[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer,
Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27253 –
Die Perspektive von Langzeitarbeitslosen vor dem Hintergrund der Corona-
Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie erschütterte auch den Arbeitsmarkt im vergangenen
Jahr 2020. Trotz umfangreicher Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld und
einer kurzfristigen Erholung durch die Lockerung der Corona-
Schutzmaßnahmen im Sommer und Herbst erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahr 2020
im Vergleich zu 2019 um 429 000 Menschen auf 2 695 000 Menschen (https://
www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020). Experten gehen davon aus,
dass der erneute Lockdown die Arbeitslosenstatistik weiter negativ
beeinflussen wird (
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitslosigkeit-deutschlan
d-corona-arbeitslose-1.5097811). Schon jetzt ist ein starker Anstieg an
Langzeitarbeitslosen zu verzeichnen. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus,
dass der Wert bereits im Februar 2021 wieder über eine Million steigen wird
(
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-zahl-der-lang
zeitarbeitslosen-wieder-knapp-unter-der-millionen-marke/26865202.html?tick
et=ST-542613-4gbCLovbu3oP5QrCMfmI-ap5).
Diese Personengruppe hat angesichts der Entwicklung am Arbeitsmarkt schon
jetzt weniger Chancen als zuvor. Auch Minijobs, die für Langzeitarbeitslose
eine Chance bieten können, wieder Erfahrungen zu sammeln und damit Fuß
im ersten Arbeitsmarkt zu fassen, sind durch die Corona-Pandemie erheblich
zurückgegangen (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-10/corona-krise-gastge
werbe-jobverlust-minijobber-gastronomie-pandemie).
Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen
Überblick über die aktuelle Situation von Langzeitarbeitslosen vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie verschaffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Langzeitarbeitslose sind Personen, die seit mindestens zwölf Monaten
arbeitslos gemeldet sind. Im Februar 2021 waren 160 000 Langzeitarbeitslose im
Rechtskreis Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und 850 000
Langzeitarbeitslose im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gemeldet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28245
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 31. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auswertungen zur Erwerbssituation und dem Haushaltskontext liegen nur aus
der Grundsicherungsstatistik im SGB II vor, nicht für Langzeitarbeitslose im
SGB III.
1. Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben (bitte jeweils
gesonderte Auswertungen für Frauen und Männer, die absoluten Zahlen und
Prozentsätze, gemessen an allen Langzeitarbeitslosen, sowie die
monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
a) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder?
b) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?
c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils weniger als drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs
Monate bis ein Jahr, ein bis zwei Jahre und mehr als zwei Jahre eine
geringfügige Beschäftigung ausgeübt?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Diese Frage wird ersatzweise mit Angaben aus der Grundsicherungsstatistik
der Bundesagentur für Arbeit beantwortet, wobei zusätzlich auf erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) eingeschränkt wird. Von den rund 721 000
langzeitarbeitslosen ELB im August 2020 waren rund 100 900 ausschließlich
geringfügig beschäftigt, davon rund 45 900 Männer und rund 55 000 Frauen.
Rund 14 700 langzeitarbeitslose ausschließlich geringfügig beschäftigte ELB
lebten in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder, rund 21 100 in einer
Partner-Bedarfsgemeinschaft mit Kindern und rund 16 600 waren
alleinerziehend.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen. Eine
zusätzliche Differenzierung nach Dauer der geringfügigen Beschäftigung kann
statistisch nicht ausgewertet werden.
2. Wie lange üben Langzeitarbeitslose nach Kenntnis der Bundesregierung
im Durschnitt eine geringfügige Beschäftigung aus (bitte jeweils
gesonderte Auswertungen für Frauen und Männer sowie die monatsgenaue
Entwicklung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da eine
Differenzierung nach Dauer der geringfügigen Beschäftigung nicht statistisch ausgewertet
werden kann.
3. Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Einkommen jeweils
von 0 bis 100 Euro, von 101 bis 200 Euro, von 201 bis 300 Euro, von
301 bis 400 Euro und von 401 bis 450 Euro ausüben (bitte jeweils die
absoluten Zahlen und Prozentsätze sowie die monatsgenaue Entwicklung
der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
Diese Frage wird ersatzweise mit Angaben der Grundsicherungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit beantwortet, wobei zusätzlich auf ELB eingeschränkt
wird. Von den rund 100 900 langzeitarbeitslosen ausschließlich geringfügig
beschäftigten ELB im August 2020 erzielten rund 18 000 ein Bruttomonatsentgelt
von bis zu 100 Euro, rund 30 500 Personen ein Entgelt zwischen 100 Euro und
200 Euro, rund 13 200 Personen ein Entgelt zwischen 200 Euro und 300 Euro,
rund 12 000 Personen ein Entgelt zwischen 300 Euro und 400 Euro und rund
24 700 Personen ein Entgelt zwischen 400 Euro und 450 Euro. Hierbei ist zu
beachten, dass aufgrund von Meldeverzögerungen unter den ausgewiesenen
langzeitarbeitslosen geringfügig beschäftigten ELB vereinzelt auch Personen
mit einem Entgelt von mehr als 450 Euro enthalten sein können, die
nachträglich als sozialversicherungspflichtig einzustufen sind.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen.
4. Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, die im Anschluss an ihre Langzeitarbeitslosigkeit eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (bitte jeweils
gesonderte Auswertungen für Frauen und Männer, die absoluten Zahlen
und Prozentsätze sowie die monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2018,
2019, 2020 und 2021 angeben)?
In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um eine geförderte
Beschäftigung?
a) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder?
b) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?
c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Personen sind mit oder ohne Unterbrechung von
maximal sechs Monaten seit mindestens sieben Jahren arbeitslos?
Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Diese Frage wird ersatzweise mit Angaben aus der Grundsicherungsstatistik
der Bundesagentur für Arbeit beantwortet, wobei zusätzlich auf ELB
eingeschränkt wird. Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung kann standardmäßig statistisch nicht ausgewertet werden. Ersatzweise
wird über bedarfsdeckende Integrationen berichtet. Diese liegen vor, wenn sich
ELB drei Monate nach einer Integration in Erwerbstätigkeit nicht mehr im
Regelleistungsbezug des SGB II befinden.
Von den rund 2 370 bedarfsdeckenden Integrationen langzeitarbeitsloser ELB
im Juli 2020 entfielen rund 1 620 auf Männer und rund 750 auf Frauen. Rund
210 langzeitarbeitslose ELB, die bedarfsdeckend in den Arbeitsmarkt integriert
werden konnten, lebten in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder,
rund 340 in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit Kindern und rund 260
waren alleinerziehend. Von den insgesamt rund 2 370 bedarfsdeckenden
Integrationen langzeitarbeitsloser ELB erfolgten rund 510 in eine öffentlich geförderte
Beschäftigung.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 3 im Anhang zu entnehmen.
5. Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, die im Anschluss an eine geringfügige Beschäftigung eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (bitte
jeweils gesonderte Auswertungen für Frauen und Männer, die absoluten
Zahlen und Prozentsätze sowie die monatsgenaue Entwicklung der Jahre
2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um eine geförderte
Beschäftigung?
a) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder?
b) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?
c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Personen sind mit oder ohne Unterbrechung von
maximal sechs Monaten seit mindestens sieben Jahren arbeitslos?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Diese Frage wird ersatzweise mit Angaben aus der Grundsicherungsstatistik
der Bundesagentur für Arbeit beantwortet, wobei zusätzlich auf ELB
eingeschränkt wird. Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung kann standardmäßig statistisch nicht ausgewertet werden. Ersatzweise
wird über bedarfsdeckende Integrationen berichtet.
Von den rund 350 bedarfsdeckenden Integrationen langzeitarbeitsloser
ausschließlich geringfügig beschäftigter ELB im Juli 2020 entfielen rund 200 auf
Männer und rund 150 auf Frauen. 30 langzeitarbeitslose ausschließlich
geringfügig beschäftigte ELB, die bedarfsdeckend in den Arbeitsmarkt integriert
werden konnten, lebten in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder, rund 60
in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit Kindern und rund 60 waren
alleinerziehend. Von den insgesamt rund 350 bedarfsdeckenden Integrationen
langzeitarbeitsloser ausschließlich geringfügig beschäftigter ELB erfolgten rund 70
in eine öffentlich geförderte Beschäftigung.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 4 im Anhang zu entnehmen.
