[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30308 –
Höhenflug der Holzpreise und deren Auswirkungen auf das holzverarbeitende
Gewerbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Holzpreise steigen so stark wie nie, denn neben einem hohen inländischen
Niveau an Bauaufträgen sorgt auch die hohe Nachfrage aus den USA und
China für einen erhöhten Bedarf an Holz (
https://zimmerer-treff.com/blog/deta
il/1339/holzpreise-steigen-weiter%253A-das-sind-die-ursachen). Gleichzeitig
sorgt die Bundesregierung mit kürzlich erlassenen Beschränkungen des
ordentlichen Holzeinschlags, die ihrem Grunde nach vor einem zu starken
Preisverfall schützen sollen, für eine weitere Verknappung des Rohstoffs (https://
www.agrarheute.com/management/finanzen/agrarministerium-will-fichteneins
chlag-gesetzlich-begrenzen-576839). Auf dem deutschen Markt führt diese
Angebotsbeschränkung bei gleichzeitig starker Nachfrage zu enorm hohen
Holzpreisen (
https://sextro-holzbau.de/2021/04/02/nachhaltiges-bauen-wenn-h
olzpreise-steigen/), auf den Baustellen kommt es inzwischen zu massivem
Materialmangel, es droht der Baustopp (
https://industriemagazin.at/a/auf-baust
ellen-wird-stahl-und-holz-knapp).
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachfrage nach Holz
in Deutschland in den vergangenen Jahren von 2016 bis 2021 entwickelt?
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine differenzierten Daten für das Jahr 2021
vor, sodass lediglich Aussagen über den Zeitraum 2016 bis 20201 möglich sind.
Ferner liegen keine direkten Informationen zur Nachfrage in Deutschland vor.
Daher wird die inländische Nachfrage (bzw. Verbrauch) rechnerisch über
Produktion plus Import minus Export bestimmt.
Die Inlandsnachfrage nach Nadelrohholz zur Nadelschnittholzerzeugung ist
von 34,3 Mio. m³ im Jahr 2016 auf 36,9 Mio. m³ im Jahr 2019 gestiegen. Im
Jahr 2020 stieg die Nachfrage deutlich um 2,2 Mio. m³ (+ 6 Prozent) auf
39,1 Mio. m³. Die inländische Nachfrage nach Nadelschnittholz und Hobelware
stieg von 18,8 Mio. m³ im Jahr 2016 auf 20,6 Mio. m³ im Jahr 2020.
1 Daten für 2020 sind noch vorläufig.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30792
19. Wahlperiode 17.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 17. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Inlandsnachfrage nach Laubrohholz zur Laubschnittholzerzeugung ist
wesentlich geringer und tendenziell leicht rückläufig. Im Jahr 2016 wurden
2,38 Mio. m³ Laubrohholz zur Laubschnittholzerzeugung eingesetzt. Im Jahr
2020 waren es 2,18 Mio. m³ Laubrohholz. Die inländische Nachfrage nach
Laubschnittholz und Hobelware fiel von 0,8 Mio. m³ im Jahr 2016 auf
0,7 Mio. m³ im Jahr 2020.
Für die Erzeugung von Holzwerkstoffplatten (Spanplatten, Oriented Strand
Board, Faserplatten – ohne low-density fiberboard wurden im Jahr 2016 neben
anderen Holzrohstoffen (wie z. B. Sägespäne, Altholz) ca. 5,27 Mio. m³
Nadelrohholz und 2,32 Mio. m³ Laubrohholz eingesetzt. Der Nadel-Rohholzeinsatz
zur Erzeugung von Holzwerkstoffplatten fiel im Jahr 2020 auf ca. 4,6 Mio. m³,
der Laub-Rohholzeinsatz zur Erzeugung dieses Produktes stieg leicht auf
2,41 Mio. m³. Der Einsatz der anderen Holzrohstoffe wurde zuletzt für das Jahr
2015 quantifiziert. So wurden im Jahr 2015 neben Rohholz, 6,2 Mio. m³
(Festmeter) Sägenebenprodukte (39,3 Prozent2), 1,8 Mio. m³ Altholz (11,7 Prozent),
0,3 Mio. m³ sonstiges Industrierestholz (1,9 Prozent) und 0,4 Mio. m³ Rinde
(2,3 Prozent) eingesetzt. Die inländische Verwendung von
Holzwerkstoffplatten ist von 2016 bis 2019 relativ konstant und liegt im Jahr 2019 bei ca.
