[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jörg Cezanne,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28602 –
Deutsche Seeschifffahrt in der Arktis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den „Leitlinien deutscher Arktispolitik – Verantwortung übernehmen,
Vertrauen schaffen, Zukunft gestalten“ (August 2019) signalisiert die
Bundesregierung ein erkennbares Interesse an der Arktis. Sie spricht sich für den
Erhalt der Umwelt- und Lebensbedingungen, für den Schutz der biologischen
Vielfalt in der Arktis sowie für das Vorsorge- und Verursacherprinzip in der
Arktis aus. Die Bundesregierung tritt für die Vermeidung von Entwicklungen,
die zu Umweltbelastungen führen können, ein. Dabei beruft sich die
Bundesregierung auf die Bedeutung der Forschung sowie auf internationale
Abkommen wie den Klimaschutzplan 2050 und die Nachhaltigkeitsziele der Agenda
2030. Sie setzt sich in internationalen Gremien wie in der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) oder im Arktischen Rat für diese Ziele
ein.
Die Arktis als besonders vulnerable Region, in der die Folgen des
Klimawandels in den letzten Jahren besonders zu spüren sind (vgl.
https://www.sueddeut
sche.de/wissen/arktis-meereis-klimawandel-polarstern-1.4981746), bedarf
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eines besonderen
Schutzes. Die Flora und Fauna in der Arktis werden jedoch durch das Interesse
seitens Handelsnationen und Reedereien, die die Arktis in Zukunft zunehmend
für die internationale und innerarktische Seeschifffahrt nutzen möchten,
bedroht. Wirtschaftsakteure profitieren von neu entstehenden Seewegen als
Folge des Klimawandels, da so die Transporte gewinnbringender gestaltet werden
können. Speziell die Zahl der Transits von Transportschiffen in der
Nordostpassage ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (
https://arctic-lio.com/cate
gory/datavisualizations/). Es ist erwartbar, dass die Nordostpassage in naher
Zukunft insbesondere für das sogenannte Bulk Shipping
(Massenguttransporte) eine wichtige Rolle spielen wird, nicht zuletzt aufgrund der Unrentabilität
der Nordwestpassage sowie der transpolaren Passage (vgl. Factsheet des
Alfred-Wegener-Instituts (AWI): Schifffahrt in der Arktis;
https://www.arctic-
office.de/fileadmin/user_upload/
www.arctic-office.de/PDF_uploads/FactShee
t_Schifffahrt.pdf).
Aufgrund der Klimakrise und des damit einhergehenden besonders hohen
Temperaturanstiegs in der Arktis schmelzen selbst im optimistischsten
Szenario große Teile des arktischen Meereises, sodass die Arktis laut einer Studie
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29527
19. Wahlperiode 10.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) schon zur Mitte des
Jahrhunderts eisfrei und damit ohne Eisbrecher beschiffbar sein könnte
(Glanemann, Nicole/Willner, Sven N./Levermann, Anders 2020: Paris Climate
Agreement passes the cost-benefit text. Nature Communications). Bereits im
Sommer 2019 war die Nordostpassage über 93 Tage komplett eisfrei (vgl.
Spiegel Wissenschaft: Eis-Negativrekord in der Nordpolarregion: Die Arktis
will nicht zufrieren, 28. Oktober 2020). Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts
könnte sich die Zeitspanne für eine Durchquerung der Nordostpassage um vier
bis sechseinhalb Monate verlängern (vgl. Factsheet des AWI: Schifffahrt in
der Arktis). Laut AWI „[…] hat sich die Schmelzperiode in der Arktis um fünf
Tage pro Jahrzehnt verlängert. Von September 1979 bis 2018 ist das Meereis
um 37 % zurückgegangen. Dies bedeutet eine Abnahme der Meereisdehnung
in den Septembermonaten um 13 % pro Jahrzehnt“ (ebd.). Auch das
mehrjährige Eis nimmt rapide ab (vgl. ebd.).
Die Bundesregierung verfolgt in der Arktis nicht nur umweltpolitische,
sondern auch wirtschaftliche Interessen. Diese ökonomischen insbesondere
maritimen Interessen sind im Kontext des geopolitischen Wettrennens von Staaten
um die Arktis zu sehen und werden von den Fragestellerinnen und
Fragestellern angesichts der besonderen Rolle der Arktis im Klimawandel kritisch
betrachtet.
Speziell die Seeschifffahrt in der Arktis geht mit extremen ökologischen
Risiken einher. Zu diesen zählen (vgl. Factsheet des AWI: Schifffahrt in der
Arktis):
– Schadstoffemissionen,
– Ablage von Rußpartikeln auf dem Eis (v. a. aus Schweröl) und die damit
einhergehende verstärkte Eisschmelze,
– Einführung invasiver Arten,
– Abrieb von Biofouling,
– Unterwasserschall insbesondere durch Eisbrecher als Gefahr für marine
Säugetiere,
– hohes Unfallrisiko (im Falle einer Havarie eine Ölverschmutzung mit
großen Langzeitschäden),
– Reguläre Einleitung von Abwässern, Abfällen und Schweröl
(insbesondere durch Kreuzfahrtschiffe).
Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine Senkung der erlaubten Grenzwerte
für Schiffsemissionen, eine Verpflichtung zur CO2-Kompensation, die
Ausweisung von Schutzgebieten und Emissionsüberwachungsgebieten, ein
Schwerölverbot sowie fortschrittlichere Schiffstechnologien scheinen diesen
Risiken nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht ausreichend
und unmittelbar genug begegnen zu können.
Der Bund fördert die deutsche Flagge insbesondere seit dem Beschluss eines
Maßnahmenpakets im Jahr 2016 mit erheblichen finanziellen Mitteln, um die
deutsche Flagge angesichts zunehmender Ausflaggungen zu stärken: Die
Reedereien deutsch-flaggiger Schiffe profitieren von einer Bezuschussung zur
Senkung der Lohnnebenkosten, von einer finanziellen Unterstützung zur
Schaffung von Ausbildungsplätzen sowie von einem hundertprozentigen
Lohnsteuereinbehalt für Seeleute (vgl.
https://www.deutsche-flagge.de/de/flag
ge/pluspunkte). Insofern ist die Thematik nach Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller von großem öffentlichem Interesse. Wirtschaftlich spricht gegen
eine zunehmende Schifffahrt in der Arktis (abseits von umweltpolitischen
Gründen) die mangelhafte marine Infrastruktur sowie fehlende Einrichtungen
der Seenotrettung und Satellitenabdeckung (vgl. Factsheet des AWI:
Schifffahrt in der Arktis). Andererseits verkürzen sich Strecken und Fahrzeiten
durch die Nutzung der transarktischen Seewege verglichen mit traditionellen
Seewegen teilweise deutlich. Zum Beispiel reduziert sich die Strecke von
Nordwesteuropa nach Ostasien um 30 bis 40 Prozent im Vergleich zur Suez-
Kanal-Strecke (vgl. Factsheet des AWI: Schifffahrt in der Arktis).
Dahingehend stellt sich die Frage, welches Potenzial die Bundesregierung in einer
Erschließung der Arktis für deutsche Handelsschiffe sieht, also ob und falls ja,
inwiefern die Bundesregierung eine zunehmende deutsche Beteiligung an der
Seeschifffahrt in der Arktis plant, vorbereitet sowie unterstützt.
Die deutsche Hafenmanagementgesellschaft Bremenports plant in
Kooperation mit isländischen Partnern den Bau eines Tiefwasserhafens in Finnafjord
(Island), wozu sie am 11. April 2019 das Unternehmen Finnafjord Port
Development Company gegründet hat. Darüber hinaus soll ein Industriegelände für
die Versorgung des Hafens und für gewerbliche Aktivitäten geschaffen sowie
Infrastruktur für den Hafen und die am Standort vorgesehene Industrie gebaut
werden, einschließlich Strom- und Wasserversorgung sowie Straßenanbindung
(
https://bremen-ports.de/hafen-fuer-nachhaltige-entwicklung-im-nordosten-isl
and/). Der Hafen in Finnafjord soll unter anderem als Umschlagplatz für die
Schifffahrt der Nordostpassage dienen. Laut Bremenports ist die Gegend um
Finnafjord kaum bewohnt, und das Projekt orientiert sich streng an
Nachhaltigkeitskriterien. Auf Aspekte der Biodiversität geht Bremenports allerdings in
der Pressemitteilung zur Gründung einer Gesellschaft mit isländischen
Partnern nicht ein. Sein Bau trägt nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller dazu bei, die Weichen für eine zunehmende Dichte von Handelsschiffen
in der Arktis zu stellen, was mit einer Erhöhung der oben genannten extremen
Risiken einhergeht.
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stehen etwaige
wirtschaftliche Interessen der Bundesregierung bezüglich der Seeschifffahrt in der
Arktis in Konflikt mit den in den Leitlinien deutscher Arktisstrategie
festgehaltenen umweltpolitischen Verpflichtungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung engagiert sich für einen klaren internationalen Rahmen in
der Arktispolitik, der gleiche Regeln für alle festlegt. Sie stärkt Institutionen
wie den Arktischen Rat und die Internationale Seeschifffahrtsorganisation
(IMO). Deutschland hat das Nutzungsverbot von Schweröl als Schiffskraftstoff
in der Arktis mitinitiiert, das vom IMO-Unterausschuss zur Vermeidung und
Bekämpfung von Verschmutzungen (Pollution Prevention and Response, PPR)
im Februar 2020 beschlossen wurde. Dieses Verbot wurde vom IMO
Meeresumweltausschuss (Marine Environment Protection Committee, MEPC) im
April 2020 angenommen und wird anlässlich von MEPC 76 (Juni 2021) formal
bestätigt. Es wird durch eine Ergänzung von Anlage I des Internationalen
Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
(MARPOL-Übereinkommen) umgesetzt und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Damit werden die schwerwiegenden Folgen von Schweröl-Austritten bei
Schiffshavarien in der Arktis wirksam vermieden.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Seeschifffahrt im
arktischen Raum zu?
Die Bundesregierung setzt sich für die freie Schifffahrt in arktischen
Gewässern entsprechend den Regelungen des Seerechtübereinkommens der Vereinten
Nationen ein und ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für eine koordinierte,
sichere und umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis zu verbessern.
