[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28716 –
Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich die Forschung mit dem
Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit. Dabei konnte vielfach belegt
werden, dass chronisch erkrankte Personen ein erhöhtes Risiko haben,
arbeitslos zu werden. Jedoch geht der Effekt auch in die andere Richtung:
Arbeitslosigkeit wird zur Ursache von Erkrankungen (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/ar
chiv/140497/Gesundheitliche-Situation-von-langzeitarbeitslosen-Menschen#:
~:text=Ergebnisse%3A%20Gro%C3%9Fe%20Metaanalysen%20und%20syst
ematische,1%2C6%2Dfache%20erh%C3%B6ht.).
Dabei zeigt sich, dass vor allem Langzeitarbeitslose betroffen sind. Je länger
die Arbeitslosigkeit anhält, desto schlechter der gesundheitliche Zustand (vgl.
https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/gesundheitsfoerderung-bei-
arbeitslosen/hintergruende-daten-und-materialien/daten-handlungsbedarfe/).
Im vergangenen Jahr wertete die AOK Rheinland/Hamburg knapp 1,3
Millionen Daten von Versicherten aus und kam zu dem Ergebnis, dass
Langzeitarbeitslose gegenüber Erwerbstätigen ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko tragen,
schwer an COVID-19 zu erkranken (vgl.
https://link.springer.com/article/10.1
007/s00103-021-03280-6). Demnach ist zu befürchten, dass die Corona-
Pandemie die Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen weiter
verschlechtert.
Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen
Überblick über die gesundheitliche Situation der Langzeitarbeitslosen und dem
besonderen Risiko durch die Corona-Pandemie verschaffen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29324
19. Wahlperiode 05.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Studien und empirischen Befunde über die Ursachen
unterschiedlicher Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen in
Deutschland nutzt die Bundesregierung als Grundlage ihrer gesundheits- und
sozialpolitischen Entscheidungen?
2. Führt die Bundesregierung Erhebungen durch, um Unterschiede der
Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen in Deutschland empirisch zu
erfassen und Gründe für unterschiedliche Gesundheitschancen zu
untersuchen?
Wenn ja, welche?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Das Robert Koch-Institut (RKI) erhebt im Rahmen des
Gesundheitsmonitorings Daten zum Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit in
den Surveys DEGS (Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland), und
GEDA (Gesundheit in Deutschland aktuell). Die Angabe beruht dabei auf
Selbstauskünften zur Arbeitslosigkeit der Befragten. Die Ergebnisse zum
Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit aus den Studien des
Gesundheitsmonitorings fließen regelmäßig in wissenschaftliche
Veröffentlichungen sowie in die Gesundheitsberichterstattung des Bundes ein (Lange &
Lampert 2005; Kroll & Lampert 2011, 2012; Kroll et al 2016; Müters et al
2020). Zudem sind diese Ergebnisse regelmäßig Bestandteil im Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung und im Datenreport der Bundeszentrale
für politische Bildung.
Neben den Befunden des RKI-Gesundheitsmonitorings liegen zur Einschätzung
der Wechselwirkungen zwischen (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und Gesundheit
zahlreiche Studien sowie Reviews und Metaanalysen vor. Auch die empirische
Forschung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) befasst
sich mit dem Themenfeld „Langzeitarbeitslosigkeit und Gesundheit“.
Zu exemplarischen Befunden wird auf die Antwort zu Frage 4 (Einfluss des
Erwerbsstatus auf die Gesundheit) verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um Unterschiede
der Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen in Deutschland
empirisch zu erfassen und Gründe für unterschiedliche Gesundheitschancen
zu untersuchen?
Wenn ja, welche?
Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Die Bundesregierung hat zu den genannten Aspekten aktuell keine Studien in
Auftrag gegeben.
Arbeitslosigkeit und Gesundheit werden weiterhin kontinuierlich im oben
beschriebenen Rahmen erhoben und untersucht.
4. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Bildungsstand und Erwerbsstatus auf die Gesundheit?
