[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten
Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30029 –
Kenntnisstand Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nach einem Jahr
Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit mehr als einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das Leben von
Kindern und Jugendlichen maßgeblich. Dennoch liegen in Deutschland
verhältnismäßig wenig Informationen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen
von SARS-CoV-2 auf Kinder und Jugendliche vor.
Dabei können auch Kinder und Jugendliche unmittelbar vom SARS-CoV-2-
Infektionsgeschehen betroffen sein. So verzeichnete das Robert Koch-Institut
(RKI) zuletzt einen starken Anstieg der COVID-19-Fallzahlen bei Kindern
und Jugendlichen ebenso wie zunehmend mehr Übertragungen und
Ausbruchsgeschehen, die auch von dieser Altersgruppe ausgehen (vgl.
https://ww
w.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Ap
r_2021/2021-04-13-de.pdf?__blob=publicationFile). Waren die gemeldeten
Fälle bei Kindern und Jugendlichen zu Beginn des Jahres 2021 noch
rückläufig, kam es nach Daten des RKI ab Mitte Februar 2021 zu einem steilen
Anstieg der Meldeinzidenz. Innerhalb von sechs Wochen verdreifachten sich
demnach etwa die gemeldeten Zahlen bei den 0- bis 5-Jährigen, und die
Meldeinzidenz in dieser Altersgruppe stieg zwischen den Kalenderwochen 6 und
11 von 35 auf 105 an. Dieser Trend lasse sich laut RKI nicht allein durch
vermehrte PCR-Testung erklären, sondern zeige auch den Effekt, den die rasante
Ausbreitung der als besorgniserregend eingestuften SARS-CoV-2-Variante
B.1.1.7 auf das Pandemiegeschehen in Deutschland habe (vgl.
https://www.rk
i.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/KiTa-Studi
e-Berichte/KiTAStudie_03_2021.pdf?__blob=publicationFile). Aktuell
bestehen laut einer ersten britischen Fallstudie keine Hinweise darauf, dass B.1.1.7
bei Kindern und Jugendlichen häufiger zu schweren Krankheitsverläufen
führt. Gleichwohl habe sich die Zahl der Ende 2020 und Anfang 2021
aufgrund einer COVID-19-Erkrankung hospitalisierten Kinder und Jugendlichen
im Vergleich zum Beginn der Pandemie deutlich erhöht, wahrscheinlich
aufgrund der insgesamt höheren Inzidenzen sowohl in ihrer Altersgruppe, als
auch in der Gesamtbevölkerung (vgl.
https://www.thelancet.com/journals/lanc
hi/article/PIIS2352-4642(21)00030-4/fulltext).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31150
19. Wahlperiode 23.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Juni 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Während die überwiegende Mehrheit aller an COVID-19 erkrankten Kinder
und Jugendlichen einen asymptomatischen oder lediglich von leichten
Symptomen begleiteten Krankheitsverlauf aufweist, wird in seltenen Fällen von
schweren Erkrankungen ebenso wie von postviralen Folgeerkrankungen
berichtet.
Seit dem Frühjahr 2020 ist das sogenannte Paediatric Inflammatory
Multisystem Syndrome (PIMS oder PIMS-TS), auch bezeichnet als Multisystem
Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C), bekannt. Erkrankte Kinder und
Jugendliche weisen ein weites Spektrum klinischer Symptome auf, das u. a.
von hohem Fieber, gastrointestinalen Symptomen, Haut- und
Schleimhautentzündungen bis zu einer Entzündung der Herzkranzgefäße mit Kawasaki-
Syndrom-ähnlichen Begleiterscheinungen reichen kann. Zumeist tritt PIMS
zwei bis sechs Wochen nach einer SARS-CoV-2-Infektion auf, die
entsprechend bei den Betroffenen oft nur per Antikörpertest nachgewiesen werden
kann. Die weitaus meisten schwer an PIMS erkrankten Kinder und
Jugendlichen können erfolgreich behandelt werden, die Mortalitätsrate liegt bei den
auf Intensivstationen behandelten Patientinnen und Patienten unter 3 Prozent
(vgl.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1751722220302250#
bib8). Für Deutschland stellt die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische
Infektiologie (DGPI) einen regelmäßig aktualisierten Bericht zu PIMS-
Erkrankungen bereit. Datengrundlage sind Fälle, die im Rahmen des PIMS-Surveys der
Universitätsklinik Dresden gemeldet wurden. Zwischen dem 27. Mai 2020 bis
zum 25. April 2021 wurden so 281 an PIMS erkrankte Kinder und
Jugendliche, ihre Symptome und Krankheitsverläufe registriert (vgl.
https://dgpi.de/pi
ms-survey-update/). Knapp die Hälfte der im PIMS-Survey gemeldeten
Patientinnen und Patienten konnten bislang gesund entlassen werden. Bei etwa
jedem zehnten Kind treten nach einer schweren PIMS-Erkrankung allerdings
womöglich bleibende gesundheitliche Schäden auf (vgl.
https://www.spiege
l.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-pims-syndrom-so-gefaehrlich-ist-covi
d-19-fuer-kinder-a-efc7bed2-0002-0001-0000-000176418868).
Eine Meldepflicht, wie sie für COVID-19-Infektionen nach § 6 des
Infektionsschutzgesetzes gilt, besteht für PIMS in Deutschland nicht. Auch auf EU-
Ebene fehlt ein umfassendes Lagebild von PIMS-Fällen und PIMS-verläufen,
ebenso wie Informationen darüber, ob die aktuelle Ausbreitung der
besorgniserregenden Virusvarianten einen Effekt auf die Häufigkeit und Schwere von
PIMS-Erkrankungen zeitigt (vgl.:
https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/fil
es/documents/RRA-covid-19-14th-update-15-feb-2021.pdf).
Spätfolgen einer COVID-19-Infektion sind auch bei Kindern und
Jugendlichen nicht auf PIMS und seine möglichen gesundheitlichen Auswirkungen
begrenzt. Zunehmend finden sich auch in Deutschland Berichte, dass Kinder und
Jugendliche von sogenannten Long COVID-Symptomen betroffen sind (vgl.
etwa:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-spaetfolgen-zunahme-
kinder-jugendliche-100.html). Diese können auch bei asymptomatischen oder
leichten Krankheitsverläufen im Nachgang einer COVID-19-Infektion
auftreten und umfassen etwa Symptome wie Fatigue, Atemschwierigkeiten,
Muskel- und Gelenkschmerzen oder Konzentrationsstörungen in
unterschiedlichen Schweregraden. Aktuell sind wenige Daten und Informationen zu
Vorkommen und Ausprägungen von Long COVID bei Kindern und Jugendlichen
verfügbar. Dennoch gibt es deutliche Hinweise, dass Long-COVID auch in
ihrer Kohorte verbreitet ist. So zeigen etwa im Februar 2021 veröffentlichte
Daten des fortlaufenden „UK Coronavirus Infection Survey (CIS)“ in
Großbritannien, dass 13 Prozent der unter 11-Jährigen und circa 15 Prozent der 12
bis 16-Jährigen Untersuchten auch fünf Wochen nach einer bestätigten
COVID-19-Infektion mindestens ein Krankheitssymptom weiterhin aufwiesen
(vgl.
