[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28194 –
Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat die am 15. März 2021
getroffene Entscheidung, die Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff Astra
Zeneca zumindest vorübergehend auszusetzen, als rein fachliche beschrieben
(
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/15/deutschl
and-setzt-impfungen-mit-astrazeneca-vorsorglich-aus). Die Impfung mit
einem COVID-19-Impfstoff auszusetzen, ist angesichts der Bedeutung, die
Impfungen in dieser Pandemie besitzen, genauestens abzuwägen. Die
Entscheidung zu einer Aussetzung erfolgt nicht in einer „normalen Situation“, sondern
vor dem Hintergrund, dass Deutschland sich aktuell in einer Pandemie
befindet (
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript278.pdf). Es liegt daher
im Interesse der Öffentlichkeit, möglichst genau zu erfahren, welche
Informationen zur Entscheidung der Bundesregierung sowie der dieser
vorangegangenen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) für eine Aussetzung geführt
haben (
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-vorueb
ergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html;jsession
id=34B40032DE3BDF3C1C68FAA5D0F94F21.intranet222?nn=170852).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sind auch in der
aktuellen Pandemie oberstes Ziel für die Bundesregierung. Impfstoffe werden im
Gegensatz zu sonstigen Arzneimitteln vorwiegend bei gesunden Menschen
angewendet, um mögliche Erkrankungen zu verhindern. Daher kommen in
Deutschland nur zugelassene Impfstoffe zur Anwendung, deren Qualität,
Sicherheit und Wirksamkeit durch ein behördliches Verfahren nach den
Maßstäben des geltenden Arzneimittelrechts geprüft worden sind. Trotz der groß
angelegten klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung durchgeführt werden
müssen, ist es jedoch nicht möglich, alle Nebenwirkungen zu erkennen, die
gegebenenfalls auftreten können. Daher kommt der Überwachung möglicher
Nebenwirkungen bei der Anwendung nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) eine
übergeordnete Bedeutung zu. Nur durch eine schnelle Erfassung und
Bewertung möglicher Risikosignale und Aufklärung zu den bekannten Risiken kann
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28918
19. Wahlperiode 22.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Bevölkerung bestmöglich geschützt werden. Dies kann es erforderlich
machen, auf nationaler Ebene bereits vor der Bewertung durch die Europäische
Arzneimittel-Agentur vorübergehende Sofortmaßnahmen zu treffen, um
unnötige Risiken für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
1. Entstehen dem Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Bundesländern durch die vorübergehende Aussetzung der Impfung mit dem
COVID-19-Impfstoff AstraZeneca zusätzliche Kosten z. B. für die
Lagerung, und wenn ja, in welcher Höhe?
Dem Bund entstehen durch die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit
dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca keine zusätzlichen Kosten. Der
Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über zusätzliche Kosten durch das
vorübergehende und kurzzeitige Aussetzen der Impfung mit dem COVID-19-
Impfstoff von AstraZeneca bei den Ländern vor.
2. Hatte bzw. hat die vorübergehende Aussetzung der Impfung des Astra
Zeneca-Impfstoffes in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die vom Bund
an die Länder durchgeführten Lieferungen des Impfstoffes, und falls ja,
welche?
Die vorübergehende Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff
von AstraZeneca hatte keine Auswirkungen auf die vom Bund an die Länder
durchgeführten Lieferungen.
3. Wie viele Impfdosen des COVID-19-Impfstoffes AstraZeneca sind nach
Schätzung der Bundesregierung im Zeitraum der vorübergehende
Aussetzung nicht verimpft worden?
Die Organisation und Durchführung der COVID-19-Impfungen erfolgt in
Zuständigkeit der Länder. Im Zeitraum vom 16. bis 18. März 2021 wurde der
Impfstoff von AstraZeneca nicht verimpft. Die den Ländern am 11. März 2021
bereitgestellten 364 800 Impfdosen wurden in Teilen noch vor dem 16. März
2021 bzw. in den Folgetagen nach dem 18. März 2021 verimpft. Zu den
tagesaktuellen Impfungen wird auf die veröffentlichten Daten des Robert Koch-
Instituts (RKI) verwiesen (siehe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu
artiges_Coronavirus/Daten-/Impfquoten-Tab.html). Die täglichen Impfquoten
weisen für den Zeitraum der Aussetzung keine signifikanten Schwankungen
auf, da vermehrt andere COVID-19-Impfstoffe verimpft wurden.
4. Wie viele Impfdosen des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca sind bis
einschließlich dem 14. März 2021 an die Bundesländer geliefert und wie
viele der Impfdosen bis dahin verimpft worden (möglichst nach
Bundesländern aufschlüsseln und in absoluten Zahlen sowie in Prozent
angeben)?
Bis zum 14. März 2021 wurden 3 062 400 Impfdosen des COVID-19-
Impfstoffs von AstraZeneca an die Länder geliefert. Hiervon wurden insgesamt
1 651 212 Dosen in Erstimpfung und 209 in Zweitimpfung verimpft (siehe
https://impfdashboard.de/). Die durchgeführten Impfungen können der
Anlage 1 entnommen werden.
