[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29133 –
Kontrolltätigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr bei Lastkraftwagen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Güterverkehr ist in den vergangenen Jahren weiter gewachsen. Auch die
Corona-Pandemie hat die Bedeutung des grenzüberschreitenden
Warenaustauschs weiter unterstrichen. Mit zunehmendem Güterverkehr auf der Straße
wachsen jedoch auch mögliche Gefahren aufgrund unsicherer Fahrzeuge.
Lastkraftwagen (Lkw) als ohnehin besonders große und schwere Fahrzeuge
können z. B. bei Defekten von technischen Systemen, Missachtung von Lenk-
und Ruhzeiten oder unsachgemäßer Ladungssicherung ein erhebliches
Gefahrenpotenzial darstellen.
Um solche Gefahren zu verringern, kontrolliert das Bundesamt für
Güterverkehr (BAG) die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Straßengüterverkehr
und leistet insbesondere mit seinem Straßenkontrolldienst (SKD) und den
technischen Unterwegskontrollen einen wichtigen Beitrag zur
Verkehrssicherheit. Bei den Kontrollen wird unter anderem der ordnungsgemäße technische
Zustand der Fahrzeuge überprüft, beispielsweise die Funktionstüchtigkeit von
Brems- und Lichtanlagen, aber auch die Wirksamkeit von
Abgasreinigungsanlagen.
Die Kontrollen können jedoch nur dann ihr Ziel erfüllen, wenn ausreichend
viele Fahrzeuge kontrolliert, Mängel tatsächlich entdeckt und solche Verstöße
konsequent geahndet werden. Um dies sicherzustellen, ist einerseits eine
adäquate personelle Ausstattung der Kontrollbehörde notwendig. Andererseits
stellt sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aufgrund von
Presseberichterstattungen die Frage, ob die Ahndung stets angemessen erfolgt.
Demnach existiert eine Dienstanweisung innerhalb des BAG, nach der
Absenkungen bei den Bußgeldern in Abhängigkeit von der Nationalität erfolgen
(vgl. „BAG gewährt Bußgeld-Rabatte bis zu 50 Prozent“, Tagesspiegel
Background Verkehr & Smart Mobility vom 15. April 2021).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29948
19. Wahlperiode 20.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 19. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Lkw waren in den letzten fünf Jahren in Deutschland
zugelassen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bestand an zugelassenen Lkw sowie Sattelzugmaschinen zum Stichtag
1. Januar können den unten stehenden Tabellen entnommen werden.
Lkw Sattelzugmaschinen
Berichtsjahr Insgesamt Berichtsjahr Insgesamt
2016 2.800.780 2016 194.386
2017 2.911.907 2017 201.984
2018 3.031.139 2018 210.941
2019 3.149.263 2019 218.454
2020 3.276.093 2020 219.149
2021 3.410.280 2021 218.469
2. Wie hat sich die Fahrleistung von Lkw in den letzten fünf Jahren im
Durchschnitt pro Lkw entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern sowie
möglichst nach Last- und Leerfahrten differenzieren)?
Die durchschnittliche Fahrleistung von Lkw in den letzten fünf Jahren können
dem beigefügten Anhang entnommen werden.
Jahresfahrleistung in 1.000 km,
durchschnittliche Jahresfahrleistung
in km, nach Fahrzeugart
2016 2017 2018 2019 2020
Jahresfahrleistung
in 1.000 km
Lastkraftwagen bis
3.500 kg zulässige
Gesamtmasse
45.340.704 47.484.034 49.549.250 51.318.456 53.028.266
Lastkraftwagen 3.501
bis 7.500 kg zulässige
Gesamtmasse
4.576.418 4.371.590 4.203.493 4.020.121 3.802.386
Lastkraftwagen über
7.500 kg zulässige
Gesamtmasse
12.402.915 12.421.310 12.183.144 11.945.781 11.306.840
Sattelzugmaschinen 19.203.741 19.609.693 19.821.692 19.779.473 19.043.134
Durchschnittliche
Jahresfahrleistung
in km
Lastkraftwagen bis
3.500 kg zulässige
Gesamtmasse
19.680 19.661 19.605 19.343 19.038
Lastkraftwagen 3.501
bis 7.500 kg zulässige
Gesamtmasse
18.446 17.830 17.413 16.896 16.263
Lastkraftwagen über
7.500 kg zulässige
Gesamtmasse
41.951 41.137 39.518 38.158 35.757
Sattelzugmaschinen 99.588 97.641 95.389 93.136 89.667
Eine Differenzierung der Jahresfahrleistung nach gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern erfolgt nicht. Für die zurückgelegten Entfernungen der
Fahrzeuge (in 1.000 km) wird auf folgende Tabelle verwiesen.
Herkunft 2015 2016 2017 2018 2019
Lastfahrt GA* 23.438.838 23.470.956 23.311.733 23.561.936 23.276.713
Lastfahrt GF** 22.864.897 24.630.106 26.368.970 24.854.350 26.694.884
Leerfahrt GA 6.245.692 6.363.982 6.435.702 6.473.373 6.475.904
Leerfahrt GF 2.014.135 2.121.902 2.261.284 2.158.671 2.245.699
* GA = Gebietsansässig
** GF = Gebietsfremd
Für eine detailliertere Aufschlüsselung der Übersicht über die Last- und
Leerfahrten von gebietsansässigen und gebietsfremden Fahrzeugen unterteilt nach
Herkunftsstaaten wird auf die Anlage verwiesen.
3. Wie hat sich die Anzahl der Lkw-Fahrten in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern sowie möglichst nach Last- und
Leerfahrten differenzieren)?
Herkunft 2015 2016 2017 2018 2019
Lastfahrt GA 254.228 256.593 259.383 262.518 263.675
Lastfahrt GF 27.382 29.610 32.326 30.498 32.604
Leerfahrt GA 147.498 149.762 153.055 154.214 154.265
Leerfahrt GF 8.903 9.706 10.689 10.183 10.885
Für eine detailliertere Aufschlüsselung der Entwicklung der Anzahl der Lkw-
Fahrten in den letzten fünf Jahren nach Herkunftsstaaten wird auf die Anlage
verwiesen.
4. Wie hat sich die Beförderungsleistung (in Tonnenkilometern) im Lkw-
Verkehr in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden
Haltern differenzieren)?
