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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Engpässe bei der Bereitstellung des Corona-Impfstoffs und die Bedeutung der EU-Impfstoffbestellungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.02.2021

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2596518.01.2021

Engpässe bei der Bereitstellung des Corona-Impfstoffs und die Bedeutung der EU-Impfstoffbestellungen

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Anna Christmann, Dr. Janosch Dahmen, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der ersten Zulassung des Corona-Impfstoffs der Firmen Biontech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ist die Impfkampagne in den EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der Fragesteller schleppend angelaufen, auch in Deutschland. Die EU-Kommission ist zuletzt in den Fokus der Kritik geraten, weil sie die Vorbestellungen auf Wunsch der EU-Mitgliedstaaten getätigt hatte und nun für Lieferengpässe verantwortlich gemacht wird. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass mit dem Vorwurf angeblicher Fehler der EU-Kommission wichtiges Vertrauen in die Impfstoffversorgung, die europäische Handlungsfähigkeit und die EU-Institutionen untergraben wird. Nach Ansicht der Fragesteller wurde mangels ausreichender Transparenz seitens der Bundesregierung auch die Chance verpasst, das Parlament als Verbündeten zu gewinnen, um das Vertrauen in der Bevölkerung zu stärken.

Die EU-Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission die Verhandlungen und Vorbestellungen zum Corona-Impfstoff mit den Impfstoffherstellern übertragen (Advance Purchase Agreements, siehe Annex C(2020) 4192 final vom 18. Juni 2020). Die EU-Kommission hat mit mehreren Herstellern unterschiedliche Abnahmegarantien für die Mitgliedstaaten in Höhe von fast 2 Milliarden Impfdosen einschließlich weiterer Optionen vereinbart, die die Mitgliedstaaten im Falle einer Zulassung geltend machen können. In Artikel 7 der Vereinbarung verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, keine Parallelverhandlungen mit denselben Herstellern zu führen. In den Mitteilungen der EU-Kommission vom 17. Juni 2020 und 15. Oktober 2020 zur Impfstrategie wird darauf verwiesen, dass die Abnahmegarantien eine Bestimmung enthalten, betreffend die faire Verteilung der Impfstoffdosen auf die Mitgliedstaaten, wodurch gewährleistet wird, dass jedes Land entsprechend einem bevölkerungsbezogenen Verteilungsschlüssel anteilig Dosen erhält, sofern die beteiligten Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Abnahmegarantien nichts anderes vereinbaren. Besondere Bedeutung soll einer effektiven, einheitlichen, transparenten und umfassenden Information über die Impfstoffe und ihre Verfügbarkeit zukommen. Die Mitgliedstaaten sollten den leichten Zugang der Zielgruppen zu den Impfstoffen gewährleisten, sowohl im Hinblick auf Erschwinglichkeit als auch physische Erreichbarkeit. Alle Mitgliedstaaten, auch die Bundesregierung, haben das in der Impfstoffstrategie dargelegte Konzept gebilligt. Alle Mitgliedstaaten sind im sogenannten Lenkungsausschuss vertreten, der alle Aspekte der vertraglichen Abnahmegarantien für Impfstoffe vor der Unterzeichnung erörtert und überprüft. Seine Mitglieder haben das gemeinsame Verhandlungsteam ernannt, das die vertraglich verpflichtenden oder optionalen Abnahmegarantien mit den Impfstoffentwicklern aushandelt und dem Ausschuss Bericht erstattet. Die ausgehandelten Abnahmegarantien werden im Lenkungsausschuss erörtert und vereinbart. Sobald die Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind liegt der Ankauf der Impfstoffe in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_1662).

Gleichzeitig befasste sich das sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung auch mit der Frage der Impfstoffversorgung. Diese Aufgabe soll künftig von einer neuen Corona-Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt übernommen werden. Nach Auffassung der Fragesteller gibt es jedoch keine ausreichende Transparenz darüber, was genau im Corona-Kabinett und im EU-Lenkungsausschuss besprochen und vereinbart wurde und wird, obwohl Transparenz die Voraussetzung für Vertrauen und Erfolg der Impfkampagne sind. Transparenz ist auch deshalb nach Meinung der Fragesteller erforderlich, weil Entscheidungen hier erhebliche Haushaltsmittel binden und es sich nach Auffassung der Fragesteller um einen nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) unterrichtungspflichtigen europapolitischen Gegenstand handelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Impfstoffvorbestellungen von welchen Unternehmen in welchem Umfang hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt bis heute getätigt, und inwiefern decken diese Vorbestellungen tatsächlich den dringenden unmittelbaren Bedarf für schnelle Impfungen in den Mitgliedstaaten ab?

2

Gab es höhere Angebote an Impfdosen seitens Biontech/Pfizer, Moderna oder anderer Hersteller gegenüber der EU-Kommission (wenn ja, bitte je nach Hersteller, Zeitpunkt, Höhe aufschlüsseln, und wann diese ausgeschlagen wurden, und warum)?

3

Gab oder gibt es seitens Biontech/Pfizer und Moderna gegenüber der EU-Kommission Angebote, die bereits bestellten Mengen an Impfstoff oder aber zusätzlich bestellte Mengen an Impfstoff schneller als bisher vereinbart zu liefern?

