[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2552
17. Wahlperiode 12. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Angelika Graf (Rosenheim),
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2204 –
Umsetzungsstand des Fünften Altenberichts „Potenziale des Alters in Wirtschaft
und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der
Generationen“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Fünfte Altenbericht der Bundesregierung zur „Lage der älteren Generation
in der Bundesrepublik Deutschland: Potenziale des Alters in Wirtschaft und
Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
(Bundestagsdrucksache 16/2190) enthält wichtige Handlungsempfehlungen zur
Verwirklichung der Potenziale des Alters beispielsweise in der Erwerbsarbeit, in
der Bildung, in Familien und privaten Netzwerken, im Bürgerschaftlichen
Engagement und in der Seniorenwirtschaft. Er enthält Empfehlungen für eine bessere
Anerkennung migrationsspezifischer Potenziale älterer Menschen. Wichtige
Grundlagen für den Bericht sind die fünf Leitbilder Mitverantwortung, Alter als
Motor für Innovation, Nachhaltigkeit und Generationensolidarität, Lebenslanges
Lernen und Prävention.
Der Bericht gibt einen ausführlichen und wissenschaftlichen fundierten Überblick
über die Potenziale des Alters in der Gesellschaft. Die damalige
Sachverständigenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Kruse hat sich intensiv mit
der Frage befasst, wie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben in
Zukunft von einer schrumpfenden und im Durchschnitt älteren Bevölkerung
bewältigt werden können.
Der Fünfte Altenbericht wurde 2005 der zuständigen Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und 2006 – zusammen
mit einer Stellungnahme der Bundesregierung – dem Deutschen Bundestag
übergeben.
Am 2. Juni 2010 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Dr. Kristina Schröder, den Sechsten Altenbericht zum Thema Altersbilder
entgegengenommen. Es ist sinnvoll, die Diskussion über den Sechsten
Altenbericht an den Fünften Altenbericht anzuknüpfen. Daher sollte geklärt werden,
inwieweit die Bundesregierung den Fünften Altenbericht und insbesondere die
darin enthaltenen Handlungsempfehlungen umgesetzt hat bzw. umsetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2552 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die in der Anfrage vertretene Auffassung, dass der
Sechste Altenbericht zu den Altersbildern im Zusammenhang mit dem Fünften
Altenbericht zu den Potenzialen des Alters zu sehen ist. Denn um die Potenziale
älterer Menschen erkennen zu können, bedarf es eines realistischen und
differenzierten Altersbildes.
Nur wer die Vielfalt des Alters mit seinen unterschiedlichen Lebensstilen und
Lebenslagen wahrnimmt, kann die Potenziale erkennen, die in der älteren
Generation stecken. Dies hat der Fünfte Altenbericht nachdrücklich gezeigt und
Empfehlungen ausgesprochen, wie der Schatz an Wissen und Erfahrung der älteren
Generation gehoben werden kann.
Der Fünfte Altenbericht hat vor allem aber klargestellt, dass das immer noch
vorherrschende Defizitbild vom Alter nicht stimmt.
Heute erfreuen sich die meisten älteren Menschen einer vergleichsweise guten
Gesundheit. Sehr viele von ihnen verfügen über wertvolle Erfahrungen, über
reichhaltiges Wissen und über berufliche Kompetenzen. Der Fünfte Altenbericht
macht deutlich, dass unsere Gesellschaft auf diese Potenziale nicht verzichten
kann – weder in der Arbeitswelt noch in der Wirtschaft, weder in der Familie
noch in der Kommune.
Die Empfehlungen der Berichtskommission richten sich an Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft, und Gesellschaft. Vor allem Länder und Kommunen sind
Adressaten der Empfehlungen. Die Bundesregierung hat bereits in der 16.
Legislaturperiode Empfehlungen der Altenberichtskommission aufgegriffen und wird
auch in dieser Legislaturperiode den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Die
Empfehlungen enthalten hilfreiche Handlungsanregungen, die soweit möglich und
soweit es die gegebenen finanziellen Spielräume zulassen, auch in dieser
Legislaturperiode politisch umgesetzt werden.
Denn das Thema des Fünften Altenberichts ist nach wie vor aktuell und das
derzeit dominierende Bild des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft muss dringend
differenzierter werden. Viele Menschen zwischen 60 und 80 Jahren sind heute
geistig und körperlich fit. Sie können sich mit ihren Potenzialen weiter in die
Gesellschaft einbringen und wollen dies auch. Aus diesem Grund hat das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in
Fortentwicklung der Erkenntnisse des vorhergehenden Berichts den Sechsten
Altenbericht zum Thema „Altersbilder in der Gesellschaft“ in Auftrag gegeben. Eine
aktive soziale, kulturelle und politische Teilhabe älterer Menschen ist auf ein
realistisches Altersbild angewiesen, das den zeitgenössischen politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Die
Zukunftschancen in Deutschland hängen wesentlich auch davon ab, dass es der
älteren Generation gelingt, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in die Gesellschaft
einzubringen.
Dafür braucht es Altersbilder, die motivieren, Alter auch als Chance zu
begreifen. Das darf im Übrigen nicht bedeuten, dass die Verletzlichkeit und
Hilfsbedürftigkeit älterer, insbesondere hochbetagter Menschen in dem
gesellschaftlichen Diskurs ausgeblendet wird.
Bereits Ende des Jahres 2006 hat die Bundeskanzlerin die Regierungsinitiative
„Erfahrung ist Zukunft“ mit Initiatoren aus Wirtschaft und Politik ins Leben
gerufen. Durch sie sollen die Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft in
den Handlungsfeldern Beschäftigung gestalten, Existenz gründen, Lebenslanges
Lernen, gesundheitlich vorsorgen und freiwillig engagieren aufgezeigt und die
notwendigen Veränderungen vorangebracht werden. Die Initiative erfährt derzeit
eine neue, noch mehr zielgruppenbezogene Neuausrichtung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2552Bisher ist das Thema „Altersbilder“ noch nicht systematisch in einem
Altenbericht behandelt worden. Der Sechste Altenbericht soll maßgeblich dazu
beitragen, differenzierte, realistische und zukunftsgerichtete Altersbilder
herauszuarbeiten und dazu eine öffentliche Debatte in der Gesellschaft anzustoßen. Dieser
Bericht wurde vor wenigen Tagen der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, übergeben. Nach Erarbeitung der
Stellungnahme der Bundesregierung, Ressortabstimmung und
Kabinettbefassung wird der Sechste Altenbericht dem Bundestag zugeleitet werden.
1. Inwieweit ist der Fünfte Altenbericht Grundlage der Arbeit und
Vorhabenplanung der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode?
Der Fünfte Altenbericht belegt, dass das Engagement und die Teilhabe auch
älterer Menschen für den Zusammenhalt der Gesellschaft unverzichtbar sind. Dem
ist schon im Koalitionsvertrag u. a. mit der Absichtserklärung zur Etablierung
einer Nationalen Engagementstrategie Rechnung getragen. Die Stärkung der
Zivilgesellschaft und die Weiterentwicklung der Engagementpolitik sind
zentrale Vorhaben der Bundesregierung.
Umgesetzt werden sollen sie z. B. mittels eines Freiwilligenstatusgesetzes, mit
der Entwicklung einer ressortübergreifenden Engagementpolitik unter
Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Netzwerke, der Förderung einer nachhaltigen und
wirksamen Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Stärkung der
Engagementkultur sowie Anerkennung von Engagement.
Auf der Basis des Fünften Altenberichts und unter Einbeziehung der noch
auszuwertenden Empfehlungen des Sechsten Altenberichts wird sich die
Bundesregierung für differenzierte Altersbilder, die Wertschätzung älterer Menschen und
damit auf eine ihnen selbst wie der Gesellschaft insgesamt zugute kommende
Einbeziehung ihrer Potenziale in allen Bereichen der Gesellschaft einsetzen. Der
Sechste Altenbericht eröffnet eine breit angelegte Diskussion zu unseren
Altersbildern. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht zudem vor,
berufliche Altersgrenzen kritisch zu prüfen.
Der Fünfte Altenbericht hat dargelegt, dass die Verantwortungsübernahme für
die Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger alter Eltern oder Ehegatten zu hohen
Belastungen und Konflikten führen kann, besonders wenn Erwerbstätigkeit und
Pflege zu vereinbaren sind und die unterstützenden Kinder selbst schon an der
Grenze zum höheren Alter stehen. Die Bundesregierung wird mit dem Ziel, es
den Familien zu erleichtern, Erwerbstätigkeit und Unterstützung der
pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, im Jahr 2010 erste
Eckpunkte einer Familienpflegezeit entwickeln.
Dem ausgeprägten Wunsch älterer Menschen, möglichst lange und auch im
hohen Alter, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung weiterhin in
den eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben,
trägt die Bundesregierung auf unterschiedliche Weise Rechnung. Die
Rahmenbedingungen für ein selbst bestimmtes und barrierefreies Wohnen sollen
verbessert, Wohnraum und Infrastruktur alten- und generationengerecht gestaltet sowie
die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen auch in Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden. In einem Dachprogramm „Soziales
Wohnen – Quartiere innovativ gestalten“ wird z. B. das BMFSFJ die genannten
Ziele verfolgen.
In der Debatte um die Verwirklichung der Potenziale des Alters in der
Gesellschaft kommt insbesondere auch den Unternehmen eine bedeutende Aufgabe zu.
Das Nationale CSR-Forum (CSR – Corporate Social Responsibility), das die
Bundesregierung bei der Entwicklung der Nationalen Strategie zur Förderung
der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen berät, hat diese wichtige
Drucksache 17/2552 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThematik aufgegriffen und Empfehlungen im Hinblick auf die Gestaltung der
Arbeitswelt unter den Herausforderungen des demographischen Wandels
ausgesprochen. Die Bundesregierung wird auf Grundlage dieser und weiterer
Empfehlungen des CSR-Forums eine Nationale CSR-Strategie entwickeln und
diese im Herbst 2010 als ,Aktionsplan CSR in Deutschland‘ vorlegen.
Für den Gesundheitsbereich wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 5, 6 und 9
hingewiesen.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung die in der Entschließung auf
Bundestagsdrucksache 16/6366 vom 13. September 2007 enthaltenen Forderungen
bereits umgesetzt bzw. nicht umgesetzt?
Die in der genannten Entschließung des Deutschen Bundestages vom 13.
September 2007 aufgelisteten Forderungen gehen bis auf eine unter Kugelpunkt 19
ausnahmslos zurück auf die Empfehlungen des Fünften Altenberichts bzw.
konkretisieren die in den nachfolgenden Fragen benannten Empfehlungen. Diese
Forderungen werden daher jeweils in den Antworten zu den Fragen nach den
konkreten Themenfeldern mit behandelt.
Unter Kugelpunkt 19 wird gefordert, Institutionen im Bereich der
interdisziplinären Altersforschung verstärkt zu fördern.
Das BMFSFJ fördert mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) die
führende Forschungseinrichtung zu allen Fragen des Alter(n)s in Deutschland
institutionell.
Das DZA arbeitet nicht nur interdisziplinär, sondern achtet auch bei Stellen-
(nach-)besetzungen auf eine interdisziplinäre Ausrichtung. Der regelmäßig vom
DZA durchgeführte Deutsche Alterssurvey, die umfassende Befragung von
Personen im mittleren und höheren Erwachsenenalter, dient dazu, Mikrodaten
bereitzustellen, die sowohl für die sozial- und verhaltenswissenschaftliche
Forschung als auch für die Sozialberichterstattung genutzt werden. Der im Auftrag
des Deutschen Bundestages in jeder Legislaturperiode zu erstellende
Altenbericht wird jeweils von einer interdisziplinär besetzten Kommission von
Expertinnen und Experten erarbeitet und von einer Geschäftsstelle im DZA
begleitet. Darüber hinaus werden grundsätzlich auch bei Projektförderungen
dort, wo es nach Themenstellung sinnvoll erscheint, interdisziplinäre Ansätze
zugrunde gelegt.
So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine
Reihe von Forschungsvorhaben unter anderem im Rahmen der Programme
„Innovationen mit Dienstleistungen“ und „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen
entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“.
Seit 2008 werden z. B. im Rahmen des Förderschwerpunkts „Technologie und
Dienstleistungen im demografischen Wandel“ im Programm „Innovationen mit
Dienstleistungen“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einem
Fördervolumen von insgesamt 19,9 Mio. Euro gefördert, die einen Beitrag zur innovativen
Verknüpfung von Technologieentwicklung und der Entwicklung innovativer
Dienstleistungsangebote für Menschen in einer alternden Gesellschaft leisten.
Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beschäftigen sich dabei
beispielsweise mit der Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Unterstützung eines
selbstbestimmten Lebens in einer alternden Gesellschaft, mit Fragen der
Förderung der Lebensqualität und Gesundheit von Seniorinnen und Senioren in ihrem
häuslichen und sozialen Umfeld sowie mit der Entwicklung situativer
Assistenzsysteme und bedarfsgerechter Dienstleistungen für pflegende Angehörige.
Im Rahmen des Programms „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln.
Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ werden im Förderschwer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2552punkt „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“ seit 2006 Projekte im
Gesamtumfang von 19,8 Mio. Euro gefördert, die zum Beispiel auf die Entwicklung
demografieorientierter Präventionskonzepte, die Entwicklung von Instrumenten
zur Unterstützung des „Managements alternder Belegschaften“ oder auf die
Sensibilisierung der betrieblichen Führungskräfte bezüglich der
Gesunderhaltung der Belegschaft im demografischen Wandel zielen. Der Förderschwerpunkt
„Balance von Flexibilität und Stabilität in einer sich wandelnden Arbeitswelt“
vereint u. a. Projekte, die der Frage nachgehen, welche Belastungsfaktoren und
Ressourcen in unterschiedlichen Lebensphasen für die Beschäftigten existieren
und inwieweit sich daraus Erkenntnisse zur Verbesserung der Work-Learn-Life-
Balance ableiten lassen.
Im Rahmen der Forschung des BMBF zur betrieblichen Lernkultur und
Kompetenzentwicklung wurden u. a. auch Fragen der Gestaltung betrieblicher
Weiterbildung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung untersucht und in
der betrieblichen Praxis erprobte Instrumente für eine alterns- und altersgerechte
Personal- und Organisationsentwicklung erarbeitet. Die in einem
Werkzeugkasten zusammengestellten Instrumente sind Interessenten zugänglich über das
Internet unter
www.demowerkzeuge.de sowie in einer Broschüre
„Demografischer Wandel (k)ein Problem! Werkzeuge zur betrieblichen Personalarbeit“, die
in Kürze als aktualisierte Neuauflage erscheinen wird.
