[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27504 –
Wissensstand, Versorgungsangebote und Forschungsbemühungen zu
Long-COVID
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie begleitet uns seit über einem Jahr. Inzwischen sind laut
Robert Koch-Institut (RKI) mehr als 2 334 561 Menschen in Deutschland an
COVID-19 erkrankt, 2 119 100 davon gelten als wieder genesen (Stand: RKI,
Situationsbericht vom 14. Februar 2021). Immer mehr Menschen, die an
COVID-19 erkrankt waren, leiden jedoch auch nach der COVID-19-
Erkrankung unter langwierigen Genesungszeiten oder langanhaltenden
Spätfolgen, auch Long-COVID oder Post-COVID-19-Zustand (vgl.
https://www.di
mdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/bloc
k-u00-u49.htm#U07) genannt. Patientinnen und Patienten berichten dabei
unter anderem von ausgeprägter Müdigkeit und Erschöpfung, die über einen
langen Zeitraum anhält, über Schmerzen in der Brust, Muskelbeschwerden,
neurologische Probleme wie Kopfschmerzen, Lähmungserscheinungen oder
Geschmacks- und Geruchsverlust (vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/long-
covid-was-wir-ueber-langzeitfolgen-von-covid-19-wissen.2897.de.html?dram:
article_id=492315).
Die Anzahl an Betroffenen ist bisher unklar, da laut dem Robert Koch-Institut
Spätfolgen nicht regulär im Meldesystem erfasst werden. Auch insgesamt gibt
es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion zu wenige gesicherte
Erkenntnisse zu den Langzeitfolgen einer Corona-Infektion. Erste, beunruhigende
Befunde liegen beispielsweise aus China oder Großbritannien vor. Eine chinesische
Studie kommt zu den Ergebnissen, dass mehr als drei Viertel der in der Studie
erfassten COVID-19-Erkrankten auch noch ein halbes Jahr nach ihrer
Erkrankung mindestens ein Symptom aufweisen – darunter auch Patientinnen und
Patienten mit milden Verläufen sowie junge und körperlich vitale Menschen
(vgl.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-langzeitfolge
n-genesen-und-noch-sechs-monate-spaeter-symptome-a-d8f39ae0-ba9b-4831-
9efe-e02de6e2e4e0) In einer britischen Studie wurden vermehrt psychische
Folgen wie Depressionen und Angststörungen als Folge einer COVID-19-
Erkrankung festgestellt (vgl.
https://www.dw.com/de/jeder-f%C3%BCnfte-co
vid-19-patient-kann-psychische-probleme-bekommen/a-55563846#:~:text=An
gstst%C3%B6rungen%2C%20Depressionen%20und%20Schlaflosigkeit%20s
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28419
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ind%20h%C3%A4ufige%20Langzeitfolgen.,f%C3%BCnften%20an%20COV
ID%2D19%20Erkrankten). Die Datenlage ist nach wie vor begrenzt, dennoch
zeigen die ersten Studien einander ähnelnde und besorgniserregende
Tendenzen auf.
Auch in Deutschland deuten die Einrichtung von Post-COVID-Ambulanzen
und die bundesweiten Gründungen von Selbsthilfegruppen auf vermehrte
Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung hin. Es kommt nun nach Ansicht
der fragestellenden Fraktion darauf an, das Wissen darüber in Deutschland zu
erhöhen und weltweit den Wissensaustausch zu fördern. Aber auch adäquate
Versorgungsangebote von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten gilt es,
verstärkt in den Blick zu nehmen. Die fragestellende Fraktion will deshalb
Auskunft darüber erhalten, welche Erkenntnisse der Bundesregierung bereits
zu Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen in Deutschland
vorliegen, welche Versorgungsangebote bereits existieren oder in Planung sind
und welche weiteren forschungs- und versorgungsrelevanten Bemühungen
seitens der Bundesregierung unternommen werden, um Long-COVID zu
begegnen und entgegenzuwirken.
