[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Maria Klein-Schmeink, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27709 –
Stand der Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“
und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsämter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein in finanzieller, personeller und technischer Hinsicht gut aufgestellter
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) ist nicht nur ein Schlüssel zur
Bewältigung der Corona-Pandemie, sondern eine Notwendigkeit, damit die
öffentliche Sorge um die Gesundheit aller (Public Health) hierzulande stärker
wahrgenommen werden kann. Aufgrund der Sparzwänge der Länder und
Kommunen führten der ÖGD und seine untersten Behörden, die Gesundheitsämter,
bisher allerdings ein Schattendasein in unserem Gesundheitswesen. Im
Rahmen der Corona-Pandemie wurden die Gesundheitsämter, wie die Vorsitzende
des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, schreibt, „vom Nobody zum Corona-Helden“ (vgl.
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Teichert-will-Versorgungs-Dreiklang-au
s-Praxen-Kliniken-und-OeGD-414886.html). Bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben des Gesundheits- und Infektionsschutzes gerieten die Gesundheitsämter
aufgrund ihrer chronischen Unterfinanzierung schnell an ihre
Belastungsgrenze (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111073/Die-Kollegen-bra
uchen-dringend-Unterstuetzung).
Viele wichtige Aufgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit der
Bewältigung der Corona-Pandemie stehen, können nicht mehr ausreichend
wahrgenommen werden, dazu zählen etwa Einschulungsuntersuchungen, die
Beratung von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder die Überwachung
von Trinkwasser und Badegewässern (vgl.
https://www.aerztezeitung.de/Politi
k/Amtsaerztin-beklagt-Alle-gegen-Corona-der-Rest-bleibt-liegen-41732
5.html).
Bund und Länder beschlossen ein halbes Jahr nach Feststellung der
„epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ den „Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“, um den ÖGD „in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen
Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren“ (vgl.
https://www.bunde
sgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_f
uer_den_OEGD.pdf, S. 1). Darin stellt der Bund über einen Zeitraum von
sechs Jahren insgesamt 4 Mrd. Euro für Personal, Digitalisierung und mo-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28269
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 1. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
derne Strukturen zur Verfügung. 3,1 Mrd. Euro sollen demnach in den
Personalaufwuchs und für mehr Attraktivität der Arbeit im ÖGD, insbesondere in
seinen untersten Behörden, fließen. Der Bund wird den Pakt bis zum 31.
Dezember 2021 evaluieren, Mitte 2023 wollen sich Bund und Länder erneut zur
langfristigen Stärkung des ÖGD austauschen.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind eine personelle Stärkung und die
technische Modernisierung des ÖGD lange überfällig. Zusätzlich zur
Bereitstellung von Fördergeldern sollten jedoch auch politische Leitlinien oder
Handlungsempfehlungen formuliert werden, um einen zielgerichteten Einsatz
der bereitgestellten Mittel sicherzustellen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/24436).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die umfassende personelle, digitale und technische Stärkung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist Ziel des „Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“, den Bund und Länder unter Beteiligung der Kommunen im
September 2020 vereinbart haben.
Es geht – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – zum einen darum,
den ÖGD für seine Aufgaben im Bereich des Infektionsschutzes zu stärken.
Zum anderen soll der ÖGD in die Lage versetzt werden, die ganze Bandbreite
seiner vielfältigen Aufgaben noch besser wahrnehmen zu können.
Grundsätzlich liegt die finanzielle, technische und personelle Ausstattung des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Der Bund stellt insgesamt vier Mrd. Euro für die Umsetzung des Paktes zur
Verfügung. Davon sind 3,1 Mrd. Euro vornehmlich für die personelle Stärkung
des ÖGD und die Stärkung der Attraktivität einer Tätigkeit im ÖGD
vorgesehen. Die Länder haben sich verpflichtet, bis Ende 2021 1.500 neue,
unbefristete Stellen für ärztliches, technisches oder nichttechnisches
Verwaltungspersonal zu schaffen und zu besetzen. Bis Ende 2022 sollen weitere 3.500
Stellen geschaffen werden.
Zudem spielt die Digitalisierung eine besonders wichtige Rolle bei der
Modernisierung, Zukunftsfähigkeit und Stärkung des ÖGD. Daher ist dem digitalen
Ausbau des ÖGD ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Mio. Euro
im Rahmen des Paktes gewidmet. Hiermit soll insbesondere sichergestellt
werden, dass zukünftig ein interoperabler Informationsaustausch über alle Ebenen
des ÖGD hinweg möglich ist.