6. Wie viele Langzeitarbeitslose haben nach Kenntnis der Bundesregierung
an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen (bitte
jeweils gesonderte Auswertungen für Frauen und Männer, die absoluten
Zahlen und Prozentsätze, gemessen an allen Langzeitarbeitslosen, sowie
die monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021
angeben)?
a) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder?
b) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?
c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Personen sind mit oder ohne Unterbrechung von
maximal sechs Monaten seit mindestens sieben Jahren arbeitslos?
Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben einer kombinierten Auswertung aus der Förderstatistik, der
Grundsicherungsstatistik sowie Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für
Arbeit waren von den im November 2020 rund 13 500 Teilnehmenden an einer
Förderung der beruflichen Weiterbildung, die vor Eintritt langzeitarbeitslos
waren (im Rechtskreis SGB II oder SGB III), rund 7 400 Männer und rund
6 100 Frauen. Rund 300 Teilnehmende waren vor Eintritt in die Förderung der
beruflichen Weiterbildung mindestens sieben Jahre arbeitslos (ob „mit oder
ohne Unterbrechung von maximal sechs Monaten“ ist nicht statistisch
auswertbar). Von den Personen, für die Angaben zum Haushaltskontext vorliegen,
lebten rund 500 der zuvor langzeitarbeitslosen Teilnehmenden in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder, jeweils rund 2 300 in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern oder waren alleinerziehend.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 5 im Anhang zu entnehmen.
7. Wie viele Langzeitarbeitslose, die eine geringfügige Beschäftigung
ausüben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung an einer beruflichen
Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen (bitte jeweils gesonderte
Auswertungen für Frauen und Männer, die absoluten Zahlen und
Prozentsätze, gemessen an allen Langzeitarbeitslosen, sowie die monatsgenaue
Entwicklung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
a) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder?
b) Wie viele dieser Personen leben in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind?
c) Wie viele dieser Personen sind alleinerziehend?
d) Wie viele dieser Personen sind mit oder ohne Unterbrechung von
maximal sechs Monaten seit mindestens sieben Jahren arbeitslos?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben einer kombinierten Auswertung aus der Förderstatistik, der
Grundsicherungsstatistik sowie Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für
Arbeit waren von den im November 2020 rund 1 100 geringfügig beschäftigten
Teilnehmenden an einer Förderung der beruflichen Weiterbildung, die vor
Eintritt langzeitarbeitslos waren (im Rechtskreis SGB II oder SGB III), rund 600
Männer und rund 500 Frauen. 40 Teilnehmende waren vor Eintritt in die
Förderung der beruflichen Weiterbildung mindestens sieben Jahre arbeitslos („mit
oder ohne Unterbrechung von maximal sechs Monaten“ kann statistisch nicht
ausgewertet werden). Rund 50 dieser vor Maßnahmeeintritt
langzeitarbeitslosen und nun geringfügig beschäftigten Teilnehmenden lebten in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder und jeweils rund 200 in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern bzw. waren alleinerziehend.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 6 und 7 im Anhang zu entnehmen.
8. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass es Langzeitarbeitslose
aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
zukünftig noch schwerer haben werden, wieder Fuß im ersten Arbeitsmarkt zu
fassen?
Die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der zentralen Ziele der
Arbeitsmarktpolitik. Es ist der Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre
erfolgreich gelungen, Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zu senken. Dies wurde
auch durch die lang anhaltende positive Arbeitsmarktentwicklung begünstigt.
Der derzeitige Anstieg ist bedingt durch die COVID-19-Pandemie und die
ergriffenen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung, durch die der Arbeitsmarkt
aktuell weniger aufnahmefähig ist und es in bestimmten Branchen (Gastgewerbe,
Einzelhandel, nichtmedizinische Gesundheitsdienstleistungen) gerade im
Helferbereich schwerer ist, wieder eine Beschäftigung zu finden. Auch finden
weniger entlastende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen statt. Es ist zu
erwarten, dass mit einer arbeitsmarktpolitisch begleiteten wirtschaftlichen Erholung
mittelfristig auch eine Rückkehr zum positiven Trend der Reduzierung der
Langzeitarbeitslosigkeit gelingen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich
langfristig die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten auch durch den
allgemeinen Strukturwandel verschlechtern. Dieser ist durch die Pandemie in
manchen Sektoren beschleunigt worden (siehe Wolter et al., IAB-
Forschungsbericht 02/2021, Tabelle 14). Um Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu
vermeiden, ist es deshalb wichtig, Qualifizierung zu unterstützen, berufliche
Umorientierung zu ermöglichen und dadurch individuelle Erwerbschancen zu
steigern.