1. Wie viele COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten in
Deutschland leiden nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer COVID-19-
Erkrankung an Spät- und Langzeitfolgen, und wie lange dauern diese ab
Erkrankungsbeginn im Durchschnitt an (bitte nach Geschlecht und
Altersgruppe aufschlüsseln)?
2. Wie viele COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten in
Deutschland leiden nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer schweren
COVID-19-Erkrankung (beispielsweise mit der Notwendigkeit
intensivmedizinischer Beatmung, Krankenhausaufenthalt o. Ä.) an Spät- und
Langzeitfolgen, und wie lange dauern diese ab Erkrankungsbeginn im
Durchschnitt an (bitte nach Geschlecht und Altersgruppe aufschlüsseln)?
3. Wie viele COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten in
Deutschland leiden nach Kenntnis der Bundesregierung nach einem milden
Verlauf einer COVID-19-Erkrankung an Spät- und Langzeitfolgen, und wie
lange dauern diese ab Erkrankungsbeginn im Durchschnitt an (bitte nach
Geschlecht und Altersgruppe aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Kenntnisse vor. Derzeit werden
verschiedene Studien in Deutschland gefördert, in deren Rahmen Erkenntnisse
zu Spät- und Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu erwarten sind .
Im Rahmen der – u. a. der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
geförderten und vom Robert Koch-Institut (RKI) initiierten – Studie „Corona
Monitoring Lokal“ (CoMoLo), sind Nachbefragungen von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern der seroepidemiologischen Studie zu Long-COVID vorgesehen.
An der Medizinischen Klinik I an der Universitätsklinik Köln wird zudem eine
COVID-19 Genesenen-Kohorte über einen Langzeitverlauf beobachtet.
4. Wie viel Prozent der COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten
entwickelten in Deutschland, in Europa und weltweit nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge ihrer COVID-19-Erkrankung Spät- und
Langzeitfolgen (bitte aufschlüsseln)?
5. In welchen Altersgruppen kommt es in Deutschland, in Europa und
weltweit besonders häufig nach einer COVID-19-Erkrankung zu Langzeit-
und Spätfolgen (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Deutschland liegen noch keine eigenen Daten zur Anzahl der Patientinnen
und Patienten mit Spät- und Langzeitfolgen in Folge ihrer COVID-19-
Erkrankung sowie zu besonders betroffenen Altersgruppen vor. In diversen
internationalen Publikationen weisen weltweit bis rund 80 Prozent der Personen
mit einer bestätigten COVID-19-Diagnose zwei Wochen nach der
Diagnosestellung einer akuten Infektion mindestens ein Symptom auf. In einer
chinesischen Studie zeigten 75 Prozent der Patientinnen und Patienten diverse
Symptome sechs Monate nach akuter COVID-19-Erkrankung. Je nach zugrunde
liegender Quelle werden etwas abweichende Häufigkeiten angegeben. Eine
Metaanalyse nennt fünf häufigste Symptome von Long-COVID: Fatigue (58
Prozent), Kopfschmerzen (44 Prozent), Konzentrationsstörung (27 Prozent),
Haarausfall (25 Prozent) und Luftnot (24 Prozent). Das Alter der betroffenen
Patienten variiert in Studien zwischen im Mittel 32 Jahren und 64 Jahren mit einer
großen Spannweite.
6. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine einheitliche Definition
für das sog. Long-COVID oder Post-COVID-19-Syndrom, und wenn ja,
wie lautet diese?
Es gibt bisher keine international vereinbarte Definition für das sog. Long-
COVID- oder Post-COVID-Syndrom.
Long-COVID bzw. das Post-COVID-19-Syndrom ist eine klinische Diagnose,
basierend auf einer Vorgeschichte einer COVID-19-Erkrankung oder einer
SARS-CoV-2-Infektion sowie einer fehlenden vollständigen Genesung und/
oder Entwicklung einiger neuer Symptome, deren Zusammenhang mit der
stattgehabten akuten COVID-19-Erkrankung bzw. SARS-CoV-2-Infektion vermutet
wird.
