[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Robby Schlund, Armin-Paulus
Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28998 –
Risiko einer militärischen Eskalation in Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der seit 2014 andauernde bewaffnete Konflikt in der Ukraine ist in den letzten
Wochen wieder zu einer Priorität geworden (siehe Quellen weiter unten).
Grund hierfür sind zunehmende militärische Aktivitäten auf beiden Seiten der
sogenannten Kontaktlinie, die die regierungskontrollierten Teile der Oblaste
Donezk und Lugansk von den „Volksrepubliken“ trennt, sowie in der
Russischen Föderation, die von vielen Beobachtern als Vorzeichen einer möglichen
militärischen Eskalation gewertet werden (ebd.).
Von russischer Seite wird auf die Verlagerung von Truppen und militärischem
Gerät an die ukrainische Seite der Kontaktlinie, überarbeitete
Mobilisierungspläne für ukrainische Reservisten sowie eine „hysterische“
Medienberichterstattung über russische Angriffspläne verwiesen (
https://russische-botschaft.r
u/de/2021/04/12/donbass-update/, eigene Übersetzung). All dies geschehe
„auf Veranlassung von Kiews westlichen Sponsoren“ (ebd.).
Die G7-Außenminister ihrerseits „sind zutiefst beunruhigt angesichts der
laufenden umfangreichen Verstärkung russischer Streitkräfte an den Grenzen der
Ukraine und auf der illegal annektierten Krim. Diese großangelegten und im
Vorfeld nicht angekündigten Truppenbewegungen stellen bedrohliche und
destabilisierende Maßnahmen dar“ (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsro
om/g7-ukraine/2453620).
Der russische Außenminister Sergej Lawrow warnte, dass diejenigen, die
versuchen, einen neuen Krieg im Donbass zu entfesseln, die Ukraine zerstören
werden (
https://www.mid.ru/web/guest/meropriyatiya_s_uchastiem_ministr
a/-/asset_publisher/xK1BhB2bUjd3/content/id/4662534).
Der ukrainische Botschafter Dr. Andrij Melnyk sagte, „der Kreml trachtet
danach, die Ukraine als Staat und als Volk auszulöschen“ (
https://www.deutschla
ndfunk.de/russlands-truppenverlegung-ukrainischer-botschafter-wir.694.de.ht
ml?dram:article_id=495718).
Zwischen dem Beginn des Ukrainekonflikts 2014 und 2020 gaben die USA
für Militärhilfe an die Ukraine 1,6 Mrd. Dollar aus (
https://crsreports.congres
s.gov/product/pdf/R/R45008), u. a. für Scharfschützengewehre,
Panzerabwehrgranaten, Radargeräte für die Artillerieabwehr, Kommando-, Kontroll-
und Kommunikationssysteme, Nachtsichtgeräte, medizinische Ausrüstung so-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30180
19. Wahlperiode 31.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wie Training und logistische Unterstützung (
https://www.politico.com/news/2
019/09/30/ukraine-united-states-military-aid-013792).
Die Ukraine erwarb 2018 und 2019 zudem 360 amerikanische Javelin
Panzerabwehrwaffen (
https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45008). Im
Rahmen der Joint Multinational Training Group-Ukraine trainierten
Militärberater aus den USA, Kanada, Dänemark, Litauen, Polen, Schweden und dem
Vereinigten Königreich zudem die ukrainischen Streitkräfte (ebd.).