5. Wie viele Impfdosen des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca sind nach
Kenntnis der Bundesregierung am 15. März 2021 in den Bundesländern
insgesamt sowie jeweils verimpft worden?
Am 15. März 2021 wurden insgesamt 97 351 Dosen des Impfstoffs von Astra-
Zeneca in Erstimpfung und 41 Dosen in Zweitimpfung verimpft. Die
Aufteilung kann der Anlage 2 im Vergleich zur Anlage 1 der Antwort zu Frage 4
entnommen werden.
6. Zu welchen Lieferkürzungen ist es beim COVID-19-Impfstoff Astra
Zeneca bisher im welchem Umfang durch den Hersteller hinsichtlich
ursprünglich zugesagter Liefermengen gekommen, und wann?
AstraZeneca stellt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelmäßig
Lieferprognosen für die jeweils kommenden Wochen zur Verfügung. Dabei
wurden in der Vergangenheit auch kurzfristig Änderungen der Liefermengen
mitgeteilt.
Die konkreten Liefertermine und Liefermengen von COVID-19-Impfstoffen
hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Verlauf der klinischen
Prüfungen, vom Ergebnis des behördlichen Zulassungsverfahren, von den
Produktionsprozessen, den Lieferketten der Ausgangsstoffe sowie den Ergebnissen
der Qualitätskontrollen. Entsprechende Prognosen darüber sind daher immer
mit Unsicherheiten behaftet, Änderungen sind nicht ungewöhnlich. Zudem
wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
7. Welche Erhöhungen oder Kürzungen hinsichtlich ursprünglich
zugesagter Liefermengen gab es bei den für Deutschland bestimmten
COVID-19-Impfstofflieferungen bisher, und wann erfolgten diese (nach
Impfstoffen aufschlüsseln)?
Die Hersteller der bisher in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe
stellen dem BMG regelmäßig Lieferprognosen für die jeweils kommenden
Wochen zur Verfügung. Dabei wurden in der Vergangenheit auch kurzfristig
Änderungen der Liefermengen mitgeteilt.
Die Hersteller BioNTech und Moderna haben ihre bisherigen Lieferzusagen
grundsätzlich eingehalten.
Im Januar 2021 kündigte BioNTech dem BMG eine kurzfristige Kürzung von
bisher in Aussicht gestellten Liefermengen an. Nach Angaben des
Unternehmens waren Umbauarbeiten an Abfüllanlagen des Produktionsstandorts im
belgischen Puurs zu Zwecken der Produktionssteigerung der Grund für die
Anpassung des Lieferplans. Dadurch kam es auch für Deutschland zu Kürzungen der
Liefermengen ab der vierten Kalenderwoche, die jedoch innerhalb weniger
Wochen wieder ausgeglichen werden konnten. Im März 2021 gab die EU-
Kommission bekannt, mit BioNTech/Pfizer eine Lieferbeschleunigung i. H. v.
4 Millionen Dosen bis Ende des ersten Quartals für den Einsatz in Hotspot-
Regionen vereinbart zu haben. Deutschland hat hierdurch bis Ende März 2021
ca. 580 000 Dosen mehr erhalten als ursprünglich geplant. BioNTech hat auch
für das zweite Quartal eine Lieferbeschleunigung zugesagt. Demnach erhält
Deutschland bis zum Ende des laufenden Quartals 50,3 Millionen Dosen und
damit mehr als 10 Millionen Dosen mehr, als eingeplant.
Moderna hat Ende Januar 2021 das BMG über eine Reduktion der bisher in
Aussicht gestellten Liefermengen im Februar 2021 informiert. Grund war nach
Angaben des Unternehmens der Umbau der Produktionslinien in einem Betrieb
mit dem Ziel der Steigerung der Produktion. Bis Ende des ersten Quartals
wurden ca. 1,8 Millionen Impfdosen geliefert; dies entspricht der für das erste
Quartal erwarteten Gesamtmenge. Für das laufende Quartal hat das
Unternehmen zugesagt, seine Lieferprognose von 6,4 Millionen Dosen einzuhalten.
8. Wie viele Impfdosen von AstraZeneca sollen nach aktuellen Planungen
im ersten Quartal insgesamt geliefert werden bzw. sind im ersten Quartal
geliefert worden, und wie groß ist die Abweichung von der vertraglich
vereinbarten bzw. ursprünglich zugesagten Liefermenge?
9. Wie viele Impfdosen von AstraZeneca sollen nach aktuellen Planungen
im zweiten Quartal insgesamt geliefert werden, und wie groß ist die
Abweichung mit Blick auf zuvor zugesagte bzw. vereinbarte Liefermengen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im ersten Quartal 2021 (bis einschließlich 6. April 2021) wurden insgesamt ca.