Hinsichtlich der körperlichen Gesundheit zeigen vorliegende Daten für
Deutschland, dass körperliche sowie noch deutlicher psychische Beschwerden
und Einschränkungen bei Arbeitslosen häufiger vorkommen als bei
Erwerbstätigen (Lange & Lampert 2005; Kroll & Lampert 2011, 2012; Eggs et al 2014;
Hollederer & Voigtländer 2016). Eine vergleichsweise schlechtere mentale
Gesundheit sowie häufigere psychische Beeinträchtigungen bei ALG-II-Bezieher/-
innen als bei Erwerbstätigen gehen auch aus den Daten des Panels
„Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), das vom Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) durchgeführt wird, hervor (Eggs et al 2014; Unger et al
2018).
Auf welche Ursachen genau die schlechtere Gesundheit von (Langzeit-)
Arbeitslosen zurückgeht, ist allerdings umstritten und die Forschung kommt zum
Teil zu gegensätzlichen Ergebnissen (Krug, Eberl 2018; Krug, Prechsl 2020;
Paul, Zechmann 2019). Das Zusammenwirken von Arbeitslosigkeit und
Gesundheit ist zudem komplex. Gesundheitliche Beeinträchtigungen treten nicht
nur als Folge, sondern auch als Ursache von Arbeitslosigkeit auf.
Auch in Bezug auf den Bildungsstand liegen eine Vielzahl von Befunden der
Daten des RKI- Gesundheitsmonitorings vor, die zeigen, dass eine geringere
Bildung mit schlechteren Gesundheitschancen assoziiert ist. Männer und
Frauen mit geringerer Bildung haben einen schlechteren allgemeinen
Gesundheitszustand, sind häufiger von chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus,
Koronarer Herzkrankheit, Depressionen und Risikofaktoren wie Bluthochdruck
oder Adipositas betroffen als Personen mit höherer Bildung (Lampert et al
2017; Kuntz et al 2019). Die Assoziation zwischen Arbeitslosigkeit und
Gesundheit besteht aber auch unabhängig von der Bildung (Müters et al 2020).
5. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Dauer der
(Langzeit-)Arbeitslosigkeit auf die Gesundheit?
Studien, die die Dauer der Arbeitslosigkeit einbeziehen, zeigen überwiegend,
dass Langzeitarbeitslose schlechtere Gesundheitschancen haben als
Erwerbstätige oder Arbeitslose, die weniger als 12 Monate arbeitslos sind (z. B. Herbig et
al 2013; Paul & Moser 2009, Kroll et al 2016).
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich möglicher
Unterschiede in den Gesundheitschancen von langzeitarbeitslosen
Männern und Frauen vor?
Für Männer werden bezüglich des Zusammenhangs zwischen Arbeitslosigkeit
und Gesundheit überwiegend stärkere Zusammenhänge berichtet als für Frauen
(Kroll & Lampert 2011; Paul & Moser 2009, Kroll et al 2016). Allerdings
beziehen sich die Ergebnisse zu Unterschieden zwischen Männern und Frauen für
den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit meist nicht
explizit auf Langzeitarbeitslosigkeit. Für ALG-II-Beziehende berichten Eggs et
al. (2014) vor allem Unterschiede im Bereich der mentalen Gesundheit. Als
Ursache diese Unterschiede wird in der Forschung meist die höhere Bedeutung
von Erwerbstätigkeit für die soziale Anerkennung von Männern in der
Gesellschaft angeführt (van der Meer 2014).
7. Wie hat sich die Nutzung medizinischer Versorgungsleistungen durch
Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2000 verändert (bitte getrennte Analysen für
Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige sowie die Entwicklung seit 2000 angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
8. Bei welchen medizinischen Versorgungsleistungen ist die Differenz bei
der Inanspruchnahme zwischen Erwerbstätigen und Langzeitarbeitslosen
nach Kenntnis der Bundesregierung am höchsten (bitte die 20
Versorgungsleistungen mit den höchsten Differenzen auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
9. Wie häufig nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Frauen
und Männer, die langzeitarbeitslos sind, medizinische
Versorgungsleistungen?
Ergebnisse der Studie GEDA 2010 zeigen für Männer mit
Arbeitslosigkeitserfahrungen von mehr als 12 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre einen höheren
Anteil von Arztbesuchen sowie Krankenhausaufenthalten im Vergleich zu
Erwerbstätigen ohne Arbeitslosigkeitserfahrungen im selben Zeitraum.
