[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz,
Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 19/26371–
Neueinspeicherungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ in Zeiten von
„Geisterspielen“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl es seit März 2020 im Profifußball größtenteils Spiele ohne
Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien, sog. „Geisterspiele“, gab und es nach
Ein-schätzung der fragestellenden Fraktion somit kaum Gründe für
Neueinspeicherungen in die sogenannte Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS)
gegeben haben dürfte, speicherten die Polizeibehörden im Zeitraum März bis
Dezember 2020 allein 1 056 Personen neu in die Datei ein (vgl. Antwort auf
die Schriftliche Frage der Abgeordneten Monika Lazar vom 11. Januar 2021
und
https://www.jungewelt.de/artikel/394529.datei-gewaltt%C3%A4ter-sport-
fans-im-visier.html, aufgerufen am 18. Januar 2021).
In der DGS sind, anders als der Name suggeriert, nicht nur Gewalttäterinnen
und Gewalttäter erfasst, vielmehr kann schon eine einfache
Personalienfeststellung beispielsweise im Umfeld eines Stadions oder bei der Anreise
reichen, um in der Verbunddatei gespeichert zu werden. Eine proaktive
Benachrichtigung aller gespeicherten Personen erfolgt gegenwärtig nur in Bremen,
nicht aber beispielsweise seitens der Bundespolizei.
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisierte die
rechtlichen und politischen Defizite der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“
bereits in zahlreichen parlamentarischen Initiativen (vgl. beispielsweise
Bundestags-drucksachen 18/10724, 19/946 und 19/4618).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Thematik „Gewalttäter Sport“ ist fachlich bei der „Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste
des Landes Nordrhein-Westfalen verortet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt die Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS)
als Verbunddatei nach Maßgabe des § 11 Absatz 1 bis 3 des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26771
19. Wahlperiode 17.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat vom
17. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der Verbunddatei
„Gewalttäter Sport“ (DGS) erfasst?
Mit Stand 4. Februar 2021 waren insgesamt 7 841 Personen in der DGS erfasst.
2. Mit welchen Speicherungsgründen und Tatbeständen sind wie viele
Personen gespeichert (bitte möglichst aufschlüsseln)?
Zu den 7 841 in der DGS erfassten Personen liegen aufgrund von
Mehrfacheinträgen 9 815 Speicherungsgründe vor.
Speicherungsgrund/Tatbestand Anzahl
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 55
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 266
Gefangenenbefreiung 28
Hausfriedensbruch 457
Schwerer Hausfriedensbruch 6
Landfriedensbruch 3324
Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 592
Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch [StGB]) 23
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und
Nothilfemitteln
7
Beleidigung 314
Körperverletzung 619
Gefährliche Körperverletzung 795
Schwere Körperverletzung 22
Beteiligung an einer Schlägerei 1
Nötigung 31
Diebstahl 50
Besonders schwerer Fall des Diebstahls 2
Raub 219
Schwerer Raub 6
Räuberischer Diebstahl 50
Sachbeschädigung 67
Gemeinschädliche Sachbeschädigung 9
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel 1
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr 1
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 3
Störung öffentlicher Betriebe 2
Sprengstoffgesetz (SprenG) 234
Versammlungsgesetz 240
Waffengesetz (WaffG) 3
16. Abschnitt BT StGB (Straftaten gegen das Leben) 204
17. Abschnitt BT StGB (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) 79
19. Abschnitt BT StGB (Diebstahl und Unterschlagung) 3
20. Abschnitt BT StGB (Raub und Erpressung) 17
27. Abschnitt BT StGB (Sachbeschädigung) 22
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten im
Zusammenhang mit Landfriedensbruch
4
Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr gemäß § 40 SprengG 65
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften gemäß § 42 SprengG 7
Strafvorschriften gemäß § 51 WaffG 5
Strafvorschriften gemäß § 52 WaffG 2
Volksverhetzung (bis 26. Januar 2015) 1
Speicherungsgrund/Tatbestand Anzahl
Sicherstellung von Waffen 1
Sicherstellung gefährlicher Gegenstände 9
Personalienfeststellung 779
Platzverweis 839
Ingewahrsamnahme 351
3. Wie viele Personen sind je Bundesland in der DGS erfasst (bitte
möglichst aufschlüsseln)?
