[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel,
Dr. Tobias Lindner, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27507 –
Militärische Übungsflüge in Deutschland 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des
militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus den
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 19/2553 und
19/10995 hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA
Lauter“ (ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung
führt bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der
Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die
Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von
Immobilien werden negativ beeinflusst. Auch das im Vergleich zu anderen
Übungsräumen sehr hohe Aufkommen an Lärmbeschwerden ist ein Zeichen,
dass der Fluglärm als erhebliche Belastung empfunden wird.
In ihren Antworten auf frühere Anfragen zum TRA Lauter hat die
Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmemissionen durch
militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die
tatsächlich von militärischem Übungsflugbetrieb ausgehenden
Lärmbelastungen transparent darzustellen.
Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrmals
Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit
der Bundesregierung gesucht. Die Bundesregierung hat laut ihrer Antwort
(Bundestagsdrucksache 19/10995) eine grundsätzliche Schließung der TRA
Lauter über die Wochenenden (ab Freitag 13 Uhr) seit dem 1. Juni 2018 in
Kraft gesetzt, zusätzlich sollen die US-Streitkräfte mindestens ein bis zwei
Mal pro Jahr für ca. vier Wochen ihren Flugbetrieb vollumfänglich nach Süd-
und Osteuropa verlagern.
Der militärische Fluglärm bleibt dennoch weiterhin Thema in der regionalen
Politik. Des Weiteren ist die Bevölkerung auch wegen eines aktuellen
Flugzeugabsturzes in Sorge. Im Oktober 2019 stürzte ein Militärflugzeug der US-
Armee in Rheinland-Pfalz ab, in der Nähe einer bewohnten Ortschaft.
Aufgrund der weiter fortschreitenden Entwicklung zu mehr Militärfluglärm
scheint es angebracht, anhand aktueller Zahlen und Daten ein schlüssiges
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29248
19. Wahlperiode 04.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Konzept vorzulegen, um den nicht vermeidbaren militärischen
Übungsflugbetrieb in Deutschland geographisch möglichst lärmverträglich zu organisieren.
Wir bitten die beantwortenden Stellen, bei der Wiedergabe von Daten ein
Format zu wählen, das die Vergleichbarkeit der Antworten mit früheren Anfragen
(v. a. Bundestagsdrucksache 19/10995) gewährleistet, bzw., wo eine
vergleichbare Darstellung nicht möglich ist, dies deutlich zu machen und zu begründen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich wurden die in Deutschland vorhandenen Übungslufträume unter
Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse, wie kurze Hin- und
Rückflugwege zu den militärischen Flugplätzen, eingerichtet. Ebenso muss den
Flugparametern von Kampfflugzeugen sowie der engen Luftraumstruktur in
Deutschland Rechnung getragen werden. Aufgrund des sehr dichten Netzes von
Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken, mit teilweise sehr hohem zivilen
Flugverkehrsaufkommen, bleibt der Luftraum eine knappe und begrenzte
Ressource, in der Flugverkehr sicher, geordnet, flüssig und wirtschaftlich
abgewickelt werden muss.
Um diese Erfordernisse und den militärischen Bedarf unter bestmöglicher
Berücksichtigung von Ballungsgebieten in Einklang zu bringen, sind in enger
Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen die bestehenden
militärischen Übungslufträume entstanden. Aufgrund der Besiedlungsdichte
Deutschlands ist die vollständige Meidung aller bewohnten Gebiete hierbei nicht
möglich.
Das Ziel, die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in
Deutschland so gering wie möglich zu halten, hat unverändert hohe Priorität
und ist allen Verantwortlichen und am militärischen Flugbetrieb Beteiligten
bewusst.
Zugleich ist der militärische Aus- und Weiterbildungsbedarf zur Sicherstellung
der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen und somit auch zur
Aufrechterhaltung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung
unabdingbar. Die Bestrebungen zur Minimierung der Auswirkungen des militärischen
Flugbetriebs finden grundsätzlich immer dann ihre Grenzen, wenn signifikante
negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten
sind. Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur
Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur
Verteidigungsvorsorge gewährleisten.
1. Welche militärischen Lufträume (Temporary Reserved Airpaces (TRA)
und Variable Profile Areas (VPA) bestehen aktuell in Deutschland, zu
welchen Tageszeiten sind die einzelnen Lufträume jeweils wirksam, und
welche Mindestflughöhen gelten für die jeweiligen Lufträume?