Altersadjustiert gaben knapp 9 Prozent der Männer mit längeren
Arbeitslosigkeitserfahrungen mehr als 6 Arztbesuche in den vergangenen 12 Monaten an, 6 Prozent
waren in diesem Zeitraum mindestens eine Nacht im Krankenhaus. Bei
Männern ohne Arbeitslosigkeitserfahrungen waren es 5,2 Prozent bzw. 4,3 Prozent.
Bei Frauen sind diese Unterschiede geringer, 8,4 Prozent der Frauen mit
Arbeitslosigkeitserfahrungen von mehr als 12 Monaten innerhalb der letzten
5 Jahre geben einen Krankenhausaufenthalt an, bei Frauen ohne
Arbeitslosigkeitserfahrungen sind es 6,6 Prozent. In Bezug auf die ärztliche
Inanspruchnahme zeigten sich für den Vergleich von Frauen mit und ohne
Arbeitslosigkeitserfahrungen keine Unterschiede (Kroll et al 2016).
10. Wie häufig nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Personen,
die bis zu zwei Jahre, zwei bis sechs Jahre und seit mehr als sechs Jahren
arbeitslos sind, medizinische Versorgungsleistungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
11. Wie hat sich die Nutzung medizinischer Versorgungsleistungen durch
minderjährige Kinder von Langzeitarbeitslosen und minderjährige
Kinder von Erwerbstätigen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000
verändert (bitte getrennte Analysen für beide Gruppen sowie die
Entwicklung seit 2000 angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Bei der Inanspruchnahme
von medizinischen Versorgungsleistungen wird der Erwerbsstatus der Eltern
nicht erhoben.
12. Bei welchen medizinischen Versorgungsleistungen ist die Differenz bei
der Inanspruchnahme zwischen minderjährigen Kindern von
Langzeitarbeitslosen und minderjährigen Kindern von Erwerbstätigen nach
Kenntnis der Bundesregierung am höchsten (bitte die 20
Versorgungsleistungen mit den höchsten Differenzen auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
13. Wie hat sich die Nutzung von Präventionsangeboten der gesetzlichen
Krankenkassen durch Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 verändert (bitte getrennte Analysen
für Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige sowie jeweils die Entwicklung
seit 2000 angeben)?
Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur verhaltensbezogenen
Primärprävention in Form von Kursen in den Handlungsfeldern
Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittelkonsum.
Eine Auswertung der Nutzungszahlen ist nur nach Alter und Geschlecht
möglich. Seit der erstmaligen Erhebung im Jahr 2002 hat sich die Nutzung der
primärpräventiven Kurse von 352 961 auf 1 805 889 Kursteilnahmen in 2019
(letzter verfügbarer Stand) gesteigert.
Neben den als individuelle Leistungen an die einzelnen Versicherten
adressierten primärpräventiven Kursen unterstützen die Krankenkassen die für die
Lebenswelten Verantwortung Tragenden wie insbesondere Kitas, Schulen,
Kommunen und Betriebe dabei, die Rahmenbedingungen gesundheitsförderlich
weiterzuentwickeln und niedrigschwellige Gesundheitsförderungsangebote für die
Menschen in der Lebenswelt anzubieten. Bereits in den 2000er Jahren gab es
einzelne Kooperationsprojekte von Krankenkassen und Jobcentern für die
Zielgruppe arbeitslose Menschen. Im Jahr 2012 haben die Bundesagentur für
Arbeit (BA) und die Verbände der Krankenkassen die Empfehlungsvereinbarung
zum Thema „Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ geschlossen, in der u. a. die „…
Verbesserung der Information und Motivation Arbeitsloser zur Teilnahme an
von der GKV geförderten Präventionsmaßnahmen durch geeignete Beratungen
im Rahmen von Maßnahmen der Gesundheitsorientierung der BA“ sowie die
„…Integration von Gesundheitsförderungsmaßnahmen in
Arbeitsmarktmaßnahmen“ als relevante Handlungsfelder hervorgehoben werden.