7. Welche Spät- und Langzeitfolgen und welche konkreten Symptome
treten nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Häufigkeit bei
COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten in Deutschland, in
Europa und weltweit auf (bitte aufschlüsseln)?
Zu Symptomen als Spät- und Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung
liegen der Bundesregierung keine systematisch erhobenen Daten für Deutschland
vor. In internationalen Publikationen sind eine Reihe von Symptomen
beschrieben, die einzeln oder als Symptom-Komplexe (Syndrome) auftreten können.
Als häufigste Symptome von Long-COVID werden Fatigue, Kopfschmerzen,
Konzentrationsstörung, Haarausfall und Luftnot beschrieben. Nach Angaben
der amerikanischen Seuchenschutzbehörde Centers for Disease Control and
Prevention (CDC) treten am häufigsten folgende Symptome auf: Fatigue,
schnelle Erschöpfung, Luftnot, Husten, Gelenkschmerzen, Thoraxschmerzen,
sowie Probleme mit Konzentration, Depression, Muskelschmerzen,
Kopfschmerzen, rezidivierendes Fieber und Palpitationen. Schwerwiegende
Langzeitfolgen von COVID-19 wie Herzmuskelentzündung, Verschlechterung der
Lungenfunktion, akute Niereninsuffizienz werden seltener beschrieben. Des
Weiteren wird über Ausschlag, Haarverlust, Geruchs- und
Geschmacksminderung bzw. -verlust, Schlaflosigkeit, Gedächtnisstörung, Angststörung und labile
Stimmungslage berichtet.
8. Wie lange treten diese Symptome nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich auf (bitte nach einzelnen Symptomen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. In
internationalen Publikationen werden für die Dauer von Langzeitsymptomen Zeiträume
von 12 Wochen bis zu sechs Monaten nach Abklingen der akuten SARS-
CoV-2-Infektion angegeben. Für einzelne Symptome kann dieser Zeitraum
deutlich abweichen.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Häufigkeit,
Symptomatik und Schwere von Spät- und Langzeitfolgen einen
Unterschied, ob jemand schwer (beispielsweise mit der Notwendigkeit
intensivmedizinischer Beatmung, Krankenhausaufenthalt o. Ä.) oder leicht an
COVID-19 erkrankt war?
Zu Häufigkeit, Symptomatik und Schwere von Spät- und Langzeitfolgen in
Abhängigkeit von dem Schweregrad der akuten COVID-19-Erkrankung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand
lassen wissenschaftliche Publikationen vermuten, dass nach einer schweren
COVID-19-Erkrankung Spät- und Langzeitfolgen etwas häufiger auftreten und
durchschnittlich länger andauern als bei leichter COVID-19-Erkrankung.
10. Hat die Bundesregierung belastbare Informationen über beeinflussbare
Faktoren, die Spät- und Langzeitfolgen unwahrscheinlicher machen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die
Prävention von Long-COVID?
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Schwere und Häufigkeit von
Langzeitfolgen und Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung sind insgesamt noch
begrenzt. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den derzeitigen Kenntnisstand zu
Langzeitfolgen und Spätfolgen sowie zu Faktoren, die damit assoziiert sind, auf
seiner Internetseite im Abschnitt „Manifestationen, Komplikationen und
Langzeitfolgen“ zusammengefasst:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti
ges_Coronavirus/Steckbrief.html.
Eine entscheidende Rolle in der Vorbeugung der Spät- und Langzeitfolgen von
COVID-19 kommt der Primärprävention zur Vermeidung einer Infektion zu.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fatigue-Symptome
oder die Entwicklung einer chronischen Fatigue infolge einer
COVID-19-Erkrankung?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Symptomatik von Spät-
und Langzeitfolgen bei COVID-19-Erkrankten von einem chronischen
Fatigue-Syndrom oder anderen Erkrankungen mit Fatigue-Symptomen
abzugrenzen?
