[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28145 –
Öffentlich-private Partnerschaften bei Bundesautobahnen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Öffentlich-private Partnerschaften“ (ÖPP) werden zunehmend für Bau,
Renovierung, Erhalt und Betrieb von Autobahnen genutzt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/26425). Da bis heute nur
unvollständige Verträge und keine der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den
ÖPP veröffentlicht wurden, lassen sich deren wirtschaftliche Vorteile oder
Nachteile sowie Risiken der öffentlichen Hand nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht angemessen nachvollziehen. Allerdings hatten die
Rechnungshöfe von Bund und Ländern in der Vergangenheit mehrmals die
wirtschaftlichen Vorteile von ÖPP infrage gestellt. Trotz dieser Kritik wurde
im vergangenen Jahr bei der A 3 (AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen) das
bisher absolut und pro Kilometer mit Abstand teuerste ÖPP-Projekt begonnen.
Durch Kostensteigerungen bei diesem Projekt schon bei Projektabschluss und
bei anderen schon länger laufenden Projekten wie der A 7 (AS Göttingen –
AS Bockenem) stiegen die Kosten der laufenden ÖPP-Projekte im
Bundeshaushalt 2021 um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
1. Wie hoch sind im Bundeshaushalt 2021 die durchschnittlichen Kosten
pro Kilometer Autobahn für alle Abschnitte, die Teil einer laufenden –
also nach Vertragsabschluss im Bau oder in Betrieb befindlichen – ÖPP
sind (bitte getrennt nach Neubau vierspurig, sechsspurig, achtspurig,
Ausbau vierspurig auf sechsspurig oder sechsspurig auf achtspurig sowie
Wartung, Instandhaltung und Winterdienst angeben)?
Wegen des Lebenszyklusansatzes von Öffentlich-privater Partnerschaften
(ÖPP) im Bundesfernstraßenbau – Ausführungsplanung, Bau, Erhaltung,
Betrieb und (anteilige) Finanzierung über einen gesamten Vertragszeitraum – sind
die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche nicht ausgewiesen. Der Ausweis
durchschnittlicher Kosten pro Kilometer Autobahn je Leistungsbereich ist
deshalb nicht möglich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29120
19. Wahlperiode 29.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 28. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hoch sind im Bundeshaushalt 2021 die durchschnittlichen Kosten
pro Kilometer Autobahn für alle Abschnitte, die nicht Teil einer
laufenden ÖPP sind (bitte getrennt nach Neubau vierspurig, sechsspurig,
achtspurig, Ausbau vierspurig auf sechsspurig oder sechsspurig auf
achtspurig sowie Wartung, Instandhaltung und Winterdienst angeben)?
Für den Neu- und Ausbau einer Straße lassen sich keine vergleichbaren
Angaben machen, da die örtlichen Randbedingungen (Topographie,
Entwässerungsmöglichkeiten, Baugrundverhältnisse, Zugänglichkeit, Anzahl und Länge der
Bauwerke, bei Ausbau auch Erhaltungszustand) stark variieren.
Für die Erhaltungsausgaben auf Bundesautobahnen (Instandhaltung) liegen
keine detaillierten Auswertungen der Kosten pro Kilometer für das Jahr 2021 vor.
Für Wartung und Winterdienst auf Bundesautobahnen liegen gleichfalls keine
detaillierten Auswertungen für das Jahr 2021 vor.
3. Wie lange dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung bei den laufenden
Autobahn-ÖPP das Vergabeverfahren (bitte ab Leistungsphase 6 nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] – Vorbereitung
der Vergabe – und Leistungsphase 7 nach HOAI – Mitwirkung bei der
Vergabe – bis zur Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber angeben,
sowie einzeln auflisten und den Durchschnitt angeben)?
5. Wie lange dauerte es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
laufenden Autobahn-ÖPP
a) vom Datum des letzten nötigen Planfeststellungsbeschlusses bis zum
Baubeginn (bitte einzeln auflisten und den Durchschnitt angeben),
b) vom Datum der Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens bis zum
Baubeginn (bitte einzeln auflisten und den Durchschnitt angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund des Umfangs der Vergabeunterlagen und des komplexen
Vergabeverfahrens der ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau kann ein tagesgenauer
Beginn der jeweiligen Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI nicht angegeben
werden.
Beim Datum des letzten nötigen Planfeststellungsbeschlusses wird das Datum
der Vollziehbarkeit aufgeführt, hilfsweise das Datum des
Planfeststellungsbeschlusses selbst. Die durchschnittliche Dauer der ÖPP-Vergabeverfahren betrug
nach Vergabestart bis zum Zuschlag ca. 30 Monate bzw. bis zum
Vertragsbeginn ca. 32 Monate. Nach Vorliegen des letzten nötigen
Planfeststellungsbeschlusses dauerte es durchschnittlich ca. 35 Monate bis zum Vertragsbeginn.
