[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Irene Mihalic,
Filiz Polat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27094 –
Pushback-Vorwürfe gegen Frontex und die Rolle der deutschen Einsatzkräfte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Laufe des vergangenen Jahres häuften sich die Vorwürfe gegen die
europäische Grenzschutzagentur Frontex, dass diese in völkerrechtswidrige
Zurückweisungen von Schutzsuchenden (sogenannte Pushbacks) an den EU-
Außengrenzen verwickelt sei. Am 23. Oktober 2020 veröffentlichten u. a. das
ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ und „der Spiegel“ eine gemeinsame
Recherche, dass Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamte von illegalen
Pushbacks der griechischen Küstenwache Kenntnis gehabt hätten und selbst
zeitweise an den Zurückweisungen beteiligt gewesen seien (Frontex in illegale
Pushbacks verwickelt | Presse | REPORT MAINZ | SWR.de). Seit April 2020
seien Frontex-Einheiten bei mindestens sechs dieser Pushbacks in der Nähe
gewesen. In mindestens einen dieser Fälle war auch die deutsche
Bundespolizei verwickelt.
Am 10. August 2020 haben deutsche Beamtinnen und Beamte mit dem Schiff
„Uckermark“ der Bundespolizei ein in Seenot geratenes Schlauchboot vor der
Insel Samos in griechischen Gewässern angetroffen. Nachdem die griechische
Küstenwache den Einsatz von den deutschen Einsatzkräften übernommen
hatte, fand sich das Schlauchboot mit den sich weiterhin an Bord befindlichen
40 Menschen wenig später in türkischen Gewässern wieder (Frontex-Skandal:
Deutsche Bundespolizisten in illegalen Pushback in der Ägäis verwickelt –
DER SPIEGEL). Laut Bundespolizei hatten die griechischen Einsatzkräfte
einige der 40 Menschen bereits zu sich an Bord genommen, weshalb sich die
deutschen Einsatzkräfte wunderten, als das Schiff der griechischen
Küstenwache ohne diese Menschen zurück in den Hafen einlief. Die griechische
Küstenwache behauptete derweil, dass das Schlauchboot freiwillig in türkische
Gewässer zurückgefahren sei (Der Frontex-Skandal – ZDFmediathek).
In der Sitzung des Innenausschusses des deutschen Bundestages am 13. Januar
2021 konnten diese widersprüchlichen Darstellungen durch Frontex-Direktor
Fabrice Leggeri nach Ansicht der Fragesteller nicht aufgelöst werden.
Vielmehr wurde nach Ansicht der Fragesteller deutlich, dass insbesondere die
letztendliche Verantwortung und Einsatzleitung beim jeweiligen gastgebenden
EU-Mitgliedstaat ein großes Problem für die Kontrollierbarkeit der Frontex-
Einsätze darstellt (Grüne nach Innenausschuss-Anhörung: „Frontex hat kein
Interesse an Aufklärung“ (berliner-zeitung.de)). Zudem wurden nach Ansicht
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28043
19. Wahlperiode 29.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 25. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Fragesteller eklatante Mängel im Berichtswesen von Frontex sichtbar, das
eigentlich der Dokumentation und Aufklärung von sogenannten ernsten
Zwischenfällen („Serious Incident Reports“) und damit möglichen
Menschenrechtsverletzungen dienen soll. Darüber hinaus konnte Frontex-Chef Leggeri
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht überzeugend
erklären, warum bislang noch keine Stelle der eigentlich bis zum 5. Dezember
2020 einzustellenden 40 Grundrechtsbeobachterinnen und
Grundrechtsbeobachter zur Kontrolle der Arbeit von Frontex besetzt ist. Zuletzt wurden
durch die sogenannten Frontex-Files Listen von Lobbytreffen von Frontex
zwischen 2017 und 2019 öffentlich, an denen überwiegend
Lobbyvertreterinnen und -vertreter teilnahmen, die nicht im EU-Transparenzregister gelistet
sind (FRONTEX FILES).
Trotz der geringen parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten, den sich
erhärtenden Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen und den offensichtlichen
Mängeln im Grundrechtsschutz wird die europäische Agentur seit einigen
Jahren deutlich personell und materiell aufgestockt. Betrug das Budget 2005 zur
Gründung von Frontex noch 6 Mio. Euro, waren es im letzten Jahr rund
460 Mio. Euro. Insgesamt soll Frontex bis 2027 ein Budget von 5,6 Mrd. Euro
zur Verfügung stehen (Frontex-Skandal weitet sich aus: Grenzschützer außer
Kontrolle – DER SPIEGEL). Zudem soll ebenfalls bis 2027 eine sogenannte
Ständige Reserve von 10 000 Frontex-Einsatzkräften aufgebaut werden, die
die EU-Mitgliedstaaten dauerhaft bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen
unterstützen soll (Flüchtlingspolitik: Frontex baut ständige Reservetruppe für EU-
Außengrenzen auf | ZEIT ONLINE).