Im Juni 2020 wurde die Ukraine zu einem Enhanced-Opportunities-Partner
der NATO (
https://www.nato.int/cps/en/natohq/news_176327.htm). Die
Äußerung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskij am 6. April 2021,
dass eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine der einzige Weg sei, den Konflikt
im Donbass zu beenden (
https://tass.ru/mezhdunarodnaya-panorama/1107
7 931), belebten die bereits in der Vergangenheit über eine NATO-
Mitgliedschaft der Ukraine geführten Diskussionen erneut. Die deutsche
Regierung ließ am 7. April 2021 mitteilen, dass weitere Schritte der Ukraine hin
zu einer Mitgliedschaft derzeit nicht anstünden (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-7-april-2021-188
6 306). Während ihres ersten Ukrainebesuchs hatte Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel 2008 gesagt: „Die Ukraine wird Mitglied der Nato sein“
(
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/ukraine-an-die-eu-und-nato-heranfu
ehren-609464). Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-
Walter Steinmeier sprach sich 2014 gegen eine NATO-Mitgliedschaft der
Ukraine aus: „Für die Bündnisfrage gilt, was ich bereits vor Monaten gesagt
habe: Ich sehe partnerschaftliche Beziehungen der Ukraine mit der NATO, aber
keine Mitgliedschaft“ (
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-kri
se-steinmeier-gegen-nato-mitgliedschaft-der-ukraine-a-1004525.html). Auch
eine EU-Mitgliedschaft hielt der Außenminister nicht für realistisch. Diese sei
„ein Generationenprojekt“ (ebd.). Er mahnte zuvörderst zu Reformen im
Land: „Mehr als 20 Jahre nach der staatlichen Unabhängigkeit haben es die
Menschen in der Ukraine verdient, dass ihre Regierung endlich mit aller
Entschlossenheit Korruption und Misswirtschaft bekämpft und wirklich
Reformen an Haupt und Gliedern anpackt“ (ebd.).
Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP) im
Europäischen Parlament, Manfred Weber, forderte für den Fall einer Eskalation der
gegenwärtigen Lage in der Ukraine ein weitgehendes Einfrieren von
Oligarchen-Konten oder ein Abtrennen Russlands vom Swift-Zahlungssystem.
Auch das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 sei dann nicht mehr zu halten
(
https://www.euractiv.de/section/all/news/evp-fraktionschef-weber-schlaegt-sa
nktionen-gegen-russland-wegen-ukraine-vor/). Drohungen, Russland aus dem
Zahlungssystem Swift auszuschließen, wurden bereits 2014 gemacht. Sie
führten damals zur Entwicklung des eigenen russischen Zahlungssystems SPFS
(
http://www.cbr.ru/PSystem/fin_msg_transfer_system/).
Der Druck auf die Bundesregierung, das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 zu
beenden nimmt bereits zu. Medien berichten, dass der Präsident der
Vereinigten Staaten von Amerika, Joe Biden, einen Sonderbeauftragten für das Projekt
ernennen will („Biden looks to appoint special envoy to kill Russia-Germany
energy pipeline“,
https://www.politico.com/news/2021/04/07/biden-envoy-nor
d-stream-2-479706). Gegenwärtig soll Amos Hochstein im Gespräch für die
Position sein (ebd.). Er war zuvor Aufsichtsratsmitglied des ukrainischen
Gaskonzerns Naftogaz und als Vizepräsident des US-amerikanischen
Unternehmens Tellurian Inc. verantwortlich für das Marketing von Flüssiggas (
https://w
ww.bloomberg.com/profile/person/17824483).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In enger Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Partnern
engagiert sich die Bundesregierung seit Jahren intensiv auf allen Ebenen und
insbesondere im Rahmen des Normandie-Formats (Deutschland, Frankreich,
Russland, Ukraine) dafür, eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ost-
Ukraine herbeizuführen und die vollständige Souveränität, territoriale Integrität
und Unabhängigkeit der Ukraine wiederherzustellen. Grundlage des deutschen
Engagements bleiben die Minsker Abkommen, insbesondere das
Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen von 2014 und 2015, in
denen sich Russland und die Ukraine auf einen verbindlichen Plan geeinigt
haben. Die Bundesregierung sieht die Minsker Vereinbarungen als den geeigneten
politischen Rahmen für die friedliche Konfliktlösung an und setzt sich im
Normandie-Format für dessen strikte Umsetzung ein.