ÖPP-Projekt
letzter nötiger
Planfeststellungsbeschluss
Vergabestart* Zuschlag Vertrags-beginn
A 1, AK Bremen – AD Buchholz 31.01.2006 16.12.2005 10.06.2008 04.08.2008
A 3, AK Fürth/Erlangen –
AK Biebelried 11.05.2017 11.10.2016 17.02.2020 01.05.2020
A 4, Herleshausen (LGr. HE/TH) – Gotha 01.04.2004 12.08.2005 11.09.2007 16.10.2007
A 5, AS Offenburg – Malsch 01.12.2005 07.12.2005 10.02.2009 01.04.2009
A 6, Wiesloch/Rauenberg –
AK Weinsberg 03.06.2015 06.09.2014 21.10.2016 01.01.2017
A 7, AD Hamburg/NW –
AD Bordesholm 23.08.2013 14.12.2011 23.06.2014 01.09.2014
A 7, AS Göttingen – AS Bockenem 21.07.2015 11.04.2014 17.02.2017 01.05.2017
ÖPP-Projekt
letzter nötiger
Planfeststellungsbeschluss
Vergabestart* Zuschlag Vertrags-beginn
A 8, Augsburg/West –
München/Allach 18.10.2004 18.03.2005 30.04.2007 01.05.2007
A 8, Ulm/Elchingen –
Augsburg/West 21.03.2007 28.01.2009 11.04.2011 01.06.2011
A 9, LGr. TH/BY – AS Lederhose 20.06.2007 18.03.2009 04.08.2011 01.10.2011
A 10/A 24, AS Neuruppin –
AD Pankow 09.12.2013 29.05.2015 17.12.2017 01.03.2018
A 49, AD Ohmtal (A 5) –
AS Fritzlar 20.12.2017 28.02.2018 02.07.2020 01.09.2020
A 94, Forstinning –
Marktl 08.05.2012 02.08.2013 24.11.2015 01.02.2016
*Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung bzw. Veröffentlichung im Amtsblatt.
4. Wie lange dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Autobahnabschnitten in konventioneller Bauweise, bei denen der Bau in den letzten
zehn Jahren begonnen wurde, das Vergabeverfahren (bitte ab
Leistungsphase 6 nach HOAI – Vorbereitung der Vergabe – und Leistungsphase 7
nach HOAI – Mitwirkung bei der Vergabe – bis zur Zuschlagserteilung
durch den Auftraggeber angeben, sowie einzeln auflisten und den
Durchschnitt angeben)?
Da bis zum 31. Dezember 2020 die Bundesautobahnen in Auftragsverwaltung
der Länder lagen, liegen der Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf
einzelne HOAI-Leistungsphasen, keine eigenen Erkenntnisse über die Dauer von
konventionellen Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen an einzelnen
Autobahnabschnitten vor.
6. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP wurde die Vergabeentscheidung
nach Kenntnis der Bundesregierung von unterlegenen Bietern vor der
Vergabekammer und/oder gerichtlich angefochten, und welche
Verzögerung beim Baubeginn hatte dies jeweils zur Folge?
ÖPP-Projekte, bei denen
Rechtsmittel nach §§ 160, 171 GWB eingelegt
wurden
Verzögerung bezüglich
Baubeginn
A 5, AS Offenburg – Malsch ca. 6 Monate
A 8, Augsburg/West – München/Allach keine
A 8, Ulm/Elchingen – Augsburg/West ca. 4 Monate
A 3, AK Fürth/Erlangen –
AK Biebelried* ca. 11 Monate
*Keine Anfechtung einer Vergabeentscheidung durch unterlegenen Bieter, sondern durch Bieter im
Vergabeverfahren.
7. Wie lange dauerte es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Autobahnabschnitten in konventioneller Bauweise, bei denen der Bau in den
letzten zehn Jahren begonnen wurde, vom Datum des letzten nötigen
Planfeststellungsbeschlusses bis zum Baubeginn (bitte einzeln auflisten
und den Durchschnitt angeben)?
Die folgende Tabelle wurde auf Basis einer Datenbank erstellt, in die bis zum
31. Dezember 2020 Daten durch oder mit Hilfe der Auftragsverwaltungen der
Länder eingepflegt wurden. Es erfolgt keine Aufführung von
Brückenbaumaßnahmen im Rahmen des Ausbaus von vier auf sechs Fahrsteifen, die rein aus
Gründen der Bauwerkserhaltung (Brückenersatzneubau insbesondere im Zuge
der A 45) vorab gebaut wurden.
Straße Maßnahme Planfeststellungsbeschluss Baubeginn
A 1 AS Köln/Niehl (m) – AK Leverkusen-W (m) 10.11.2016 14.12.2017
A 1 AS Neuenkirchen/Vörden – AS Lohne/Dinklage 19.11.2015 21.01.2021
A 1 n AS Bramsche (Mittellandkanal) –AS Neuenkirchen/Vörden 15.03.2017 21.01.2021
A 3 LGr. BY/BW – LGr. BW/BY 02.02.2007 01.10.2014
A 3 w AS Randersacker – w AS Heidingsfeld 21.08.2013 01.07.2014
A 3 w AS Marktheidenfeld – Haseltalbrücke 31.07.2008 30.06.2016
A 3 Haseltalbrücke – w AS Rohrbrunn 28.11.2008 30.06.2016
A 3 w. Wertheim (LGr. BW/BY) –w. AS Marktheidenfeld 24.10.2008 30.06.2016
A 3 ö. Main-Donau-Kanalbrücke –ö. AK Fürth/Erlangen (BA 2) 26.02.2010 02.03.2017