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uplo
ads/attachment_data/file/962830/s1079-ons-update-on-long-covid-prevalence-
estimate.pdf). Im Rahmen einer Fallstudie in Italien wiesen von 129 befragten
Kindern und Jugendlichen sogar mehr als die Hälfte auch 120 Tage nach ihrer
COVID-19-Infektion mindestens ein weiterhin bestehendes Symptom auf,
42,6 Prozent von ihnen fühlten sich in ihrem Alltag dadurch beeinträchtigt
(vgl.
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uplo
ads/attachment_data/file/962830/s1079-ons-update-on-long-covid-prevalence-
estimate.pdf).
Aktuell liegen der Bundesregierung, wie aus ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28419 hervorgeht, keine systematisch
erhobenen Daten zu Häufigkeit, Symptomen und Dauer ihres Auftretens in
bestimmten Altersgruppen in Deutschland vor. Die in der Antwort der
Bundesregierung angeführte und u. a. vom Bundesministerium für Gesundheit und
RKI initiierte Studie „Corona Monitoring Lokal“, in deren Rahmen auch
Nachbefragungen einer seroepidemiologischen Studie zu Long-COVID
vorgesehen sind (vgl. ebd.), richtet sich bislang allein an volljährige
Teilnehmerinnen und Teilnehmer (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitor
ing/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/JoHM_S5_2020_Studien
protokoll_CORONA_MONITORING_lokal.pdf?__blob=publicationFile).
Darüber hinaus weisen mehrere Studien darauf hin, dass sich die Corona-
Pandemie und deren Bekämpfung auch auf die seelische Gesundheit
insbesondere von Kindern und Jugendlichen auswirken. Aus der zweiten
Befragungsrunde der COPSY-Studie etwa geht hervor, dass sich die Lebensqualität und
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Verlaufe der
Corona-Pandemie verschlechtert haben; etwa jedes dritte Kind in Deutschland
leidet mittlerweile unter psychischen Auffälligkeiten, darunter depressive
Symptome und psychosomatische Beschwerden. Besonders betroffen sind
Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder mit
Migrationshintergrund (vgl.
https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilun
gen/detailseite_104081.html).
Eine ausreichende Datengrundlage ist Voraussetzung für risikoadjustierte
Entscheidungen und verantwortliches, politisches Handeln. Die Kleine Anfrage
dient dem Erkenntnisgewinn zur Lageeinschätzung und Beurteilung der
gesundheitlichen Folgen der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie auf Kinder
und Jugendliche durch die Bundesregierung.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche (Altersgruppe 0 bis18 Jahre) haben
sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem SARS-CoV-2-
Virus infiziert?
Bis zum 7. Juni 2021 wurden insgesamt 529.027 laborbestätigte SARS-CoV-2-
Fälle im Alter von 0 bis 18 Jahren an das Robert Koch-Institut (RKI)
übermittelt.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von
Übertragungen des SARS-CoV-2-Virus von Kindern und Jugendlichen auf
deren Sorgeberechtigte, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche Teil des Infektionsgeschehens zu
SARS-CoV-2 und können eine Infektion auf Personen in ihrem Umfeld
übertragen.
Vor der Zirkulation der Alpha-Variante (VOC-alpha/B.1.1.7) sprach die
Datenlage dafür, dass Kinder und Jugendliche in eher begrenztem Umfang SARS-
CoV-2-Viren in ihren Haushalten übertrugen, u. a. auf ihre Sorgeberechtigten.
Eine RKI-Studie fand Hinweise darauf, dass Kinder im Kindergartenalter die
Alpha-Viren im Haushaltssetting effektiv übertragen können, mit sekundären
Infektionsraten von etwa 40 Prozent (Loenenbach, Eurosurv 2021). Eine
Auswertung dänischer Meldedaten kam zu ähnlichen Ergebnissen (Lyngse, med-
Rxiv 2021). Die engen Kontakte innerhalb des gleichen Haushalts erhöhen die
Wahrscheinlichkeit einer Übertragung, insbesondere wenn der Primärfall ein
Kind ist. Die aktuellen Ergebnisse der Studie zeigen eine hohe Schutzwirkung
einer abgeschlossenen Impfung auch gegenüber der Alpha-Virusvariante. Diese
Ergebnisse unterstützen die Bedeutung der Impfprävention bei Erwachsenen
zur Minimierung des Übertragungsrisikos.
3. Wie viele Minderjährige haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein
oder mehrere Sorgeberechtigte durch eine COVID-19-Erkrankung
verloren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor.
4. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher an COVID-19 erkrankt?
Bis zum 7. Juni 2021 lagen von 529.027 laborbestätigten SARS-CoV-2-Fälle
für 359.610 (68 Prozent) Fälle im Alter von 0 bis 18 Jahren klinische
Informationen/Angaben zur Symptomatik vor. Von diesen Fällen wurden für 262.677
(73 Prozent) Fälle angegeben, dass sie Symptome hatten. Aufgrund möglicher
unvollständiger Erfassung und Übermittlung der klinischen Informationen
stellen diese Daten eine Mindestangabe dar.
5. Wie viele Kinder und Jugendliche werden oder wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher in Deutschland wegen einer COVID-19-
Erkrankung oder ihrer Folgen in einem Krankenhaus behandelt (bitte
nach Anzahl und Kalenderwoche aufschlüsseln)?
Die Anzahl der hospitalisierten COVID-19-Fälle (0-18 Jahre) ab der 10.
Kalenderwoche im Jahr 2020 kann der Tabelle 1 (Anlage 1) entnommen werden.
Aufgrund möglicher unvollständiger Erfassung klinischer Informationen stellen
diese Daten eine Mindestangabe dar.
6. Welche Altersgruppen der unter 18-Jährigen sind nach Wissensstand der
Bundesregierung wie häufig von Krankenhauseinweisungen aufgrund
einer COVID-19-Infektion betroffen, und welche Risikofaktoren, die zu
einer vermehrten Hospitalisierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund
einer COVID-19-Erkrankung beitragen können, sind der
Bundesregierung bekannt?
Aus der Literatur werden folgende Risikofaktoren für einen schweren Verlauf
genannt (Auszug RKI Steckbrief): bei hospitalisierten Kindern sind pulmonale
(15 Prozent) und kardiale (8 Prozent) Vorerkrankungen häufig registriert
worden. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sind auch schwere Verläufe
beschrieben. In einer europaweiten Studie wurden folgende Risikofaktoren für
eine Aufnahme auf die Intensivstation berichtet: Lebensalter unter einem
Monat, Vorliegen einer Vorerkrankung sowie Anzeichen einer Infektion der
unteren Atemwege. Diese sind mit Stand 19. April 2021 zu finden unter:
https://ww
w.rki.de/covid-19-steckbrief.