In Folge des Pariser Gipfels vom 9 Dezember 2019 gelangen eine
Verständigung auf Begleitmaßnahmen zur Bekräftigung der Waffenruhe zum 27. Juli
2020 sowie zwei Gefangenenaustausche zwischen der Ukraine und Russland
am 29. Dezember 2019 und am 16. April 2020. Weitere Maßnahmen aus den
Pariser Gipfelschlussfolgerungen wie Entminung, Entflechtung sowie die
Öffnung weiterer Übergangspunkte müssen noch umgesetzt werden. Dies scheitert
nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem an der Blockadehaltung
Russlands.
Ab Mitte März 2021 verlegte Russland in präzedenzlosem Umfang zusätzliche
Truppenverbände aus mehreren Militärbezirken auf die Krim und in die Nähe
der russisch-ukrainischen Grenze, wo jeweils bereits russisches Militär in
erheblichem Ausmaß stationiert war und ist. Diese Truppenbewegungen wurden
von aggressiver, eskalatorischer Rhetorik der russischen Führung begleitet. Die
Ukraine aktivierte am 7. April 2021 Artikel 16 des Wiener Dokumentes der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und bat
Russland um nähere Informationen zu den ungewöhnlichen und massiven
Truppenbewegungen an der ukrainisch-russischen Grenze. Russland hat sich diesem
Verfahren weitgehend verweigert. Die Bundesregierung sieht die wenigen in
diesem Zusammenhang erfolgten Erklärungen Russlands als unzureichend an,
um die Besorgnis der Ukraine und der internationalen Gemeinschaft zu
zerstreuen. Sie hat, auch mit der Erklärung der G7-Außen- und
Entwicklungsminister vom 5. Mai 2021, klar zum Ausdruck gebracht, dass Russland keinen
Beitrag zur Aufklärung seiner militärischen Aktivitäten und damit zur
Vermeidung von Missverständnissen und zur Reduzierung der Spannungen geleistet
hat.
Russland hat am 23. April 2021 mit der Rückverlegung seiner Truppen
begonnen. Teilweise verbleibt nach Kenntnis der Bundesregierung Gerät einzelner
Truppenteile für die Großübung „ZAPAD 2021“ (September 2021 im
Militärbezirk West) auf den jüngst genutzten Truppenübungsplätzen.
Zudem gab Russland Anfang April die Sperrung von drei Seegebieten im
Schwarzen Meer bekannt. Laut russischem Verteidigungsministerium sei „das
Recht auf friedliche Durchfahrt in den drei Seegebieten vom 16. April bis
31. Oktober 2021 für ausländische Kriegs- und Staatsschiffe ausgesetzt“, eine
Begründung wurde nicht genannt. Neben Seegebieten an der Westspitze sowie
der Südküste der Krim ist auch ein Seegebiet südlich der Straße von Kertsch,
dem Zugang zum Asowschen Meer, betroffen. Eine monatelange Sperrung der
friedlichen Durchfahrt wäre präzedenzlos und nach dem
Seerechtsübereinkommen völkerrechtswidrig. Die Völkerrechtswidrigkeit dieser Sperrungen ergibt
sich insbesondere daraus, dass Küstengewässer der von Russland
völkerrechtswidrig annektierten Krim betroffen sind, die nach Auffassung der
Bundesregierung Teil des ukrainischen Staatsgebiets ist.
1. Gibt es seitens der Bundesregierung eine völkerrechtliche Bewertung des
Konflikts in den ukrainischen Oblasten Donezk und Lugansk?
Wenn ja, wie lautet diese, und wie hat sie sich ggf. seit 2014 verändert,
wenn nein, warum nicht?
Russland unterstützt im bewaffneten Konflikt in der Ost-Ukraine die
Separatisten der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk militärisch,
logistisch und finanziell. Dies erfolgt ohne eine völkerrechtliche Grundlage und
stellt eine Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine dar.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der SWP (s. Vorbemerkung
der Fragesteller), dass „die Muster der russischen Militäraufmärsche, die
Struktur der Streitkräfte und die Typen der beobachteten militärischen
Ausrüstung stark darauf hindeuten, dass es sich eher um eine offensive
Operation als um eine Übung handelt“ (bitte begründen)?
