Abschiebungen in den Irak
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Bezug auf das Herkunftsland Irak besteht nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller weitgehend ein faktischer Abschiebestopp. Davon ausgenommen sind kurdische Iraker, die wegen einer Straftat verurteilt oder von der Polizei als sogenannte Gefährder eingestuft wurden. Sie können in den Nordirak abgeschoben werden. Auf der Innenministerkonferenz von Juni 2018 wurde ferner der Beschluss gefasst, dass auch arabische Straftäter und „Gefährder“ in den Zentralirak abgeschoben werden können. Der Abschiebestopp basiert nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auf humanitären, sondern in erster Linie auf organisatorischen Gründen: Mit der irakischen Zentralregierung besteht kein Rücknahmeabkommen, und diese ist nicht bereit, Abschiebungen zu akzeptieren (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/HaubnerSchank-Newsletter-Irak-2019.pdf).
Eine für den 16. Dezember 2020 geplante Sammelabschiebung wurde durch die irakischen Behörden kurzfristig storniert. Abgeschoben werden sollten 13 Personen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen und Rheinland-Pfalz (E-Mail-Rundschreiben des Niedersächsischen Flüchtlingsrats vom 18. Januar 2021).
Obwohl Abschiebungen der meisten abgelehnten Geflüchteten in den Zentralirak derzeit nicht zulässig sind, wenn diese keine schweren Straftaten begangen haben und nicht als „Gefährder“ eingestuft sind, kommt es nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder vor, dass Ausländerbehörden Irakerinnen und Irakern mit Abschiebung drohen, um sie unter Druck zu setzen und zur Ausreise zu drängen (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/HaubnerSchank-Newsletter-Irak-2019.pdf). Der Irak ist eines der wichtigsten Zielländer sogenannter freiwilliger Ausreisen. Im Jahr 2019 sind 1 755 Personen mit einer Förderung durch das Programm REAG/GARP in den Irak zurückgekehrt, 2018 waren es 1 802 (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/80201).
Im Jahr 2018 vereinbarte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller mit der irakischen Regierung eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Rückkehr von Geflüchteten aus Deutschland und die Eröffnung von zwei Migrationsberatungszentren in Bagdad und Erbil. Bis zu 10 000 Irakerinnen und Iraker sollten mit der Schaffung von Ausbildungs- und Beschäftigungsangeboten vor Ort nach ihrer Rückkehr unterstützt werden. Pro Deutschem Bundestag Drucksache 19/27236 19. Wahlperiode 03.03.2021 Asyl bezeichnete diese Zentren allerdings als „Pseudoprojekte“, die in erster Linie die Funktion hätten, den erhöhten Abschiebe- und Ausreisedruck gegenüber irakischen Flüchtlingen zu legitimieren (https://www.proasyl.de/hintergrund/bundesregierung-will-rueckkehr-in-den-irak-forcieren-der-is-ist-besiegt-also-ab-nach-hause/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Irak gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten), welche Informationen zur ethnischen Herkunft liegen diesbezüglich vor, und welche Verfolgungsgründe werden typischerweise von irakischen Antragstellerinnen und Antragstellern vorgetragen?
Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 über die Asylanträge von irakischen Asylsuchenden entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverboten, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Wie lautete jeweils die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote (bitte soweit möglich nach ethnischer Zugehörigkeit differenziert darstellen)?
Wie viele Klagen irakischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF gab es seit 2015 (bitte nach Jahren auflisten), und wie haben die Verwaltungsgerichte in diesem Zeitraum über diese Klagen entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und wie zu Frage 2 differenzieren)?
Wie viele Klagen von irakischen Asylsuchenden gegen BAMF-Bescheide sind derzeit bei den Verwaltungsgerichten anhängig?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer Entscheidung des BAMF bei Asylverfahren von irakischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, das heißt inklusive eines Gerichtverfahrens, bei Asylverfahren von irakischen Asylsuchenden in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Widerrufsprüfungen wurden seit 2015 in Bezug auf irakische Asylsuchende eingeleitet, und wie viele Verfahren wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und zwischen Rückahmen und Widerrufen differenzieren)?
Wie viele irakische Staatsangehörige leben mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Unter welchen Voraussetzungen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung für Irakerinnen und Iraker möglich, im irakischen Generalkonsulat in Frankfurt und in der irakischen Botschaft in Berlin (bitte differenzieren) einen Pass zu beantragen?