Der Anteil der hospitalisierten COVID-19-Fälle bei Kindern und Jugendlichen
aus den Meldedaten beträgt mit Datenstand vom 7. Juni 2021 in der
Altersgruppe:
• 0 bis 5 Jahre: 2,6 Prozent,
• 6 bis 10 Jahre: 0,9 Prozent,
• 11 bis 14 Jahre: 1,1 Prozent, und
• 15 bis 18 Jahre: 1,4 Prozent.
Darüber hinaus liegen klinische Daten zu hospitalisierten Kindern und
Jugendlichen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) in
Deutschland vor (
https://dgpi.de/-covid-19-survey-update/).
7. Worauf führt die Bundesregierung den seit Mitte Februar 2021 zu
verzeichnenden abrupten Inzidenzanstieg von COVID-19 bei Kindern und
Jugendlichen in Deutschland zurück, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, welchen messbaren Effekt Infektionen
mit der SARS-CoV-2-Variante B.1.1.7 oder anderen besorgniserregenden
Virusvarianten auf die deutlich gestiegenen Inzidenzen in der Gruppe der
Kinder und Jugendlichen zeitigen (bitte nach Virusvariante (inklusive
Wildtyp), Alter der Infizierten und Meldezeitraum aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem RKI liegen aus Ausbruchsuntersuchungen und Surveillance-Daten
Hinweise dazu vor, dass der Inzidenzanstieg mit der Ausbreitung der
besorgniserregenden Variante VOC-alpha/B1.1.7 einherging. Die ab Mitte Februar 2021
gestiegene Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen, zwischenzeitlich nur
unterbrochen von den Osterferien, verlief parallel mit dem zunehmenden Auftreten
von VOC-alpha/B1.1.7 (vgl. Anlage 2, Abbildung 1). Die Übertragbarkeit
durch VOC-alpha/B1.1.7 scheint dabei in allen Altersgruppen höher zu sein,
als bei den vorher zirkulierenden Stämmen (Public Health England, Technical
briefing 3 2021).
Eine dänische und eine deutsche Studie kamen auf der Basis von
Haushaltsuntersuchungen zu dem Ergebnis, dass die Infektiosität von VOC-alpha/B1.1.7
infizierten Kindern im Kindergartenalter im Vergleich zu den vorher
zirkulierenden Varianten angestiegen ist (Lyngse (medRxiv 2021), Loenenbach (Eurosurv
2021)).
Darüber hinaus hatte die Lockerung der Maßnahmen und die zunehmenden
Kontakte von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen vermutlich
ebenfalls einen relevanten Beitrag an dieser Entwicklung. Weiterhin ist in Anlage 2,
Abbildung 1 zu sehen, dass die Inzidenz der Kinder und Jugendlichen ab Mitte
April 2021 wieder sehr rasch zurückging, einhergehend mit der zunehmenden
Durchimpfung der erwachsenen Bevölkerung, inklusive des Personals in
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und den regelmäßigen Testungen in
Schulen.
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Inzidenz und
Prävalenz von PIMS in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Meldezeitraum, Dauer der Erkrankung, Landkreis und Alter aufschlüsseln),
und auf welcher Datengrundlage basieren diese?
Bezüglich klinischer Informationen von hospitalisierten Kindern mit Pediatric
Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) wird auf die aktuellen
Ergebnisse der Datensammlung von PIMS Fällen bei Kindern und Jugendlichen in
Deutschland (
https://dgpi.de/pims-survey-update/) verwiesen.
Der Bundesregierung liegen dazu keine weiteren Daten vor.
10. Plant die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden
Meldung und Dokumentation von PIMS-Fällen in der Bundesrepublik
Deutschland, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung dabei, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant zur Zeit keine verpflichtende Meldung und
Dokumentation von PIMS-Fällen. Deutschlandweit können PIMS-(Verdachts)-Fälle
z. B. über den PIMS-Survey der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische
Infektiologie (DGPI) gemeldet werden (
https://dgpi.de/pims-survey-update/).
Es wird auch auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
11. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine einheitliche
medizinische Definition für das sogenannte PIMS, und wenn ja, wie lautet diese?
Es existieren verschiedene Bezeichnungen und Definitionen für das sogenannte
PIMS. Die initiale Bezeichnung erfolgte durch das Royal College of
Paediatricians and Child Health (RCPCH) als „Paediatric Inflammatory Multisystem
Syndrome Temporally associated with SARS-CoV-2 (PIMS-TS)”. Die im
Anschluss veröffentlichten Falldefinitionen des Centers for Disease Control and
Prevention (CDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfolgte unter
der Bezeichnung „Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C)“.
12. Welche medizinische Definition des sogenannten PIMS legt die
Bundesregierung ihren Kenntnissen über PIMS zugrunde?
Die in den Antworten zu den Fragen 13 bis 15 dargestellten Daten zu PIMS in
Deutschland beruhen auf der von der DGPI durchgeführten deutschlandweiten
Datensammlung zu Fällen von PIMS (
https://dgpi.de/pims-survey-update/). Die
dort zugrunde liegende Falldefinition orientiert sich an der der WHO und ist
hier einsehbar:
https://dgpi.de/pims-survey-anleitung/.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der in der Bundesrepublik
Deutschland an PIMS erkrankten Kinder und Jugendlichen vor ihrer
Erkrankung asymptomatische und wie viele symptomatische Verläufe einer
SARS-CoV-2-Infektion aufwiesen, und wenn ja, auf welcher
Datengrundlage beruhen diese Kenntnisse?
Im Rahmen des deutschlandweiten PIMS-Survey der DGPI (siehe Antwort zu
Frage 12) wurden bisher von 156 Zentren 349 PIMS-Fälle gemeldet (Stand:
14. Juni 2021, Erfassungszeitraum 20. Mai 2020 bis 13. Juni 2021). Für 4
Prozent der gemeldeten Fälle wurde bei Aufnahme eine COVID-19-Symptomatik
angegeben. Informationen über den Verlauf vor Aufnahme aufgrund von PIMS
liegen nicht vor. Über 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen waren vor
Aufnahme negativ auf SARS-CoV-2 getestet worden waren.
14. Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung Folgeerkrankungen und/
oder Folgeschäden von PIMS-Erkrankungen in Deutschland bekannt,
und wenn ja, auf welcher Datengrundlage beruhen diese Kenntnisse
(bitte nach Symptom, Häufigkeit des Symptoms, Dauer der
Folgeerkrankung, Alter und Landkreis aufschlüsseln)?
Im Rahmen des deutschlandweiten PIMS-Survey der DGPI (siehe Antwort zu
Frage 12) wurden nur für 21 (6 Prozent) der 349 gemeldeten Fälle
Folgeschäden bei Entlassung angegeben (Stand: 14. Juni 2021, Erfassungszeitraum
20. Mai 2020 bis 13. Juni 2021). Hierbei wurden am häufigsten Herz-
Kreislauf-Erkrankungen (18), andere Erkrankungen (4) sowie jeweils ein Fall
von neurologisch/neuromuskulärer Erkrankung, muskuloskelettaler sowie
psychiatrischer Erkrankung genannt. Die Fälle verteilen sich folgendermaßen auf
die Altersgruppen: 1 bis 3 Jahre (5), 4 bis 6 Jahre (4), 7 bis 10 Jahre (4), 11 bis
15 Jahre (3), 16 bis 21 Jahre (2).
15. Welche Behandlungsmöglichkeiten akuter PIMS-Erkrankungen sind der
Bundesregierung bekannt?