9. Was plant die Bundesregierung neben dem sogenannten
Teilhabechancengesetz und sonstigen bisherigen Maßnahmen, um Langzeitarbeitslose
beruflich weiterzubilden?
Für Langzeitarbeitslose steht das gesamte Förderangebot der beruflichen
Weiterbildung nach § 81 SGB III zur Verfügung. Auch das Nachholen eines
Hauptschulabschlusses kann gefördert werden. In Vorbereitung einer
berufsabschlussbezogenen Maßnahme können auch Grundkompetenzen gefördert
werden. Mit dem im Wesentlichen am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur
Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde u. a. ein Rechtsanspruch auf
berufsabschlussbezogene Weiterbildungsförderung für Geringqualifizierte eingeführt.
Damit wurde das Förderangebot für Langzeitarbeitslose ohne Berufsausbildung
weiter verbessert. Zudem wurde coronabedingt das Zertifizierungsverfahren
nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
vereinfacht. Maßnahmen können auf Basis von Äquivalenzbescheinigungen von
Präsenz- auf alternative Unterrichtsformate umgestellt werden. Sehr viele
Maßnahmeträger haben in den Lock-Down-Phasen mit teilweise einhergehendem
Verbot von Präsenzunterricht diese Möglichkeit genutzt.
10. In welchen Branchen nehmen Langzeitarbeitslose nach Kenntnis der
Bundesregierung eine geringfügige Beschäftigung auf (bitte jeweils die
absoluten Zahlen und Prozentsätze sowie die monatsgenaue Entwicklung
der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung beendet nicht
notwendigerweise den rechtlichen Status der Arbeitslosigkeit, so dass es auch Aufnahmen
geringfügiger Beschäftigung gibt, die nicht gleichzeitig Abgänge aus
(Langzeit-)Arbeitslosigkeit sind.
11. In welchen Branchen nehmen Langzeitarbeitslose nach Kenntnis der
Bundesregierung eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung auf
(bitte jeweils die absoluten Zahlen und Prozentsätze sowie die
monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 angeben)?
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren
im Dezember 2020 rund 11 000 Abgänge aus Langzeitarbeitslosigkeit in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu
verzeichnen. Rund 2 400 dieser Abgänge erfolgten in den Wirtschaftszweig (nach
WZ 2008) der Arbeitnehmerüberlassung, rund 1 800 in das Grundstücks- und
Wohnungswesen sowie Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen,
technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und rund 1 600 in
den Handel.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 8 im Anhang zu entnehmen.
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Langzeitarbeitslose von
Jobcentern in geringfügige Beschäftigungen vermittelt oder wird ihnen
empfohlen, eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen?
Um die Zielsetzungen aus § 1 SGB II zu unterstützen ist der
Integrationsprozess im SGB II grundsätzlich auf nachhaltige und bedarfsdeckende Integration
ausgerichtet. Im Einzelfall kann aber eine Vermittlung in eine geringfügige
Beschäftigung zielführend sein. Der individuelle Unterstützungsbedarf der
Kundin bzw. des Kunden ist dabei für die Erarbeitung und Ausgestaltung des
Integrationsplanes handlungsleitend. Grundlage für den individuellen
Integrationsplan ist ein stärken- und potenzialorientiertes Profiling.
Fallgestaltungen für die Vermittlung in eine geringfügige Beschäftigung
können die schrittweise Heranführung an das Arbeitsleben zur Verbesserung der
Sozialkompetenzen sowie die Gewöhnung an eine Tagesstruktur, das
Erschließen neuer Berufsfelder als Quereinsteiger zur Erprobung neuer Tätigkeiten
sowie dem Erwerb neuer Erfahrungen und Fertigkeiten, aber auch zur
Überbrückung der Zeit bis zu einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme sein.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
Minijobs eine Chance für Langzeitarbeitslose bieten, wieder Fuß im
ersten Arbeitsmarkt zu fassen?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es
für Langzeitarbeitslose sinnvoller ist, eine geringfügige Beschäftigung
aufzunehmen statt keiner Beschäftigung nachzugehen?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die belegen, dass
geringfügige Beschäftigung eine Brücke in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung sein kann?
16. Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung von
Lietzmann et al. 2017 (Marginal employment for welfare recipients: stepping
stone or obstacle? [
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/labr.
12098]) hinsichtlich der Erkenntnis, dass Arbeitslose, die mehrere
Monate lang Arbeit suchend waren, von der Aufnahme einer geringfügigen
Beschäftigung profitieren?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung für Arbeitslose eine Brücke in
den Arbeitsmarkt sein kann, wurde in einigen Studien direkt untersucht. Die
Studie von Lietzmann et al. (2017) untersucht die mögliche Brückenfunktion
von Minijobs für den Zeitraum nach Einführung der Reformen für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die Autoren beschränken die Analyse auf
eine Gruppe von arbeitslosen ELB, für die eine solche Brückenfunktion relativ
wahrscheinlich ist: alleinstehende und kinderlose Männer und Frauen in
Westdeutschland, die eine reguläre Beschäftigung in Vollzeit suchen. Die Studie
findet, dass die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung die
Wahrscheinlichkeit regulärer Beschäftigung innerhalb einer dreijährigen Beobachtungsperiode
nur für solche arbeitslosen Leistungsbezieher erhöht, die die geringfügige
Beschäftigung erst mehrere Monate nach Eintritt in den ALG-II-Bezug
aufgenommen haben. Im Gegensatz dazu lässt sich keine Brückenfunktion für Personen
feststellen, die die geringfügige Beschäftigung innerhalb der ersten Monate des
Leistungsbezugs aufgenommen haben.
Den Befunden von Lietzmann et al. (2017) zufolge wäre es für die in die
Analysen einbezogenen Gruppen von Langzeitarbeitslosen im Sinne einer
Arbeitsmarktintegration vorteilhaft, eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen
statt in Arbeitslosigkeit zu verbleiben. Allerdings beschränkt sich die Studie auf
Westdeutschland. Zudem beschränken Lietzmann et al. (2017) ihre Analysen
auf alleinstehende Frauen und Männer. Wesentliche Gruppen von geringfügig
Beschäftigten und Arbeitslosen werden somit in der genannten Studie nicht
adressiert: Frauen und Personen in Paarhaushalten und/oder mit Kindern. Zu
diesen und anderen Gruppen kann eine umfassende Studie von Brülle (2013)
Einblicke geben: Diese untersucht für atypisch Beschäftigte (Teilzeit,
Befristung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung) die Chancen von Personen mit
einem Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung, in eine reguläre Beschäftigung
überzugehen. Geringfügig Beschäftigte weisen in dieser Studie im Vergleich zu
den anderen atypischen Beschäftigungsformen (Teilzeit, befristete
Beschäftigung und Leiharbeit) die geringsten Chancen auf, in reguläre
Vollzeitbeschäftigung überzugehen (Brülle 2013).
17. Wie wird sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen nach Einschätzung
der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den
kommenden Monaten und Jahren entwickeln?
Die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit wird von der Dauer der Pandemie
und dem Erfolg ihrer Eindämmungsmaßnahmen, dem Beginn eines
wirtschaftlichen Aufschwungs unter den Bedingungen des Strukturwandels sowie der
Dekarbonisierung der Wirtschaft und damit der Aufnahmefähigkeit des
deutschen Arbeitsmarktes abhängig sein. Derzeit können keine verlässlichen
Aussagen zur Entwicklung in den kommenden Monaten und Jahren getätigt
werden. Da in den Monaten April und Mai 2020 jedoch viele Personen in
Arbeitslosigkeit zugegangen sind und die Pandemie-Lage weiter angespannt bleibt,
ist zunächst ein weiterer Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit zu erwarten.
Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit wird unabhängig davon eines der
zentralen Ziele der Arbeitsmarktpolitik bleiben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28245
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28245
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28245
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28245
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28245
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28245
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ISSN 0722-8333]