Herkunft 2015 2016 2017 2018 2019
GA 311.034 312.152 309.563 313.235 308.309
GF 310.195 335.374 365.104 349.211 370.798
Für eine detailliertere Aufschlüsselung der Entwicklung der
Beförderungsleistung im Lkw-Verkehr in den letzten fünf Jahren nach Herkunftsstaaten wird auf
die Anlage verwiesen.
5. Wie hat sich die Anzahl der Unfälle, an denen Lkw beteiligt waren, in
den letzten fünf Jahren entwickelt, und bei wie vielen dieser Unfälle
waren Lkw unfallverursachend (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie
neben Gesamtangaben die Ortslagen „Autobahn“ und „Innerorts“ getrennt
darstellen)?
Die Anzahl an Unfällen an denen Lkw beteiligt waren, können der unten
stehenden Tabelle entnommen werden.
Unfälle mit Personenschaden
unter Beteiligung von Lkw
Jahr
2015 2016 2017 2018 2019
Insgesamt 29.480 29.353 29.170 28.631 27.103
darunter: der Lkw warHauptverursacher 19.260 19.022 18.988 18.594 17.641
Auf Autobahnen 6.038 6.210 6.364 6.546 6.148
darunter: der Lkw warHauptverursacher 3.560 3.759 3.883 4.037 3.740
Innerhalb von Ortschaften 15.341 15.198 14.902 14.377 13.589
darunter: der Lkw warHauptverursacher 10.743 10.530 10.335 9.922 9.467
Hinweis: Als Lkw werden alle Liefer- und Lastkraftwagen, Sattel- und andere Zugmaschinen (ohne
landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugrunde gelegt. Die endgültigen amtlichen Unfalldaten liegen
der Bundesanstalt für Straßenwesen bis zum Jahr 2019 vor. Endgültige amtliche Unfalldaten für
das Jahr 2020 liegen erst im Juli 2021 vor. Die Beantwortung der Frage erfolgt daher für die Jahre
2015 bis 2019.
6. Wie verteilen sich die Unfälle in den letzten fünf Jahren, bei denen Lkw
unfallverursachend waren, auf die verschiedenen Unfallursachen (bitte
nach Jahren und Unfallursachen aufschlüsseln sowie neben
Gesamtangaben die Ortslagen „Autobahn“ und „Innerorts“ getrennt darstellen)?
Die Verteilung der Unfälle, bei denen Lkw unfallverursachend waren, können
den unten stehenden Tabellen entnommen werden.
Verteilung der Unfälle mit Personenschaden mit Hauptverursacher Lkw
nach Ursachen*, 2015 bis 2019
Insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl Unfälle 19.260 19.022 18.988 18.594 17.641
darunter mit der Ursache …
Verkehrstüchtigkeit 3,9 % 4,3 % 4,7 % 4,6 % 5,0 %
Falsche Straßenbenutzung 5,0 % 4,5 % 4,8 % 4,8 % 4,6 %
Nicht angepasste Geschwindigkeit 11,3 % 11,5 % 11,7 % 10,9 % 10,6 %
Abstand 23,0 % 23,5 % 23,6 % 23,6 % 23,7 %
Überholen 4,9 % 4,9 % 4,6 % 5,1 % 5,1 %
Vorbeifahren 0,4 % 0,4 % 0,4 % 0,3 % 0,4 %
Nebeneinanderfahren 5,9 % 7,1 % 6,9 % 7,3 % 7,6 %
Vorfahrt, Vorrang 13,9 % 13,2 % 13,7 % 13,2 % 13,3 %
Abbiegen, Wenden, Rückw. 19,6 % 19,2 % 18,6 % 18,9 % 19,1 %
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern 3,6 % 3,8 % 3,6 % 3,5 % 3,6 %
Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung 1,5 % 1,7 % 1,5 % 1,7 % 1,7 %
Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Ladung, Besetzung 0,9 % 1,0 % 1,0 % 0,9 % 0,9 %
Andere Fehler des Fahrzeugführers 18,3 % 17,9 % 18,4 % 18,5 % 17,0 %
Technische Mängel, Wartungsmängel 1,7 % 1,6 % 1,6 % 1,5 % 1,7 %
* Enthält Mehrfachnennungen, da dem Hauptverursacher bis zu drei Ursachen zugeordnet werden können.
Verteilung der Unfälle mit Personenschaden mit Hauptverursacher Lkw
nach Ursachen*, 2015 bis 2019
Auf Autobahnen 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl Unfälle 3.560 3.759 3.883 4.037 3.740
darunter mit der Ursache …
Verkehrstüchtigkeit 7,8 % 7,8 % 8,2 % 7,0 % 8,3 %
Falsche Straßenbenutzung 2,9 % 2,2 % 2,1 % 2,3 % 2,3 %
Nicht angepasste Geschwindigkeit 21,5 % 23,1 % 23,0 % 22,0 % 21,1 %
Abstand 35,9 % 36,5 % 37,7 % 37,1 % 38,2 %
Überholen 10,5 % 10,9 % 9,8 % 9,9 % 9,9 %
Vorbeifahren 0,2 % 0,2 % 0,2 % 0,1 % 0,1 %
Nebeneinanderfahren 14,6 % 16,5 % 15,4 % 16,7 % 18,0 %
Vorfahrt, Vorrang 1,7 % 1,3 % 1,2 % 1,6 % 1,4 %
Abbiegen, Wenden, Rückw. 0,7 % 0,7 % 0,7 % 1,0 % 0,8 %
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern 0,2 % 0,2 % 0,2 % 0,1 % 0,2 %
Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung 0,4 % 0,3 % 0,5 % 0,3 % 0,4 %
Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Ladung, Besetzung 1,3 % 1,2 % 1,5 % 0,9 % 1,0 %
Andere Fehler des Fahrzeugführers 26,5 % 24,0 % 25,9 % 25,1 % 21,4 %
Technische Mängel, Wartungsmängel 4,6 % 4,9 % 3,8 % 3,5 % 3,8 %
* Enthält Mehrfachnennungen, da dem Hauptverursacher bis zu drei Ursachen zugeordnet werden können.