Verschiedene pädiatrische Fachgesellschaften haben in Zusammenarbeit mit
dem Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für
Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) eine Stellungnahme zur
klinischen Präsentation und medikamentöse Behandlung von Kindern mit
COVID-19 erstellt, die die Behandlungsmöglichkeiten detailliert darstellt. Das
Dokument ist abrufbar unter:
https://dgpi.de/stellungnahme-medikamentoesen-
behandlung-kindern-covid-19/.
Die Mehrheit der PIMS-Fälle wurden intensivmedizinisch behandelt, fast alle
Patientinnen und Patienten erhielten immunmodulatorische Therapien
(Stärkung der Immunabwehr), ein hoher Prozentsatz auch eine Antibiotikatherapie.
16. Welche Bedarfe sind der Bundesregierung für die Folgebehandlung von
Kindern und Jugendlichen, die von einer akuten PIMS-Erkrankung
genesen sind, bekannt?
In der Datensammlung von PIMS-Fällen bei Kindern und Jugendlichen in
Deutschland (
https://dgpi.de/pims-survey-update/) wurden bis zum 14. Juni
2021 349 Fälle in Deutschland erfasst, von denen 21 (6 Prozent) Symptome
haben, die bei Entlassung noch nicht sicher als reversibel (ohne Schäden)
einzustufen sind. Dies betrifft hauptsächlich kardiale Veränderungen, die nachbetreut
werden müssen. Ein gemeinsames Nachsorgekonzept verschiedener
pädiatrischer Fachgesellschaften ist aktuell in Planung.
17. Welche laufenden oder abgeschlossenen Studien sind der
Bundesregierung zum Themenbereich PIMS bei Kindern und Jugendlichen in
Deutschland bekannt?
Im Rahmen der „PIMS Survey“-Studie der DGPI werden seit dem 20. Mai
2020 PIMS-Fälle bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland erhoben. Am
14. Juni 2021 waren hier insgesamt 349 Fälle gemeldet. Die Studie wird von
der DGPI mit Unterstützung anderer Fachgesellschaften durchgeführt und über
Mitgliedsbeiträge finanziert. Die wissenschaftliche Führung liegt beim
Universitätsklinikum Dresden.
18. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Bedarf an
wissenschaftlichen Studien zu Epidemiologie, Ätiologie, Diagnostik, Verlauf,
Behandlung, Prognose und möglichen Folgeschäden von an PIMS
erkrankten Kindern und Jugendlichen in Deutschland, und wenn ja, beteiligt sich
die Bundesregierung an deren Förderung oder fördert sie bereits?
Die Ätiologie von PIMS im Zusammenhang mit COVID-19 ist noch nicht
geklärt. Derzeit fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) keine spezifischen Studien zum Themenbereich PIMS bei Kindern
und Jugendlichen. Perspektivisch könnten diese Forschungsfragen im Rahmen
der neuen Förderrichtlinie zu Spätsymptomen von COVID-19 (vgl. Antwort zu
Frage 22) adressiert werden.
19. Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für einen
systematischen Daten- und Informationsaustausch u. a. zu Epidemiologie,
Symptomkonstellation, Behandlungsmöglichkeiten und Spätfolgen von
PIMS-Erkrankungen einzusetzen, und wenn ja, welchen Zeitplan
verfolgt die Bundesregierung hierbei, und wenn nein, warum nicht?
Auf internationaler Ebene hat das RKI den Kontakt der WHO zur DGPI
hergestellt. Daraufhin wurden deutsche Falldaten inklusive Informationen zu
Vorerkrankungen, Symptomen, Behandlung und Folgeerkrankungen zur WHO-
Datensammlung beigetragen. Ebenso war das RKI am Datenaustausch zum
Rapid Risk Assessment des European Centre for Disease Prevention and Control
beteiligt (
https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/paediatric-inflamma
tory-multisystem-syndrome-and-sars-cov-2-rapid-risk-assessment).
20. Sind der Bundesregierung Fälle von Long-COVID-Erkrankungen bei
Kindern und Jugendlichen in Deutschland bekannt (bitte nach Dauer der
Erkrankung, Alter, Geschlecht und Landkreis aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der Fälle von Long-
COVID-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche, wenn sie sich mit SARS-CoV-2
infizieren, viel seltener an COVID-19 erkranken als Erwachsene und dann auch
ein geringeres Risiko für einen schweren Verlauf haben. Es gibt zudem
Hinweise, dass Kinder und Jugendliche auch seltener von Langzeitfolgen einer
COVID-19-Erkrankung betroffen sind.
Unter Federführung der Universitätskinderklinik Dresden wird von der DGPI
zusätzlich zu den Registern für COVID-19 und PIMS/MISC bei Kindern und
Jugendlichen, eine Erfassung von Kindern und Jugendlichen mit langfristigen
Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt (Post-COVID-19-Survey).
Ziel ist, Daten für dieses neue Krankheitsbild zu erheben und die Erkenntnisse
der Gesundheitsversorgung in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
Unterstützt wird das Projekt von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendmedizin (DGKJ) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj)
https://dgpi.de/post-covid-19-survey/.
Neben dem bundesweiten Post-COVID-19 Survey der DGPI werden unter
Federführung der Universitätskinderklinik Dresden in der ostsächsischen
Schulkohorte (1.500 Schülerinnen und Schüler, Klasse 8 bis 12) mögliche
Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion erhoben. Erste Daten sind in einer Online-
Publikation vor Peer-Review publiziert. Es werden hier keine statistisch
signifikanten Unterschiede in Bezug auf verschiedene psychische und körperliche
Symptome zwischen positiv und negativ getesteten Schülerinnen und Schülern
der Sekundarstufen 8 bis 12 beobachtet.
21. Plant die Bundesregierung eine systematische Erfassung von Long-
COVID-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen?
Erste Studien zu möglichen Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen bei
Kindern und Jugendlichen in Deutschland wurden bereits begonnen (vgl.
Antwort zu Frage 22). Ob es noch einer zusätzlichen systematischen Erfassung von
Long-COVID-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bedarf, ist im
Lichte der Ergebnisse einer von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
eingesetzten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu Long-COVID zu beurteilen.
22. Welche laufenden oder abgeschlossenen Studien sind der
Bundesregierung zum Themenbereich Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen
in Deutschland bekannt?
Der Bundesregierung sind keine abgeschlossenen Studien zu Long-COVID bei
Kindern und Jugendlichen in Deutschland bekannt. Im Auftrag der DGPI führt
das Universitätsklinikum Dresden derzeit den „Post-COVID-19 Survey“ durch,
um Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern und
Jugendlichen in Deutschland zu erforschen.