Der „Pakt für den ÖGD“ hat eine Laufzeit von 2021 bis 2026. Somit hat seine
Umsetzung gerade erst begonnen. Bund und Länder werden bis Ende 2022
einen gemeinsamen Zwischenbericht und bis Mitte 2027 einen finalen Bericht
über die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen vorlegen.
1. Wird die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 200 Mio. Euro aus
dem Bundeshaushalt für den Personalaufwuchs und die Stärkung der
Attraktivität der Tätigkeit im ÖGD an die Bundesländer fristgerecht zum
1. Juli 2021 erfolgen?
Die Länder erhalten die erste Tranche in Höhe von 200 Mio. Euro für das Jahr
2021 durch die Änderung der Festbeträge der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung in § 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zugunsten der Länder
und zulasten des Bundes. Die Änderung wurde bereits Ende des vergangenen
Jahres durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der
Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur
Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom
3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2657) gesetzlich umgesetzt. Nach § 14 Absatz 1
und Absatz 2 FAG wird der Festbetrag den Ländern zu je einem Zwölftel
jeweils zur Monatsmitte anteilig im Rahmen des Zahlungsverkehrs der
Einfuhrumsatzsteuer zur Verfügung gestellt.
2. Wie teilen sich die finanziellen Mittel aus den jeweiligen Tranchen auf
die einzelnen Bundesländer auf (bitte nach einzelnen Haushaltsjahren
(Bund) aufschlüsseln)?
Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der
Länder verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend ihren
Einwohneranteilen zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (§ 2 FAG). Da die
Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2021 bisher nicht vorliegen, ergäben sich auf Grundlage
der hier hilfsweise herangezogenen Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2020 für die
einzelnen Länder die folgenden Beträge für das Jahr 2021 (in Mio. Euro):
Nordrhein-Westfalen 43,1
Bayern 31,6
Baden-Württemberg 26,7
Niedersachsen 19,2
Hessen 15,1
Sachsen 9,8
Rheinland-Pfalz 9,8
Sachsen-Anhalt 5,3
Schleswig-Holstein 7,0
Thüringen 5,1
Brandenburg 6,1
Mecklenburg-Vorpommern 3,9
Saarland 2,4
Berlin 8,8
Hamburg 4,4
Bremen 1,6
Für die weiteren Tranchen der Jahre nach 2021 gibt es bisher keine
gesetzlichen Festlegungen.
3. Ist nach Auffassung der Bundesregierung hinreichend sichergestellt, dass
die finanziellen Mittel für den Personalaufwuchs insbesondere in den
Kommunen ankommen, wo besonderer zusätzlicher Personalbedarf
besteht?
Der Pakt sieht vor, dass der Personalaufwuchs auf allen Ebenen des ÖGD
erfolgen soll. Dabei sollen grundsätzlich 90 Prozent der Stellen in den unteren
Gesundheitsbehörden/örtlichen Gesundheitsämtern geschaffen werden.
4. Wie teilen sich die gemäß des „Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ neu zu schaffenden Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die Länder auf (bitte nach Haushaltsjahren 2021 und 2022 sowie
Berufsgruppen aufschlüsseln)?
5. Liegen der Bundesregierung bereits Personalaufwuchskonzepte und
-zielsetzungen seitens einzelner Länder vor?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Laut „Pakt für den ÖGD“ haben sich die Länder verpflichtet, dem Bund ihre
jeweiligen konkreten Personalaufwuchskonzepte und -zielsetzungen in einem
Bericht bis zum 31. Dezember 2021 vorzulegen. Der Bundesregierung liegen
derzeit noch keine entsprechenden Unterlagen vor.
6. Wurden bereits finanzielle Mittel aus dem „Pakt für den ÖGD“ für eine
Organisationsanalyse bzw. Organisationsentwicklung genutzt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und von welchen Ländern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass einzelne
Länder einen Personalbedarf in den örtlichen Gesundheitsämtern unter- oder
oberhalb der beschlossenen Zuwächse aufweisen?
Wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zwecke der Erstellung
der Personalaufwuchskonzepte länderübergreifende Beratungen
stattfinden?
Mit Beschluss vom 25. Februar 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden die AG ÖGD mit der Abstimmung einer
einheitlichen Erfassungsgrundlage der Personalaufwuchskonzepte bis zur 94.
Gesundheitsministerkonferenz am 15. und 16. Juni 2021 beauftragt, siehe auch die
Antworten zu den Fragen 14 und 15.
9. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welche originären
Aufgaben der Gesundheitsämter derzeit aufgrund der Fokussierung auf die
Pandemiebekämpfung nicht oder nur unzureichend erfüllt werden
können, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung hierdurch?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
10. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach in einzelnen
Ländern bereits kurzfristige Verbesserungen der finanziellen Anreize für
das ärztliche Personal in den unteren Gesundheitsbehörden geschaffen
wurden?
Falls ja, in welchen Ländern, und durch welche Maßnahmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der „Pakt für den
ÖGD“ sieht vor, dass jedes Land bis zu zehn Prozent seines Anteils der
Finanzmittel für entsprechende finanzielle Anreize nutzen kann.
11. Welche konkreten Anstrengung hat die Bundesregierung bisher
unternommen und wird die Bundesregierung zukünftig unternehmen, um
darauf hinzuwirken, dass es zukünftig einen Tarifvertrag für Ärztinnen und
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst geben wird, der in Art und
Ausgestaltung die Arbeitsbedingungen und/oder Entlohnung von Ärztinnen
und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst vergleichbar denen von
Ärztinnen und Ärzten in einem Angestelltenverhältnis eines
Krankenhauses regelt?
Im Rahmen der Tarifautonomie obliegt das Aushandeln von Tarifverträgen den
Tarifpartnern.
12. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viel Prozent ihres
Anteils der Finanzmittel aus dem „Pakt für den ÖGD“ die einzelnen
Länder für Verbesserungen der finanziellen Anreize für das ärztliche
Personal in den unteren Gesundheitsbehörden nutzen werden (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
13. Wie viele zusätzliche unbefristete Stellen wurden seit Februar 2020 bis
heute in den örtlichen Gesundheitsämtern in Deutschland geschaffen
(bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des „Paktes für den ÖGD“ haben sich die Länder verpflichtet,
im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens
1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres
Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes zu schaffen und zu besetzen. Dieser Prozess des Personalaufbaus
läuft gegenwärtig. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über
Zwischenstände vor.
14. Wurde bereits der Personalbestand der Gesundheitsbehörden zu Beginn
des Förderzeitraums erhoben, falls ja, bitte Angaben zum Stellenbestand,
jeweiliger beruflicher Qualifikation, Angaben zu Vollzeit bzw. Teilzeit
sowie zur Altersgruppe aufführen, und falls nein, zu welchem Zeitpunkt
werden entsprechende Daten vorliegen?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Statistische Bundesamt mit der
Erhebung des Personalbestandes des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den
Ländern zum Stichtag 1. Februar 2020 beauftragt. Mit dem Ergebnis dieser
Erhebung ist im Herbst 2021 zu rechnen.
15. Bis wann werden sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände
auf eine einheitliche Erfassungsgrundlage verständigen?
Haben hierzu bereits Beratungen zwischen den Akteuren stattgefunden?
Die entsprechenden Beratungen dazu laufen derzeit, siehe auch die Antworten
zu den Fragen 8 und 14.
16. Wann wird der im „Pakt für den ÖGD“ angekündigte externe und
unabhängige Expertenbeirat seine Arbeit aufnehmen?
Die Konstituierung des Beirates ist für die erste Hälfte des laufenden Jahres
geplant.
17. Wer entscheidet über die Zusammensetzung des Expertenbeirats, und
nach welchen Kriterien werden die Mitglieder ausgewählt?
Einrichtung und Zusammensetzung des externen und unabhängigen
Expertenbeirats zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen
Gesundheitsdienst in Umsetzung des „Paktes für den ÖGD“ wurden im Einvernehmen
zwischen den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern von Bund und
Ländern beschlossen (siehe GMK-Beschlüsse
https://www.gmkonline.de/docu
ments/201229_gmk-beschluss_beirat-oegd_1609226655.pdf und
https://www.g
mkonline.de/Beschluesse.html?uid=184&jahr=2021).
Die Vorschläge für die Besetzung des Beirats basieren gemäß GMK-Beschluss
auf Vorschlägen der beteiligten Institutionen sowie für die
Einzelsachverständigen auf Vorschlägen der Geschäftsstelle „Pakt für den ÖGD“ beim BMG.
Die Zusammensetzung des Expertenbeirats ergibt sich im Übrigen aus den im
„Pakt für den ÖGD“ benannten Aufgaben des Beirats.
18. In welchem Rhythmus wird dieser Expertenbeirat tagen, und mit
welchen Kompetenzen ist er ausgestattet?
Einzelheiten zur Arbeitsweise des Beirates werden in einer Vereinbarung bzw.