Verteilung der Unfälle mit Personenschaden mit Hauptverursacher Lkw
nach Ursachen*, 2015 bis 2019
Innerhalb von Ortschaften 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl Unfälle 10.743 10.530 10.335 9.922 9.467
darunter mit der Ursache …
Verkehrstüchtigkeit 2,3 % 2,7 % 2,8 % 2,9 % 3,0 %
Falsche Straßenbenutzung 3,0 % 2,8 % 2,8 % 2,9 % 2,9 %
Nicht angepasste Geschwindigkeit 5,6 % 5,3 % 5,0 % 4,5 % 4,6 %
Abstand 20,0 % 20,3 % 20,3 % 19,2 % 19,7 %
Überholen 2,4 % 2,4 % 2,3 % 2,7 % 2,6 %
Vorbeifahren 0,5 % 0,5 % 0,6 % 0,5 % 0,5 %
Nebeneinanderfahren 4,4 % 5,4 % 5,3 % 5,2 % 5,5 %
Vorfahrt, Vorrang 16,8 % 16,2 % 16,7 % 16,2 % 15,6 %
Abbiegen, Wenden, Rückw. 29,7 % 29,0 % 28,8 % 29,8 % 30,0 %
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern 6,1 % 6,5 % 6,3 % 6,2 % 6,3 %
Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung 2,5 % 2,8 % 2,4 % 2,9 % 2,9 %
Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Ladung, Besetzung 0,7 % 0,7 % 0,7 % 0,6 % 0,6 %
Andere Fehler des Fahrzeugführers 15,1 % 14,8 % 15,1 % 15,5 % 15,1 %
Technische Mängel, Wartungsmängel 0,6 % 0,6 % 0,6 % 0,6 % 0,8 %
* Enthält Mehrfachnennungen, da dem Hauptverursacher bis zu drei Ursachen zugeordnet werden können.
Hinweis: Als Lkw werden alle Liefer- und Lastkraftwagen, Sattel- und andere Zugmaschinen (ohne
landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugrunde gelegt. Die endgültigen amtlichen Unfalldaten liegen
der Bundesanstalt für Straßenwesen bis zum Jahr 2019 vor. Endgültige amtliche Unfalldaten für
das Jahr 2020 liegen erst im Juli 2021 vor. Die Beantwortung der Frage efolgt daher für die Jahre
2015 bis 2019.
7. Wie hat sich die Anzahl der Getöteten je 1 000 beteiligten
Verkehrsteilnehmern bei Unfällen, an denen Lkw beteiligt waren, in den letzten fünf
Jahren jeweils entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie neben
Gesamtangaben die Ortslagen „Autobahn“ und „Innerorts“ getrennt
darstellen)?
Die Anzahl der Getöteten je 1 000 beteiligten Verkehrsteilnehmern bei Unfällen
mit Lkw Beteiligung können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Getöteten je 1.000 Beteiligte bei Unfällen mit Lkw nach Ortslagen
2015 2016 2017 2018 2019
Unter Beteiligung von Lkw insgesamt 12 11 12 12 11
darunter: Auf Autobahnen 15 13 17 16 14
Innerhalb von Ortschaften 6 6 7 6 6
Hinweis: Als Lkw werden alle Liefer- und Lastkraftwagen, Sattel- und andere Zugmaschinen (ohne
landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugrunde gelegt. Die endgültigen amtlichen Unfalldaten liegen
der Bundesanstalt für Straßenwesen bis zum Jahr 2019 vor. Endgültige amtliche Unfalldaten für
das Jahr 2020 liegen erst im Juli 2021 vor. Die Beantwortung der Frage, die auf der Basis der
Einzelangaben der amtlichen Unfallstatistik beantwortet wird, bezieht sich daher auf die Jahre 2015 bis
2019.
Die Kennzahlen für die drei Kategorien (Autobahnen, innerhalb von
Ortschaften und gesamt) wurden separat berechnet aus der jeweiligen Anzahl Getöteter,
bezogen auf die Anzahl Beteiligter in der jeweiligen Kategorie. Die Kennzahl
für alle Ortslagen berechnet sich dann aus den jeweiligen Kennzahlen auf den
Autobahnen, der Kategorie innerhalb von Ortschaften und der nicht explizit
aufgeführten, aber in Gesamt enthaltenen Kategorie außerhalb von Ortschaften.
Sie entspricht jedoch nicht einem einfachen, sondern einem gewichteten
Mittelwert dieser drei Kategorien.
Da die Kennzahl außerhalb von Ortschaften sehr viel höher ist (2019 = 19) und
gleichzeitig auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften ähnlich viele
Unfälle wie innerhalb von Ortschaften geschehen, folgt daraus, dass durch die
Gewichtung die Kennzahl für alle Ortslagen Gesamt nicht genau zwischen den
Kennzahlen für die Autobahnen und die anderen Ortslagen liegt, sondern näher
an der Kennzahl für die Autobahnen und der nicht explizit aufgeführten, aber in
Gesamt enthaltenen Kategorie außerhalb von Ortschaften.
8. Wie hat sich die Anzahl der Verletzten je 1 000 beteiligten
Verkehrsteilnehmern bei Unfällen, an denen Lkw beteiligt waren, in den letzten fünf
Jahren jeweils entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie neben
Gesamtangaben die Ortslagen „Autobahn“ und „Innerorts“ getrennt
darstellen)?
Die Anzahl der Verletzten je 1 000 beteiligten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen
mit Lkw können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Verletzten je 1.000 Beteiligte bei Unfällen mit Lkw nach Ortslagen
2015 2016 2017 2018 2019
Unter Beteiligung von Lkw insgesamt 599 602 607 609 609
darunter: Auf Autobahnen 610 614 630 628 614
Innerhalb von Ortschaften 561 564 563 567 566
Hinweis: Als Lkw werden alle Liefer- und Lastkraftwagen, Sattel- und andere Zugmaschinen (ohne
landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugrunde gelegt. Die endgültigen amtlichen Unfalldaten liegen
der Bundesanstalt für Straßenwesen bis zum Jahr 2019 vor. Endgültige amtliche Unfalldaten für
das Jahr 2020 liegen erst im Juli 2021 vor. Die Beantwortung der Frage, die auf der Basis der
Einzelangaben der amtlichen Unfallstatistik beantwortet wird, bezieht sich daher auf die Jahre 2015 bis
2019.