12,2 Mio. m³.
Die Inlandsnachfrage nach Nadelrohholz zur Zellstofferzeugung fiel von ca.
4,99 Mio. m³ im Jahr 2016 auf ca. 4,67 Mio. m³ im Jahr 2020. Die
Inlandsnachfrage nach Laubrohholz zur Zellstofferzeugung ist deutlich geringer und
tendenziell leicht rückläufig. Im Jahr 2016 wurden 0,78 Mio. m³ Laubrohholz zur
Zellstofferzeugung eingesetzt. Im Jahr 2020 waren es 0,69 Mio. m³
Laubrohholz. Neben Rohholz werden auch Sägenebenprodukte eingesetzt. Der Einsatz
dieses Rohstoffes fiel von 3,9 Mio. m³ im Jahr 2016 auf 3,8 Mio. m³ im Jahr
2020. Die inländische Verwendung von Zellstoff ist von 2016 bis 2019 leicht
rückläufig und liegt im Jahr 2020 bei ca. 4,8 Mio. Tonnen.
Für die Erzeugung von Furnieren werden in Deutschland nur noch sehr geringe
Mengen Rohholz eingesetzt. Die eingesetzte Menge beträgt etwa 0,12 bis
0,15 Mio. m³.
Für die Holzpelleterzeugung werden ebenfalls nur sehr gering Mengen Rohholz
eingesetzt (0,1 Mio. Tonnen im Jahr 2016 bis 0,5 Mio. Tonnen im Jahr 2020).
Hauptsächlich dienen Reststoffe aus Säge- und Hobelwerken als Rohstoff
(1,8 Mio. Tonnen im Jahr 2016, 2,6 Mio. Tonnen im Jahr 2020). Die
inländische Nachfrage nach Holzpellets stieg von 2,0 Mio. Tonnen im Jahr 2016 auf
ca. 2,3 Mio. Tonnen im Jahr 2020.
Neben der zuvor beschriebenen stofflichen Verwendung von Holz ist auch die
energetische Verwendung von Holz zu nennen. Die Inlandsnachfrage nach
Rohholz für energetische Zwecke in Privathaushalten liegt relativ konstant
zwischen 16,3 und 17,9 Mio. m³. Werden jedoch alle holzbasierten Rohstoffe (wie
z. B. Landschaftspflegeholz, Holz aus dem Garten, Holzpellets etc.)
berücksichtigt, so lag die Verwendung in den Jahren 2016 bis 2020 zwischen 27,5 und
29,9 Mio. m³. Die energetische Verwendung von Rohholz in Biomasseanlagen
(2016 bis 2019) lag zwischen 5,2 und 5,5 Mio. m³. Werden auch hier alle
holzbasierten Rohstoffe berücksichtigt (wie z. B. Landschaftspflegeholz, Altholz,
Resthölzer etc.) so lag die Verwendung in den Jahren 2016 bis 2019 zwischen
26,5 und 27,6 Mio. m³.
2 Immer bezogen auf die Gesamtsumme der zur Holzwerkstoffherstellung eingesetzten Rohstoffe im Jahr 2015.
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Corona-Krise und die damit verbundenen Konjunkturprogramme auf die
Nachfrage am Markt für Holz als Baustoff?
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Bevölkerung durch die
pandemiebedingte vermehrte Häuslichkeit und den Wegfall von Ausgaben für z. B.
Urlaubsreisen intensiver mit dem Bau von Eigenheimen (zuletzt saison- und
kalenderbereinigt 7,0 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Februar 20213)
und Holzarbeiten an Haus und Garten, vor allem auch im Bereich Do-It-
Yourself, beschäftigt und somit in diesem Bereich die Nachfrage zunimmt.
In wichtigen Konsumentenländern aufgelegte Programme zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie können ebenfalls zur gestiegenen Nachfrage am globalen
Markt für Schnittholz und Holzwerkstoffe beitragen. Mengenmäßig bedeutend
ist hier insbesondere das von der US-Regierung aufgelegte Konjunkturpaket in
Höhe von rund 1,9 Bio. US-Dollar, das zu einer erhöhten Nachfrage nach
Bauholz führt4. Zudem herrscht in den USA bereits Bauholzknappheit, da
mengenmäßig bedeutende Schnittholz-Einfuhren aus Kanada gesunken sind5. Auch in
China, wo es bereits im März 2020 ein staatliches Konjunkturprogamm in
Höhe von ca. 110,5 Mrd. Renminbi Yuan gab, ist die Nachfrage nach Bauholz
zuletzt angestiegen6.