Geschäftsordnung geregelt, die vom Beirat zu verabschieden ist.
19. Welche Aufgaben wird dieser Expertenbeirat zur Bewältigung der
aktuellen Corona-Pandemie übernehmen?
20. Welche Aufgaben wird dieser Expertenbeirat zur Bewältigung
kommender Pandemien und anderen gesundheitlichen Notlagen übernehmen?
21. Welche Aufgaben wird dieser Expertenbeirat jenseits der Bewältigung
gesundheitlicher Notlagen übernehmen?
Ist beispielsweise geplant, dass der Expertenbeirat Empfehlungen zur
Ausgestaltung des „Health in all Policies“-Ansatzes im Öffentlichen
Gesundheitswesen verfasst?
Die Fragen 19 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgabe des Beirats wird es sein, Empfehlungen zur zukunftsorientierten
Ausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu entwickeln. Der Beirat soll
bis Ende Oktober 2021 Bund und Ländern einen Schlussbericht mit
Empfehlungen für das Management von Pandemien und gesetzlichen Notlagen durch
den ÖGD vorlegen.
22. Hat die Bundesregierung bereits mit der Entwicklung und Umsetzung
einer Kampagne begonnen, die Bürgerinnen und Bürgern den ÖGD in
seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung sichtbar und verständlich
macht?
23. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und/oder weitere
Institutionen sind mit der Entwicklung und Umsetzung einer solchen
Kampagne befasst?
24. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung „Best Practices“ aus
anderen Staaten, die bei der Entwicklung und Umsetzung einer solchen
Kampagne herangezogen werden sollen, und wenn ja, welche sind dies?
25. Finanzielle Mittel in welcher Höhe werden für eine solche Kampagne
seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, und über welchen
Zeitraum soll eine entsprechende Kampagne laufen?
Die Fragen 22 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Federführung für die Entwicklung der angesprochenen Kampagne liegt bei
der „AG Grundsatzfragen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ (ÖGD) der
„Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden“ (AOLG).
Fragen zu Inhalten, Zeitrahmen, beteiligten Akteuren und zur Finanzierung
werden im Zuge der Konzeptentwicklung erörtert werden.
26. Hat die Bundesregierung bereits, gemeinsam mit den Ländern, geprüft,
inwieweit die im Pakt angesprochenen Stiftungsprofessuren zur stärkeren
universitären Verankerung des ÖGD gefördert werden können?
Falls ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Falls nein, welche Position und welchen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung hierbei?
Sowohl die Länder als auch das Bundesministerium für Gesundheit prüfen
aktuell die Möglichkeit, entsprechende Stiftungsprofessuren einzurichten.
27. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung, ggf.
gemeinsam mit den Ländern, treffen, um den Austausch zwischen der
Wissenschaft und dem ÖGD sowie die universitäre Verankerung des ÖGD in
Deutschland auszubauen?
Zur Verstärkung der Kooperation von ÖGD und Public-Health-Forschung hat
das BMG im Rahmen der Ressortforschung einen Förderschwerpunkt mit
Mitteln in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro aufgesetzt. Akteure aus Praxis und
Forschung werden in den kommenden drei Jahren gemeinsam Forschungsfragen
des ÖGD bearbeiten und die Methoden und Kompetenzen zur Bearbeitung von
ÖGD-relevanten Forschungsfragen weiterentwickeln.
Der Referentenentwurf der geänderten Approbationsordnung für Ärztinnen und
Ärzte (ÄApprO) vom 17. November 2020, der den „Masterplan
Medizinstudium 2020“ umsetzt, sieht auch eine Stärkung des Öffentlichen
Gesundheitswesens im Medizinstudium vor. Kenntnisse des Öffentlichen
Gesundheitswesens und der Bevölkerungsmedizin werden im Ausbildungsziel und in den
Prüfungsinhalten verankert. Öffentliches Gesundheitswesen wird als eigenes
Fach aufgeführt und es wird klargestellt, dass Famulaturen und das Praktische
Jahr auch in Einrichtungen des ÖGD abgeleistet werden können. Die gesamte
Reform des Medizinstudiums soll im Jahr 2025 in Kraft treten. Für die
Änderungen zum Öffentlichen Gesundheitswesen ist jedoch ein früheres
Inkrafttreten, und zwar der Zeitpunkt der Verkündung der Verordnung, vorgesehen.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die weiteren
Beratungen bleiben abzuwarten.