Der Bundesregierung sind die zeitnahe Umsetzung der verbindlichen
Regelungen und die Einhaltung relevanter Empfehlungen des Polar Code der IMO
ein wichtiges Anliegen, um anspruchsvolle Sicherheits- und Umweltstandards
der Schifffahrt in der Arktis zu etablieren. Die Bundesregierung unterstützt die
Anstrengungen der IMO zur Reduzierung der Rußemissionen und
Treibhausgasemissionen. Sie unterstützt IMO auch darin, dass eine Nutzung möglicher
arktischer Meerwege nur unter strikter Beachtung höchster und international
verbindlicher Umweltstandards für die Seeschifffahrt erfolgen kann, wie sie zum
Beispiel im „Polar Code“ angelegt sind (vgl.
http://www.imo.org/en/MediaCen
tre/HotTopics/polar/Pages/default.aspx). Eine Weiterentwicklung des „Polar
Code“ sollte zudem ein umfassendes Umweltschutzsystem zum Ziel haben, das
für alle Schiffe in der Arktis gilt und auch Regelungen zu Grauwasser und
Unterwasserlärm vorsieht.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Überwiegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Vorteile für die
Seeschifffahrt durch neu entstehende Seewege (insbesondere kürzere
Fahrstrecken und Fahrzeiten) oder die in der Vorbemerkung der
Fragesteller gelisteten Risiken einer zunehmenden Seeschifffahrt in der Arktis
(bitte begründen)?
Die Erwärmung der Arktisregion, die zunehmende ökonomische Erschließung
und Förderung arktischer Bodenschätze sowie die intensivierte Schifffahrt
gefährden nach Auffassung der Bundesregierung die Umwelt und die arktischen
Ökosysteme und damit die natürlichen Lebensgrundlagen und kulturellen
Traditionen der indigenen Bevölkerung.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Festlegung höchster
Umweltstandards erforderlich, ebenso wie die multinationale Entwicklung von Konzepten
für den Schutz der Umwelt bei Unfällen sowie verbindliche Regelungen zu
Umweltschäden und Haftung und wird sich in allen geeigneten internationalen
Gremien dafür einsetzen. Das in der IMO beschlossene Schweröl-Verbot in der
Arktis ist ein wichtiger Bestandteil solcher Regelungen.
In der deutschen Arktispolitik (vgl. Leitlinien vom August 2019) ist ein
konsequenter Klima- und Umweltschutz zentrales Element. Die Ausweisung von
Schutzgebieten und Ruhezonen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt sind
Schlüsselelemente der deutschen Arktispolitik. Die Einhaltung
rechtsverbindlicher Regelungen zur Erkundung und zum Abbau von Bodenschätzen und die
Einbeziehung der lokalen und indigenen arktischen Bevölkerung in die
Entwicklungen in der Region sind unabdingbar.
3. Welches der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Risiken
stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die größte Gefahr für die
Umwelt- und Lebensbedingungen in der Arktis dar (bitte begründen)?
Steigender Schiffsverkehr führt zu einer Erhöhung der klimarelevanten
Emissionen, die zu einem Abschmelzen des Eises beitragen und lässt das Risiko für
Verschmutzungen der empfindlichen Meeres- und Küstenökosysteme steigen.
Notfallmaßnahmen im Falle von Havarien sind aufgrund der Abgeschiedenheit
des Gebietes, extremer Wetterbedingungen und der fehlenden Infrastruktur
schwieriger als in anderen Meeresgebieten.
4. Welche in einem deutschen Register geführten Handelsschiffe waren
nach Kenntnis der Bundesregierung wann im arktischen Raum
unterwegs (bitte nach Anzahl, Jahr, Schiffstyp, Flaggenstaat, Reederei,
Eisklasse und Eistyp, Gesamttragfähigkeit in Tons Deadweight,
Bruttoraumzahl, sowie Abfahrts- und Ankunftszeit und Abfahrts- und Ankunftsort
seit 2010 aufschlüsseln)?
5. Welche Treibstoffe werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
von Handelsschiffen deutscher Reedereien im arktischen Raum genutzt?
6. Wie viele Handelsschiffe deutscher Reedereien besitzen nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Eisklasse, und wie viele davon werden in
einem deutschen Register geführt (bitte nach Flaggenstaat differenziert
angeben)?
7. Wie viele in einem deutschen Register geführte Tanker haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Nordostpassage seit 2010 für den
innerarktischen Transport von Flüssigerdgas (LNG) zu deutschen Häfen
genutzt (bitte nach Anzahl, Jahr, Schiffstyp, Flaggenstaat, Reederei,
Eisklasse und Eistyp, Gesamt-Tragfähigkeit in Tons Deadweight,
Bruttoraumzahl, sowie Abfahrts- und Ankunftszeit und Abfahrts- und
Ankunftsort ab 2010 aufschlüsseln)?
8. Wie viele dieser Tanker haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu
welchem Zeitpunkt und mit welchem Treibstoff die Nordostpassage für
den innerarktischen Transport von Flüssigerdgas (LNG) zu deutschen
Häfen seit 2010 genutzt (bitte nach Anzahl, Jahr, Treibstoff, Flaggenstaat
aufschlüsseln)?
10. Welche Handelsschiffe mit Eisklasse wurden seit 2000 in deutschen
Schiffswerften nach Kenntnis der Bundesregierung gebaut bzw. sind in
Planung (bitte nach Jahr, Ort der Werft, Auftraggeber, Schiffstyp und
Eisklasse und Eistyp aufschlüsseln)?