Die Bundesregierung fördert zudem im Rahmen des Konjunktur- und
Krisenbewältigungspakets Unternehmen und Einrichtungen des Holzbaus durch die
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft und die
Richtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz. Die Maßnahmen
zielen u. a. auf den effizienten Einsatz des Rohstoffs Holz ab; Effekte auf die
Nachfrage für Bauholz sind erst in Zukunft zu erwarten.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Exportmarkt für
Holz in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für die Jahre von 2016 bis
2021 nach importierenden Ländern aufschlüsseln)?
Die Holzexporte Deutschlands werden getrennt nach Rohholz und Schnittholz
(inklusive Hobelware) in Volumeneinheiten angegeben. Insbesondere wegen
steigender Nadelrohholzexporte nach China stiegen die Rohholzexporte
insgesamt, von 4 Mio. m3 im Jahr 2016 auf 13 Mio. m3 im Jahr 2020, deutlich an.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Rohholz-Exporte getrennt nach Holzarten
(Laub- und Nadelholz) und Exportländern im Zeitraum von 2016 bis 2020 in
1.000 m37.
in 1.000 m³ 2016 2017 2018 2019 2020
Rohholz 4.106 4.394 5.505 9.057 12.668
davon Laubholz 1.276 1.404 1.516 1.451 1.083
Volksrepublik China 386 452 497 397 309
Österreich 298 325 353 358 267
Vietnam 111 167 157 193 135
3
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_231_31111.html.
4
https://www.dw.com/de/us-senat-stimmt-billionenschwerem-konjunkturpaket-zu/a-56796176, https://www.t-online.de/
finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_90006782/holz-wird-knapp-und-teuer-aus-diesen-gruenden.html.
5
https://www.dw.com/de/exportboom-in-die-usa-holzpreise-steigen-kr%C3%A4ftig/av-57526082.
6
https://www.bundestag.de/resource/blob/709486/bdb5cb79d7363a0d475e27ad2e06cb26/WD-5-073-20-pdf-data.pdf.,
https://www.n-tv.de/wirtschaft/China-fuettert-Bauboom-mit-deutschem-Holz-article22545797.html.
7 Angaben zum Außenhandel für die Jahre 2020 sind 2021 sind vorläufig.
in 1.000 m³ 2016 2017 2018 2019 2020
Rohholz 4.106 4.394 5.505 9.057 12.668
davon Laubholz 1.276 1.404 1.516 1.451 1.083
Dänemark 119 127 106 121 101
Belgien 79 54 63 53 60
Niederlande 21 25 27 21 54
Schweden 73 35 44 33 50
Slowakei 2 34 121 97 26
Frankreich 29 37 31 29 18
Schweiz 26 31 31 25 15
restl. Länder 132 116 86 126 48
davon Nadelholz 2.830 2.990 3.989 7.606 11.584
Volksrepublik China 1 3 365 3.027 6.126
Österreich 1.604 1.784 2.155 1.764 2.193
Belgien 390 377 499 1.121 1.140
Polen 108 124 102 169 229
Litauen 37 209
Tschechische Republik 165 157 170 184 207
Niederlande 34 36 77 187 205
Schweden 1 2 62 216 197
Dänemark 42 33 61 188 193
Luxemburg 83 57 61 79 186
restl. Länder 403 416 437 634 701
Nachfolgende Tabelle zeigt die Rohholz-Exporte getrennt nach Holzarten
(Laub- und Nadelholz) und Exportländern für Januar bis März 2021 in
1.000 m38.