Die differenzialdiagnostische Abgrenzung von Spät- und Langzeitfolgen bei
COVID-19-Erkrankten von einem Chronischen Fatigue-Syndrom oder anderen
Erkrankungen mit Fatigue-Symptomen obliegt den medizinischen
Fachgesellschaften.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Effekte einer
COVID-19-Erkrankung auf das Gehirn und neuronale System sowie
deren mögliche mittel- und langfristigen Folgen?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Auftreten von
Endotheliitis im Zusammenhang mit COVID-19-Erkankungen sowie deren
mittel- und langfristige Folgen?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu kardiovaskulären
Spätfolgen von COVID-19-Erkrankungen?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche psychische
Folgen nach oder durch eine COVID-19-Erkrankung?
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 bis 16 gemeinsam
beantwortet.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite frei zugänglich
Leitlinien der verschiedenen Fachgesellschaften zu COVID-19, die den aktuellen
Wissensstand wiederspiegeln:
www.awmf.org.
Für den 30. April 2021 ist die Fertigstellung einer Leitlinie zu „Post-COVID“
von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.
(DGP) angemeldet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
17. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Spät- und
Langzeitfolgen von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten
in Deutschland erfasst?
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische
Erfassung von Long-COVID in Deutschland?
a) Wenn ja, wie, und wo wird dies erfasst?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen
Gründen eine systematische Erfassung bisher nicht erfolgt?
Die Fragen 17 bis 18b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mehrere klinische Studien (z. B. NAPKON (
https://napkon.de/), PROVID-
CAPNETZ, PROVID-PROGRESS, PROVID-CAPSyS) befassen sich u. a. mit
der Datenerfassung von COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf
die Spät- und Langzeitfolgen der Erkrankung. Das Nationale Pandemie
Kohorten Netz (NAPKON) bietet seit Anfang März 2021 in Form von einer
sogenannten Sektorenübergreifenden Plattform (SÜP) eine bundesweite Plattform
mit grundlegenden Infrastrukturen dafür. Das Ziel ist u. a. die Durchführung
epidemiologischer Studien zu Risikofaktoren, optimierten
Behandlungsverfahren sowie kurz- und langfristigen Verläufen von COVID-19 auf Basis des
klinischen Datensatzes. Die durch das RKI initiierte und durch das BMG geförderte
Studie „Corona Monitoring Lokal“ (CoMoLo) sieht ebenso die Nachbefragung
von Teilnehmenden zu Spät- und Langzeitfolgen vor (siehe auch Antwort zu
Frage 28). Deutschland beteiligt sich auch an einem großen EU-geförderten
europäischen COVID-19 Kohortenprojekt (ORCHESTRA). Eine systematische
Datenerfassung über die ICD-Kodes ist seit Januar 2021 auch in Deutschland
möglich, nachdem die WHO diese im November 2020 eingeführt hat. Damit
können unter anderem nun auch Erkrankungen abgebildet werden, die im
Zusammenhang mit einer überstandenen akuten COVID-19-Erkrankung stehen.
Die internationalen Bestrebungen zur Aufarbeitung der Spät- und
Langzeitfolgen werden zunehmend intensiviert, da im Hinblick auf den Pandemiebeginn
die Erhebung der Verlaufsdaten erst möglich wird. Ein internationales Konzept
zur systematischen Erfassung von Long-COVID wird derzeit durch die WHO
erarbeitet. Darüber hinaus erfolgt keine systematische Erfassung der Spät- und
Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen.
19. Plant die Bundesregierung eine zentrale und systematische Erfassung
von Long-COVID oder ein Register, das dezentrale Erkenntnisse aus den
Bundesländern zu Forschungszwecken zusammenführt?
Zurzeit plant die Bundesregierung kein Register zu Long-COVID.