Darüber hinaus hat das BMBF die modellhafte Erprobung von in Tarifverträgen
verankerten neuen Instrumenten (z. B. Lernzeitkonten) finanziell unterstützt.
Die Ergebnisse der vom BMBF geförderten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben werden durch Publikationen sowie insbesondere durch die im jährlichen
Wechsel stattfindenden Tagungen bzw. Zukunftsforen der interessierten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Überdies werden die Erkenntnisse auch über die
Plattform der von verschiedenen Ressorts und Interessengruppen getragenen
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) verbreitet. In der Fördermaßnahme
„Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben“
(Laufzeit 2009 bis 2013) werden Forschungsprojekte in erheblichem Umfang
(etwa 45 Mio. Euro) gefördert. Dies umfasst auch eine Begleitforschung, mit der
im Spannungsfeld zwischen den Chancen hilfreicher technologischer Assistenz
und den Risiken elektronischer „Bevormundung“ oder „Entmündigung“
ethische, soziale, ergonomische, (datenschutz-)rechtliche und ökonomische
Aspekte untersucht werden. Zudem wird in der BMBF-/VDE-
Innovationspartnerschaft AAL ein Netzwerk aufgebaut, um technologische Entwicklungen zur
Lösung gesellschaftlicher Probleme im Bereich der Demografie voranzubringen
und zu etablieren. Die Innovationspartnerschaft ist eine Plattform für
Expertinnen und Experten aller Disziplinen: technische und sozialwissenschaftliche
Forschung, Nutzerschaft, Anbieter von Gesamtlösungen, Dienstleister,
Wohnungswirtschaft, Ärzteschaft, Krankenkassen und Interessenverbände.
Die Aktivitäten des BMBF werden durch die seit 2008 jährlich stattfindenden
nationalen AAL-Kongresse in Berlin (mit zuletzt weit über 600 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern) einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wird
gegenwärtig ein Konzept entwickelt, wie in der Öffentlichkeit eine intelligente,
altersgerechte Umgebung zum „Anfassen“ vorgestellt werden kann. Vorbereitet
wird zudem das Zukunftsprojekt „1 000 AAL-Wohnungen in Berlin“.
Auf Initiative des BMBF ist der deutsche Vorschlag für eine „Gemeinsame
Programmplanung“ in der EU im Themenbereich des demographischen Wandels
(„More Years, Better Lives“) am 26. Mai 2010 von den EU-Forschungsministern
angenommen worden. Im Rahmen dieser Initiative werden künftig
Forschungsbereiche identifiziert, die verstärkt in koordinierter Weise die vielen Facetten des
demographischen Wandels als eine der zentralen Zukunftsaufgaben in Europa
aufgreifen.
Drucksache 17/2552 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSoweit die Pflege betroffen ist, hat die Bundesregierung mit dem Pflege-
Weiterentwicklungsgesetz und mit dem Pflegezeitgesetz wichtige Impulse zur
Stärkung neuer Wohnformen, zum Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und
Betreuungsangebote, zur kultursensiblen Versorgung sowie im Hinblick auf die
Vereinbarkeit und Abstimmung professioneller, familialer und ehernamtlicher
Hilfen gesetzt. Auch für die 17. Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung
zum Ziel gesetzt, neben der Überarbeitung der Definition der Pflegebedürftigkeit
und der Veränderung der Finanzierungsstrukturen für eine an den Bedürfnissen
der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege zu sorgen und hierzu
beispielsweise das Angebot für neue Wohnformen weiter zu stärken. Innerhalb der
Pflegeversicherung sind beispielsweise vielfältige Instrumente zur Stützung des
familialen Pflegepotenzials vorgesehen, die zur Generationensolidarität zwischen
Angehörigen im Detail ebenso beitragen, wie das System der Pflegeversicherung
generell.
3. Inwieweit setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der
Leitbilder Mitverantwortung, Alter als Motor für Innovation, Nachhaltigkeit
und Generationensolidarität, Lebenslanges Lernen und Prävention um?
Die Bundesregierung hat die Förderung eines gesunden Lebensstils und der
gesundheitlichen Prävention aufgegriffen und das Thema systematisch
aufgearbeitet. Die hohen, nicht ausreichend genutzten präventiven gesundheitlichen
Potenziale älterer Menschen hat eine im Jahr 2002 vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) geförderte Expertise „Gesund altern – Stand der Prävention und
Entwicklung ergänzender Präventionsstrategien“ von Prof. Dr. Andreas Kruse,
Heidelberg, aufgezeigt. Mit dieser Expertise wurden die wissenschaftlichen
Grundlagen für die Präventionsarbeit des BMG geschaffen. Auf der Basis dieser
Expertise hat das BMG die Broschüre „Gesund altern“ herausgegeben.
Mit dem Forschungsprojekt „Gesundheitliche Prävention bei Frauen in der
zweiten Lebenshälfte“ wurden Empfehlungen für die Gestaltung präventiver
Maßnahmen für Frauen in der zweiten Lebenshälfte erarbeitet. Dazu wurden sowohl
die Risiken als auch die Ressourcen sowie die Zusammenhänge von Geschlecht
und Krankheit analysiert und bewertet. Neben der wissenschaftlichen Studie
wurden Handlungsempfehlungen für Frauen durch das BMG veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde mit dem ersten Kongress des Deutschen Forums
Prävention und Gesundheitsförderung im April 2004 das Thema „Gesellschaft mit
Zukunft – Altern als Herausforderung für Prävention und Gesundheitsförderung“
unter dem Blickwinkel des aktiven Alterns in Gesellschaft und Arbeitswelt
dargestellt.
Um vorbildhafte Projekte der Gesundheitsförderung für ältere Menschen
auszuwählen und bekannt zu machen, wurde der Deutsche Präventionspreis im Jahr
2005 zum Thema „Gesund in der zweiten Lebenshälfte (50plus)“
ausgeschrieben. Der erste Preis wurde an das Projekt „Aktive Gesundheitsförderung im
Alter“ des Hamburger Albertinen-Hauses vergeben. Gezielt gefördert werden
dort insbesondere präventive Potenziale von Bewegung, gesunder Ernährung
und sozialer Teilhabe.
Die vom BMG institutionell geförderte Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung (BVPG) hat „Botschaften für gesundes Älterwerden“
einschließlich der „15 Regeln für gesundes Älterwerden“ veröffentlicht. Darüber
hinaus hat sie Empfehlungen für die Zielbereiche Bewegung, Ernährung,
Sturzprophylaxe, psychische Gesundheit und soziale Teilhabe entwickelt. Zurzeit
wird im Rahmen des Kooperationsverbundes „gesundheitsziele.de“ ein neues
Gesundheitsziel „Gesund Altern“ erarbeitet. Dabei sollen im Bereich der
Prävention insbesondere auch die Vorarbeiten der BVPG berücksichtigt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2552Mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des BMG und des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) wird für alle Altersgruppen ein aktiver Lebensstil gefördert. Gerade
ältere Menschen können von ausreichender Bewegung im Alltag profitieren.
Deshalb haben die Zentren für Bewegungsförderung, die vom BMG in allen
16 Ländern eingerichtet wurden, die Aufgabe Bewegungsförderung bei älteren
Menschen durch die Bekanntmachung von guten Beispielen und der besseren
Vernetzung von Angeboten und Akteuren zu unterstützen.
Des Weiteren hat das BMG im Rahmen des nationalen Aktionsplans IN FORM
am 26. Februar 2009 in Berlin die Fachtagung „Gesundheitsförderung und
Prävention für ältere Menschen im Setting Kommune“ veranstaltet. Dort wurden
Erfahrungen aus Modellprojekten vorgestellt sowie Probleme und
Lösungsansätze bei der praktischen Umsetzung von Gesundheitsförderung und
Prävention bei älteren Menschen in der Kommune aufgezeigt. Zusätzlich hat das Institut
für Gerontologie der Technischen Universität Dortmund eine Expertise
„Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen im Setting Kommune“
erstellt. Die Kurzform der Expertise wird zur Information und Motivation der
Städte und Gemeinden vom BMG in Kürze veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Initiative IN FORM führt die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) im Auftrag des BMG das Modellprojekt „Bewegt leben –
Mehr vom Leben“ im Rhein-Sieg-Kreis durch. Ziel dieses Projektes ist es,
niedrigschwellige Strukturen und Zugangswege zur Bewegungsförderung für
ältere Menschen zu eröffnen sowie die Angebote, u. a. von Sportvereinen und
kommunalen Einrichtungen auf die Bedürfnisse der älteren Menschen
auszurichten. Die Erfahrungen im Rhein-Sieg-Kreis sollen durch die Zentren für
Bewegungsförderung auf weitere Regionen übertragen werden.
In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-
Organisationen, den Verbraucherzentralen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
unterstützt das BMELV im Rahmen von IN FORM die Kampagne „Fit im Alter“.
Die Angebote umfassen u. a. Informationsveranstaltungen zur bedarfs- und
altersgerechten Ernährung für interessierte Seniorinnen und Senioren sowie
Einführungs- und Weiterbildungsseminare für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren zu den Themen Ernährung, Zahngesundheit und Bewegung im Alter.
Durch Bewegung und gesunde Ernährung, geistige Aktivität, Behandlung von
Risikofaktoren und soziale Teilhabe kann das Risiko, im späteren Lebensalter an
Demenz zu erkranken, verringert werden. Das BMG wird daher in Kürze im
Rahmen der Initiative IN FORM einen Ratgeber zur Prävention der Demenz-
Erkrankung veröffentlichen, der sich an Männer und Frauen ab dem mittleren
Erwachsenenalter richtet. Er informiert über Maßnahmen zur Prävention der
Demenzerkrankungen und soll zu einer gesünderen Lebensweise motivieren.
Dieser Ratgeber wurde von der Universitätsklinik Bonn (Klinik und Poliklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie) unter Leitung von Prof. Dr. med. Wolfgang
Maier erarbeitet.
Neben der Primärprävention und Gesundheitsförderung sind im Hinblick auf die
demographischen Veränderungen der Gesellschaft die gemäß § 25 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für erwachsene Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) etablierten Früherkennungsuntersuchungen auf
bestimmte Krebserkrankungen (z. B. Darmkrebs, Brustkrebs) von besonderer
bevölkerungsmedizinischer und gesundheitspolitischer Bedeutung. Viele
Krankheiten können bei früher Erkennung effektiver bekämpft werden. In dem vom
BMG und maßgeblichen Akteuren initiierten Nationalen Krebsplan ist die
Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ein eigenes Handlungsfeld. Hierzu werden
derzeit konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in der Folge in den
gesundheitspolitischen Umsetzungsprozess eingebracht werden sollen.
Drucksache 17/2552 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention – Bundestagsdrucksache 17/845 –
hingewiesen.
Aktivität, soziale Teilhabe und eine sinnerfüllte Lebensgestaltung sind neben den
medizinischen Aspekten wichtige Voraussetzungen für Gesundheit und
Wohlbefinden im Alter. Gleichwohl werden wir uns angesichts des demografischen
Wandels der Gesellschaft mehr und mehr mit alterbedingten Erkrankungen, z. B.
der Demenz und der damit einhergehenden verstärkter Pflege und Betreuung
auseinandersetzen. Dieses ist aber keine Aufgabe, die Staat und Regierung allein
bewältigen können. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die
Bundesregierung hält es für eine Kernaufgabe generationenübergreifend, insbesondere
aber Menschen im mittleren und höheren Lebensalter zu aktivieren, sich in neue
soziale Netzwerke einzubringen. Mit Programmen und Projekten wie u. a. „Die
Öffnung der Mehrgenerationenhäuser für Demenzkranke und ihre
Angehörigen“, „Hilfen für Alleinlebende Demenzkranke in der Kommune“,
Schülerwettbewerb „Alzheimer & You“, aber auch die Unterstützung der Arbeit der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. fördert die Bundesregierung
generationenübergreifend die persönliche Verantwortung, einen Beitrag für das
gesellschaftliche Miteinander zu leisten. Zudem bewirken solche Maßnahmen auch die
Verbesserung der eigenen gesundheitlichen Prävention bei den Mitwirkenden.
Die Lebensqualität, Selbständigkeit und Teilhabe älterer Menschen werden
verbessert, wenn sich Produkte und Dienstleistungen stärker an den konkreten
Bedürfnissen und Wünschen der älteren Generationen ausrichten und Forschung
mehr und neue Möglichkeiten für ein besseres Leben im Alter aufzeigt. Hier
besteht großes Potenzial, denn allein die Kaufkraft der über 60-Jährigen beträgt über
316 Mrd. Euro pro Jahr, und sie wird demografiebedingt weiter steigen. Es ist
Ziel der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“, Unternehmen auf die Potenziale
und Chancen, die der Markt für generationengerechte Produkte und
Dienstleistungen bietet, aufmerksam zu machen und Impulse für die Entwicklung
innovativer Produkte und Dienstleistungen zu geben. Ferner sollen ältere Menschen in
ihrer Rolle als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.
Grundsätzlich dienen alle Projektförderaktivitäten des BMBF im Rahmen des
Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung der Erhaltung von
Gesundheit, Lebensqualität und Eigenständigkeit sowie der Prävention von
Erkrankungen älterer Menschen. Denn bis auf wenige Ausnahmen treten alle
Krankheitsbilder und Behinderungen im zunehmenden Alter deutlich häufiger auf.
Parallel zu diesen umfangreichen Aktivitäten gibt es aber auch eine Reihe von
Maßnahmen, in denen ältere Menschen entweder ganz im Mittelpunkt stehen
(beispielsweise Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“,
Kompetenznetz Degenerative Demenzen und das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen) oder in denen sich mehrere Forschungsverbünde und
Einzelvorhaben entsprechenden Themen und Fragestellungen widmen (etwa in der
Versorgungs-, Pflege- und Präventionsforschung oder Innovative Hilfen sowie bei der
Maßnahme zu Langzeitstudien).
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Stärkung der
Generationensolidarität und insbesondere zur Förderung der Beziehungen
zwischen der Großeltern- und der Enkelgeneration?