2. Welche Flächen umfassen die in Frage 1 genannten militärischen
Lufträume jeweils, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf den
betroffenen Flächen?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Alle Öffnungszeiten sowie die unteren und oberen Begrenzungen der einzelnen
Lufträume sind im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) ENR-5.1.
veröffentlicht.
Für den Übungsluftraum Temporary Reserved Airspaces (TRA) Lauter
bestehen, freiwillige Selbstbeschränkungen. Hierzu zählt unter anderem die
Einschränkung der Nutzung nach 21:00 Uhr montags bis donnerstags von Mai bis
September sowie seit dem 29. Mai 2020 ganzjährig freitags nach 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt eine fallweise Anhebung der Untergrenzen des
Übungsluftraums.
Im Folgenden werden die Grundflächen aller einzelnen Sektoren der aktuellen
militärischen Übungslufträume in Deutschland aufgeführt. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass sich diese Luftraumsektoren in verschiedenen
Höhenstaffelungen nebeneinander und übereinander befinden. Übereinanderliegende
Sektoren sind jedoch in der Flächenausdehnung teilweise nicht deckungsgleich.
TRA ca. Größe in km2
201 (TRA Friesland)
A
B
C
D
E
F
1.798
2.967
4.450
2.931
4.999
2.634
202 (TRA Weser 1)
A
B
C
D
E
2.548
1.869
2.355
1.790
1.388
302 (TRA Weser 2)
A
B
C
10.392
12.484
556
203 (TRA Münsterland)
A
B
1.786
2.544
205/305 (TRA Lauter 1/2)
A
B
C
D
2.936
2.492
2.959
2.847
107 (TRA Allgäu 1)
C
W
5.768
1.976
207 (TRA Allgäu 2)
C
W
S
6.836
1.976
1.230
307 (TRA Allgäu 3)
C
S
6.836
1.230
407 (TRA Allgäu 4)
C
N
S
6.836
1.733
1.230
208 (TRA Sachsen 1)
A
B
4.949
1.468
308 (TRA Sachsen 2) 4.949
210 (TRA-Frankenalb) Wurde im Juli 2020
als TRA aufgehoben
310 (TRA Frankenalb) Wurde im Juli 2020
als TRA aufgehoben
312 (TRA Kleve) 270
401 (VPA–MVPA North
East)
26.133
In Bezug auf die Bevölkerungszahlen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5521 verwiesen. Der
Bundesregierung sind keine neueren Anwohnerzahlen unterhalb der Übungslufträume
bekannt.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein schlüssiges Konzept zu
entwickeln, wie der nicht vermeidbare militärische Übungsflugbetrieb
geographisch möglichst lärmverträglich zu organisieren ist?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. In welchen Zeiträumen wurde der Flugbetrieb 2020 von Spangdahlem
nach Süd- und Osteuropa verlegt?
Die 52nd Fighter Wing der U.S. Air Force in Europa hat nach Kenntnis der
Bundesregierung vom 28. Januar bis 28. Februar 2020 und vom 14. August bis
6. September 2020 den Flugbetrieb aus Spangdahlem ganz oder teilweise nach
Süd- und Osteuropa verlegt.
5. Für wie viele Tage wurden die in Frage 1 genannten militärischen
Lufträume im Jahr 2020 jeweils aktiviert?
6. Wie viele Stunden waren die in Frage 1 genannten militärischen
Lufträume im Jahr 2020 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Nutzungsdaten der in der Antwort zu Frage 1 genannten militärischen
Übungslufträume des Jahres 2020 werden im Folgenden dargestellt:
Übungsluftraum Aktivierungstage Ø Std. pro Nutzungstag
TRA 201 Friesland 192 2
TRA 202/302 Weser 220 3
TRA 203 Münsterland 154 1
TRA 205/305 Lauter 223 3
TRA 107/207/307/407 Allgäu 215 2
TRA 208/308 Sachsen 66 1
TRA 210/310 Frankenalb 15 1
TRA 312 Kleve 0 0
TRA 401 VPA 208 2
7. Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer
fanden im Jahr 2020 monatlich in den in Frage 1 genannten militärischen
Lufträumen jeweils statt?