11. Wurden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung Schiffe mit
Eisklasse im Ausland für deutsche Auftraggeber gebaut (bitte nach Jahr, Ort
der Werft, Auftraggeber, Schiffstyp und Eisklasse und Eistyp
aufschlüsseln)?
12. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Planung, Schiffe mit Eisklasse
im Ausland für deutsche Auftraggeber bauen zu lassen (falls ja, bitte
nach Jahr, Ort der Werft, Auftraggeber, Schiffstyp und Eisklasse und
Eistyp aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 8 und 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für Handelsschiffe deutscher Reedereien gelten die Regelungen der IMO. Die
Vergabe der Eisklasse ist Angelegenheit der Klassifikationsgesellschaft; weder
in den Messbriefen noch im Register sind Informationen zur Eisklasse
enthalten.
Der Begriff „Eisklasse“ umfasst eine Vielzahl an Design- und
Ausrüstungsanforderungen für Schiffe in internationaler Fahrt in (zeitweise) eisbedeckte
Gebiete. Dies umfasst z. B. auch die Nord- und Ostsee. Ein Großteil der in
Deutschland gebauten (oder bereederten) Schiffe besitzt eine Eisklasse, da dies
für ihren sicheren Betrieb auch außerhalb arktischer Regionen unverzichtbar
ist.
Für den ganzjährigen Betrieb in der Arktis müssen Schiffe nach IMO Polar
Code die Polar Class (PC) 1 bis 5 besitzen. PC 6 und 7 ermöglichen einen stark
eingeschränkten Zugang zur Arktis. Folgende Schiffe mit diesen Fähigkeiten
finden sich in der Datenbank des Daten- und Informationsdienstes IHS Markit:
IMO-No. Ship Name Year Shipbuilder Shiptype Owner Ice Capability
9330836 NORILSKIYNICKEL 2006
Aker
Warnemünde Operations
General
Cargo Ship Norilsk Nickel Icebreaking/PC3
9404015 MONCHEGORSK 2008 Aker MTW Werft GmbH
General
Cargo Ship Norilsk Nickel Icebreaking/PC3
9404027 ZAPLYARNYY 2008 Wadan Yards MTW GmbH
General
Cargo Ship Norilsk Nickel Icebreaking/PC3
IMO-No. Ship Name Year Shipbuilder Shiptype Owner Ice Capability
9404039 TALNAKH 2008 Wadan Yards MTW GmbH
General
Cargo Ship Norilsk Nickel Icebreaking/PC3
9404041 NADEZHDA 2009 Wadan Yards MTW GmbH
General
Cargo Ship Norilsk Nickel Icebreaking/PC3
9662394 AMAZONWARRIOR 2014 Flensburger KG
Research
Vessel Shearwater PC7
9665487 AMAZONCONQUEROR 2015 Flensburger KG
Research
Vessel Shearwater PC7
9682411 BERINGOVPROLIV 2015
Nordic Yards
Wismar GmbH Salvage Ship Russia Govt Icebreaking/PC3
9682421 MURMAN 2015 Nordic Yards Wismar GmbH Salvage Ship Russia Govt Icebreaking/PC3
9821873 CRYSTALENDEAVOUR 2021
Mv Werften
Stralsund GmbH
Passenger/
Cruiser
Genting Hong
Kong PC6
Die IHS Datenbank weist die folgende im Ausland für deutsche Auftraggeber
gebaute Schiffe mit einer Polar Class auf:
IMO-No. Ship Name Year Shipbuilder Shiptype Owner Ice Capability
9330836 HANSEATICNATURE 2019 Vard Tulcea SA
Passenger/
Cruiser
TUI Cruises
AG PC6
9404015 HANSEATICINSPIRATION 2019 Vard Tulcea SA
Passenger/
Cruiser
TUI Cruises
AG PC6
9404027 HANSEATICSPIRIT 2021 Vard Tulcea SA
Passenger/
Cruiser
Hapag. Lloyd
AG PC6
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
9. Wird in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am Bau
sowie an der Entwicklung neuer Eisbrecher für die Arktisregion
gearbeitet, welche über Forschungszwecken hinaus auch anderen Zwecken
dienen sollen?
In Deutschland gibt es ein Projekt zu Eisbrechern für die Arktisregion. Das in
Hamburg wird das „Structural Design“ der nächsten Generation von
sogenannten „Polar Security Cuttern“ für die US-Küstenwache (US Coast Guard)
erstellt, die eine arktische Eisklasse nach IMO Polar Code besitzen. Die
Mehrzweck-Behördenfahrzeuge sind für Forschungsaufgaben, aber auch für
übliche Sicherheits- und Sicherungsaufgaben ausgestattet, wie z. B. Suche,
Rettung und Seeraumüberwachung.
13. Unterstützt die Bundesregierung deutsche Reedereien im Bau von
Schiffen mit Eisklasse, und falls ja, inwiefern (bitte nach Jahr, Ort der Werft,
Summe der Förderung, Schiffstyp und Eisklasse und Eistyp
aufschlüsseln), und falls nein, plant die Bundesregierung dies für die Zukunft
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung bietet keine spezifische Förderung für den Bau von
Schiffen mit Eisklasse an.