20. Plant die Bundesregierung, sich für einen stärkeren Daten- und
Informationsaustausch zu Vorkommen, Symptomatiken, Behandlung und
Spätfolgen von Long-COVID-Erkrankungen auf europäischer Ebene
einzusetzen?
National und international findet ein Austausch zu Vorkommen, Symptomatik,
Behandlung und Spätfolgen von Long-COVID-Erkrankungen im Rahmen von
wissenschaftlichen Studien, Publikationen und entsprechenden Netzwerken auf
wissenschaftlicher Ebene statt. Seitens der Bundesregierung wird dieser
Austausch unterstützt und durch Finanzierung von entsprechenden Studien
gefördert (siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 17 und 18).
21. Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Informationen zu den
mittel- und langfristigen gesundheitlichen Folgen einer COVID-19-
Erkrankung in den Versichertendaten der gesetzlichen Krankenkassen
gesondert zu erfassen und unter datenschutzrechtlichen Maßgaben der
Forschung zur Verfügung zu stellen?
Es besteht bereits nach § 75 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch die
Möglichkeit, für Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung bei den
Krankenkassen gespeicherte Sozialdaten an wissenschaftlich Forschende zu übermitteln,
soweit diese Daten für die Vorhaben erforderlich sind und schutzwürdige
Interessen der betroffenen Versicherten nicht beeinträchtigt werden oder das
öffentliche Interesse an der Forschung das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen
Versicherten erheblich überwiegt. Bei den Sozialdaten der Krankenkassen
handelt es sich um personenbezogene Daten, die die Krankenkassen für die ihnen
obliegenden gesetzlichen Aufgaben verarbeitet haben, wie z. B.
Abrechnungsdiagnosen aus der ambulanten und stationären Versorgung der Versicherten.
Voraussetzung für die Übermittlung ist eine Antragstellung bei und die
Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde der Krankenkassen. Soweit
besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wie
z. B. Abrechnungsdiagnosen, sind bei dieser Verarbeitung insbesondere
angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der
betroffenen Versicherten vorzusehen. Insgesamt ermöglicht diese Regelung eine
datenschutzkonforme Sekundärnutzung von ursprünglich für Aufgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung verarbeiteten Sozialdaten für Vorhaben der
wissenschaftlichen Forschung.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, Informationen zu mittel- und
langfristigen gesundheitlichen Folgen einer COVID-19-Erkrankung in den
Sozialdaten der Krankenkassen gesondert zu erfassen.
22. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung schwer erkrankte
COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten (beispielsweise mit
der Notwendigkeit intensivmedizinischer Beatmung,
Krankenhausaufenthalt o. Ä.) im Durchschnitt nachversorgt?
Woraus besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel die
Nachversorgung bei diesen Patientinnen und Patienten?
23. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung leicht erkrankte
COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten im Durchschnitt
nachversorgt?
Woraus besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel die
Nachversorgung bei diesen Patientinnen und Patienten?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten zur Dauer der medizinischen Nachversorgung von schwer sowie leicht
erkrankten COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Fragen zur medizinischen Behandlung von
COVID-19-bezogenen Folgeerkrankungen betreffen die Selbstverwaltung des
Gesundheitswesens. An einigen Universitätsklinken wurden beispielsweise
COVID-19-Ambulanzen als Anlaufstelle eingerichtet. Die Entscheidung über
die Einrichtung solcher Ambulanzen obliegt den Hochschulkliniken selbst.
24. Wie lange sind Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Durchschnitt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung
krankgeschrieben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Welche konkreten Ursachen für Spät- und Langzeitfolgen nach einer
COVID-19-Erkrankung sind der Bundesregierung bekannt?
Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand wird vermutet, dass Spät-
und Langzeitfolgen von COVID-19 durch eine Dysregulation der
Immunantwort verursacht werden. Entzündung der Gefäße sowie Ausbildung von
Mikrothromben scheinen in manchen Fällen eine wichtige Rolle zu spielen. Das Virus
kann in zahlreichen Gewebearten vorkommen und auch die Spät- und
Langzeitsymptome können nach derzeitigem Kenntnisstand mehrere Organsysteme
betreffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
26. Welche Studien zu Long-COVID und Spätfolgen gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits in Deutschland?