5,6 Millionen Dosen des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca geliefert und
an die Länder verteilt. Laut derzeitiger Lieferprognose des Herstellers sollen im
zweiten Quartal 2021 insgesamt 12,4 bis 15,4 Millionen Impfdosen des
COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca nach Deutschland geliefert werden.
AstraZeneca bleibt damit deutlich hinter der vertraglich vereinbarten
Liefermenge zurück.
Aus dem sog. Advance Purchase Agreement, das von der Europäischen
Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, stehen
Deutschland insgesamt ca. 56 Millionen Impfdosen des COVID-19-Impfstoffs von
AstraZeneca zu. Einzelheiten zu den Vertragsinhalten unterliegen zum Schutz der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller der Vertraulichkeit.
10. Hat die Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff Astra
Zeneca Auswirkungen auf das Ziel der Bundesregierung, „im Sommer allen
Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ein Impfangebot machen zu
können“ (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/27561), und wenn ja, welche?
Die Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca
vom 16. bis zum 18. März 2021 hat keine Auswirkungen auf das Ziel der
Bundesregierung, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland
ein Impfangebot machen zu können.
11. Beinhaltet das Ziel, „im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern in
Deutschland ein Impfangebot machen zu können“, das jeweilige
Erreichen eines vollständigen Impfschutzes, im gegebenen Falle also auch die
Zweitimpfung, oder geht es hier nur um das Angebot der Erst- bzw.
Einmalimpfung?
Das Ziel der Bundesregierung, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern in
Deutschland ein Impfangebot machen zu können, beinhaltet das Angebot zu
einer Impfung und damit den Beginn der Immunisierung durch die Erstimpfung.
Die Zweitimpfung soll im von der Ständigen Impfkommission beim Robert
Koch-Institut (STIKO) für den jeweiligen Impfstoff empfohlenen Intervall
erfolgen. Siehe dazu auch die Antworten auf die Schriftlichen Fragen 111 auf
Bundestagsdrucksache 19/26440 und 114 auf Bundestagsdrucksache 19/26785.
12. Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt oder verfügt sie über
Annahmen, wie viele Personen unter Beachtung der Zielvorgabe der
Bundesregierung, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein
Impfangebot zu machen, tatsächlich bis dahin geimpft sein werden (bitte
absolute Zahl und prozentualer Anteil an der Bevölkerung, differenziert
nach Erst- und Zweitimpfung sowie Einmalimpfung, angeben), und wie
lautet die Begründung?
Das BMG hat Anfang Februar 2021 Berechnungen vorgenommen, die es auf
Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Lieferprognosen für möglich
erachteten, allen Prioritätsgruppen den Zugang zu einer Impfung für gemäß der
Coronavirus-Impfverordnung bis spätestens Ende Juni 2021 zu gewähren.
Seitdem haben sich die Lieferprognosen seitens des Herstellers BioNTech/Pfizer
gesteigert, wodurch insbesondere im zweiten Quartal deutlich mehr Menschen
geimpft werden können, als im Februar 2021 angenommen. Das Zentralinstitut
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat ebenfalls im Februar 2021 digitale
Modellierungen vorgestellt, die seitdem kontinuierlich auf Basis der aktuellen
Lieferprognosen aktualisiert. Die Hauptparameter für die Modellierung sind die
täglich maximal durchführbare Anzahl an Impfungen in Impfzentren und
Arztpraxen („Kapazität“) sowie die tatsächliche Anzahl an täglich verfügbaren
Impfdosen („Verfügbarkeit“). Gemäß der Modellierung und unter
Berücksichtigung aller derzeitig zugelassenen Impfstoffe kann bis zum 18. Juli 2021 allen
Personen, für die eine STIKO-Impfempfehlung ausgesprochen ist, eine
Erstimpfung angeboten werden. Eine vollständige Durchimpfung ist bis zum 8.
August 2021 erreichbar (Stand: 16. April 2021). Siehe auch die Veröffentlichung
des Zentralinstituts im Internet hierzu:
https://www.zidatasciencelab.de/cov19v
accsim/.
13. Welche neuen Daten im Zusammenhang mit dem Impfstoff AstraZeneca
und möglichen schweren Nebenwirkungen hat das PEI im Zeitraum
zwischen den beiden Pressemeldungen vom 11. März 2021 und 15. März
2021 genau erhalten bzw. haben zur Neubewertung der Sachlage und der
Entscheidung geführt?
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat zwischen dem 11. März 2021 und dem
15. März 2021 weitere Meldungen einer Sinusvenenthrombose mit
Thrombozytopenie im zeitlichen Zusammenhang mit dem COVID-19-Impfstoff Astra-
Zeneca (Handelsname Vaxzevria) erhalten. Insgesamt lagen dem PEI am
15. März 2021 vier Fälle einer Sinusvenenthrombose mit Thrombozytopenie
vor. Unter Berücksichtigung der Exposition waren dies mehr
Sinusvenenthrombosen als rein zufällig zu erwarten gewesen wären. Zusätzlich fielen zwei
weitere Meldungen von Blutungen bzw. Thrombosen mit Thrombozytopenie bei
jungen Personen auf, die einen tödlichen Ausgang hatten.