A 3 ö AS Geiselwind – Fuchsberg 15.12.2009 30.05.2016
A 3 AK Regensburg – AS Rosenhof 27.04.2017 13.04.2018
A 3 AS Köln/Mülheim – AS Leverkusen-Zentrum 19.03.2012 28.05.2015
A 6 AS Schwabach-W – AS Roth 30.12.2011 21.04.2016
A 6 AK Nürnberg-S (o) – AK Nürnberg-Ost (A 9) 11.11.2009 20.04.2015
A 6 AK Nürnberg-O 18.12.2017 06.12.2019
A 6 AS Kaiserslautern-W – AD Kaiserslautern-O 27.06.2009 31.10.2011
A 7 AS HH/Volkspark – AD HH-NW (A 23), Stellingen 23.08.2013 16.06.2014
A 7 Hochstraße Elbmarsch 02.08.2019 27.11.2020
A 7 AS HH/Othmarschen – AS HH/Volkspark, Altona 18.12.2018 12.03.2021
A 7 AD Walsrode – AS Bad Fallingbostel 22.10.2015 04.01.2016
A 7 s AS Bockenem – AD Salzgitter 25.11.2008 28.01.2011
A 7 s AS Seesen – s AS Bockenem 07.10.2010 21.08.2012
A 8 ö AS Pforzheim-N – w AS Pforzheim-S (m. B10) 20.11.2014 28.04.2018
A 8 Hohenstadt – AS Ulm-N 12.11.2008 18.09.2012
A 8 AS Merzig/Wellingen – AS Merzig/Schwemlingen 05.02.2014 03.06.2015
A 10 LG BB/BE – AD Barnim 09.12.2013 29.04.2016
A 10 AD Potsdam (o) – AD Nuthetal 29.01.2013 05.04.2016
A 14 LGr. MV/BB – AS Groß Warnow (m) 30.03.2012 23.06.2015
A 14 LGr. BB/MV – o AS Grabow VKE 6 23.11.2012 23.06.2015
A 14 m AS Grabow – AK Schwerin (A 24) VKE 7 23.04.2012 01.11.2012
A 14 AS Wolmirstedt (m) – n Colbitz (BA 1.2) 05.03.2010 02.04.2013
A 14 n Colbitz – n AS Tangerhütte (BA 1.3) 12.05.2016 16.08.2017
A 14 AS Tangerhütte (o) – AS Lüderitz (m) (BA 1.4) 29.06.2012 27.08.2018
A 14 AS Seehausen (o) – LGr. ST/BB (BA 3.1/3.2a) 22.10.2019 16.10.2020
A 14 LGr. ST/BB – AS Wittenberge (m) 15.12.2017 16.10.2020
A 21 Stolpe (n AS Wankendorf) – Nettelsee 21.02.2011 01.11.2011
A 21 Nettelsee – Klein Barkau 21.12.2016 05.10.2018
A 26 AK HH-Hafen – LGr. NI/HH –AS Neu-Wulmstorf (L 235) 06.11.2018 11.05.2020
A 26 nö Buxtehude (K 40) – Neu Wulmstorf (L 235) 22.10.2013 24.02.2014
A 26 Neu Wulmstorf (L 235) – LGr. NI/HH 06.11.2018 11.05.2020
A 33 Osnabrück/Schinkel –Osnabrück/Belm (B 51n) – OU Belm (B 51) 05.11.2010 17.06.2013
A 33 Halle/Steinhagen – AS Borgholzhausen 06.11.2012 17.12.2012
A 40 AS Duisburg/Homberg – AS DU-Häfen (o) 04.03.2019 16.12.2019
Straße Maßnahme Planfeststellungsbeschluss Baubeginn
A 40 AS Dortmund-Ost (B 236) –AK Dortmund/Unna (A 1/A 44) 21.02.2017 06.08.2018
A 43 AS Bochum-Riemke – AK Herne (A 42) 23.08.2016 24.03.2017
A 43 AK Herne (o) – AS Recklinghausen/Herten (m) 22.02.2013 28.10.2014
A 44 AS Waldkappel (o) – AS Ringgau (m) (C 212) 28.03.2013 30.07.2015
A 44 AS Ringgau (o) –AS Sontra-W (m) (C 221) Ulfetalbrücke 29.04.2015 09.09.2016
A 44 AS Sontra-W – Talbrücke Riedmühle (o) (C 231), Talbrücke Kumrich 12.12.2013 02.06.2018
A 44 Talbrücke Riedmühle (m) – AD Wommen (A4) (m) (C 241), Talbrücke Riedmühle 23.12.2013 18.08.2017
A 44 Düsseldorf/Ratingen (A 3) – w Velbert (B 227) 18.03.2009 26.04.2010
A 44 Bochum(L705,Sheffieldring) –AK Bochum/Witten (A 43) 09.06.2010 30.10.2012
A 46 AK Wanlo – AD Holz 18.05.2011 30.05.2012
A 46 Westring – AK Sonnborn (L 418) 10.04.2019 24.06.2020
A 46 AS Bestwig –Bestwig/Nuttlar einschl. Zubringer B 480n 24.02.2009 04.09.2009
A 72 AS Borna-N (B 95) – AS Rötha, BA 5.1 26.06.2012 04.07.2013
A 72 AS Rötha – AD Leipzig-S (A 38), BA 5.2 29.11.2013 01.03.2017
A 73 AS Nürnberg-Hafen-O – AK Nürnberg-S 21.11.2017 13.04.2018
A 94 Malching – Kirchham (1. + 2. FB) (OU Tutting) 27.08.2015 26.07.2016
A 96 AS Oberpfaffenhofen – AS Germering-S 06.04.2016 12.05.2017
A 99 AK München-N – AS Aschheim/Ismanning 14.01.2013 12.09.2016
A 100 AD Neukölln (o) –Am Treptower Park (B 96a) (16. BA) 10.10.2012 08.05.2013
A 100 Vorleistung am S-Bahnhof Ostkreuz 30.10.2006 27.06.2011
A 281 Weserquerung (4. BA) 02.07.2020 03.12.2020
A 281 AS HB-Kattenturm – AS HB-Airport-Stadt (2.2 BA) 02.08.2018 10.01.2019
A 524 Duisburg/Serm (B 8) – AS Duisburg/Rahm 15.12.2008 01.02.2010
A 643 Rheinbrücke Schierstein –AK Wiesbaden/Schierstein 29.02.2012 24.07.2013
Nach Vorliegen des letzten nötigen Planfeststellungsbeschlusses dauerte es bei
den in den letzten zehn Jahren in konventioneller Beschaffung begonnenen
Baumaßnahmen durchschnittlich ca. 30 Monate bis zum Baubeginn.