Weitere Maßnahmen zur Förderung des Austauschs zwischen Wissenschaft und
ÖGD sowie zur universitären Verankerung des Öffentlichen
Gesundheitswesens werden im Rahmen der Mittelverwendung der Forschungsgelder aus
dem „Pakt für den ÖGD“ geprüft.
28. Wie viele Gesundheitsämter verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über einen Breitbandanschluss mit einer Geschwindigkeit von
weniger als 50 Mbit/s?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
29. Welche Empfehlungen und Vorgaben für mögliche Investitionen in die
digitale Infrastruktur erhalten die Gesundheitsämter durch Bund und
Länder?
31. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Interoperabilität der in den
Gesundheitsämtern genutzten Systeme und Daten wurden bereits
getroffen, und welche sind noch in Planung?
32. Welchen Umsetzungsstand hat das Forschungsvorhaben „Digitales
Gesundheitsamt 2025“, und wann ist mit einer Veröffentlichung der
Mindeststandards an die digitale Reife eines Gesundheitsamts zu rechnen?
Die Fragen 29, 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur in den Gesundheitsämtern obliegt
grundsätzlich den Ländern bzw. Kommunen. In diesem Zusammenhang kann
die Bundesregierung daher nur unterstützend agieren.
Seit Anfang dieses Jahres sind alle Gesundheitsämter an DEMIS
angeschlossen. Damit ist es beispielsweise möglich, dass Testergebnisse schneller
verfügbar sind, Ausbruchsereignisse frühzeitig erkannt werden können und eine
zielgruppengerechte Aufbereitung der Daten erfolgen kann.
Im Rahmen des Projekts SORMAS@DEMIS wurde zudem bei 318
Gesundheitsämtern (Stand: 30. März 2021) SORMAS bereitgestellt. Damit verfügen
nunmehr 85 Prozent der Gesundheitsämter über die Möglichkeit, Fälle
standardisiert zu bearbeiten.
Im Rahmen der Stärkung der digitalen Ausstattung, die im „Pakt für den ÖGD“
vorgesehen ist, nimmt der Themenbereich Interoperabilität eine zentrale Rolle
ein. Mit dem „Pakt für den ÖGD“ werden deshalb die Voraussetzungen für das
Zielbild eines „Digitalen Gesundheitsamtes 2025“ geschaffen. So sollen
Finanzhilfen zur Stärkung der dezentralen, lokalen IT-Strukturen der
Gesundheitsämter beitragen, indem diese an die Erfüllung Reifegrad-basierter
Mindeststandards gekoppelt sind. Um diese Maßnahme umzusetzen, werden derzeit
durch das Bundesministerium für Gesundheit die Voraussetzungen für ein
Förderprogramm geschaffen, das auf den Ergebnissen eines Forschungsvorhabens
aufbaut. Das im Rahmen des Forschungsvorhabens zu entwickelnde
Reifegradmodell befindet sich momentan in der Finalisierung und wird in Kürze mit den
Ländern diskutiert werden.
Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes und anderen interessierten Akteuren einen Überblick zu relevanten Inhalten
des Digitalisierungsanteils im Rahmen des „Paktes für den ÖGD“ zu bieten,
wurden entsprechende Informationen auf der Webseite
www.gesundheitsamt-2
025.de bereitgestellt.
30. Für welche Investitionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
zusätzlich zu den 4 Mrd. Euro des Pakts für den ÖGD nach Artikel 104b
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) bereitgestellten 50 Mio. Euro
verwendet (bitte konkrete Vorhaben auflisten)?
Die „Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes
für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG“ in Höhe von
50 Mio. Euro können noch bis zum 31. Dezember 2021 entsprechend der mit
jedem Land geschlossenen Verwaltungsvereinbarung verwendet werden.
Von jedem Land sind dem Bundesverwaltungsamt (BVA) spätestens bis zum
31. Dezember 2021 eine Übersicht sowie ein Bericht über die Verausgabung
vorzulegen. Das BVA legt dem Bund bis zum 30. September 2022 einen
abschließenden Bericht über die Verausgabung der Finanzmittel vor.
33. Erkennt die Bundesregierung einen Bedarf, eine eigene Abteilung
„Öffentliche Gesundheit“ im Bundesministerium für Gesundheit
einzurichten?
Wenn ja, welche Planungen existieren hierzu?
Wenn nein, bitte erläutern.
Der Themenbereich „Öffentliche Gesundheit“ gehört zu den zentralen
Aufgaben der Abteilung 6 „Gesundheitssicherheit, Gesundheitsschutz,
Nachhaltigkeit“ im Bundesministerium für Gesundheit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]