Zusätzlich hatte das PEI ähnliche Meldungen aus Norwegen, Dänemark und
Spanien analysiert, die den Verdacht einer möglichen Assoziation mit dem
COVID-19-Impfstoff AstraZeneca weiter unterstützten.
Am 15. März 2021 wurden diese Meldungen mit Experten für Gerinnung,
Immunologie und Virologie diskutiert. Die Experten gingen von einem
autoimmunologischen Geschehen aus und befürworteten die vorübergehende Aussetzung
der Impfung, bis weitere Informationen verfügbar wären.
14. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in
Großbritannien, bei denen sehr seltene Hirnvenenthrombosen
(Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen
(Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit
dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca festgestellt wurden?
Die Bundesregierung kann lediglich Auskunft über die Meldungen geben, die
die britische Zulassungsbehörde MHRA veröffentlicht hat. Die britische
Zulassungsbehörde MHRA gibt an, dass bis 31. März 2021 ca. 20 Millionen Dosen
des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca in Großbritannien verimpft worden
sind. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden der Zulassungsbehörde 79 Berichte über
Thrombosen mit gleichzeitiger Thrombozytopenie gemeldet, davon betrafen 44
Fälle eine Sinusvenenthrombose mit Thrombozytopenie:
https://www.gov.uk/g
overnment/news/mhra-issues-new-advice-concluding-a-possible-link-
betweencovid-19-vaccine-astrazeneca-and-extremely-rare-unlikely-to-occur-blood-c
lots.
15. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU bis
zum 11. März 2021, bei denen sehr seltene Hirnvenenthrombosen
(Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen
(Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit
dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca festgestellt wurden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Fälle einer
Hirnvenenthrombose es in der Europäischen Union gab.
16. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU
zwischen dem 11. März 2021 und 15. März 2021, bei denen sehr seltene
Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem
Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in
zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca
festgestellt wurden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Fälle einer
Hirnvenenthrombose es in der Europäischen Union im Zeitraum 11. März 2021 bis
15. März 2021 gab.
17. Welche Verdachtsfälle auf schwere Nebenwirkungen eines COVID-19-
Impfstoffs gab es in der EU nach Kenntnis der Bundesregierung bisher,
und wie wurde gegebenenfalls hierauf durch die EU und Deutschland
reagiert (bitte nach COVID-19-Impfstoffen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf die regelmäßigen Sicherheitsberichte der
Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu den zugelassenen COVID-19-
Impfstoffen, auf die Änderungen der jeweiligen Fach- und
Gebrauchsinformationen der Impfstoffprodukte sowie auf die Veröffentlichungen und die
Pressemitteilungen der EMA, insbesondere auch zu den Änderungen der Fach- und
Gebrauchsinformation des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca vom 9. April
2021. Diese Änderungen beziehen sich auf Thrombosen mit begleitender
Thrombozytopenie, zum Teil auch mit Blutungen, die sehr selten nach der
Impfung mit COVID-19-Impfstoff AstraZeneca in Deutschland und anderen
europäischen Ländern beobachtet wurden. Dies schließt sowohl Meldungen venöser
Thrombosen, wie z. B. zerebrale Venensinusthrombosen, als auch arterielle
Thrombosen ein. Einige Fälle hatten einen tödlichen Ausgang. Die Mehrzahl
dieser Fälle trat innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung auf.
Auf Basis der derzeit verfügbaren, allerdings noch begrenzten Evidenz und
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen pandemischen Lage hat die Ständige
Impfkommission (STIKO) am 1. April 2021 empfohlen, Impfungen mit dem
COVID-19-Impfstoff AstraZeneca für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren oder
nach ärztlicher Aufklärung und bei Vorliegen einer individuellen
Risikoakzeptanz durch den zu Impfenden durchzuführen.
Zudem wurden anaphylaktische Reaktionen sehr selten nach Impfung mit
beiden mRNA-Impfstoffen berichtet. Auch nach Gabe des COVID-19-Impfstoffs
AstraZeneca wurden anaphylaktische Reaktionen berichtet.
In Deutschland wurden insgesamt 31 149 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen
oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung mit
den mRNA-Impfstoffen Comirnaty von BioNTech/Pfizer und dem COVID-19-
Impfstoff Moderna sowie dem Vektor-Impfstoff COVID-19-Impfstoff Astra
Zeneca zum Schutz vor COVID-19 von Beginn der Impfkampagne am 27.
Dezember 2020 bis zum 2. April 2021 berichtet. 12 409 Fälle wurden zur Impfung
mit Comirnaty gemeldet, 1 139 Fälle zu dem COVID-19-Impfstoff Moderna,
17 170 Fälle zu COVID-19-Impfstoff AstraZeneca und in 431 Fällen wurde der
COVID-19-Impfstoff nicht spezifiziert.
18. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf die Ausbreitung des Coronavirus?
19. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf die Zahl der Erkrankungen an COVID-19?
20. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf die Zahl der Todesfälle an oder mit COVID-19?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus bzw. der Verlauf der Pandemie und
das epidemiologische Geschehen sind von vielen Faktoren abhängig. Aus Sicht
der Bundesregierung ist eine singuläre Betrachtung eines Impfstoffs für einen
sehr begrenzten Zeitraum von drei Tagen und die Ableitung der Auswirkungen
zur Ausbreitung des Virus, der Zahl der Erkrankten und die Zahl der Todesfälle
nicht möglich. Die Impfung der Bevölkerung ist ein wesentlicher und
entscheidender Faktor zur Bekämpfung der Pandemie. Die Aussetzung der
Impfungen vom 16. bis zum 18. März 2021 hat nach den täglichen Auswertungen
des RKI zu den durchgeführten Impfungen in den Ländern zu keinem
signifikanten Einbruch der Impfungen in diesem Zeitfenster geführt (siehe:
https://ww
w.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Ta
b.html).
21. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf den zeitlichen Verlauf der Impfkampagne?
22. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf die Umsetzung der Impfkampagne?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für ein erfolgreiches Umsetzen der COVID-19-Schutzimpfungen ist von
entscheidender Bedeutung, dass die Menschen einer Impfung positiv
gegenüberstehen. Dafür hat die Bundesregierung die bundesweite
Kommunikationskampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die Corona-Schutzimpfung“
entwickelt. Diese Kampagne bietet der Bevölkerung ein niederschwelliges,
umfassendes, aktuelles und zuverlässiges Angebot, um sich fachlich fundiert über
alle Aspekte der Corona-Impfung zu informieren.
Im Zentrum der bundesweiten Kommunikationskampagne steht die Webseite
www.corona-schutzimpfung.de. Auf dieser Seite bietet die Bundesregierung
täglich aktualisierte Informationen zu den Impfstoffen zur COVID-19-
Schutzimpfung. Vor allem die hier eingebettete Fachexpertise von PEI und RKI
sowie der transparente Umgang mit Informationen tragen dazu bei, Vertrauen
in die Impfung zu schaffen und gleichzeitig über die Notwendigkeit einer
Corona-Schutzimpfung aufzuklären. Das Impfdashboard bietet stets die
aktuellen Informationen zum Impfstatus in Deutschland (u. a. Zahl der geimpften
Personen; Impffortschritt bezogen auf die einzelnen Bundesländer).
Die Kampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die Corona-
Schutzimpfung“ bedient sich sämtlicher Kommunikationskanäle (Print, Online,
Social Media, Außenwerbung, TV und Hörfunk), um ihre Informationen und
Botschaften schnell in die breite Öffentlichkeit zu tragen.
Die Kommunikation orientiert sich dabei stets an den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen und passt sich regelmäßig der aktuellen Lage an.
Im Fall des Impfstoffs AstraZeneca ist es innerhalb von zwei Wochen zu einer
immer wieder veränderten Informationslage und zu einem kurzfristigen
Aussetzen des Vakzins gekommen. Auf der oben genannten Website wurde darauf
sofort reagiert und ein eigenständiger Unterpunkt eingestellt. Dieser enthält neben
aktuellen Informationen zum Einsatz des Impfstoffes, seiner Sicherheit und
möglichen Nebenwirkungen auch eine breite FAQ-Sammlung. Durch dieses
schnelle und transparente Vorgehen wurden sowohl Ärztinnen und Ärzte als
auch Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel aufgeklärt, dass alle Impfwilligen
eine sichere Impfung erhalten.
In einer virtuell und interaktiv ausgerichteten Informationsveranstaltung (sog.
Town Hall Meeting) nahmen Expertinnen und Experten ausführlich zur
aktuellen Impfsituation Stellung. Sie erläuterten die Wirkungsweise der Impfstoffe,
Fragen der Sicherheit, die Impfstrategie und die Organisation der Corona-
Schutzimpfungen.
Ein weiterer sehr relevanter Aspekt im Zusammenhang mit der kurzeitigen
Impfaussetzung sind bewusst gestreute falsche Informationen (sog. Fake
News), vor allem in den sozialen Netzwerken und Plattformen. Die
Bundesregierung hat einen Prozess etabliert, um den verbreiteten Desinformationen
zeitnah mit aktuellen Fakten und verlässlichen Informationen entgegen zu
treten und sie zu widerlegen.
Ausgewertete Reaktionen zeigen, dass mit der auf die aktuelle Lage
reagierenden Kommunikation und der transparenten Informationsarbeit einem generellen
Vertrauensverlust und einem Nachlassen der Impfbereitschaft entgegengewirkt
werden konnte.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Aussetzung der Impfung mit dem
AstraZeneca-Impfstoff keine Auswirkungen auf die Umsetzung der
Impfkampagne.
23. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorübergehende Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Impfstoffes in
Deutschland auf die geplante Einbeziehung von Hausarztpraxen in die
Impfkampagne?
Das vorrübergehende Aussetzen der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff
von AstraZeneca in Deutschland hatte keine Auswirkungen auf die
Einbeziehung der Arztpraxen in die Impfkampagne.
24. Welche Rolle spielten bei der Entscheidung, die Impfung mit dem
COVID-19-Impfstoff AstraZeneca auszusetzen, juristische
Abwägungen?
Die Aussetzung erfolgte vorsorglich, um impfwillige Bürgerinnen und Bürgern
keinen unnötigen Risiken auszusetzen und damit ausschließlich dem Schutz der
Gesundheit. Juristische Erwägungen spielten keine relevante Rolle.
25. Bestand im Falle einer Nichtaussetzung der Impfung mit dem
COVID-19-Impfstoff AstraZeneca die Gefahr von Klagen, und wenn ja,
in welcher Form?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Welche Rolle spielt die Bewertung eines COVID-19-Impfstoffes durch
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hinsichtlich einer Entscheidung
der Bundesregierung, die Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff
auszusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Entscheidung zur
Aussetzung basierte auf einer ausführlichen Bewertung der Sachlage in Deutschland.
27. Welche Rolle spielt die Bewertung eines COVID-19-Impfstoffes durch
die EU-Arzneimittelagentur (EMA) hinsichtlich einer Entscheidung der
Bundesregierung, die Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff
auszusetzen?
Die Entscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Impfung erfolgte zeitlich vor
der Sitzung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der
Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA, die für den 18. März 2021 geplant war. Nach der
Bewertung der Vorkommnisse durch den PRAC wurden die Produktinformationen
für den Impfstoff von AstraZeneca um einen Warnhinweis ergänzt, die
Aufklärungsunterlagen dementsprechend ergänzt und die Impfungen in Deutschland
wieder aufgenommen.
28. Wie bewertete die Bundesregierung die Einschätzung der EMA vom
11. März 2021, nach der der Nutzen des COVID-19-Impfstoffes Astra-
Zeneca die möglichen Risiken überwiegen würde und dessen
Verimpfung fortgesetzt werden solle (
https://www.ema.europa.eu/en/news/covi
d-19-vaccine-astrazeneca-prac-investigating-cases-thromboembolic-even
ts-vaccines-benefits)?
Das PEI hat in enger Zusammenarbeit mit der EMA und den europäischen
Arzneimittelbehörden die aufgetretenen Ereignisse weiter untersucht und auch die
Lage in Deutschland sehr genau beobachtet.
29. Warum entschloss sich die Bundesregierung für eine Aussetzung der
Verimpfung des COVID-19-Impfstoffes AstraZeneca, obwohl die EMA am
15. März 2021 mitteilte, dass der Nutzen des Impfstoffes die Risiken von
Nebenwirkungen überwiegen würde (
https://www.ema.europa.eu/en/new
s/emas-safety-committee-continues-investigation-covid-19-vaccine-astra
zeneca-thromboembolic-events)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
30. War für die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts, die vorübergehende
Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca
zu empfehlen, von Bedeutung, dass sich Deutschland aktuell in einer
Pandemie befindet, bei der Impfstoffe zu dessen Eindämmung eine Rolle
spielen, und falls ja, wie stark wurde dieser Aspekt gewichtet (vgl.
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript278.pdf)?
Die Entscheidung zur vorläufigen Aussetzung war eine kurzfristige
Vorsichtsmaßnahme, die auch mit Blick auf die bereits für den 18. März 2021 geplante
Bewertung durch den PRAC bei der EMA getroffen worden ist. Die
pandemierelevanten Erwägungen wurden von der STIKO berücksichtigt.
31. War die Bundesregierung in der elften Kalenderwoche 2021 zu
irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht, dass sich das Risiko-Nutzen-Profil des
Impfstoffs von AstraZeneca zu dessen Ungunsten entwickelt hätte, also
das Risiko von (möglichen) Nebenwirkungen den Nutzen einer Impfung
überwiegen würde?
Die Bundesregierung hat basierend auf der Bewertung des PEI unter dem
Gesichtspunkt der Pharmakovigilanz Risikosignale für den Impfstoff von Astra
Zeneca in Deutschland erkannt, die eine weitere Untersuchung und Bewertung
erforderlich machten. Damit war noch keine abschließende Aussage zum Nutzen-
Risiko-Verhältnis des Impfstoffs verbunden.
32. Wie viel Zeit wurde benötigt, um, im Anschluss an die am 18. März
2021 verkündete Empfehlung der EMA, den COVID-19-Impfstoff Astra-
Zeneca weiterhin zu verimpfen, sowie der Entscheidung der
Bundesregierung, die Aussetzung der Verimpfung wieder aufzuheben, die
impfenden Ärztinnen und Ärzte über die mögliche Nebenwirkungen des
Impfstoffes zu informieren sowie für eine entsprechende Aufklärung der
Impflinge zu sorgen, und wie erfolgte dies?