in 1.000 m³ Jan 21 Feb 21 Mrz 21
Rohholz 739,8 736,8 1.032,5
davon Laubholz 88,3 85,7 131,7
Volksrepublik China 37,5 26,5 57,6
Österreich 19,7 24,1 24,6
Dänemark 5,6 6,0 10,5
Niederlande 2,5 11,0 10,3
Vietnam 8,7 6,4 7,0
Belgien 3,0 5,3 5,0
Schweden 4,8 0,0 4,9
Frankreich 1,6 1,3 3,8
Tschechien 0,2 0,4 1,3
Indien 0,5 0,4 1,2
restl. Länder 4,3 4,2 5,4
davon Nadelholz 651,4 651,0 900,9
Volksrepublik China 272,0 264,9 446,6
Österreich 161,3 182,9 192,9
Belgien 83,2 62,6 72,5
Polen 18,7 12,4 26,5
Rumänien 17,6 18,7 25,4
Republik Korea 3,5 10,8 23,6
Litauen 5,2 9,9 23,1
Niederlande 22,1 18,1 13,8
Luxemburg 10,1 9,9 13,4
Japan 4,8 6,3 11,9
restl. Länder 52,8 54,6 51,3
8 Angaben zum Außenhandel für die Jahre 2020 sind 2021 sind vorläufig.
Bei den Schnittholzexporten (inklusive Hobelware) ist ebenfalls ein Anstieg
festzustellen, der sich jedoch weniger deutlich darstellt als beim Rohholz. Von
8 Mio. m3 im Jahr 2016 stieg der Schnittholzexporten-Export auf 10 Mio. m3
im Jahr 2020 an. Nachfolgende Tabelle zeigt die Schnittholz-Exporte (inklusive
Hobelware) getrennt nach Holzarten (Laub- und Nadelholz) und Exportländern
im Zeitraum von 2016 bis 2020 in 1.000 m39.
in 1.000 m³ 2016 2017 2018 2019 2020
Schnittholz und Hobelware 7.772 8.348 9.043 9.657 10.306
davon Laubholz 723 811 780 768 688
Volksrepublik China 146 196 174 169 151
Polen 78 83 76 74 74
USA 68 71 73 67 67
Mexiko 37 42 48 44 47
Niederlande 42 39 40 38 35
Vietnam 29 34 38 34 31
Tschechische Republik 14 16 12 23 22
Dänemark 21 24 22 22 20
Österreich 21 25 23 20 18
Indien 20 21 21 27 18
restl. Länder 246 260 252 249 206
davon Nadelholz 7.049 7.538 8.263 8.889 9.618
USA 202 723 978 1.210 1.861
Österreich 949 895 902 926 943
Volksrepublik China 208 184 177 771 907
Niederlande 798 850 912 873 904
Frankreich 754 812 839 850 812
Belgien 604 669 708 730 808
Vereinigtes Königreich 403 416 493 522 649
Italien 447 475 494 497 458
Indien 225 262 290 355 281
Polen 204 168 128 163 182
restl. Länder 2.255 2.085 2.341 1.994 1.812
Nachfolgende Tabelle zeigt die Schnittholz-Exporte (inklusive Hobelware)
getrennt nach Holzarten (Laub- und Nadelholz) und Exportländer für Januar bis
März 2021 in 1.000 m310.
in 1.000 m³ Jan 21 Feb 21 Mrz 21
Schnittholz und Hobelware 788,0 915,7 1.093,8
davon Laubholz 58,2 62,4 70,8
Volksrepublik China 16,3 13,8 15,5
USA 7,7 6,3 6,6
Vietnam 3,3 4,2 4,4
Polen 4,6 4,7 4,3
Mexiko 2,3 3,6 3,9
Niederlande 2,8 2,7 3,2
Vereinigtes Königreich 1,0 1,7 2,8
Serbien 0,0 0,0 2,6
Indien 1,6 2,1 2,5
Belgien 1,5 1,4 2,0
restl. Länder 17,1 22,1 22,8
9 Angaben zum Außenhandel für die Jahre 2020 sind 2021 sind vorläufig.
10 Angaben zum Außenhandel für die Jahre 2020 sind 2021 sind vorläufig.
in 1.000 m³ Jan 21 Feb 21 Mrz 21
Schnittholz und Hobelware 788,0 915,7 1.093,8
davon Nadelholz 729,8 853,3 1.023,0
USA 144,1 195,2 213,3
Österreich 75,7 84,4 110,8
Frankreich 74,6 72,9 109,5
Niederlande 63,8 81,0 98,9
Belgien 56,0 74,4 92,0
Vereinigtes Königreich 57,0 70,3 64,4
Italien 34,1 52,4 58,1
Volksrepublik China 49,5 29,0 49,5
Polen 14,8 17,6 23,3
Indien 16,7 19,2 16,9
restl. Länder 143,6 156,7 186,4
a) Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen,
um die Rohstoffverfügbarkeit von Holz für die deutsche Wirtschaft
sicherzustellen?