Die Verteilung der in der DGS erfassten Personen nach Bundesländern ergibt
sich aus nachfolgender Übersicht (Anmerkung: Von den Bundesländern werden
auch Personen mit Vereinszugehörigkeit in anderen Bundesländern
gespeichert).
Bundesland Gespeicherte Personen
Nordrhein-Westfalen 2.923
Bayern 786
Niedersachsen 764
Bund (u. a. Bundespolizei) 734
Baden-Württemberg 506
Thüringen 341
Hessen 310
Rheinland-Pfalz 294
Sachsen-Anhalt 263
Berlin 230
Sachsen 200
Bremen 130
Hamburg 93
Brandenburg 88
Saarland 77
Mecklenburg-Vorpommern 55
Schleswig-Holstein 47
4. Wie viele Personen sind je Vereinszugehörigkeit in der DGS erfasst (bitte
möglichst aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die erbetene vereinszugehörige Aufschlüsselung aus Gründen des
Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Bei einer Veröffentlichung
der Auflistung stünde zu befürchten, dass diese von den Problemszenen als
„Rangfolge“ missverstanden wird. Gewalttäter könnten hierdurch zu weiteren
Störungen animiert werden, um in der so verstandenen Rangordnung
aufzusteigen (Phänomen der Selbstinszenierung).
Sie wird aus diesem Grund als Verschlusssache nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft (siehe VS-
Anlage).*
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/5195, Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
5. Wie viele Personen, die aus vergleichbaren Dateien des Auslandes
übermittelt wurden, sind insgesamt in der DGS erfasst?
6. Wie viele Personen davon sind je Land und je Vereinszugehörigkeit
(bitte beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?
7. Um welche vergleichbaren Dateien des Auslandes handelt es sich dabei
(bitte aufschlüsseln, wie viele Personen aus je welcher Datei übermittelt
wurden)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit sind keine personenbezogenen Daten in der DGS erfasst, die aus
Dateien des Auslandes übermittelt wurden.
8. Wie viele Einträge in der Datei sind mit digitalem Bildmaterial zu den
erfassten Personen verknüpft?
Von den 7 841 in der DGS erfassten Personen sind insgesamt 3 248 Personen
mit digitalem Bildmaterial erfasst. Hierbei handelt es sich um
erkennungsdienstliche Aufnahmen, welche zum Teil aufgrund anderer Straftaten in der
Verbunddatei IN-POL zu dieser Person gespeichert wurden.
9. Aufgrund welcher Speicherungsgründe und Tatbestände wurden in den
Monaten März bis Dezember 2020 Personen neu eingespeichert (bitte je
Monat und Speicherungsgründen/Tatbeständen möglichst genau
aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Speicherungsgrund Mär
2020
Apr
2020
Mai
2020
Jun
2020
Jul
2020
Aug
2020
Sep
2020
Okt
2020
Nov
2020
Dez
2020
Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
0 2 1 2 0 0 0 2 1 0
Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte
7 17 4 2 2 1 0 9 0 0
Gefangenenbefreiung 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hausfriedensbruch 0 26 1 0 0 0 0 0 11 0
Schwerer
Hausfriedensbruch
0 0 0 2 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 10 79 31 44 37 94 34 44 2 29
Besonders schwerer Fall
des Landfriedensbruchs
2 0 0 1 1 46 0 1 46 0
Volksverhetzung [§ 130
StGB]
1 0 0 0 1 0 0 0 0 2
Beleidigung 6 8 3 1 2 1 0 0 2 1
Körperverletzung 7 0 4 9 5 3 4 2 13 0
Gefährliche
Körperverletzung
29 4 5 9 3 2 4 7 5 5
Nötigung 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0
Diebstahl 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0