Die Gesundheitsministerkonferenz und der Bundesminister für Gesundheit
haben am 18. März 2021 einstimmig auf Grundlage der zuvor getroffenen
Entscheidung der EMA und nach Konsultation mit dem PEI vereinbart, die
ausgesetzten Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab dem 19. März 2021
wiederaufzunehmen. Zur Vorgehensweise wurde vereinbart, dass alle Impflinge
ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Zudem wurde
vereinbart, dass in den Aufklärungsunterlagen vermerkt wird, dass über alle
bekannten Risiken und Nebenwirkungen, inklusive der neuesten Erkenntnisse,
aufgeklärt wird. Es wurde außerdem festgehalten, dass sich das entsprechende
Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca bereits in der
kurzfristigen Überarbeitung befinde und dass die erfolgte Aufklärung
übergangsweise auch handschriftlich vom aufklärenden Arzt vermerkt werden kann.
Zudem werde das PEI kurzfristig zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Informationen
für die Ärzteschaft erstellen.
Das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit einem
Vektorimpfstoff wurde vom RKI in Abstimmung mit dem PEI und dem BMG
entsprechend bezüglich der bekannten Risiken und Nebenwirkungen
aktualisiert und den Ländern seitens des BMG noch am 18. März 2021 am späten
Abend zur Verfügung gestellt zur sofortigen Verwendung bei den Impfungen
vor Ort.
Bereits am 19. März 2021 hat das PEI auf seiner Homepage entsprechende
Informationen für Ärztinnen und Ärzte zum Impfstoff von AstraZeneca
bereitgestellt. Am selben Tag hat die STIKO öffentlich zur COVID-19-Impfung mit
AstraZeneca Stellung genommen. Und am 23. März 2021 ist den Ländern zur
Weiterleitung an die Impfzentren ein sogenannter „Rote Hand Brief“ des
Herstellers AstraZeneca zum Thema COVID-19 Vaccine AstraZeneca: Risiko von
Thrombozytopenie und Gerinnungsstörungen, in Abstimmung mit der EMA
und dem PEI zur Verfügung gestellt worden. Weitere Informationen zu dem
Themenkreis werden fortlaufend auf
www.zusammengegencorona.de
bereitgestellt und aktualisiert.
33. Wann haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung die
Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca nach Aufhebung
der Aussetzung jeweils wieder aufgenommen?
Die Bundesländer haben ab dem 19. März 2021 die Impfungen wieder
aufgenommen.
34. In welchen Bundesländern finden oder fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung Pilotprojekte statt, bei denen Hausarztpraxen an der
Impfung von COVID-19-Impfstoffen beteiligt werden bzw. wurden?
35. Wie sind die Pilotprojekte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
konzipiert?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die sogenannten Modellarztpraxen
über die Impfzentren der Länder in die Impfkampagne eingebunden. Die
Arztpraxen sind in diesem Fall im Auftrag der Impfzentren tätig und werden über
die Impfzentren mit Impfstoff und Impfzubehör versorgt. Die
Impfdokumentation erfolgt digital entweder über das Digitale Impfquoten-Monitoring der
Impfzentren oder über das Impf-Doku-Tool der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung. Die Daten des Digitalen-Impfquoten-Monitorings geben Auskunft
darüber, dass 15 Bundesländer Impfstoffe aus ihren Kontingenten Arztpraxen zur
Verfügung stellen.
36. Wann haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
erstmalig mehr als 50 Prozent, der ihnen insgesamt von einem COVID-19-
Impfstoff zur Verfügung stehenden Corona-Impfdosen verimpft gehabt,
und wann mehr als 70 Prozent (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Am 21. Januar 2021 haben die Länder erstmals mehr als 50 Prozent der
gelieferten Impfdosen des Herstellers BioNTech verimpft und am 1. Februar 2021
mehr als 70 Prozent. Die Zahlen können den beiliegenden Anlagen 3 bis 5
entnommen werden. Die Prozentsätze beziehen sich auf die Gesamtzahl der an die
Länder gelieferten und von diesen verimpften Impfstoffdosen.
Weitere Details können dem Impfdashboard entnommen werden.
37. Hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern Empfehlungen
ausgesprochen, die die Menge der Impfdosen betrifft, die als Reserve
von den Ländern zurückgehalten werden sollten, und falls ja, wie
lauteten diese für die COVID-19-Impfstoffe jeweils?