Die russischen Übungen fanden im Rahmen der Abschlussüberprüfungen des
Winterausbildungshalbjahres der russischen Streitkräfte statt. Die russischen
Streitkräftedispositive sind grundsätzlich geeignet, defensive wie offensive
Operationen durchzuführen.
3. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung zu der Aussage
des russischen Außenministers Sergej Lawrow, dass diejenigen, die
versuchen, einen neuen Krieg im Donbass zu entfesseln, die Ukraine
zerstören würden (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, wie lautet diese?
Hypothetische Äußerungen kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich
nicht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ukrainischen Botschafters,
dass der Kreml danach trachte, die Ukraine als Staat und als Volk
auszulöschen (s. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?
An Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Zu den jüngsten
russischen Truppenbewegungen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Tatsache,
dass die Fertigstellung von Nord Stream 2 unmittelbar bevorsteht und
der Eskalation im Donbass?
6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Konflikt
in der Ukraine und der Stationierung von etwa 500 zusätzlichen
amerikanischen Soldaten in Deutschland (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/us-a
mtskollege-austin-besuch-kramp-karrenbauer-5054716)?
7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der kürzlich
vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskij per Dekret
verordneten Abschaltung dreier russischsprachiger Fernsehsender in der
Ukraine und der Eskalation im Donbass (
https://www.wienerzeitung.at/nachric
hten/politik/europa/2091426-Selenskyj-verbietet-oppositionelle-Nachric
htensender.html)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht jeweils keinen Zusammenhang im Sinne der
Fragestellung.
8. Seit wann und aus welchen Gründen wird die Internetseite der NATO
nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Sprachen Englisch,
Französisch und Russisch auch auf Ukrainisch angeboten, aber beispielsweise
nicht in den Sprachen der NATO-Mitgliedstaaten Polen und
Deutschland?
Die Internetseite der NATO ist in den beiden Amtssprachen der Allianz,
Englisch und Französisch, abrufbar. Darüber hinaus werden bestimmte Inhalte auch
in weiteren Sprachen angeboten, darunter Russisch und Ukrainisch. Nach der
Unterzeichnung von Partnerschaftsabkommen zwischen der NATO und
Russland beziehungsweise der NATO und der Ukraine im Jahr 1997 wurden
Informationen in russischer und ukrainischer Sprache zunächst in Form von
Broschüren zur Verfügung gestellt. Seit einigen Jahren werden diese nur noch über
den Internetauftritt der NATO angeboten. Regionale Informationen werden
auch in weiteren Sprachen angeboten, beispielsweise in Hebräisch und
Arabisch. Die Publikation „Was ist die NATO?“ erscheint in 53 Sprachen.
9. Hält die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an ihrer während ihres
ersten Ukrainebesuchs 2008 gemachten Aussage „[d]ie Ukraine wird
Mitglied der Nato sein“ (s. Vorbemerkung der Fragesteller) auch angesichts
der Entwicklungen der letzten Jahre fest?
10. Wie hat sich die Position der Bundesregierung zur NATO-Mitgliedschaft
der Ukraine seit 2008 entwickelt?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bekennt sich seit 2008 zu den Beschlüssen des NATO-
Gipfels von Bukarest, in denen der Ukraine ebenso wie Georgien eine zeitlich
nicht näher spezifizierte NATO-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wurde.
Derzeit sieht die Bundesregierung für grundsätzliche Veränderungen im NATO-
Ukraine-Verhältnis keinen Anlass. Im Mittelpunkt der Bemühungen der
Bundesregierung stehen derzeit die Verbesserung der Sicherheitslage in
Übereinstimmung mit den Minsker Abkommen und die Durchführung von
Reformen im ukrainischen Sicherheitssektor.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
innerrussischen Zahlungen und internationalen Zahlungen aus oder nach
Russland, die gegenwärtig über das russische Zahlungssystem SPFS
abgewickelt werden?
Der Bundesregierung liegen zur Nutzung des russischen
Finanznachrichtensystems SPFS keine eigenen Erkenntnisse vor, die über Daten hinausgehen, die auf
der Website der russischen Zentralbank öffentlich zugänglich sind (
https://ww
w.cbr.ru/eng/).
12. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung dazu, ob die
erneute Drohung einer Ausgrenzung der Russischen Föderation (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) aus Swift oder deren Umsetzung dazu
führen wird, dass Russland, China oder andere Staaten die Entwicklung
alternativer Zahlungsabwicklungssysteme und deren Interoperabilität
energischer vorantreiben (
https://www.globaltimes.cn/content/1168382.
shtml)?
Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
13. Wie verhält sich die Bundesregierung zu amerikanischen Überlegungen,
Amos Hochstein zum US-Sonderbeauftragten für die Pipeline Nord
Stream 2 zu machen (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung hat entsprechende Presseberichte zur Kenntnis
genommen.
14. Welche Akteure profitieren nach Ansicht der Bundesregierung vom
Konflikt in der Ukraine und der gegenwärtigen Eskalation?
Der bereits sieben Jahre währende Konflikt in der Ost-Ukraine hat mit mehr als
13 000 Toten sehr viel Leid über die Region und ihre Bevölkerung gebracht.
Aus Sicht der Bundesregierung verlieren in einem bewaffneten Konflikt alle
Seiten. Aus diesem Grund ist zum Wohle aller Beteiligten eine diplomatische
Lösung erforderlich, für die sich die Bundesregierung einsetzt.
15. Welche Waffen und Munition sind nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn des Ukraine Konflikts in die von der ukrainischen Regierung
kontrollierten und nicht kontrollierten Gebiete geliefert worden, und von
wem (bitte aufschlüsseln)?
a) Hat die Bundesregierung eine Position zu den Waffen- und
Munitionslieferungen (bitte darlegen)?
b) Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung dazu, welche
Auswirkungen die Waffenlieferungen aus dem Ausland an die
Ukraine auf den Konflikt haben, und wenn ja, wie lautet diese?
c) Sind die amerikanischen Javelin Panzerabwehrwaffen (s.
Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in
Kampfhandlungen in der Ukraine zum Einsatz gekommen, und wenn
ja, in wie vielen Fällen, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Antworten auf die Fragen 15
bis 15c sind im Weiteren in offener Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter
dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen, die im
Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem
Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit
anderen Behörden und anderen Nachrichtendiensten im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des
Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend
die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung
des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er
dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem
Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine
wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung
stehenden Aktionsradius. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen
schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA)
mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft.* Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Wie viele Militärberater, Söldner, ausländische Soldaten aus welchen
Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig
in der Ukraine (auf beiden Seiten der Kontaktlinie; bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist der Einsatz von Militärischen Beratern im Rahmen
von Ausbildungsmissionen und Beratergruppen der USA, Kanada,
Großbritannien, Polen, Dänemark und Litauen in der Ukraine bekannt. Zahlen zu den
Vorhaben dritter Staaten in der Ukraine liegen nicht vor. Seit Januar 2017 beteiligt
sich Deutschland am 2016 gegründeten internationalen Beratungsgremium für
die institutionelle Reform der ukrainischen Streitkräfte, dem „Defence Reform
Advisory Board“, und entsandte im Februar 2017 einen Lehrstabsoffizier an die
Heeresakademie in Lemberg. Die sanitätsdienstliche Zusammenarbeit ist durch
Benennung eines Medizinischen Beraters weiter ausgebaut worden. Zu
Söldnern und ausländischen Soldaten liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor.
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung private Sicherheitsfirmen in
den Konflikt in der Ostukraine involviert?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der amerikanische Präsident Joe
Biden den russischen Präsidenten Wladimir Putin als „Killer“ bezeichnet
hat (
https://edition.cnn.com/videos/politics/2021/03/17/president-biden-v
ladimir-putin-russia-gma-newday-vpx.cnn)?
Wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung hat entsprechende Presseberichte zur Kenntnis
genommen. Zu persönlichen Kommentaren anderer Staats- und Regierungschefs über
dritte Staats- und Regierungschefs äußert sich die Bundesregierung nicht.
