Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Umsatzsteuerhinterziehung auf Onlinemarktplätzen
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, Stefan Liebich, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang 2019 führte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet eine steuerliche Haftungsregelung für Handelsplattformen im Internet ein. So sollte verhindert werden, dass einige Onlinehändler, oft aus Nicht-EU-Ländern, Waren über Onlineplattformen wie Amazon oder Ebay in Deutschland verkaufen, ohne dabei die deutsche Umsatzsteuer abzuführen (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/umsatzsteuer-wie-amazon-zur-hinterziehung-genutzt-wird-a-1171381.html sowie https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzentwurf-so-will-scholz-steuerbetrug-bei-amazon-und-ebay-eindaemmen/22864780.html?ticket=ST-734992-VhrzQRDEGwjiPiDtf9L9-ap4). Das in Kraft getretene Gesetz soll Umsatzsteuerhinterziehung auf Onlinemarktplätzen verhindern, indem Plattformen für nicht gezahlte Umsatzsteuern der Verkäufer haftbar gemacht werden. Allein bei Vorlage einer steuerlichen Registrierungsbescheinigung der Verkäufer sind Verkaufsplattformen von der Haftung ausgenommen. Zudem müssen sie Daten über möglicherweise steuerpflichtige Umsätze der Verkäufer registrieren.
Laut Bundesrechnungshof sind jedoch knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Defizite wie die fehlende Ressourcenausstattung der zuständigen Zentralfinanzämter oder die Möglichkeit zur Umgehung der Steuer beispielsweise durch eine Namensänderung der Onlinehändler erkennbar, die die Wirksamkeit der Maßnahme infrage stellen (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/langfassungen-ab-2013/2020/massnahmen-zur-verbesserung-der-umsatzsteuerbetrugsbekaempfung-chancen-der-digitalisierung-nutzen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Fälle von Umsatzsteuerbetrug von Onlinehändlern wurden seit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung verzeichnet (bitte die Zahlen für jedes Jahr seit 2019 angeben, und falls auch für die Jahre davor rückwirkend ermittelt wurde, bitte auch diese Jahre angeben)?
a) Wie hoch sind die mit diesen Betrugsfällen verbundenen Volumina an möglichen Betrugsschäden nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte jährliche Zahlen angeben)?
b) In welcher Höhe wurden im Zusammenhang mit diesen Betrugsfällen Umsatzsteuerzahlungen nach Aktivwerden der Behörden nachträglich geleistet (bitte jährliche Zahlen angeben)?
In wie vielen Fällen wurden Onlineplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung haftbar gemacht (bitte jährliche Zahlen angeben)?
a) In welcher Höhe mussten sie Strafen zahlen (bitte jährliche Zahlen angeben)?
b) Um wie viele einzelne Onlineplattformen geht es?
Welche Hinweise liegen der Bundesregierung zu Onlinehändlern vor, die die Umsatzsteuer weiterhin umgehen?
Wie hoch sind die jährlichen Steuerausfälle durch Umsatzsteuerhinterziehung im Onlinehandel seit 2018 nach Schätzung der Bundesregierung?
Wie viele Onlinehändler aus China, Taiwan oder Hong Kong waren nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2018 beim Finanzamt Berlin-Neukölln gemeldet, wo nach § 1 Absatz 2 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung die Meldepflicht für alle Onlinehändler mit Unternehmenssitzen in diesen Ländern gilt?
Wie viele Steuernummern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 vergeben, bei denen nach sechs Monaten keine Steuerzahlungen mehr eingingen?
Wie gehen nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden mit Hinweisen von Kundinnen und Kunden um, die auf einen Umsatzsteuerbetrug aufmerksam machen (wie im oben genannten SPIEGEL-Artikel ausgeführt)?
Wie viele Kundinnen, Kunden, oder sonstige Hinweisgebende haben Verstöße gegen die Pflicht der Erstellung einer offiziellen Rechnung mit Angabe der Mehrwertsteuer seit 2018 bei einer Behörde des Bundes gemeldet (bitte Angaben nach Jahren aufschlüsseln)?