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder (im Folgenden „Einsatzkräfte“ genannt)
sind derzeit bei welchen Frontex-Missionen im Einsatz (bitte nach
Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
hier Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig
sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzorten
und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-Operationen zum
Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Das öffentliche Bekanntwerden
des einsatztaktischen Vorgehens wäre geeignet, gegenwärtige und zukünftige
Einsatzziele zu gefährden. Eine uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für
die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für die Beziehungen
zu den beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nachteilig
oder gar schädlich auswirken. Auch nach Abwägung mit dem Stellenwert des
parlamentarischen Fragerechts kommt die Bundesregierung zu dem Schluss,
dass die angefragten Informationen deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft
übermittelt werden können. Es wird hier somit auf die beigefügte „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
2. Welche einzelnen Operationen, zu denen es nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Webseite der Grenzagentur keine
komplette Übersicht gibt, führt Frontex nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in welchen Ländern durch (bitte nach „Joint Operation
Flexible Operational Activities”, „Joint Operational Activities“, „Joint
Operations“, „Rapid Border Interventions“ sowie weiteren
Missionsformen aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
hier Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig
sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu bestimmten
Einsatzländern und Operationen im Sinne der Fragestellung könnte für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-
Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine
uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für die Beziehungen zu den beteiligten
Mitgliedstaaten der EU sowie den beteiligten Drittstaaten nachteilig oder gar
schädlich auswirken. Auch nach Abwägung mit dem Stellenwert des
parlamentarischen Fragerechts kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die
angefragten Informationen deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt
werden können. Es wird hier somit auf die beigefügte „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
3. Welche Ausrüstung stellten die Bundesregierung und die Bundespolizei
seit 2019 für Frontex-Einsätze zur Verfügung (bitte nach Art der
Ausrüstung, Einsatzort und Jahr aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
hier Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig
sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten
Einsatzmitteln und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-
Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Das öffentliche
Bekanntwerden des einsatztaktischen Vorgehens wäre geeignet, gegenwärtige und
zukünftige Einsatzziele zu gefährden. Eine uneingeschränkte Weitergabe
könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für die
Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar
schädlich auswirken. Auch nach Abwägung mit dem Stellenwert des
parlamentarischen Fragerechts kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die
angefragten Informationen deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt
werden können. Es wird hier somit auf die beigefügte „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
a) Welche Ausrüstung stellten die Bundesregierung und die
Bundespolizei seit 2019 EU-Mitgliedstaaten mit einer europäischen Außengrenze
zur Verfügung (bitte nach Art der Ausrüstung, Einsatzort und Jahr
aufschlüsseln)?
Die durch die Bundespolizei seit 2019 für EU-Mitgliedstaaten mit einer
europäischen Außengrenze zur Verfügung gestellte Ausrüstung kann nachfolgender
Tabelle entnommen werden.
Einsatzort Jahr Ausstattung
Kroatien 2019 10 Wärmebildgeräte
2020 10 Geländetaugliche Allradfahrzeuge(Streifenwagen)
2020 10 Transportfahrzeuge (Minibusse)
Griechenland 2020 1 Herzschlagdetektor
2020 7 Wärmebildgeräte
2020 75 Dokumentenlupen
2020 Pandemieschutzausstattung
2021 1 Herzschlagdetektor
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die 2019 und 2020 an
Kroatien gelieferte Ausrüstung zum Grenzschutz nicht bei nach
Ansicht der Fragesteller illegalen Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei
zum Einsatz kommt (BMI – Presse – Deutschland unterstützt Kroatien
beim Grenzschutz (bund.de)?
Die Ausstattungshilfe wird als Schenkung an die Partnerbehörden übergeben.
Der Schenkungsvertrag beinhaltet eine zweckgebundene Nutzung der
Ausstattung für die jeweiligen polizeilichen Aufgaben der Partnerbehörden.
4. Wie viele Einsatzkräfte waren in den Jahren 2019 und 2020 bei welchen
Frontex-Missionen im Einsatz (bitte nach Anzahl und Einsatzort
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
hier Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig
sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten
Einsatzorten und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-Operationen
zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Insbesondere in der Antwort
enthaltene Informationen zu den konkreten Einsatzorten ermöglichen
Rückschlüsse auch auf künftiges Vorgehen der Sicherheitskräfte. Das öffentliche
Bekanntwerden dieses einsatztaktischen Vorgehens wäre geeignet, gegenwärtige
und zukünftige Einsatzziele zu gefährden. Eine uneingeschränkte Weitergabe
könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für
die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar
schädlich auswirken.