Das BMFSFJ fördert das Miteinander der Generationen u. a. mit dem Ausbau
des Freiwilligendienstes aller Generationen (FDaG), denn das gemeinsame
Engagement ist eine der Grundlagen für das Gelingen gesellschaftlichen
Zusammenlebens. 12 Leuchtturmprojekte befassen sich zurzeit im Rahmen des FDaG
mit der Stärkung der Generationensolidarität. Auch im Programm „Aktiv im
Alter“ findet sich eine Fülle von Projekten mit generationsübergreifendem Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2552zug: In den ersten 50 Kommunen waren es bereits 29; bei insgesamt 150
Kommunen darf daher bis Ende 2010 im Rahmen dieses Modellprogramms mit bis zu
90 generationsübergreifenden Projekten gerechnet werden. Das Engagement der
Älteren ist gelebte Generationensolidarität.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer des Freiwilligendienstes aller Generationen in den Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung einbezogen. Die dadurch begründete soziale Absicherung
kann die Bereitschaft zum Engagement erhöhen und drückt gleichzeitig die
Wertschätzung aus, die das Engagement durch die Solidargemeinschaft erfährt.
Mit 500 Mehrgenerationenhäusern sind seit 2006 in ganz Deutschland Orte
entstanden, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Damit
verfügen fast alle Landkreise und kreisfreien Städte über mindestens ein
Mehrgenerationenhaus. 65 Prozent aller Häuser bringen inzwischen alle Generationen
miteinander in Kontakt. Begünstigt wird dies durch die „Offenen Treffs“ der
Mehrgenerationenhäuser, die eine spontane und ungezwungene Begegnung der
Generationen ermöglichen. 99 Prozent der Häuser verfügen über einen solchen
offenen Treff.
Weiterhin lässt sich beobachten, dass sich die Angebotspalette der Häuser in
Richtung intensiverer Generationenbegegnung verschiebt. Jung und Alt sind
also zunehmend füreinander aktiv. Dies betrifft vor allem Patenschaften,
haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote.
Besonders gut gelingt das Miteinander der Generationen den 55- bis 65-Jährigen.
Sie sind am häufigsten mit anderen Generationen aktiv. Sie betreuen Kinder,
helfen als Leihoma oder Leihopa aus. Sie beschäftigen sich mit Hochaltrigen und
mit an Demenz Erkrankten. Im Mehrgenerationenhaus haben Ältere die Chance,
als „Großeltern“ für Kinder da zu sein, die nur noch selten ihre eigenen
Großeltern sehen. Dies sind mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Kinder und
Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren, die Mehrgenerationenhäuser besuchen.
Immerhin 78 Prozent der Kinder und Jugendlichen geben an, dass sie häufig
Älteren im Mehrgenerationenhaus begegnen. Mehr als die Hälfte von ihnen redet
miteinander.
Es wird gespielt, gebastelt und gemeinsam gegessen. Ein Viertel der
Jugendlichen macht gemeinsam mit den Älteren Schulaufgaben. Bei jüngeren Kindern
(unter 10 Jahren) ist diese Tendenz noch ausgeprägter. Fast der Hälfte von ihnen
wird von den Älteren auch noch etwas vorgelesen. Darüber hinaus führen die
Begegnungen auch zu Ausbildungspatenschaften für schwer vermittelbare
Jugendliche und umgekehrt zu generationsübergreifenden Initiativen wie „Surfen im
Internet“, gemeinsames Singen, Theaterspielen und Malen und Gärtnern.
Das seit 2007 eingeführte Elterngeld können auch Großeltern in Anspruch
nehmen. Um in besonders schweren und unvorhersehbaren Fällen den Familien zu
helfen, können nach § 1 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
ausnahmsweise auch Verwandte bis zum dritten Grad zusätzlich zur Elternzeit
auch das Elterngeld erhalten. Wenn es beiden Eltern – beziehungsweise einem
allein sorgeberechtigten Elternteil – wegen einer schweren Krankheit,
Schwerbehinderung oder Tod nicht möglich ist, ihr Kind selbst zu betreuen, können
daher beispielsweise die Großeltern diese Leistung beanspruchen. Auch das ist ein
Beitrag zur Stärkung der Generationensolidarität.
5. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 2.5.2 des Fünften
Altenberichts (S. 93 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen u. a. in den Bereichen der Arbeitsmarkt-, Gesund-
Drucksache 17/2552 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeheits- und Rentenpolitik um (bitte jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1
bis 10 Stellung nehmen)?
Handlungsempfehlung 1 (Schaffung einer „demografiesensiblen“
Unternehmenskultur und Entwicklung von „Leitlinien einer guten Praxis“)
Die Erfahrungen der seit 2002 bestehenden und vom Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten „Initiative neue Qualität der Arbeit“
(INQA) sowie aus weiteren vom BMAS mitinitiierten oder ihm verbundenen
Unternehmens-Netzwerken (Demographie Netzwerk ddn, Initiative für
Beschäftigung, Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“) zeigen, dass das
Bewusstsein für die Herausforderungen des demographischen Wandels sowohl in
den Unternehmen als auch bei Arbeitgebern und Gewerkschaften gestiegen ist
und sich in verbesserten Arbeitsbedingungen niederschlägt. Flankiert wird dies
wesentlich durch bereits bestehende Vereinbarungen der Tarifpartner, wie
beispielsweise dem Demografie-Tarifvertrag zwischen der IG BCE und den
Arbeitgebern in der Chemiebranche.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) 2008 den „Ratgeber Demografie“ herausgegeben, der eine
Sammlung zahlreicher in der Praxis erprobter Lösungsansätze darstellt. Er baut
auf den Erkenntnissen auf, die im Rahmen der Studie „Personalentwicklung für
ältere Mitarbeiter – nachhaltige Personalpolitik in mittelständischen
Unternehmen“ sowie des BMWi-Wettbewerbs „Chancen mit Erfahrung“ gewonnen
wurden.
Handlungsempfehlung 2 (Anreizstrukturen für Gesundheitsschutz,
Gesundheitsförderung und Prävention)
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Gesundheit integraler Bestandteil
von Unternehmenspolitik und –kultur wird und Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung in den Unternehmen, insbesondere den kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) angeboten werden. Um zu Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung zu motivieren, setzt die Bundesregierung zum
einen auf steuerliche Vergünstigungen. Maßnahmen zur Verbesserung des
allgemeinen Gesundheitszustandes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur
betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einem Betrag von 500 Euro pro
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und Jahr grundsätzlich gemäß § 3 Nummer 34
des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, sofern die Anforderungen des
„Leitfadens Prävention Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und
Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20
und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008“ eingehalten
werden.
Für die gesetzliche Krankenversicherung besteht seit dem GKV-
Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (GKV-WSG) eine gesetzliche Verpflichtung (§§ 20a, 20b
SGB V), Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten entwickeln die gesetzlichen Krankenkassen
Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation in den Betrieben
und unterstützen deren Umsetzung. Entsprechend den häufigsten Belastungen
und Gefährdungen umfassen die Handlungsfelder, die in den Maßnahmen der
Krankenkassen aufgegriffen werden,
– die Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen,
– gesundheitsgerechte Betriebsverpflegung,
– Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am
Arbeitsplatz sowie
– Suchtmittelreduktion.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2552Die gesetzlichen Krankenkassen können darüber hinaus als Satzungsleistung bei
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
sowohl diesem als auch den teilnehmenden Versicherten einen Bonus gewähren
(§ 65a SGB V). Eine Bonuszahlung kommt dabei nicht in Betracht für
Maßnahmen, die bereits Gegenstand von Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutz sind.
Entsprechende Aufwendungen sollen aus Einsparungen und
Effizienzsteigerungen finanziert werden, die durch die Maßnahmen erzielt werden.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM wurde die Arbeitswelt in
folgenden Projekten des BMG einbezogen:
– im Leitfaden „Betriebliches Gesundheitsmanagement in öffentlichen
Verwaltungen“,
– im Projekt KMU IN FORM „Mehr Gesundheit für Beschäftigte in kleinen-
und mittelständischen Unternehmen“,
– in der Broschüre „Leben in Balance – Seelische Gesundheit von Frauen“.
Um Präventionsanreize im Arbeitsschutz zu setzen, sieht das Recht der
gesetzlichen Unfallversicherung im Beitragsrecht ein Bonus-/Malus-System sowie
auch die Option zur Prämiengewährung vor. Diese Instrumente werden von den
Unfallversicherungsträgern in unterschiedlichem Maße eingesetzt, die durchaus
spürbare Wirkungen für die Unternehmen entfalten können. Die
Bundesregierung hält den gesetzlichen Rahmen für ausreichend und geht davon aus, dass die
Unfallversicherungsträger diese Maßnahmen im Bereich der Selbstverwaltung
verantwortungsvoll nutzen. Außerdem hat die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung im Auftrag des BMELV im Rahmen des IN-FORM-Projekts „Job und Fit“
bundeseinheitliche Qualitätsstandards für eine gesunde Betriebsverpflegung
erarbeitet.
Um Präventionsanreize im Arbeitsschutz zu setzen, sieht das Recht der
gesetzlichen Unfallversicherung im Beitragsrecht ein Bonus-/Malus-System sowie
auch die Option zur Prämiengewährung vor. Diese Instrumente werden von den
Unfallversicherungsträgern in unterschiedlichem Maße eingesetzt, die durchaus
spürbare Wirkungen für die Unternehmen entfalten können. Die
Bundesregierung hält den gesetzlichen Rahmen für ausreichend und geht davon aus, dass die
Unfallversicherungsträger diese Maßnahmen im Bereich der Selbstverwaltung
verantwortungsvoll nutzen.
Handlungsempfehlung 3 (Demografiegerechte Tarifverträge abschließen)
Die Empfehlung richtet sich an die Tarifpartner.
Für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen haben die
Tarifvertragsparteien am 27. Februar 2010 einen Tarifvertrag zur Regelung flexibler
Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte abgeschlossen. Dieser berücksichtigt die
besonderen Belange älterer Beschäftigter durch einen gleitenden Übergang in den
Ruhestand.
Daneben sieht der Tarifvertrag auch Maßnahmen zur Qualifizierung durch die
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vor, um ältere Beschäftigte zu befähigen,
auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Der Tarifvertrag läuft bis
zum 31. Dezember 2016.
Handlungsempfehlung 4 („Echte“ Altersteilzeit als Bestandteil flexibler
Lebensarbeitszeiten)
Die Bundesregierung hatte am 6. Juli 2006 zum Fünften Altenbericht wie folgt
Stellung genommen:
Drucksache 17/2552 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Dem Vorschlag der Kommission, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
eine spezielle Variante der Arbeitszeitflexibilisierung für über 50-jährige
einzuführen, folgt die Bundesregierung allerdings nicht. In § 8 TzBfG ist bereits ein
grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit verankert, den jede Arbeitnehmerin
und jeder Arbeitnehmer – auch die über 50-Jährigen –geltend machen kann. Eine
separate Regelung für über 50-Jährige ist deshalb nicht erforderlich.“
An dieser Sachlage hat sich nichts geändert.
Handlungsempfehlung 5 (Keine Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere
Beschäftigte, aber Abbau der Barrieren bei der Einstellung Älterer)
Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
älterer Menschen vom 19. April 2007 ist § 14 Absatz 3 TzBfG unionsrechtskonform
gestaltet worden. Danach ist die kalendermäßige Befristung eines
Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von fünf Jahren
zulässig, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses
das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten
Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen ist,
Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten
Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder SGB III.
Zu einer Verbesserung der Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt gehören
insbesondere passgenaue Angebote, um eine Hilfestellung zum Einstieg oder
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu geben. Die Bundesregierung hat deshalb im April
2010 eine Aktivierungsoffensive beschlossen, die insbesondere auch älteren
Erwerbsfähigen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll. Zudem fördert
die Bundesregierung im Rahmen des Programms „Perspektive 50plus –
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ 62 regionale Beschäftigungspakte, die
ältere Langzeitarbeitslose intensiv bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt unterstützen. Aufgrund der bisherigen Erfolge in der zweiten
Programmphase soll das Programm um eine dritte Phase verlängert werden.
Eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes plant die Bundesregierung nicht.
Handlungsempfehlung 6 (Keine starren Regelungen des Ausscheidens mit
65 Jahren)
Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Tarifvertragsparteien (und den
Arbeitsvertragsparteien), für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sachgerechte
Lösungen zu finden. Dabei können die jeweiligen Branchen- und
Betriebsinteressen konkret berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen Altersgrenzen für den Ruhestand der Beamtinnen und Beamten
des Bundes sind entsprechend den rentenrechtlichen Bestimmungen ausgestaltet
worden.
Die Bundesregierung plant mit dem am 3. Mai 2010 beschlossenen
Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011
(BBVAnpG 2010/2011) den wirkungsgleichen Nachvollzug der tariflichen
Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte im Beamtenbereich
(Altersteilzeit und zur Einführung des FALTER-Arbeitszeitmodells).
Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2016 soll ein neues Altersteilzeitmodell
in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen ermöglicht werden. Bei
Inanspruchnahme außerhalb von Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
unterliegt dieses Modell einer Quotierung. Mit dem FALTER-Arbeitszeitmodell
wird älteren Beamtinnen und Beamten ein flexibler Übergang in den Ruhestand
bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglicht. Bei gleichzeitiger
Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 Prozent werden höchstens die beiden letzten
Dienstjahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder einer besonderen Al-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2552tersgrenze auf einen maximal vierjährigen Übergangszeitraum verteilt und die
aktive Dienstzeit um höchstens zwei Jahre über das Ruhestandseintrittsalter
hinaus verlängert. Die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ist ebenfalls bis zum
31. Dezember 2016 befristet.
Der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte
vom 27. Februar 2010 ermöglicht älteren Beschäftigten einen gleitenden
Übergang in den Ruhestand. Neben der Möglichkeit der Vereinbarung von
Altersteilzeit ist in dem Tarifvertrag auch ein neues Arbeitszeitmodell verankert. Das
sogenannte FALTER-Arbeitszeitmodell ermöglicht bei reduzierter Arbeitszeit und
gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Teilrente eine längere Teilhabe am
Berufsleben auch über bestehende Altersgrenzen hinaus. Durch flexible
Gestaltungsmöglichkeiten können ältere Menschen bereits vor Erreichen der Altersgrenze
für eine abschlagsfreie Altersrente ihre Arbeitszeit reduzieren und eine Teilrente
beziehen. Das Modell geht über die bestehenden Altersgrenzen hinaus und kann
für einen Zeitraum von maximal vier Jahren vereinbart werden (maximal zwei
Jahre davon nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze für eine abschlagsfreie
Altersrente).