14. Wie steht die Bundesregierung zu den Bestrebungen seitens Bremenports
und ihren isländischen Partnern, einen Tiefwasserhafen auf Island zu
bauen?
15. Hat die Bundesregierung vor, den Tiefwasserhafen (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) finanziell zu unterstützen, und falls ja, wann, in welcher
Höhe, und mit welcher Begründung?
16. Sieht die Bundesregierung im Bau des Tiefwasserhafens in Island
Risiken für die Umwelt, und wenn ja, welche?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Bau des geplanten
Tiefwasserhafens in Island, der eine zunehmende Nutzung der Nordostpasse
vorbereitet, mit den in den Leitlinien deutscher Arktisstrategie festgehaltenen
Bekenntnissen zu Klimaschutz in der Arktis vereinbar?
Die Fragen 14 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bremenports eine GmbH & Co. KG,
mit der Freien Hansestadt Bremen als Kommanditistin. Für das Unternehmen
bremenports ist die Freie Hansestadt Bremen zuständig.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
18. Auf Basis von welchen Kriterien werden deutsche Expertinnen und
Experten für die Arbeitsgemeinschaften des Arktischen Rats ausgewählt,
und welche Rolle spielt dabei das Auswärtige Amt sowie das Deutsche
Arktisbüro (bitte begründen)?
Die Auswahl der Expertinnen und Experten für Deutschland erfolgt unter
Berücksichtigung der jeweiligen Expertise für die Aufgaben der einzelnen
Arbeits- und Expertengruppen sowie ihrer Bereitschaft, sich für Deutschland
aktiv im Arktischen Rat zu engagieren. Das Auswärtige Amt hat innerhalb der
Bundesregierung die Federführung für die deutsche Mitarbeit im Arktischen
Rat und koordiniert die Auswahl der Expertinnen und Experten unter
Einbeziehung der weiteren zuständigen Ressorts. Das Deutsche Arktisbüro am Alfred-
Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung berät die
Bundesregierung bei der Suche nach geeigneten Expertinnen und Experten.
19. Inwiefern bringen sich das Umweltbundesamt sowie das Bundesamt für
Naturschutz in die Arbeits- und Expertengruppen des Arktischen Rats
ein?
Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet in den Arbeitsgruppen „Protection of
the Arctic Marine Environment“ (PAME-AG) und „Emergency, Prevention,
Preparedness and Response“ (EPPR-AG) sowie in der „Expert Group on Black
Carbon and Methane“ (EG BCM) des Arktischen Rates. Außerdem sind
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA in vier laufenden Projekten der PAME-
AG eingebunden:
• „Marine Litter Project“ (Phase II): Im Rahmen dieses Projekts wurde ein
regionaler Arktisaktionsplan gegen Meeresmüll und Mikroplastik erstellt. Im
nächsten Schritt geht es um die Implementierung der im Plan aufgeführten
Maßnahmen und ein entsprechendes Monitoring;
• „Underwater Noise Project“ (Phase I): In diesem Projekt geht es um das
Verständnis der Auswirkungen von Schiffslärm und die Untersuchung
möglicher Mitigationsstrategien. Deutschland ist „Co-Lead“ dieses Projekts.
Das UBA unterstützt das Projekt mit einem Vorhaben, in dessen Rahmen
akustische Karten der Unterwasserlärmbelastung durch die Schifffahrt in
der Arktis entwickelt werden;
• „Arctic Marine Tourism“ (Phase II): Im Projekt wird der Rahmen für die
Erstellung von Site Specific Guidelines für den marinen Tourismus in der
Arktis entwickelt;
• „New Low Sulphur Fuels“: Im gemeinsamen Projekt der Arbeitsgruppen
PAME und EPPR werden der Verbleib und das Verhalten neuer
schwefelarmer Brennstoffe in kalten Gewässern untersucht.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) engagiert sich in der PAME-AG des
Arktischen Rats und daran angegliederten Expertengruppen, insbesondere der
Expertengruppe zu Meeresschutzgebieten („Marine Protected Areas“; EG
MPA) und jener zum ökosystem-basierten Managementansatz
(„Ecosystembased Approach to Management“; EG EA). Dabei bringt das BfN
fachwissenschaftliche Expertise sowohl direkt in die jeweiligen Gruppen als auch in
verschiedene relevante Projekte, die im Rahmen von PAME durchgeführt werden,
ein.
20. Inwiefern setzt sich Deutschland in der IMO für ein Schwerölverbot im
arktischen Raum ein, und welche Fortschritte sieht die Bundesregierung
in der Diskussion um ein Schwerölverbot innerhalb der IMO?
21. Welche Entwicklungen sieht die Bundesregierung in der Diskussion um
ein Schwerölverbot im arktischen Raum, und welche Konsequenzen wird
sie aus diesen Erkenntnissen ziehen (bitte begründen)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
22. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die Ausweisung von
Schutzgebieten in der IMO unterstützt (vgl. Unterrichtung durch die
Bundesregierung – Leitlinien deutscher Arktispolitik 2019, S. 2), und mit
welchen wird sie dies vor dem Hintergrund welcher Erkenntnisse ggf.
zukünftig tun (bitte begründen)?
24. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die Ausweisung von
Emissionsüberwachungsgebieten in der Arktis unterstützt oder plant, dies zu
tun (bitte begründen)?
