dem genannten IBM-Bericht
nach informiert. Dieser Bericht kann nach Auffassung der Bundesregierung
jedoch technisch nicht zwingend untermauern, dass es sich um isolierte,
herausgehobene Angriffe auf die Impfstoffversorgung handelt und nicht um
Begleiterscheinungen der ubiquitären Bedrohung durch Ransomware für jedes an das
Internet angeschlossene Netzwerk.
Zudem hat das für temperaturgesteuerte Lieferketten in der
Lebensmittelbranche bekannte Logistikunternehmen Americold bestätigt, dass es Opfer eines
Cyber-Angriffes geworden ist. Der Ransomware-Angriff habe sich bereits am
16. November 2020 ereignet und die folgenden Systeme beeinträchtigt:
Telefonanlage, E-Mailverkehr, Bestands- und Bestellverwaltung. Medienberichten
zufolge soll das Unternehmen Gespräche geführt haben, um die Lagerung und
Lieferung des COVID-19-Impfstoffes zu übernehmen.
Wie alle Einrichtungen, die IT nutzen, besteht auch für die in der Fragestellung
genannten Einrichtungen die Gefahr von ungezielten Angriffen wie
beispielsweise Ransomware.
15. Auf welche konkreten Erkenntnisse bezogen sich beispielsweise die
Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Ende November 2020 (vgl. Reuters vom 26. November 2020 „BSI
besorgt wegen möglicher Cyber-Angriffe auf Impfstoff-Hersteller“,
abrufbar unter
https://de.reuters.com/article/virus-cyber-bsi-idDEKBN28
61J0)?
Die Warnungen beruhten auf Berichten von Sicherheitsunternehmen sowie
Warnungen von Partnerbehörden des BSI aus dem Ausland über
Spionageangriffe auf Impfstoffhersteller durch Gruppen wie Kimsuky und die
Schadsoftware WellMess.
16. Auf welche konkreten Erkenntnisse bezogen sich beispielsweise die
Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
vom 17. Dezember 2020 (vgl. BR vom 17. Dezember 2020 „Bundesamt
warnt vor Cyber-Angriffen auf Impfstoff-Versorgung“, abrufbar unter
https://www.br.de/nachrichten/meldung/bundesamt-warnt-vor-cyberangr
iffen-auf-impfstoff-versorgung,300351d3a)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 15. Anlässlich der
Veröffentlichung des deutsch-französischen Lagebildes der Cyber-Sicherheit
am 17. Dezember 2020 hat das BSI auf die Gefährdungslage im
Gesundheitsbereich hingewiesen (
https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/P
resse2020/DF-Lagebild_171220.html).
17. Welche Gespräche sowie „Informations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen“ haben zwischen Sicherheitsbehörden im Verantwortungsbereich
der Bundesregierung sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) mit den Herstellerinnen und Herstellern von
Impfstoffen stattgefunden, um diese auf Gefährdungslagen durch IT-Angriffe
hinzuweisen, und welche konkreten Schutzvorkehrungen wurden
daraufhin ergriffen (bitte konkret mit Datum und Unternehmen, vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 Dr. Konstantin von
Notz auf Bundestagsdrucksache 19/25435)?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes stehen über das Nationale Cyber-
Abwehrzentrum mit Unternehmen in Kontakt, die an der Impfstoff-Entwicklung, -
Produktion und -Lieferung beteiligt sind.
Darüber hinaus hat das BfV im Rahmen der Präventionsarbeit und
entsprechend seiner Erkenntnislage alle Impfstoffhersteller und an diesem Prozess
beteiligte Akteure in Hinblick auf mögliche Sicherheitsrisiken sensibilisiert. Dies
erfolgte bezogen auf die bekannten großen Akteure in persönlichen Gesprächen
bzw. per Videokonferenz. In einem weiteren Rahmen wurden aber jeweils auch
die betroffenen Branchen schriftlich sensibilisiert und die Ansprechbarkeit des
BfV angezeigt. Diese Sensibilisierungsschreiben werden branchenspezifisch
über funktionsfähige Kommunikationskanäle meistens von Fachverbänden
vermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen
kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem
Maße das Staatswohl berühren. Die Einstufung als Verschlusssache ist
erforderlich, weil die konkrete öffentliche Nennung der Beratungstermine der einzelnen
Impfstoffhersteller sich negativ auf deren Bereitschaft zu zukünftigen
Beratungen auswirken und damit nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland sein könnte.