Im Auftrag des BMFSFJ ist 2009 ein Gutachten zum Thema „Altersgrenzen und
gesellschaftliche Teilhabe“ erstellt worden, durch das eine ausführliche
Bestandsaufnahme der bestehenden Altersgrenzen in verschiedenen rechtlichen
und gesellschaftlichen Bereichen erfolgt ist. In diesem Gutachten wurde u. a.
deutlich, dass gesetzliche Altersgrenzen in der Rechtspraxis bisher meist
pauschal mit dem Hinweis auf eine unterstellte allgemeine Lebenserfahrung, dass
die menschliche Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter abnehme,
gerechtfertigt werden. Die Zusammenhänge zwischen Alter, Krankheit und den darauf
aufbauenden Fähigkeitsverlusten sollen daher genauer untersucht werden.
Handlungsempfehlung 7 (Arbeitsmarktpolitische Instrumente vereinfachen)
Die Inanspruchnahme und die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
zur Integration älterer arbeitsloser Menschen werden fortlaufend überprüft.
Oberstes Ziel ist es, vorhanden Einstellungsbarrieren älterer Arbeitnehmer
weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung beabsichtigt, die
arbeitsmarktpolitischen Instrumente „Eingliederungszuschuss für Ältere“ (§ 421f SGB III) und
„Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“ (§ 421j SGB III) um jeweils ein Jahr
bis Ende des Jahres 2011 zu verlängern.
Handlungsempfehlung 8 (Für mehr Flexibilität beim Übergang vom
Erwerbsleben in die Nacherwerbsphase)
Der Vorschlag zur Vereinfachung der Hinzuverdienstregelungen ist nicht
nachvollziehbar. Die Hinzuverdienstgrenzen werden vom Rentenversicherungsträger
ermittelt und dem Versicherten im Rentenbescheid mitgeteilt. Sowohl Rentnerin
und Rentner als auch Arbeitgeber können sich auf diese Grenzen einstellen.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wird die damit verbundene
längere Bezugsdauer durch einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr
ausgeglichen. Der zeitweise Verzicht auf eine Altersrente nach dem 65. Lebensjahr
wird dagegen durch einen Zuschlag von 6 Prozent pro Jahr ausgeglichen. Wer
also z. B. bis zum 70. Lebensjahr weiterarbeiten würde, erhält einen Zuschlag
von 30 Prozent.
Die Abschläge wie auch die Zuschläge wurden unter der Maßgabe festgelegt,
dass innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig Kostenneutralität
bei vorgezogenem bzw. hinausgezögertem Altersrentenbezug gewährleistet ist,
so dass weder für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler noch für Rentnerinnen
Drucksache 17/2552 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Rentner Vor- oder Nachteile durch das Vorziehen bzw. das Hinausschieben
des Rentenzugangs entstehen.
Ab dem Bezug einer vollen Altersrente sind Rentnerinnen und Rentner in der
gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und damit gleichzeitig auch
beitragsfrei. Mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, für einen beschäftigten
Rentner dennoch den Arbeitgeberbeitrag zu entrichten, der bei bestehender
Versicherungspflicht zu zahlen wäre, sollen allein Wettbewerbsverzerrungen unter
Arbeitgebern, die Rentenbezieher bzw. Arbeitnehmer beschäftigen, vermieden
sowie Benachteiligungen jüngerer Erwerbstätiger gegenüber Rentenbeziehern
entgegengewirkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1962
entschieden, dass die arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Zielsetzung die
Beitragsentrichtung des Arbeitgebers für versicherungsfreie Rentnerinnen und
Rentner ohne rentensteigernde Wirkung sachlich rechtfertigt.
Handlungsempfehlung 9 (Höhe des abschlagfreien Rentenalters)
Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde im Jahr 2007 beschlossen,
die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2012
bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre anzuheben. Mit dem RV-
Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde zugleich eine neue Berichtspflicht für die Bundesregierung
festgeschrieben. Gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI hat die Bundesregierung
erstmals im Jahr 2010, dann alle vier Jahre, einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft
wird, ob vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der
wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar erscheint.
Handlungsempfehlung 10 (Erwerbsunfähigkeitsrenten möglichst streng an
medizinische Kriterien koppeln)
Der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist bereits an
strenge medizinische Kriterien gekoppelt. Die Abschläge bei den Altersrenten
von max. 18 Prozent sind auch nicht in gleichem Maß auf die Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit übertragen, sondern auf maximal 10,8 Prozent
begrenzt worden. Des Weiteren wurde durch die Verlängerung der Zurechnungszeit
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zeitgleich mit der Einführung der Abschläge
auf Erwerbsminderungsrenten eine Leistungsverbesserung eingeführt.
6. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 3.6 des Fünften
Altenberichts (S. 124 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen u. a. in den Bereichen der Bildungs- und
Arbeitsmarktpolitik um (bitte jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1 bis 8
Stellung nehmen)?
Handlungsempfehlung 1 (Erwachsenenbildungsförderung)
Im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ werden seit
Mai 2008 in der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare
Nachqualifizierung“ insgesamt 22 regionale Projekte zum nachträglichen Erwerb eines
Berufsabschlusses für un- und angelernte junge Erwachsene gefördert. Durch ein
strategisches und kooperatives Zusammenwirken der regional tätigen
Arbeitsmarktakteure – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände,
Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung/Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale/regionale Wirtschaftsförderung –
sollen Wege zur Nutzung der vorhandenen Förderinstrumente transparenter
gestaltet und damit stärker als bisher zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung
und erfolgreichen Teilnahme an der Externenprüfung in staatlich anerkannten
Ausbildungsberufen genutzt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2552Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche sowie Personal-
und Betriebsräte werden für die zunehmende Bedeutung gut qualifizierter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert und über Chancen der
Nachqualifizierung zur Fachkräftegewinnung und die Möglichkeiten einer
(betriebsorientierten) beschäftigungsbegleitenden modularen Qualifizierung informiert;
Unterstützung und Schulungen werden bei Bedarf angeboten. Auch
Unternehmensinhaberinnen und -inhaber mit Migrationshintergrund werden gezielt in die
regionalen Aktivitäten einbezogen. Es soll darauf eingewirkt werden, dass zum
Beispiel im Arbeitsprozess erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und im
Ausland erworbene Qualifikationen, als für den Erwerb eines Berufsabschlusses
relevant anerkannt und gegebenenfalls zertifiziert werden können.
Die Projekte des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ bieten schon jetzt
beratende Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Die
Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wird ab
September 2010 mit zusätzlich 20 Projekten fortgesetzt.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Meister-BAföG“) das
gemeinsam von Bund (78 Prozent) und Ländern (22 Prozent) finanziert wird, ist
seit 1996 in Kraft. Es ist ein umfassendes und äußerst erfolgreiches
Förderinstrument der beruflichen Weiterbildung, das einen individuellen Rechtsanspruch auf
Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung wie z. B. von Meisterkursen
oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden
Lehrgängen gewährt. Dieser Rechtsanspruch erstreckt sich auf sämtliche
Berufsbereiche (d. h. das Meister-BAföG gilt anders als seine umgangssprachliche
Bezeichnung vermuten lassen würde, nicht nur für den Handwerksbereich)
unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/
außerschulisch/Fernunterricht/mediengestützt) und ohne Altersbegrenzung.
Ziel des AFBG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher
Höherqualifizierung, die Stärkung der Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in
Deutschland sowie die Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten.
Darüber hinaus bietet es über einen Darlehensteilerlass für potentielle
Existenzgründerinnen und Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss
der Fortbildung den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen und dringend
benötigte Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG ist –als ein Äquivalent zum BAföG in
der beruflichen Bildung – eine ganz wesentliche Säule des Lebenslangen
Lernens und der beruflichen Weiterbildung, denn ohne die finanziellen Anreize des
Staates über das AFBG würde eine Vielzahl der
Höherqualifizierungsmaßnahmen unterbleiben und das Potential der Betroffenen ungenutzt brach liegen. Die
Bedeutung des Gesetzes spiegelt sich auch in den kontinuierlich steigenden
Gefördertenzahlen wieder, die sich seit 1996 mehr als vervierfacht haben. Im Jahre
2008 wurden bereits 140 000 Personen gefördert.
Um das AFBG noch attraktiver, zielgerichteter und effizienter zu gestalten und es
damit „fit“ für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu machen,
hat die Bundesregierung das Gesetz im Jahre 2009 novelliert und die Leistungen
des Gesetzes deutlich verbessert. Ziel der Novellierung war es, dem drohenden
Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und noch mehr Menschen als
bisher für Fortbildungen zu gewinnen. Bereits jetzt lässt sich sagen, dass das Ziel
der Novelle erreicht worden ist. Die positiven Impulse – ausgelöst durch die
deutlichen Leistungsverbesserungen des zum 1. Juli 2009 in Kraft getretenen
Änderungsgesetzes – sind deutlich spürbar. Die Antragszahlen für das zweite
Halbjahr 2009 sind im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008 in allen Ländern
deutlich angestiegen. Zum Teil hat es Zuwächse von mehr als 20 Prozent in
einigen Ländern gegeben (Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,
Thüringen). Und die Nachfrage ist ungebrochen. Um die Auswirkungen und
Impulse der einzelnen Regelungen tatsächlich messen zu können, ist zudem für das
Jahr 2011 eine Evaluierung der Novelle geplant.
Drucksache 17/2552 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
wurde mit der Neufassung des § 77 Absatz 3 SGB III ab dem 1. Januar 2009 ein
Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses
oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen von Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung eingeführt.
Mit dem Rechtsanspruch wird sichergestellt, dass alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme die Chance erhalten,
den Hauptschulabschluss im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme
nachzuholen. In dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde für den Geltungsbereich
des SGB II eine Regelung aufgenommen, wonach erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, an einem
sprachfördernden Integrationskurs teilnehmen können.
Handlungsempfehlung 3 (Bildungssparen)
Die Öffnung des Vermögensbildungsgesetzes für Entnahmen zum Zwecke der
beruflichen Weiterbildung wurde im Rahmen der „Bildungsprämie“ geschaffen
(sog. „Weiterbildungssparen“). Mit der Bildungsprämie motiviert die
Bundesregierung Erwerbstätige dazu, sich für den Beruf weiterzubilden. Gerade
Menschen mit einem geringem Schulabschluss und niedrigem Ausbildungsstand
können die Kosten von Bildungsmaßnahmen nicht ohne weiteres tragen und
entwickeln sich deshalb beruflich selten weiter. Hier setzt die Bildungsprämie an
und unterstützt besonders Erwerbstätige mit geringem oder mittlerem
Einkommen. Die Bildungsprämie hat zwei Komponenten: den Prämiengutschein und
das Weiterbildungssparen. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der
Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro, übernommen. Interessierte
können den Prämiengutschein einmal jährlich in einem Beratungsgespräch
erhalten, geben ihn hinterher mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter ab
und bekommen eine reduzierte Rechnung.
Das Weiterbildungssparen erlaubt die vorzeitige Entnahme aus nach dem
Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben, um insbesondere aufwändigere und
oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren zu können. Das
Netzwerk von Beratungsstellen, bei denen eine Prämienberatung möglich ist, umfasst
derzeit knapp über 500 Beratungsstellen bundesweit.
In der Beratungsstelle werden die Fördervoraussetzungen geprüft, ein
Bildungsziel formuliert, und die Beratungskunden erhalten Informationen über Anbieter
und Maßnahmen.
Seit Verbesserungen der Förderbedingungen zum Jahresbeginn 2010 werden
täglich bundesweit rund 250 Prämiengutscheine ausgegeben. Die bisherige
Struktur der Nachfragenden zeigt, dass die Prämiengutscheine sehr stark von
Gruppen genutzt werden, die etwa von betrieblicher Weiterbildung nicht so stark
profitieren. So werden drei Viertel der Gutscheine an Frauen ausgegeben, jeder
sechste an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Etwa 90 Prozent der
Prämienempfänger sind in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt.
Handlungsempfehlung 4 (Ausbau betrieblicher Weiterbildung)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
vom 19. April 2007 wurde der Anwendungsbereich der bestehenden Regelung
zur Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer in kleinen und
mittleren Betrieben nach § 417 Absatz 1 SGB III ausgeweitet, indem die Förderung
unabhängig von der Vorqualifikation, bereits ab dem 45. Lebensjahr des
Arbeitnehmers (statt dem 50. Lebensjahr) einsetzen kann. Der Anwendungsbereich
wurde außerdem auf Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten (statt bis zu 100)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/2552erweitert. Durch den erweiterten Anwendungsbereich der
Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden deren
Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) sind zum 1. Januar 2009
umfassende Verbesserungen für den Insolvenzschutz von Lang- und
Lebensarbeitszeitkonten (das Gesetz spricht von Wertguthaben) eingetreten. Nach § 7e SGB IV
sind Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen
Gesamtsozialversicherungsbeitrages gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig
abzusichern. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung sind Wertguthaben in der Regel
unter Ausschluss der Rückführung durch einen Treuhänder zu führen.
Es können jedoch auch andere geeignete Sicherungsmittel wie etwa ein
Versicherungsmodell oder ein schuldrechtliches Bürgschafts- oder
Verpfändungsmodell mit ausreichender Sicherung gegen Kündigung vereinbart werden. Die
auch in der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossenen Sicherungsmittel
wie bilanzielle Rückstellungen und Konzernbürgschaften sind auch für
Wertguthaben nicht zulässig.
Die Weiterbildung der Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche ist vorrangig die
Aufgabe der Arbeitgeber und Sozialpartner der Zeitarbeitsbranche. Dieser
Verantwortung stellen sich bereits einzelne Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche.
Soweit ein Weiterbildungsfonds auf der Basis von Tarifverträgen errichtet werden
soll, stehen dem die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts nicht
entgegen.
Handlungsempfehlung 5 (Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen)
Im Zuge der Qualifizierungsinitiative wurde in den vergangenen Jahren die
Bildungsförderung (Aus- und Weiterbildung) im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik
kontinuierlich ausgeweitet. Qualifizierung und Bildung sind wichtige
Bestandteile für eine nachhaltige arbeitsmarktpolitische Strategie. Hierbei können
insbesondere an- und ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das
Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer
in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit, eine berufliche Weiterbildung
gefördert erhalten. Neben den Weiterbildungskosten kann auch das
Arbeitsentgelt während der Weiterbildung bezuschusst werden. Die Förderung umfasst
hierbei auch die Möglichkeit des Erwerbs von Teilqualifikationen, die auf einen
Berufsabschluss hinführen. Zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen
hat die Bundesagentur für Arbeit in 2010 eine Initiative zur Flankierung des
Strukturwandels (IFLAS) gestartet. Die Bundesagentur für Arbeit stellt 250 Mio.