Auf Grundlage dieser Empfehlungsvereinbarung und der Erfahrungen aus den
ersten Kooperationsprojekten konkretisierte und erweiterte der GKV-
Spitzenverband den Leitfaden Prävention 2014 um einen Abschnitt „Arbeitslose
Menschen im Setting Kommune“ und erprobte 2014 bis 2015 gemeinsam mit der
BA die Zusammenarbeit nach dem Ansatz der lebensweltbezogenen
Gesundheitsförderung an sechs Modellstandorten (Ergebnisbericht:
https://www.gkv-s
pitzenverband-.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selb
sthilfe__beratung/praevention/praevention_evaluation/160802_Gesamtbericht_
Modellprojekt_BGF_barrierefrei.pdf).
Das in Folge des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und
Prävention vom 17. Juli 2015 von den Krankenkassen gegründete „GKV-Bündnis für
Gesundheit“, das mit Hilfe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
unter anderem durch Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse die Entwicklung
und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und
gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen fördert, hat 2016 unter Nutzung der
Erkenntnisse aus der Modellerprobung das Kooperationsprojekt „Verzahnung
von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“
eingeführt. Kooperationspartner sind die Bundesagentur für Arbeit, der GKV
Spitzenverband, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. Nach
knapp 200 Standorten im Jahr 2019 arbeiten Krankenkassen und Jobcenter
inzwischen an 227 Standorten gemeinsam daran, die gesundheitliche Lage von
arbeitslosen Menschen zu verbessern und dadurch deren Wiedereinstieg in den
Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im Jahr 2019 wurden allein an 161 Standorten
22 135 Personen erreicht (
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument
e/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/-praevention/pra
eventionsbericht/2020_GKV_MDS_Praeventionsbericht.pdf).
14. Bei welchen Präventionsangeboten der gesetzlichen Krankenkassen ist
die Differenz bei der Inanspruchnahme zwischen Erwerbstätigen und
Langzeitarbeitslosen nach Kenntnis der Bundesregierung am höchsten
(bitte die zehn Präventionsangebote mit den höchsten Differenzen
auflisten)?
15. Wie häufig nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Frauen
und Männer, die langzeitarbeitslos sind, Präventionsangebote der
gesetzlichen Krankenkassen?
16. Wie häufig nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Personen,
die bis zu zwei Jahre, zwei bis sechs Jahre und seit mehr als sechs Jahren
arbeitslos sind, Präventionsangebote der gesetzlichen Krankenkassen?
17. Wie hat sich die Nutzung von Präventionsangeboten der gesetzlichen
Krankenkassen durch minderjährige Kinder von Langzeitarbeitslosen
und minderjährige Kinder von Erwerbstätigen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2000 verändert (bitte getrennte Analysen für beide
Gruppen sowie jeweils die Entwicklung seit 2000 angeben)?
18. Bei welchen Präventionsangeboten der gesetzlichen Krankenkassen ist
die Differenz bei der Inanspruchnahme zwischen minderjährigen
Kindern von Langzeitarbeitslosen und minderjährigen Kindern von
Erwerbstätigen nach Kenntnis der Bundesregierung am höchsten (bitte die zehn
Präventionsangebote mit den höchsten Differenzen auflisten)?
Die Fragen 14 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen statistischen Angaben vor.
19. Wie häufig nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch
(bitte getrennte Analysen für Langzeitarbeitslose und Erwerbstätige sowie
jeweils die Entwicklung seit 2000 angeben)?
20. Bei welchen Früherkennungsuntersuchungen ist die Differenz bei der
Inanspruchnahme zwischen Erwerbstätigen und Langzeitarbeitslosen am
höchsten (bitte die zehn Präventionsangebote mit den höchsten
Differenzen auflisten)?