Die Bundesregierung verweist für weitergehende Informationen insofern auf
die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage.*
18. Welche konkreten Maßnahmen haben welche Bundesbehörden ergriffen,
um die „detaillierte Identifikation aller Beteiligten und Sicherstellung
eines einheitlichen Informationsstandes bei den Betroffenen“
sicherzustellen, und wann wird dieser Prozess nach Ansicht der Bundesregierung
abgeschlossen sein (vgl. ebd.)?
Das BSI hat mit Unterstützung der zuständigen Gesundheitsbehörden, den
Sicherheitsbehörden des Bundes und Branchenverbänden im Gesundheitswesen
im Kontext SARS-CoV-2/COVID-19 wichtige Unternehmen identifiziert und
steht auch international im Austausch mit Behörden anderer Länder.
Des Weiteren stehen das BSI und die Sicherheitsbehörden des Bundes über das
Nationale Cyber-Abwehrzentrum mit Unternehmen in Kontakt, die an der
Impfstoff-Entwicklung, -Produktion und -Lieferung beteiligt sind. Dort wurde
eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. In Zusammenarbeit mit den
betroffenen Unternehmen wurde und wird die Lieferkette zur Verteilung und
Produktion der Impfstoffe analysiert. Sowohl die dynamische Lage als auch die
komplexe Lieferkette lassen eine Abschätzung zum Abschluss des Prozesses
noch nicht zu.
Darüber hinaus hat das BKA am 24. November 2020 eine
Gefährdungsbewertung für den Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität im
Zusammenhang mit der Produktion, Lagerung und dem Transport von COVID-19
Impfstoffen sowie der Einrichtung von Impfzentren über verschiedene
Wirtschaftsverbände der Wirtschaft allgemein zur Verfügung gestellt.
Zudem analysiert das BfV laufend die potentiell gefährdeten Prozesse im
Hinblick auf die Fragestellung, welche Akteure mit welchen Informationen
versorgt werden müssen. Dabei setzt das BfV zum einen auf die Expertise von
Brancheninsidern wie z. B. Fachverbände oder spezifische Arbeitsgruppen,
andererseits kann es über die Landesbehörden für Verfassungsschutz auf eine oft
bereits über Jahre bestehende Vor-Ort-Expertise der dortigen Bereiche
zurückgreifen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
19. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass sie selbst auf eine
Schriftliche Frage am 10. Dezember 2020 antwortete, dass dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) „keine Erkenntnisse
über konkrete Angriffe auf Unternehmen oder Einrichtungen in
Deutschland“ vorlägen, während das dem BMI untergeordnete BSI exakt hiervor
seit Monaten warnte, und lagen auch dem BSI zum derzeitigen Zeitpunkt
keinerlei Kenntnisse auf versuchte oder erfolgreiche IT-Angriffe vor
(vgl. ebd.)?
Die Antwort der Bundesregierung bezog sich auf konkrete Angriffe in
Deutschland. Das BSI hat jedoch vor einer abstrakten Bedrohung gewarnt, nämlich
potentieller Angriffe.
Somit besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Widerspruch
zwischen der in der Frage genannten Antwort der Bundesregierung und den
Mitteilungen des BSI. Auch wertet das BSI Angriffe mit Standard-
Schadprogrammen wie zum Beispiel der auf Miltenyi Biotec (vgl. Antwort zu Frage 2) nicht
als einen gezielten Angriff auf „Corona-Impfstoffhersteller und
Versorgungsketten“.
20. Ist der Hinweis in der erwähnten Frage, das BMI habe „keine
Erkenntnisse über konkrete Angriffe auf Unternehmen oder Einrichtungen“, die
sich allein auf Angriffe „in Deutschland“ bezog (vgl. ebd.) als
Bestätigung zu werten, dass die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits
über die erfolgreichen Angriffe auf die EMA und den Abfluss von Daten
auch deutscher Impfstoffherstellerinnen und Impfstoffhersteller wusste?