Gibt es ein spezielles Hinweisgebersystem, durch das Kundinnen und Kunden Verstöße gegen die Pflicht der Erstellung einer offiziellen Rechnung mit Angabe der Mehrwertsteuer melden können?
a) Wenn ja, wie viele Meldungen sind jährlich über das System eingegangen?
b) Wenn nein, warum existiert ein solches System nicht?
Wie prüft die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet hinsichtlich der Vermeidung von Umsatzsteuerhinterziehung auf Onlinemarktplätzen?
a) Wie viele Prüfungen sind erfolgt?
b) Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen geliefert?
c) Wurden angesichts der Prüfungsergebnisse weitere Maßnahmen implementiert, bzw. sind weitere Maßnahmen geplant?
Wie ist die Meinung der Bundesregierung zur Durchführung gezielter Testkäufe von Onlineangeboten, um die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer zu überprüfen und durch diese Möglichkeit auch präventiv Steuerbetrug vorzubeugen?
Hat die Bundesregierung entsprechende Testkäufe bereits durchführen lassen?
Sieht die Bundesregierung weiteren Reformbedarf, insbesondere angesichts der Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass auch strukturelle Veränderungen weiterhin notwendig sind (vgl. S. 27 und 28, Bundesrechnungshof, 2020, Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über Maßnahmen zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung – Chancen der Digitalisierung nutzen), und falls ja, welchen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den finanziellen Aufwand und wie hoch die Steuermehreinnahmen durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet (bitte jährliche Zahlen angeben)?
Wie viele Mitarbeitende sind im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Umsatzsteuerprüfung betraut (bitte Vollzeitäquivalente pro Jahr seit 2018 angeben)?
Wie viele Mitarbeitende des Finanzamts Berlin-Neukölln sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Aufgaben im Rahmen der bundesweiten Zuständigkeit nach § 1 Absatz 2 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung betraut?
Welchen Zeitplan gibt es für die Implementierung der vom BZSt im Oktober 2019 beauftragten Erweiterung des sog. Webcrawler-Programms, das seit 2003 das Internet nach steuerlich nicht erfassten unternehmerischen Aktivitäten durchsucht, aber laut dem oben genannten Bericht des Bundesrechnungshofs immer noch nicht in der Lage ist, ausländische Internetanbieter zu identifizieren (vgl. S. 28 ebd.)?
Wie viel Personal haben jeweils die Zentrale Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen (KUSS) und die Zentrale Ermittlungs- und Koordinierungsstelle Xpider (ZekoX) in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie entwickeln sich diese Zahlen seit 2018 (bitte jährliche Zahlen angeben)?
Welche Aufgaben kommen der KUSS beim BZSt zu, was ist dabei die Ermächtigungsgrundlage?
a) Wäre die Arbeit der KUSS im Hinblick auf beispielsweise neue Aufgaben, neue Fachkräfte oder IT-Systeme ausbaubar?
b) Ist ein Ausbau der KUSS zur steuerlichen Erfassung von Social-Media-Akteuren geplant, um deren gleichmäßige Besteuerung in allen Bundesländern sicherzustellen?
Wie plant das Bundesfinanzministerium, die vom Bundesrechnungshof wiederholt angemahnte niedrige Umsatzsteuersonderprüfquote von 1,3 Prozent in 2019 zu erhöhen (vgl. S. 201– und 202, Bundestagsdrucksache 16/3200; S. 289, Bundestagsdrucksache 19/5500; S. 18 Bundesrechnungshof, 2020, Bericht nach § 99 BHO über Maßnahmen zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung – Chancen der Digitalisierung nutzen)?
Arbeitet die Bundesregierung diesbezüglich auf verbindliche Zielvereinbarungen mit den Bundesländern hin, und wenn ja, was ist der Stand?