8. Wie viele Nutzungsstunden und wie viele summierte Flugstunden
entfielen monatlich 2020 jeweils auf die in Frage 1 genannten militärischen
Lufträume?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl der Übungsflüge und die jeweils durchschnittliche Verweildauer
(gerundet) im Übungsluftraum sind für das Jahr 2020 im Folgenden monatlich
aufgeschlüsselt dargestellt. Aufgrund der Datenmenge werden auszugsweise
bzw. exemplarisch die Daten des jeweils am stärksten belasteten Sektors bzw.
Teils eines Übungsluftraums aufgeführt.
Übungsluftraum Monat Anzahl der
Übungsflüge
Ø Verweildauer
in Minuten
Nutzungsstunden
TRA 201 Friesland Januar 34 45 26
Februar 32 86 46
März 35 59 35
April 38 75 48
Mai 32 70 37
Juni 40 70 47
Juli 40 69 46
August 34 62 35
September 25 68 28
Oktober 26 63 27
November 23 53 20
Dezember 9 77 12
TRA 202/302 Weser Januar 33 50 28
Februar 46 70 54
März 40 78 52
April 62 67 70
Mai 43 75 54
Juni 44 66 48
Juli 45 56 42
August 35 68 40
September 42 54 38
Oktober 51 73 62
November 47 67 52
Dezember 27 61 27
TRA 203 Münsterland Januar 15 28 7
Februar 8 27 4
März 6 40 4
April 9 53 8
Mai 25 31 13
Juni 26 29 13
Juli 40 34 23
August 27 38 17
September 29 41 20
Oktober 30 47 24
November 28 55 26
Dezember 13 63 14
TRA 205/305 Lauter Januar 54 66 60
Februar 28 64 30
März 41 70 48
April 54 57 52
Mai 75 77 96
Juni 63 65 69
Juli 82 68 93
August 47 71 56
September 56 57 54
Oktober 78 68 89
November 44 75 55
Dezember 26 66 29
TRA 107/207/307/407 Allgäu Januar 36 89 54
Februar 32 71 38
März 40 76 51
April 28 75 35
Mai 21 81 28
Juni 32 80 43
Juli 44 72 53
August 37 74 46
September 35 70 41
Oktober 28 77 36
November 27 80 36
Dezember 19 79 25
TRA 208/308 Sachsen Januar 3 46 2
Februar 4 148 10
März 7 47 5
April 2 87 3
Mai 0 0 0
Juni 6 46 5
Juli 11 36 7
August 14 46 11
September 7 57 7
Oktober 20 52 17
November 5 26 2
Dezember 4 52 3
TRA 210/310 Frankenalb Januar 1 19 0
Februar 4 57 4
März 1 29 0
April 7 41 5
Mai 2 28 1
Juni 1 13 0
TRA 312 Kleve Januar bis
Dezember
0 0 0
TRA 401 VPA Januar 33 59 33
Februar 30 55 28
März 31 60 31
April 17 57 16
Mai 26 70 30
Juni 48 70 56
Juli 48 52 42
August 46 40 31
September 30 54 27
Oktober 39 75 47
November 34 57 32
Dezember 18 60 18
9. Wie viele Abstürze von Militärmaschinen gab es über deutschem Gebiet
in den Jahren 2016 bis 2020, von welchen Stützpunkten waren die
Maschinen gestartet, welche Schäden wurden verursacht, und wie viele
Personen kamen dabei ums Leben, und wie viele wurden verletzt?
Die Abstürze militärischer Luftfahrzeuge (Lfz) über Deutschland (DEU)
werden im nachfolgenden aufgeschlüsselt aufgeführt:
Jahr Abstürze militärische
Lfz
Startplatz Schäden Getötete
Personen
Verletzte
Personen
2016 - - - - -
2017 - - - - -
2018 - - - - -
2019 2 Eurofighter
EF2000
(Bundeswehr)
Rostock/
Laage
2 Lfz zerstört, Ernte-,
Flur- und Sachschäden
1 1
2019 1 Hubschrauber
EC135
(Bundeswehr)
Bückeburg 1 Lfz zerstört, Ernte-,
Flur- und Sachschäden
1 1
2019 1 F16
(US Air Force)
Spangdahlem 1 Lfz zerstört, Baum-
und Grundstücksschäden,
insbesondere an
Wirtschaftswegen
- 1
2020 - - - - -
10. Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem
Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden,
Feiertage) wurden 2020 beantragt, und wie viele wurden genehmigt
(bitte die betroffenen Übungszonen und den beantragenden Nutzerstaat
angeben)?