Die Kennzahlen für die drei Kategorien (Autobahnen, innerhalb von
Ortschaften und gesamt) wurden separat berechnet aus der jeweiligen Anzahl Verletzter,
bezogen auf die Anzahl Beteiligter in der jeweiligen Kategorie. Die Kennzahl
für alle Ortslagen berechnet sich dann aus den jeweiligen Kennzahlen auf den
Autobahnen, der Kategorie innerhalb von Ortschaften und der nicht explizit
aufgeführten, aber in Gesamt enthaltenen Kategorie außerhalb von Ortschaften.
Sie entspricht jedoch nicht einem einfachen, sondern einem gewichteten
Mittelwert dieser drei Kategorien.
Da die Kennzahl außerhalb von Ortschaften sehr viel höher ist (2019 = 19) und
gleichzeitig auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften ähnlich viele
Unfälle wie innerhalb von Ortschaften geschehen, folgt daraus, dass durch die
Gewichtung die Kennzahl für alle Ortslagen Gesamt nicht genau zwischen den
Kennzahlen für die Autobahnen und die anderen Ortslagen liegt, sondern näher
an der Kennzahl für die Autobahnen und der nicht explizit aufgeführten, aber in
Gesamt enthaltenen Kategorie außerhalb von Ortschaften.
9. Wie viele Lkw wurden in den letzten fünf Jahren durch das BAG
allgemein kontrolliert (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrollierten Fahrzeuge in
den letzten fünf Jahren können der unten stehenden Tabelle entnommen
werden.
Hinweis: Die Abweichungen zu den statistischen Angaben aus der Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21483 ergeben sich durch statistische Bereinigungen.
2016 GesamtGA* GF** Insgesamt
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge SKD 1 138.724 219.721 358.445
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge MKD 2 30.289
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge automatische Verwiegung 31.309
Kontrollierte Fahrzeuge gesamt 420.043
2017
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge SKD 1 138.094 230.854 368.948
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge MKD 2 46.741
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge automatische Verwiegung 47.878
Kontrollierte Fahrzeuge gesamt 463.567
2018
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge SKD 1 145.354 260.604 405.958
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge MKD 2 30.771 43.743 74.514
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge automatische Verwiegung 73.979
Kontrollierte Fahrzeuge gesamt 554.451
2019
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge SKD 1 118.026 221.512 339.538
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge MKD 2 42.019 58.764 100.783
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge automatische Verwiegung 182.785
Kontrollierte Fahrzeuge gesamt 623.106
2020 GesamtGA* GF** Insgesamt
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge SKD 1 89.055 171.472 260.527
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge MKD 2 24.913 36.357 61.270
Anzahl kontrollierte Fahrzeuge automatische Verwiegung 115.614
Kontrollierte Fahrzeuge gesamt 437.411
* GA= Gebietsansässige
** GF= Gebietsfremde
1 Straßenkontrolldienst
2 Mautkontrolldienst = Kontrollen im erweiterten Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht (StVR)
Die Entwicklung der Kontrollzahlen im Jahr 2020 ist bedingt durch die
Corona-Pandemie. Zum einen hatte der vorrangige Gesundheitsschutz im BAG
auch Auswirkungen auf die Zahl der Kontrollprozesse. Das BAG hat seine
Kontrollkonzepte unmittelbar zu Beginn der Pandemie fortgeschrieben und
setzt seitdem ergänzend auf konzentrierte Schwerpunkt- und Sonderkontrollen.
Hierdurch konnten die pandemiebedingten Einbußen kompensiert werden. Zum
anderen hatte auch das zeitweise rückläufige Verkehrsaufkommen
Auswirkungen auf die Entwicklung der Kontrollzahlen (vgl. Lkw-Mautstatistik https://
www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Statistik/Mautstatistik/
mautstatistik_node.html).
10. Wie verteilen sich die Kontrollen auf die verschiedenen Rechtsgebiete
(bitte nach Jahren und Rechtsgebieten aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die Anzahl der Kontrollen im Jahr 2020, unterteilt in die Rechtsgebiete, sind
der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Kontrollen je Rechtsgebiet 1 2020
Abfallrecht 15.796
CSC 1.743
FahrPersR 94.139
davon FahrPersR Manipulation 13.291
Gefahrgutrecht 11.360
GüKG 111.029
BKrFQG 69.836
Illegale Beschäftigung 7.133
Lebensmittelrecht 1.598
StGB 353
StVR 237.923
Tierschutz 137
1 Ein Fahrzeug kann hinsichtlich mehrere Rechtsgebiete kontrolliert werden
Die Unterteilung im Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht nach Gebietszugehörigkeit
(Gebietsansässig und Gebietsfremd) kann für das Jahr 2020 der unten
stehenden Tabelle entnommen werden.
Kontrollen im Fahrpersonalrecht: GA GF Gesamt
2020 29.889 64.250 94.139
In den weiteren Rechtsgebieten erfolgt keine Unterteilung nach der
Gebietszugehörigkeit.
Für die Jahre 2016 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21483 verwiesen.
11. Wie viele Verstöße wurden im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen
und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
12. Wie verteilen sich die festgestellten Verstöße auf die verschiedenen
Rechtsgebiete (bitte nach Jahren und Rechtsgebieten aufschlüsseln und
dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern
differenzieren)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anzahl der erfassten Verstöße im Jahr 2020 je Rechtsgebiet sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
Verstöße je Rechtsgebiet 2020
Abfallrecht 3.189
CSC 1
FahrPersR 68.532
davon FahrPersR Manipulation *
Gefahrgutrecht 1.852
GüKG 7.584
BKrFQG **
Illegale Beschäftigung 721
Lebensmittelrecht 7
StGB 520
StVR 22.394
Tierschutz 7
* Keine Aufteilung des Unterrechtsgebietes bei der Anzahl der Verstöße
** Verstöße sind im Rechtsgebiet GüKG enthalten, derzeit nicht gesondert auswertbar.
Im Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht liegt eine Aufschlüsselung nach der
Gebietszugehörigkeit für ausgewählte Verstöße nach den Verordnungen (EG und
EU) Nr. 561/2006, 165/2014 und dem Accord Européen sur les Transports
Routiers (deutsch: Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im
internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals; AETR) vor. Die Zahlen
für das Jahr 2020 können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Ausgewählte Verstöße im Fahrpersonalrecht* GA GF Gesamt
2020 26.567 32.260 58.827
* nach den VO'en (EWG) Nrn. 561/2006, (3821/85 bis 2016) 165/2014 und dem AETR festgestellte Verstöße
Für die Jahre 2016 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/21483 verwiesen.