Steht die EU-Kommission hierzu aktuell in Verhandlungen mit Biontech/Pfizer und Moderna?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

4

Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag hinsichtlich der Frage der Impfstoffbestellung und der Impfstoffverträge, die überwiegend zulasten der Haushalte der EU-Mitgliedstaaten und damit auch des Bundeshaushalts gehen, gemäß EUZBBG nicht umfassend schriftlich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet insbesondere hinsichtlich der Positionierungen im Lenkungsausschuss und somit mehr Transparenz hergestellt?

5

Befürwortet die Bundesregierung eine Offenlegung der Verträge mit den Impfstoffherstellern gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament ggf. unter Beachtung des Geheimschutzes, da es hier um erhebliche Mittel des Bundeshaushaltes und des EU-Budgets geht?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie hoch sind die Gesamtkosten der EU-Vorbestellungen für den Fall, dass alle Bestellungen sich realisieren?

7

Welche Kosten und in welcher Höhe wurden dafür bislang über den EU-Haushalt abgedeckt (bitte aufschlüsseln)?

8

Welche Rolle spielten die Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung beim Umfang der Vorbestellung der Impfdosen samt Optionen durch die EU-Kommission?

Gab es eine Kostendeckelung?

Wenn ja, wann, und durch wen wurde diese festgelegt?

Wenn nein, welche Erwägungen gab es dann?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die innerhalb der EU zugelassenen und verfügbaren Corona-Impfstoffe auf Basis der unter den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Kontingente für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen erschwinglich sein sollten und deshalb deren gesamter Ankauf und nicht nur deren Anzahlung aus dem EU-Haushalt geleistet werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was hat sie hierfür auf EU-Ebene getan?

10

In welchem Umfang, bei welchen Herstellern, zu welchen Kosten und mit welchen Lieferfristen hat die Bundesregierung über die Bestellungen der EU-Kommission hinaus zusätzliche Impfstoffe bestellt?

11

Hat die Bundesregierung nach Abschluss der Vereinbarung zur Impfstoffbestellung mit der EU-Kommission Verhandlungen mit Herstellern aufgenommen, mit denen gleichzeitig die EU-Kommission verhandelt hat?

Wenn ja, mit wem und mit welchem Ziel und warum sieht sie hierin keinen Verstoß gegen Artikel 7 der Vereinbarung?

12

Was wurde auf EU-Ebene im Lenkungsausschuss zur Impfstoffbestellung durch die EU-Kommission wann und mit welchem Inhalt vereinbart insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Hersteller und der Höhe der jeweiligen Chargen der Hersteller und der Gesamthöhe der Vorbestellungen, und welche Position hat die Bundesregierung hier vertreten (bitte nach Ort, Zeit und Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?

13

Wann wurde die dort vertretene deutsche Regierungsposition jeweils im sogenannten Corona-Kabinett beschlossen?

Wenn dies nicht im sogenannten Corona-Kabinett beschlossen wurde, wer hat es dann wann jeweils entschieden?

14

Was genau wurde wann und von wem im sogenannten Corona-Kabinett der Bundesregierung hinsichtlich der Vorbestellungen durch die EU-Kommission beschlossen?

15

In welchen weiteren EU-Gremien (beispielsweise Europäischem Rat, Ministerrat, relevante Ratsarbeitsgruppen, Ausschuss der Ständigen Vertreter) – physisch oder digital, formell oder informell – wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wann und mit welchem Inhalt über die Impfstoffbestellung der EU-Kommission gesprochen, und welche genaue Position hat hier die Bundesregierung vertreten insbesondere hinsichtlich der Höhe der Vorbestellungen an Impfdosen (bitte nach Ort, Zeit und Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?

16

Was war Motivation des Schreibens der vier Gesundheitsminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Niederlande an die Präsidentin der EU-Kommission vom Juni 2020?

17

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Produktionsstart der neuen Impfstoffproduktionsstätte von Biontech/Pfizer in Marburg zu rechnen, und welche weiteren Anstrengungen zur Ausweitung der Impfstoffproduktion in Europa gibt es darüber hinaus?

18

Was konkret hat die Bundesregierung unternommen, um durch eine zusätzliche Produktion des Impfstoffs von Biontech/Pfizer oder anderer erfolgversprechender Hersteller innerhalb der EU die Impfstofflieferung zu beschleunigen?

Wird der neu zugelassene Moderna-Impfstoff auch in Europa produziert werden?

Wenn nein, ist die Bundesregierung oder die Europäische Kommission in Gesprächen mit dem Hersteller bezüglich einer Produktion an europäischen Standorten, und welche konkrete Förderung ist hierfür vorgesehen?

19

Hat die Bundesregierung bislang von der EU-Vereinbarung zum europäischen Impfstoffverteilschlüssel Gebrauch gemacht, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente von Mitgliedstaaten optional durch andere Mitgliedstaaten genutzt werden können?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Umfang?

20

In welchem Rahmen und in welchem Umfang koordiniert die Europäische Union die Impfstoffverteilung und die Impfstoffstrategien der einzelnen EU-Mitgliedstaaten?

Welche Rolle hat die Bundesregierung in ihrer Rolle als EU-Ratspräsidentschaft bis zum 31. Dezember 2020 dabei übernommen?

21

Wann erwartet die Bundesregierung die Zulassung der weiteren bekannten bestellten Impfstoffe durch die EMA (AstraZeneca, Johnson&Johnson, Curevac, Sanofi)?

22

Wann hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn an EU-Gremien (beispielsweise Europäischem Rat bzw. Ministerrat) – physisch oder digital, formell oder informell – teilgenommen seit März 2020?

Berlin, den 12. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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