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) unterstützen Bund und Länder die nachhaltige
Forstwirtschaft mit vielfältigen Fördermaßnahmen, die sich auf die
Rohstoffverfügbarkeit von Holz positiv auswirken. Mit dem Hilfspaket der Bundesregierung und
der Länder zur Bewältigung der Waldschäden sowie zur verstärkten Anpassung
der Wälder an den Klimawandel wird die langfristige Rohstoffverfügbarkeit
von Holz mit erheblichem finanziellen Mitteln zudem unterstützt.
Zudem ist das Thema Rohstoffverfügbarkeit zentrales Thema in Bereich des
Handlungsfeldes „Ressource Wald und Holz“ der Charta für Holz 2.0. In vier
Jahren nach Start der Charta für Holz im April 2017 wurden im Kontext der
Ziele diese Handlungsfeldes 90 Vorhaben mit rund 33,7 Mio. Euro aus dem
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe und 158 Vorhaben mit rund
59 Mio. Euro aus dem Waldklimafonds gefördert. Insgesamt wurden vier
Workshops und sieben Fachgespräche durchgeführt sowie neun Förderaufrufe
veröffentlicht. Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung waren unter anderem
die Themen Waldbewirtschaftungsstrategien, Holzernteverfahren, Forstschutz,
Risikomanagement und Vermehrungsgut.
b) Wie wird die Bundesregierung im Hinblick auf den klimabedingten
Umbau des deutschen Waldes sicherstellen, dass dem Binnenmarkt
auch in Zukunft Nadelrundholz in ausreichender Menge und Qualität
zur Verfügung steht?
Rohholz unterliegt keiner Marktordnung. Zu den Aktivitäten der
Bundesregierung mit Auswirkung auf den Rohholzmarkt wird auf die Antwort zu Frage 2a
verwiesen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit und Wirksamkeit
von Exportbeschränkungen für Schnittholz?
Protektionistische Maßnahmen, wie bspw. Exportverbote, können
handelspolitische Streitfälle erzeugen, internationale Lieferketten nachhaltig stören und
zudem mittelfristig preissteigernd wirken.
d) Inwiefern werden Maßnahmen im Rahmen erhöhter Einschläge im
Staatswald ergriffen, um die derzeitig hohe Nachfrage nach Holz zu
bedienen und so die Versorgung sicherzustellen?
Im Sinne des Waldschutzes und des Werterhalts von Holz ist bei den von den
Ländern für das Jahr 2021 insgesamt geschätzten Kalamitätsholzaufkommen in
Millionenhöhe von einem vorrangigen Einschlag in diesem Bereich
auszugehen. Ergänzend dazu dürfte Frischholz aus der laufenden Waldpflege dem
Markt zugeführt werden.
3. Welche Auswirkungen hat die Beschränkung des ordentlichen
Fichteneinschlags auf 85 Prozent durch die Aktivierung des Forstschäden-
Ausgleichgesetzes (ForstSchAusglG) und durch den Erlass der Verordnung über die
Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem
Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) auf das hohe Niveau des
Holzpreises nach Kenntnis der Bundesregierung?
Ein hohes Holzpreisniveau ist derzeit vor allem für Nadelschnittholzsortimente
und für Holzbauprodukte zu beobachten. Die Entwicklung steht ursächlich
nicht im Zusammenhang mit der am 14. April 2021 erlassenen Verordnung
über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem
Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021), als vielmehr mit der hohen
Nachfrage auf den Märkten für Schnittholz bei ausgelasteten Kapazitäten der
Sägeindustrie. Die Länder schätzten das Kalamitätsaufkommen im Jahr 2021 auf
30 Mio. m3, so dass derzeit nicht von einer Verknappung auf den
Rohholzmärkten ausgegangen werden kann.
a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die exportgetriebene
rasante Erhöhung von Preis und Nachfrage bald wieder auf ein dem
vorigen Zustand ähnliches Niveau zurückkehrt, oder rechnet sie mit
länger anhaltenden globalen Marktverwerfungen?
Der Erzeugerpreisindex für Nadelschnittholzprodukte zeigte bis zum März
2021 einen meist kontinuierlichen und im April deutlichen Anstieg. Es ist
allerdings nicht davon auszugehen, dass diese Entwicklung längerfristig anhält. Als
dämpfende Faktoren sind Vorhaben der inländischen Sägeindustrie zu nennen,
die Nadelschnittholzproduktion weiter auszubauen. In den letzten Jahren wurde
die Produktion bereits erheblich gesteigert: von 21,1 Mio. m3 im Jahr 2010 auf
25,5 Mio. m3 im Jahr 2020. Der weitere Ausbau der Produktionskapazitäten
wird aktuell von der Industrie selbst geplant bzw. in Teilen schon umgesetzt.