Im Jahr 2020 wurden keine Anträge auf Nutzung der Übungslufträume an
Wochenenden oder Feiertagen gestellt.
11. Wurden 2020 Änderungen an der Struktur, an den Mindestflughöhen
oder an den Betriebszeiten der einzelnen militärischen Lufträume
vorgenommen?
Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung
vorgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die lateralen Grenzen des bereits existierenden Gebietes mit
Flugbeschränkungen ED-R 74 (Altmark) wurden geringfügig vergrößert und sektorisiert, um die
flexible Nutzung des Luftraums zu verbessern. Auch wurden die
Aktivierungszeiten angepasst. Das neue Luftraumdesign trat am 25. März 2021 in Kraft.
Der Übungsluftraum ED-R 210/310 (TRA Frankenalb) wurde im Juli 2020 in
den Erprobungsluftraum ED-R 170/171 (Oberpfalz) umgewandelt.
Im Hinblick auf militärisch genutzte Gefahrengebiete (ED-D) gab es im Jahr
2020 lediglich eine redaktionelle Koordinatenanpassung der ED-D 46
(Nordsee) im Sekundenbereich, um eine Harmonisierung mit den existierenden
dänischen Veröffentlichungen im Bereich der gemeinsamen
Fluginformationsgebietsgrenze Bremen/Kopenhagen zu erreichen. Diese trat zum 31. Dezember
2020 in Kraft.
12. Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von
militärischen Lufträumen in Deutschland (bitte ggf. die geplanten
Veränderungen und den Zeitrahmen angeben)?
Die militärischen Übungslufträume werden kontinuierlich hinsichtlich ihrer
Optimierung evaluiert, konkrete Pläne werden hierzu derzeit nicht verfolgt.
13. Hat es 2020 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den in
Frage 1 genannten militärischen Lufträumen gegeben?
Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche
Sanktionen wurden ggf. verhängt?
Im Jahr 2020 wurde folgender Verstoß gegen Flugbetriebsvorschriften
innerhalb eines Übungsluftraums in Deutschland festgestellt:
Ort Datum Wer Art des mutmaßlichen
Verstoßes
Maßnahmen
ED-R 207 W/C
(TRA Allgäu)
03.03.2020 Bundeswehr Unbeabsichtigter Ausflug
aus dem Übungsluftraum
Untersuchung/Aufarbeitung des
Vorfalls auf militärischer und
ziviler Seite. Neubetrachtung
des Übungsluftraums
hinsichtlich der Verschachtelung und
des damit verbundenen Risikos
der Luftraumverletzung.
Belehrung und Behandlung der
Thematik im Rahmen der internen
Weiterbildung bzw. des Human
Factors Trainings.
Grundsätzlich werden alle auftretenden Vorfälle untersucht und die Ursachen
herausgearbeitet. Es werden Empfehlungen bzw. Anweisungen erteilt, um
zukünftig das Risiko von Vorfällen dieser Art zu minimieren.
Die Schuldfrage oder eine Sanktionierung wird durch den zuständigen
militärischen Vorgesetzten geklärt bzw. durchgeführt und im Rahmen des Crew
Resource Management (CRM) als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung
„Human Factors Training“ zur Vermeidung einer Wiederholung im jeweiligen
Verband aufgearbeitet.
14. Wie viele Stunden war das Übungsgebiet Polygone, dem
grenzüberschreitenden Übungsgebiet über Rheinland-Pfalz, dem Saarland und
Teilen von Elsass und Lothringen, im Jahr 2020 im Durchschnitt pro
Nutzungstag aktiviert?
15. Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer
fanden im Jahr 2020 monatlich im Übungsraum Polygone statt?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Die Übungsanlage POLYGONE ist kein Übungsgebiet.
Die Anzahl der Übungsflüge sowie die durchschnittliche Verweildauer pro
Übungsflug stellten sich im Jahr 2020 wie folgt dar:
Monat Übungsflüge (Anzahl) Ø Verweildauer (min)
Januar 11 62
Februar 11 53
März 25 50
April 11 64
Mai 12 47
Juni 22 41
Juli 24 62
August 16 49
September 30 56
Oktober 47 38
November 26 68
Dezember 5 68
16. Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich auf den Übungsraum
Polygone?