Auch nach Abwägung mit dem Stellenwert des parlamentarischen Fragerechts
kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die angefragten
Informationen deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden können. Es
wird hier somit auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage
verwiesen.*
5. Wie viele Einsatzkräfte werden 2021 aus Frontex-Missionen
zurückkehren (bitte nach Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
Gemäß der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EU) 2019/1896 über die
Europäische Grenz- und Küstenwache sind durch die Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2021 insgesamt 826 Einsatzkräfte zu stellen. Die tatsächliche
Entsendung der Einsatzkräfte und deren Dauer ist von verschiedenen Faktoren
abhängig, wie beispielsweise der Lageentwicklung an den Außengrenzen oder der
Corona-Pandemie. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt durch die
Bundesregierung keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele Einsatzkräfte
prognostisch im Verlauf des Jahres 2021 zurückkehren werden.
6. Wie viele deutsche Kandidatinnen und Kandidaten der Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizei sind dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat derzeit für anstehende Frontex-
Einsätze bekannt (bitte nach Einsatzkategorie 1, 2 und 3 und ggf. nach
präferierter Mission aufschlüsseln)?
Die Verantwortung für das Statutspersonal der Kategorie 1 obliegt der Agentur
Frontex und erfolgt über ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Für die
Kategorie 2 (Abordnung bis 24 Monate) entsendet Deutschland aktuell
insgesamt 57 Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie zwei Beamte der Länder
langfristig zu Frontex. Die Anzahl der Einsatzkräfte der Kategorie 3 (bis vier
Monate) richtet sich nach dem von Frontex formulierten Einsatzbedarf. Die
Bundespolizei wird sich im ersten Quartal des Jahres 2021 mit bis zu 82
Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie 23 Beamtinnen und Beamten der
Länder beteiligen.
7. Mit wie vielen Einsatzkräften wird sich Deutschland an der Ständigen
Reserve von 10 000 Einsatzkräften von Frontex insgesamt beteiligen,
und wie viele Einsatzkräfte wurden dafür aus Deutschland bislang
entsandt?
Gemäß den Anhängen I, II, III und IV der Verordnung (EU) 2019/1986 über
die Europäische Grenz- und Küstenwache ist der personelle Aufwuchs für die
deutschen Kräfte für den Zeitraum 2021 bis 2027 wie folgt geplant:
Anteil DEU 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Kategorie 2 61 73 73 110 152 187 225
Kategorie 3 540 523 602 637 748 785 827
Kategorie 4 225 225 225 225 0 0 0
Hierbei handelt es sich um Maximalzahlen. Der Abruf der Kräfte durch Frontex
bei den Mitgliedstaaten erfolgt bedarfsabhängig. Des Weiteren wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
8. Wie werden Beamtinnen und Beamte konkret auf ihren Einsatz in
Frontex-Missionen, beispielsweise wenn ein Seenotrettungsfall vorliegt
oder wie Menschen um Asyl bitten können, vorbereitet, und welchen
Anteil hat der Grundrechtsschutz an der Vorbereitung?
Durch die Bundespolizei werden nur ausgebildete Beamtinnen und Beamte mit
entsprechender Einsatzerfahrung in Frontex-koordinierte Einsätze entsandt. Die
nationale Ausbildung der Beamtinnen und Beamten ist umfassend und
entspricht einem hohen Standard. Durch diese Ausbildung sind die Beamten der
Bundes- und der Länderpolizeien grundsätzlich befähigt, Aufgaben in
Frontexkoordinierten Einsätzen an den EU-Außengrenzen eigenständig
wahrzunehmen. Bereits in der nationalen Ausbildung werden Menschenrechte und
Grundrechtsschutz beständig und intensiv geschult.
Gleichwohl wird vor Entsendung in Frontex-koordinierte Einsätze zusätzlich
eine weitere profilabhängige Qualifizierung vorgeschaltet.
Die Einsatzkräfte für die Unterstützung der griechischen Küstenwache zur
Überwachung der Seeaußengrenzen nehmen an einem einsatzspezifischen
Fortbildungslehrgang teil. Neben den theoretischen Grundlagen zu internationalem
Seerecht werden praktische Übungen zur Seenotrettung durchgeführt. Auch der
Zugang zu internationalem Schutz im Rahmen solcher Einsätze wird vermittelt.
Die Basisqualifizierung für eine Entsendung wird für alle weiteren
nichtmaritimen Einsatzkräfte mit der verpflichtenden Teilnahme an einer einwöchigen
Verwendungsfortbildung geschaffen. Elementare Bestandteile der
Verwendungsfortbildung sind die Themen „Grundrechtsschutz“ und „Asylrecht“.
Diese spezifischen Fortbildungen werden durch Fortbildungsangebote für
Auslandsverwendungen (z. B. Lehrgänge zur Erhöhung der interkulturellen
Kompetenz) aus dem allgemeinen Fortbildungsangebot der Bundespolizei ergänzt.