Euro zur Verfügung, damit gering qualifizierte Arbeitslose solche
Berufsabschlüsse oder anerkannten Teilqualifikationen gefördert erhalten können, die zur
Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs benötigt werden.
Für die berufliche Weiterbildungsförderung im Bereich von SGB II und SGB III
wurden im Jahr 2009 insgesamt 3,4 Mrd. Euro ausgegeben. Die Ausgaben lagen
damit um rund 48 Prozent über den tatsächlichen Ausgaben in 2008 (2,3 Mrd.
Euro). Im Jahr 2009 wurden im Rahmen der Förderung der beruflichen
Weiterbildung insgesamt rd. 762 000 berufliche Weiterbildungen gefördert. Davon
rd. 150 000 Qualifizierungen von Beschäftigten während Kurzarbeit
(einschließlich ESF-Programm und Quali bei Transfer-Kug) und rd. 102 000
Förderungen über das Programm WeGebAU. Rund 33 Prozent der
Qualifizierungsförderung entfallen 2009 auf berufsbegleitende Maßnahmen (2008 = 15,7 Prozent).
Die Agenturen für Arbeit bieten Jugendlichen und Erwachsenen, die am
Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, vielfältige Angebote zur Orientierung,
Beratung und Vermittlung. Die Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit
berücksichtigen unterschiedliche Anforderungssituationen der beruflichen Orien-
Drucksache 17/2552 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetierung und Entscheidung, insbesondere die Berufswahl, die berufliche
Weiterbildung und berufliche Rehabilitation. Die öffentliche Arbeitsverwaltung führt
bereits heute ein umfangreiches Profiling bei Arbeitsuchenden durch. Dieses
beinhaltet auch die Feststellung etwaiger individueller Qualifizierungsbedarfe in
Bezug auf den in Betracht kommenden Arbeitsmarkt.
Handlungsempfehlung 6 (Verbesserung der Rahmenbedingungen für
lebenslanges Lernen)
Seit der Veröffentlichung des Fünften Altenberichts hat die Bundesregierung das
Lebenslange Lernen mit einer Reihe strategischer Prozesse befördert, darunter
insbesondere:
– Arbeiten des Innovationskreises Weiterbildung, abgeschlossen mit den
„Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung für eine Strategie zur
Gestaltung des Lernens im Lebenslauf“ (März 2008).
– Die Bundesregierung hat am 23. April 2008 die Konzeption für das Lernen im
Lebenslauf verabschiedet.
– Am 9. Januar 2008 hat das Bundeskabinett die Qualifizierungsinitiative der
Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“ beschlossen.
Auf dem ersten „Bildungsgipfel“ von Bund und Ländern am 22. Oktober 2008
verständigten sich die Regierungschefs auf die „Qualifizierungsinitiative für
Deutschland“, einen weit reichenden Ziel- und Maßnahmenkatalog, der sich auf
die gesamte Bildungsbiografie bezieht.
Nach dem Berufsbildungsgesetz dürfen Jugendliche in Betrieben nur in
anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eine Regelungskompetenz für
die berufliche Qualifizierung von Erwachsenen besteht nicht. Allerdings können
Betriebe auch Erwachsene in diesen anerkannten Ausbildungsberufen, die als
berufliche Qualifizierungsformate auf dem Arbeitsmarkt anerkannt sind,
ausbilden. Darüber hinaus steht es Betrieben und Anbietern von beruflichen Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen frei, Elemente anerkannter Ausbildungsberufe
bedarfsgerecht zu eigenständigen Qualifizierungsformaten zu kombinieren oder
daraus Module zu entwickeln, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit auch
Älterer verbessert werden kann. Für die Berufsausbildungsvorbereitung, die
Heranführung von Jugendlichen an eine betriebliche Berufsausbildung und die
Nachqualifizierung junger Erwachsener sind solche sog. Ausbildungs- oder
Qualifizierungsbausteine bereits entwickelt worden, die auch für die Weiterbildung
Älterer verwendet werden können.
Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von beruflichen Aus- und
Fortbildungsabschlüssen, die u. a. zur Verbesserung der beruflichen Mobilität auf dem
Arbeitsmarkt führt, unterstützt die Bundesregierung im Übrigen z. B. die
europäische Initiative EUROPASS. Hierbei werden in den EUROPASS-
Zeugniserläuterungen durch eine standardisierte Darstellung die mit einem beruflichen
Abschluss erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen gebündelt
und dadurch Transparenz für alle Beteiligten der Wirtschaft und Arbeitswelt
geschaffen.
Handlungsempfehlung 7 (Förderung von Eigenverantwortung im
Gesundheitssystem)
In der Grundsatzvorschrift des § 1 SGB V wird die Eigen- und Mitverantwortung
der Versicherten für ihre Gesundheit ausdrücklich betont. Sie sollen durch eine
gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an
gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an
Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und
Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2552Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung
und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken. Zu
erwähnen in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Möglichkeit der
Krankenkassen, modellhaft Einrichtungen zu Verbraucher- oder Patientenberatung zu
fördern, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung zum
Ziel gesetzt haben. Daneben haben viele Krankenkassen über Internet für die
Versicherten sogenannte Ratgeberforen eingerichtet.
Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Patientenschulungsmaßnahmen für
chronisch Kranke. Dabei sind Angehörige und ständige Betreuungspersonen
einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die
Maßnahmen sind indikationsbezogen und sollen der Optimierung des
Krankheitsselbstmanagements der Patienten dienen.
Im Auftrag des BMG wurden darüber hinaus Gesundheitsinformationen für
Frauen und Männer erarbeitet. Diese greifen besonders wichtige Themen wie
den Erhalt der seelischen Gesundheit von Frauen und den Einfluss von
Bewegung auf die psychische Gesundheit auf. Als Internetangebot richtet sich das im
Auftrag des BMG erstellte „Frauengesundheitsportal“ der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an die breite Öffentlichkeit und informiert
qualitätsgesichert über Frauengesundheitsthemen. Dazu gehören u. a.
Informationen zur Gesundheitsförderung im mittleren Lebensalter, Vorsorge und
Früherkennung, Gesundheitsförderung bei Einzelerkrankungen wie Brustkrebs,
Osteoporose oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Dazu werden ausgewählte Links zu Diskussionsforen, Materialien, Broschüren
und Organisationen der Frauengesundheit bereitgestellt (
www.frauengesund-
heitsportal.de). Ein entsprechendes Männergesundheitsportal der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist in Vorbereitung.
Die gesundheitliche Selbsthilfe ist immer mehr zu einer wichtigen Säule im
System gesundheitlicher Versorgung herangewachsen und leistet einen
bedeutenden Beitrag zur Gesunderhaltung und Problembewältigung. Insbesondere
auch ältere Menschen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um durch
gegenseitige Unterstützung und mit einem Informations- und Erfahrungsaustausch
eine oftmals schwierige Lebenssituation zu meistern.
7. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 4.6 des Fünften
Altenberichts (S. 147 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen im Bereich der Alterssicherungspolitik um (bitte
jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1 bis 7 Stellung nehmen)?
Handlungsempfehlung 1 (Leistungsniveau in der GRV) und
Handlungsempfehlung 2 (Enge Beitrags-Leistungs-Beziehung in der GRV herstellen)
Die Bundesregierung hält an den Niveausicherungszielen und dem
Äquivalenzprinzip fest. Mit der Niveausicherungsklausel ist das Ziel gesetzt, dass das
Nettorentenniveau vor Steuern das definierte Mindestniveau 46 Prozent bis zum Jahr
2020 bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht unterschreitet. Die
Niveausicherungsklausel gewährleistet, dass die heutigen Beitragszahler wissen, welches
Sicherungsniveau sie im Alter erwarten können und in welchem Umfang sie
ergänzend vorsorgen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Die
Niveausicherungsklausel definiert im Übrigen nur die Untergrenze und nicht das
angestrebte Sicherungsziel; das Sicherungsniveauziel beträgt 46 Prozent auch
über 2020 hinaus.
Die Rente spiegelt die Lebensarbeitsleistung wider. Die Höhe einer Rente richtet
sich nach den Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen, für die Beiträge zur
Rentenversicherung gezahlt wurden. Damit ist das Äquivalenzprinzip
systembestimmend.
Drucksache 17/2552 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit Reformen der vergangenen Jahre, beispielsweise der Anhebung der
Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 und den entsprechenden Anhebungen
bei anderen Renten, wird die Leistungskraft des Generationenvertrags auch für
die Zukunft gesichert. Die Beitragssatz- und Niveausicherungsziele in der
Rentenversicherung können so langfristig eingehalten werden.
Deutschland verfügt über ein stabiles und finanziell nachhaltiges Renten- und
Altersvorsorgesystem. In den Berichten der EU, der ILO und der OECD wird
regelmäßig hervorgehoben, dass Deutschland über ein robustes Rentensystem
verfügt, das die Herausforderungen der demographischen Entwicklung für die
finanzielle Stabilität der Rentenversicherung bewältigt hat. Deutschland gehört
zu den Ländern, deren Alterssicherungssysteme am besten für die kommenden
Herausforderungen gerüstet sind.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch künftig die wichtigste
Säule der Alterssicherung. Das Prinzip der Solidarität zwischen den
Generationen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als stabil und belastbar erwiesen.
Trotzdem wird die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen, um den
Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der
erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen
Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden,
um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.
Mit Reformen der vergangenen Jahre, beispielsweise der Anhebung der
Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 und den entsprechenden Anhebungen
bei anderen Renten, wird die Leistungskraft des Generationenvertrags auch für
die Zukunft gesichert.
Die Beitragssatz- und Niveausicherungsziele in der Rentenversicherung können
so langfristig eingehalten werden.
Seit 2007 sind zudem verschiedene Maßnahmen beschlossen worden, die die
Ausbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge vorantreiben:
– Dazu gehört im Bereich der betrieblichen Altersversorgung die unbefristete
Verlängerung der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung über das Jahr
2008 hinaus.
– Im Bereich der Riester-Rente wurde die Kinderzulage für alle ab 2008
geborenen Kinder auf 300 Euro/Jahr erhöht. Alle unmittelbar Förderberechtigten,
die jünger als 25 Jahre sind, erhalten ab 2008 einmalig eine Bonuszahlung in
Höhe von 200 Euro („Berufseinsteiger-Bonus“).
– Auch wurde das selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte
Altersvorsorge integriert.
– Zusätzlich wurden Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen vollständiger
Dienstunfähigkeit ab 2008 in den begünstigten Personenkreis bei der Riester-Rente
aufgenommen.
– Die Bundesregierung hat außerdem zur Stärkung der Zusatzrente die
Verdreifachung der Freibeträge beim Schonvermögen für die Altersvorsorge auf 750
Euro pro Lebensjahr beschlossen.
Handlungsempfehlung 3 (Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer)
Auf die Antwort zu Frage 5, Handlungsempfehlung 9, wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/2552Handlungsempfehlung 4 (Statt Subventionierung von Finanzkapital Förderung
von „Humankapital“)
Die Förderung des Weiterbildungssparens muss aufgrund der unterschiedlichen
Zielsetzungen losgelöst von der Altersvorsorge betrachtet werden. Daher muss
auch von einer Vermischung abgesehen werden.
Die Förderung von Humankapital ist ein zentrales Anliegen des BMBF, das im
Rahmen der Initiative „Aufstieg durch Bildung“ vielfältige Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des Lernens im Lebenslauf ergriffen hat. Die
Qualifizierungsinitiative hat hierbei insbesondere die Potenziale erfahrener Berufstätiger
im Blick. Sie stellen eine unverzichtbare Ressource für den Standort Deutschland
dar.
Handlungsempfehlung 5 (Private und betriebliche Alterssicherung als
Ergänzung bei insgesamt reduzierter Gesamtbelastung)
Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Beschäftigten die wichtigste
Einnahmequelle im Alter sein und bleiben. Fest steht aber auch, dass zur
Sicherung des Lebensstandards im Alter eine Ergänzung durch betriebliche und
private Altersvorsorge unerlässlich ist.
Handlungsempfehlung 6 (Einbezug aller bislang nicht obligatorisch
abgesicherten Selbständigen in die GRV)
Der Wandel der Arbeitswelt hat in Deutschland in den vergangenen Jahren eine
zunehmende Fluktuation zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger
Tätigkeit mit sich gebracht. Dabei ist die Zahl der Selbständigen, vor allem in der
Gruppe der Selbständigen ohne Beschäftigte (Solo-Selbständige), stark
angestiegen. Gerade bei der Frage der Alterssicherung von Selbständigen sind keine
einfachen Antworten möglich – die Fragestellungen sind sehr vielfältig und
komplex. Ob und inwieweit sich Zeiten der Selbständigkeit auf die
Einkommenssituation von (ehemals) Selbständigen im Alter auswirken oder eine
ausreichende Alterssicherung gefährden, ist bislang empirisch nur schwach fundiert.
Mögliche Probleme und Risiken müssen zunächst genau analysiert werden – nur
so können für die Zukunft tragfähige und passgenaue Lösungsansätze entwickelt
werden.
Die Koalition hat daher beschlossen, auf dieser Grundlage eine
Regierungskommission einzusetzen, die im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen und
Vorschläge entwickeln soll, wie in Zukunft insgesamt für eine ausreichende soziale
Sicherung im Alter gesorgt werden kann, auch um Notlagen und die
Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung im Alter zu verhindern. In diesem
Zusammenhang wird auch die Altersvorsorge für Selbständige geprüft und erörtert.
Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, ob es notwendig und finanzierbar
ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur
Riester-Rente zu ermöglichen, sowie ob und wie die Absicherung gegen das
Erwerbsminderungsrisiko kostenneutral verbessert werden kann.