Eine neue Förderrichtlinie des BMBF zur Förderung von Forschungsvorhaben
zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID) wurde am 31. Mai 2021
veröffentlicht. Darin wird unter anderem der Forschungsbedarf in der
Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen hervorgehoben.
23. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Bedarf an
wissenschaftlichen Studien zu Definition, Epidemiologie, Ätiologie, Diagnostik,
Verlauf, Behandlung und Prognose von an Long-COVID erkrankten
Kindern und Jugendlichen in Deutschland, und wenn ja, beteiligt sich die
Bundesregierung an deren Förderung oder fördert sie bereits?
Aufgrund der Neuartigkeit des Krankheitsbildes fehlen zu Long-COVID bei
Kindern und Jugendlichen derzeit noch wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse.
Daher wird der bestehende Forschungsbedarf im Themenbereich Long-COVID
bei Kindern und Jugendlichen in der o. g. neuen Förderrichtlinie adressiert (vgl.
Antwort zu Frage 22). Perspektivisch könnten Forschungsfragen dazu auch in
dem sich im Aufbau befindlichen Deutschen Zentrum für Kinder- und
Jugendgesundheit oder im Netzwerk Universitätsmedizin adressiert werden.
24. Sind der Bundesregierung Rehaeinrichtungen und Rehamaßnahmen in
Deutschland bekannt, die speziell auf die Bedürfnisse von an Long-
COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind, und
wenn ja, sind die Plätze in diesen nach Kenntnis der Bundesregierung
ausreichend für den Bedarf?
Die vorhandenen Einrichtungen für Kinder- und Jugendrehabilitation sind
bestens dafür ausgerichtet, auch Patientinnen und Patienten mit Einschränkungen
infolge von COVID-19 zu behandeln. Je nach im Vordergrund stehender
Einschränkung erfolgt die Behandlung in einer geeigneten Fachabteilung, z. B. für
Atemwegskrankheiten. Insgesamt gibt es bislang nur wenige Daten zur
Häufigkeit von Folgeerscheinungen bei Kindern. Derzeit stehen ausreichend Plätze
zur Verfügung, die weiteren Entwicklungen werden kontinuierlich beobachtet.
25. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Stand und aktuellen
Ergebnissen von Studien zur Anwendung von SARS-CoV-2-Impfstoffen
an Kindern und/oder Jugendlichen (bitte nach Impfstoff, Anzahl und
Alter der Studienteilnehmenden, voraussichtlicher Abschluss der Studie
auflisten)?
26. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung etwa durch die
Gewährung weitergehender Forschungsförderung, um die Zulassung der
in Deutschland entwickelten SARS-CoV-2-Impfstoffe für Kinder und
Jugendliche voranzutreiben?
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Zulassung von COVID-19-
Impfstoffen durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Kinder und Jugendliche (bitte nach
jeweiligem SARS-CoV-2-Impfstoff und ggf. Altersgruppe aufschlüsseln)?
Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Zulassung von Humanarzneimitteln, einschließlich aller COVID-19-
Impfstoffe in der Europäischen Union (EU), ist die Vorlage eines pädiatrischen
Entwicklungsprogramms mit entsprechendem Prüfplan (PIP) beim
Pädiatrischen Ausschuss (PDCO) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für
alle Hersteller verpflichtend. Die Prüfpläne mit geplanten klinischen Prüfungen
werden auf der Internetseite der EMA veröffentlicht (
https://www.ema.europ
a.eu/en/medicines/ema_group_types/ema_pip/field_ema_pip_conditions%253
Aname_field/Prevention%20of%20Coronavirus%20disease%202019%20%28
COVID-19%29).
Pharmazeutische Unternehmen planen pädiatrische Studien im gesamten
pädiatrischen Altersbereich, d. h. von der Geburt bis zur Adoleszenz. Zunächst
werden die älteren Kinder und Jugendlichen, dann die jüngeren Kinder in die
Studien aufgenommen. Möglicherweise erforderliche Dosisanpassungen werden
darin berücksichtigt.
Bisher liegen die Ergebnisse pädiatrischer Studien (Sicherheit und
Immunogenität) nicht für alle COVID-19-Impfstoffprodukte mit genehmigten PIPs vor.
Eine Ausnahme ist der BioNTech-Impfstoff (Comirnaty), für den bereits zum
Zeitpunkt der Zulassung klinische Daten für Jugendliche im Alter von 16 bis
17 Jahren vorlagen, was zur Zulassung für diese Altersgruppe führte. Die EMA
hat dem Antrag am 28. Mai 2021 zugestimmt. Die Zulassung für die
Altersgruppe 12 bis 15 Jahre erfolgte am 31. Mai 2021. Die Ständige
Impfkommission hat am 10. Juni 2021 den Einsatz bei Kindern und Jugendlichen im Alter
von 12 bis 17 Jahren insbesondere bei bestimmten Vorerkrankungen
empfohlen. Eine allgemeine Impfempfehlung für diese Altersgruppe wurde nicht
ausgesprochen. Eine Impfung ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei
individuellem Wusch und Risikoakzeptanz bzw. der Sorgeberechtigten möglich.
Der Zulassungsantrag für 12- bis 17-Jährige des COVID-19-Impfstoffs
Moderna (Variation der von der Europäischen Kommission erteilten Zulassung für
Erwachsene) wurde bei der EMA am 7. Juni 2021 eingereicht.
Dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind zwei klinische Prüfungen bekannt, bei
denen neben Erwachsenen auch Jugendliche (12 bis 18 Jahren) in
Deutschland eingeschlossen werden sollen (Eudra CT Nr. 2020-002584-63 sowie
2020-002641-42, abrufbar unter
www.clinicaltrialsregister.eu, Status 26. Mai
2021).
International genehmigte klinische Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen
sind im Studienregister des National Institutes of Health (NIH;
www.clinical
trials.gov) eingetragen und recherchierbar. Die Unternehmen Moderna und
BioNTech haben mit der klinischen Prüfung bei Kindern unter 12 Jahren
begonnen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt in der derzeitigen
pandemischen Lage Sponsoren und pharmazeutische Unternehmer, indem
Projekte im Zusammenhang mit COVID-19 von der zuständigen
Bundesoberbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
oder dem PEI, mit höchster Priorität behandelt werden.
Wissenschaftliche Beratungsgespräche sowie Anträge auf Genehmigung
klinischer Prüfungen im Zusammenhang mit COVID-19 sind derzeit gebührenfrei.
Aus Sicht der Bundesregierung hat auch das umfangreiche Sonderprogramm
zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung des BMBF zu einer schnellen
Entwicklung und Zulassung des BioNTech-Impfstoffs beigetragen und damit
auch die Voraussetzungen für die bereits erfolgte Anpassung des Impfstoffes
für Kinder und Jugendliche geschaffen. Für weitergehende
Forschungsförderung sieht die Bundesregierung daher gegenwärtig keinen Anlass.