Die Impfstofflogistik ist seit Beginn der Pandemie regelhaft Thema in den
Bund-Länder-Besprechungen, um sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen
sicherzustellen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2021 hat der Bundesminister für
Gesundheit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und
Senatoren für Gesundheit der Länder für die Monate Februar und März 2021
empfohlen, die Lieferungen der Impfstoffe des Herstellers AstraZeneca vollständig für
Erstimpfungen zu nutzen. Für den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer
wurde eine Rückstellung von 20 bis 25 Prozent und für Moderna von weiterhin
50 Prozent empfohlen.
Mit Schreiben vom 24. März 2021 hat das BMG die Ministerinnen und
Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder gebeten, im
April 2021 weitestgehend auf Rückstellungen von Impfstoffen für
Zweitimpfungen zu verzichten, um mehr Erstimpfungen in der dritten Pandemiewelle
durchführen zu können. Geplante Zweitimpfungen sollen selbstverständlich
ohne Einschränkung durchgeführt werden, um eine Vervollständigung der
Impfreihe im Rahmen der Zulassung sicherzustellen.
38. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr der
prozentuale Anteil der über die Hotline 116 117 für den Bereich Corona-
Schutzimpfung an die Bundesländer weitergeleiteten Anrufe, der durch
diese angenommen wurden (bitte nach Monaten und Bundesländern
aufschlüsseln)?
39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Maximalwert an
über die Hotline 116 117 für den Bereich Corona-Schutzimpfung
erfolgten Anrufe, die die Bundesländer pro Stunde annehmen können (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ergeben
sich aus der Tabelle in der Anlage 6.
Hinsichtlich der Tabelle wird auf folgendes hingewiesen:
• Die dargestellte Erreichbarkeit betrifft nur Anrufende, die über die
Rufnummer 116 117 einen Impftermin vereinbart bzw. dies versucht haben. Die
Länder haben parallel eigene Rufnummern zur Vereinbarung von
Impfterminen geschaltet, zu deren Erreichbarkeit der KBV jedoch keine Kenntnisse
vorliegen. Aufgrund der parallelen Struktur sind die vorliegenden Daten der
KBV nicht repräsentativ hinsichtlich der Erreichbarkeit der Callcenter in
den einzelnen Ländern insgesamt.
• Für Rheinland-Pfalz und Berlin werden über die Rufnummer 116 117 nur
Bandansagen mit der Angabe der landesspezifischen Rufnummer
geschaltet, daher liegen keine Daten zur Vermittlung der Anrufe in diese Länder
vor.
• In Bayern werden die Anrufe an die jeweiligen die Kreise und kreisfreien
Städte weitergeleitet. Die dargestellten Daten beziehen sich jeweils auf den
am besten erreichbaren Kreis bzw. auf die am besten erreichbare kreisfreie
Stadt.
• Die Tabellenspalte „Anrufe für die Region“ enthält die Gesamtzahl der
Anrufe über die Rufnummer 116 117 einer Region, bei denen sich die
Anrufenden für die Option „Impftermin vereinbaren“ entschieden haben und aus
dem Bundesland anrufen bzw. dieses Bundesland für die
Impfterminvereinbarung ausgewählt haben.
• Die Tabellenspalte „angenommene Anrufe von der Region“ enthält die
Gesamtzahl der Anrufe einer Region, die vom System und bzw. oder von
Callcenter-Agentinnen oder Callcenter-Agenten angenommen wurden. Ob
Anrufende tatsächlich mit ihrem Anliegen bearbeitet wurden oder ob diese
nur eine Ansage gehört haben, lässt sich aus den Verbindungsdaten der
KBV nicht ableiten.
40. Liegt die Entscheidung, Personen, die gegen das Coronavirus geimpft
wurden, zumindest einen Teil ihrer Grundrechte zurückzugeben, nach
Auffassung der Bundesregierung bei den Bundesländern (siehe
https://w
ww.tagesschau.de/inland/corona-impfung-maas-101.html)?
Die Bundesregierung ist für die meisten der derzeit geltenden
grundrechtseinschränkenden Schutzmaßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes
nicht originär zuständig. Durch den am 13. April 2021 vom Bundeskabinett
beschlossenen Entwurf für einen neuen § 28b Absatz 6 des
Infektionsschutzgesetzes wird die Bundesregierung ermächtigt, Schutzmaßnahmen gegen die
Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Zustimmung des Bundesrates und
des Deutschen Bundestages zu erlassen. Rechtsverordnungen der
Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung können u. a. besondere Regelungen für
Personen vorsehen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf
eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Eignung der einzelnen, bisher
zugelassenen COVID-19-Impfstoffe für eine breite, dezentrale Verimpfung
unter Einbeziehung von Hausarztpraxen, u. a. hinsichtlich der
unterschiedlichen Anforderungen an die Kühlung der Impfstoffe bei Lagerung
und Transport?
Grundsätzlich kommen inzwischen alle derzeit in der Europäischen Union
zugelassenen COVID-19-Impfstoffe unter Beachtung und Einhaltung der
erforderlichen Lager- und Transportbedingungen für die Lieferung an und
Verimpfung in Arztpraxen in Frage.
Drucksache 19/28918 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28918 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28918 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]