8. Warum wird bei der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) 2020 veröffentlichten Muster-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP (
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/St
B/oepp-muster-wirtschaftlichkeitsuntersuchung.pdf) beim
Nutzenvergleich die reine Bauzeit herangezogen (Nummer 2.3, S. 48) und nicht die
Zeit, die vom Beginn der Vergabe des Projekts bis zur Verkehrsfreigabe
vergeht, obwohl letzteres nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller eine viel realistischere Nutzenanalyse erbringen würde?
Im Nutzenvergleich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme bzw.
der Verkehrsfreigabe für die Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens
entscheidend, da der Nutzen erst dann wirksam wird. Für beide
Beschaffungsvarianten wird eine Zeitplanung aufgestellt, aus der sich der jeweilige Termin für
die Fertigstellung der Maßnahme ergibt. Bei der Aufstellung des Zeitplans für
die konventionelle Beschaffungsvariante wird ein ambitionierter Ansatz
gewählt, der einen weitgehend ungestörten Ablauf der Planungs- und
Bauprozesse abbildet und insofern etwaigen Zeitvorteilen Rechnung trägt. Darüber hinaus
werden gegebenenfalls Szenarien berechnet. Für die Durchführung des
Nutzenvergleichs ist letztlich ein einheitlicher Bezugszeitpunkt zu wählen, der jeweils
aus dem Datum des Baubeginns in der ÖPP-Variante abgeleitet wird.
9. Wie ist die Aussage der Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu
verstehen, bei der „Auswahl der Ausstattung in Hinblick auf die spätere
Wartung und Pflege“ (Nummer 4.1.1, S. 26) gebe es Potential zur
Effizienzsteigerung?
Warum wird dieses Potential, sofern es der Bundesregierung bekannt ist,
nicht für konventionelle Projekte genutzt?
In ÖPP-Vergabeverfahren werden im Zuge einer funktionalen
Leistungsbeschreibung Anforderungen gestellt, die die Ausstattung zu erfüllen hat. In der
konkreten Ausführung dieser Vorgaben ist der ÖPP-Auftragnehmer frei.
Aufgrund der in der ÖPP-Vertragsstruktur begründeten Anreize wird der ÖPP-
Auftragnehmer die Ausstattung in Abstimmung zwischen den
Leistungsbereichen Bau, Betrieb und Erhaltung sowie im Hinblick auf die gesamte
Vertragslaufzeit optimieren.
Eine vergleichbare Anreizsituation, die eine integrierte und aufeinander
abgestimmte Ausführung der Leistungsbereiche Bau, Betrieb und Erhaltung über
den Lebenszyklus fordert, liegt bei der konventionellen Realisierung von
Maßnahmen nicht vor.
10. Welche konkreten Beispiele für die in der Muster-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erwähnte höhere „Innovationsgeschwindigkeit“ (Nummer
4.1.1, S. 26) der Privatwirtschaft beim Autobahnerhalt und
Autobahnbetrieb sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Einblicke in interne Abläufe der
Vertragspartner und keine eigenen Informationen vor.
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass „sich für die ÖPP-Variante im
Bundesfernstraßenbau keine wesentlichen Innovationspotenziale bieten“,
weil die „Rahmenbedingungen (…) ‚tendenziell innovationsavers‘„ seien
(Bericht vom 4. Juni 2014 über „Öffentlich Private Partnerschaften
(ÖPP) als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau“,
Haushaltsausschussdrucksache 18/0822, Nummer 2.1.2, S. 17,
https://www.gemei
ngut.org/wp-content/uploads/2014/06/2014-06-04_Bericht_BRH_zu_PP
P_an_Haushaltsausschuss.pdf)?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im
Rahmen der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses des
Haushaltsausschusses ausführlich zu dem Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung Stellung genommen. Es wird auf die
Ausschussdrucksache 074 des Rechnungsprüfungsausschusses der 18.
Legislaturperiode verwiesen. Es werden nach wie vor Innovationspotenziale im Rahmen
von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau erwartet.
12. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Muster-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Vorteil bei ÖPP genannten
„detailliertere[n] Gutachten zur Bodenbeschaffenheit oder zur Darstellung der
vorhandenen Bausubstanz“ (Nummer 4.1.2, S. 27) nicht auch für den
konventionellen Bau eingesetzt, um Nachforderungen dort zu
vermeiden?
Die zugrunde liegenden technischen Regelwerke bei der Aufstellung von
Gutachten gelten sowohl für die konventionelle Beschaffung als auch für die
Beschaffung im Rahmen eines ÖPP-Projektes. Die intensive Auseinandersetzung
in ÖPP-Projekten mit Themen der Bodenbeschaffenheit und der Bausubstanz
liegt in der in den ÖPP-Verträgen vorgesehenen umfangreichen
Risikoübertragung begründet. Fragen diesbezüglich werden im Vergabeverfahren in den
Fragerunden und Verhandlungen erörtert. Für Bieter besteht die Möglichkeit nach
Absprache mit der Vergabestelle selbst Erkundungen vorzunehmen. Eine
vergleichbare Risikoübertragung erfolgt bei der konventionellen Beschaffung
nicht.