Der folgenden Tabelle sind die Vergleichsdaten zu entnehmen:
Monat
(2020)
Übungsanlage
betriebsbereit
(Stunden)
Übungsanlage in aktiver Nutzung
(Stunden : Minuten)
Januar 192 11:21
Februar 202 9:50
März 228 20:44
April 156 11:45
Mai 123 9:24
Juni 105 14:55
Juli 132 24:52
August 148 12:56
September 148 27:47
Oktober 154 29:47
November 177 25:36
Dezember 141 5:42
17. In wie vielen Fällen im Jahr 2020 wurden bauliche
Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum
Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in der Umgebung von militärischen
Flugplätzen in Deutschland beantragt, genehmigt und erstattet bzw.
ausgezahlt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?
Nur für die Umgebung des Militärflugplatzes Schleswig-Jagel wurde im Jahr
2020 ein Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche
Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG)
gestellt und genehmigt.
18. In welcher Höhe wurden im Jahr 2020 bauliche Schallschutzmaßnahmen
und Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG in der
Umgebung von militärischen Flugplätzen in Deutschland erstattet bzw.
ausgezahlt (bitte für die einzelnen Standorte jeweils für bauliche
Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken aufgrund von
Bauverboten und Beeinträchtigungen des Außenbereichs getrennt aufführen)?
Im Jahr 2020 wurde für die Umgebung des Militärflugplatzes Schleswig-Jagel
eine Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gem.
§ 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in Höhe von
14 567,32 Euro ausgezahlt.
19. Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den in Frage 1
genannten militärischen Lufträumen und im Übungsraum Polygone im
Jahr 2020 entwickelt?
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der eingegangenen Beschwerden,
aufgeschlüsselt nach den Jahren 2019 und 2020, auf. Die Entwicklung des
Beschwerdeaufkommens im Jahr 2020 zum Vergleichsjahr 2019 ist in Prozent
(gerundet) angegeben.
Luftraum 2019 2020 Entwicklung
TRA 202/302 inkl. 201 496 790 + 59 %
TRA 203 98 167 + 70 %
TRA 205/305 inkl. Polygone 9.784 15.955 + 63 %
TRA 210/310 31 9 - 71 %
TRA 107 – 407 698 825 + 18 %
TRA 208/308 47 78 + 66 %
TRA 312 1 0 - 100 %
TRA 401 VPA 228 287 + 26 %
Summe 11.383 18.111 + 59 %
Aufgrund räumlicher Überlagerung der TRA 202/302 inklusive 201 wird die
Beschwerdezahl aus technischen Gründen gesammelt angegeben. Beschwerden
zum Flugbetrieb Polygone gehen aufgrund des örtlichen Zusammenhangs in
den Beschwerdezahlen der ED-R 205/305 auf.
Die Beschwerdezahlen der TRA 205/305 (Lauter) inkl. POLYGONE belaufen
sich auf ca. 88 Prozent des Gesamtbeschwerdeaufkommens des Jahres 2020.
20. Wie haben sich die Lärmbeschwerden in der TRA Lauter in den Jahren
2014 bis 2020 entwickelt (bitte Beschwerden nach Kalenderjahren
aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die Daten der Jahre 2018 bis 2020 aufgeführt. Die
Aufschlüsselung der Beschwerdezahlen gliedert sich in die Gesamtzahl, die Anzahl
der Eingaben von Erstpetenten und die Anzahl der Mehrfachpetenten (MP) auf.
Die dargestellte Differenz und Entwicklung ergibt sich aus der
Gegenüberstellung der Daten aus den Jahren 2019 und 2020.
Beschwerdeaufkommen/Eingaben TRA 205/305 (Lauter) 2018 – 2020
Gesamt ohne MP nur MP Anteil MP
2018 7.303 1.320 5.983 81,9 %
2019 9.784 1.050 8.734 89,3 %
2020 15.955 611 15.344 96,2 %
Differenz
2019-2020 +6.171 -270 +6.610
Entwicklung
2019-2020 +63,1 % -25,7 % +75,7 %
Signifikant hierbei ist, dass die Anzahl der Erstpetenten erneut gesunken und
damit weiterhin rückläufig ist, während die Anzahl der Mehrfachpetenten
wieder deutlich gestiegen ist. Der überwiegende Anteil des
Beschwerdeaufkommens im Bereich des TRA Lauter (96,2 Prozent) beruht somit auf
Vielfachbeschwerden bzw. Eingaben von Mehrfachpetenten sowie der „Bürgerinitiative
gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung“ (BI). Insgesamt
stammen 12 Prozent aller Beschwerden des Jahres 2020 von nur sieben sowie ca.