13. Bei wie vielen der kontrollierten Lkw wurde mindestens ein
Rechtsverstoß festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die nachfolgende Tabelle umfasst die durch das BAG beanstandeten
Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach GA und GF Haltern für die Jahre 2016 bis 2020.
Beanstandungen GA GF Gesamt
2016 23.552 42.194 65.746
2017 19.368 36.753 56.121
2018 17.137 38.238 55.375
2019 13.116 32.330 45.446
2020 9.023 23.503 32.526
Die Entwicklung der Kontrollzahlen im Jahr 2020 ist bedingt durch die
Corona-Pandemie. Zum einen hatte der vorrangige Gesundheitsschutz im BAG
auch Auswirkungen auf die Zahl der Kontrollprozesse. Das BAG hat seine
Kontrollkonzepte unmittelbar zu Beginn der Pandemie fortgeschrieben und
setzt seitdem ergänzend auf konzentrierte Schwerpunkt- und Sonderkontrollen.
Hierdurch konnten die pandemiebedingten Einbußen kompensiert werden. Zum
anderen hatte auch das zeitweise rückläufige Verkehrsaufkommen
Auswirkungen auf die Entwicklung der Kontrollzahlen (vgl. Lkw-Mautstatistik https://
www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Statistik/Mautstatistik/
mautstatistik_node.html).
14. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein
anderweitiges Verfahren eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern
differenzieren)?
Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren für den betroffenen Zeitraum
können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
GF GA
2016 32.210 7.037
2017 33.665 13.210
2018 31.872 7.099
2019 25.468 11.958
2020 35.109 5.881
15. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt oder anderweitige
Zahlungen angeordnet, und wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Bußgelder
oder anderweitigen Zahlungen (bitte unter Einbeziehung der Verfahren,
die das BAG für andere Akteure wie z. B. die Bundesländer betreut, nach
Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die Anzahl und den Gesamtbetrag an Bußgeldbescheiden sowie Verwarnungen
mit Verwarngeld, unterteilt nach Gebietsansässigen und Gebietsfremden
können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Hinweis: Die Abweichungen zu den statistischen Angaben aus der Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21483 ergeben sich durch verfahrensimmanente Bereinigungen
(z. B. Rücknahmen von Einsprüchen im gerichtlichen Verfahren und statistischen Anpassungen).
GA:
Bußgeldbescheide Verwarnungen mitVerwarnungsgeld Gesamtbetrag in Euro
2016 1.004 993 184.624
2017 1.440 1.116 301.064
2018 1.274 1.108 191.004
2019 1.190 1.094 193.809
2020 1.277 712 247.853
GF:
Bußgeldbescheide Verwarnungen mit
Verwarnungsgeld
Gesamtbetrag in Euro
2016 28.502 682 9.432.983
2017 27.412 538 18.769.112
2018 25.381 489 18.695.727
2019 19.728 375 13.853.288
2020 25.518 448 15.370.367
16. In wie vielen dieser Fälle wurden diese Bußgelder bzw. die
anderweitigen Zahlungen tatsächlich geleistet, und wie hoch ist die Gesamtsumme
dieser geleisteten Bußgelder bzw. der anderweitigen Zahlungen (bitte
gleichermaßen aufschlüsseln)?
Die Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldzahlungen können den folgenden
Tabellen entnommen werden. Eine statistische Unterteilung nach GA und GF
bei Verwarngeldzahlungen erfolgt nicht.
Hinweis: Die Abweichungen in den statistischen Angaben aus der Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21483 ergeben sich durch verfahrensimmanente Bereinigungen
(z. B. verzögerte Zahlungseingänge oder nachträgliche Zahlungen für Gutachter).
GA: GF:
Einnahmen Bußgelder
in Euro
Einnahmen Bußgelder
in Euro
2016 529.235 2016 8.872.023
2017 375.776 2017 9.924.359
2018 325.071 2018 11.697.730
2019 263.053 2019 10.540.746
2020 260.939 2020 12.771.371
Verwarngelder:
Verwarnungen
in Euro
2016 38.844
2017 45.21
2018 47.13
2019 42.419
2020 34.572
17. Bei wie vielen der betroffenen Lkw wurde eine Weiterfahrt untersagt
bzw. eine Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden
Haltern differenzieren)?
35. Bei wie vielen der betroffenen Lkw wurde eine Weiterfahrt untersagt
bzw. eine Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden
Haltern differenzieren)?
45. Bei wie vielen Lkw mit beanstandeter Abgasanlage wurde eine
Weiterfahrt untersagt bzw. eine Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet (bitte
nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die Fragen 17, 35 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Untersagung der Weiterfahrt für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist
der unten stehenden Tabelle zu entnehmen:
Anzahl Untersagung
der Weiterfahrt
Gesamt
GA GF Insgesamt
2016 2.314 5.668 7.982
2017 2.129 5.626 7.755
2018 1.956 5.983 7.939
2019 1.648 5.050 6.698
2020 1.330 4.039 5.369
18. Kann die Bundesregierung die Existenz einer in der
Presseberichterstattung erwähnten sogenannten Länderliste bestätigen, in der
Bußgeldabsenkungen je nach Nationalität thematisiert werden (vgl. „BAG gewährt
Bußgeld-Rabatte bis zu 50 Prozent“, Tagesspiegel Background Verkehr
& Smart Mobility vom 15. April 2021), und falls ja, wie bewertet sie
diese?
19. Welchen dienstlichen bzw. rechtlichen Status besitzt diese Liste, und
handelt es sich dabei insbesondere um eine Dienstanweisung und um
einen Teil des Diensthandbuchs der BAG?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das BAG als zuständige Behörde sind bei der Bearbeitung von
Bußgeldverfahren die in den jeweils einschlägigen bundeseinheitlichen Buß- und
Verwarnungsgeldkatalogen enthaltenen Bußgeldrichtsätze maßgebend.