Das BSI hat erstmalig am 9. Dezember 2020 15:46 Uhr Kenntnis von einem
Vorfall bei der EMA erhalten. Informationen, die über die Pressemittelung der
EMA hinausgingen, lagen dem BSI am 10. Dezember 2020 vor.
21. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Antwort (vgl. ebd.)
insofern zumindest irreführend ist, da die Fragestellenden explizit nach
Erkenntnissen „über vergangene und verstärkt zu erwartende
(Phishing-)Aktivitäten, Manipulationsversuche und IT-Angriffe auf Corona-
Impfstoffherstellerinnen und -hersteller sowie Versorgungsketten
(mitsamt Lagerung, Lieferung und Kühlung)“ fragten, also explizit nicht
ausschließlich nach Angriffen auf deutschem Boden?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht. Sie hat die in der Frage genannte Schriftliche Frage mit dem
damaligen Kenntnisstand beantwortet. Dort wurden Corona-
Impfstoffherstellerinnen und -hersteller sowie Versorgungsketten (mitsamt Lagerung,
Lieferung und Kühlung)“ adressiert; die EMA hingegen ist eine EU-Agentur.
22. Würden nach Ansicht der Bundesregierung die Herstellerinnen und
Hersteller von Impfstoffen und die digitalen Infrastrukturen der derzeit in
Errichtung befindlichen Impfzentren unter die Schutzmechanismen des am
16. Dezember 2020 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer
Systeme („IT-Sicherheitsgesetz 2.0“, ITSIG 2.0) bzw. bereits
vorliegender oder noch zu erarbeitender Verordnungen hierzu fallen (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf Schriftliche Frage 65 Dr. Konstantin von Notz
auf Bundestagsdrucksache 19/25435)?
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit
Informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) richtet sich nicht vorrangig an die den
COVID-19-Impfstoff herstellenden Unternehmen oder die in der Errichtung
befindlichen Impfzentren. Durch die Klarstellung in § 5b BSIG-E haben die
Impfzentren jedoch nun die Möglichkeit, im Notfall Unterstützung durch ein
BSI-MIRT (Mobile Incident Response Team des BSI) anzufordern. Bereits jetzt
fallen zudem einige Hersteller oder Distributoren unter die bestehende
Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-
KritisV), und es ist zu erwarten, dass andere Unternehmen aufgrund der
höheren Impfstoffproduktion die Schwellenwerte 2021 erreichen und damit nach der
bestehenden Systematik ab 2022 unter die BSI-KritisV fallen werden (die
derzeit unter die BSI-KritisV fallenden Anlagen im Sektor Gesundheit sind
einsehbar unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentli
chungen/themen/it-digitalpolitik/bsi-kritisverordnung-poster.pdf?__blob=publi
cationFile&v=3).
23. Welche Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneter Behörden bei dem Angriff auf die europäischen
Arzneimittelbehörde EMA konkret entwendet?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die konkret entwendeten
Daten vor.
24. Welche möglichen Auswirkungen und ggf. neue Gefährdungslagen
könnten sich durch den Umstand, dass offenbar auch Daten zu den
einzelnen Impfstoffen erbeutet wurden (vgl. tagesschau.de vom 15.
Dezember 2020, a. a. O.), nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneter Behörden ergeben?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Eine Abschätzung der möglichen
Gefährdungslage ist ohne nähere Kenntnis der Art und des Umfangs der
entwendeten Daten nicht möglich.
25. Welche Art des Angriffs auf die europäische Arzneimittelbehörde EMA
hat nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter
Behörden konkret stattgefunden, und welche Schad-Software bzw.
Schadprogramme wurden hierfür nach heutigem Kenntnisstand durch die
Angreiferinnen und Angreifer genutzt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung handelte es sich bei dem Angriff um
einen Data-Breach mittels kompromittierter Zugangsdaten. Weitere
Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Lassen die bisherigen Ermittlungen aus Sicht der Bundesregierung und/
oder ihr nachgeordneter Behörden den Schluss zu, dass es sich bei den
Angreiferinnen und Angreifer um (teil-)staatliche Akteurinnen und
Akteure gehandelt haben könnte, und sollte dies zutreffen, welche
Erkenntnisse sind dies konkret?