19. Gibt es bezüglich der Medienberichte, nach denen die Ukraine erklärte,
Minsk nicht mehr als Verhandlungsort für Gespräche zur Lage in der
Ostukraine zu akzeptieren (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suc
he/regierungspressekonferenz-vom-7-april-2021-1886306), seitens der
Bundesregierung eine Bewertung, wenn ja, wie lautet sie?
Welche Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
vorstellbar, und gibt es seitens der Bundesregierung eine Bewertung der Erfolge
des bisherigen Minsker Prozesses, wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten
Dr. Jürgen Martens auf Bundestagsdrucksache 19/28552 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Sieht die Bundesregierungen angesichts der Tatsache, dass der Konflikt
in der Ukraine sechs Jahre nach der Unterzeichnung von Minsk II noch
nicht gelöst ist und gegenwärtig zu eskalieren droht, Alternativen zur
Erfüllung der Minsker Vereinbarungen (wenn ja, bitte darlegen)?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den gewaltsamen Tod des
Separatistenführers und Mitunterzeichners von Minsk II, Alexander
Sachartschenko, verantwortlich (
https://www.fr.de/politik/bestbewachter-p
olitiker-osteuropas-ermordet-10965054.html)?
Der Bundesregierung liegen hier keine über Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
22. Kann es nach Ansicht der Bundesregierung eine militärische Lösung des
Ukraine-Konflikts geben?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
23. Welchen konkreten aus den Minsker Abkommen erwachsenen
Verpflichtungen sind die Ukraine und Russland nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher nicht nachgekommen (bitte auflisten)?
Die Minsker Vereinbarungen sehen eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen
und politischen Maßnahmen vor, die ihrem Wesen nach logisch miteinander
verknüpft sind und eine dauerhafte Konfliktlösung ermöglichen sollen. Sowohl
hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen als auch bei den politischen
Maßnahmen sind die Ukraine und Russland ihren Verpflichtungen bisher nicht
vollständig nachgekommen. Für die Bundesregierung bleibt die vollständige
Umsetzung der Minsker Vereinbarung Voraussetzung für eine dauerhafte
Konfliktlösung in der Ost-Ukraine. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
24. Gibt es auf Basis der Erfahrungen aus dem Krieg Armenien gegen
Aserbaidschan (insbesondere durch die bis dahin nicht gesehene hohe
Wirkkraft von Drohnen) eine strategische Neubewertung der militärischen
Lage in der Ostukraine durch die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung durch andere Akteure (
https://www.bundestag.de/resou
rce/blob/825428/5b868defc837911f17628d716e7e1e1d/WD-2-113-20-p
df-data.pdf?
a) Wenn ja, wie lautet diese?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet und bewertet die Lage in der Ost-Ukraine
kontinuierlich. Darin eingeschlossen ist auch die militärische Lagebewertung.
Eine grundsätzliche Neubewertung ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht
angezeigt, da der Einsatz von Drohnen zu militärischen Zwecken nicht neu ist.
Über eine (Neu-) Bewertung durch andere Akteure liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
25. Ist der Aufruf der G7-Außenminister an Russland „die Grundsätze und
Verpflichtungen der OSZE einzuhalten, zu denen es sich hinsichtlich der
Transparenz militärischer Bewegungen bekannt hat, und dem Verfahren
nach Kapitel III des Wiener Dokuments zu entsprechen“ dahin gehend zu
verstehen, dass Russland seine Verpflichtungen nicht eingehalten hat
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/g7-ukraine/2453620)?
Wenn ja, welche Verpflichtungen wurden konkret verletzt?
Das Wiener Dokument sieht in Kapitel III einen Mechanismus für
Konsultationen und Zusammenarbeit bei ungewöhnlichen militärischen Aktivitäten zur
Verminderung von Risiken vor. Aus Sicht der Bundesregierung lagen mit den
umfangreichen russischen Truppenbewegungen solche ungewöhnlichen
Aktivitäten vor.
Die Ukraine hat diesen Mechanismus am 7. April 2021 aktiviert, ihre Besorgnis
ausgedrückt und um Informationen zu den Truppenbewegungen gebeten.