Nach den gesetzlichen Regelungen des § 17 Absatz 3 Satz 2 des
Ordnungswidrigkeitengesetzes und hierauf gründender ständiger Rechtsprechung bemisst
sich die Höhe der Geldbuße nach der vorwerfbaren Handlung des Betroffenen,
jedoch auch nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, die im Verfahren zu
berücksichtigen sind. Das BAG muss daher darauf achten, dass das
festzusetzende Bußgeld verhältnismäßig zu den Einkommensverhältnissen des
Betroffenen ist und ihn nicht über Gebühr belastet.
Bei Verstößen von Unternehmern gilt eine einheitliche Bußgeldhöhe
unabhängig vom Standort des Unternehmens, gerade auch im Hinblick auf die
Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberverantwortung und der Kabotage.
Über ein engmaschiges Netz an Schwerpunktkontrollen und nachgelagerten
Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung der
Kabotagebestimmungen und der weiteren Vorschriften, insbesondere des Güterkraftverkehrsrechts,
werden illegale Praktiken von Unternehmen durch das BAG aufgedeckt und
konsequent geahndet.
Für das BAG ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Güterverkehr
maßgeblich. Das BAG überprüft daher kontinuierlich seine Kontroll- und
Ahndungspraxis und setzt gesetzliche Regelungen bzw. Vorgaben der
Rechtsprechung um.
20. Welche Verbindlichkeit besitzt die Liste bzw. deren Anwendung, und
welche Ermessensspielräume sind vorhanden?
In jedem Ordnungswidrigkeitenverfahren, das beim BAG durchgeführt wird,
werden alle Umstände des Einzelfalls bei der Festsetzung des Bußgelds
berücksichtigt. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen kommen
u. a. auch Faktoren wie mögliche Vorverstöße oder Einlassungen des
Betroffenen zum Tragen. Es findet stets eine Ermessensausübung statt.
21. Welche Länder befinden sich auf der Liste, welche Bußgeldabsenkungen
sind für diese Länder jeweils vorgesehen, und von welchen weiteren
Faktoren wird die Höhe der Absenkungen abhängig gemacht?
Im Rahmen der einzelfallbezogenen Ermessensausübung werden ergänzende
Wirtschaftsdaten zum Einkommensniveau gemäß einer Kategorisierung der
Staaten in drei Gruppen herangezogen. Gruppe 1 bilden die Staaten, bei denen
keine wesentlichen Unterschiede zum Einkommensniveau in Deutschland
bestehen. Gruppe 2 enthält Staaten mit niedrigerem Einkommensniveau.
Schließlich bilden Staaten, in denen das Einkommensniveau der Fahrer signifikant
unterhalb dem in Deutschland üblichen liegt, die Gruppe 3.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Absenkung vorgenommen
werden kann, ergibt sich aus den Vorgaben der Rechtsprechung. Die
Zuordnung von Staaten zu den betreffenden Gruppen erfolgt anhand allgemein
zugänglicher wirtschaftlicher Daten über das durchschnittliche Lohnniveau in der
Transportbranche in dem betreffenden Staat und wird kontinuierlich überprüft
und ggf. angepasst.
Für die Bußgeldfestsetzung maßgeblich sind weiter insbesondere, ob von
vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehungsweise auszugehen ist und ob Vorverstöße
vorliegen.
22. Seit wann existiert diese Liste, bzw. seit wann wird sie zur Absenkung
von Bußgeldern genutzt?
In der Verfahrensbearbeitung des Bundesamtes wird seit 2005 bei höheren
Bußgeldern (mehr als 250 Euro) gegen gebietsfremde Fahrer das
Einkommensniveau im Niederlassungsstaat in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen.
23. Inwiefern ist geplant, Bußgelder auch in Zukunft anhand einer
Länderliste abzusenken?
Für das BAG ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Güterverkehr
maßgeblich. Das BAG überprüft daher kontinuierlich seine Kontroll- und
Ahndungspraxis und entspricht hierbei ebenso den gesetzlichen Regelungen bzw.
Vorgaben der Rechtsprechung, wie es die tatsächlichen Verhältnisse auf dem
angespannten Güterkraftverkehrsmarkt in die Gesamtbetrachtung einbezieht
und berücksichtigt.
24. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für das BAG im
Allgemeinen, um Bußgelder abzusenken, welche Voraussetzungen müssen daf��r
erfüllt sein, und welche Ermessensspielräume bestehen?
Im Rahmen der Bearbeitung von Bußgeldverfahren orientiert sich das
Bundesamt an den Bußgeldrichtsätzen der jeweils einschlägigen bundeseinheitlichen
Buß- und Verwarnungsgeldkataloge sowie den gesetzlichen Regelungen bzw.
Vorgaben der Rechtsprechung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
25. In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren insgesamt
von der Möglichkeit von Bußgeldabsenkungen Gebrauch gemacht, wie
viel Prozent aller Verfahren betrifft dies, und wie hoch fielen die
Absenkungen in absoluter und in relativer Höhe aus (bitte unter Einbeziehung
der Verfahren, die das BAG für andere Akteure wie z. B. die
Bundesländer betreut, nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?
26. In wie vielen Fällen wurde dabei konkret von der Möglichkeit von
Bußgeld-Absenkungen gemäß der „Länderliste“ Gebrauch gemacht, wie
viel Prozent aller Verfahren betrifft dies, und wie hoch fielen die
Absenkungen in absoluter und in relativer Höhe aus (bitte unter Einbeziehung
der Verfahren, die das BAG für andere Akteure wie z. B. die
Bundesländer betreut, nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine entsprechende Bußgeldabsenkung kommt nicht bei Unternehmern,
sondern nur bei Fahrern und auch dann nur in den Fällen in Betracht, in denen ein
Bußgeld von mehr als 250 Euro verhängt wird und der Fahrer aus einem Staat
mit nachgewiesenem deutlich niedrigerem Einkommensniveau stammt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. In der ganz überwiegenden
Mehrzahl der Bußgeldbescheide findet eine Absenkung der Bußgeldhöhe nicht
statt. Eine statistische Erhebung wird nicht vorgenommen.
27. Wie viele Lkw wurden in den letzten fünf Jahren durch das BAG konkret
im Rahmen von technischen Unterwegskontrollen überprüft (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die im Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht durchgeführten technischen
Kontrollen sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen.