28. Mit welcher Dauer rechnet die Bundesregierung für mögliche weitere
Zulassungsverfahren für an Virusvarianten angepasste SARS-CoV-2-
Impfstoffe bis zur Zulassung und Freigabe ihrer Verimpfung an Kinder
und Jugendliche?
Mit der Delegierten Verordnung (EG) Nr. 2021/756 der Europäischen
Kommission vom 24. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008
über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und
Tierarzneimitteln wurden Regelungen getroffen, die für den Pandemiefall eine zügige
Anpassung von Corona-Impfstoffen zur Anwendung beim Menschen bei
Bedarf ermöglicht.
Die Bundesregierung kann keine konkreten Angaben zur möglichen Dauer der
Zulassungsverfahren für Anpassungen an Virusvarianten machen.
Grundsätzlich wird erwartet, dass an Virusvarianten angepasste Impfstoffe auf der Basis
vorgelegter Immunogenitätsdaten beim Menschen im Rahmen eines
Variationsverfahrens zeitnah zugelassen werden können, wenn für einen COVID-19-
Impfstoff bereits eine Zulassung für die jeweilige Altersgruppe bei Kindern und
Jugendliche erteilt wurde.
29. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in Folge der Corona-Pandemie
nach Kenntnis der Bundesregierung an psychischen und
psychosomatischen Erkrankungen erkrankt?
Zurzeit liegen keine zuverlässigen Zahlen dazu vor, ob und ggf. in welcher
Höhe psychische und psychosomatische Erkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen in Deutschland während der Pandemie zugenommen haben. Zahlen
zu Erkrankungshäufigkeiten z. B. aus Abrechnungsdaten gesetzlicher
Krankenkassen liegen in der Regel erst mit einer zeitlichen Verzug von mindestens ein
bis zwei Jahren vor.
Zahlen aus der COPSY-Studie (COrona und PSYche) des
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf legen nahe, dass die psychischen Belastungen von
Kindern und Jugendlichen während der Pandemie zugenommen haben. Die
COPSY-Studie untersucht bei Eltern von Kindern und Jugendlichen im Alter
von 7 bis 17 Jahren sowie bei Kindern und Jugendlichen ab 11 Jahren selbst auf
Grundlage einer bundesweit repräsentativen Stichprobe die psychische
Gesundheit und Lebensqualität während der Pandemie (Schlack et al., 2020). Dabei
wird das gleiche Instrumentarium eingesetzt wie in dem Vertiefungsmodul zur
psychischen Gesundheit (BELLA-Studie) der KiGGS-Studie im Rahmen des
Gesundheitsmonitorings am RKI. Damit liegen Vergleichsdaten aus dem
vorpandemischen Zeitraum vor. In der COPSY-Studie (COPSY=Corona und
Psyche) wurden im Mai und Juni 2020 für Kinder und Jugendliche im Alter von 7
bis 17 Jahren während des ersten Shutdowns im März 2020 mehr psychische
und psychosomatische Symptome berichtet, ein höherer Anteil an Kindern und
Jugendlichen wies eine verminderte Lebensqualität und ein geringeres
Wohlbefinden auf als im vorpandemischen Zeitraum (Ravens-Sieberer et al., 2020).
Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Shutdowns
(Dezember 2020/Januar 2021) geht hervor, dass die psychosoziale und die psychische
Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ungünstiger beurteilt wird.
Mittlerweile fühlten sich vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen durch die
Situation belastet (Ravens-Sieberer et al., 2021). Bei der Beurteilung der Daten
ist zu beachten, dass die psychische Symptombelastung bei Kindern und
Jugendlichen nicht gleichbedeutend mit manifesten psychischen Störungen ist,
auch wenn sie als Ausdruck einer zumindest situativ erhöhten psychischen
Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen ernst genommen werden muss.
30. Welche laufenden oder abgeschlossenen Studien sind der
Bundesregierung zum Themenbereich „psychische Erkrankungen in Folge der
Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“
bekannt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über folgende laufende Studien, die seit
Pandemiebeginn die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und
deren Familien während der Pandemie sowie die Folgen der
Eindämmungsmaßnahmen (z. B. Schlack et al., 2020), untersuchen. Dazu gehören unter
anderem:
• Die COPSY-Studie untersuchte im Mai und Juni 2020 deutschlandweit
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lebensqualität, die psychische
Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen in
der Pandemie. Die Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
(UKE) und der Hertie School of Governance befragte dafür deutschlandweit
1.040 Kindern und Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren und 1.586
Eltern von 7- bis 17-Jährigen. Weitere Folgebefragungen fanden im Winter
2020/2021 bzw. finden im Sommer 2021 statt (Ravens-Sieberer et al.,
2021);
• Das COVID-19 Snapshot Monitoring (COSMO), ein Gemeinschaftsprojekt
der Universität Erfurt, dem RKI, der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, dem Leibniz-Institut für Psychologie, dem Science Media
Center, Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin und dem Yale Institute for
Global Health untersucht seit März 2020 regelmäßig in wöchentlichen bis
zweiwöchentlichen Datenerhebungen neben Themen wie Wissen,
Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen während des aktuellen
COVID-19-Ausbruchsgeschehens auch Herausforderungen und
Belastungen in Familien sowie Konflikte (Universität Erfurt, 2020);
• Das Deutsche Jugendinstitut untersuchte in der Studie „Kindsein in Zeiten
von Corona“ Veränderungen des Alltags und das Wohlbefinden von
Kindern in der COVID-19-Pandemie. An der quantitativen Online-Umfrage
nahmen im April und Mai 2020 deutschlandweit über 12.000 Eltern von
3- bis 15-jährigen Kindern und Jugendlichen teil (Langmeyer et al., 2020);
• Die Studie „Homeschooling in Corona-Zeiten“ im Auftrag der DAK-
Gesundheit wurde im Mai 2020 deutschlandweit als Eltern-Kind-Online-
Befragung durchgeführt. 1.005 Eltern und deren Kinder im Alter zwischen
10 und 17 Jahren wurden zu Belastungen, ihrem emotionalen Befinden und
der Situation in der Familie während der Schulschließung befragt (DAK-
Gesundheit, 2020);
• Im Sommer 2020 erforschte die Universität Tübingen in der Studie
„COVID KIDS – Understanding the influence of COVID-19 on children’s
and adolescents’ school experience and subjective well-being” gemeinsam
mit der Universität Luxemburg, welche Auswirkungen die
pandemiebezogenen Eindämmungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern auf das
Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben. An der Online-Befragung
nahmen über 3.000 Kinder und Jugendliche aus Brasilien, Deutschland,
Luxemburg und der Schweiz im Alter zwischen 6 und 16 Jahren teil
(Universität Tübingen, 2021);
• Das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung
Universität Hildesheim und das Institut für Sozialpädagogik und
Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt in Kooperation mit der Universität
Bielefeld führten die bundesweiten Studien KiCo und JuCo durch (Andresen,
Lips et al., 2020a). Ziel der KiCo-Befragung war es zu untersuchen, wie es
Eltern und ihren Kindern unter 15 Jahren während der COVID-19-
Pandemie geht, wie ihr aktuelles Wohlbefinden ist und was ihren Alltag
kennzeichnet (Andresen, Lips et al., 2020b). In der JuCo-Befragung wurden im
Frühjahr und im Herbst 2020 wurden mehrere Tausend junge Menschen im
Alter zwischen 15 und 30 Jahren zu ihren Erfahrungen während der
Corona-Pandemie befragt (Andresen, Heyer et al., 2020).
