[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Margarete Bause, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25965 –
Engpässe bei der Bereitstellung des Corona-Impfstoffs und die Bedeutung der
EU-Impfstoffbestellungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der ersten Zulassung des Corona-Impfstoffs der Firmen Biontech/Pfizer
und Moderna durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ist die
Impfkampagne in den EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der Fragesteller
schleppend angelaufen, auch in Deutschland. Die EU-Kommission ist zuletzt in den
Fokus der Kritik geraten, weil sie die Vorbestellungen auf Wunsch der EU-
Mitgliedstaaten getätigt hatte und nun für Lieferengpässe verantwortlich
gemacht wird. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass mit dem Vorwurf
angeblicher Fehler der EU-Kommission wichtiges Vertrauen in die
Impfstoffversorgung, die europäische Handlungsfähigkeit und die EU-Institutionen
untergraben wird. Nach Ansicht der Fragesteller wurde mangels ausreichender
Transparenz seitens der Bundesregierung auch die Chance verpasst, das
Parlament als Verbündeten zu gewinnen, um das Vertrauen in der Bevölkerung zu
stärken.
Die EU-Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission die Verhandlungen und
Vorbestellungen zum Corona-Impfstoff mit den Impfstoffherstellern
übertragen (Advance Purchase Agreements, siehe Annex C(2020) 4192 final vom
18. Juni 2020). Die EU-Kommission hat mit mehreren Herstellern
unterschiedliche Abnahmegarantien für die Mitgliedstaaten in Höhe von fast 2
Milliarden Impfdosen einschließlich weiterer Optionen vereinbart, die die
Mitgliedstaaten im Falle einer Zulassung geltend machen können. In Artikel 7 der
Vereinbarung verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, keine
Parallelverhandlungen mit denselben Herstellern zu führen. In den Mitteilungen der EU-
Kommission vom 17. Juni 2020 und 15. Oktober 2020 zur Impfstrategie wird
darauf verwiesen, dass die Abnahmegarantien eine Bestimmung enthalten,
betreffend die faire Verteilung der Impfstoffdosen auf die Mitgliedstaaten,
wodurch gewährleistet wird, dass jedes Land entsprechend einem
bevölkerungsbezogenen Verteilungsschlüssel anteilig Dosen erhält, sofern die beteiligten
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Abnahmegarantien nichts anderes
vereinbaren. Besondere Bedeutung soll einer effektiven, einheitlichen,
transparenten und umfassenden Information über die Impfstoffe und ihre
Verfügbarkeit zukommen. Die Mitgliedstaaten sollten den leichten Zugang der Zielgrup-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26420
19. Wahlperiode 03.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. Februar
2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
pen zu den Impfstoffen gewährleisten, sowohl im Hinblick auf
Erschwinglichkeit als auch physische Erreichbarkeit. Alle Mitgliedstaaten, auch die
Bundesregierung, haben das in der Impfstoffstrategie dargelegte Konzept gebilligt.