21. Wie häufig nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Frauen
und Männer, die langzeitarbeitslos sind, Früherkennungsuntersuchungen
in Anspruch?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ergebnissen der Studie GEDA 2010 zufolge haben von Frauen und Männern
ohne Arbeitslosigkeitserfahrungen in den letzten 5 Jahren jeweils etwa 18
Prozent jemals einen Gesundheits-Check-Up in Anspruch genommen. Bei Frauen
und Männern mit Arbeitslosigkeitserfahrungen von mehr als 12 Monaten
innerhalb der letzten 5 Jahre betrug dieser Anteil jeweils etwa 15 Prozent. Etwa
30 Prozent der Frauen und etwa 16 Prozent der Männer ohne
Arbeitslosigkeitserfahrungen in den letzten 5 Jahren haben jemals eine
Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch genommen. Bei Frauen mit
Arbeitslosigkeitserfahrungen von mehr als 12 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre betrug dieser Anteil
etwa 26 Prozent, bei Männern mit solchen Arbeitslosigkeitserfahrungen etwa
12 Prozent. Etwa 29 Prozent der Frauen und etwa 25 Prozent der Männer ohne
Arbeitslosigkeitserfahrungen in den letzten 5 Jahren haben in den letzten
12 Monaten eine Zahnvorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen. Bei
Frauen mit Arbeitslosigkeitserfahrungen von mehr als 12 Monaten innerhalb
der letzten 5 Jahre betrug dieser Anteil etwa 25 Prozent, bei Männern mit
solchen Arbeitslosigkeitserfahrungen etwa 20 Prozent (Kroll et al 2016).
22. Wie häufig nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
Personen, die bis zu zwei Jahre arbeitslos sind, zwei bis sechs Jahre arbeitslos
sind und seit mehr als sechs Jahren arbeitslos sind,
Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
23. Wo sieht die Bundesregierung Lücken und Handlungsbedarf in der
Bereitstellung von Leistungen zur Förderung von besseren
Gesundheitschancen für gesundheitlich benachteiligte Langzeitarbeitslose?
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass
sich mit der Beschäftigungsaufnahme auch die Gesundheit der Arbeitslosen
wieder verbessert (Gebel, Voßemer 2014; Unger et al. 2018). Daher kann von
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich auch ein positiver
Gesundheitseffekt ausgehen, sofern dadurch oder im Anschluss daran eine
Vermittlung in Beschäftigung gelingt. Je stärker die gesundheitlichen
Einschränkungen sind, desto eher werden zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit
Maßnahmen, die ausschließlich der aktiven Arbeitsmarktpolitik dienen, jedoch
an ihre Grenzen stoßen. Vorrangig dürfte hier eine gezielte
Gesundheitsförderung nötig sein. In diesem Kontext gibt es bereits ein breites Angebot.
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung nach § 20 SGB
V liegen im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Psychosoziale Betreuung und Suchtberatung werden für Langzeitarbeitslose,
die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, gemäß § 16a SGB II von
kommunaler Seite erbracht. § 18 Absatz 1 Nummer 6 SGB II enthält ein Gebot zur
Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung mit Einrichtungen und Stellen
des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und
Diensten des Gesundheitswesens.
Um der Bedeutung gesundheitlicher Leistungsfähigkeit im Rahmen
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gerecht zu werden, besteht bei Maßnahmen der
Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (§ 16 Absatz 1
SGB II i. V. m. § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III) die Möglichkeit,
gesundheitsfördernde Elemente als flankierenden Bestandteil einzusetzen. Bei der
Gesamtkonzeption der Maßnahme muss der Arbeitsmarktbezug jedoch überwiegen.
Darüber hinaus werden seit 2014 mit dem Modellprojekt „Verzahnung von
Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“
trägerübergreifend präventive und gesundheitsförderliche Aktivitäten (Stress,
Bewegung, Ernährung, Umgang mit Suchtmitteln) zur Stärkung der
Beschäftigungsfähigkeit für die Zielgruppe „Arbeitslose“ angeboten und entwickelt (vgl.
Antwort zu Frage 13).
24. Welche regionalen Varianzen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Unterschiede von Gesundheitschancen von
Langzeitarbeitslosen?
Wie groß sind die jeweiligen Unterschiede der Gesundheitschancen von
Langzeitarbeitslosen in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
25. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen von
möglichen regionalen Unterschieden der Gesundheitschancen von
Langzeitarbeitslosen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko von Langzeitarbeitslosen,
sich mit dem Coronavirus zu infizieren und im Falle einer Infektion
einen schweren COVID-19-Verlauf zu erleiden?