Der überwiegende Teil der Studien mit sowohl repräsentativer Stichprobenbasis
als auch mit sogenannten „Convenience-Stichproben“ (willkürliche Stichprobe)
mit Selbstrekrutierung der Teilnehmenden deutet auf ein hohes Ausmaß an
Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
während der Corona-Pandemie hin. Vor allem werden psychische Belastungen
und Einbußen bezüglich des Wohlbefindens und der Lebensqualität bei
Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie Verschlechterungen der
Zufriedenheit und Stimmung in den Familien berichtet. Psychische
Beeinträchtigungen sind allerdings nicht gleichbedeutend mit manifesten psychischen
Störungen, sollten aber dennoch ernst genommen werden. Andererseits verweisen die
Studien aber auch darauf, dass sich einzelne Gruppen durch die
Kontaktbeschränkungen sogar entlastet fühlten. Dies galt beispielsweise für junge
Menschen, die an psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder sozialen
Ängsten litten (z. B. Walper et al., 2020).
Ergebnisse aus Studien zu psychischen Erkrankungen und Störungen bei
Kindern und Jugendlichen in Folge der Corona-Pandemie liegen noch nicht
zuverlässig vor. Analysen mit Daten der Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
verweisen beispielsweise auf einen Anstieg der psychischen Störungen bei
Kindern und Jugendlichen im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019.
Die Aussagen sind jedoch erst vorläufig und noch nicht verlässlich, da noch
keine Daten für das gesamte Jahr 2020 vorliegen.
31. Geht die Bundesregierung von einem durch die Folgen der Corona-
Pandemie nachhaltig veränderten Bedarf an psychotherapeutischen und
psychosozialen Beratungsangeboten insbesondere für Kinder und
Jugendliche aus, und wenn ja, inwieweit wird die Bundesregierung darauf
hinwirken, das bestehende Angebot an diesen Bedarf anzupassen, und
wenn nein, warum nicht?
Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Kinder und Jugendliche wie auch
Erwachsene durch die Pandemielage und die Corona-Schutzmaßnahmen einem
hohen Maß an psychischen Belastungen unterliegen. Junge Menschen stehen
auf dem Weg ins Erwachsenenleben vor drei Kernherausforderungen:
Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung (Kernaussage des
15. Kinder- und Jugendberichts). Die Pandemie hat bei allen jungen Menschen
zu Disruptionen (Unterbrechungen) in diesen Bereichen geführt. Damit
einhergehend besteht eine erhöhte Nachfrage an psychosozialer Beratung und
ambulanter sowie stationärer psychotherapeutischer Behandlung. Um Kinder und
Jugendliche und deren Familien zu unterstützen und zu beraten haben die
Bundesregierung und die Länder daher eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen
und psychosoziale Beratungsangebote ausgebaut. Detaillierte Ausführungen
hierzu beinhaltet die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29931.
Aus den Daten der bislang publizierten Forschungsarbeiten zur psychischen
Gesundheit in Deutschland während der COVID-19-Pandemie lässt sich derzeit
erkennen, dass Kinder und Jugendliche sind durch die COVID-19-Pandemie in
einem hohen Maß psychisch belastet. Diese Belastungen sind laut COPSY-
Studien (erste Befragung im Mai/Juni 2020, zweite Befragung im Dezember/
Januar 20/21) im Verlauf der Pandemie gestiegen (siehe auch Antwort zu
Frage 29). Das RKI verfolgt den nationalen und internationalen Forschungsstand
zu den Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit fortlaufend
und führt derzeitig im Auftrag des BMG und in Kooperation mit anderen
Forschungsinstituten verschiedene Studien hierzu durch. Die Ergebnisse hierzu
werden kontinuierlich veröffentlicht und sind auf der Internetseite des RKI
abrufbar (
www.rki.de).
Für den Fall eines steigenden Bedarfs zur Behandlung von psychischen
Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist für den Bereich der ambulanten
Versorgung auf den entsprechenden Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen
Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu verweisen. Für
den Bereich der stationären Versorgung gilt, dass es Aufgabe der Länder ist, im
Rahmen ihres Auftrags für die Sicherstellung der stationären Versorgung zu
beurteilen, ob die Behandlungskapazitäten ausreichen oder ob zusätzliche
Behandlungskapazitäten geschaffen werden müssen.
Unmittelbar nach Beginn der Coronapandemie hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Beratungsangebote der
„Nummer gegen Kummer“ für Eltern, Kinder und Jugendliche ausgebaut. Die
Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (
www.bk
e.de) wurde erweitert und die Beratungskapazität um 40 Prozent erhöht.
Darüber hinaus wurden das Beratungsportal Jugendmigrationsdienste (
www.jmd4yo
u.de) und das Beratungsportal Off Road Kids für junge Menschen auf der
Straße (
www.sofahopper.de) ausgebaut. Seit Mai 2020 wird daneben das Online-
Beratungsangebot von „JugendNotMail“ (
www.jugendnotmail.de) unterstützt.
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ ermöglicht die Bundesregierung den Einsatz zusätzlicher schulbezogener
Jugendarbeit und von Sozialarbeit an Schulen. Damit sollen soziale
Benachteiligungen sowie individuelle Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum allgemeinen
Gesundheitszustand und physischem Aktivitätslevel von Kindern und
Jugendlichen in der Pandemie?
Bislang liegen keine aussagekräftigen bevölkerungsbezogenen Untersuchungen
zur allgemeinen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr
2020/2021 vor. Aktuelle Informationen zur selbsteingeschätzten allgemeinen
Gesundheit und über körperliche Erkrankungen und Risikofaktoren wie
Übergewicht und Adipositas stehen zurzeit nicht zur Verfügung.
Ein erheblicher Teil der Schuleingangsuntersuchungen hat im Jahr 2020 wegen
der pandemiebedingten Überlastung der Gesundheitsämter nicht stattgefunden.
Damit liegen auch keine bundesweiten Daten zu möglichen
Gewichtsentwicklungen bei Kindern vor. Einer Umfrage im März 2020 zufolge geben Eltern an,
dass etwa 9 Prozent der Kinder an Gewicht zugenommen haben. Es gab
Unterschiede hinsichtlich des Schulabschlusses der Eltern. Bei Kindern, deren Eltern
weniger als zehn Jahre eine Schule besucht hatten (keine Mittlere Reife, kein
Abitur), lag der Anteil der Kinder mit Gewichtszunahme mit 23 Prozent
deutlich höher.