Alle Mitgliedstaaten sind im sogenannten Lenkungsausschuss vertreten, der
alle Aspekte der vertraglichen Abnahmegarantien für Impfstoffe vor der
Unterzeichnung erörtert und überprüft. Seine Mitglieder haben das gemeinsame
Verhandlungsteam ernannt, das die vertraglich verpflichtenden oder
optionalen Abnahmegarantien mit den Impfstoffentwicklern aushandelt und dem
Ausschuss Bericht erstattet. Die ausgehandelten Abnahmegarantien werden im
Lenkungsausschuss erörtert und vereinbart. Sobald die Impfstoffe zugelassen
und verfügbar sind liegt der Ankauf der Impfstoffe in der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qa
nda_20_1662). Gleichzeitig befasste sich das sog. Corona-Kabinett der
Bundesregierung auch mit der Frage der Impfstoffversorgung. Diese Aufgabe
soll künftig von einer neuen Corona-Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt
übernommen werden. Nach Auffassung der Fragesteller gibt es jedoch keine
ausreichende Transparenz darüber, was genau im Corona-Kabinett und im
EU-Lenkungsausschuss besprochen und vereinbart wurde und wird, obwohl
Transparenz die Voraussetzung für Vertrauen und Erfolg der Impfkampagne
sind. Transparenz ist auch deshalb nach Meinung der Fragesteller erforderlich,
weil Entscheidungen hier erhebliche Haushaltsmittel binden und es sich nach
Auffassung der Fragesteller um einen nach dem Gesetz über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union (EUZBBG) unterrichtungspflichtigen europapolitischen
Gegenstand handelt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die aktuell schwierigste Phase der Pandemie in Deutschland bringt Leid,
Härten und Entbehrungen für viele Menschen in unserem Land mit sich. Impfen ist
der Weg heraus aus der Pandemie. 27 EU-Staaten beschaffen gemeinsam.
Neben der Impfstoffbeschaffung unterstützt und koordiniert der Bund da, wo es
möglich ist.
Die größte Impfkampagne der deutschen Geschichte ist angelaufen. Bereits
rund 1,85 Mio. Menschen haben in Deutschland eine Erstimpfung erhalten,
mehr als 460.000 Menschen haben – Stand 1. Februar 2021 – bereits auch die
Zweitimpfung erhalten. Gerade zu Beginn der Impfkampagne ist es angesichts
begrenzter Produktionskapazitäten nicht überraschend, dass die weltweit
extrem hohe Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt – unabhängig davon,
wer die Verträge mit den Impfstoff-Herstellern abschließt. Es war zu jedem
Zeitpunkt klar, dass der Impfstoff zu Beginn knapp sein würde und daher
priorisiert werden musste. Die derzeit begrenzte Verfügbarkeit von COVID-19-
Impfstoffen ist nicht auf eine zu niedrige Gesamtmenge bestellter Impfdosen
zurückzuführen. Sie liegt zum einen in der weltweit begrenzten Menge an
Produktionskapazitäten begründet, die bei innovativen Produktionsprozessen nicht
ungewöhnlich sind, und zum anderen an einem unterschiedlich schnellen
Voranschreiten weiterer erfolgversprechender Impfstoffentwicklungen anderer
Unternehmen. Sowohl auf EU-Ebene als auch auf deutscher Ebene werden alle
Anstrengungen unternommen, um die Produktionskapazitäten auszuweiten.
Zudem stehen die Impfstoffkandidaten weiterer Hersteller, mit denen Verträge auf
EU-Ebene abgeschlossen wurden, vor der Zulassung.
Bis Ende des vergangenen Jahres wurden in Deutschland wie geplant 1,34
Millionen Impfstoffdosen der Firmen BioNTech/Pfizer ausgeliefert. Zusätzliche
Dosen werden kontinuierlich geliefert. Darüber hinaus werden vom Impfstoff
der Firma Moderna bis Ende März 2021 voraussichtlich 1,8 Millionen Dosen
und von Astra Zeneca (AZ) 5,6 Millionen Dosen verfügbar sein, so dass bis
zum Ende des ersten Quartals 2021 rund 19 Millionen Dosen der beiden bereits
zugelassenen Impfstoffe für die Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung
stehen.
Die Entscheidung über Bestellmengen von COVID-19-Impfstoffen musste und
muss weiterhin auf Basis der jeweils aktuellen Erkenntnisse zum
voraussichtlichen Zeitpunkt der Zulassung und den voraussichtlich verfügbaren
Liefermengen getroffen werden. Dabei ist es erforderlich, das gesamte Portfolio an
Impfstoffen und Impfstoff-Kandidaten mit Verträgen auf EU-Ebene im Blick zu
behalten. Sofern sich aufgrund aktueller Erkenntnisse Änderungen am Bedarf
ergeben, sind weitere Vertragsabschlüsse möglich und werden realisiert, wie z. B.
der am 8. Januar 2021 von der EU-Kommission angekündigte Vertrag mit Bio-
NTech/Pfizer über die Lieferung zusätzlicher 200 Millionen Impfdosen mit
einer Kaufoption von 100 Millionen weiterer Impfdosen.