Handlungsempfehlung 7 (Für einen integrierten Ansatz in der
Alterssicherungspolitik)
Die Bundesregierung prüft bei allen einschlägigen Reformmaßnahmen im
Bereich der sozialen Sicherung auch die Auswirkungen auf die
Alterssicherungssysteme und die Alterseinkommen. Sie verfolgt in diesem Sinne einen – auch von
der Kommission geforderten – integrierten Ansatz. So ist z. B. in der
gesetzlichen Krankenversicherung durch die in § 62 SGB V geregelte
Belastungsgrenze sichergestellt, dass niemand durch Zuzahlungen bei der
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen finanziell überlastet wird. Wo notwendig sor-
Drucksache 17/2552 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen zudem Leistungsverbesserungen für Entlastungseffekte. So wurde z. B. mit
dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und der darin vorgesehenen schrittweisen
Leistungsanhebung sowie der ebenfalls eingeführten Möglichkeit zur
Leistungsdynamisierung ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Betroffenen und ihrer
Familien geleistet.
8. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 5.7 des Fünften
Altenberichts (S. 171 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen u. a. in den Bereichen der Verbraucherschutz- und
Wirtschaftspolitik um (bitte jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1 bis 7
Stellung nehmen)?
Das BMFSFJ hat im April 2008 gemeinsam mit dem BMWi die
ressortübergreifende Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ ins Leben gerufen. Sie verbindet
Elemente der Senioren-, Wirtschafts- und Verbraucherpolitik miteinander und zielt
sowohl auf die Erhöhung von Lebensqualität älterer Menschen durch
generationengerechte Produkte und Dienstleistungen als auch auf die Stärkung von
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.
Die Zielsetzung der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ greift die Empfehlungen
unter Punkt 5.7 auf. Mit der ressortübergreifenden Initiative „Wirtschaftsfaktor
Alter“ will die Bundesregierung
– dazu beitragen, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern,
– die Potenziale des Marktes für generationengerechte Produkte und
Dienstleistungen aufzeigen,
– Impulse geben für die Entwicklung von innovativen Produkten und
Dienstleistungen für alle Generationen,
– ältere Menschen ermuntern, selbständig unternehmerisch tätig zu werden
beziehungsweise zu bleiben, und ihre Bedeutung für die Wirtschaft darstellen
sowie
– ältere Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.
Zur Umsetzung wurde eine Geschäftsstelle mit Informations- und
Serviceangeboten für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet.
Sie dient ferner als Ansprechpartner für Initiativen, Institutionen und
Projektpartner. Zentrales Informations- und Kommunikationsmedium ist die
Internetplattform
www.wirtschaftsfaktor-alter.de. Hier finden sich aktuelle Nachrichten,
Praxisbeispiele und Informationsmaterialien wie Broschüren, Checklisten,
Praxishilfen, Studien und Publikationen.
Die Initiative arbeitet eng mit dem RKW (Rationalisierungs- und
Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.) in Eschborn zusammen, einer vom
BMWi geförderten Fachstelle. Das RKW unterstützt die Initiative insbesondere
hinsichtlich der Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen sowie
von älteren Menschen, die unternehmerisch tätig werden möchten. Ferner
besteht ein enger Austausch mit dem Internationalen Designzentrum (IDZ) in
Berlin, das im Kontext der Initiative seit 2008 die Wanderausstellung „Universal
Design: Unsere Zukunft gestalten“ zeigt (
www.idz.de).
Die Geschäftsstelle hat Tools entwickelt, beispielsweise den
Unternehmensleitfaden „Potenziale nutzen – die Kundengruppe 50plus. Ein Gewinn für
Unternehmen und ältere Kundinnen und Kunden“, eine Handreichung für Unternehmen,
um sich besser auf die Bedürfnisse älterer Kundinnen und Kunden einzustellen.
Weiterhin werden seit April 2010 Einzelhändler mit dem Qualitätszeichen
„Generationenfreundliches Einkaufen“ ausgezeichnet, die sich besonders auf die
Anforderungen einer alternden Gesellschaft einstellen. Entwickelt wurde das
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/2552Qualitätszeichen gemeinsam vom Handelsverband Deutschland – Der
Einzelhandel (HDE) und der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ sowie weiteren
Partnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Verbraucherseite. Ziel ist es,
„Generationenfreundlichkeit“ zu einem Markenzeichen des deutschen
Einzelhandels zu machen.
Das BMWi hat eine Studie mit dem Thema „Impulse für Wirtschaftswachstum
und Beschäftigung durch Orientierung von Unternehmen und Wirtschaftspolitik
am Konzept für Design für Alle“ veröffentlicht (
www.bmwi.de), die gezeigt hat,
dass Unternehmen, die sich am Konzept des Design für Alle orientieren,
wirtschaftliche Vorteile haben. Um die Ergebnisse dieser Studie zu verbreiten und
Entscheidungsträger in der Wirtschaft für diesen Ansatz zu sensibilisieren, hat
das BMWi die Durchführung von insgesamt 10 Unternehmerkonferenzen durch
das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft
gefördert. Diese Konferenzen hatten unterschiedliche thematische Schwerpunkte aus
dem Bereich Design für Alle. Neben der dargelegten Sensibilisierung der
Entscheidungsträger in Unternehmen hat das Internationale Designzentrum Berlin in
Kooperation mit den Partnern Rat für Formgebung und dem TÜV Nord Kriterien
zur Vergabe eines Qualitätszeichens für generationengerechte Produkte
erarbeitet.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind nach dem geltenden
Recht der Sozialhilfe bereits jetzt möglich, soweit es um Menschen mit
Behinderungen geht, deren Behinderung wesentlich ist.
In dem besonders sensiblen Bereich des Wohnens mit Pflege- oder
Betreuungsleistungen hat die Bundesregierung mit dem Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz die Rechtsstellung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen als
Verbraucher nachhaltig gestärkt. Das Gesetz ist am 1. Oktober 2009 in Kraft
getreten und regelt Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen, in
denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- oder
Betreuungsleistungen verknüpft ist. Dem Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher dienen Vorschriften zur vorvertraglichen Information,
Vertragstransparenz, Angemessenheit des Entgelts, Leistungsanpassung bei geändertem
Betreuungsbedarf und zur Kündigung.
9. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 6.5 des Fünften
Altenberichts (S. 196 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen u. a. in den Bereichen der Familienpolitik und des
Bürgerschaftlichen Engagements um (bitte jeweils zu den
Handlungsempfehlungen 1 bis 10 Stellung nehmen)?
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist insbesondere in den
Empfehlungen 1, 5, 9 und 10 angesprochen. Darin wird gefordert:
– das Pflegegeld zu dynamisieren (1),
– einen differenzierten Ausbau professioneller ambulanter Pflege zu realisieren
(1),
– die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege zu unterstützen (5),
– professionelle Versorgungsangebote der Gesundheitsversorgung und der
Altenhilfe unter Berücksichtigung der Pflegepersonen zu vernetzen (5),
– personengebundene Pflegebudgets einzuführen (5),
– Beratung und Case-Managementstrukturen zu verbessern (5),
– die Kooperation professioneller, ehrenamtlicher und familiärer Hilfe zu
stärken (10) und
Drucksache 17/2552 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– die Einbindung ehrenamtlich Engagierter zu stärken (10).
Eine Vielzahl der Forderungen wurde bereits mit dem Pflege-
Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874), das am 1. Juli 2008 in Kraft
getreten ist, aufgegriffen und gesetzgeberisch umgesetzt. Es wurden strukturelle
Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, die dem Grundsatz
„ambulant vor stationär“ stärker als bis zur Einführung des Gesetzes Rechnung
tragen. Hervorzuheben sind insbesondere die Anhebung der Leistungsbeträge,
vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, sowie die Einführung eines
Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement).
Die Einführung personengebundener Pflegebudgets ist nicht vorgesehen, weil
insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Pflegeversicherung nicht
hinreichend geklärt sind. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, für eine
vertiefte Evaluation dieser Leistungsform und ihrer Auswirkungen auf die
Pflegeversicherung zu sorgen (Bundestagsdrucksache 16/8525). Diese Evaluation
wird seit April 2010 – finanziert durch den GKV-Spitzenverband – durchgeführt.
Auch die neue Bundesregierung verfolgt die Zielsetzung der Stärkung einer
wohnortnahen pflegerischen Versorgung unter Berücksichtigung vernetzter
professioneller und zivilgesellschaftlicher Strukturen.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Pflegeversicherung und die
Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterzuentwickeln, dass auch in
Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden
kann.
Neben einer dauerhaft tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der
Pflegeversicherung ist zudem eine ausreichende Zahl an adäquat qualifizierten Pflege- und
Betreuungskräften sowie eine zukunftsfeste Versorgungs- und Angebotsstruktur
erforderlich, die auch weiterhin eine Versorgung auf hohem Niveau garantiert.
Dabei müssen u. a. überflüssige bürokratische Belastungen weiter reduziert
werden, um die begrenzten Ressourcen soweit als möglich für die Versorgung nach
den Wünschen der pflege- und hilfebedürftigen Menschen bereit zu stellen.
Diesem Ziel dient auch eine größere Flexibilität und Transparenz bei der Auswahl
der Pflegeleistungen. Insgesamt ist dafür zu sorgen, dass noch stärker als bisher
eine wohnortnahe Versorgungsstruktur entwickelt wird, die auf die Wünsche der
Menschen hin ausgerichtet ist und nicht umgekehrt. Hierfür sind stabile
häusliche Versorgungsformen eine wesentliche Grundlage, ohne jedoch die
Fortentwicklung der stationären Versorgung zu vernachlässigen. Hinzu kommt, dass
neben einem stabilen professionellen Versorgungsangebot auch das
zivilgesellschaftliche Engagement eine Rolle erhalten muss. Dabei muss der Eigenwert des
zivilgesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Engagements als
gesellschaftliche Ressource, die ein würdevolles Zusammenleben fördert, im Vordergrund
stehen.
Soweit die Erhöhung und Dynamisierung des Pflegegeldes empfohlen wird,
wird darauf hingewiesen, dass sich das Pflegegeld gemäß § 64 SGB XII an der
Höhe des Pflegegeldes gemäß § 37 SGB XI orientiert und daher automatisch an
Erhöhungen bzw. Dynamisierungen des Pflegegeldes der gesetzlichen
Pflegeversicherung partizipiert.
Handlungsempfehlung 1 (Die erweiterten Aufgaben von Familien wahrnehmen
und diese neuen Leistungen anerkennen)
Ein Leitgedanke des BMFSFJ in dieser Legislatur ist, den Zusammenhalt der
Gesellschaft durch Zeit für Verantwortung und faire Chancen zu fördern. Die
Initiative der Familienpflegezeit, die ein Schwerpunkt des BMFSFJ ist, verfolgt
das Ziel die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, sie finanziell zu entlasten,
ihnen individuelle Freiräume zu schaffen sowie ihnen die Erwerbstätigkeit zu er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/2552halten. Familiäre Pflegeleistungen werden damit anerkannt und unterstützt.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit genauso wichtig wie Vereinbarkeit von
Familie und Beruf (siehe hierzu auch die Handlungsempfehlung 5).
Handlungsempfehlung 5 (Vereinbarkeit von Familienarbeit „Pflege“ und
Erwerbsarbeit unterstützen)
Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz wurde ein
Rechtsanspruch auf Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits
geschaffen.
Zukünftig werden immer mehr erwerbstätige Menschen mit der Pflege von
Seniorinnen und Senioren konfrontiert sein, d. h. sie müssen Berufsausübung und
die Pflege von Angehörigen parallel sicherstellen. Die Koalitionsparteien haben
daher im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie den Familien die Chance geben
möchten, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen
Angehörigen besser in Einklang zu bringen.
Das BMFSFJ wird sich in dieser Legislaturperiode verstärkt mit dem Thema
„Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ befassen und hat hierzu das Konzept der
Familienpflegezeit entwickelt. Im September 2010 wird es dazu Eckpunkte
vorstellen.
Mit der Familienpflegezeit soll erreicht werden, dass die pflegerische
Versorgung den Bedürfnissen der Menschen und dem Grundsatz ambulant vor stationär
gerecht wird. Den Menschen, die dies wünschen, soll es leichter gemacht
werden, Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu übernehmen.
Für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist es aber auch
von besonderer Bedeutung, dass bei Arbeitgebern und Beschäftigten ein breites
Bewusstsein dafür entsteht, dass durch eine umfassende und
entgegenkommende Organisation der Pflege positive Synergieeffekte für alle Beteiligten
entstehen.
Zwar haben einige Betriebe erkannt, dass die Hilfe für pflegende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch besondere Arrangements eine Stütze für Betroffene
und Betrieb sein kann und mit einer Reihe von Arbeitszeitmodellen und
betrieblichen Sozialleistungen reagiert. Insgesamt werden entsprechende Maßnahmen
jedoch noch wenig genutzt.
Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, müssen Menschen die
Zeit und die Möglichkeit haben, Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige
zu übernehmen. Hierfür dürfen Pflege und Erwerbstätigkeit keine Gegensätze
sein.
Darüber hinaus sind betriebliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege älterer Angehöriger auch ein neuer Schwerpunkt im Rahmen
des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“, in dem sich das BMFSFJ
in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften für eine
familienbewusste Arbeitswelt einsetzt. Um Unternehmen für den zukünftigen Bedarf zu
sensibilisieren und sie bei der Umsetzung geeigneter personalpolitischer
Maßnahmen zu unterstützen, werden im Rahmen des Programms derzeit aktuelle
Daten zum erwartbaren Ausmaß der Pflegeverantwortung von Beschäftigten
erstellt, praxisorientierte Handlungsempfehlungen erarbeitet und Best-practice-
Beispiele von Unternehmen aufbereitet, die ihren Beschäftigten mit
Pflegeverantwortung bereits flexible und innovative Maßnahmen anbieten.
Handlungsempfehlung 6 (Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern
stärken)
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Drucksache 17/2552 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHandlungsempfehlung 7 (Private Hilfenetzwerke unterstützen und neue
Wohnformen entwickeln)
Im Rahmen des Programms „Baumodelle der Altenhilfe“ unterstützt das
BMFSFJ eine Vielzahl von Projekten, die sich durch gemeinschaftsorientierte
und generationsübergreifende Akzente auszeichnen. Dies gilt beispielsweise für
die Modellreihe „Gemeindeintegration – Wohnen – Teilhabe“. Unterstützt
wurden ambulant betreute Wohngemeinschaften und genossenschaftliche Projekte,
die sich durch besondere Gemeinschafts- und Begegnungsangebote
auszeichnen. Ziel der insgesamt 30 Projekte des aktuellen Programms „Wohnen für
(Mehr)Generationen – Gemeinschaft stärken, Quartier beleben“ ist es,
Gemeinsinn und Zusammengehörigkeit zu fördern, eine Kultur der Unterstützung auch
zwischen Alt und Jung zu schaffen und Wohnviertel zu beleben. Das
Informationsportal
www.baumodelle-bmfsfj.de stellt unter der Rubrik „Neue
Wohnformen“ die Programme und Projekte näher vor.