Raub 3 5 4 11 3 1 0 0 1 0
Schwerer Raub 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Räuberischer Diebstahl 0 1 1 0 7 0 0 0 0 0
Sachbeschädigung 0 3 0 4 1 0 0 2 0 1
Speicherungsgrund Mär
2020
Apr
2020
Mai
2020
Jun
2020
Jul
2020
Aug
2020
Sep
2020
Okt
2020
Nov
2020
Dez
2020
Sprengstoffgesetz 21 4 0 0 1 0 0 0 0 0
Versammlungsgesetz 7 1 0 3 0 0 1 0 0 0
16. Abschnitt BT StGB
(Straftaten gegen das
Leben)
4 8 5 3 1 0 0 0 0 0
17. Abschnitt BT StGB
(Straftaten gegen die
körperliche Unversehrtheit)
1 0 4 0 1 0 0 0 0 0
20. Abschnitt BT StGB
(Raub und Erpressung)
0 0 0 2 0 0 0 0 0 0
27. Abschnitt BT StGB
(Sachbeschädigung)
0 0 0 0 0 0 2 0 0 0
Versammlungsgesetz 1 1 1 1 0 0 0 1 0 7
Strafbarer Umgang und
Verkehr sowie strafbare
Einfuhr gemäß
§ 40 SprengG
3 5 1 1 1 0 0 1 0 0
Strafbare Verletzung von
Schutzvorschriften gemäß
§ 42 SprengG
0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Strafvorschriften gemäß
§ 51 WaffG
0 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (bis
26.01.2015)
0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Sicherstellung
gefährlicher Gegenstände
1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Personalienfeststellung 109 0 0 13 1 0 19 0 0 0
Platzverweis 6 0 0 0 0 10 0 0 0 0
Ingewahrsamnahme 1 0 6 0 1 0 1 0 0 0
10. Wie viele Personen wurden in den Monaten März bis Dezember 2020 je
Bundesland neu eingespeichert (bitte je Monat und Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Bundesland Mär
2020
Apr
2020
Mai
2020
Jun
2020
Jul
2020
Aug
2020
Sep
2020
Okt
2020
Nov
2020
Dez
2020
Baden-Württemberg 7 46 1 9 0 0 0 7 0 19
Bayern 6 5 3 3 13 1 4 4 3 0
Berlin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Brandenburg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Bremen 54 25 1 7 3 0 0 0 0 0
Bundespolizei 25 7 6 14 1 2 2 2 3 3
Hamburg 7 29 9 0 1 0 0 0 0 3
Hessen 0 0 1 0 0 0 0 0 46 0
Mecklenburg-
Vorpommern
64 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Niedersachsen 2 1 9 35 1 1 4 0 0 0
Nordrhein-
Westfalen
33 22 22 15 15 107 55 39 13 19
Rheinland-Pfalz 9 18 19 3 2 0 0 1 4 1
Saarland 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Bundesland Mär
2020
Apr
2020
Mai
2020
Jun
2020
Jul
2020
Aug
2020
Sep
2020
Okt
2020
Nov
2020
Dez
2020
Sachsen 0 0 0 17 0 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 2 4 0 1 0 46 0 0 1 0
Schleswig-Holstein 0 0 0 2 0 0 0 7 0 0
Thüringen 5 8 3 2 34 0 0 10 11 1
11. Wie viele Personen wurden in den Monaten März bis Dezember 2020 je
Vereinszugehörigkeit neu eingespeichert (bitte je Monat und
Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
12. Wie erklärt die Bundesregierung die nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion sehr hohe Zahl von 1 056 Neueinspeicherungen im Zeitraum
März bis Dezember 2020 angesichts der äußerst geringen Zahl an Fans in
den Stadien?
Der Zeitpunkt der Neuspeicherung einer Person/eines Sachverhaltes in der
DGS ist nicht zwingend an den Tatzeitpunkt gebunden. Neben der Frage der
Sachverhaltsklärung im Rahmen notwendiger polizeilicher
Ermittlungshandlungen, ist in Bezug auf die erforderliche Datenqualität vor einer Speicherung
jeweils eine umfangreiche Prüfung des Einzelfalls über die Polizeibehörden der
Bezugsvereine bzw. der Wohnort-Behörden notwendig, sodass zwischen
Tatzeitpunkt und Eintrag in der DGS durchaus mehrere Monate liegen können.
