Schutz vor Mineralöl in Lebensmitteln
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2009 warnt das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) vor den Folgen von Mineralölrückständen in Lebensmitteln. Diese entstehen durch Aufdrucke von Verpackungen oder von Druckfarbenrückständen im Recyclingpapier von Lebensmittelverpackungen. Diese Mineralöle können sich im Körper ablagern, Organe schädigen und Krebs auslösen. Nach Angaben des BfR sollte „der Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel dringend minimiert werden“ (Stellungnahme BfR, 2009). Zehn Jahre später, im Oktober 2019, konnte Foodwatch in drei von vier untersuchten Säuglingsmilch-Produkten Mineralölrückstände nachweisen. Eine darauffolgende Untersuchung der Bundesregierung, angeordnet durch die EU-Kommission, ergab, dass sogar in 14 von 50 untersuchten Proben sogenannte aromatische Mineralölstoffe vorhanden sind.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner teilte in einer Pressemitteilung mit: „Unsere Lebensmittel müssen sicher sein. Darauf müssen sich unsere Verbraucher verlassen können – das ist die gesetzliche Grundlage.“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL, 11. Oktober 2019). Doch wie das konkret sichergestellt werden soll, bleibt offen. Die Bundesregierung teilte lediglich mit, dass in „Eigenkontrolluntersuchungen“ von Nestlé keine Mineralölstoffe nachgewiesen werden konnten (Bundestagsdrucksache 19/15931). Das zeigt nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr, dass strenge, gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nötig sind, mit regelmäßigen Kontrollen durch die Behörden.
2017 legte die Bundesregierung den Entwurf der „Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsmittelverordnung“ Bund und Ländern vor. Im August 2020 ist dieser zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergegeben worden. Parallel dazu startete 2017 ein EU-Monitoring über die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien, die dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Die Fraktion DIE LINKE. möchte hiermit in Anknüpfung an die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/4082 sowie 18/12013 in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen in Arbeit sind und wie diese umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist die 2018 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4370 angekündigte Methodenvalidierungsstudie inzwischen abgeschlossen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin abgeleitet und umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt der bereits 2017 angekündigte EU-Monitoringbericht zu Mineralölstoffen in Lebensmitteln vor?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden auf Basis dieses Monitoringberichtes abgeleitet und umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche einzelnen Termine und Gespräche fanden seit dem Jahr 2018 zwischen der Bundesregierung einschließlich der zugehörigen Facheinrichtungen und Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und deren Verbände zum Themenspektrum Bedarfsgegenständeverordnung und Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel statt (bitte jeweils Datum, Thema und teilnehmende Personen, Institutionen und Unternehmen nennen)?
Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass der 2017 vorgelegte Entwurf der „Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ dazu führt, dass vermehrt Frischfaserverpackungen aufgrund der weniger starken Regulierung eingesetzt werden?
Aus welchen Gründen wurden in dem Entwurf der „Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ die gesättigten Mineralölstoffe (MOSH) nicht mehr berücksichtigt?
Welche weiteren Eintragswege in Lebensmittel (z. B. Kontakt mit Maschinenöl bei Transport oder Produktion) sieht die Bundesregierung, und welche diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen gibt es für diese Lebensmittelkontaktpunkte bereits?
Für welchen der der Bundesregierung bekannten Lebensmittelkontaktpunkte (siehe Frage 6) gibt es noch keine Gesetze oder Verordnungen und/oder wurden noch keine Gesetze oder Verordnungen erlassen?