Zudem erfolgen in den USA kontinuierlich Investitionen in neue
Produktionsstätten, die zu einer Erhöhung des Schnittholzangebots führen werden.
Andererseits ist mit dem Auslaufen der Pandemie von einem weiteren Anstieg
der Konjunktur und damit der Nachfrage nach Holzprodukten auszugehen.
Zudem kann das Exportverbot Russlands für Nadelrundholz ab dem 1. Januar
2022 das globale Angebot reduzieren. Somit ist nicht auszuschließen, dass sich
der Holzpreis letztendlich auf einem höheren Niveau stabilisiert. Die
Entwicklung drückt aber auch die gestiegene Wertschätzung des Rohstoffs Holz aus
und ist Zeichen für einen funktionierenden Markt. Ein höheres Preisniveau
wird sich mittelfristig auch auf die Verbesserung der Struktur und
Bewirtschaftung der Wälder auswirken.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschlagsbeschränkung von
Fichten vor dem Hintergrund der derzeit starken Nachfrage nach
deutschem Fichtenholz und der dadurch entstehenden Verknappung
des Angebotes auf dem Rohstoffmarkt für Holz als Baustoff?
Die Anwendung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG) ist
mit der HolzEinschlBeschrV2021 vom 14. April 2021 (BGBl. I S. 808) zum
22. April 2021 in Kraft getreten und beschränkt den ordentlichen Holzeinschlag
in der Holzart Fichte auf 85 Prozent bis zum Ende des Forstwirtschaftsjahres
2021 (30. September 2021). Außerordentliche Holznutzungen von
Kalamitätsholz, wie sie auch für das Jahr 2021 erwartet werden, unterliegen dieser
Einschlagsbeschränkung nicht.
Wird die aktuelle Einschlagseinschränkung nach ForstSchAusglG z. B. auf
den Einschlag des Forstwirtschaftsjahr 2017 als „Normaljahr“ nach amtlicher
Holzeinschlagsstatistik übertragen, entfielen vom Gesamteinschlag von
28,9 Mio. m³ in der Holzartengruppe Fichte 19,6 Mio. m³ auf ordentlichen
Einschlag und 9,2 Mio. m³ auf außerordentlichen bzw. durch Schäden verursachten
Einschlag. Eine Einschlagsreduktion auf 85 Prozent des ordentlichen
Einschlages würden sich hier auf 2,9 Mio. m³ belaufen.
Wie aus den Monatsmeldungen des Erzeugerpreisindizes der Produkte des
Holzeinschlags aus den Staatsforsten für ausgewählte Fichtenholzsortimente in
nachfolgender Abbildung ersichtlich wird, befand sich der Preisindex der
Holzart Fichte trotz eines leichten Anstieg im letzten Berichtsmonat (März 2021)
weiterhin deutlich unter dem Preisniveau im Jahr 2017, vor der Kalamität.
Gegenwärtig ist daher von einem kalamitätsbedingten Angebotsüberhang der
Forstwirtschaft auszugehen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der jetzigen
Aktivierung des ForstSchAusglG auf eine marktausgleichende Wirkung
auch vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 19/9580, nach der die Bundesregierung selbst infrage
stellt, ob die Anwendung des ForstSchAusglG zielführend sei?
Die Wirksamkeit der HolzEinschlBeschrV2021 lässt sich zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht beurteilen.
d) Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung steuerliche
Erleichterungen bei außerplanmäßigen Holzeinschlägen infolge
höherer Gewalt nach § 4, § 4a und § 5 ForstSchAusglG unabhängig von
der Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages nach § 1 Forst-
SchAusglG zum Forstschädenausgleich beitragen?
Die §§ 4, 4a und 5 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes knüpfen ihrem
Wortlaut entsprechend unmittelbar an das Vorliegen einer Einschlagsbeschränkung
an. Ohne eine solche können diese Erleichterungen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht in Anspruch genommen werden.
4. Welche Maßnahmen können nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen
werden, um die Qualität von Schadholz zu verbessern?
Grundsätzlich kann sich die Qualität des Schadholzes durch, unkontrollierte
Trocknung, Abbau durch holzzerstörende Pilze oder Insekten sowie die
Verfärbung durch holzbesiedelnde Pilze verschlechtern.