Darüber hinaus kam es auch im Zusammenhang mit Spielen unter Ausschluss
der Öffentlichkeit (sog. Geisterspiele) teilweise zur Zusammenkunft von Fan-/
Störergruppen, z. B. in Verbindung mit dem organisierten Abbrand von
Pyrotechnik sowie in Einzelfällen auch zu sog. Drittort-Auseinandersetzungen.
Dennoch hat sich bei Betrachtung der Vergleichszeiträume vor Beginn der
Pandemie (März 2019 bis Dezember 2019) zur Phase während der Pandemie
(„Geisterspiele“ von März 2020 bis Dezember 2020) der Durchschnittswert der neu
gespeicherten Personen in der DGS von 230 auf 105 Personen pro Monat mehr
als halbiert.
13. Wie viele Auskunftsersuchen in Bezug auf eine Einspeicherung in der
DGS wurden ab dem Jahr 2018 an die Bundespolizei gerichtet (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die bei der Bundespolizei eingegangenen Auskunftsersuchen sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Anzahl
2018 16
2019 25
2020 11
2021 1
14. Wie viele der auskunftssuchenden Personen, die in der DGS gespeichert
waren bzw. sind, haben ein Löschungsersuchen an die Bundespolizei
gerichtet, und wie vielen dieser Löschungsersuche wurde stattgegeben
(bitte alle Antworten nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben zu Löschungsersuchen und die Entscheidungen hierzu sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Löschungsantrag Löschungen
2018 5 4
2019 3 1
2020 4 2
2021 0 0
15. Inwiefern gab es bereits Auskunftsersuchen europäischer Behörden zu
deutschen Fan-Daten in Zusammenhang mit der ehemals für 2020
geplanten Fußball-Europameisterschaft der Männer und wie wurden diese
beantwortet?
Bislang wurde ein Auskunftsersuchen europäischer Behörden zu deutschen
Fan-Daten bezüglich der ehemals für 2020 geplanten Fußball-
Europameisterschaft an das BKA herangetragen. Diese Anfrage der Botschaft
der Russischen Föderation in Deutschland wurde durch das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat abschlägig beschieden.
16. Von insgesamt wie vielen Personen wurden Daten aus der DGS
anlässlich der ehemals für 2020 geplanten Fußball-Europameisterschaft der
Männer von der Bundespolizei oder anderen Behörden an ausländische
Behörden übermittelt und wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung nach der Verschiebung der EM wieder gelöscht?
Durch die Bundesregierung erfolgte keine Übermittlung von Daten zu Personen
aus der DGS an ausländische Behörden.
17. Inwiefern gab es bereits Auskunftsersuche europäischer Behörden zu
deutschen Fan-Daten in Zusammenhang mit der nun für 2021 geplanten
Fuß-ball-Europameisterschaft der Männer und wie wurden diese
beantwortet?
Der Bundesregierung sind keine Auskunftsersuchen im Sinne der Fragestellung
bekannt.
18. Von insgesamt wie vielen Personen wurden Daten aus der DGS
anlässlich der nun für 2021 geplanten Fußball-Europameisterschaft der Männer
von der Bundespolizei oder anderen Behörden an ausländische Behörden
über-mittelt?
Auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen.
19. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind mit
welchen Aspekten der Vorbereitung der für 2021 geplanten Fußball-
Europameisterschaft der Männer befasst?
Die Bundesregierung unterstütze die Bewerbung des Deutschen Fußball-
Bundes e. V. (DFB) zur Austragung von vier Spielen im Rahmen der
paneuropäischen UEFA Fußball Europameisterschaft der Männer 2021 (offiziell
weiterhin UEFA EURO 2020), indem sie die für die Bewerbung erforderlichen
staatlichen Garantierklärungen abgegeben hat. Diese Regierungsgarantien beziehen
sich auf unterschiedliche Sektoren der offiziellen „Tournament Requirements“
der UEFA (abzurufen unter
https://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/
EuroExperience/competitions/General/01/95/21/41/1952141_DOWNLOA
D.pdf) und wurden von den jeweils zuständigen Bundesministerien abgegeben.