Die Wohnberatung bildet einen Schwerpunkt des Programms „Neues Wohnen.
Beratung und Kooperation für mehr Lebensqualität im Alter“. In mehreren
Projekten im Rahmen dieses Programms wurden mit Erfolg Angebote einer mobilen
Wohnberatung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater erprobt, die neben
einer besonderen Niedrigschwelligkeit den Vorteil haben, dass die Beraterinnen
und Berater die bauliche und soziale Situation unmittelbar vor Augen haben und
damit bedarfsgerechte Hinweise geben können.
Das aktuelle Programm „Wohnen für (Mehr)Generationen – Gemeinschaft
stärken, Quartier beleben“ ist durch seinen Bezug zum Wohnumfeld und durch
die regionale Streuung der Projekte ausdrücklich darauf angelegt, innovative
Formen gemeinschaftlichen Wohnens in die Kommunen und in die Fläche zu
tragen. Viele Projektinitiativen suchen ihrerseits erfolgreich die Zusammenarbeit
mit ihrer Kommune. An die Kommunen richtet sich außerdem der
Handlungsleitfaden „Wohnen im Alter. Bewährte Wege – Neue Herausforderungen“, der im
Rahmen des Programms „Neues Wohnen“ entstanden ist und Informationen,
Praxisbeispiele und Checklisten zu verschiedenen kommunalen
Handlungsfeldern enthält. Andere Bestandteile des Programms „Neues Wohnen“ zielen
darauf, informelle Hilfe und bürgerschaftliches Engagement auf kommunaler Ebene
zu gewinnen und zu stärken: Dazu zählt die bereits genannte mobile
Wohnberatung ebenso wie Initiativen zur Stärkung der Nachbarschaft und zur Beteiligung
von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Gestaltung ihres Wohnviertels mit
seinen Freizeit-, Kontakt- und Hilfeangeboten.
Handlungsempfehlung 9 (Professionelle Angebote vernetzen und Beratung
verbessern)
Mit der vom BMFSFJ geförderten Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“
unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort. Die derzeit rund 620 bundesweit tätigen Lokalen
Bündnisse für Familie engagieren sich als Netzwerke auch mit Projekten und
Aktivitäten speziell für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die in diesem
Bereich tätigen Akteure der Lokalen Bündnisse, wie z. B. Unternehmen,
Krankenkassen, Fachverbände und -organisationen, Vereine, aber auch ehrenamtlich
Tätige
– setzen „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ explizit als Schwerpunktthema
für ihre Arbeit, geben in Arbeits- und Projektgruppen Impulse und entwickeln
Lösungen für die unterschiedlichen Zielgruppen – Unternehmen,
Beschäftigte, pflegende Angehörige etc.– (z. B. Metropolregion Rhein-Neckar),
– bieten Information und Beratung zum Thema „Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf“ mittels Servicestellen, Internetseiten, Infomaterialien und
Veranstaltungen (z. B. Aachen, Main-Kinzig-Kreis),
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/2552– führen Qualifizierungsmaßnahmen wie Pflegekurse durch (z. B. Frankfurt am
Main),
– unterstützen mit konkreten Projekten im Bereich familienunterstützende
Dienstleistungen (z. B. Erfurt, Spremberg) und
– betreiben themenspezifische Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Breisgau-
Hochschwarzwald, Berlin Pankow, Lörrach).
In den Lokalen Bündnissen sind darüber hinaus auch Maßnahmen wie Förderung
des Dialogs und des Miteinanders der Generationen sowie die
generationenübergreifende Zusammenarbeit, wie z. B. Großelterndienste, Patenschaftsprogramme
und verschiedene „Von den Älteren lernen“-Programme entstanden.
Im Programm „Unternehmen Familie – Innovationen durch
familienunterstützende Dienstleistungen“ sollen Wege für flexible, bezahlbare
familienunterstützende Dienstleistungsangebote identifiziert und neue Initiativen in der Fläche
motiviert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 7.6 des Fünften
Altenberichts (S. 223 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
um (bitte jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1 bis 9 Stellung
nehmen)?
Mit dem FDaG sowie dem Bundesmodellprogramm „Aktiv im Alter“ hat die
Bundesregierung die Empfehlung einer Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements in allen Lebensphasen, des Ausbaus einer engagementfördernden
Infrastruktur und des Aufbaus eines breiten Spektrums an bedarfsgerechten
Engagementangeboten aufgegriffen und damit Impulse für die Zukunft gesetzt.
Unter dem Leitmotiv „Engagement schlägt Brücken“ unterstützt die
Bundesregierung freiwilliges Engagement mit der neuen Dienstform der
„Freiwilligendienste aller Generationen“. Seit 2009 gesetzlich etabliert, sind sie offen für jedes
Alter und ein attraktives Angebot für alle, die sich mindestens 8 Stunden
wöchentlich für mindestens sechs Monate verbindlich engagieren möchten. Die
Einsatzfelder reichen von Kindertagesstätten, Schulen, Pflegebegleitung über
Nachbarschaftshilfe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
bis hin zu Umweltschutz- und Sportprojekten. Außer fachlicher Begleitung
haben die Freiwilligen Anspruch auf kostenlose Qualifizierung, sind über den
Träger haftpflichtversichert sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung
abgesichert. Eltern jüngerer Freiwilliger haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie
die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen.
Freiwilligendienste aller Generationen können neben Ausbildung, Beruf und
Familie geleistet werden und eignen sich besonders für biographische
Übergangszeiten – zwischen Schule und Beruf, nach der Familienphase, während der
Erwerbslosigkeit oder beim Übergang in die nachberufliche Lebensphase. Sie
werden von 2009 bis 2011 in 46 Leuchtturmprojekten vom Bund gefördert und
bieten Trägerorganisationen und Kommunen bundesweit ein professionelles
Beratungsangebot in Form der sog. Mobilen Teams.
Die Engagementform der Freiwilligendienste aller Generationen bietet nicht nur
den Engagierten, sondern auch Kommunen und Unternehmen Vorteile:
Kommunen können nach Bedarf bestimmte Einsatzfelder fördern; Unternehmen können
durch die Anbindung an diesen Dienst ihren Beschäftigten den Übergang in den
Ruhestand erleichtern. Die Freiwilligendienste aller Generationen sind ein
zukunftsweisender Baustein moderner Engagementpolitik und sollen in enger
Drucksache 17/2552 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKooperation mit Ländern, Kommunen und Verbänden sukzessive bundesweit
etabliert werden.
Das Programm „Aktiv im Alter“ (
www.aktiv-im-alter.net) hat das Ziel, in
Kommunen ein Leitbild des aktiven Alters einzuführen und die Mitgestaltung und
Partizipation älterer Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu fördern. Es soll die
Potenziale älterer Menschen sowie ihre organisatorische Selbständigkeit stärker
in den Vordergrund rücken sowie neue Verantwortungsrollen für das Alter
schaffen und in der Gesellschaft verbreiten. Das Programm soll gleichzeitig die
Verantwortung von Kommunen und Trägern für das freiwillige Engagement stärken,
Einrichtungen und Institutionen für Bürgerengagement öffnen, die
Eigeninitiative älterer Menschen fördern und so zur Weiterentwicklung der
Zivilgesellschaft beitragen.
Unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis hat eine Redaktion aus Ländern,
kommunalen Spitzenverbänden, Kirchen, Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege und des bürgerschaftlichen Engagements, Seniorenverbänden,
Städtenetzwerken sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes das
„Memorandum Mitgestalten – Mitentscheiden. Ältere Menschen in Kommunen“ erarbeitet.
Seine Leitlinien und Handlungsempfehlungen zum freiwilligen Engagement von
älteren Menschen in Kommunen setzen Standards, auf die sich bis heute mehr als
1 100 Einzelpersonen und Kommunen mit ihrer Unterschrift verpflichtet haben.
Diese von breitem gesellschaftlichen Konsens getragene Charta für eine
Kooperation von Kommunen und älteren Freiwilligen ist Grundlage für eine
Verstetigung des Programms „Aktiv im Alter“ und damit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.
150 Kommunen aus ganz Deutschland – von kleinen Dörfern über Mittelstädte
und Landkreise bis hin zu Metropolen – haben zwischen 2008 und 2010 den
Erfahrungsprozess des Programms durchlaufen. Es wurden sog. Lokale
Bürgerforen zum Thema „Wie wollen wir morgen leben?“ veranstaltet. In der
Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern wurden Projekte in den Bereichen
„Politische Partizipation“, „Wohnen“, „Nachbarschaftshilfen und Dienstleistungen“,
„Sport, Gesundheit und Prävention“ sowie „Bildung und Kultur“ identifiziert,
die von den Teilnehmenden anschließend ausgewählt und auf freiwilliger Basis
durchgeführt wurden.
Auf diese Weise haben insgesamt mehr als 13 000 Bürgerinnen und Bürger an
211 solchen Lokalen Bürgerforen teilgenommen. Vorbehaltlich der letzten
Befragungen ist damit zu rechnen, dass Ende 2010 in allen beteiligten Kommunen
insgesamt mindestens 800 Projekte von ca. 3 000 Freiwilligen durchgeführt
worden sein dürften.
Das Programm „Aktiv im Alter“ trägt damit Nummer 3 der
Handlungsempfehlungen in Bezug auf eine Modernisierung des Ehrenamts in ausgeprägter Weise
Rechnung. Es legt besonderen Wert auf die Eigeninitiative und
Selbstorganisation der älteren Freiwilligen bei ihrem Engagement in der Kommune. „Aktiv im
Alter“ kann dabei auf erfolgreiche Modellprogramme wie die Qualifizierung von
seniorTrainern im Programm „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) sowie
„Selbstorganisation älterer Menschen in Kommunen“ Bezug nehmen, die den
hohen Stellenwert von Kreativität und Selbstbestimmung für die
Einsatzbereitschaft älterer Menschen belegen. Dabei hat sich die Devise „Engagement braucht
Partizipation und Partizipation schafft Engagement“ als tragfähig erwiesen.
Auch Ausbau und Verstetigung engagementfördernder Strukturen sowie ein
Ausbau der Bürgerbeteiligung aus Nummer 5 bzw. 6 der
Handlungsempfehlungen sind grundlegende Forderungen des „Memorandums Mitgestalten –
Mitentscheiden. Ältere Menschen in Kommunen“ sowie Untersuchungsgegenstand der
wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms. Die Öffnung der
kommunalen Verwaltung für die Beteiligung der älteren Bürgerinnen und Bürger als
Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen der Zukunft ist ein Angel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/2552punkt des Programms „Aktiv im Alter“. Das Engagement der Älteren bringt u. a.
auch Gewinn für die Gemeinschaft. Viele kommunale Einrichtungen und
Institutionen sind schon heute ohne die freiwilligen Aktivitäten der älteren Generation
nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Schaffung von Grundstrukturen für
freiwilliges Engagement durch die Kommunen erleichtert auch Menschen aus
bildungsfernen und sozial schlechter gestellten Schichten die Teilnahme an
Aktivitäten für die Gemeinschaft, wie sie in den Punkten 7 und 8 der
Handlungsempfehlungen angeführt werden.
Auch der Freiwilligendienst aller Generationen bietet gerade durch seine
niedrigen Mindeststundenzahlen ab 8 Stunden pro Woche – mindestens sechs Monate
lang – neuartige Möglichkeiten, verschiedene Engagementformen kennen zu
lernen.
Im Übrigen entwickelt die Bundesregierung zurzeit die im Koalitionsvertrag
verabredete nationale Engagementstrategie, die dem Kabinett im Herbst 2010
vorgelegt wird. Dabei geht es u. a. darum, die Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement weiter zu verbessern.
11. Inwieweit setzt die Bundesregierung die in Punkt 8.11 des Fünften
Altenberichts (S. 254 ff. auf Bundestagsdrucksache 16/2190) vorgeschlagenen
Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Potenziale älterer
Migrantinnen und Migranten um (bitte jeweils zu den Handlungsempfehlungen 1 bis
6 Stellung nehmen)?
Handlungsempfehlung 1 (Die Datenlage verbessern)
Die Datenlage insbesondere in Bezug auf Frauen und Mütter mit
Migrationshintergrund ist auch Gegenstand im Forschungs- und Praxisverbund
„Lebenssituation von Zuwanderungsfamilien“. Im Rahmen dieses neuen Schwerpunktes
im BMFSFJ werden u. a die Erwerbssituation von Müttern mit
Migrationshintergrund und Fragen der Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und
Erwerbstätigkeit untersucht. Ein Dossier auf der Grundlage eigener Auswertungen
ist derzeit in Arbeit und soll im Herbst 2010 vorliegen.
Im Rahmen der Studie „Freiwilliges Engagement von Migrantinnen und
Migranten – Vergleichende Fallstudien in multiethnischer Perspektive“ werden seit
Dezember 2008 Daten gewonnen über Engagementstrukturen, -motivationen,
und - potenziale sowie über Zugangswege und Netzwerke im Migrationsbereich.
Dazu werden qualitative Fallstudien in den drei größten in Deutschland lebenden
Migrantengruppen durchgeführt (Türken, Spätaussiedler und deren Angehörige
sowie Polen). Sie stellen nach dem Mikrozensus nahezu 30 Prozent der
Bevölkerung mit Migrationshintergrund dar. Ziel ist es, aus den gewonnen Erkenntnissen
Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Abschlussstudie der INBAS
Sozialforschung GmbH wird dem BMFSFJ im Juni 2011 vorgelegt werden.
Handlungsempfehlungen 2 (Potenziale älterer Migranten in Arbeitswelt und
Wirtschaft fördern) und 3 (Potenziale in der Bildung entwickeln)
Mit dem Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER fördert das BMBF eine
umfassende Initiative zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation von
Jugendlichen. Ziel des Programms ist es, Unternehmen für die Ausbildung zu
gewinnen und regionale Ausbildungsstrukturen zu verbessern. Für die Förderung
der Ausbildungsbeteiligung von Betriebsinhabern und Betriebsinhaberinnen mit
Migrationshintergrund ist die Koordinierungsstelle Ausbildung in ausländischen
Unternehmen (KAUSA) zuständig. Sie versteht sich als Service- und
Informationsstelle für entsprechende Projekte und Initiativen. Die bislang 32 Projekte
mit diesem Schwerpunkt haben insgesamt 2 610 betriebliche Ausbildungsplätze
für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen. Die Aktivitäten
Drucksache 17/2552 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesollen 2010 um die Zielgruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund
erweitert werden.