Diese Entwertungsprozesse sind irreversibel. Deshalb ist es besonders wichtig
Schadholz möglichst schnell aus dem Wald zu räumen und fachgerecht
einzulagern (z. B. Wasserlagerung), sofern eine direkte Weiterverarbeitung oder
Verwendung nicht möglich ist.
Damit Vollholz als Baustoff eingesetzt werden kann sind verschiedene
objektive Materialkennwerte nachzuweisen. Dies sind insbesondere Festigkeit,
Steifigkeit und Rohdichte. Anhand dieser Kriterien wird Vollholz in verschiedene
Festigkeitsklassen sortiert. Können diese Kennwerte nachgewiesen werden ist
auch Schadholz statisch-konstruktiv einsetzbar.
Die Europäische Norm DIN EN 14081-1: 2016-06 legt Anforderungen an
visuell und maschinell nach der Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke
mit rechteckigem Querschnitt fest. Darüber hinaus müssen tragende
Holzbauteile nach DIN 4074 sortiert sein, Nadelholz im Teil 1 und Laubholz im Teil 5.
Die DIN 4074 ordnet Holz in sog. Sortierklassen ein, Verfärbung und Fäule
sowie Insektenfraß werden hierbei berücksichtigt, eine Verwendbarkeit des
Schadholzes ist also unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.
a) Durch welche Maßnahmen kann nach Kenntnis der Bundesregierung
die Lagerung von Schadholz verbessert werden?
Bei der Lagerung von Schadholz kommt es auf zwei wesentliche
Rahmenbedingungen an:
• Das Holz darf nicht unkontrolliert trocknen (Rissbildung).
• Das Holz darf nicht von Organismen (Pilze bzw. Insekten) angegriffen
werden.
Im Allgemeinen gelten für das Lagern von Schadholz folgende Abläufe
(Maßnahmen): Das Holz sollte möglichst zügig geerntet und auf entsprechende
Lagerplätze gebracht werden, damit es nicht zu unkontrollierter Trocknung oder
einem Befall durch Insekten oder Holz verfärbende oder Holz zerstörende Pilze
kommt. Anschließend kann das Holz bei hoher Feuchtigkeit unter Ausschluss
von Sauerstoff gelagert werden, um einen Befall insbesondere durch Holz
besiedelnde Pilze (Schimmelpilze) zu verhindern. Dazu haben sich
Nasslagerplätze bewährt, bei denen das Holz durch Beregnung ausreichend feucht gehalten
wird. Je nach Holzart kann das Holz so mehrere Monate bis Jahre gelagert
werden.
Eine weitere Methode ist das Lagern in luftdicht abgeschlossenen Poltern durch
die Verwendung von geeigneten Folien. Durch Zersetzungsprozesse reichert
sich die Luft im Inneren der Polter mit CO2 an und verhindert so weiteren
biologischen Abbau.
b) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren (seit 2017) ergriffen worden, um das kurzfristige
Einrichten von Lagerstätten für Schadholz zu fördern, und wie beurteilt
die Bundesregierung die Umsetzung der kurzfristigen Einrichtung
von Lagerstätten in den vergangenen Jahren?
In den Förderbereich 5 (Forsten) der GAK ist im Jahr 2019 eine zusätzliche
Maßnahmengruppe 5F aufgenommen worden (Förderung von Maßnahmen zur
Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im
Wald)11, welche (1) Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden
Räumung von Kalamitätsflächen, (2) Waldschutzmaßnahmen und (3)
Wiederaufforstung umfasst. Unter den Waldschutzmaßnahmen (Maßnahme 2) ist auch die
Anlage von Holzlagerplätzen (Nass und Trockenlager) zur Lagerung der
Kalamitätshölzer förderfähig (Buchstabe c), im Einzelnen:
• Ausgaben für die Miete bzw. Pacht von geeigneten Flächen,
• die Errichtung der Lagerplätze einschließlich einer Zufahrt (Ausgaben für
Unternehmer sowie Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger),
• Ausgaben für den Kauf von geeigneten Sachmitteln,
• die Unterhaltung und der Betrieb der Lagerplätze für höchstens fünf Jahre
(neben Miete bzw. Pacht, Ausgaben für Unternehmer sowie
Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger).
Am 12. Dezember 2019 hat der Planungsausschuss Agrarstruktur und
Küstenschutz (PLANAK) zudem wichtige Anpassungen im GAK-Förderbereich 5F
beschlossen; unter anderem sind dadurch nun auch Geräte für den Betrieb von
Nasslagerplätzen förderfähig. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18367 wird
verwiesen.