Russland hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aktivierung des
Mechanismus bestritten und keine substanziellen Angaben zu den Truppenbewegungen
an der russisch-ukrainischen Grenze gemacht. Auch einem daraufhin von der
Ukraine im Rahmen dieses Mechanismus erbetenen Treffen hat sich Russland
verweigert. An einer danach einberufenen Sitzung aller OSZE-
Teilnehmerstaaten hat Russland ohne substanzielle Einlassung teilgenommen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass seit Anfang des
Jahres 2021 seitens der Ukraine internationale Vereinbarungen nicht
eingehalten wurden (bitte darlegen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifisch auf den Zeitraum seit
Anfang des Jahres bezogenen Informationen vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Ukraine ihre Pflicht aus der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch nicht vollständig erfüllt,
die gegen sie ergangenen rechtskräftigen Urteile des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) umzusetzen. Laut Jahresbericht 2020 des
Ministerkomitees des Europarats zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des
EGMR (
https://rm.coe.int/2020-cm-annual-report-eng/1680a1f4e8) gab es zum
Stichtag des Berichts (31. Dezember 2020) Urteile des EGMR gegen die
Ukraine, die noch in der Überwachung durch das Ministerkomitee anhängig waren.
Das heißt, sie waren zu diesem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig
umgesetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde mindestens ein Teil von ihnen
bisher auch 2021 nicht umgesetzt. Einzelheiten zu den Urteilen und andere
Entscheidungen des EGMR sind in der „HUDOC“-Datenbank des Gerichtshofs
(
www.hudoc.echr.coe.int) zu finden. Zudem stellt der EGMR auf seiner
Webseite (
www.echr.coe.int) sogenannte Länderprofile für jeden Mitgliedstaat des
Europarats zur Verfügung. Diese enthalten Informationen über die Zahl der
anhängigen und bereits entschiedenen Beschwerdeverfahren.
27. Wie viele Bewohner der sogenannten Volksrepubliken Donezk und
Lugansk haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des
Ukraine-Konflikts die russische Staatsbürgerschaft erhalten?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Der
Migrationsdienst der Russischen Föderation hat eigenen Angaben zufolge zwischen
Januar 2018 und Dezember 2020 527 000 Pässe an ukrainische Staatsangehörige in
den nicht-regierungskontrollierten Gebieten erteilt. Ein Erwerb der russischen
Staatsangehörigkeit ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Ausgabe
russischer Pässe nicht verbunden. Die Bundesregierung erkennt diese Pässe
nicht an. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18915
verwiesen.
28. Gibt es seitens der Bundesregierung mittlerweile eine Entscheidung, ob
die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder ein anderer Amtsträger an
der „Internationalen Plattform zur De-Okkupation der Krim“ teilnehmen
wird (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27736)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/28352 verwiesen.
29. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung und
Stellungnahmen zu der seit 2017 andauernden Unterbrechung der Wasserversorgung
der Krim durch die Ukraine (
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
wassermangel-das-draengendste-problem-der-krim-17256391.html;
wenn ja, bitte darlegen)?
Wenn nein, warum nicht?
Nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland hat sich die
Lage der Wasserversorgung der Halbinsel kontinuierlich verschlechtert. Aus
Sicht der Bundesregierung sind die jetzigen Probleme der Wasserversorgung
eine direkte Folge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland.
30. Hat die Bundesregierung versucht, in der Frage der Wasserversorgung
der Krim vermittelnd tätig zu werden oder in anderer Weise zu einer
Lösung beizutragen (wenn ja, bitte darlegen)?
Die Bundesregierung erkennt die völkerrechtswidrige Annexion der Krim
durch Russland nicht an und hat diesen Völkerrechtsbruch mit Sanktionen
gegen Russland beantwortet. In Fragen, die die Krim betreffen, hat Russland
bisher in keiner Weise Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, die Voraussetzung
für etwaige vermittelnde Tätigkeiten der Bundesregierung wäre.
31. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Erwartung hinsichtlich der
Positionierung der Volksrepublik China im Ukraine-Konflikt (bitte
darlegen)?
Die Bundesregierung steht mit der Volksrepublik China zu einer Vielzahl von
regionalen Themen im Austausch und bringt dabei ihre Position und
Erwartungen vor. Hinsichtlich der Ukraine erwartet die Bundesregierung von der
Volksrepublik China, dass sie sich – wie die große Mehrheit der Staatengemeinschaft
– für die Wahrung der territorialen Integrität der Ukraine einsetzt. Die
Sicherheitsgarantien, die die Volksrepublik China der Ukraine in einer separaten
Erklärung zum Budapester Memorandum am 4. Dezember 1994 gegeben hat,
bestehen fort.
32. Sieht die Bundesregierung in der Schaffung der auf dem EU-/Russland-
Gipfel 2003 in St. Petersburg vereinbarten und im Mai 2005 präzisierten
Idee der vier gemeinsamen Räume (1. gemeinsamer Wirtschaftsraum; 2.
gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; 3.
gemeinsamer Raum der äußeren Sicherheit sowie 4. der Forschung und
Bildung, einschließlich kultureller Aspekte) eine Möglichkeit zur Beilegung
des Ukraine-Konflikts sowie zur Schaffung einer dauerhaften
Friedensperspektive für den europäischen Raum (bitte begründen)?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf. zur Erreichung
dieses Ziels?
Aktueller Bezugsrahmen der Beziehungen der Europäischen Union zur
Russischen Föderation sind die vom Europäischen Auswärtigen Dienst und den
Mitgliedsstaaten gemeinsam festgelegten fünf Prinzipien von März 2016 (Bestehen
auf der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen; Stärkung der Östlichen
Partnerschaft und ihrer Partner; Stärkung der inneren Widerstandskraft der
Europäischen Union; Selektive Zusammenarbeit mit Russland in Feldern
gemeinsamen Interesses; Stärkung der russischen Zivilgesellschaft). Die friedliche
Beilegung des Russland-Ukraine-Konflikts auf Grundlage der Minsker
Vereinbarungen ist somit gleichzeitig Ziel und Grundlage der EU-Russland-Beziehungen.
Im Rahmen des Normandie-Formats arbeitet die Bundesregierung gemeinsam
mit ihren Partnern auf verschiedenen Ebenen zusammen, um deren Umsetzung
zu erreichen.
33. Wenn die Bundesregierung, wie von der Bundesministerin der
Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer beim Besuch ihres amerikanischen
Amtskollegen Lloyd J. Austin in Berlin am 13. April 2021 erklärt, über
die sicherheits- und verteidigungspolitische Architektur auch im
europäischen Raum neu nachdenken muss, werden Gespräche hierzu dann
neben der amerikanischen auch mit der russischen Seite geführt (
https://ww
w.bmvg.de/de/mediathek/statements-besuch-amerikanischer-verteidigun
gsminister-5054780; wenn ja, bitte darlegen)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz eines inklusiven und langfristigen
Dialogs mit Russland auch über europäische Sicherheit, nicht zuletzt um
Fehlperzeptionen und Konfliktpotential abzubauen. Die Bundesregierung unterhält
einen Dialog mit der Russischen Föderation auf allen Ebenen unterhalb der
weiterhin ausgesetzten Regierungskonsultationen durch Besuche und
Gespräche auch in regelmäßigen Formaten, wie der Hohen Arbeitsgruppe für
Sicherheitspolitik (HAGS). Das Bundesministerium der Verteidigung ist in der HAGS
hochrangig vertreten und führt zudem Konsultationen mit dem russischen
Verteidigungsministerium durch. In Abstimmung mit ihren Partnern hält es die
Bundesregierung für eine Wiederaufnahme der militärischen Zusammenarbeit
mit Russland für notwendig, dass Russland zur Einhaltung des internationalen
Rechts und seiner internationalen Vereinbarungen zurückkehrt. Das ist bislang
nicht geschehen.
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ISSN 0722-8333]