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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Probleme beim Möhrenanbau in Roten Gebieten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.04.2021

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2870520.04.2021

Probleme beim Möhrenanbau in Roten Gebieten

der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Selbstversorgungsgrad bei Gemüse liegt in der Bundesrepublik Deutschland bei gerade einmal 36 Prozent (Janson, Matthias: Bei Obst und Gemüse braucht Deutschland Importe, statista, 12. Juni 2020, https://de.statista.com/infografik/21172/selbstversorgungsgrad-bei-agrarprodukten-in-deutschland/, letzter Aufruf: 15. März 2021, 12.25 Uhr). Selbst bei Kulturen, bei denen eigentlich das gesamte Jahr über eine Versorgung aus heimischer Erzeugung problemlos möglich wäre, wie beispielsweise bei Möhren oder Kohl, ist Deutschland mit Selbstversorgungsgraden von 70 bzw. 82 Prozent (Borgmann, Martin: Bald mehr Obst- und Gemüseimporte? Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, 22. Oktober 2020, https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/ackerpflanzenbau/bald-mehr-obst-und-gemueseimporte-12382381.html, letzter Aufruf: 15. März 2021, 12.30 Uhr) auf Importe aus dem Ausland angewiesen.

Es ist zu befürchten, dass diese Abhängigkeit von ausländischen Produkten künftig noch weiter zunehmen wird, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für die heimischen Erzeuger eine immer größer werdende Herausforderung darstellen.

Zum einen stehen hierzulande immer weniger wirksame Pflanzenschutzmittel gegen pilzliche und tierische Schädlinge im Gemüsebau zur Verfügung (ebd.). Zum anderen bringt die novellierte Düngeverordnung massive Einschränkungen für Gemüsebauern insbesondere in den Roten Gebieten mit sich. Denn die Düngeverordnung schreibt für Rote Gebiete eine verpflichtende Winterbegrünung vor dem Anbau von Sommerungen vor. Dies scheint im Allgemeinen aus fachlicher Sicht durchaus sinnvoll, da die Zwischenfrüchte mineralischen Stickstoff im Boden binden und ihn so vor einer Auswaschung ins Grundwasser schützen. In Einzelfällen kann diese Regelung aber kontraproduktiv wirken gegenüber einer nachhaltigen heimischen Nahrungsmittelerzeugung, die vielfach gefordert wird.

So hat es sich beispielsweise in Unterfranken bewährt, für den Anbau von Möhren im Spätherbst Dämme anzulegen, in die im Frühjahr dann die Möhren gesät werden.

Dies wird aufgrund der Verpflichtung zur Winterbegrünung in Roten Gebieten (AV DüV (Ausführungsverordnung Düngeverordnung) – Rote Gebiete, Gelbe Gebiete, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/index.php, letzter Aufruf: 15. März 2021, 13.35 Uhr) künftig nicht mehr möglich sein. Folglich müssten die Bodenbearbeitung und das Anlegen der Dämme auf das Frühjahr verschoben werden, was allerdings mit einem hohen Wasserverbrauch einhergeht. Damit würde in Regionen, die von Frühjahrstrockenheit geprägt sind, eine Beregnung zwingend erforderlich werden. Doch der zusätzliche Bedarf an Beregnungswasser wird im Einzelfall häufig nicht genehmigt, sodass den Landwirten keine andere Option bleibt, als den heimischen Möhrenanbau aufzugeben.

Dabei würde gerade der Anbau von Möhren dem Grundwasserschutz dienen. Denn erstens ist der Düngebedarf dieser Kultur weit geringer als der anderer Ackerbaukulturen. Zweitens können die Möhren dank ihres langen Wurzelsystems auch auswaschungsgefährdeten Stickstoff aus tiefen Bodenschichten aufnehmen und so den Nitrateintrag ins Grundwasser reduzieren.

Folglich wäre aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dem Grundwasserschutz nicht gedient, wenn die betroffenen Gemüsebauern künftig nicht mehr wie bisher üblich ihre Zwischenfrüchte im Spätherbst umbrechen dürften, sondern sie bis zum Frühjahr stehen lassen müssten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Nitratauswaschung ein, wenn Zwischenfrüchte vor der Nachfrucht Möhre bereits im späten Herbst, d. h. ab Ende Oktober, statt im Frühjahr umgebrochen werden?

2

Warum ermöglicht die aktuelle Düngeverordnung nach Auffassung der Bundesregierung keine Ausnahmegenehmigungen beispielsweise bezüglich der Verpflichtung zur Winterbegrünung für Einzelfälle, in denen aus fachlicher Sicht keine Anhaltspunkte vorliegen, die eine nennenswerte Nitratauswaschung erwarten ließen?

3

Plant die Bundesregierung, die Düngeverordnung dahingehend zu ändern, dass künftig die Behörden vor Ort Ausnahmegenehmigungen erteilen können, wenn durch die Vorgaben aus der Düngeverordnung, insbesondere jene für die Roten Gebiete, für die Landwirte unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich ziehen und aus fachlicher Sicht keine bedeutenden Nährstoffausträge zu erwarten sind?

Wenn nein, warum nicht?

4

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung einem Rückgang der heimischen Gemüseproduktion aufgrund rechtlicher Bestimmungen u. a. aus der Düngeverordnung und der damit einhergehend zunehmenden Abhängigkeit von Gemüseimporten aus dem Ausland entgegentreten?

5

Welche Perspektiven für ein Fortführen der heimischen Gemüseerzeugung kann die Bundesregierung den Landwirten in Roten Gebieten aufzeigen, die einerseits künftig aufgrund der verpflichtenden Winterbegrünung die Bodenbearbeitung im Frühjahr statt im Herbst durchführen müssen, denen andererseits aber der damit einhergehende Bedarf an zusätzlichem Beregnungswasser nicht genehmigt wird?

Berlin, den 14. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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