1. Welche Impfstoffvorbestellungen von welchen Unternehmen in welchem
Umfang hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zu
welchem Zeitpunkt bis heute getätigt, und inwiefern decken diese
Vorbestellungen tatsächlich den dringenden unmittelbaren Bedarf für schnelle
Impfungen in den Mitgliedstaaten ab?
Im Rahmen der über das Emergency Support Instrument (ESI) finanzierten
Initiative der EU-Kommission wurden mit den Firmen Astra Zeneca, BioNTech/
Pfizer, Johnson&Johnson, CureVac, Moderna und Sanofi/GSK bisher sechs
Advance Purchase Agreements (APAs) geschlossen.
Anzahl Dosen EU
(inklusive Optionen)
Anzahl Dosen
DEU
Abschluss
Vertrag
AstraZeneca 300 Mio.
(+100 Mio optional)
56, 3 Mio. 27.8.2020
BioNTech/
Pfizer
200 Mio.
(+100 optional)
64,1 Mio. 20.11.2020
BioNTech /
Pfizer
Zusatzvertrag
200 Mio.
(+100 optional)
36,6 Mio. noch offen
Johnson&
Johnson
200 Mio.
(+ 2x100 Mio. optional)
36,7 Mio. . 8.10.2020
Sanofi/GSK
300 Mio.
(opt. weitere Dosen
möglich) Mind. 55 Mio.
18.9.2020
CureVac
225 Mio.
(+ 180 optional) 54,1 Mio. .
30.11.2020
Moderna 80 Mio.
(+80 optional)
50,5 Mio. 4.12.2020
Sollten alle Präparate zentral zugelassen und die getroffenen Vereinbarungen
erfüllt werden, würden für die rund 450 Mio. Bürgerinnen und Bürger der
Europäischen Union und ihre Nachbarschaft mehr als 2 Milliarden Impfstoffdosen
zur Verfügung stehen.
2. Gab es höhere Angebote an Impfdosen seitens Biontech/Pfizer, Moderna
oder anderer Hersteller gegenüber der EU-Kommission (wenn ja, bitte je
nach Hersteller, Zeitpunkt, Höhe aufschlüsseln, und wann diese
ausgeschlagen wurden, und warum)?
3. Gab oder gibt es seitens Biontech/Pfizer und Moderna gegenüber der
EU-Kommission Angebote, die bereits bestellten Mengen an Impfstoff
oder aber zusätzlich bestellte Mengen an Impfstoff schneller als bisher
vereinbart zu liefern?
Steht die EU-Kommission hierzu aktuell in Verhandlungen mit Biontech/
Pfizer und Moderna?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Während der Sondierungsgespräche wurden von den Unternehmen
verschiedene Angebote unterbreitet, darunter auch Angebote mit höheren Mengen. Die
endgültig vorliegenden Vertragskonditionen sind das Ergebnis komplexer
Verhandlungsprozesse, bei denen verschiedene Angebote vorgelegt wurden und
bei denen zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen. Neben der Bestellmenge sind
dabei insbesondere die Lieferfristen und Lieferkonditionen, der Preis, die Höhe
der notwendigen Anzahlung sowie Haftungsfragen zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat am 8. Januar 2021 angekündigt, einen zusätzlichen
Vertrag mit BioNTech/Pfizer über die Lieferung zusätzlicher 200 Millionen
Impfdosen mit einer Kaufoption über 100 Millionen weiterer Impfdosen zu
schließen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch mit Moderna ein
zusätzlicher Vertrag geschlossen wird.
4. Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag hinsichtlich
der Frage der Impfstoffbestellung und der Impfstoffverträge, die
überwiegend zulasten der Haushalte der EU-Mitgliedstaaten und damit auch
des Bundeshaushalts gehen, gemäß EUZBBG nicht umfassend
schriftlich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet
insbesondere hinsichtlich der Positionierungen im Lenkungsausschuss und
somit mehr Transparenz hergestellt?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über die gemeinsame
europäische Impfstoffbeschaffung fortlaufend, insbesondere durch die Weiterleitung
und Übermittlung von Drahtberichten, Weisungen sowie von Vor- und
Nachberichten aus EU-Gremien unterrichtet. Der Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestags wurde schriftlich wie mündlich regelmäßig über aktuelle
Entwicklungen rund um die Impfstoffbeschaffung und Zulassung informiert.
Die Verhandlungen im Lenkungsausschuss unterliegen der Vertraulichkeit.
5. Befürwortet die Bundesregierung eine Offenlegung der Verträge mit den
Impfstoffherstellern gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem
Europäischen Parlament ggf. unter Beachtung des Geheimschutzes, da es
hier um erhebliche Mittel des Bundeshaushaltes und des EU-Budgets
geht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist sich des öffentlichen Interesses an den
Impfstoffbeschaffungsverträgen bewusst und bemüht sich um größtmögliche Transparenz
des Verfahrens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Veröffentlichung der
Verträge Wettbewerbspositionen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen
und u. U. den Erfolg des gesamten zentralen Beschaffungsverfahren gefährden
könnte.
Um dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und der Parlamente dennoch
Rechnung zu tragen, befindet sich die EU-Kommission in Gesprächen mit den
Impfstoffherstellern zu dem Zweck, zumindest redigierte Fassungen der
Verträge offenlegen zu können, die den Schutz der geschäftlichen Interessen der
Firmen und der persönlichen Daten der Beteiligten sicherstellen. So konnte mit
dem Unternehmen CureVac eine Einigung erzielt werden, um das mit diesem
geschlossene Advance Purchase Agreement auf der Internetseite der
Kommission zu veröffentlichen (siehe
https://ec.europa.eu/info/files/curevac-redacted-a
dvance-purchase-agreement_en).
6. Wie hoch sind die Gesamtkosten der EU-Vorbestellungen für den Fall,
dass alle Bestellungen sich realisieren?
Im Herbst 2020 wurde von einem nationalen Gesamtvolumen der bereits
abgeschlossenen und künftig abgeschlossenen Verträge von bis zu 3,1 Mrd. Euro für
die für Deutschland verfügbaren Impfdosen ausgegangen (davon 2,665 Mrd.
Euro fällig im Jahr 2021). Die nationalen Ausgaben für 2021 sind im Etat des
Einzelplans 15 berücksichtigt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und
aktueller Vertragsabschlüsse sind Mehrbedarfe zu erwarten.
7. Welche Kosten und in welcher Höhe wurden dafür bislang über den EU-
Haushalt abgedeckt (bitte aufschlüsseln)?
Die EU hat für notwendige Anzahlungen aus dem EU-Haushalt im Rahmen des
ESI 2,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, ergänzt um die Aufstockung des
ESI-Budgets durchzusätzlich bereitgestellte nationale Mittel in Form von
zweckgebundenen Einnahmen, siehe Antworten zu den Fragen 8 und 20. Die
über die Anzahlung hinausgehenden weiteren Zahlungen für die Impfdosen
übernehmen die EU-Mitgliedstaaten nach Lieferung der Impfstoffe.
8. Welche Rolle spielten die Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung
beim Umfang der Vorbestellung der Impfdosen samt Optionen durch die
EU-Kommission?
Gab es eine Kostendeckelung?
Wenn ja, wann, und durch wen wurde diese festgelegt?
Wenn nein, welche Erwägungen gab es dann?