Welche Dokumente müssen dazu vorgelegt werden, und inwieweit ist es möglich, diese von Deutschland aus zu beschaffen?
Wie viele Personen wurden seit 2015 in den Irak abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie zwischen Abschiebungen kurdischer Iraker in den Nordirak und arabischer Iraker in den Zentralirak differenzieren)?
Trifft die Information der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass im November 2020 ein kurdischer Iraker nach Bagdad abgeschoben wurde, und falls ja, wie wird dies begründet?
Gab es noch weitere Fälle, in denen kurdische Iraker in den Zentralirak abgeschoben wurden, und gab es umgekehrt Fälle, in denen arabische Iraker in den Nordirak abgeschoben wurden (bitte einzeln auflisten)?
Wie verteilen sich diese Abschiebungen auf die Bundesländer (bitte ebenfalls für den Zeitraum 2015 bis 2020 jährlich auflisten)?
Wie viele Sammelabschiebungen per Charterflug gab es seit 2015 in den Irak (bitte die Flüge einzeln mit Angaben zum Datum, zur Zahl der abgeschobenen Personen, zu Abflug- und Zielflughafen, zur Fluggesellschaft, zu beteiligten Bundesländern, ggf. weiteren beteiligten EU-Staaten, ggf. zur Finanzierung durch Frontex auflisten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den Abgeschobenen auch Personen waren, die keine schweren Straftaten begangen hatten und auch nicht als sogenannte Gefährder eingestuft waren?
Was ist der Bundesregierung über den Umgang der irakischen Behörden mit abgeschobenen Personen bekannt, inwieweit kommt es beispielsweise zu vorübergehenden Inhaftierungen, Befragungen oder Einschüchterungen unmittelbar nach der Abschiebung, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
Was ist der Stand der Verhandlungen über ein Rücknahmeabkommen zwischen der Bundesregierung und der zentralirakischen Regierung?
Welche diesbezüglichen Treffen und Gespräche gab es seit 2018, wer nahm daran teil, und welche Absprachen wurden dabei ggf. getroffen?
Welche weiteren Treffen sind ggf. geplant?
Welche diesbezüglichen Verhandlungen, Treffen und Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und der irakischen Regierung sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Absprachen wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und welche weiteren Treffen sind ggf. geplant?
Welche Fluggesellschaften sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, Abschiebungen in den Zentralirak durchzuführen?
Wie viele Abschiebungen in den Irak mussten seit 2015 nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden (bitte nach Jahren differenzieren und den Grund angeben, warum die Abschiebungen jeweils abgebrochen werden mussten)?
Wie viele geplante Abschiebungen konnten seit 2015 nicht durchgeführt werden, weil sie kurzfristig durch die irakischen Behörden storniert wurden (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheits- und Versorgungslage im Irak ein (bitte gesondert auf die ehemals durch den IS besetzten Gebiete eingehen), und wie wirkt sich die Corona-Pandemie nach ihrer Kenntnis auf die dortige wirtschaftliche und humanitäre Situation aus?
Wie viele irakische Staatsangehörige sind seit 2015 mit einer finanziellen Förderung im Rahmen von REAG/GARP in den Irak zurückgekehrt (bitte nach Jahren auflisten und auch Angaben zum Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Rückkehr machen)?
Wie verteilten sich diese mit REAG/GARP geförderten Ausreisen auf die Bundesländer (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl freiwilliger Ausreisen in den Irak machen, die seit 2019 durch die Bundesländer finanziell gefördert wurden (bitte nach Bundesländern und Jahren differenzieren)?
Wie viele Personen wurden bislang in den Migrationsberatungszentren in Erbil und Bagdad beraten (bitte nach Standorten und Jahren aufschlüsseln)?
Was genau beinhalten die Beratungs- und ggf. Unterstützungsangebote in den Migrationsberatungszentren?
Wie lange dauert die Unterstützung Ratsuchender erfahrungsgemäß durchschnittlich, und wie viele Ratsuchende konnten in den Migrationsberatungszentren im Irak bislang in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwieweit es sich um befristete bzw. unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handelt und in welchen Sektoren die Beschäftigungsverhältnisse angesiedelt sind?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Migrationsberatungszentren im Irak beschäftigt (bitte nach Standorten und Tätigkeiten aufschlüsseln), und mit welchen Finanzmitteln sind die Migrationsberatungszentren ausgestattet (bitte für die Haushaltsjahre 2018, 2019, 2020 und 2021 getrennt auflisten)?