Die Fragen 22 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stärkt Institutionen wie den Arktischen Rat und die
Internationale Seeschifffahrtsorganisation. Die Bundesregierung begrüßt die
konstruktive Zusammenarbeit aller acht Arktis-Staaten im Arktischen Rat und ist
bestrebt, Deutschlands bereits jetzt sehr aktive Beobachterrolle weiter zu
verstärken. Für die Bundesregierung ist darüber hinaus die Pflege bilateraler
Beziehungen zu den Staaten des Arktischen Rats sowie zu anderen
Beobachterstaaten eine zusätzliche Plattform für den Austausch zur Arktispolitik. Die
Ausweisung von Sondergebieten nach MARPOL für die Einleitung von Abwasser,
die Einbringung von Abfällen oder auch Emissionsüberwachungsgebiete zur
Minderung von Schwefel- und Stickoxiden wie auch die Ausweisung
besonders empfindlicher Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSA)
können zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme beitragen. Entsprechende
internationale Initiativen unterstützt die Bundesregierung. Die Initiative dazu
muss indes von den jeweiligen Anrainerstaaten ausgehen.
23. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des
aktuellen Stands zur Ausweisung von Schutzgebieten im arktischen
Raum?
Alle Arktisanrainer haben Schutzgebiete in der Arktis ausgewiesen. Im Jahr
2017 wurde von der Arbeitsgruppe „Conservation of Arctic Flora and Fauna“
(CAFF) des Arktischen Rats der Arctic Protected Areas Indicator Report
veröffentlicht. Der Bericht stellt die regionale Übersicht zur Ausdehnung von
Meeresschutzgebieten in der Arktis dar. Laut dem Bericht waren zu jener Zeit
4,7 Prozent der arktischen Meeresfläche (ca. 860 000 km²) geschützt. Seitdem
wurden weitere Schutzgebiete ausgewiesen, z. B. die Tallurutiup Imanga
National Marine Conservation Area (ca. 108 000 km²) und die Tuvaijuittuq Marine
Protected Area (ca. 319 000 km²) in Kanada. Nach aktuellen Schätzungen
beträgt die Abdeckung mit Schutzgebieten im arktischen Raum derzeit rund
8 Prozent; offizielle Zahlen dazu gibt es allerdings nicht. Damit decken die
bestehenden Meeresschutzgebiete das arktische Meeresökosystem nur
unzureichend ab. Dies gilt insbesondere für die Meeresbereiche außerhalb nationaler
Zuständigkeit, wo bisher noch keine Meeresschutzgebiete ausgewiesen wurden.
So scheiterte im Juni 2016 die Ausweisung eines arktischen
Meeresschutzgebietes außerhalb nationaler Zuständigkeit durch Regionalen
Meeresschutzübereinkommen Oslo-Paris-Kommission (OSPAR) am Widerstand dreier OSPAR
Vertragsstaaten, der Arktisanrainer Island, Norwegen und Dänemark. Die
Fortführung dieses Ausweisungsprozesses ist offen.
Zusätzlich zu Meeresschutzgebieten haben die Arktisanrainer in ihren
Hoheitsgewässern vereinzelt UNESCO-Welterbestätten mit Meereskomponenten sowie
Ramsar-Gebiete ausgewiesen.
Zudem wurden Gebiete von erhöhter ökologischer und kultureller Bedeutung
unter anderem anhand der Kriterien der IMO für PSSA identifiziert und im
Rahmen der Studie „Identification of Arctic marine areas of heightened
ecological and cultural significance: Arctic Marine Shipping Assessment (AMSA)
IIc“ 2013 von den Arbeitsgruppen „CAFF“, „SDWG“ (Sustainable
Development Working Group) und „AMAP“ (Arctic Monitoring and Assessment
Programme) des Arktischen Rats veröffentlicht. Bisher wurden in der Arktis keine
PSSAs ausgewiesen und ein Großteil der in der Studie identifizierten Gebiete
steht nicht unter Schutz.
25. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung eine Senkung der erlaubten
Grenzwerte für Schiffsemissionen und eine Verpflichtung zu einer CO2-
Kompensation unterstützt, und mit welchen wird sie dies vor dem
Hintergrund welcher Erkenntnisse zukünftig tun (bitte begründen)?
Die Bundesregierung ist im Rahmen der IMO an der (Weiter-)Entwicklung
international gültiger Vorschriften zum Meeresumweltschutz und zur Reduktion
von Emissionen des Seeverkehrs beteiligt. Die Bundesregierung setzt sich für
eine konsequente Umsetzung sowie Weiterentwicklung der IMO-
Auftaktstrategie zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen der internationalen
Seeschifffahrt ein. Kurzfristige betriebliche und technische Maßnahmen zur
Erhöhung der Energieeffizienz bestehender Schiffe wurden im November 2020
festgelegt. Die Diskussion mittel- und langfristiger Maßnahmen hat für die
Bundesregierung höchste Priorität, zu denen marktbasierte Instrumente
gehören. Grundlage der Arbeit der Bundesregierung sind unter anderem der
Sonderbericht des Weltklimarates über die Folgen einer globalen Erwärmung um
1,5°C (IPCC SR1.5) sowie die 4. IMO-Treibhausgasstudie. Die
Bundesregierung bringt sich zudem auf Ebene der Europäischen Union (EU) in
Gesetzgebungsprozesse und Gremien ein, die die Emissionen von Seeschiffen betreffen.
26. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur aktuellen
Diskussion in der IMO, Maßnahmen zur Senkung von Schiffsemissionen
in der Arktis durchzusetzen (vgl. Unterrichtung durch die
Bundesregierung – Leitlinien deutscher Arktispolitik 2019, S. 4)?
Nach dem Beschluss eines Verbots der Nutzung von Schweröl in der Arktis
werden die Rußemissionen (Black Carbon) von Schiffen in der IMO diskutiert.
Die Bundesregierung beteiligt sich mit Beiträgen und Informationen über
Studien. Zudem wird ein neuer Arbeitsauftrag zur Reduzierung des von Schiffen
ausgehenden Unterwasserschalls verhandelt, der für die sensiblen
Meeresgebiete der Arktis von Bedeutung ist.
27. Welche konkreten internationalen Initiativen zum Klimaschutz in der
Arktis hat die Bundesregierung bisher unterstützt, und welche wird sie
vor dem Hintergrund welcher Erkenntnisse ggf. zukünftig unterstützen
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung der Ziele des Pariser
Klimaschutzabkommens ein.
Zusätzlich müssen Rußemissionen in Deutschland und in Bezug auf
internationale Aktivitäten deutscher Unternehmen (sogenannte „Black-Carbon-
Emissionen“) reduziert werden. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der
IMO zur Reduktion der Luftverschmutzung und insbesondere die Reduktion
der Ruß- und Methanemissionen national und international.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aktivitäten der Weltorganisation für
Meteorologie und des im Aufbau befindlichen „Arctic Regional Climate Centre
Network“ sowie anderer internationaler Institutionen zu unterstützen, um
Lücken in Klimaüberwachungssystemen zu schließen und diese in ein dauerhaftes
Klimamonitoring zu überführen. Die Bevölkerung in Deutschland muss für die
wichtige Beziehung zwischen Deutschland und der arktischen Umwelt
sensibilisiert werden.
In der Arktis sind Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel notwendig, um
die dort lebenden Menschen sowie Natur und Umwelt vor den Auswirkungen
des Klimawandels zu schützen. Beispielsweise entstehen Schäden an
Infrastrukturen oder Dämmen von Schadstoffrückhaltebecken durch Auftauen des
Permafrostbodens. Maßnahmen zum Klimaschutz müssen weltweit erfolgen,
um den Klimawandel in der Arktis verlangsamen zu können.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird seit dem Jahr
2017 das Projekt „Erhaltung der Biodiversität in den nördlichen Regionen
Russlands durch den Ausbau eines an den Klimawandel angepassten
Schutzgebietsnetzes zur Erreichung der CBD-Ziele“ mit ca. 8,2 Mio. Euro unterstützt.
Das Projekt wird hauptverantwortlich vom WWF Deutschland durchgeführt.
28. Mit welchen finanziellen und weiteren Mitteln hat die Bundesregierung
zur Verhinderung von Wald- und Tundrabränden im arktischen Raum
bisher beigetragen (bitte nach Jahren, Orten und Umfang der
Unterstützung aufschlüsseln), und mit welchen Maßnahmen will sie zukünftig zur
Verhinderung von Wald- und Tundrabränden im arktischen Raum
beitragen (bitte begründen)?
29. Mit welchen finanziellen und weiteren Mitteln hat die Bundesregierung
bisher zur Verhinderung von Torf- und Moorbränden im arktischen
Raum beigetragen (bitte nach Jahren, Orten und Umfang der
Unterstützung aufschlüsseln), und mit welchen Maßnahmen will sie zukünftig zur
Verhinderung von Torf- und Moorbränden im arktischen Raum beitragen
(bitte begründen)?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt keine finanziellen oder weiteren Mittel zur
Verhinderung von Wald- und Tundrabränden oder Torf- und Moorbränden im
arktischen Raum ein. Bisher liegen auch keine Unterstützungsanfragen der
betroffenen Staaten vor.
30. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abfallentsorgung für
Schiffsabfälle bei Nutzung der Nordostpassage sichergestellt, ist die
notwendige Infrastruktur vorhanden?
31. Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung in den arktischen
Gewässern illegale Abfallentsorgung und die Entsorgung von Ballast- und
Reinigungswasser verhindert werden?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach dem MARPOL-Übereinkommen müssen die Hafenstaaten in den Häfen
Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle vorhalten, die den Bedürfnissen der
Schiffe, die diese üblicherweise anlaufen, entsprechen. Die von den
Mitgliedsstaaten der IMO an die IMO Datenbank GISIS gemeldeten
Auffangeinrichtungen in ihren Häfen sind öffentlich zugänglich (abrufbar unter:
https://gisis.imo.
org/Public).
Die Verfügbarkeit von geeigneten Hafenauffangeinrichtungen in den Häfen,
von welchen aus Reisen in arktische Gewässer unternommen bzw. die von
Schiffen aus arktischen Gewässern kommend angelaufen werden sowie
entsprechende Planung von Lagerkapazitäten und Behandlungsmöglichkeiten an
Bord ermöglichen die regelkonforme Entsorgung von Schiffsabfällen.