Die für die Impfstoff-Initiative der EU-Kommission verwendeten
Vorauszahlungen aus dem EU-Haushalt im Rahmen des ESI lagen bei 2,15 Mrd. Euro.
Deutschland hat sich erfolgreich für eine Aufstockung des ESI-Budgets aus
nationalen Mitteln eingesetzt und selbst 192 Mio. Euro bereitgestellt. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 20 verwiesen.
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die innerhalb
der EU zugelassenen und verfügbaren Corona-Impfstoffe auf Basis der
unter den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Kontingente für alle
Mitgliedstaaten gleichermaßen erschwinglich sein sollten und deshalb deren
gesamter Ankauf und nicht nur deren Anzahlung aus dem EU-Haushalt
geleistet werden sollte?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was hat sie hierfür auf EU-Ebene getan?
Die Impfstoff-Initiative der EU-Kommission sieht vor, dass die EU die
notwendigen Anzahlungen aus dem ESI zur Verfügung stellt und die weiteren
Zahlungen für die Impfdosen von den EU-Mitgliedstaaten übernommen werden. Dies
wurde von allen Mitgliedstaaten unterstützt, alle Mitgliedstaaten haben das
Mandat (ESI-Agreement) unterzeichnet. Ziel war und ist es, dass alle EU-
Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße Anteil an den
verfügbaren COVID-19-Impfstoffen erhalten und diesen ihrer Bevölkerung zur
Verfügung stellen.
10. In welchem Umfang, bei welchen Herstellern, zu welchen Kosten und
mit welchen Lieferfristen hat die Bundesregierung über die Bestellungen
der EU-Kommission hinaus zusätzliche Impfstoffe bestellt?
11. Hat die Bundesregierung nach Abschluss der Vereinbarung zur
Impfstoffbestellung mit der EU-Kommission Verhandlungen mit Herstellern
aufgenommen, mit denen gleichzeitig die EU-Kommission verhandelt
hat?
Wenn ja, mit wem und mit welchem Ziel und warum sieht sie hierin
keinen Verstoß gegen Artikel 7 der Vereinbarung?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Firmen BioNTech, CureVac und IDT Biologika (IDT) wurden aus einem
Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung durch
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Von den
Firmen wurde im Gegenzug erwartet, dass sie einen angemessenen Anteil der
Produktion eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffes für die bedarfsgerechte
Versorgung in Deutschland zugänglich machen. Deshalb hat das BMG mit
CureVac, mit BioNTech und mit IDT jeweils vorvertragliche Absichtserklärungen
geschlossen. Nach den Vereinbarungen kann Deutschland bis zu 55 Millionen
weitere Impfstoffdosen erhalten. Die Umsetzung dieser Absichtserklärung in
verbindliche Bestellungen einschließlich der Preise und Liefertermine ist
Gegenstand laufender Verhandlungen.
Das Mandat für die Impfstoffbeschaffung auf EU-Ebene sieht vor, dass die
teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten keine eigenen Abschlüsse einer
Abnahmegarantie für den Impfstoff mit demselben Hersteller einleiten (Artikel 7 ESI-
Agreement). Artikel 7 ESI-Agreement verbietet indes nicht den Abschluss von
Absichtserklärungen. Mit dem Unternehmen IDT führt die Europäische
Kommission keine Verhandlungen.
12. Was wurde auf EU-Ebene im Lenkungsausschuss zur
Impfstoffbestellung durch die EU-Kommission wann und mit welchem Inhalt vereinbart
insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Hersteller und der Höhe der
jeweiligen Chargen der Hersteller und der Gesamthöhe der
Vorbestellungen, und welche Position hat die Bundesregierung hier vertreten (bitte
nach Ort, Zeit und Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?
13. Wann wurde die dort vertretene deutsche Regierungsposition jeweils im
sog. Corona-Kabinett beschlossen?
Wenn dies nicht im sog. Corona-Kabinett beschlossen wurde, wer hat es
dann wann jeweils entschieden?