9. Gibt es zur Vorbereitung auf einen Einsatz in Frontex-Missionen
Weiterbildungsangebote der Bundespolizei?
a) Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet, und wie werden sie durch die
Bediensteten in Anspruch genommen?
b) Wenn ja, inwiefern ist eine solche Weiterbildung vor einem Einsatz
bei Frontex zwingend erforderlich?
c) Wenn nein, warum gibt es keine Weiterbildungsangebote, und wären
solche nach Ansicht der Bundesregierung nicht zur Vorbereitung
aller Einsatzkräfte aus Deutschland von Vorteil, um einheitliche
Kenntnisse zu gewährleisten?
Die Fragen 9 bis 9c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nationalen und spezifischen Vorbereitungsmaßnahmen berücksichtigen die
besonderen Anforderungen der Aufgabenwahrnehmung in einem Frontex-
Einsatz. Neben theoretischem Grundlagenwissen, nationalen Einsatzhinweisen
und Meldeverpflichtungen werden in praktischen Situationstrainings konkrete
Einsatzsituationen trainiert. Im Fokus steht dabei eine möglichst
praxisorientierte Vorbereitung zur Gewährleistung der erforderlichen Standards im
Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung im Ausland.
Die regelmäßige Teilnahme an den nationalen Vorbereitungsmaßnahmen ist für
die Einsatzkräfte verpflichtend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Inwiefern ist eine Supervision vor, während und nach den Frontex-
Einsätzen für deutsche Einsatzkräfte vorgesehen?
Die Frontex-Einsätze erfolgen unter Einsatzführung und Einsatzverantwortung
der jeweiligen Einsatzmitgliedstaaten. Alle Frontex-Kräfte sind im Rahmen des
Einsatzes den Grenzpolizeibehörden des gastgebenden Staates unterstellt.
Unbenommen dessen verbleibt die Dienstaufsicht beim Entsendestaat. Bei
Feststellung eines möglichen Fehlverhaltens deutscher Einsatzkräfte unterstützt die
Bundespolizei, in enger Abstimmung mit Frontex, den Einsatzmitgliedstaat und
ggf. betroffene Länderpolizeien bei den erforderlichen Maßnahmen zur
Aufklärung des Sachverhalts.
Darüber hinaus betreut die Bundespolizei alle eingesetzten Kräfte unter
Fürsorgeaspekten. Hier werden regelmäßig und anlassbezogen
Nachbereitungsseminare angeboten.
11. Nach welchem Verfahren wird ausgewählt, wo Einsatzkräfte im Rahmen
von Frontex-Missionen eingesetzt werden?
a) Werden Stellen explizit für einzelne Frontex-Missionen
ausgeschrieben?
b) Können Kandidatinnen und Kandidaten eine Präferenz für ein
Einsatzgebiet angeben?
c) Wenn ja, welche Missionen werden am häufigsten und welche am
wenigsten gewählt?
Die Fragen 11 bis 11c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anforderungen durch Frontex zur Beteiligung der Mitgliedstaaten am
Standing Corps erfolgt bedarfsorientiert. Gleichzeitig obliegt es der Agentur, die
jeweiligen Einsatzkräfte auf die Operationen zu verteilen. In Einzelfällen kann
ein Mitgliedstaat Präferenzen einbringen. Die Besetzung deutscher Kandidaten
geschieht auf freiwilliger Basis und auf Grundlage eines
Ausschreibungsmechanismus.
d) Wird bei der Zuweisung unterschieden, ob es sich um Landes- oder
Bundeskräfte handelt?
Verwendungen, für die ein umfangreiches grenzpolizeiliches Spezialwissen
Voraussetzung ist, werden ausschließlich von Einsatzkräften der Bundespolizei
wahrgenommen.
12. Um wie viel wird das monatliche Einkommen von Einsatzkräften erhöht,
wenn sie in einen Frontex-Einsatz gehen, und wer zahlt diesen Zuschlag
bzw. refinanziert diesen?
Deutsche Einsatzkräfte der Kategorie 2 erhalten – zusätzlich zu den
Dienstbezügen, die bei einer Verwendung im Inland gezahlt werden – einen
Auslandsverwendungszuschlag gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und
ein von Frontex unmittelbar gewährtes Tagegeld. Deutsche Beamtinnen und
Beamte der Kategorie 3 erhalten – zusätzlich zu den Dienstbezügen, die bei
einer Verwendung im Inland gezahlt werden – einen
Auslandsverwendungszuschlag gemäß § 56 BBesG sowie Auslandstagegeld gemäß § 14 des
Bundesreisekostengesetzes i. V. m. § 3 der Auslandsreisekostenverordnung. Der
konkrete Betrag pro Tag richtet sich nach der für das jeweilige Einsatzland
festgesetzten Stufe des Auslandsverwendungszuschlags und des Auslandstagegeldes.
Die Refinanzierung erfolgt über mit Frontex vereinbarte Tagespauschalen für
eingesetzte Beamtinnen und Beamte, deren Höhe vom Einsatzland abhängig
ist. Darüber hinaus zahlt Frontex nach Maßgabe des Artikel 61 der Verordnung
(EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache
Kompensationszahlungen für den Ausbau personeller Kapazitäten in den Mitgliedstaaten.