Der Bundesregierung liegen derzeit über keine Erkenntnisse vor, die den
Schluss zuließen, dass es sich bei dem Angreifer um einen staatlichen Akteur
gehandelt hat.
27. Wann konkret bekamen die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete
Behörden Kenntnis über die erfolgreichen Angriffe auf die europäischen
Arzneimittelbehörde EMA?
Der Vorfall ist den zuständigen Behörden des Bundes am 9. Dezember 2020
zur Kenntnis gelangt (vgl. Antwort zu Frage 20).
28. Warum wurden die betroffenen Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden erst mit tagelanger
Verspätung über den Angriff informiert (vgl. tagesschau.de vom 17.
Dezember 2020 „War es ein Geheimdienst?“, abrufbar unter
https://www.tagess
chau.de/investigativ/wdr/pfizer-biontech-ema-cyberattacke-103.html)?
Das BSI hat, nachdem es am 9. Dezember 2020 über den Vorfall informiert
wurde, mögliche Betroffene in Deutschland innerhalb von 24 Stunden
informiert.
29. Informierten die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete Behörden
die betroffenen Unternehmen selbst oder nahmen nach dem erfolgreichen
Angriffen Kontakt zu den Unternehmen auf, falls ja, wann, und mit
welchem konkreten Ziel?
Das BSI hat die möglichen betroffenen Unternehmen am 10. Dezember 2020
informiert. Ziel war es, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, ähnliche
Angriffe auf die eigenen Systeme detektieren und abwehren zu können sowie
Informationen auszutauschen und die Bedrohungslage neu zu bewerten.
Das BKA hat Rückfrage bei BioNtech gehalten, ob dort nähere Erkenntnisse
zum Vorfall und den ggf. ausgespähten Daten vorliegen. Die Anfrage blieb bis
dato unbeantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen
kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem
Maße das Staatswohl berühren. Die Einstufung als Verschlusssache ist
erforderlich, da die Antwort Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz stehen sowie
Rückschlüsse auf dessen Erkenntnislage ermöglichen und hierdurch die weitere
Aufklärung nachrichtendienstlicher Aktivitäten erheblich erschweren würde.
Die Bundesregierung verweist für weitergehende Informationen insofern auf
die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage.*
30. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneten Behörden zu den jüngsten, mindestens seit März 2020
andauernden, weitreichenden IT-Angriffen auf die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika vor, die von US-Behörden als „ernste Gefahr“ für
die Bundesregierung, für Regierungen von Bundesstaaten und
Kommunen, für die kritische Infrastruktur und für Organisationen des
Privatsektors eingeschätzt wird (vgl. tagesschau.de vom 18. Dezember 2020 „US-
Behörde warnt vor ‚ernster Gefahr‘„, abrufbar unter
https://www.tagessc
hau.de/ausland/usa-cyberangriff-101.html), und stehen, gerade vor dem
Hintergrund der Ankündigung des designierten US-Präsidenten Joe
Biden, die Verantwortlichen würden „in Abstimmung mit Verbündeten zur
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Rechenschaft gezogen“, Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete
Behörden mit der US-Regierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden
wie der Behörde für Cyber- und Infrastruktursicherheit (Cisa) im
Austausch, auch bezüglich der konkreten Angriffsart, der verwendeten
Schad-Software bzw. Schadprogramme, mutmaßlich hinter dem Angriff
stehender (staatlicher oder teils staatlicher) Akteure und möglicher
Gegenmaßnahmen?
Der Bundesregierung liegen zu den genannten Angriffen keine eigenen, über
die Medienberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse vor.
Das BSI steht mit der US-Behörde für Cyber- und Infrastruktursicherheit im
Austausch und wertet die Informationen über Angriffstechniken und
verwendete Schadprogramme aus, um die eigenen Regierungsnetze zu schützen und
Warnungen bzw. Handlungsempfehlungen an Unternehmen und Behörden zu
verteilen.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge tauschen sich auch die
Sicherheitsbehörden des Bundes mit den zuständigen US-Behörden zu Vorfällen, wie sie in
der Fragestellung genannt sind, aus.
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ISSN 0722-8333]