14. Was genau wurde wann und von wem im sog. Corona-Kabinett der
Bundesregierung hinsichtlich der Vorbestellungen durch die EU-
Kommission beschlossen?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verhandlungen im Lenkungsausschuss (Steering Board) unterliegen der
Vertraulichkeit. Alle Teilnehmer sind an strenge
Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden. Die Protokolle über das Steering Board sind durch die EU-
Kommission verfasst und unterliegen der Geheimhaltung. Das Bekanntwerden
von Einzelheiten aus den Verhandlungen könnte Wettbewerbsinteressen der
vertragschließenden Unternehmen beeinträchtigen und den Erfolg des
Impfstoffbeschaffungsverfahrens insgesamt gefährden.
Sowohl das Bundeskabinett als auch das „Corona-Kabinett“ wurden seit dem
Beginn der Verhandlungen regelmäßig über den Stand der Verhandlungen
unterrichtet. Zusätzlich hat das BMG das Bundeskabinett am 2. und 16.
Dezember 2020 sowie das „Corona-Kabinett“ am 25. November 2020 und 4. Januar
2021 schriftlich über die aktuellen Entwicklungen bei der Impfstoffbeschaffung
informiert.
15. In welchen weiteren EU-Gremien (beispielsweise Europäischem Rat,
Ministerrat, relevante Ratsarbeitsgruppen, Ausschuss der Ständigen
Vertreter) – physisch oder digital, formell oder informell – wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung wann und mit welchem Inhalt über die
Impfstoffbestellung der EU-Kommission gesprochen, und welche genaue
Position hat hier die Bundesregierung vertreten insbesondere hinsichtlich
der Höhe der Vorbestellungen an Impfdosen (bitte nach Ort, Zeit und
Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über einzelne Beratungsthemen in einzelnen EU-Gremien wird
von der Bundesregierung nicht geführt. Die Bundesregierung hat auch zum
Thema der gemeinsamen europäischen Impfstoffbeschaffung der Europäischen
Kommission ihre Position in den relevanten EU-Gremien vertreten. Dabei hat
sie sich für ein rasches europäisches Handeln auf der Basis eines breiten
Portfolios eingesetzt.
16. Was war Motivation des Schreibens der vier Gesundheitsminister
Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Niederlande an die
Präsidentin der EU-Kommission vom Juni 2020?
Gemeinsam mit Frankreich, Italien und den Niederlanden hat sich Deutschland
frühzeitig zu einer „Inklusiven Impfallianz“ zur gemeinsamen Beschaffung von
Impfstoffen zusammengeschlossen. Es war von Beginn an das Bestreben der
vier Partner, alle anderen EU-Mitgliedstaaten, so sie es wünschten, teilnehmen
zu lassen. Nachdem immer mehr EU-Mitgliedstaaten ihr Interesse an der Impf-
Allianz bekundet hatten, wurde am 12. Juni 2020 in einer Sitzung des EU-
Gesundheitsministerrates die Europäische Kommission beauftragt, die
Verhandlungen für alle 27 EU-Mitgliedstaaten zu führen.
17. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Produktionsstart
der neuen Impfstoffproduktionsstätte von Biontech/Pfizer in Marburg zu
rechnen, und welche weiteren Anstrengungen zur Ausweitung der
Impfstoffproduktion in Europa gibt es darüber hinaus?
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte am 28. Januar 2021 die
arzneimittelrechtliche Erlaubnis zur Herstellung von COVID-19-Impfstoffen für die
Produktionsstätte in Marburg. Zur Vermarktung des dort hergestellten Impfstoffes
in der EU bedarf es noch der Genehmigung der Europäische
Arzneimittelagentur (EMA). Mit dem Beginn der Produktion kann derzeit im Laufe des Februars
2021 gerechnet werden.