13. Dürfen Einsatzkräfte ihre Schusswaffen in einem Frontex-Einsatz
tragen?
a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das?
b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
dafür ein?
Die Fragen 13 bis 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Artikel 82 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die
Europäische Grenz- und Küstenwache darf an die Agentur abgeordnetes oder
kurzfristig von einem Mitgliedstaat entsandtes Personal Dienstwaffen, Munition
und Ausrüstung gemäß dem nationalen Recht ihres Herkunftsmitgliedstaats mit
sich führen und gebrauchen.
Die Rahmen- und Durchführungsbestimmungen des Führens von Dienstwaffen,
Munition und Ausrüstung durch Statutspersonal der Kategorie 1 regelt
Artikel 82 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU) 2019/1896. In die
Ermächtigungsbedingungen werden neben dem gastgebenden
Einsatzmitgliedstaat auch der Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit, der Wohnsitzmitgliedstaat
sowie der Mitgliedstaat, in dem die Erstausbildung stattfand, einbezogen.
Das Tragen der Schusswaffe in Frontex-koordinierten Einsätzen ist
profilbezogen und im jeweiligen Operationsplan geregelt. Die Notwendigkeit wird in den
Operationsplänen zwischen der Agentur Frontex und den
Einsatzmitgliedstaaten vereinbart.
14. Kann die Bundesregierung die Berichte des „Spiegel“ (Die Akte Frontex,
von Giorgos Christides, Klaas van Dijken, Steffen Lüdke und
Maximilian Popp vom 6. Februar 2021, Frontex-Skandal weitet sich aus: Gren
zschützer außer Kontrolle – DER SPIEGEL) bestätigen, nach denen die
rechtliche Grundlage für die Bewaffnung der Frontex-Einsatzkräfte der
Kategorie 1 noch fehlt und die Einsatzkräfte deswegen von nationalen
Sicherheitskräften eskortiert werden müssen, und wenn ja, wie wird die
Rechtsgrundlage nach Vorstellung der Bundesregierung in Zukunft
ausgestaltet sein?
Einsatzkräfte der Kategorie 1 werden derzeit nur in Einsatzprofilen eingesetzt,
die ein Führen von Waffen nicht erfordert. Darüber hinaus ist der
Bundesregierung bekannt, dass Frontex eine Ausschreibung zur Beschaffung von Waffen
veröffentlicht hat. Die Registrierung der Waffen soll in Polen erfolgen.
15. Gibt es stichprobenartige Untersuchungen vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat bei Frontex-Einsätzen analog zum
Monitoring des Komitees zur Verhütung von Folter des Europarates (CPT) in
Haftanstalten, und inwiefern hält die Bundesregierung eine stärkere
Einbindung des CPT in Monitoringaufgaben bei Frontex-Einsätzen für
sinnvoll?
Untersuchungen im Sinne der Fragestellung führt das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat nicht durch. Für solche Untersuchungen bestehen
zuständige Frontex-Gremien: Im Verwaltungsrat wird Deutschland auf Ebene
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat durch eine Vertreterin
repräsentiert. Gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die
Europäische Grenz- und Küstenwache benennt der Verwaltungsrat einen
Grundrechtsbeauftragen, der nach der Verordnung die Einhaltung der
Grundrechte durch die Agentur überwacht. Darüber hinaus hat die Agentur mit dem
Konsultationsforum eine weitere unabhängige Beratung und Unterstützung in
Grundrechtsfragen (vgl. Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/1896).
16. Welche Vorfälle fallen unter die interne Meldepflicht von Einsatzkräften
in Frontex-Missionen?
Aktuell sind alle Einsatzkräfte von Frontex gehalten, Ereignisse im Rahmen
von sogenannten Serious Incident Reports zu berichten, die
– eine hohe politische, diplomatische, operative oder mediale Relevanz
entfalten oder
– die öffentliche Sicherheit und Ordnung an den europäischen Außengrenzen
beeinträchtigen oder
– mögliche Menschenrechtsverletzungen oder andere Straftaten im
Zusammenhang mit Frontex-Einsatzkräften oder dem Frontex-Einsatz darstellen
könnten oder
– Verfehlungen oder Mandatsüberschreitungen der Einsatzkräfte implizieren.
17. Welche konkreten Möglichkeiten gibt es für Einsatzkräfte über das
Berichtswesen bzw. das Melden eines Serious Incident Reports an den
gastgebenden Staat hinaus, wenn sie Menschenrechtsverletzungen während
oder nach einem Frontex-Einsatz melden möchten?