Die strengen Bestimmungen des MARPOL-Übereinkommens und des
Internationalen Codes für Schiffe, die in Polargewässern verkehren (Polar Code), sind
richten sich an die Betreiber der Schiffe. Zur Einhaltung des Polar Code gehört
insbesondere auch, dass die Öltagebücher, Ladungstagebücher, Handbücher,
bordeigene Notfallpläne für Meeresverschmutzungen und
Müllbehandlungspläne den Betrieb in Polargewässern in geeigneter Weise berücksichtigen müssen.
Diese Dokumente sind durch den jeweiligen Flaggenstaat zu genehmigen und
erfordern eine stichhaltige und lückenlose Dokumentation über die Mengen
und die ordnungsgemäße Entsorgung von Schiffsabfällen aller Kategorien.
Die Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt über die
Dokumentationskontrollen des Flaggenstaates sowie der Hafenstaatenkontrolle. In
Deutschland kontrolliert die Wasserschutzpolizei unabhängig von der Flagge
die Einhaltung der Bestimmungen des MARPOL-Übereinkommens und des
Polar Codes, sofern anwendbar. Für die Verfolgung und Ahndung von etwaigen
Verstößen in nationalen Hoheitsgewässern oder der ausschließlichen
Wirtschaftszone eines Staates ist dieser zuständig; für einen Verstoß außerhalb
dieser Gewässer ist Flaggenstaatsverwaltung zuständig.
Die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens von 2004 zur Kontrolle
und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen wird im
Ballastwassertagebuch dokumentiert und im Rahmen der Hafenstaatenkontrolle, in
Deutschland im Rahmen der Kontrollen der Wasserschutzpolizei, sowie der
Kontrollen der Verwaltung des Flaggenstaates auf etwaige Verstöße überprüft.
32. Welche konkreten Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung gegen
unter anderem aus Deutschland stammendes Mikroplastik, das sich über
Jahrzehnte im arktischen Eis festsetzt und beim Abschmelzen freigesetzt
wird (vgl. Bergmann, Melanie et al.: White and wonderful?
Microplastics prevail in snow from the Alps to the Arctic, in Science Advances Jg.
5 (2019) Nr. 8)?
Im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie adressiert
eine Maßnahme die Vermeidung und Reduzierung des Eintrags von
Mikroplastikpartikeln in die marine Umwelt (Umweltziel 5, Maßnahme 10). Potenzielle
Quellen für die Freisetzung von Mikroplastik wurden hinsichtlich ihrer
Relevanz für den Meeresschutz priorisiert. Momentan wird an konkreten
Handlungsoptionen für folgende Quellen gearbeitet: Wasch- und Reinigungsmittel,
Reifenabrieb, Spiel- und Sportsstätten, Bioabbaubare Kunststoffe, Textilfasern,
Pellet Loss, Baustoffe und Beschichtungen, Siedlungswirtschaft –
Abwassertechnologie, Kompost und Gärrückstände.
Unter Leitung des BMU fand von 2013 bis Mitte 2019 bereits der „Kosmetik-
Dialog“ mit den Vertretern der Kosmetik- und Pflegemittel-Hersteller statt. Ziel
war es, im Dialog einen freiwilligen Verzicht auf Mikroplastikpartikel mit
abrasiver, also schmirgelnder Wirkung, in sogenannten rinse off, d. h. wieder
abzuspülenden Produkten, zu erreichen. Mittlerweile wird aufgrund einer
Selbstverpflichtung der Hersteller dieser Produkte im Bereich Kosmetika-/
Körperpflegemittel zu annähernd 100 Prozent auf den Einsatz dieser
Mikroplastikpartikel verzichtet. Der Dialog wurde daher erfolgreich abgeschlossen.
Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2018 die Europäische Chemikalienagentur
(ECHA) zur Prüfung einer umfassenden Beschränkung für absichtlich
zugesetzte Mikroplastikpartikel gebeten und hat Anfang 2019 den REACH-
Beschränkungsentwurf veröffentlicht. Da die beteiligten Unternehmen des
deutschen Kosmetik-Dialogs auch EU-weit nahezu vollständig auf den Zusatz
der abrasiven Mikroplastikpartikel in abwaschbaren Kosmetikprodukten
verzichten, schlägt der ECHA-Beschränkungsentwurf von Anfang 2019 bereits
das Verbot für den Zusatz abrasiver Mikroplastikpartikel in abwaschbaren
Kosmetikprodukten ohne Übergangsfrist vor. Der Beschränkungsentwurf adressiert
jedoch viele weitere Verwendungen, wie in Farben, zur Ummantelung von
Pflanzenschutzmitteln genauso wie beim Einstreumaterial von
Kunstrasenplätzen.
Anfang März 2021 wurde die Stellungnahme der wissenschaftlichen
Ausschüsse der ECHA veröffentlicht. Die Europäische Kommission muss nun
entscheiden, ob und in welcher Ausgestaltung sie den Mitgliedstaaten einen konkreten
Beschränkungsvorschlag unterbreitet.
Gleichzeitig adressieren die Regionalen Aktionspläne zu Meeresmüll der OS-
PAR für den Nordost-Atlantik und der Helsinki-Kommission für die Ostsee in
mehreren Aktionen primäres Mikroplastik. Ergebnis dieser Arbeiten ist
beispielsweise eine OSPAR Empfehlung zur Ausweitung der bestehenden
Industrieinitiative „Operation Clean Sweep“ mittels einer extern validierten
Zertifizierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]