Die Produktion von mRNA-Impfstoffen erfolgt in Teilprozessen. BioNTech
prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, die Produktionskapazitäten durch
Zusammenarbeit mit anderen pharmazeutischen Unternehmen bei der
Durchführung von Teilschritten der Herstellung auszuweiten.
18. Was konkret hat die Bundesregierung unternommen, um durch eine
zusätzliche Produktion des Impfstoffs von Biontech/Pfizer oder anderer
erfolgversprechender Hersteller innerhalb der EU die Impfstofflieferung zu
beschleunigen?
Wird der neu zugelassene Moderna-Impfstoff auch in Europa produziert
werden?
Wenn nein, ist die Bundesregierung oder die Europäische Kommission in
Gesprächen mit dem Hersteller bezüglich einer Produktion an
europäischen Standorten, und welche konkrete Förderung ist hierfür
vorgesehen?
Die Bundesregierung steht mit den Ländern und der pharmazeutischen
Industrie in ständigem Austausch. Bereits mit dem Beschluss des
Koalitionsausschusses „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit
stärken“, Nummern 52 und 53 vom 3. Juni 2020 hat die Bundesregierung
zudem beschlossen, Kapazitäten für medizinische Schutzausrüstung, der
Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der
Impfstoffproduktion aufzubauen. Die Bundesregierung hat einen Teil der Mittel für die
Bereitstellung von COVID-19-Impfstoffen verwendet. Hierunter fielen der
rechtzeitige Aufbau von Produktionskapazitäten für Impfstoffe und die Sicherung von
Kaufoptionen. Mit Mitteln dieser Programme hat die Bundesregierung neben
der Impfstoffentwicklung auch den Aufbau von Produktionskapazitäten bei den
Firmen BioNTech, CureVac und IDT unterstützt. Darüber hinaus plant die
Bundesregierung den Aufbau einer zentralen Koordinierung und Überwachung
der Impfstoffentwicklung und -produktion für Krisenfälle wie Pandemien.
Der Wirkstoff und die Lipidnanopartikel des neuen Moderna-Impfstoffs werden
in der Schweiz hergestellt, die Formulierung und Abfüllung finden in Spanien
statt. Über die Planungen von Moderna, weitere Herstellstätten in Europa zu
etablieren, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Hat die Bundesregierung bislang von der EU-Vereinbarung zum
europäischen Impfstoffverteilschlüssel Gebrauch gemacht, dass nicht
ausgeschöpfte Kontingente von Mitgliedstaaten optional durch andere
Mitgliedstaaten genutzt werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Die Verteilung der Impfstoffkontingente aus den auf EU-Ebene geschlossenen
Verträgen unter den Mitgliedstaaten erfolgt grundsätzlich nach dem
Bevölkerungsanteil. Da einige Mitgliedstaaten geringere Mengen abnehmen wollten,
wurde ein Verfahren etabliert, das anderen Mitgliedstaaten die Übernahme
überschüssiger Dosen ermöglicht, um die Einhaltung der den Herstellern
gegebenen Abnahmegarantien sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat sich
Deutschland mehrfach zur Übernahme zusätzlicher Dosen bereit erklärt und im
Ergebnis Kontingente erhalten, die über seinen Bevölkerungsanteil
hinausgehen.
20. In welchem Rahmen und in welchem Umfang koordiniert die
Europäische Union die Impfstoffverteilung und die Impfstoffstrategien der
einzelnen EU-Mitgliedstaaten?
Welche Rolle hat die Bundesregierung in ihrer Rolle als EU-
Ratspräsidentschaft bis zum 31. Dezember 2020 dabei übernommen?
Die Verteilung der Impfstoffkontingente aus den auf EU-Ebene geschlossenen
Verträgen unter den Mitgliedstaaten erfolgt grundsätzlich nach dem
Bevölkerungsanteil.