Die Bundesministerien sind entsprechend ihrer Zuständigkeit und Betroffenheit
an den Vorbereitungen der UEFA EURO 2020 beteiligt. Dies umschließt auch
die Beteiligung von nachgeordneten Behörden. Dem Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat obliegt darüber hinaus eine koordinierende
Funktion.
So ist beispielsweise die Generalzolldirektion zentraler Ansprechpartner für
Belange des Zolls bei der Veranstaltung, stellt die Umsetzung der vom
Bundesministerium der Finanzen abgegebenen Garantieerklärung durch beschleunigte
Verfahren sicher und gewährleistet daneben die ggf. erforderliche personelle
und technische Unterstützung der zuständigen Sicherheitsbehörden.
Für die bundespolizeiliche Einsatzbewältigung sind grundsätzlich die jeweils
örtlich zuständigen Bundespolizeidirektionen verantwortlich, die
anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im
eigenen Zuständigkeitsbereich treffen.
Darüber hinaus nimmt die ZIS bei der geplanten UEFA EURO 2020 in ihrer
Funktion als National Football Information Point (NFIP) Deutschlands die ihr
zugewiesenen Aufgaben der Koordinierung des nationalen/internationalen
Informationsaustausches, der Beteiligung am Betrieb des geplanten International
Police Cooperation Center (IPCC), der anlassbezogenen Beteiligung an
Delegationseinsätzen im In- und Ausland (auf Ersuchen der jeweiligen Staaten/der
einsatzführenden Polizeibehörden) sowie des anlassbezogenen Austausches
personenbezogener Daten (auf Ersuchen der jeweiligen Staaten) wahr.
20. In welchen internationalen Organisationen, Gremien, Arbeitsgruppen,
etc. arbeitet die Bundesregierung zu welchen Aspekten der Vorbereitung
der für 2021 geplanten Fußball-Europameisterschaft der Männer mit
welchen ausländischen Behörden zusammen?
Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit werden in einer Arbeitsgruppe zur
UEFA EURO 2020 des Standing Committee of the European Convention on
Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in particular at
Football Matches als Gremium des Europarates mit Vertretern aller
Mitgliedstaaten des Europarates und Vertretern der Ausrichterstaaten behandelt. Für die
Bundesrepublik Deutschland nehmen ein/e Vertreter/in des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und ein/e Vertreter/in der ZIS sowie
Vertreter von Behörden des Landes Bayern diese Aufgaben wahr. Die
Mitgliedstaaten des Europarates sind entsprechend der Zuständigkeit ihrer
Behördenstruktur vertreten.
Zur Einrichtung des in Antwort zu Frage 19 genannten IPCC hat sich eine
Arbeitsgruppe aus mehreren Staaten (England, Schweiz, Österreich, Rumänien,
Niederlande und Deutschland) gebildet.
Die Bundespolizeidirektion München ist anlässlich der UEFA EURO 2020 in
den Arbeitsgruppen Working Visit zum Thema Stadionsicherheit sowie zum
Thema Sicherheit und Mobilität (Teilnehmer jeweils UEFA, DFB, Stadt
München, Feuerwehr, Polizei des Freistaates Bayern, Bundespolizei) vertreten.
21. Inwiefern spielt hierbei der Austausch personenbeziehbarer Daten von
(Fußball-)Fans eine Rolle?
Der Austausch personenbezogener Daten erfolgt nur anlassbezogen und auf
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Staaten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
22. Inwiefern ist die Bundesregierung mit welchen Fanorganisationen und
sozialpädagogischen Fußballfanprojekten bezüglich der Vorbereitung der
für 2021 geplanten Fußball-Europameisterschaft der Männer im
Austausch?
Seit 28 Jahren fördert die Bundesregierung die Geschäftsstelle der
Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend, die ihrerseits aktuell 68
deutsche Fanprojekte an 61 verschiedenen Standorten unterstützt und
qualifiziert.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Standing Committee of the European
Convention on Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in
particular at Football Matches des Europarates ein Meinungs- und
Informationsaustausch mit Vertretern von unterschiedlichen Fanverbänden wie
„Supporters Direct Europe (SDE)“, „Football Supporters Europe (FSE)“ oder
„Center for Access to Football in Europe (CAFE)“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]