StVR Techn. Kontrolle Anzahl kontrollierte FahrzeugeGA GF Insgesamt
2016 20.298 40.150 60.448
2017 29.500 64.336 93.836
2018 36.041 74.209 110.250
2019 31.094 61.611 92.705
2020 25.662 48.092 73.754
28. Wie viele Mängel wurden im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern differenzieren)?
30. Bei wie vielen der kontrollierten Lkw wurde mindestens ein Mangel
festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die Fragen 28 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge bei den technischen
Unterwegskontrollen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
StVR Techn. Kontrolle Anzahl beanstandete Fahrzeuge*GA GF Insgesamt
2016 1.661 6.288 7.949
2017 1.466 7.512 8.978
2018 1.311 7.012 8.323
2019 1.081 6.035 7.116
2020 1.035 5.044 6.079
* Eine Beanstandung kann mehrere Verstöße beinhalten
Eine separate statistische Erfassung der rein im Rahmen von technischen
Unterwegskontrollen festgestellten Mängeln erfolgt nicht.
29. Wie verteilen sich diese Mängel auf die unterschiedlichen Kategorien
(z. B. Bremsanlage, Lichtanlage etc.) (bitte nach Jahren und Kategorien
aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden
Haltern differenzieren)?
Eine Teilauswertung der festgestellten Verstöße, aufgeschlüsselt nach dem
häufigsten Vorkommen, können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl Verstöße/Teilauswertung TUK 2016 2017 2018 2019 2020
Bremsanlage 510 392 710 374 352
Lenkung 53 54 40 22 14
Lichtanlage und Elektrik 2.029 2.062 3.308 2.762 2.442
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen 505 281 842 554 700
Fahrgestell und am Fahrgestell befestigte
Teile 152 200 120 78 124
Sonstige Geräte einschließlich
Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer 152 170 630 538 372
Umweltbelastung durch Emissionen und
Austritt von Kraftstoff und/oder Öl 5 19 0 56 108
31. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein
anderweitiges Verfahren eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern
differenzieren)?
32. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt oder anderweitige
Zahlungen angeordnet, und wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Bußgelder
oder anderweitigen Zahlungen (bitte unter Einbeziehung der Verfahren,
die das BAG für andere Akteure wie z. B. die Bundesländer betreut, nach
Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Haltern differenzieren)?
33. In wie vielen dieser Fälle wurde von der Möglichkeit von
Bußgeldabsenkungen Gebrauch gemacht, wie viel Prozent aller Verfahren betrifft dies,
und wie hoch fielen die Absenkungen in absoluter und in relativer Höhe
aus (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
34. In wie vielen Fällen wurden die Bußgelder bzw. die anderweitigen
Zahlungen tatsächlich geleistet, und wie hoch ist die Gesamtsumme dieser
geleisteten Bußgelder bzw. der anderweitigen Zahlungen (bitte
gleichermaßen aufschlüsseln)?
Die Fragen 31 bis 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen Zuwiderhandlungen, die bei
technischen Verstößen festgestellt wurden (straßenverkehrsrechtliche Verstöße),
erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder. Statistische Erhebungen
über die Anzahl der von den zuständigen Landesbehörden eingeleiteten
Ordnungswidrigkeiten liegen der Bundesregierung nicht vor.
36. Bei wie vielen Lkw wurde seit Beginn einer entsprechenden statistischen
Erfassung durch den Straßenkontrolldienst des BAG im Rahmen von
technischen Unterwegskontrollen der ordnungsgemäße technische
Zustand der Abgasanlage überprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
dabei zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern
differenzieren)?
Die statistische Erfassung von Kontrollen der Abgasanlagen (sogenannte
AdBlue-Kontrollen) können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Eine separate Erfassung dieser Kontrollen erfolgt seit Juni 2017.
AdBlue kontrollierte Fzg bei TUK*-Kontrollen
GA GF Gesamt
ab Juni 2017 2.082 4.879 6.961
2018 3.583 9.715 13.298
2019 1.828 6.654 8.482
2020 1.679 5.238 6.917
* TUK= Technische Unterwegskontrollen
37. Bei wie vielen Lkw wurde die Abgasanlage gleich aus welchem Grund
beanstandet (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der Beanstandungen bei Kontrollen des
ordnungsgemäßen technischen Zustandes der Abgasanlage.
AdBlue beanstandete Fahrzeuge
GA GF Gesamt
ab Juni 2017 9 122 131
2018 11 300 311
2019 10 206 216
2020 10 350 360
38. Wie verteilen sich die Beanstandungen auf Manipulationen an der
Abgasanlage (z. B. durch AdBlue-Emulatoren) und Defekte (bitte nach
Jahren und Beanstandung aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
Die Beanstandungen von Manipulationen und Defekten an der Abgasanlage
können der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Eine differenzierte
statistische Erfassung erfolgt seit August 2018.
AdBlue-Manipulation
beanstandete Fahrzeuge
AdBlue-Defekt
beanstandete Fahrzeuge
GA GF Gesamt GA GF Gesamt
ab August
2018
3 87 90 4 44 48
2019 7 95 102 3 111 114
2020 2 99 101 3 76 79
39. Bei wie vielen der Lkw mit beanstandeter Abgasanlage wurde ein
Verfahren zur Nacherhebung der Maut eingeleitet, und wie hoch ist die
Gesamtsumme der nachgeforderten Maut (bitte unter Einbeziehung der
Verfahren, die das BAG für andere Akteure wie z. B. die Bundesländer
betreut, nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen
und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
40. Bei wie vielen dieser Lkw wurde die nachgeforderte Maut tatsächlich
erhoben, und wie hoch ist die Gesamtsumme der erhobenen Maut (bitte
gleichermaßen aufschlüsseln)?
41. Bei wie vielen der Lkw mit beanstandeter Abgasanlage wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein anderweitiges Verfahren eingeleitet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen gebietsansässigen
und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
42. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt oder anderweitige
Zahlungen angeordnet, und wie hoch ist die Gesamtsumme der verhängten
Bußgelder oder der anderweitigen Zahlungen (bitte unter Einbeziehung
der Verfahren, die das BAG für andere Akteure wie z. B. die
Bundesländer betreut, nach Jahren aufschlüsseln und dabei zwischen
gebietsansässigen und gebietsfremden Haltern differenzieren)?