27. Welche Studien zu Long-COVID und Spätfolgen werden derzeit von der
Bundesregierung gefördert (bitte nach Institution und jeweiliger
Fördersumme aufschlüsseln)?
29. Welche internationalen Studien sind der Bundesregierung zum Thema
Long-COVID bekannt (bitte auflisten)?
30. Welche Ergebnisse und Erkenntnisse sind der Bundesregierung aus
vorliegenden Studien zu Long-COVID bekannt, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Die Fragen 26, 27, 29 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Studien, die zum Thema Long-COVID und Spätfolgen in Deutschland
durchgeführt werden, sind in den öffentlich zugänglichen Registern zu finden, sofern
sie durch die durchführende Stelle registriert wurden (z. B.
https://www.clinical
trials.gov/,
https://www.dzif.de/de, https://www.drks.de/drks_web/).
Im Rahmen der vom BMG geförderten Studie „Corona Monitoring Lokal“
(CoMoLo) des RKI werden Nachbefragungen von Erwachsenen ab 18 Jahren
erfolgen, die auf Basis von Stichproben der regionalen Einwohnermeldeämter
in ausgewählten Orten (bislang vier Orte: Kupferzell, Bad Feilnbach,
Straubing, Berlin-Mitte) auf Seropositivität gegen SARS-CoV-2 untersucht und zu
ihrem Gesundheitsstatus befragt wurden. Dabei werden zum Follow-up auch
zwischenzeitlich diagnostizierte Infektionen erfragt. Eine neuerliche Testung
zum Antikörper-Status ist auf Personen mit seropositivem Test zu Baseline,
Angabe einer seit Studienteilnahme neu diagnostizierten SARS-CoV-2-
Infektion oder nach Impfung begrenzt. Die Nachbefragung wird jedoch allen
Teilnehmenden angeboten, um auf Basis eines Fall-Kontroll-Designs neu
aufgetretene gesundheitliche Beschwerden bzw. Verschlechterungen des
vorbestehenden Gesundheitsstatus im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion
zu identifizieren. Neben selbst berichteten gesundheitlichen Beschwerden und
neu aufgetretenen Erkrankungen werden subjektive und psychische
Gesundheit, funktionelle gesundheitliche Einschränkungen, Inanspruchnahme
gesundheitlicher Versorgung und gesundheitsbezogene Lebensqualität erfasst.
Der Bundesregierung sind keine systematischen Auswertungen zu nationalen
oder internationalen Studien in Bezug auf Long-COVID bekannt. Auf folgende
einschlägige Register, in denen wissenschaftliche Studien/Publikationen
gelistet und recherchierbar sind, wird verwiesen:
– Cochrane:
https://covid-19.cochrane.org
– L.OVE plattform:
https://app.iloveevidence.com/loves/5e6fdb9669c00e4ac
072701d
Im Rahmen der institutionellen Förderung verfolgen die Deutschen Zentren der
Gesundheitsforschung einzelne Projekte zum Thema. Insbesondere das
Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), das Deutsche Zentrum für
Lungenforschung (DZL,) das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI)
und das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE)
haben Forschungsprojekte und Studien begonnen, deren Daten und Ergebnisse
zur Untersuchung der Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen dienen
werden.
28. Welche Untersuchungen finden im Rahmen des vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Netzwerks
Universitätsmedizin zu Long-COVID statt, und welche Erkenntnisse liegen daraus
bereits vor?
Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) wurde in der Anfangsphase der
Pandemie etabliert und hat zum Ziel, Maßnahmenpläne, Diagnostik- und
Behandlungsstrategien möglichst aller deutschen Universitätskliniken
zusammenzuführen und auszuwerten. Hierzu wurden u. a. 13 wissenschaftliche, klinik-
und standortübergreifende Forschungsvorhaben gestartet, die sich mit
unterschiedlichen Aspekten von SARS-CoV-2/COVID-19 befassen. Keines der
Teilvorhaben befasst sich primär mit den Langzeitfolgen einer COVID-19-
Erkrankung.
Das NUM etabliert jedoch im Teilvorhaben „Nationales Pandemie Kohorten
Netz“ (NAPKON) drei unterschiedliche Kohorten, eine sektorübergreifende
Plattform (vom Uniklinikum bis zur Arztpraxis), eine hochauflösende Plattform
(engmaschige und detaillierte klinische Phänotypisierung schwerer
Krankheitsverläufe) und eine populationsbasierte Plattform (schweregradunabhängig und
populationsrepräsentativ in Bezug auf geographisch definierte Sammelgebiete).
Erfasst werden klinische Daten, Bildgebungsdaten und Bioproben. Je nach
Kohorte werden die Patientinnen und Patienten bis zu 24 Monate nachverfolgt.
Die auf Grund dieser Daten möglich werdenden Studien können Auskunft über
die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung geben, auch wenn die
Betroffenen beispielsweise aus der Klinik zum Hausarzt wechseln. In ausgewählten
Regionen Deutschlands werden insgesamt 8 000 vorwiegend ambulant
behandelte Patientinnen und Patienten populationsrepräsentativ in ein
Langzeitprogramm eingeladen, um auch schweregradunabhängig Kenntnisse über
Langzeitfolgen zu gewinnen. Hier arbeiten die Universitätskliniken mit weiteren
Krankenhäusern und Arztpraxen zusammen. Insgesamt sollen in den
verschiedenen Kohorten am Ende 36 000 Patientinnen und Patienten eingeschlossen
werden. Die ersten ca. 300 Patienten, die in der Akutphase eingeschlossen
wurden, werden bis ca. Ende April 2021 nachuntersucht sein, so dass dann erste
Auswertungen zu Langzeitfolgen möglich sein werden. Aktuell wäre es für
eine Zwischenauswertung noch zu früh, da die Datenlage noch nicht ausreichend
ist.
Das NUM wird mit insgesamt 150 Mio. Euro gefördert, davon entfallen auf
NAPKON rund 30 Mio. Euro.
31. Welche Versorgungsformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
international erfolgreich bei der Vorbeugung oder Behandlung von
Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung?
Die Versorgung der Patienten mit Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19
befindet sich international derzeit in unterschiedlich fortgeschrittenen
Entwicklungsstadien und umfasst u. a. die sog. Post-COVID-Ambulanzen, Post-
COVID-Kliniken und -Rehabilitationskliniken sowie Selbsthilfegruppen. Eine
Plattform zum Austausch der bisherigen Erfahrungen bieten internationale
Organisationen wie z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Eine
Beurteilung der Effektivität der unterschiedlichen Versorgungsformen ist derzeit noch
nicht möglich. Grund dafür ist vor allem die noch relativ kurze
Beobachtungszeit. Im Übrigen liegen Der Bundesregierung hierzu derzeit noch keine
Erkenntnisse vor.
32. Gibt es seitens der Bundesregierung einen länderübergreifenden
Austausch zu Spät- und Langzeitfolgen?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, ist dies geplant?
Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Den internationalen Austausch zu Spät- und Langzeitfolgen koordiniert primär
die WHO. Innerhalb der Bundesrepublik steht die
Gesundheitsministerkonferenz und ihre Gremien in einem ständigen Austausch über die im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehenden Folgen.
33. Sind weitere Studien zu Spät- und Langezeitfolgen von COVID-19
seitens der Bundesregierung geplant oder sollen finanziert werden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren eigenen Studien zu Long-
und Post-COVID.
34. Wie viele Post-COVID-Ambulanzen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung inzwischen, und wie viele sind noch in Planung (bitte jeweils
nach Bundesländern auflisten)?
35. Erkennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
Versorgungslücken in bestimmten Regionen?
Wenn ja, in welchen Regionen, und wie wird diesen entgegengewirkt?
36. Welche Leistungen werden in solchen Post-COVID-Ambulanzen
erbracht, und welche Berufsgruppen sind in Post-COVID-Ambulanzen
vertreten?
Die Fragen 34 bis 36 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine dezidierten Erkenntnisse zur Anzahl
der in Post-COVID-Ambulanzen erbrachten Leistungen und der dort
vertretenden Berufsgruppen im vertragsärztlichen Bereich oder in Krankenhäusern. Eine
Auflistung von Post-COVID-Ambulanzen findet sich z. B. unter „
https://langze
itcovid.de/post-covid-19-ambulanzen-deutschland/„.
Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen seitens
der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verantwortlichen
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) keine Hinweise vor, dass die
ambulante Versorgung von entsprechenden Patientinnen und Patienten Probleme
bereitet. Auch seitens der Terminservicestellen der KVen oder anderer Anfragen von
Versicherten lasse sich zumindest derzeit keine Versorgungslücke feststellen.
Für den stationären Bereich liegen der Bunderegierung ebenfalls keine
Erkenntnisse über etwaige Versorgungslücken in bestimmten Regionen vor.
37. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden und werden bereits in einer
Post-COVID-Ambulanz in Deutschland behandelt, und für wie lange
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
38. Welche Informationen über Wartezeiten in den Post-COVID-
Ambulanzen liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
39. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Heilmittelversorgung
von COVID-19-Erkrankten geregelt, und wie hoch ist der Bedarf nach
einer COVID-19-Erkrankung?
Für COVID-19-Erkrankte resultiert wie für Nicht-COVID-Erkrankte der
Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln aus § 32 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss regelt
das Nähere zur Verordnung von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen. Der Heilmittelbedarf nach einer COVID-19-Erkrankung richtet sich
nach dem patientenindividuellem Erkrankungsbild und -verlauf.
40. Sieht die Bundesregierung es als erforderlich an, das
Behandlungsangebot im Bereich von Post- und Long-COVID auszubauen, und wenn ja,
welche Maßnahmen hat sie in diesem Bereich bereits ergriffen?
Ob und welches Behandlungsangebot im Bereich von Post- und Long-COVID
auszubauen ist, kann auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse noch nicht
beurteilt werden. Für den Fall, dass die Notwendigkeit besteht, ein
entsprechendes ambulantes Behandlungsangebot auszubauen, ist auf den diesbezüglichen
Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu verweisen. Im Falle eines nicht ausreichenden
stationären Behandlungsangebots ist darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe der
Länder ist, im Rahmen ihres Auftrags für die Sicherstellung der stationären
Versorgung zu beurteilen, ob die Behandlungskapazitäten ausreichen oder ob
zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen werden müssen.
41. Wie viele gegründete Selbsthilfegruppen zu Long-COVID sind der
Bundesregierung bekannt, wo gibt es diese Angebote, und werden diese
von der Bundesregierung gefördert?
Nach Auskunft der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung
und Unterstützung von Selbsthilfegruppen“ (NAKOS) sind bislang 16
Selbsthilfegruppen zu Long-COVID gegründet oder im Aufbau begriffen. Nähere
Informationen unter anderem zu den Standorten der Gruppen finden sich unter:
https://www.nakos.de/data/Online-Publikationen/2021/NAKOS-Corona-Selbst
hilfegruppen.pdf
Nach Mitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes e. V. wurden in Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen
Austausch-Netzwerke oder (virtuelle) Selbsthilfeangebote zu Long-COVID
gegründet bzw. befinden sich aktuell in Planung. Anträge auf projektbezogene
Förderungen der gesundheitlichen Selbsthilfe, die das Thema Long-COVID
aufgreifen, liegen der Bundesregierung bislang nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]