Die Bundesregierung hat in ihrer Rolle als EU-Ratspräsidentschaft die
Impfstoffbeschaffung aktiv betrieben. Deutschland hat maßgeblich dazu beigetragen,
dass die Verträge mit den sechs Impfstoffherstellern auf EU-Ebene realisiert
wurden.Als die Mittel im EU-Haushalt für die Anzahlungen zur
Produktionsförderung ausgeschöpft waren, berief Deutschland als Vorsitz im Rat der EU
eine informelle Tagung der EU-Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister ein, um u. a. über die Finanzierung der Impfstoffbeschaffung zu beraten
(Zusammenfassung abrufbar unter:
https://www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/eu2020/themen-und-dokumente.html). Zusätzlich wurde in einem
Schreiben vom 10. September 2020 zusammen mit der EU-Kommission dafür
geworben, dass alle EU-Mitgliedstaaten den EU-Haushaltstitel aus nationalen Mitteln
aufstocken, um einen möglichst zügigen Vertragsschluss insbesondere mit Bio-
NTech/Pfizer und Moderna möglich zu machen. Deutschland hat in diesem
Rahmen zu einer Aufstockung des EU-Haushalts mit 192 Mio. Euro
beigetragen. Darüber hinaus hat Deutschland insbesondere bei dem Vertrag mit Bio-
NTech/Pfizer die Abnahme von Impfstoffdosen garantiert, wenn EU-
Mitgliedstaaten den ihnen nach ihrem Bevölkerungsanteil zustehenden Teil nicht oder
nicht ganz für sich in Anspruch nehmen wollten.
21. Wann erwartet die Bundesregierung die Zulassung der weiteren
bekannten bestellten Impfstoffe durch die EMA (AstraZeneca, Johnson&
Johnson, Curevac, Sanofi)?
Die Zulassung für den Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca wurde am
29. Januar 2021 von der EMA erteilt. Die Phase III-Studie des Impfstoffs von
Janssen (Johnson&Johnson) hat begonnen, eine erste Zwischenanalyse für die
Wirksamkeit wird Anfang Februar 2021 erwartet. Die Phase III-Studie des
CureVac-Impfstoffs hat ebenfalls begonnen, eine erste Zwischenanalyse für die
Wirksamkeit wird im April 2021 erwartet. Die Phase III-Studie des Impfstoffs
von Sanofi hat noch nicht begonnen. Eine seriöse Vorhersage für die Zulassung
der Impfstoffkandidaten kann jedoch nicht getroffen werden, da sie stark von
dem Verlauf der Phase III-Studien abhängt. Hier spielen Geschwindigkeit der
Rekrutierung von Probanden, das individuelle Expositionsrisiko der Probanden
und die epidemiologische Situation in den Regionen, in denen die klinische
Prüfung durchgeführt wird, eine wesentliche Rolle.
22. Wann hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn an EU-Gremien
(beispielsweise Europäischem Rat bzw. Ministerrat) – physisch oder
digital, formell oder informell – teilgenommen seit März 2020?
Seit März 2020 hat der Bundesgesundheitsminister an dem Sondertreffen der
EU-Gesundheitsministerinnen und EU–Gesundheitsminister am 6. März 2020
in Brüssel sowie an den informellen Videokonferenzen der EU-
Gesundheitsministerinnen und EU- Gesundheitsminister am 12. Mai 2020, 12. Juni 2020,
16. Juli 2020, 4. September 2020, 2. Oktober 2020, 30. Oktober 2020 und
2. Dezember 2020 teilgenommen, wobei die Videokonferenzen am 12. Juni
2020 und am 2. Dezember 2020 formelle Sitzungen des Rates für
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) ersetzt haben.
Darüber hinaus hat der Bundesgesundheitsminister an der Sitzung des
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
des Europäischen Parlaments am 6. Juli 2020 teilgenommen. Zudem hat der
Bundesgesundheitsminister an zwei sog. Trilogen des Rates der Europäischen
Union, der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments am 30.
November 2020 und am 14. Dezember 2020 teilgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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