Bereits vor Inkrafttreten des Fördergrundsatzes 5F war die Anlage von
Lagerplätzen im Rahmen der GAK förderfähig (unter 5B Forstwirtschaftliche
Infrastruktur). In den Jahren 2017 bis 2020 wurden in diesem Rahmen aber keine
Maßnahmen umgesetzt. Dies hängt offenbar mit dem niedrigen Fördersatz von
30 Prozent zusammen. Im Fördergrundsatz 5F wurden im Jahr 2019 die Anlage
von 13 Holzlagerplätzen gefördert. Im Jahr 2020 stieg die Zahl auf 74
Holzlagerplätze an. Der Fördersatz beträgt hier 80 Prozent.
Fördervoraussetzung ist, dass die Länder diese Maßnahmen in ihren
Förderrichtlinien umgesetzt haben.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihre Aktivitäten zur Förderung der
Forstwirtschaft ab Mai 2019 in einer neuen Fördersparte gebündelt und
erweitert. Zu besonders günstigen Konditionen werden beispielsweise Ausgaben für
gemeinschaftlich genutzte Maschinen oder Holzlagerstätten sowie Ausgaben
für die Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen
Schadereignissen finanziert. Die Förderdarlehen richten sich an
Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie
Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform (a. a. O.).
11
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/GAK/Fo
erderbereich5F.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
c) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ergriffen
worden, um die schnellstmögliche Räumung des vom Borkenkäfer
befallenen Schadholzes aus dem Wald zu unterstützen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 4b ausgeführt, sieht die
Maßnahmengruppe 5F die Förderung von Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden
Räumung von Kalamitätsflächen vor. Die Räumung der Kalamitätsflächen und
die Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von
befallenem oder unmittelbar Befalls gefährdetem Holz bereitet die
Wiederbewaldung vor.
d) Welche Daten liegen der Bundesregierung bezüglich der
Kostenstrukturen im Zusammenhang mit dem Räumen von Schadholz aus
dem Wald vor?
Informationen zur wirtschaftlichen Lage von Forstbetrieben größer 200 Hektar
Waldfläche bietet das Testbetriebsnetz Forst des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (TBN-Forst). Die aktuellsten
Buchführungsergebnisse liegen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2019 vor. Aufgrund
des deutlichen Rückgangs der (freiwilligen) Teilnahme von Forstbetrieben am
TBN-Forst sind die Daten des FWJ 2019 nur eingeschränkt mit den Vorjahren
vergleichbar. Der Betriebsvollzug im Rahmen der Kalamitätsholzaufarbeitung
ist im TBN-Forst dem Produktbereich 1 (PB) „Holz und andere Erzeugnisse“
zugeordnet. Eine Differenzierung der Aufwandsstruktur nach
Kalamitätsholzeinschlag und regulärem Einschlag ist mit dem TBN-Forst nicht möglich.
Aufgrund der Höhe der Kalamitätsschäden in den Jahren 2018 bis 2020 dürfte der
Betriebsvollzug der TBN-Forst-Teilnehmerbetriebe in den FWJ 2018 und 2019
maßgeblich von Waldschäden bestimmt sein.
In nachfolgender Tabelle ist die Ertrags- und Aufwandsstruktur im PB 1 nach
Eigentumsarten in den FWJ 2017 bis 2019 dargestellt. Durch den
kalamitätsbedingten Mehreinschlag ist der Aufwand für die Holzernte pro Hektar
Holzbodenfläche (haHB) in allen Eigentumsarten in den Kalamitätsjahren 2018 und
2019 gegenüber dem Vorjahr 2017 deutlich gestiegen. Im FWJ 2019 ist
weiterhin im Körperschaftswald ein deutlicher Anstieg des Aufwandes für
Walderneuerung mit 52 Euro/haHB sowie im Staatswald für Walderschließung mit
21 Euro/haHB zu beobachten. Im FWJ 2019 war das Ergebnis im PB 1 im
Staatswald mit -62 Euro/haHB und im Körperschaftswald mit -46 Euro/haHB
negativ. Zur Beseitigung der Kalamitätsschäden ist in den kommenden FWJ
mit einem erhöhten Aufwand für Walderneuerung, Waldpflege, Waldschutz und
Walderschließung im TBN-Forst zu rechnen.
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ISSN 0722-8333]