13. Zu welchen Versicherungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
ÖPP-Auftragnehmer bei Autobahnen in der Regel verpflichtet (bitte
begründen und ggf. Unterschiede bei verschiedenen ÖPP-Staffeln
angeben), und bei welchen ÖPP bestehen aus welchen Gründen
weitergehende Versicherungspflichten?
Die Konzessions- bzw. Auftragnehmer der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau haben eine Sachsubstanzversicherung, eine Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Bauunternehmerhaftpflichtversicherung
abzuschließen. Diese Vorgaben gelten in allen laufenden ÖPP-Projekten mit
Unterschieden betreffend die zulässigen maximalen Selbstbehalte.
14. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP kam oder kommt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zu einer vertraglich geregelten
„Unversicherbarkeit“ von Risiken, und um welche Risiken handelt es sich?
Was waren die Folgen im Hinblick auf den jeweiligen ÖPP-Vertrag, und
welche finanziellen Risiken haben der Bund oder die Länder dadurch
jeweils übernommen?
Keinen.
15. Gibt es bei den laufenden Autobahn-ÖPP Mindestvorgaben zum
Eigenkapital der Projektgesellschaften, die über die gesetzlichen Vorgaben für
GmbHs hinausgehen, und wenn ja, welche?
Die konkreten Eigenkapitalbeträge ergeben sich aus der von den Bietern
gewählten, in einem Finanzierungskonzept im Zuge des Vergabeverfahrens
angebotenen und vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung mittels Verträgen
mit Eigen- und Fremdkapitalgebern umgesetzten projektspezifischen
Finanzierungsstruktur. Eine Mindestvorgabe durch die jeweilige Vergabestelle gibt es
bei den ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau somit nicht.
16. Haften bei den laufenden Autobahn-ÖPP nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gesellschafter der Projektgesellschaften oder ggf. deren
Muttergesellschaften auch selbst (Konzernhaftung) oder ist die Haftung
auf die Projektgesellschaft und ihr Eigenkapital beschränkt (bitte einzeln
für ÖPP-Projekte angeben, sofern nicht für alle das Gleiche gilt)?
17. Wurde bei den laufenden Autobahn-ÖPP nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Gesellschaftern der Projektgesellschaften oder ggf.
deren Muttergesellschaften Folgendes geleistet (wenn ja, bitte Summen
und Laufzeiten einzeln auflisten und nach ÖPP-Staffeln differenzieren):
a) Verpflichtungserklärungen,
b) Sicherheitsleistungen in Form von Bankbürgschaften,
Versicherungsbürgschaften oder anderen Bürgschaften,
c) Patronatserklärungen?
Wurden diesbezügliche allgemeine Vorgaben seit der ersten Staffel von
ÖPP-Projekten im Fernstraßenbau geändert, und wenn ja, in welcher
Weise, und warum?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Gesellschafter der Projektgesellschaften der laufenden ÖPP-Projekte
übernehmen die Verpflichtung, die Projektgesellschaft gemäß dem jeweiligen
Finanzierungskonzept, das sie im Zuge des Vergabeverfahrens als Teil des
Angebots eingereicht haben, mit Eigenkapital auszustatten. Daneben besteht keine
weitergehende Haftung der Gesellschafter oder ihrer Muttergesellschaften
gegenüber dem Auftraggeber. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der
Gesellschafter im Rahmen der Finanzierung, die durch Eigen- und Fremdkapitalgeber
gestellt wird.
In einzelnen Vergabeverfahren der laufenden ÖPP-Projekte waren
Bietungsgarantien zu stellen, die die Abgabe eines ordnungsgemäßen Angebots absichern.
Darüber hinaus konnten in den Vergabeverfahren der laufenden ÖPP-Projekte
die Gesellschafter der Projektgesellschaften bzw. deren Muttergesellschaften
zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Bieters Patronatserklärungen vorlegen.
Die allgemeinen Verpflichtungen zur Eigenkapitalausstattung mittels
Verpflichtungserklärungen wurden seit den ÖPP-Pilotprojekten nicht verändert. Dessen
ungeachtet erfolgten in der 2. Staffel und der „Neuen Generation“ von ÖPP-
Projekten Klarstellungen zum Verhältnis der Ausstattungsverpflichtungen
verschiedener Beteiligter zueinander sowie eine Begrenzung der
Einbringungsverpflichtung für den Fall des Scheiterns der Finanzierung aufgrund von schweren
Liquiditätskrisen oder finanzaufsichtlichen Regelungen.
18. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP hat der Auftraggeber nach
Kenntnis der Bundesregierung die von der Projektgesellschaft geschlossenen
Kreditverträge mitgezeichnet, und durch welche Stelle erfolgte dies
jeweils?
Es wurden bei keinem der laufenden ÖPP-Projekte Kreditverträge durch den
Auftraggeber mitgezeichnet.
19. Können die von den Projektgesellschaften der laufenden Autobahn-ÖPP
aufgenommenen Kredite weiterverkauft werden, und wenn ja, muss der
Auftraggeber zustimmen (bitte für einzelne ÖPP-Projekte angeben,
sofern es nicht für alle gleich geregelt ist)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung schon Kredite
weiterverkauft (ggf. bitte einzeln mit Projekt, Zeitpunkt und Summen auflisten)?
Es bestehen bei den laufenden ÖPP-Projekten keine Beschränkungen oder
Zustimmungserfordernisse zum Verkauf oder der Übertragung von Krediten. Der
Konzessions- bzw. Auftraggeber behält in einem solchen Fall uneingeschränkt
seine Rechte unter dem Konzessions- bzw. Projektvertrag.
20. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP hat der Auftraggeber nach
Kenntnis der Bundesregierung einen Einredeverzicht für Forfaitierungen
erklärt (bitte begründen), und durch welche Stelle erfolgte dies jeweils?
Keinen.
21. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung Änderungen bei der Gesellschaftsform oder der
Gesellschafterstruktur der Projektgesellschaft (bitte einzeln mit Angabe der neuen
Form oder der neuen Gesellschafter und ihren Anteilen auflisten)?
Wenn ja, in welchem Zeitabstand nach Vertragsunterschrift erfolgten
diese Wechsel (bitte die jeweiligen Zeitpunkte einzeln angeben), und
wurden Verpflichtungserklärungen oder Patronatserklärungen überschrieben?
Gab es Anträge auf eine Änderung, die aus wichtigem Grund verweigert
wurden (wenn ja, bitte einzeln mit Begründung auflisten)?
Es gab bei den ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau keine Änderungen der
Gesellschaftsform. Die erfolgten Änderungen der Gesellschafterstruktur sind
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anträge auf eine Änderung, die aus
wichtigem Grund verweigert wurden, gab es nicht.
ÖPP-
Projekt
Projektgesellschaft
Vertragsbeginn
Gesellschafter bei
Vertragsbeginn
Gesellschafter nach
Änderung
Jahr der
Änderung
A 1 A1 mobil
GmbH &
Co. KG
04.08.2008 Bilfinger Project
Investments
International Holding GmbH
(42,5 %);
John Laing
Infrastructure (42,5 %);
Bunte PPP Investment
GmbH (15 %)
John Laing Infrastructure
(42,5 %);
Bunte PPP Investment GmbH
(57,5 %)
2015
Bunte PPP Investment GmbH
(57,5 %);
Hansalinie A1
Vermögensverwaltungs- und
Beteiligungs-GmbH (42,5 %)
2019
A 4 Via
Solutions
Thüringen
GmbH &
Co. KG
16.10.2007
Hochtief PPP Solution
(50 %);
VINCI Concessions
S.A. (46 %);
VINCI S.A. (4 %)
Hochtief PPP Solution
(50 %); VINCI Concessions
Deutschland GmbH (50 %)
2009
VINCI Concessions
Deutschland GmbH (50 %);
Meridiam Infrastructure
Germany (50 %)
2015
ÖPP-
Projekt
Projektgesellschaft
Vertragsbeginn
Gesellschafter bei
Vertragsbeginn
Gesellschafter nach
Änderung
Jahr der
Änderung
A 8 I
autobahnplus A8
GmbH
01.05.2007
BAM PPP (25 %);
Fluor (25 %);
VolkerWessels (25 %);
Egis (19 %); Berger
Bau SE (6 %)
Infra Via European Funds II
(25 %); Egis (19 %);
Berger Bau SE (6 %);
BAM PPP PGGM
Infrastructure (50 %)
2013
Berger Bau SE (6 %);
BAM PPP PGGM
Infrastructure (50 %);
Mid Infra SAS (44 %)
2020
A 8 II Pansuevia
GmbH &
Co. KG
01.06.2011 Hochtief PPP Solution
(50 %); Strabag
Infrastruktur Projekt GmbH
(50 %)
Strabag Infrastruktur Projekt
GmbH (100 %) 2018
A 9 Via
Gateway
Thüringen
GmbH &
Co. KG
01.10.2011 VINCI Concessions
SAS (45 %);
VINCI Concessions
Deutschland GmbH
(2,5 %);
BAM PPP A9
Thüringen GmbH (47,5 %);
Reinhold Meister
GmbH (5 %)
VINCI Concessions SAS
(45 %);
VINCI Concessions
Deutschland GmbH (5 %);
BAM PPP A9 Thüringen
GmbH (50 %)
2011
VINCI Concessions
Deutschland GmbH (50 %);
BAM PPP A9 Thüringen
GmbH (50 %)
2015
22. Wie sichert sich der Auftraggeber von laufenden Autobahn-ÖPP nach
Kenntnis der Bundesregierung dagegen ab, dass der Auftragnehmer für
Grundstücke, die er „im Namen und für Rechnung“ des Auftraggebers
erwirbt (vgl. exemplarisch § 12.2.1 des ÖPP-Vertrags A 7 Göttingen –
Bockenem), keine überhöhten Preise zahlt?
Was bedeutet es in diesem Kontext, dass ein Grundstück „nicht nur
vorübergehend genutzt“ wird (bitte den üblichen Zeitraum dafür angeben)?
Auf Grundlage des in der Fragestellung in Bezug genommenen § 11.2.1 des
Projektvertrages des ÖPP-Projektes A 7, AS Göttingen – AS Bockenem erwirbt
der ÖPP-Auftragnehmer keine Grundstücke; er bereitet lediglich den Erwerb
vor. Die Verträge zum Grunderwerb schließt seit 1. Januar 2021 die zuständige
Außenstelle der Autobahn GmbH des Bundes bzw. vor Aufgabenwahrnehmung
durch die Autobahn GmbH des Bundes der regionale Geschäftsbereich der
Landesbehörde. Die Preise richten sich nach den Gutachten des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Niedersachsen (GAG).
Ein Grundstück wird vorübergehend genutzt, wenn die Nutzung mit dem
Abschluss der Bauarbeiten beendet ist. Üblicherweise sind das
Baustelleneinrichtungsflächen, die während der gesamten Bauzeit genutzt werden, Lagerplätze
für Baustoffe, die mehrere Monate oder Jahre genutzt werden sowie
Arbeitsstreifen, die gegebenenfalls nur stundenweise bis über mehrere Monate genutzt
werden. Diese Flächen sind in den Grunderwerbsplänen separat
gekennzeichnet. Ob ein Grundstück dauerhaft oder lediglich vorübergehend genutzt werden
darf, regelt die Planfeststellung.