Eine Analyse von Routinedaten der AOK Rheinland/Hamburg weist in dieser
Population gesetzlich Krankenversicherter auf Unterschiede im COVID-19-
Geschehen zwischen Langzeitarbeitslosen und regulär Erwerbstätigen hin. So
lag das Risiko für einen COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt bis Mitte
Juni 2020 bei Langzeitarbeitslosen knapp doppelt so hoch wie bei
gleichaltrigen Versicherten, die regulär erwerbstätig waren. Inwieweit dies auf ein
erhöhtes Infektionsrisiko und/oder auf ein erhöhtes Risiko für einen schweren
COVID-19- Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion zurückgeht, lässt sich
anhand der Studie nicht eindeutig beurteilen. Die Autorinnen und Autoren
führen ihren Befund vor allem auf eine höhere Prävalenz von chronischen
Vorerkrankungen unter Arbeitslosen zurück, die das Risiko für schwere COVID-19-
Verläufe erhöhen können. Darüber hinaus vermuten die Autorinnen und
Autoren, dass Langzeitarbeitslosigkeit mit einer starken psychosozialen
Stressbelastung einhergeht, welche die Infektionsanfälligkeit der Betroffenen erhöhen
könnte (Wahrendorf et al 2021).
27. Ist der Bundesregierung die Analyse der AOK Rheinland/Hamburg und
des Düsseldorfer Universitätsklinikums, die ein um 84 Prozent erhöhtes
Risiko für einen COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt für
Langzeitarbeitslose gegenüber Erwerbstätigen feststellt, bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Analyse des Instituts für medizinische Soziologie des Düsseldorfer
Universitätsklinikums in Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland/Hamburg ist der
Bundesregierung bekannt. Das RKI ist dazu mit den Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern des Düsseldorfer Universitätsklinikums im fachlichen
Austausch und hat die ersten Ergebnisse dieser Studie im September 2020 in der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes berücksichtigt (
https://edoc.rki.de/bits
tream/-handle/176904/6965/JoHM_S7_2020_Ungleichheit_COVID_19_Revie
w.pdf?sequence=1&is-Allowed=y). Eine Einordnung der Ergebnisse ist der
Antwort auf Frage Nr. 26 zu entnehmen.
Neben der Primärprävention ist die COVID-19 Impfung ein wesentlicher
Baustein, vor COVID-19-Erkrankungen zu schützen. Durch Impfung soll eine
relevante Bevölkerungsimmunität ausgebildet und somit die weitere Ausbreitung
des Virus verhindert oder zumindest begrenzt werden. Derzeit steht aufgrund
der begrenzten Kapazitäten noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung,
um jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot unterbreiten zu können.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Coronavirus-Impfverordnung
festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen
Impfkommission (STIKO) beim RKI aufbaut. Ein Anspruch auf eine COVID-19-Impfung
besteht prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder
Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen
Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln,
betreuen oder pflegen. Zudem sind Einzelfallentscheidungen möglich, bei
denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände
wie z. B. bei Vorliegen bestimmter chronischer Vorerkrankungen ein sehr hohes
oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht.
28. Hält die Bundesregierung es für notwendig, Gruppen, die ein höheres
Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben und nicht priorisiert
geimpft werden, gezielt über die Vorteile einer Corona-Schutzimpfung
zu informieren?
Was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich mit Blick auf
Langzeitarbeitslose?
Auf der Internetseite
www.corona-schutzimpfung.de werden zur COVID-19-
Impfung umfangreiche Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt.
Die Inhalte richten sich vor allem an medizinische Laien. Neben einem
umfangreichen Angebot an allgemeinen Informationen zur COVID-19-Impfung
gibt es unter anderem Informationsangebote, die auf Personengruppen
abgestimmt sind, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer zu erkranken. Die
Ansprache der Allgemeinbevölkerung sowie die gezielte Ansprache vulnerabler
Gruppen schließt alle Menschen ein, für die diese Informationen relevant sind,
unabhängig von ihrer beruflichen Situation. Eine spezifische Ansprache von
Langzeitarbeitslosen findet nicht statt, da dies eine heterogene Personengruppe ist,
die sich in den anderen Zielgruppen wiederfindet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]