Frontex-Einsatzkräfte unterliegen den Meldeverpflichtungen, die sich aus den
Operationsplänen ergeben. Darüber hinaus haben deutsche Einsatzkräfte
jederzeit die Möglichkeit, etwaiges Fehlverhalten mitzuteilen. Die nationale
Kontaktstelle für Frontex (National Frontex Point of Contact) in Deutschland würde
in einem solchen Fall die weiteren Maßnahmen gegenüber Frontex initiieren.
a) Gibt es eine interne Beschwerdestelle bei der Bundespolizei bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der jeweiligen Landespolizei oder
dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat speziell für
Auslands- bzw. Frontex-Einsätze?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
b) Können sich Einsatzkräfte direkt an das Büro der Frontex-
Grundrechtsbeauftragten wenden?
Die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache sieht diese Möglichkeit nicht vor.
c) Hat es in der Vergangenheit Beschwerden von Einsatzkräften während
oder nach einem Frontex-Einsatz gegeben, die nicht über das
Berichtswesen von Frontex an die Bundespolizei, die Bundesregierung oder
nach Kenntnis der Bundesregierung an die Landespolizei
herangetragen wurden (bitte nach Datum und Einsatzort aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Beschwerden im Sinne der Fragestellung
bekannt.
d) Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, wenn
Berichte deutscher Einsatzkräfte über Menschenrechtsverletzungen bei
Frontex durch die Agentur selbst oder den gastgebenden Staat nicht
nachverfolgt oder aufgeklärt werden?
Deutschland setzt sich im Verwaltungsrat dafür ein, dass Berichte, die
Menschenrechtsverletzungen erfassen, direkt und unmittelbar an den
Grundrechtsbeauftragten weitergeleitet werden. Darüber hinaus setzt sich Deutschland
dafür ein, dass alle gemeldeten möglichen Menschenrechtsverstöße im Rahmen
von Frontex-Einsätzen umfassend und zeitnah aufgeklärt werden.
18. Wie viele Serious Incident Reports wurden von Einsatzkräften in den
Jahren 2019 und 2020 im Rahmen welcher Frontex-Missionen verfasst?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Sollten Serious Incident Reports nicht von der Bundespolizei erfasst
werden, gibt es Überlegungen im Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat, aufgrund der nach Ansicht der Fragesteller offenkundigen
Lücken im Frontex-Berichtswesen rund um den Vorfall am 10. August
2020 eine Erfassung zu veranlassen?
Da es sich um ein Frontex-internes Meldeverfahren handelt, sieht sich die
Bundesregierung nicht zu einer Erfassung durch die Bundespolizei veranlasst.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wenn sich
Darstellungen eines ernsten Zwischenfalls bzw. von Menschenrechtsverletzungen
der Bundes- oder Landespolizei mit den Schilderungen anderer
beteiligter Einsatzkräfte widersprechen?
Auf die Antwort zu Frage 17d wird verwiesen.
21. Vertraut die Bundesregierung bei der Aufklärung der nach Ansicht der
Fragesteller widersprüchlichen Darstellungen von Bundespolizei und
griechischer Küstenwache zum Vorfall am 10. August 2020
ausschließlich den Ermittlungen im Frontex-Verwaltungsrat, oder hat die
Bundesregierung eigene Ermittlungen angestellt?
In die Arbeiten der vom Verwaltungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe fließen
auch die eigenen Erkenntnisse der Bundespolizei ein. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 17d verwiesen.
22. Sind der Bundesregierung weitere Fälle wie dem des Bundespolizisten
bekannt, der sich Medienberichten zufolge geweigert habe, im Oktober
2020 mit dem Schiff „Uckermark“ der Bundespolizei auszufahren, da er
Pushbacks weder direkt noch indirekt unterstützen wolle (Frontex-Skand
al weitet sich aus: Grenzschützer außer Kontrolle – DER SPIEGEL)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich deutsche Einsatzkräfte
nicht an Menschenrechtsverletzungen anderer Einsatzkräfte im
Rahmen von Frontex-Missionen mitschuldig machen?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 bis 9c wird verwiesen.
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, Einsatzkräfte, die
Menschenrechtsverletzungen beobachten, zu unterstützen, diese auch zu melden?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
23. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Einsatzkräfte im
Frontex-Einsatz Geflüchtete an die griechische Küstenwache übergeben
und diese die Menschen anschließend im Rahmen eines illegalen
Pushbacks mit ihrem Schlauchboot von griechische in türkische Gewässer
zieht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle an Frontex-Einsätzen
Beteiligten sich an die Grund- und Menschenrechte sowie das Verbot des Non-
Refoulement halten.
24. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausrufung eines nationalen
Notstandes durch die griechische Regierung im März 2020 (Asylrecht in
Griechenland außer Kraft gesetzt | Europa | DW | 20. März 2020)
Auswirkungen auf den Umgang der griechischen Küstenwache mit
Seenotrettungsfällen und die damit einhergehenden Einsatzbefehle
gegenüber deutschen Beamtinnen und Beamten im Frontex-Einsatz gehabt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Wie viele Anfragen der Frontex-Grundrechtsbeauftragten hat die
Bundesregierung aufgrund eines Serious Incident Reports bislang erhalten
(bitte nach Datum und Einsatz aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat bislang keine Anfragen der Frontex-
Grundrechtsbeauftragten erhalten.