Im Rahmen der Initiative und KAUSA (Koordinierungsstelle Ausbildung in
Ausländischen Unternehmen) sind zusätzlich folgende Aktivitäten vorgesehen:
– Das BMBF fördert die Qualifizierung von 1 000 zukünftigen Ausbilderinnen
und Ausbildern mit Zuwanderungsgeschichte in 34 Städten mit knapp 1 Mio.
Euro.
– Die Zahl selbständiger Migrantinnen und Migranten steigt Jahr für Jahr und
liegt derzeit in Deutschland bei über 600 000 Unternehmerinnen und
Unternehmern. Leider liegt die Beteiligung an der betrieblichen Ausbildung in
diesen Unternehmen deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Um dies zu
ändern, fördert das BMBF nun in 34 Städten Ausbilderseminare für
Fachkräfte sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer mit
Migrationshintergrund. Mit diesem Angebot möchte das BMBF das Ausbildungspotenzial
unterstützen und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des
Fachkräftemangels leisten.
Die Förderung der beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit Migrationshintergrund ist zudem als Querschnitts- und
Schwerpunktthema in den Zielstellungen des BMBF-Programms „Perspektive
Berufsabschluss“ verankert. Die Projekte informieren die Eltern von Migrantinnen und
Migranten über das deutsche Bildungssystem. Es werden
Informationsbroschüren, Elternbriefe und Flyer in den Sprachen der Zuwanderergesellschaften
erstellt. Für Migrantinnen und Migranten ist das deutsche Bildungs- und
Berufssystem häufig komplex und intransparent. Deswegen organisieren die Projekte
bedarfsgerecht Informationsveranstaltungen.
Der Förderung der beruflichen Integration von Jugendlichen (insbesondere mit
Migrationshintergrund) widmet sich ebenso das von Schulen ans Netz e. V.
initiierte Projekt „Mixopolis“. Das interkulturell ausgerichtete Projekt fokussiert
den Aufbau eines medienpädagogischen Onlineangebots, um die beruflichen
sowie interkulturellen Kompetenzen von Jugendlichen transparent zu machen
und durch Trainings- und Orientierungsangebote auszubauen. Mithilfe von
digitalen Kommunikations- und Bildungsangeboten (z. B. Magazin, Clubs, Foren,
Trainingscenter, Mein Mixopolis usw.) wird die Integration in Ausbildung,
Studium und Gesellschaft gefördert.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund liegt
in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder in ihren
Bemühungen um die Verbesserung der Bildungserfolge von Migrantinnen und
Migranten im Rahmen seiner Kompetenzen unter anderem in der Bildungsforschung
und bei der Entwicklung von Konzepten und Instrumenten (z. B. zur
Sprachstandsfeststellung und interkulturellen Bildung). Ergebnisse internationaler
Vergleichsstudien sowie die gemeinsam von Bund und Länder geförderten
Bildungsberichte „Bildung in Deutschland“ liefern Daten, auf deren Basis
Fortschritte in der Integration von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund im Bildungssystem beurteilt werden können. Mittelbar trägt der Bund
zudem durch allgemeine bildungspolitische Maßnahmen und Programme zur
Verbesserung der Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien bei, so durch den zwischen Bund,
Ländern und Kommunen vereinbarten Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder
unter drei Jahren, durch Initiativen im Bereich der Fort- und Weiterbildung von
Erzieherinnen und Erziehern sowie durch Elternintegrationskurse, die die frühe
Sprachförderung der Länder flankieren.
Auch die zwischen Bund und Ländern vereinbarte „Qualifizierungsinitiative für
Deutschland“ trägt den Herausforderungen, die sich im Bildungswesen aufgrund
des stetig wachsenden Anteils von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/2552tergrund stellen, Rechnung. Diese gemeinsame Initiative zielt insbesondere auf
eine stärkere Ausrichtung der Bildungsangebote auf differenzierte
Förderbedarfe, auf mehr Prävention und auf größere Durchlässigkeit zwischen den
verschiedenen Bildungsgängen und umfasst viele Vorhaben, die direkt oder indirekt
Kindern und jungen Erwachsenen aus zugewanderten Familien zu Gute
kommen. Unter anderem. haben sich Bund und Länder verpflichtet, die Zahl der
Schulabgänger ohne Abschluss und die der jungen Erwachsenen ohne
Berufsabschluss in den nächsten Jahren zu halbieren.
Handlungsempfehlung 4 (Potenziale im Gesundheitsbereich bei älteren
Migranten nutzen)
Die Altenhilfe stellt sich heute auf allen Verantwortungsebenen auf die steigende
Zahl älterer Menschen mit Migrationshintergrund ein. Besonders wichtig ist in
der Praxis die enge Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen von
Menschen mit Migrationshintergrund und den Einrichtungsträgern und ihren
Verbänden. Die Einrichtungsträger sind aufgerufen, als Arbeitgeber die
besonderen Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund zu nutzen. Gerade im
sozialen Bereich sind Herkunftssprachkenntnisse und Erfahrungen aus anderen
Kulturkreisen wertvolle Kompetenzen, die als solche auch anerkannt werden
sollten.
Die Bundesregierung hat mit Projekten im Bereich der Altenhilfe, des Wohnens
und des ehrenamtlichen Engagements die Entwicklung interkultureller
Angebote gefördert. Eine besondere Verantwortung wird auch im Bereich der
Qualifizierung von Pflegekräften gesehen. Hier ist mit dem Handbuch für eine
kultursensible Altenpflegeausbildung, das vom BMFSFJ herausgegeben wurde, eine
wichtige Grundlage geschaffen worden, um die diesbezüglichen
Ausbildungsvorschriften zielgerichtet umzusetzen. Aktuell wird dieses Thema für die
anstehende Weiterentwicklung der Pflegeberufe zu beachten sein.
Zur Frage der kultursensiblen Altenpflege siehe auch Antwort unten unter
Handlungsempfehlung 6.
Handlungsempfehlung 5 (Potenziale in der Familie erhalten)
Das BMFSFJ hat folgende einschlägige Projekte gefördert:
– Interkulturelles Altenhilfezentrum Victor-Gollancz-Haus in Frankfurt am
Main
Das im Rahmen des Programms „Baumodelle der Altenhilfe“ geförderte
Altenhilfezentrum Victor-Gollancz-Haus in Frankfurt am Main greift in
beispielgebender Weise die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen mit
Migrationsbiographie auf, hält maßgeschneiderte Angebote des Wohnens und der Pflege bereit
und stärkt die Möglichkeiten gesellschaftlicher Mitwirkung und Integration. Das
Projekt widmet sich der wachsenden gesellschaftlichen Aufgabe, für
pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten (insbesondere muslimischer Herkunft)
Angebote der Pflege – auch im stationären Bereich – zu erproben und
bereitzustellen.
– Wohnwinkel Hannover – Begegnung und Information für türkischstämmige
Menschen
Das im Rahmen des Modellprogramms Neues Wohnen geförderte Projekt
„Wohnwinkel“ (Winkel = niederländisch für „Ladengeschäft“) widmet sich
unter besonderer Berücksichtigung ländlicher und kleinstädtischer Lagen auch der
Lebenssituation von Menschen mit Migrationsbiographie. In niedrigschwelliger
und leicht erreichbarer Form werden etwa gemeinsame regelmäßige Frühstücke
und Informationsangebote für türkische Frauen bereitgehalten. Zusätzlich gibt es
Drucksache 17/2552 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAngebote der Wohnberatung. Ein Treffpunkt und Erzählcafé ist Ausgangspunkt
des Engagements einer türkisch-interkulturellen Seniorengruppe.
– Gemeinschaftlich Wohnen: LuK 21 – Lebens- und Kulturgemeinschaft
Berlin-Prenzlauer Berg
Im Rahmen des Programms „Wohnen für (Mehr)Generationen – Gemeinschaft
stärken, Quartier beleben“ errichtet ein Teil der Projekte – getragen durch
eigenes Engagement und Selbstorganisation – Wohnangebote (auch) für Menschen
mit Einwanderungsbiografie. Das Projekt „LuK 21 – Lebens- und
Kulturgemeinschaft Berlin-Prenzlauer Berg“ erprobt etwa die Einführung von Quoren sowohl
für das Alter als auch für die ethnische Herkunft seiner Bewohnerinnen und
Bewohner. Dieses und jedes weitere Wohngemeinschaftsprojekt des Programms
wird durch das BMFSFJ bezuschusst.
– IKoM – Informations- und Kontaktstelle für die Arbeit mit älteren
Migrantinnen und Migranten. Ein Projekt der Aktion Courage in Bonn
IKoM unterstützt Mitarbeiter der Altenhilfe und angrenzender Fachgebiete bei
ihrer Arbeit für ältere Migrantinnen und Migranten. Sie verbindet rund 4 100
Einrichtungen und Einzelpersonen zu einem Netzwerk zum Austausch über die
Facharbeit. Dazu zählen eine Literatur- und Mediendatenbank sowie eine
Kontaktdatenbank, ein regelmäßiger Newsletter zu fachspezifischen Fragen,
Qualifizierungs- und Stellenangeboten, ein Veranstaltungskalender und Informationen
über neue Projekte.
Handlungsempfehlung 6 (Migrationsspezifische Potenziale erkennen und
anerkennen)
Die seit 2009 gesetzlich verankerten „Freiwilligendienste aller Generationen“,
die durch das gleichnamige Programm Schritt für Schritt bundesweit etabliert
werden sollen, wollen Menschen aller Altersgruppen, aller sozialen Schichten
unabhängig von ihrer Herkunft für ein verbindliches Engagement für das
Gemeinwesen und ihr Umfeld gewinnen und bieten Bildung und Orientierung.
Viele Projekte suchen dabei gezielt Menschen mit Migrationshintergrund als
Freiwillige, z. B. der Interkulturelle Hospiz Verein e. V. „Dong Heng“ im
Rahmen des Leuchtturmprojektes „Pflegebegleiter“ in Berlin. Die Tätigkeit des
Vereins ist darauf gerichtet, kultursensible Hospiz- und Betreuungsarbeit für ältere
Menschen aus anderen, vornehmlich asiatischen Kulturkreisen, insbesondere für
koreanische und südostasiatische Migrantinnen und Migranten zu leisten. Die
Hilfsangebote stehen grundsätzlich aber auch Menschen aller Kulturkreise offen.
Die Erfahrungen der interkulturellen Hospiz- und Pflegearbeit werden hier
modellhaft erprobt und können ggf. bundesweit auf andere Regionen mit einem
hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund übertragen werden.
Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „SV Werder goes Ehrenamt“ – unter diesem
Motto möchten Werder Bremen und der Verein für Innere Mission Bremen
bürgerschaftliches Engagement in ihrer Stadt fördern. Das gemeinsame Projekt steht
unter dem Motto „Integration“ und umfasst ein breites Spektrum von
unterschiedlichen Teilprojekten. Damit soll einerseits Menschen unterschiedlicher
Herkunft und Religion, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus so
genannten Randgruppen geholfen werden, andererseits sollen Möglichkeiten zum
Engagement geschaffen werden.
Ein Leuchtturmprojekt in Hessen „Nicht nur Brot allein – Alt hilft Jung – Jung
hilft Alt“ möchte Menschen in sozialen Notlagen helfen und Perspektiven
aufzeigen. Dazu werden z. B. im Sprachcafé Deutschkenntnisse an Menschen mit
Migrationshintergrund vermittelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/2552Im Rahmen einer Bestandsaufnahme der Freiwilligenarbeit in
Migrantenorganisationen und des Engagements von Migrantinnen und Migranten in
Wohlfahrtsverbänden (Region Nordrhein-Westfalen) sollen Beispiele guter Praxis
identifiziert und in Form von Falldarstellungen die Entwicklungsgeschichte, die
aktuelle Funktionsweise sowie die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung
untersucht und ausführlich dokumentiert werden.
Im besonderen Fokus stehen Beispiele, in denen die Akteure eine interkulturelle
Öffnung gut gestalten sowie – wegen ihrer besonderen sozial- und
integrationspolitischen Bedeutung – die Engagementfelder Familie, Senioren, Jugend und
Bildung. Gute Beispiele, aber auch gescheiterte Projekte werden einer
vertiefenden Analyse zu den „Wirkmechanismen“ des Gelingens oder Scheiterns
unterzogen. Im Ergebnis werden Handlungsempfehlungen zur Nutzung durch
Organisationen und Förderer entwickelt.
Im Projekt wurden im Zuge umfassender Recherchen 2 723
Migrantenorganisationen und 350 Gliederungen von Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen
auf Landes-, Regional- und Kreisebene in Nordrhein-Westfalen erfasst. Auf der
Grundlage eines Kriterienrasters für gutes Freiwilligenmanagement werden die
Migrantenorganisationen sowie Einrichtungen, Dienste und Projekte von
Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen, in denen sich Menschen mit
Migrationshintergrund engagieren, befragt, um Beispiele guter Praxis des
Freiwilligenmanagements zu ermitteln. Die Abschlussstudie der INBAS Sozialforschung
GmbH wird im Juni 2011 vorgelegt.
Im Rahmen eines weiteren Projekts, „Migrantenorganisationen als Träger von
Freiwilligendiensten“, sollen diese erstmals als Träger von
Jugendfreiwilligendiensten qualifiziert und in ihrer Trägertätigkeit unterstützt werden. Das
Qualifizierungsangebot richtet sich dabei in erster Linie an Migrantenorganisationen,
die sich interkulturell öffnen, indem sie junge Menschen unterschiedlicher
Herkunft und auch deutsche Jugendliche ansprechen und mit anderen
Migrantenorganisationen und den traditionellen deutschen Trägern zusammenarbeiten.
Das Angebot der Freiwilligendienste in Trägerschaft von
Migrantenorganisationen soll dabei offen sein für Einsatzstellen und Einrichtungen in deutscher
bzw. in Trägerschaft von Migrantenorganisationen sowie für deutsche
Jugendliche und für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Zum Ende des Projekts im
Herbst 2011 ist die Erarbeitung eines übertragbaren Konzepts und eines
Handbuchs zur Trägerqualifizierung für Migrantenorganisationen sowie die
Unterstützung bei der Bildung eines bundesweiten Netzwerks dieser Organisationen
im Bereich der Freiwilligendienste vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]