23. Werden Grundstücke des Bundes bei laufenden Autobahn-ÖPP als
Kreditsicherheiten eingesetzt (bitte für einzelne ÖPP auflisten, sofern es
nicht für alle gleich gilt)?
25. Wurden bei laufenden Autobahn-ÖPP nach Kenntnis der
Bundesregierung Erbbaurechte vergeben (bitte für einzelne ÖPP auflisten, sofern es
nicht für alle gleich gilt)?
Die Fragen 23 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein.
24. Bei welchen laufenden Autobahn-ÖPP hat der Auftragnehmer nach
Kenntnis der Bundesregierung Grundstücke zur Vertragserfüllung
gekauft, die zuvor im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder oder
Kommunen) standen?
Befanden sich darunter Grundstücke, die mit einer öffentlichen
Widmung belegt sind oder die von den ÖPP-Auftragnehmern als
Kreditsicherheiten eingesetzt wurden (ggf. bitte jeweils einzeln auflisten)?
Bei keinem.
26. Kam es durch Änderungen von technischen oder rechtlichen Normen
nach Kenntnis der Bundesregierung zu unvorhergesehenen Mehrkosten
bei laufenden Autobahn-ÖPP, die vom Auftraggeber erstattet werden
mussten (bitte ggf. die Normen und die damit verbundenen Kosten
nennen)?
Geänderte Norm
In diesem
Zusammenhang zugestandene
unvorhersehbare
Mehrkosten
(in Tausend Euro)*
Ministerialschreiben Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern
IID1-43445-004/16 und IC4/IID1-43445-004/16,
RSA 1995 (Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen) i. V. m. ARS BMVI
Nr. 6/2014 (Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer
Dauer, betrifft zwei ÖPP-Projekte)
1.663
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen (RSA-95) i. V. m. ARS BMVBS Nr. 17/2009 4.248
ARS BMVI Nr. 28/2010 und 11/2013 (hier:
Erneuerung
bestehender Schutzeinrichtungen)
117
ARS BMVI Nr. 11/2013 (hier: Nachrüstung
bestehender Schutzeinrichtungen) 45
Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus
Offenporigem Asphalt (M OPA), Ausgabe 2013 3.117
Verfahrensanordnung für Verkehrssicherungen auf
Bundesautoahnen im Freistaat Thüringen (VVB-T) 77
Geänderte Norm
In diesem
Zusammenhang zugestandene
unvorhersehbare
Mehrkosten
(in Tausend Euro)*
Richtzeichnung zur Ausführung der Kappen bei
überschütteten Bauwerken (RIZ-ING, Kap 8, Dez.
2017)
8
Einführung der VV IBG Infrastruktur sowie der
neuen Fassungen der VV BAU-STE und der VV BAU
durch das Eisenbahn-Bundesamt
22
*Kosten wären auch bei konventioneller Beschaffung angefallen
27. Welche Zahl an Angestellten ist nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Betriebskonzepten aus den ÖPP-Verträgen vorgesehen (bitte getrennt
nach ÖPP und deren Meistereien aufschlüsseln)?
28. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Angestellten nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Betrieb der Autobahn-ÖPP (bitte getrennt nach
ÖPP und deren Meistereien aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Angaben zur geplanten und tatsächlichen Organisation des Betriebsdienstes
geben Aufschluss über die vorhandenen Ressourcen, ihren Einsatz, die
Wirksamkeit von Organisationsstrukturen u. ä. und betreffen daher exklusives
kaufmännisches Wissen Dritter. Sie berühren verfassungsrechtlich geschützte
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Bei
Bekanntwerden dieser Informationen könnten die Wettbewerber der privaten
Partner im Wettbewerb um andere Projekte diese Kenntnis des exklusiven
kaufmännischen Wissens zu ihren Gunsten nutzen. Wegen der dadurch
entstehenden Wettbewerbsnachteile drohen den privaten Partnern wirtschaftliche
Schäden. Da kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung
dieser Angaben besteht, können die erbetenen Informationen nicht veröffentlicht
werden.
Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches
einerseits und dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten
Vertragspartner andererseits wurden die erbetenen Informationen als „VS –
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.* Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
29. Welche Summen an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer haben die
Projektgesellschaften von laufenden Autobahn-ÖPP 2019 bezahlt (bitte
einzeln nach Gesellschaften und Steuerarten auflisten)?
Der Bundesregierung sind außerhalb eines Verwaltungsverfahrens in
Steuersachen keine Informationen zur Höhe der von den genannten
Projektgesellschaften gezahlten Gewerbe- oder Körperschaftsteuern zugegangen. Informationen,
* Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
die in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind,
unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung.
30. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die
Mehrkosten von 74 Mio. Euro für die ÖPP A 7 AS Göttingen – AS Bockenem
im Bundeshaushalt 2021 gegenüber dem Vorjahr?
Warum hat der Bund diese Kosten übernommen, die laut Presseberichten
unter anderem auf die Umsiedlung von Fledermäusen zurückgehen
(
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goet
tingen/Ausbau-der-A7-kostet-erheblich-mehr-als-geplant,autobahnsieben
156.html), obwohl entsprechende Befunde und Maßnahmen Teil von
Planfeststellungsbeschlüssen waren und insofern dem Auftragnehmer bei
Abgabe seines finalen Angebots bekannt sein mussten (zu Fledermäusen
vgl. Beschluss zu VKE südlich AS Bockenem – südlich AS Seesen vom
30. Juli 2010, Az. 3327-31027-05/08-A 7, Nummer 2.4; Beschluss zu
südlich der Anschlussstelle Northeim-Nord bis nördlich der
Anschlussstelle Nörten-Hardenberg vom 17. April 2014, Az. 3326-31027-1/12 A 7
NoN-NöH, Nummer 2.2.2.5.4; Beschluss zu VKE 1, Anschlussstelle
Seesen bis Anschlussstelle Echte vom 30. Dezember 2014, Az.