26. Welcher Prozess wird nach Eingang eines Serious Incident Reports der
Grundrechtsbeauftragten bei der Bundesregierung mit welchen
Konsequenzen in Gang gesetzt?
Im Falle des Eingangs eines Serious Incident Reports mit deutscher Beteiligung
setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende und zeitnahe Aufklärung
des Sachverhalts ein.
27. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Interimsbesetzung der
Grundrechtsbeauftragten durch Annegret Kohler, ehemalige Mitarbeiterin im
Kabinett von Frontex-Direktor Leggeri, einen Interessenkonflikt mit
ihrer Aufgabe, die Arbeit von Frontex zu kontrollieren?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Personalangelegenheiten
der Agentur zu kommentieren.
28. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Frontex-Verwaltungsrat für
die Neubesetzung der Stelle der Grundrechtsbeauftragten mit einer
unabhängigen Person ein?
Die Bundesregierung beteiligt sich über die Mitgliedschaft der Vertreterin des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Frontex-
Verwaltungsrat am Prozess der Neubesetzung der Stelle des Frontex-
Grundrechtsbeauftragten. Die Ausschreibung erfolgt europaweit.
29. Wie wird die Bundesregierung als Mitglied im Frontex-Verwaltungsrat
die schnellstmögliche Einstellung der noch immer unbesetzten 40 Stellen
für Grundrechtebeobachtende gewährleisten?
Die Bundesregierung setzt sich als Mitglied im Frontex-Verwaltungsrat für eine
zügige Einstellung und Besetzung ein.
30. Inwiefern wird sich Deutschland durch deutsches Personal an den
40 Stellen für Grundrechtebeobachtenden beteiligen?
Auswahl und Einstellung erfolgen nach europaweiten Ausschreibungen durch
die Agentur. Inwiefern sich darauf auch deutsche Staatsbürger beworben haben,
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
31. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene angesichts der
massiven Vorwürfe von Menschenrechtsverstößen für die Aufstockung
der 40 Stellen für Grundrechtebeobachtende ein?
Gemäß Artikel 110 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1896 sind mindestens
40 Grundrechtebeobachter vorgesehen. Die Bundesregierung hat sich im
Verwaltungsrat für die zeitnahe Besetzung eingesetzt. Ob es einer Aufstockung der
Anzahl der Grundrechtebeobachter bedarf, prüft der Exekutivdirektor in
Absprache mit dem Grundrechtsbeauftragen einmal jährlich. Nachdem diese
Prüfung abgeschlossen ist, schlägt der Exekutivdirektor dem Verwaltungsrat
erforderlichenfalls vor, für das folgende Jahr entsprechend den operativen
Erfordernissen mehr Grundrechtebeobachter einzustellen. Hierbei wird sich
Deutschland im Rahmen seiner Beteiligung am Verwaltungsrat einbringen.
32. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, sich im Rahmen des
Europarates für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für
nationale Einsatzkräfte im Frontex-Einsatz, beispielsweise beim Komitee
zur Verhütung von Folter des Europarates, einzusetzen?
Entsprechende Überlegungen finden in der Bundesregierung nicht statt.
33. Welche Organisationen sind laut Kenntnis der Bundesregierung Teil des
Frontex-Konsultativforums in Grundrechtsfragen, und welche Rolle
spielt das Konsultativforum bei der Aufklärung der Pushback-Vorwürfe?
Das Konsultationsforum umfasst derzeit Repräsentanten von:
– Amnesty International European Institutions Office (AIEIO)
– Churches‘ Commission for Migrants in Europe (CCME)
– Europarat
– European Asylum Support Office (EASO)
– European Union Agency for Fundamental Rights (FRA)
– International Comission of Jurists (ICJ)
– International Organization for Migration (IOM)
– Jesuit Refugee Service Europe (JRS Europe)
– Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR)
– Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR)
– Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
– Red Cross EU Office
– Save the Children
– Hoher Vertreter der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR).
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Konsultationsforum von der durch
den Verwaltungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe zur Aufklärung der sog.
Pushback-Vorwürfe eingebunden wurde.
34. Wann wird die Arbeitsgruppe im Frontex-Verwaltungsrat zur Aufklärung
der Pushback-Vorwürfe unter deutscher Leitung ihre Arbeit beendet
haben, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine dauerhafte
Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe zur Aufklärung von
Menschenrechtsverletzungen ein?
Der Abschlussbericht wurde dem Frontex-Verwaltungsrat am 5. März 2021
vorgestellt. Damit sind die Tätigkeit und das Mandat der Arbeitsgruppe
beendet. Über weitergehende Maßnahmen wurde noch nicht befunden.
35. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Frontex-
Verwaltungsrat dem derzeitigen Frontex-Direktor Fabrice Leggeri ein Rücktritt
nahegelegt oder wurde über eine Neubesetzung der Stelle des Direktors
gesprochen?
Aus den Sitzungen des Frontex-Verwaltungsrates ist der Bundesregierung
derartiges nicht bekannt.
36. Hat die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Überprüfung des
Berichtswesens von Frontex eigene Vorschläge zur besseren
Nachverfolgung und Kontrollierbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der
widersprüchlichen Darstellungen rund um den Vorfall am 10. August 2020,
gemacht?
Die Bundesregierung hat sich aktiv an der Arbeitsgruppe des Frontex-
Verwaltungsrates zur Aufklärung der Vorfälle und Erarbeitung von Vorschlägen zur
Überarbeitung des Frontex-Berichtswesens beteiligt. Auf die Antworten zu den
Fragen 16, 19 und 34 wird hingewiesen.
37. Hat die Bundesregierung geprüft, welche Möglichkeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung Betroffene eines völkerrechtswidrigen Pushbacks
haben, die u. U. auch körperliche und materielle Schäden durch die
Zurückschiebung erlitten haben, um die am Einsatz beteiligten Beamtinnen
und Beamten strafrechtlich zu belangen?
Wie bei Verfehlungen von Einsatzkräften im Inland auch steht Betroffenen der
Rechtsweg bei den zuständigen Stellen offen.
38. Setzt sich die Bundesregierung für parlamentarische Kontrolle der
Frontex-Einsätze ein (insbesondere angesichts der wachsenden personellen
und materiellen Ausrüstung), und wenn ja, für welche Art?
Über die in der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache vorgesehenen Mechanismen sind keine Kontrollinstanzen
vorgesehen.
39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den aktuellen Debatten-Stand
im Frontex-Verwaltungsrat in Bezug auf die Einführung von
parlamentarischer Kontrolle der Frontex-Einsätze insgesamt?
Von einer entsprechenden Debatte im Frontex-Verwaltungsrat hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
40. Wie steht die Bundesregierung zum Einsatz von Frontex in den
geplanten Registrierungszentren für Asylsuchende an den europäischen
Außengrenzen, und welche Rolle kann Frontex aus Sicht der Bundesregierung
in diesen Zentren einnehmen?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass Frontex die
zuständigen Behörden des Einsatzstaates unterstützen könnte. Dies wäre
beispielsweise bei der Identifizierung und Registrierung der Flüchtlinge und
Migrantinnen und Migranten möglich.
41. Inwiefern haben Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamts, der
Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat im Rahmen von Frontex-Veranstaltungen weitere
Lobbyvertreterinnen und Lobbyvertreter getroffen, die nicht in den Frontex-Files
auftauchen (bitte nach Datum, Veranstaltung und Lobbyvertretung
aufschlüsseln)?
Angehörige des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat haben nicht an Frontex-
Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung teilgenommen. Die Agentur entscheidet
über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derartiger Veranstaltungen.
42. Hat sich die Bundesregierung als Mitglied des Frontex-Verwaltungsrates
für die Beteiligung von Menschenrechtsorganisationen an Frontex-
Veranstaltungen eingesetzt?
a) Wenn ja, woran scheiterte schließlich eine Beteiligung?
b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung es nach den
Veröffentlichungen der Frontex-Files von bisherigen Lobbyteilnehmenden bei
Frontex-Veranstaltung für angemessen an, in der Zukunft auf eine
Beteiligung auch von Menschenrechtsorganisationen zu bestehen?
Die Fragen 42 bis 42b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Festlegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Frontex-
Veranstaltungen obliegt der Agentur.
43. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein
verbindliches EU-Transparenzregister zur Aufschlüsselung von
Lobbyvertreterinnen und Lobbyvertretern ein?
a) Wenn ja, woran scheiterte das Vorhaben bislang?
b) Wenn nein, inwiefern ändert die Veröffentlichung der Frontex-Files,
aus denen hervorgeht, dass bei Frontex-Veranstaltungen der Jahre
2018 und 2019 72 Prozent der Lobbyvertreterinnen und
Lobbyvertreter nicht im freiwilligen EU-Transparenzregister gelistet waren,
die Einschätzung der Bundesregierung?
Die Fragen 43 bis 43b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft hat sich die Bundesregierung
erfolgreich für ein verbindliches Transparenzregister für alle drei europäischen
Institutionen eingesetzt. Dazu wurde im Dezember 2020 eine politische
Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen
Kommission und dem Europäischen Parlament erzielt. Die Inter-institutionelle
Vereinbarung zu einem verbindlichen Transparenzregister wird voraussichtlich noch
in diesem Frühjahr in Kraft treten. Damit werden Aktivitäten der
Interessenvertretung gegenüber allen drei europäischen Institutionen von einer Registrierung
im Transparenzregister und der Einhaltung eines Verhaltenskodexes abhängig
sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]