Mobilitätseinschränkende Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Christoph Meyer, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 16. März 2020 um 8 Uhr begannen auf Veranlassung der Bundesregierung erstmals seit Jahren wieder umfangreiche Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz. Sie sollten und sollen der Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen. Die Grenzkontrollen sind Bestandteil des Maßnahmenbündels der Bundesregierung zur Verringerung der Ausbreitung des Virus und zur Reduzierung der Anzahl infizierter Personen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-03/grenzkontrollen-coronavirus-deutschland-ausbreitung-oesterreich-frankreich-luxemburg-daenemark-schweiz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F).
Neben der Bundesregierung haben auch die Regierungen anderer Länder Grenzkontrollen angeordnet, so zum Beispiel Frankreich, Tschechien oder Dänemark (https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Coronavirus-macht-Grenzkontrollen-zum-Dauerthema-in-Europa;art295,4337480).
Seit diesem Zeitpunkt wurden immer wieder Verlängerungen, Lockerungen und die erneute Aufnahme von Grenzkontrollen diskutiert. Je nach Grenzübergang und Situation im jeweiligen Nachbarland bestanden und bestehen unterschiedliche mobilitätseinschränkende Maßnahmen. Beispiele sind Quarantänevorschriften, verpflichtendes Vorweisen eines negativen Corona-Tests oder der Ausschluss von einer Einreise nach Deutschland außer bei Vorliegen eines besonders triftigen Grundes (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#Start). Nach einem Jahr Pandemie und sehr verschiedenen mobilitätseinschränkenden Maßnahmen an den deutschen Grenzen möchten die Fragesteller die Bundesregierung nach einer Übersicht befragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche mobilitätseinschränkenden Maßnahmen hat die Bundesregierung an welchen deutschen Grenzen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen (bitte chronologisch ab März 2020 angeben)?
Welche mobilitätseinschränkenden Maßnahmen, die speziell den innereuropäischen Verkehr betreffen, hat die Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen (bitte chronologisch ab März 2020 angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, welche mobilitätseinschränkenden Maßnahmen haben die Regierungen anderer Mitgliedstaaten des Schengenraums an welchen deutschen Grenzen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen (bitte chronologisch ab März 2020 angeben)?
Welche Kriterien wurden für die Beurteilung der Schwere des Eingriffs in Grundrechte und der Notwendigkeit für die in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen herangezogen?
a) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich eines eindämmenden Effekts der mobilitätseinschränkenden Maßnahmen wurden hierfür herangezogen?
b) Welche milderen Maßnahmen werden hierbei erwogen?
In welchen zeitlichen Abständen wurde die Verhältnismäßigkeit der in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen überprüft?
Wie lange galten die in den Fragen 1 und 2 genannten mobilitätsbeschränkenden Maßnahmen (bitte nach jeweiliger Grenze angeben)?
Welche der in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen wurden durch zusätzliche Schleierfahndungen der Bundespolizei überwacht (bitte nach jeweiliger Grenze angeben)?
An welchen deutschen Grenzen hat die Bundesregierung Grenzkontrollen durch die Bundespolizei zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie durchgeführt?
An welchen deutschen Grenzen hat die Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe die Durchführung von Grenzkontrollen unterstützt (bitte nach Land sortiert angeben)?
Wie lange wurden die in den Fragen 8 und 9 genannten Grenzkontrollen jeweils durchgeführt (bitte nach jeweiliger Grenze angeben)?
Wie viele Überstunden der Bundespolizei sind im Zusammenhang mit den in den Fragen 8 und 9 genannten Grenzkontrollen angefallen (bitte insgesamt und durchschnittlich für einen Beamten angeben)?
Welche mobilitätseinschränkenden Maßnahmen, die den innerdeutschen Verkehr betreffen, hat die Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen?
Welche der in Frage 12 genannten Maßnahmen wurden durch zusätzliche polizeiliche Kontrollen überwacht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, welche mobilitätseinschränkenden Maßnahmen haben die Bundesländer zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen (bitte nach Bundesland sortiert angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Kriterien zogen die Länder für die Beurteilung der Schwere des Eingriffs in Grundrechte und der Notwendigkeit für die in Frage 14 genannten Maßnahmen (bitte nach Bundesland sortiert angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, in welchen zeitlichen Abständen überprüften die Länder die Verhältnismäßigkeit der in Frage 14 genannten Maßnahmen (bitte nach Bundesland sortiert angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie lange galten die in Frage 14 genannten Maßnahmen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, welche der in Frage 14 genannten Maßnahmen wurden durch zusätzliche polizeiliche Maßnahmen überwacht?