3328-31027-09/12-A 7, Nummer 2.2.3.7.6 und 2.2.2.2.1.2.2)?
Warum hat der Bund diese Kosten übernommen, die laut Presseberichten
unter anderem auf archäologische Grabungen zurückgehen (Quelle siehe
oben), obwohl im § 32.1 des ÖPP-Vertrags Denkmalfunde als
Baugrundrisiko explizit aufgeführt sind und entsprechende Befunde und
Maßnahmen Teil von Planfeststellungsbeschlüssen waren und insofern dem
Auftragnehmer bei Abgabe seines finalen Angebots bekannt sein mussten
(vgl. zu den Denkmalstätten in Eboldshausen, Imboldshausen und
Denkershausen explizit Planfeststellungsbeschluss für die VKE 2 von südlich
AS Echte bis südlich AS Northeim-Nord vom 30. August 2013, Az.
3327.31027-01/11-A7/Echte-NOM, Nummer 2.2.2.2.3.7)
Auf welcher genauen rechtlichen Grundlage (gesetzlich oder vertraglich)
hat der Bund die Kosten übernommen (bitte genau den Artikel oder den
Paragraphen angeben)?
Die geplanten Gesamtausgaben für das ÖPP-Projekt A 7, AS Göttingen – AS
Bockenem weichen bisher um rund 74 Mio. Euro von der ursprünglichen
Ausgabenplanung zum Financial Close ab. Mehrkosten resultieren aus technischen
Nachtragsforderungen und der Bauzeitverlängerung.
Im Abschnitt Echte bis Northeim wurden Fledermausvorkommen gefunden, die
nicht Gegenstand der Planfeststellungsunterlagen waren (keine Hinweise auf
Fledermäuse). Insofern musste der Bieter nicht mit Fledermäusen rechnen. Der
Auftraggeber war naturschutzrechtlich gezwungen, schnell Ersatzquartiere für
Fledermäuse bereitzustellen.
Der Umgang mit unbekannten archäologischen Bodendenkmalen ist in den
Vertragsunterlagen geregelt. Der Auftraggeber ging bei Erstellung der
Vergabeunterlagen davon aus, dass die Ausgrabung und Dokumentation aller
bekannten archäologischen Bodendenkmale abgeschlossen sei. Nach
Vertragsschluss stellte sich heraus, dass an Teilen der bekannten archäologischen
Bodendenkmale noch Ausgrabungs- und Dokumentationsarbeiten durchzuführen
sind. Dementsprechend wurde der Auftragnehmer angewiesen, nach Vorgabe
der unteren Denkmalschutzbehörde archäologisches Fachpersonal einzusetzen.
Die Vergütung erfolgt nach § 32.4.1 PV in Verbindung mit § 32.3 PV. Es
handelt sich um Abweichungen von Bodenverhältnissen, für die der Auftraggeber
einsteht.
31. Wie lautet das Ergebnis der Schlichtung bei der ÖPP A 7 AS Göttingen –
AS Bockenem (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 3. Februar 2021
auf Bundestagsdrucksache 19/26425; bitte genaue Mehrkosten für den
Bund und Begründung angeben)?
Hängt die Schlichtung mit den 74 Mio. Euro Mehrkosten aus dem
Bundeshaushalt 2021 zusammen, oder geht es hier um andere Mehrkosten?
Sind die Umsiedlung von Fledermäusen oder archäologische Grabungen
ein Grund für die Schlichtung (bitte getrennt für beide Gründe
beantworten)?
Wenn beides nicht zutrifft, was ist dann der konkrete Grund, und welcher
konkrete Betrag wird auf Basis welchen Grundes gefordert?
Warum wurde der Vertrag nicht gekündigt, wie es laut § 52.2 des ÖPP-
Vertrags ab 30 Mio. Euro Mehrkosten wegen Baugrundrisiken möglich
wäre?
32. Wie lautet das Ergebnis der Schlichtung bei der ÖPP A 94 AS
Forstinning – AS Marktl (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 3. Februar
2021 auf Bundestagsdrucksache 19/26425; bitte genaue Mehrkosten für
den Bund und Begründung angeben)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beide Schlichtungsverfahren sind nicht abgeschlossen.
33. Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die verglichen mit
allen anderen Autobahn-ÖPP nach Informationen der Fragestellerinnen
und Fragesteller mit Abstand absolut und pro Kilometer höchsten Kosten
bei der ÖPP A 3 AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen?
Die in dem ÖPP-Projekt geplanten Gesamtausgaben erklären sich mit dem
Leistungsumfang.
34. Warum steht die ÖPP A 20 Elbquerung – Küstenautobahn noch immer
im Bundeshaushalt 2021 in der Übersicht der ÖPP-Projekte (Teil X),
obwohl das BMVI laut Pressemitteilung vom 13. Februar 2020 für die
Elbquerung eine ÖPP-Variante verworfen hat (vgl.
https://www.bmvi.de/Sha
redDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/009-ferlemann-elbquerung-a2
0.html)?
Die Maßnahme ist im Teil X des Druckstücks des Bundeshaushalts 2021 nicht
aufgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]