44. In wie vielen Fällen wurden die Bußgelder bzw. die anderweitigen
Zahlungen tatsächlich geleistet, und wie hoch ist die Gesamtsumme der
erhobenen Bußgelder bzw. der anderweitigen Zahlungen (bitte gleichermaßen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 39 bis 42 und 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die statistischen Angaben zu Maut-Nacherhebungsverfahren wegen
beanstandeter Abgasanlagen können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Diese schließt auch Verfahren anderer Behörden (u. a. der Polizeien der
Länder) mit ein. Eine statistische Differenzierung nach Gebietsansässigen und
Gebietsfremden erfolgt nicht.
Statistische Angaben zu Verfahren wegen beanstandeter Abgasanlage
Maut-Nacherhebungsverfahren AdBlue
2016–2018* 2019* 2020 insg.
Anzahl der Verfahren 757 426 430 1613
abschließend bearbeitete Verfahren mit
Sollstellung 660 358 52 1070
nachträglich festgesetzte Maut in Höhe von 892.169,97 € 1.683.513,55 € 119.554,36 € 2.695.237,88 €
durch Bezahlung vollständig
abgeschlossene Verfahren 512 225 15 752
Summe der tatsächlich gezahlten
Mautnacherhebung 1.404.272,39 € 810.487,87 € 19.317,37 € 2.234.077,63 €
Statistische Angaben zu Verfahren wegen beanstandeter Abgasanlage
Maut-Nacherhebungsverfahren Wechselklappe
2016–2018* 2019* 2020 insg.
Anzahl der Verfahren 89 44 42 175
abschließend bearbeitete Verfahren mit
Sollstellung 74 32 8 114
nachträglich festgesetzte Maut in Höhe von 405.314,65 € 86.845,21 € 23.151,60 € 515.311,64 €
durch Bezahlung vollständig
abgeschlossene Verfahren 69 21 5 95
Summe der tatsächlich gezahlten
Mautnacherhebung 319.136,33 € 39.733,90 € 1.803,89 € 360.674,12 €
Bußgeldverfahren
Anzahl der Bußgeldverfahren 372 493 351 1216
Höhe verhängten Bußgelder 273.367,50 € 378.089,75 € 275.224,73 € 926.681,98 €
durch Bezahlung vollständig
abgeschlossene Verfahren 284 402 268 954
Summe der gezahlten Bußgelder 214.985,00 € 260.942,75 € 206.705,72 € 682.633,47 €
* Die Abweichung zu den statistischen Angaben aus der Antwort zur vorherigen Kleinen Anfragen
ergibt sich durch die zusätzliche Bearbeitung der inzwischen nachträglich eingegangenen
Kontrollfeststellungen bzw. der abschließenden Bearbeitung dieser
43. In wie vielen dieser Fälle wurde von der Möglichkeit von
Bußgeldabsenkungen Gebrauch gemacht, wie viel Prozent aller Verfahren betrifft dies,
und wie hoch fielen die Absenkungen in absoluter und in relativer Höhe
aus (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
Eine Absenkung des Bußgeldes erfolgt in den oben genannten Fällen nicht.
46. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Stellen im BAG
entwickelt (bitte für jedes Jahr nach Gesamtpersonalbestand sowie den
Teilzahlen für Straßenkontrolldienst und Mautkontrolldienst
aufschlüsseln)?
47. Wie viele dieser Stellen waren in den letzten fünf Jahren tatsächlich
besetzt (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Haushalt 2016 standen für den Mautkontrolldienst 558 (Plan-)Stellen zur
Verfügung, die im Jahr 2018 anlässlich der weiteren Ausweitung der
Mautpflicht auf 704 (Plan-)Stellen angewachsen sind. Im Jahr 2020 erfolgte ein
weiterer Aufwuchs auf insgesamt 728 (Plan-)Stellen. Seit dem Haushalt 2016
erfolgen stetig bundesweite Personalgewinnungsverfahren für einen nachhaltigen
Personalaufwuchs.
In den Haushalten 2019 und 2021 wurden für den Mautkontrolldienst
insgesamt 170 Planstellenhebungen erreicht, die die fortgesetzte
Aufgabenentwicklung im Mautkontrolldienst z. B. mit der anteiligen Wahrnehmung von
Kontrollaufgaben nach dem GüKG adäquat abbildet. Das laufende
Besetzungsverfahren hat zum Ziel, diese 170 Beförderungs- bzw. Entwicklungsdienstposten
bis Ende 2021 statusoffen zu besetzen. Hiervon konnten für bisher knapp 70
Dienstposten Bewerbende ausgewählt bzw. eine Besetzung erfolgreich
abgeschlossen werden.
Dem Straßenkontrolldienst (SKD) standen bis 2018 gleichbleibend rund 250
(Plan-)Stellen zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2018 kamen weitere 70 Stellen
für Kontrolleurinnen und Kontrolleure hinzu. Derzeit sind 258 (Plan-)Stellen
besetzt. Ein Großverfahren zur Personalgewinnung befindet sich mit der
Besetzung von knapp 50 (Plan-)Stellen in der Abschlussphase. Ein weiteres
Großverfahren wurde Ende 2020 mit dem Ziel der sukzessiven Besetzung der
verbliebenen vakanten (Plan-)Stellen angestoßen.
48. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Stellen im Bereich
der technischen Unterwegskontrollen des Straßenkontrolldienstes
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
49. Wie viele dieser Stellen waren in den letzten fünf Jahren tatsächlich
besetzt (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 und 49 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für technische Unterwegskontrollen (TUK) standen dem Straßenkontrolldienst
2018 45 (Plan-)Stellen zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2018 und 2020
wurden insgesamt weitere sieben (Plan-)Stellen ausgebracht, so dass für diese
Aufgabe zurzeit 52 (Plan-)Stellen zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund des
generellen Aufwuchses im SKD und der hohen Anforderungen an die Tätigkeit
in der TUK (spezielle Kfz-technische Ausbildung sowie fundierte Erfahrungen
in der Kontrolltätigkeit) steht die Ausschreibung der bestehenden
Besetzungsmöglichkeiten unmittelbar bevor.
Drucksache 19/29948 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]