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass in der durch Maßnahmen zur
Kontaktreduzierung geprägten Zeit während der Corona-Pandemie die Häufigkeit
von akuten Infektionserkrankungen bei Kindern zurückgegangen ist. Bei
Kindern und Jugendlichen und insbesondere bei jungen Kindern spielen im
ambulanten Bereich akute Atemwegserkrankungen (ARE) und andere
Infektionserkrankungen eine prominente Rolle. Laut Deutscher Angestellten Krankenkasse
(DAK) erkrankten im Jahr 2018 57 Prozent der Kinder an einer
Atemwegserkrankung, 37 Prozent an einer infektiösen Erkrankung wie z. B.
Viruserkrankungen oder Gastroenteritiden. Die häufigste Behandlungsdiagnose war der
grippale Infekt. Im Verlauf der in Deutschland zunehmend durch die Pandemie
geprägten Wochen sank die Rate der akuten Atemwegsinfekte insbesondere bei
0- bis 4-jährigen Kindern abrupt unter das Niveau der Vorjahre, blieb während
der Wochen der KiTa- und Schulschließungen auf sehr niedrigen Niveau und
damit deutlich unter den Vorjahren. Erst ab der 24. Kalenderwoche 2020
begann die Rate der ARE wieder anzusteigen. Zwei Publikationen vom Sommer
2020 untersuchten die Auswirkungen der ersten Phase verschärfter
Kontaktbeschränkungen auf die Entwicklung der Neuerkrankungsrate von Diabetes
mellitus Typ 1 sowie von Komplikationen eines Typ-1-Diabetes bei Kindern und
Jugendlichen in Deutschland.
Das physische Aktivitätslevel von Kindern und Jugendlichen hat sich in der
Pandemie verändert. Durch die Schließung von Kitas, Schulen und Vereinen
konnten die in diesen Settings gewohnten Sportangebote nicht wahrgenommen
werden, so dass die organisierte sportliche Aktivität zum Erliegen kam. Die
Ergebnisse der MoMo-Studie (Schmidt et al. 2020) legen nahe, dass dadurch die
gesamte sportliche Aktivität bei Kindern und Jugendlichen während des ersten
Lockdowns zurückging. Allerdings hat sich gezeigt, dass sich die nicht
organisierte sportliche Aktivität während des ersten Lockdowns im Vergleich zu vor
der Pandemie erhöht hat. Etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen hat
während des Lockdowns trotz der fehlenden organisierten Sportangebote Sport
getrieben und die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen hat dazu digitale
Sportangebote genutzt. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der MoMo-Studie
(Schmidt et al. 2020), dass die körperliche Aktivität im Alltag (Spielen im
Freien, zu Fuß gehen, Fahrradfahren, Haus- und Gartenarbeiten) während des
ersten Lockdowns zugenommen haben, wobei dies insbesondere für Familien
zutraf, die mehr Platz zu Hause hatten bzw. in Besitz eines Gartens waren.
Gleichzeitig hat der Medienkonsum in der Freizeit (Fernsehen, Internet, Spiele)
und damit die Zeit, die Kinder und Jugendliche sitzend verbringen, während
des ersten Lockdowns zugenommen. Insgesamt haben Kinder und Jugendliche
während des ersten Lockdowns die WHO-Empfehlungen zu körperlicher
Aktivität häufiger erreicht (+ 0,4 Tage pro Woche) als vor dem ersten Lockdown.
Im zweiten Lockdown im Herbst 2020 gab es laut den Ergebnissen der MoMo-
Studie vor allem bei Grundschul-, aber auch bei Kitakindern allerdings einen
deutlichen Rückgang der körperlichen Aktivität: Der unorganisierte Sport
sowie die alltägliche körperliche Aktivität sind deutlich zurückgegangen, der
Medienkonsum in der Freizeit haben weiter zugenommen. 48 Prozent der Kinder
und Jugendlichen gaben im Vergleich zum ersten Lockdown an, dass sich ihre
Fitness verschlechtert hat und 28 Prozent gaben an, dass ihr Gewicht
zugenommen hat.
Erste veröffentliche Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde der COPSY-
Studie weisen darauf hin, dass sich der Anteil der Kinder, die keinen Sport
treiben, in der zweiten Welle gegenüber der Zeit vor der Pandemie verzehnfacht
hat.
33. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um mögliche
gesundheitliche und psychische Folgen für von der Pandemie besonders
betroffene Kinder und Jugendliche, etwa aus sozial benachteiligten Haushalten
oder mit Migrationshintergrund oder für Kinder und Jugendliche mit
besonderem Unterstützungsbedarf, einzudämmen und/oder die Kinder,
Jugendlichen und ihre Familien bei ihrer Bewältigung zu unterstützen?
Um den Belastungen entgegenzuwirken, die Kinder und Jugendliche aufgrund
der pandemiebedingten Beschränkungen erfahren haben, hat das
Bundeskabinett am 5. Mai 2021 das „Aktionsprogram Aufholen nach Corona für Kinder
und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ mit einem Gesamtvolumen von
2 Mrd. Euro beschlossen. Die Mittel sollen neben dem Abbau von
Lernrückständen auch zur Förderung frühkindlicher Bildung für Freizeit-, Ferien- und
Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im
Alltag und in der Schule eingesetzt werden.
Das Aktionsprogramm beinhaltet vielfältige Maßnahmen, um Kinder und
Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes
Aufwachsen zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, seelische und körperliche
Belastungen zu überwinden. Als Teil des Aktionsprogramms wird die
Bundesstiftung Frühe Hilfen mit 50 Mio. Euro aufgestockt. Mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln können mehr belastete junge Familien erreicht und
zusätzliche Angebote gemacht werden. Außerdem werden die Mittel des Kinder- und
Jugendplans für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische
Jugendbildung, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit
sowie die Jugendverbände um 50 Mio. Euro erhöht. Darüber hinaus sollen die
Länder durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils 70 Mio. Euro für
günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen erhalten.
Weitere 50 Mio. Euro zur Entlastung von Familien mit kleineren Einkommen bei
Aufenthalten in Familienferienstätten stehen zur Verfügung.
Auch das ehrenamtliche Engagement ist bei der Bewältigung der
Pandemiefolgen besonders wichtig. Mit 30 Mio. Euro für die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt soll ein wirkungsvoller Beitrag zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements für Kinder, Jugendliche und
Familien geleistet werden. Zusätzliche 10 Mio. Euro im Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sind für Angebote für
Kinder, Jugendliche und Familien gedacht. Außerdem werden Kinder und
Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB III und SGB XII, sowie nach dem Asylbewerbergesetz,
dem Bundesversorgungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und dem
Bundeskindergeldgesetz beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig
100 Euro unterstützt. Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und
Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Zur Bewältigung der Krisenfolgen und zur
Entwicklung einer guten Perspektive ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in
ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Für diese Aufgaben soll mit insgesamt
320 Mio. Euro der Einsatz von Mentorinnen und Mentoren,
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Studierenden und Hochschulabsolventinnen
und Hochschulabsolventen sowie von Freiwilligendienstleistenden z. B. in
Sommercamps, an Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
ermöglicht werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31150
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31150
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]