60 Prozent aller Beschwerden von nur 64 Bürgerinnen und Bürgern.
Zusätzlich zu den genannten Eingaben gingen im Jahr 2020 28 256
Beschwerden über den digitalen „Beschwerdegenerator“ der BI mit sogenannten
Überfluglisten ein, die lediglich zu statistischen Zwecken aufgenommen und nicht
weiterbearbeitet wurden.
Bezüglich der Daten vor dem Jahr 2018 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/10995 verwiesen.
21. Wie oft hat die „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ im Jahr
2020 getagt?
Die Arbeitsgruppe (AG) Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz hat 2020
pandemiebedingt nur einmal getagt.
22. Welche Maßnahmen wurden von der „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/
Rheinland“ im Jahr 2020 neu beschlossen?
Nach erfolgter Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen und freiwilligen
Selbstbeschränkungen zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung
unterhalb der TRA Lauter in den letzten Jahren konnten 2020 keine neuen
Maßnahmen beschlossen werden.
23. An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie viele Übungsflügen kam
die fallweise Anhebung der Mindestflughöhe in der TRA Lauter im Jahr
2020 zur Anwendung?
Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA Lauter war von der
Anhebung betroffen?
Im Jahr 2020 wurde bei 266 Missionen die Untergrenze des Übungsluftraums
TRA Lauter auf die Flugflächen (FL) 130 (ca. 4 000 Meter) bzw. 150 (ca.
4 500 Meter) anstelle von FL 100 (ca. 3 500 Meter) angehoben.
24. Wann, und wo hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr 2020 Vor-Ort-
Termine veranstaltet, um der Bevölkerung den Flugbetrieb, dessen
Auswirkungen und die Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu
erläutern?
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) hat im Jahr 2020 keine Vor-Ort-
Termine durchgeführt. Das LufABw hat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
oder auf Einladung folgende Termine wahrgenommen:
Vor-Ort-Einsätze LufABw
Jahr Einsatzort Datum Anlass
2020
Laage 28.-30.01. Tagung der Fluglärmkommission
Nordhorn 03.-04.03. Tagung der Fluglärmkommission
Ansbach 19.-21.08.
Informationsveranstaltung für die
Teilnehmer der Lärmschutzkommission Ansbach/
Illesheim und Medientag der 12. Combat
Air Brigade (USA)
Mainz/Köln 20.10. AG Fluglärm SL/RP (WebEx)
Wiesbaden/
Köln 09.12.
Tagung der Fluglärmkommission
(WebEx)
25. Aus welchen Militärflugzeugtypen bestehen die Geschwader, welche in
der TRA Lauter Übungsflüge absolvieren aktuell?
Wird die Zusammensetzung der Geschwader auch in Zukunft diese
Flugzeugtypen umfassen, oder ist in Zukunft der Einsatz weiterer
Flugzeugtypen geplant (wenn ja, welche)?
Die Übungslufträume in Deutschland, und somit auch die TRA Lauter, stehen
der Bundeswehr sowie allen NATO-Partnern und befreundeten Staaten auf
Antrag zur Verfügung. Die Nutzung kann somit derzeit und zukünftig durch alle
Luftfahrzeuge im Inventar der Bundeswehr, NATO-Partner und befreundeten
Staaten erfolgen. Eine weitere Eingrenzung ist daher nicht möglich.
26. Wie hoch ist der aktuelle Anteil des militärischen Flugbetriebes am
gesamten Flugbetrieb über der Bundesrepublik Deutschland
(aufgeschlüsselt nach Anzahl der Flugbewegungen, geflogener Zeit sowie geflogener
Strecke)?
Pandemiebedingt ging der zivile Flugbetrieb über Deutschland im vergangenen
Jahr deutlich zurück. Der militärische Flugbetrieb hingegen wurde annähernd
auf dem Niveau der Vorjahre fortgeführt. In der prozentualen Verteilung des
gesamten Flugbetriebes über der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich somit
ein Anteil des militärischen Flugbetriebs im Jahr 2020 von ca. 2,89 Prozent
(2018 lag dieser bei ca. 1,27 Prozent). Eine Statistik über die Anzahl der
Flugbewegungen, geflogene Zeit sowie geflogene Strecke wird nicht vorgehalten,
die Daten können nicht nachvollzogen werden, die gewünschte
Aufschlüsselung ist daher nicht möglich.
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ISSN 0722-8333]